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    Zwangsvollstreckung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 22.07.02 21:05:30 von
    neuester Beitrag 22.07.02 21:27:03 von
    Beiträge: 5
    ID: 610.842
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      Avatar
      schrieb am 22.07.02 21:05:30
      Beitrag Nr. 1 ()
      Habe gegen einen säumigen Schuldner gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet. Vollstreckungsbescheid wurde dem Schuldner bereits zugestellt. Lt. Amtsgericht muß ich Maßnahmen zur Zwangsvollstreckung selbst einleiten.

      Meine Frage(n):
      Heißt das, ich muß den Gerichtsvollzieher beauftragen, in das Vermögen des Schuldners zu vollstrecken? Muß ich die Kosten für das Tätigwerden des Gerichtsvollziehers verauslagen? Wie hoch sind die Kosten ungefähr? (Forderung ca. 200 € ).

      Was ist, wenn nichts zu holen ist?

      Angeblich ist irgendwo Vermögen "gebunkert". Wie komme ich bzw. der Gerichtsvollzieher daran?

      Danke für ernstgemeinte Antworten.
      Avatar
      schrieb am 22.07.02 21:15:11
      Beitrag Nr. 2 ()
      hi wallstner,

      Gerichtsvollzieher musst Du selber beauftragen!
      Der arbeitet nur gegen Vorauskasse, also musst Du die Kohle vorstrecken!

      Kosten bei 200 Euro dürften so um die 50 Euro liegen!

      An "gebunkerte" Kohle kommt der GV genauso wenig ran, wie Du oder alle anderen Leute (wer weiß schon, wo der das Geld vergraben hat) :D

      Bei Privatleuten ist die Wahrscheinlichkeit, dass der GV mit leeren Händen zurückkommt recht hoch. Aber wenn Du nun schon einen VB in Händen hast, probiers doch einfach mal.

      Mehr Kohle als mit Aktien machste damit auch nicht kaputt

      Grüße

      Crypti
      Avatar
      schrieb am 22.07.02 21:18:41
      Beitrag Nr. 3 ()
      kann man mit dem mann nicht reden.

      zwangsvollstreckung ist etwas heftig
      wegen €200.
      Avatar
      schrieb am 22.07.02 21:26:41
      Beitrag Nr. 4 ()
      ruf einfach mal so einen Vogel an!
      sitzen im Amtsgericht, wissen Bescheid geben aber
      selten Auskunft.
      ein Besuch beim Schuldner kostet 19 euro, die der Schuldner
      trägt!
      Schlägt der GV drauf, wenn er Erfolg hat!
      Avatar
      schrieb am 22.07.02 21:27:03
      Beitrag Nr. 5 ()
      Lass den Titel doch liegen und freu Dich an den Zinsen :-)


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