checkAd

    Ich brauche Hilfe. Gibts hier einen Arzt auf dem Sofa? :-) - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 12.07.02 12:09:07 von
    neuester Beitrag 12.07.02 13:45:20 von
    Beiträge: 61
    ID: 607.214
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 1.039
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 12.07.02 12:09:07
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich habe gerade meine Arztrechnung bekommen. Da stehen für 20 ml Magnevist (ein Kontrastmittel) 133,39 € drauf. :eek: Warum ist denn das so teuer? Dazu kommen nochmal 40,22 € für das Verabreichen. Da wird doch bloß eine Nadel reingesteckt. :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 12.07.02 12:12:44
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hast Du denn jetzt wenigstens Kontrast :confused: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 12.07.02 12:13:44
      Beitrag Nr. 3 ()
      du warst einfach nicht scharf genug.....
      Avatar
      schrieb am 12.07.02 12:15:15
      Beitrag Nr. 4 ()
      Nachdem du eine Rechnung vorliegen hast, gehe ich davon aus das du Privatpatient bist. Und somit hast du das einmalige Privileg, dass dein Arzt einfach so das 3-6-Fache von normalen Kassenpreis abrechnet. ;)
      Avatar
      schrieb am 12.07.02 12:15:53
      Beitrag Nr. 5 ()
      Tut mir leid, bin Gynäkologe.
      Tegtmeier

      Trading Spotlight

      Anzeige
      Nurexone Biologic
      0,4080EUR -1,92 %
      NurExone Biologic: Das sollten Sie nicht versäumen! mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 12.07.02 12:16:29
      Beitrag Nr. 6 ()
      Ich glaub kaum, dass er das 6-Fache abrechnen kann.
      Max. das 3,5fache.

      #2 ja :D
      Avatar
      schrieb am 12.07.02 12:17:44
      Beitrag Nr. 7 ()
      so ist es
      Avatar
      schrieb am 12.07.02 12:18:25
      Beitrag Nr. 8 ()
      #6

      wenn er eine "ordentliche Begründung" dür diese Abrechnung aufführen kann - kein Problem :D:D
      Avatar
      schrieb am 12.07.02 12:19:22
      Beitrag Nr. 9 ()
      Guter Kontrast ist teuer :D
      Avatar
      schrieb am 12.07.02 12:19:30
      Beitrag Nr. 10 ()
      Frag doch mal Deine Krankenkasse, ob sie den Preis für gerechtfertigt ansieht. Vielleicht muß dann der Arzt seine Rechnung nachbessern. Das geht durchaus. Die bei der PKV wissen das eh besser, als jemand hier im Board...:)
      Avatar
      schrieb am 12.07.02 12:20:25
      Beitrag Nr. 11 ()
      Aber bei den Medikamentenpreisen selber kann der Arzt ja ned einfach was aufschlagen, oder? :confused:
      Avatar
      schrieb am 12.07.02 12:20:34
      Beitrag Nr. 12 ()
      Sachkosten sind nicht steigerbar....

      q Performance: Du labberst doch nur rum...willste Stimmung machen???
      Avatar
      schrieb am 12.07.02 12:22:42
      Beitrag Nr. 13 ()
      Äääääääääätsch, ich habe dadurch jetzt viele schöne scheibchenweise Aufnahmen von meinem Gehirn! :D

      Und die Fotos haben nur 773 € gekostet! :D

      :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 12.07.02 12:23:22
      Beitrag Nr. 14 ()
      @ goldenboy....Magnevist ist so teuer....frag mal Schering, warum????
      Avatar
      schrieb am 12.07.02 12:23:31
      Beitrag Nr. 15 ()
      Viele????????? :D
      Avatar
      schrieb am 12.07.02 12:26:46
      Beitrag Nr. 16 ()
      @Zimtzicke

      ich muß feststellen du hast deinen Nicknamen mir Bedacht ausgewählt, alle Achtung olle Zicke :laugh:
      Avatar
      schrieb am 12.07.02 12:26:59
      Beitrag Nr. 17 ()
      Hat Schering irgendwie ein Monopol auf solche Mittelchen?
      Das würde den Preis sicher erklären.
      Avatar
      schrieb am 12.07.02 12:29:30
      Beitrag Nr. 18 ()
      @ perforiert....oll????



