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    Geschwindigkeitsübertretung in NL - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 17.09.02 15:50:56 von
    neuester Beitrag 18.09.02 14:31:25 von
    Beiträge: 12
    ID: 634.279
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      Avatar
      schrieb am 17.09.02 15:50:56
      Beitrag Nr. 1 ()
      Wer kann hier helfen?

      Mein Sohn ist in Holland zu schnell gefahren. Als Halter des Fahrzeugs will man nun von mir 186 Euro.

      Müssen solche Strafen auch ohne Foto bezahlt werden?

      Wer hat hier Ahnung? Kann es Ärger geben, wenn man nicht zahlt?

      Danke für Eure Hilfe!
      Avatar
      schrieb am 17.09.02 15:52:21
      Beitrag Nr. 2 ()
      spätestens jetzt ist Holland in Not
      Avatar
      schrieb am 17.09.02 15:59:08
      Beitrag Nr. 3 ()
      bei 4 km/h zu schnell zahlt man 28 Euro. die Geschwingdigkeit berechnet sich abzueglich 10% +3 km/h.

      So isses halt wenn man voll bekekifft ist und die Radarfalle nicht sieht ... :D

      Gruss
      Corny
      Avatar
      schrieb am 17.09.02 16:01:20
      Beitrag Nr. 4 ()
      war der sohn drogen kaufen?????

      Ernsthaft, die bleiben da hartnäckig,
      gerade musste ich für falsch parken 50 EURO latzen.
      Die jungs haben normalerweise Fotos, aber von hinten, nicht wie bei uns von vorne!
      Avatar
      schrieb am 17.09.02 16:02:18
      Beitrag Nr. 5 ()
      von mir wollten die auch geld
      hab nicht bezahlt,mahnungen in den müll
      geschmissen und nichts ist passiert.
      ist schon jahre her.
      bei einer verkehrskontrolle in nl könnte
      es aber böse kommen.
      mfg

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      schrieb am 17.09.02 16:06:10
      Beitrag Nr. 6 ()
      hier zahlt der Fahrzeugbesitzer ... deshalb kann auch von hinten "geflits" werden :D

      Gruss
      Corny
      Avatar
      schrieb am 17.09.02 16:10:39
      Beitrag Nr. 7 ()
      Die Bußgelder können hier in Deutschland nur eingetrieben werden wenn Du bei den Schluchtenscheissern geblitzdingst wirst, aner nicht wenn Du bei den Holländern geblitzt wirst. Also gar nix zahlen. Nur wenn Du mal wieder drüben erwischt wirst kann es sein dass du direkt vor Ort auch den alten Strafzettel blechen musst.
      Ich hasse die Holländer.
      Gruß Schädel
      Avatar
      schrieb am 17.09.02 16:19:39
      Beitrag Nr. 8 ()
      du musst nix bezahlen weils in holland passiert ist und die dich dort net festegehalten ham. ist aber ziemlich ungewöhnlich weil auf autobahnen ham die immer 1-2 "abfangjäger" stehn die dich dann noch an ort und stelle anhalten damit es geld in staates kasse kommt. is in deutschland net anders. wenn auf der autobahn radarkontrolle is steht meistens auf nem parkplatz in 2 min entfernung en "mercedesabfangjäger" der sich alle ausländischen autos rauspickt und gleich abkassiert.
      Avatar
      schrieb am 17.09.02 16:20:12
      Beitrag Nr. 9 ()
      ja, leider musst du zahlen. Die Jungens sind harnäckig und holen sich mittlerweile Hilfe von ihren Deutschen Kollegen.
      Hätte dein sohn einen Wohnwagen dabei gehabt, wärs nicht so teuer gewesen, quasi 0 Strafe. Er darf dann noch schneller fahren. :) :) :)
      Avatar
      schrieb am 17.09.02 16:23:16
      Beitrag Nr. 10 ()
      hallo muttersöhnchen (stromverteiler)
      hat dir das dein Vater (Müllkutscher) erzählt? Kann es sein, daß er weider geklagt hat, auf der Kippe? Nebenbei gefragt, hast du die Windeln heute schon wechselt?
      Avatar
      schrieb am 18.09.02 11:30:59
      Beitrag Nr. 11 ()
      also ernsthaft, meines Erachtens kann dir ein Amtshilfeverfahren (natuerlich zu deinen Lasten drohen), wenn du nicht bezahlst.

      ALLERDINGS wenn DU (nicht dein Sohn weil der Fahrzeughalter verantwortlich) das naeste mal in den NL bist, droht dir knast.... Nimm auf dann auf jeden Fall genug bares mit, dass du gleich voll abdruecken kannst ...

      Gruss
      Corny
      Avatar
      schrieb am 18.09.02 14:31:25
      Beitrag Nr. 12 ()
      Du brauchst nicht zu zahlen, lass´ Dich aber nicht in Holland erwischen ! ;)

      gruss


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