Zwangsvollstreckung - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 22.07.02 21:05:30 von
neuester Beitrag 22.07.02 21:27:03 von
neuester Beitrag 22.07.02 21:27:03 von
Beiträge: 5
ID: 610.842
ID: 610.842
Aufrufe heute: 0
Gesamt: 532
Gesamt: 532
Aktive User: 0
Top-Diskussionen
Titel | letzter Beitrag | Aufrufe |
---|---|---|
heute 16:23 | 3563 | |
heute 15:47 | 3268 | |
vor 1 Stunde | 1811 | |
vor 50 Minuten | 1620 | |
vor 6 Minuten | 1483 | |
vor 1 Stunde | 1402 | |
vor 55 Minuten | 1381 | |
vor 56 Minuten | 1288 |
Meistdiskutierte Wertpapiere
Platz | vorher | Wertpapier | Kurs | Perf. % | Anzahl | ||
---|---|---|---|---|---|---|---|
1. | 1. | 18.001,60 | +0,59 | 240 | |||
2. | 2. | 168,20 | +0,08 | 87 | |||
3. | 3. | 9,7000 | +12,27 | 75 | |||
4. | 14. | 6,1400 | -1,35 | 69 | |||
5. | 11. | 0,1865 | 0,00 | 52 | |||
6. | 7. | 0,8750 | -12,50 | 47 | |||
7. | 12. | 0,1561 | +2,97 | 38 | |||
8. | 6. | 2.302,50 | 0,00 | 36 |
Habe gegen einen säumigen Schuldner gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet. Vollstreckungsbescheid wurde dem Schuldner bereits zugestellt. Lt. Amtsgericht muß ich Maßnahmen zur Zwangsvollstreckung selbst einleiten.
Meine Frage(n):
Heißt das, ich muß den Gerichtsvollzieher beauftragen, in das Vermögen des Schuldners zu vollstrecken? Muß ich die Kosten für das Tätigwerden des Gerichtsvollziehers verauslagen? Wie hoch sind die Kosten ungefähr? (Forderung ca. 200 € ).
Was ist, wenn nichts zu holen ist?
Angeblich ist irgendwo Vermögen "gebunkert". Wie komme ich bzw. der Gerichtsvollzieher daran?
Danke für ernstgemeinte Antworten.
Meine Frage(n):
Heißt das, ich muß den Gerichtsvollzieher beauftragen, in das Vermögen des Schuldners zu vollstrecken? Muß ich die Kosten für das Tätigwerden des Gerichtsvollziehers verauslagen? Wie hoch sind die Kosten ungefähr? (Forderung ca. 200 € ).
Was ist, wenn nichts zu holen ist?
Angeblich ist irgendwo Vermögen "gebunkert". Wie komme ich bzw. der Gerichtsvollzieher daran?
Danke für ernstgemeinte Antworten.
hi wallstner,
Gerichtsvollzieher musst Du selber beauftragen!
Der arbeitet nur gegen Vorauskasse, also musst Du die Kohle vorstrecken!
Kosten bei 200 Euro dürften so um die 50 Euro liegen!
An "gebunkerte" Kohle kommt der GV genauso wenig ran, wie Du oder alle anderen Leute (wer weiß schon, wo der das Geld vergraben hat)
Bei Privatleuten ist die Wahrscheinlichkeit, dass der GV mit leeren Händen zurückkommt recht hoch. Aber wenn Du nun schon einen VB in Händen hast, probiers doch einfach mal.
Mehr Kohle als mit Aktien machste damit auch nicht kaputt
Grüße
Crypti
Gerichtsvollzieher musst Du selber beauftragen!
Der arbeitet nur gegen Vorauskasse, also musst Du die Kohle vorstrecken!
Kosten bei 200 Euro dürften so um die 50 Euro liegen!
An "gebunkerte" Kohle kommt der GV genauso wenig ran, wie Du oder alle anderen Leute (wer weiß schon, wo der das Geld vergraben hat)
Bei Privatleuten ist die Wahrscheinlichkeit, dass der GV mit leeren Händen zurückkommt recht hoch. Aber wenn Du nun schon einen VB in Händen hast, probiers doch einfach mal.
Mehr Kohle als mit Aktien machste damit auch nicht kaputt
Grüße
Crypti
kann man mit dem mann nicht reden.
zwangsvollstreckung ist etwas heftig
wegen €200.
zwangsvollstreckung ist etwas heftig
wegen €200.
ruf einfach mal so einen Vogel an!
sitzen im Amtsgericht, wissen Bescheid geben aber
selten Auskunft.
ein Besuch beim Schuldner kostet 19 euro, die der Schuldner
trägt!
Schlägt der GV drauf, wenn er Erfolg hat!
sitzen im Amtsgericht, wissen Bescheid geben aber
selten Auskunft.
ein Besuch beim Schuldner kostet 19 euro, die der Schuldner
trägt!
Schlägt der GV drauf, wenn er Erfolg hat!
Lass den Titel doch liegen und freu Dich an den Zinsen :-)
Beitrag zu dieser Diskussion schreiben
Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie eine neue Diskussion.
Meistdiskutiert
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
127 | ||
83 | ||
48 | ||
28 | ||
26 | ||
20 | ||
18 | ||
14 | ||
12 | ||
12 |
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
11 | ||
9 | ||
9 | ||
9 | ||
8 | ||
8 | ||
7 | ||
7 | ||
6 | ||
6 |