      Es ist wieder mal auffällig, wie schnell alle auf den Zug des Lästerns abfahren....aber wehe einer ist mal krank(oder fühlt sich nur so)...dann wird jammernd der Arzt um Hilfe gefragt....;)
      Avatar
      schrieb am 12.07.02 12:30:31
      Beitrag Nr. 19 ()
      q golden....Kontrastmittel bei NMR sind neuer und teurer
      Avatar
      schrieb am 12.07.02 12:33:09
      Beitrag Nr. 20 ()
      Der Preis fuer das Magnevist ist real,
      zu den Kosten fuer die Verabreichung kann
      ich nichts sagen.

      P.S.: Bin aber kein Arzt!
      Avatar
      schrieb am 12.07.02 12:33:13
      Beitrag Nr. 21 ()
      ich könnte dir einen guten Medizinmann in Übersee empfehlen :laugh:
      Avatar
      schrieb am 12.07.02 12:35:30
      Beitrag Nr. 22 ()
      @ goldenboi
      In gewisser Weise hat Schering ein Monopol,
      auch wenn es Alternativen gibt.
      Avatar
      schrieb am 12.07.02 12:36:36
      Beitrag Nr. 23 ()
      Ich finde Zimtzicke super, sie hat recht !!!
      Avatar
      schrieb am 12.07.02 12:39:42
      Beitrag Nr. 24 ()
      Im Zuge einer sinnvollen Kostenreduzierung werde ich den Arzt beim nächsten Mal bitten, statt Magnevist einfach Wasser versetzt mit einer dunklen, ungiftigen Farbe zu verwenden. :D Sollte auch einen guten Kontrast geben.

      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 12.07.02 12:42:26
      Beitrag Nr. 25 ()
      @goldenboi: Welche GOÄ-Gebührenziffer und welcher Multiplikator wurde denn für das "Nadel reinstecken" angegeben?
      Avatar
      schrieb am 12.07.02 12:42:49
      Beitrag Nr. 26 ()
      Hmmm, damit scheint sich die Aufregung gelegt und
      das Problem erledigt zu haben oder??
      Avatar
      schrieb am 12.07.02 12:44:17
      Beitrag Nr. 27 ()
      Ziffer 346, Faktor 2.3 :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 12.07.02 12:44:48
      Beitrag Nr. 28 ()
      @ZZ

      Ärztin ? ;)
      Avatar
      schrieb am 12.07.02 12:46:49
      Beitrag Nr. 29 ()
      Magnevist® Lösung zur Injektion
      Rp <FachInfo-Service>

