checkAd

    Benachteiligung des Mittelstandes durch Körperschaftssteuerreform - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 27.08.02 19:30:11 von
    neuester Beitrag 29.08.02 09:45:27 von
    Beiträge: 4
    ID: 625.437
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 344
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 27.08.02 19:30:11
      Beitrag Nr. 1 ()
      Die Körperschaftssteuer wurde von Rot-Grün auf 25 % gesenkt (vorher 40 bzw 30 %).
      Inwiefern wurde dadurch der "Mittelstand" benachteiligt?
      Ich bitte um Aufklärung.
      Jetzt soll die Körperschaftssteuer wieder erhöht werden: Ist dies ein Vorteil für den "Mittelstand"?
      Avatar
      schrieb am 27.08.02 20:52:38
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ein Großteil des sog. Mittelstands firmiert als Einzelunternehmer, OHG oder KG.
      Gewinne werden, unabhängig von einer Entnahme bzw. Ausschüttung, unmittelbar an die Gesellschafter "weitergereicht" und müssen von diesen versteuert werden, wobei die persönliche Steuerlast bei bis zu 50% liegt (incl. Soli, Kirchensteuer).

      Wenn jetzt die KSt für ein Jahr marginal erhöht wird, hat dies keine "besonderen" Auswirkungen auf diesen Personenkreis.

      cu
      pegru
      Avatar
      schrieb am 27.08.02 21:47:04
      Beitrag Nr. 3 ()
      Die Benachteiligung des Mittelstandes ist tatsächlich nicht so gravieren wie sie immer dargestellt wird.

      Auch bei den mittelständischen Betrieben finden sich viele Kapitalgesellschaften (GmbH`s), die bereits von der Steuerrefrom profitieren. Die GmbH ist insgesamt die häufigste Gesellschaftsform in Deutschland und somit im Mittelstand häufig vertreten.

      OHG`s gibt es dagegen in Deutschland fast keine mehr (ca. 10.000); wer ist schon so blöd und will unbeschränkt haften.
      Häufiger ist dagegen die GmbH & Co KG
      Avatar
      schrieb am 29.08.02 09:45:27
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hi fundamentalfan,
      Du hast natürlich Recht, GmbH`s sind sehr häufig im Mittelstand vertreten.
      Ein kleiner Unterschied zu Großunternehmen besteht allerdings. Viele GmbH`s haben von den "Vorzügen" des KStG relativ wenig, weil die Gewinne der GmbH durch Gechäftsführergehälter gegen 0 gedrückt werden (man spricht von Absaugen) und diese Gehälter dann dem normalen EStG unterliegen.
      Noch eine Anmerkung zur Gmbh & Co KG: hier handelt es sich um eine Personengesellschaft. Die Komplemantär-GmbH ist meist am Gewinn nicht beteiligt, so dass auch in dieser Variante der Gewinn nicht der KSt, sondern der ESt unterliegt.

      cu
      pegru


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Benachteiligung des Mittelstandes durch Körperschaftssteuerreform