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    Versicherungsmarkler bekommt 6-8 Monatsbeiträge beim - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 10.09.02 20:03:42 von
    neuester Beitrag 20.09.02 13:55:21 von
    Beiträge: 18
    ID: 631.273
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      schrieb am 10.09.02 20:03:42
      Beitrag Nr. 1 ()
      Abschluss einer privaten Krankenversicherung!!! Das sind ca 2400-3200 €. Ich finde das ein bißchen viel!!!! Kann man seinen Markler nicht pressen???!! Sorry, erpressen war gemeint!!
      Avatar
      schrieb am 10.09.02 20:14:04
      Beitrag Nr. 2 ()
      Kannst Du versuchen, weiß aber nicht, ob es sinnvoll ist, da Provisionsabgabe verboten ist. Vielleicht "schenkt" er Dir aber ein Fax oder anderes Bürogerät, was er dann noch in die Kosten nehmen könnte....... Einfach mal fragen!
      Avatar
      schrieb am 10.09.02 20:18:50
      Beitrag Nr. 3 ()
      mir scheinr die zahl 6-8 etwas sehr hoch gegriffen. es sind wohl eher 2-3 monatsbeiträge. was durchaus fair ist. ein ordentlicher makler, der mehrere gesellschaften im angebot hat muss unter umständen mehrere anfragen bei gesellschaften starten, wenn z.b. die gesundheit des kunden nicht 100% ist.
      Avatar
      schrieb am 10.09.02 20:25:58
      Beitrag Nr. 4 ()
      @billyreina

      ich bin selbst versicherungsmakler und wenn du möchtest, können wir uns gern mal über ein "fax" unterhalten.

      Gruss,

      utoooopia!
      Avatar
      schrieb am 10.09.02 20:36:34
      Beitrag Nr. 5 ()
      Also, 5-8 Monatsbeiträge sind in der Branche normal.Dafür darfst Du Ihn ja auch ständig kostenlos mit Deinem gequatsche in Anspruch nehmen und zwar so lange wie der Vertrag läuft. 10,20,30 jahre....
      Apropos,der Ordnung halber,es gibt noch zusätzlich 2% Bestandspflegeprovision aus dem Jahresbeitrag.

      Ich könnt wetten, daß Du`s auch bei Deinem Hausarzt/ Anwalt/ Notar versucht hast. Erfolg gehabt? Berichte mal.

      Gruß SS

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      schrieb am 10.09.02 21:41:22
      Beitrag Nr. 6 ()
      #1
      Solange Du nicht fehlerfrei schreiben kannst, ist das eher zu wenig.
      Frag doch mal Deinen Arbeitgeber, vielleicht kann er Dich auch "pressen" :D
      Avatar
      schrieb am 15.09.02 16:37:05
      Beitrag Nr. 7 ()
      Ich bin nur stiller Leser,habe aber jetzt eine akute Frage
      an Euch "Experten".
      Zum Sachverhalt:-in Stichworten-
      -bis Februar 02 arbeitslos,ab März Existenzgründung (Kredite
      nicht erhalten)-durch Makler PKV (hätte in Gesetzliche bleiben sollen)
      -Beim Fragebogen nicht 100% die Wahrheit gesagt
      -Mai für 3 Tage im Krankenhaus,natürlich Rechnungen(1300EUR)
      erhalten......jetzt beginnt das böse Spiel.
      -PKV will mehrere Briefe nicht erhalten haben,die sich dann
      wie ein Wunder wieder anfinden....danach lange Prüfung in
      der Hauptzentrale(Ergebnis-weiß ich nicht).....danach
      Prüfung durch eine Ärztekom.(Ergebnis-weiß ich nicht)

      Fazit:1.Bin ab September 02 wieder arbeitslos
      2.Sitze auf offene Rechnungen-PKV zögert alles raus
      3.z.Z Famielienversichert-hoffentlich