      Zus.: 1 ml wäßr. Lsg. enth.: Gadopentetsäure dimeglumin 0,469 g (entspr. 78,63 mg Gadolinium).
      Weit. Bestandteile: Pentetsäure, Megluminsalz, Meglumin, Wasser f. Inj.-zwecke.
      Anw.: Kraniale u. spinale magnetische Resonanztomographie (MRT). Ganzkörper-MRT.
      Anw.-beschränk.: Cave b. schweren Nierenfunktionsstörungen sowie b. Pat. mit allerg. Disposition.
      Schwang.: Strenge Ind.-Stellung Gr 4 .
      Stillz.: Aus Sicherheitsgründen 24 Std. nach der Anw. von Magnevist nicht stillen.
      Nebenw.: Sehr selten sind im Zusammenhang m. der Venenpunktion bzw. der Kontrastmittelgabe am Inj.ort kurzfristig leichte Wärme- bzw. Schmerzgefühle mögl. Selten wurden nach Appl. von Magnevist Krampfanfälle beob. ein Kausalzusammenhang erscheint jedoch fraglich. Vorüberg. Auftreten v. Kopfschmerzen, Vasodilatation, Schwindel, Schüttelfrost u. Synkope n. Magnevistgabe wurden gelegentl. gemeldet, der Kausalzusammenhang ist ungeklärt. B. Bolusinj. können flüchtige Geschmacksempfindungen auftr. Paravasate können zu Schmerzen im Gewebe führen. In seltenen Fällen Übelkeit, Erbrechen sowie allergieähnl. Haut- u. Schleimhautreakt. sehr selten bis zum anaphylaktischen Schock (Cave b. Allergikern). Andere Gewebereaktionen sind nicht bekannt. Nach der Kontrastmittelgabe sind in Einzelf. geringfügige Erhöhungen der Serumeisen- u. Serumbilirubinwerte mögl. die jedoch symptomfrei im allg. innerh. v. 24 Std. auf die Ausgangswerte zurückgehen. In selt. Fällen wurden nach d. Applikation v. Magnevist Übelkeit u. Erbrechen sowie allergieähnliche Haut- u. Schleimhautreaktionen beobachtet, s. selt. bis z. anaphylaktoiden Schock. Überempfindlichkeitsreakt. treten b. Pat. m. allerg. Veranlagung häufiger auf.
      Wechselw.: Die Serumeisenbestimmung m. komplexometrischen Meth. (z. B. Bathophenanthrolin) kann durch das in der Kontrastmittellsg. enth. Megluminpentetat bis zu 24 Std. n. der Untersuchg. m. Magnevist zu niedrig ausfallen.
      Warnhinw.: Entscheidend für schnelles Handeln b. Kontrastmittelzwischenfällen ist d. Vertrautsein m. d. Praxis v. Notfallmaßnahmen. Um i. Notfall unverzüglich reagieren zu können, sollen entspr. AM u. Instrumente für d. Notfalltherapie (u. a. Trachealtubus u. Beatmungsgerät) griffbereit sein.
      Dos.: Kraniale u. spinale MRT: Erw. u. Kdr. (einschl. Sgl. u. Kleinkdr.): im allg. ist die Gabe von 0,2 ml je kg/KG ausreichend. Weitere Angaben u. Dos. für Ganzkörper-MRT s. spez. Druckschr.
      Lag.: Lagerungshinweis!

      PZN 3974820 1 Fl. (N1) 5 ml 54,33
      PZN 3974843 1 Fl. (N1) 10 ml 88,81
      PZN 4873937 1 Fl. (N1) 15 ml 121,29
      PZN 3389091 1 Fl. (N1) 20 ml 147,03
      PZN 6635975 5 vorgefüllte Spritzen 10 ml 384,55
      PZN 6635981 5 vorgefüllte Spritzen 15 ml 521,52
      PZN 6635998 5 vorgefüllte Spritzen 20 ml 628,01

      :)
      Avatar
      schrieb am 12.07.02 12:49:30
      Beitrag Nr. 30 ()
      und weswegen haben sich Arzneimittelkosten seit 1995 verdoppelt?
      :mad:

      Los, rückts raus mit der Srache!
      :D
      Avatar
      schrieb am 12.07.02 12:51:08
      Beitrag Nr. 31 ()
      20 ml 147 €. Da habe ich wohl noch einen Rabatt bekommen? :rolleyes:

      Danke auch für die Erwähnung der Nebenwirkungen. :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 12.07.02 12:52:33
      Beitrag Nr. 32 ()
      Zu #27: Ziffer 346 ist nach der mir vorliegenden GOÄ die
      "Einbringung des Kontrastmittels in eine Kieferhöhle" , die einfache Gebühr ist dort mit 11,90 DM angegeben, bei Multiplikator 2,3 (der übrigens üblich ist) ergibt sich ein Betrag von DM 27,37.
      Avatar
      schrieb am 12.07.02 12:54:06
      Beitrag Nr. 33 ()
      Zu #29: Sind die Preise noch in DM?
      Avatar
      schrieb am 12.07.02 12:54:06
      Beitrag Nr. 34 ()
      warum rufst du nicht mal kurz bei deiner KV an ? Corny
      Avatar
      schrieb am 12.07.02 12:56:58
      Beitrag Nr. 35 ()
      #32: .... in eine Kieferhöhle? :eek: Das wurde in die Vene im Arm gespritzt. Und auf der Rechnung stehen 40.22 €.
      Avatar
      schrieb am 12.07.02 12:57:01
      Beitrag Nr. 36 ()
      #32

