Mal etwas verzwicktes - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 06.05.02 13:08:09 von
neuester Beitrag 07.05.02 22:16:23 von
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ID: 583.811
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Habe folgendes Problem und wäre sehr dankbar, wenn Ihr mir Eure Meinungen oder Einschätzungen hierzu schreiben könntet bzw. was Ihr an meiner Stelle machen würdet.
Hatte durch einen Optionsscheinkauf mein Konto überzogen (genauer gesagt:meine eingeräumte Kreditlinie für Wertpapierkäufe wurde durch diesen Kauf überschritten).
Gekauft hatte ich einen Dax-Put(bei ca 5200) und bin am nächsten Tag in den Urlaub gefahren(konnte den Dax da durch SAT-TV verfolgen). Hab mich natürlich über den Dax-Rückgang gefreut und wollte am Tag meiner Rückkehr(4920) meinen Put verkaufen--doch siehe da, das hatte meine Bank bereits ein paar Tage nach meinem Kauf selbst erledigt, da ich telefonisch nicht erreichbar gewesen bin und mein Konto durch diesen Kauf überzogen war.
folgende Fragen:
1. Kann die Bank,ohne mich zuvor zumindest schriftlich aufgefordert zu haben dass ich entweder
a, den OS verkaufen soll oder
b, Geld auf mein Wertpapierdepot einzuzahlen hätte,da der eingeräumte Kreditrahmen überzogen wurde
den OS einfach so verkaufen????
Da mein Bruder eine Postvollmacht von mir hat, hätte ich bei einer schriftlichen Nachricht so auf diesem Wege davon erfahren und hätte das erforderliche Geld einzahlen können.
Wenn man z.B. unter die Beleihungsgrenze von einer Aktie fällt, dann wird die doch auch nicht einfach sofort von der Bank verkauft, sondern man wird vorher schriftlich aufgefordert Geld nachzuschießen oder die Aktien werden verkauft.
2. Ich habe zwar keinen Verlust mit dem OS gemacht, doch sind mir 100% Kursgewinn entgangen. Würdet Ihr versuchen das Geld von der Bank zu fordern?
Bitte nur ernstgemeinte antworten.
Ich weis, man soll nicht auf Kredit spekulieren usw..... ist mir bekannt.
Für alle ernstgemeinten Tipps und Ratschläge, schon mal vielen Dank im voraus
Hatte durch einen Optionsscheinkauf mein Konto überzogen (genauer gesagt:meine eingeräumte Kreditlinie für Wertpapierkäufe wurde durch diesen Kauf überschritten).
Gekauft hatte ich einen Dax-Put(bei ca 5200) und bin am nächsten Tag in den Urlaub gefahren(konnte den Dax da durch SAT-TV verfolgen). Hab mich natürlich über den Dax-Rückgang gefreut und wollte am Tag meiner Rückkehr(4920) meinen Put verkaufen--doch siehe da, das hatte meine Bank bereits ein paar Tage nach meinem Kauf selbst erledigt, da ich telefonisch nicht erreichbar gewesen bin und mein Konto durch diesen Kauf überzogen war.
folgende Fragen:
1. Kann die Bank,ohne mich zuvor zumindest schriftlich aufgefordert zu haben dass ich entweder
a, den OS verkaufen soll oder
b, Geld auf mein Wertpapierdepot einzuzahlen hätte,da der eingeräumte Kreditrahmen überzogen wurde
den OS einfach so verkaufen????
Da mein Bruder eine Postvollmacht von mir hat, hätte ich bei einer schriftlichen Nachricht so auf diesem Wege davon erfahren und hätte das erforderliche Geld einzahlen können.
Wenn man z.B. unter die Beleihungsgrenze von einer Aktie fällt, dann wird die doch auch nicht einfach sofort von der Bank verkauft, sondern man wird vorher schriftlich aufgefordert Geld nachzuschießen oder die Aktien werden verkauft.
2. Ich habe zwar keinen Verlust mit dem OS gemacht, doch sind mir 100% Kursgewinn entgangen. Würdet Ihr versuchen das Geld von der Bank zu fordern?
Bitte nur ernstgemeinte antworten.
Ich weis, man soll nicht auf Kredit spekulieren usw..... ist mir bekannt.
Für alle ernstgemeinten Tipps und Ratschläge, schon mal vielen Dank im voraus
Also wenn Du Dir mal die Geschäftbedingungen durchliest, dann wirst Du rausfinden, dass die Bank bei ungenügender Deckung einzelne Titel verwerten - sprich verkaufen kann. Dies ohne Nachfrage. Davon sind insbesondere OS Scheine betroffen, da diese preis-instabiler sind als "normale" Aktien oder andere Titel.
Rangfolge beim Verwerten ist (bei meiner Bank)
1. OS
2. Zertifikate
3. Aktien
4. Genuss-Scheine
5. Anleihen
Denke Du lernst besser daraus als Dich zu beschweren - ist ja zum Glück nix passiert.
Gruss - Tim
Rangfolge beim Verwerten ist (bei meiner Bank)
1. OS
2. Zertifikate
3. Aktien
4. Genuss-Scheine
5. Anleihen
Denke Du lernst besser daraus als Dich zu beschweren - ist ja zum Glück nix passiert.
Gruss - Tim
Wenn die Bank verkauft hat, ohne Dich vorher schriftlich zu informieren, dann würd ich es mit einem guten Anwalt auf alle Fälle probieren, wenigstens einen Teil davon zu bekommen
sonst keiner eine ähnliche erfahrung gemacht?
ist vielleicht heute jemand da, der eine Meinung hat bzw schon mal etwas ähnliches erlebt hat?
danke
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