      Fragen:1.Mein Makler sagt:"Wenn Sie nicht die Wahrheit beim
      Aufnahmeantrag gesagt haben,dann kündigt Ihnen
      die Vers.und alle Beiträge werden zurückerstattet"
      -stimmt das?
      2.Kann es auch theoretisch sein,daß die Beiträge
      einbehalter werden und ich die Rechnungen bezahlen
      muß?
      Das ich Fehler gemacht habe und wie es besser wäre,will ich
      jetzt nicht wissen.
      Welche Erfahrungen gibt es.
      Avatar
      schrieb am 15.09.02 18:12:04
      Beitrag Nr. 8 ()
      zur ersten Frage : Nein
      Überlege doch mal selbst.Wenn es so wäre, könnte jeder lügen wie er will. Kommt es raus, bekommt er seine Beiträge zurück. Kommt es nicht raus erhält er Leitungen, die Ihm für diesen Beitrag nicht zustehen würden. Der Versicherungsnehmer geht bei diesen Betrug kein Risiko ein.
      Also, die Aussage Deines "Maklers" stimmt so nicht.
      Die Beiträge sind weg, Du erhältst keine Leistungen.
      Das ist gut so, weil Betrug an einer Versicherung auch immer Betrug an alle Versicherten bedeutet.
      Zu 2. demzufolge ja

      Ich bin kein Freund der Versicherungsgesellschaften, aber wenn solche Kunden wie Du einen Vorteil durch Betrug erzielen wollen, geht das zu Lasten der anderen Versicherten, sprich die zahlen die Beiträge die Du sparen willst. Ist nicht in Ordnung
      :eek:
      Avatar
      schrieb am 15.09.02 18:36:01
      Beitrag Nr. 9 ()
      Vielen Dank für die Antwort.
      Ich möchte betonen,daß ich nicht vorsätzlich gehandelt habe.
      Die Lehren habe ich schon noch gezogen,da kommt aber #1
      wieder ins Gespräch.
      Wenn die $-Zeichen nur su funkeln!!!!

      MfG kl82
      Avatar
      schrieb am 16.09.02 08:33:25
      Beitrag Nr. 10 ()
      kl82,

      um welche Art von vorvrtraglicher Anzeigepflichtverletzung handelt es sich bei Dir ? Nicht alle Gesellschaften kündigen sofort, einige verlangen einen zusätzlichen Risikozuschlag. Wie heißt die PKV.

      Jeder PKV Versicherte sollte sich bewußt sein, dass das jedem passieren kann. Ein Arzt stellt eine Diagnose und teilt Sie dem Patienten nicht mit oder nur so mit, dass er diese nicht verstanden hat.

      Die PKVs könnten sehr leicht die Gesundheitsfragen vom Kunden weglassen und alle Informationen direkt von der alten Krankenkasse bekommen, das dauert ca. 2 Wochen und alles ist komplett.

      Ich unterstelle einigen Gesellschaften, dass das mit Bedacht nicht getan wird, um Beiträge zu kassieren ohne Leistungen zahlen zu müssen.

      Einer Mutter eines Bekannten von mir sollte die PKV gekündigt werden, weil Sie Bluthochdruck hat, nur wusste Sie selbst leider nichts davon, da das der Arzt nur in der Akte vermerkte und der Patientin nicht mitteilte. (geringfügiger Bluthochdruck). Trotz des Eingeständnis des Arztes gab es Streit vor Gericht, die Versicherung besteht weiter.