      na bei einer Gebühr bezogen auf DM 11,90 (44,20 € - real) hat der/die Gutste ja sogar das 6,5-fache abgerechnet :laugh:
      Avatar
      schrieb am 12.07.02 12:57:20
      Beitrag Nr. 37 ()
      Zu #34: Wenn goldenboi bei der PKV anruft, hat er keinen Vorteil bei einer Rechnungskürzung. Den hat er nur, wenn er sich die Rechnung erstatten lässt, so wie sie jetzt ist und die Rechnung selber gegenüber dem Arzt beanstandet.
      Avatar
      schrieb am 12.07.02 12:58:13
      Beitrag Nr. 38 ()
      Magnevist gehoert meiner Ansicht nach auch nicht
      in die Kieferhoehle!
      Avatar
      schrieb am 12.07.02 12:59:27
      Beitrag Nr. 39 ()
      aeehm NATALY, zu was fuer Aktionen willst Du
      denn anstiften?
      Avatar
      schrieb am 12.07.02 13:03:32
      Beitrag Nr. 40 ()
      Zu #38: Magnevist wird in die Vene verabreicht, das wurde ja auch so gemacht.
      zu#39: Was soll daran falsch sein?
      Avatar
      schrieb am 12.07.02 13:05:48
      Beitrag Nr. 41 ()
      zu #40b
      Nach meinem Rechtsverstaendnis ist sowas nicht weit weg
      vom Betrug
      Avatar
      schrieb am 12.07.02 13:07:14
      Beitrag Nr. 42 ()
      $ 346 : I.V.-Verabreichung mittels Hochdruckinjektion;)....*grins, war wohl nötig????



      Gebührensumme stimmt, aber ob diese Ziffer anrechenbar ist, kann ich nicht sagen, bin nur fürs Innere da;)
      Z.
      Avatar
      schrieb am 12.07.02 13:08:15
      Beitrag Nr. 43 ()
      Was bei w:o so alles diskutiert wird...

      GOÄ Nr. 344 Kontrastmitteleinbringung,
      intravenös, bis zu 10 Minuten: 100 pts € 5,83

      :)
      Avatar
      schrieb am 12.07.02 13:10:15
      Beitrag Nr. 44 ()
      fast ohne Scheiß: von Deinem Gehirn...hm... bist Du in letzter Zeit öfters mal zusammengeklappt... vielleicht ist das ja nur passiert wenn Du Deine Depots besichtigen wolltest... das wäre wenigstens heilbar...
      Avatar
      schrieb am 12.07.02 13:11:08
      Beitrag Nr. 45 ()
      Ich muss mich berichtigen! Meine GOÄ ist schon etwas älter.

      Unter 346 findet sich inzwischen die Leistung:
      "Intravenöse Einbringung des Kontrastmittels mittels Hochdruckinjektion."
      Der einfache Gebührensatz ist 17,49 EUR, bei Multiplikator 2,3 ergeben sich 40,23 EUR.
      Die Rechnung ist demnach korrekt.
      Avatar
      schrieb am 12.07.02 13:11:29
      Beitrag Nr. 46 ()
      Ich weiss nicht ob da Hochdruck nötig war :confused:

      Ich hatte es ja nicht eilig. :D
      Avatar
      schrieb am 12.07.02 13:12:52
      Beitrag Nr. 47 ()
      Nachzulesen ist das unter:
      http://www.e-bis.de/goae/Goae00000030.html
      Avatar
      schrieb am 12.07.02 13:15:48
      Beitrag Nr. 48 ()
      Danke für den Link.
      Avatar
      schrieb am 12.07.02 13:15:58
      Beitrag Nr. 49 ()
      goldboi,
      wahrscheinlich war dein ZVD sehr hoch. Zusaetzlicher kraftaufwand fuer den injektionsbeauftragten.
      Hoffentlich ist der befund negativ? Ist doch das wichtigste...
      :)
      Avatar
      schrieb am 12.07.02 13:16:50
      Beitrag Nr. 50 ()
      Es wird wohl nicht darauf ankommen, ob DU es eilig hattest oder nicht. Wenn es für die MRT technisch notwendig oder nützlich ist, ist die Hochdruckinjektion ok.
      Avatar
      schrieb am 12.07.02 13:17:10
      Beitrag Nr. 51 ()
      #45

      selbst wenn das nun stimmt, der Grundpreis ist aber ganz schön kräftig erhöht worden, oder ist deine alte GOÄ 10 Jahre alt ?. Ein Schelm ist wer böses dabei denkt ;)
      Avatar
      schrieb am 12.07.02 13:19:17
      Beitrag Nr. 52 ()
      #51
      Du vergleichst unterschiedliche Leistungen!
      Avatar
      schrieb am 12.07.02 13:20:51
      Beitrag Nr. 53 ()
      Zu #45: Das siehst du falsch. Unter 346 war früher eine ganz andere Leistung angegeben. Du kannst nicht Äpfel mit Birnen vergleichen.
      Avatar
      schrieb am 12.07.02 13:21:36
      Beitrag Nr. 54 ()
      Bliebe also noch zu klaeren, ob wirklich eine
      Hochdruckinjektion stattgefunden hat. Kann man
      das als Patient beurteilen?
      Avatar
      schrieb am 12.07.02 13:23:02
      Beitrag Nr. 55 ()
      Ich habe eine Uralt-GOÄ erwischt (von 1983)
      Avatar
      schrieb am 12.07.02 13:24:13
      Beitrag Nr. 56 ()
      :rolleyes: O.K. ihr habt mich überzeugt, da nun gefachsimpelt wird halte ich micht nun heraus ;)
      Avatar
      schrieb am 12.07.02 13:24:21
      Beitrag Nr. 57 ()
      Wenn bei der Messung auch eine Gefaessdarstellung
      erfolgen sollte, war die Hochdruckinjektion
      jedenfalls sinnvoll!
      Avatar
      schrieb am 12.07.02 13:26:01
      Beitrag Nr. 58 ()
      Tja keine Ahnung ob das wirklich mit Hochdruck gespritzt war. Ich habe es nicht gesehen, denn ich lag schon auf der Liege und konnte meinen Kopf nicht bewegen. Gespürt habe ich nur eine normale Injektion.

      Der Befund war jedenfalls negativ. Man befürchtete einen Tumor im Sehzentrum. :rolleyes: War aber nur irgendein Böppel, der wohl angeboren ist.
      Avatar
      schrieb am 12.07.02 13:31:36
      Beitrag Nr. 59 ()
      Na, dann feier jetzt mal den Befund, grobe
      Ungenauigkeiten sind in der Abrechnung jedenfalls
      nicht zu sehen, das Magnevist ist nun mal so
      teuer, ich klinke mich jetzt aus

      Xiangqi
      Avatar
      schrieb am 12.07.02 13:38:29
      Beitrag Nr. 60 ()
      Die Rechnung ist ok. Klinke mich auch aus.
      Avatar
      schrieb am 12.07.02 13:45:20
      Beitrag Nr. 61 ()
      GB,
      der Preis ist schon okay, beachte
      # 29
      1 mL enthält 0,5 mg echten Stoff und der Rest sind Trägermittel..:cool:
      ..ist in der Pharmazie und technischen Chemie so üblich,
      die Sache läuft immer über die Variation der Trägermittel!
      Aber ein Trost:
      Parfüm ist auch nicht billiger!


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Ich brauche Hilfe. Gibts hier einen Arzt auf dem Sofa? :-)