      GGF
      Avatar
      schrieb am 16.09.02 09:44:08
      Beitrag Nr. 11 ()
      Kann GGF aus eigener Erfahrung nur beipflichten. Bei meiner Tochter (PKV-Neuling, Vertrag seitens Vers.-Ges. noch kündbar) passierte folgendes: Sie war 1x zu einem neuen Arzt (u.a. Naturheilkunde) gegangen, der ihr von einer Kollegin empfohlen worden war, um mal jemand anderes zu ihrem Heuschnupfen zu befragen. Dem Heuschnupfen ist dieser Arzt zwar auch nicht beigekommen, und er rechnete Leistungen ab, die einem Laien völlig unverfänglich erschienen, weil man als Nicht-Mediziner mit den Kennziffern und Bezeichnungen auf der Liquidation nicht viel anfangen kann. Das dicke Ende aber kam postwendend: Die PKV konstruierte daraus eine massive Immunschwäche, die angeblich beim Aufnahmeantrag verschwiegen worden sei!! Die PKV wollte den Beitrag rückwirkend glatt verdoppelt haben und für die Zukunft sämtliche Krankheiten, die irgendwas mit Immunschwäche zu tun haben könnten, ausschließen (dann hätte man sich die ganze Krankenvers. praktisch sparen können). Es ist für einen Außenstehenden unvorstellbar, was man für Klimmzüge unternehmen muss, um in einem solchen Fall die Dinge wieder zurecht zu rücken: Versicherung um genauere Auskünfte bitten, bisherige Ärzte dazu befragen - gegenteilige Stellungnahmen erbitten, den Arzt mit der "verdächtigen" Liquidation um Richtigstellung erst bitten, dann per Anwalt zwingen (hat natürlich angeblich seine Unterlagen nicht mehr gefunden). Fazit: Der Medicus hatte mal eben eine Reihe von "Verdachtsdiagnosen" aufgestellt und entsprechend einen ganzen Strauß von Diagnose- und Behandlungsmaßnahmen abgerechnet. Dieses Eingeständnis war nur dadurch zu erzielen, dass wir ihm gedroht haben, er müsse für den Mehrbeitrag der PKV und evt. nicht abgedeckte Krankheitskosten meiner Tochter (die ja auch sonst bei keiner PKV mehr angenommen würde) lebenslang haften.
      Die Versicherung ist die Debeka, sie hat den Vertrag dann ganz normal fortgesetzt.
      Avatar
      schrieb am 16.09.02 11:53:46
      Beitrag Nr. 12 ()
      Nur mal zum Verständnis; wurde der Debeka der Heuschnupfen, der ja vor Vertragsabschluß bekannt war, mitgeteilt?

      MFG
      Avatar
      schrieb am 16.09.02 13:17:21
      Beitrag Nr. 13 ()
      Ja, den Heuschnupfen hat sie aus der GKV-Familienvers. "mitgebracht".
      Avatar
      schrieb am 19.09.02 21:10:32
      Beitrag Nr. 14 ()
      Toll ich stehe kurz vor dem abschluss einer versicherung. werde aber immer unsicherer!! habe den blanco vertrag schon 6 wochen bei mir zu hause liegen!!
      Avatar
      schrieb am 20.09.02 07:32:49
      Beitrag Nr. 15 ()
      Billy,

      verhalte Dich folgendermaßen und Dir kann nichts passieren.

      1. fordere eine Krankenkassenauskunft bei Deiner jetzigen Kasse über Deine vorherigen Erkrankungen ein. (kostenlos)

      2. Lass ein ärztliches Gutachten Deines Hausarztes anfertigen. (ca. 30 €)

      Verweise in den Gesundheitsfragen darauf, dass Du medizinischer Laie bist und alle Informationen in den angefügten Gutachten zu finden sind.

      Den gleichen Weg würde ich auch immer bei einer LV oder BU Versicherung gehen, die Gesellschaften haben dann keine rechtlichen Mittel mehr gegen Dich in der Hand.

      Evtl. wirst Du dann von der PKV abgelehnt, aber Du hast Dir viel Ärger erspart. Das ist wirklich der einzige sichere Weg.

      Gruß,

      GGF
      Avatar
      schrieb am 20.09.02 10:37:54
      Beitrag Nr. 16 ()
      @ # 15, GGF:

      eine von ganz wenigen, anwendbaren und plausiblen Antworten im gesamten WO-Board. Kompliment!

      SFK
      Avatar
      schrieb am 20.09.02 11:53:47
      Beitrag Nr. 17 ()
      SFK,

      danke für das Kompliment, aber aus Erfahrung wird man klug. Ich hatte selbst schon einmal Probleme mit meiner PKV. Im Streitfall geht die PKV genau diesen Weg, damit verbaut Ihr denen alle Möglichkeiten den Vertrag anzufechten.

      Vieleicht noch ein kleiner Tipp. Die Wahrscheinlichkeit abgelehnt zu werden, ist bei dieser Vorgehensweise größer als bei der herkömmlichen. Wenn es Dir möglich ist, bewerbe Dich bei verschiedenen Gesellschaften gleichzeitig. Sollte Dich eine ablehnen, bekommst Du einen Eintrag im Versicherungsregister, auf das alle anderen Gesellschaften Zugriff haben. Eine späterer Antrag bei einer anderen Gesellschaft ist dann aussichtslos.

      Viel Glück,

      GGF
      Avatar
      schrieb am 20.09.02 13:55:21
      Beitrag Nr. 18 ()
      # 17

      Einfach auf den Antrag "Probeantrag" schreiben, dann kommst Du bei Ablehnung in kein Register

      Grüße, mpk


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