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    Die Hoffnung stirbt zuletzt - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 18.09.02 10:37:11 von
    neuester Beitrag 11.09.03 17:21:49 von
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    ID: 634.660
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      schrieb am 18.09.02 10:37:11
      Beitrag Nr. 1 ()
      Neuigkeiten und Infos erfahren Sie auf folgender Seite unseres Aktionärsclubs “Aktionäre für INFOMATEC AG AFI unter: www.aktionaere-infomatec.de.

      Weitere Informationen:

      12.01.2002: Das Registergericht München hat einen neuen Wirtschaftsprüfer für die INFOMATEC AG bestellt.

      11.01.2002: Sieg für Infomatec AG vor dem Landgericht Augsburg. Das Landgericht weist erneut Schadensersatzklage gegen Infomatec AG und Ihre ehemaligen Vorstände ab.

      24.01.2002: Erste ordentliche Aufsichtsratssitzung im Jahre 2002 unter Vorsitz von Prof. Klüver. Der Aufsichtsrat bekräftigt weiterhin die volle Unterstützung für die Sanierungsaktivitäten des Vorstandes. Das vorgestellte Sanierungskonzept wird seitens des Aufsichtsrates für gut befunden.

      01.03.2002: Wirtschaftsprüfer wurde von externem Investor beauftragt, die Abschlußprüfung für das Jahr 2000 und 2001 durchzuführen.

      12.04.2002: Pressemitteilung des Landgerichtes Augsburg zu Infomatec AG:

      Betreff: Entscheidung zur Haftung von Vorständen für Ad-hoc-Mitteilungen:

      Die 6. Zivilkammer des Landgerichts Augsburg hat am 9.1.2002 unter dem Aktenzeichen 6 O 1640/01 die Klagen mehrerer Anleger gegen die Vorstände der Infomatec AG wegen Schadensersatzes nach angeblich falschen Ad-hoc-Mitteilungen abgewiesen.

      Die 6. Zivilkammer ist in dieser Entscheidung nicht den Gründen des Urteils der 3. Zivilkammer, Aktenzeichen: 3 O 4995/00, gefolgt. Die 3. Zivilkammer hatte § 88 Börsengesetz als Schutzgesetz zugunsten der Anleger gesehen und deswegen einen Schadensersatzanspruch gem. § 823 Abs. 2 BGB für gegeben gehalten, ausserdem war die Verurteilung auf die Vorschrift des § 826 BGB gestützt worden.

      Die 6. Zivilkammer hat die Vorschrift des § 88 Börsengesetz nicht für ein Gesetz gehalten, dessen Zweck der direkte Schutz von Anlegern ist. Demgemäß wurde die Zubilligung von Schadensersatz gem. § 823 Abs. 2 BGB insoweit abgelehnt.

      § 826 BGB wurde als Anspruchsgrundlage für einen solchen Schadensersatzanspruch ebenfalls abgelehnt. Diese Bestimmung billigt einen Schadensersatzanspruch bei vorsätzlicher sittenwidriger Schadenszufügung zu.

      Abweichend von anderen Gesetzesbestimmungen, die einen solchen Schadensersatzanspruch geben, setzt die Erfüllung des Tatbestandes der Vorschrift voraus, daß der Vorsatz des Täters die Schadensfolgen konkret unmfassen muß, wegen denen Ersatz verlangt wird. Die 6. Zivilkammer war der Auffassung, daß der wegen des späteren Vermögensverfalls der Gesellschaft bei den Anlegern entstandene Schaden bei Herausgabe der entscheidungserheblichen Ad-hoc-Mitteilungen nicht vom Vorsatz der Vorstände und Beklagten, auch nicht von einem sogenannten bedingten Vorsatz, umfaßt war. In dieser Hinsicht hatten die Kläger nicht einmal Behauptungen aufgestellt.

      Andere Anspruchsgrundlagen für den verlangten Schadensersatz hat das Gericht im Einklang mit allen übrigen bekannten Gerichtsentscheidungen nicht für gegeben gehalten.

      Mittermaier

      Vors. Richter am Landgericht

      (26.04.02) Artikel in Wirtschaftsmagazin Brandeins über Infomatec AG

      (30.04.02) Auch Oberlandesgericht München wird Schadensersatzklage gegen Infomatec-Gründer und -Vorstände abweisen. Der Senat empfiehlt die Rücknahme der Berufung, des bereits in erster Instanz gegen Infomatec gescheiterten Verfahrens. Siehe hierzu Protokoll der Öffentlichen Sitzung des 30. Zivilsenates des Oberlandesgerichtes München vom 23.4.2002 Aktenzeichen 3O U 1021/01. (nachzulesen unter www.aktionaere-infomatec.de)

      (06.05.02) Aktuelle Presseerklärung des Vorstandes der Infomatec AG zu Berichterstattung der Augsburger Zeitung.

      (14.05.02) Aktuelle Presseerklärung der Rechtsanwälte des Vorstandes zur Abweisung der Schadensersatzklagen gegen den Infomatec-Vorstand durch das Oberlandesgericht München. Es handelt sich um eine endgültige Abweisung, eine Revision vor dem Bundesgerichtshof wurde nicht zugelassen.

      (12.06.2002) Sieg für Infomatec AG vor dem Landgericht Augsburg. Das Landgericht weist unter Aktenzeichen 3O 2086/01 erneut Schadensersatzklage gegen Infomatec AG und Ihre ehemaligen Vorstände ab.

      (12.07.2002) Aktuelle Presseerklärung des Vorstandes der Infomatec AG zu Berichterstattung der Augsburger Zeitung.






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      Pressemitteilungen





      Firmenankündigungen:
      Sanierungskonzept liegt vor und wird derzeit durch mehrere Investoren geprüft.
      Avatar
      schrieb am 18.09.02 11:42:13
      Beitrag Nr. 2 ()
      Sanierung der Infomatec AG
      Sanierung in der unter WKN 622200 börsengelisteten Infomatec Integrated Information Systems AG, durch Ausarbeitung und Umsetzung eines Insolvenzplanes.

      Erhaltung des Börsenlistings der AG

      Erhaltung und Nutzung des aufgelaufenen Verlustvortrages von ca. 200 Mio. € (soweit möglich)

      Aktivierung der im Unternehmen immer noch enthaltenen Assets (hauptsächlich Software)

      Wiederanlauf des Geschäftes auf Basis der noch vorhandenen Softwarepakete. Dabei soll Infomatec in Zukunft lediglich als Lizenzgeber für diese Softwarepakete agieren, diese werden dann über Lizenznehmer (sogenannte Systemintegratoren) an die eigentlichen Endkunden verkauft.

      Positionierung als Dienstleister im IT-Umfeld (siehe hierzu auch geplante Geschäftsbereiche).
      Avatar
      schrieb am 18.09.02 11:44:06
      Beitrag Nr. 3 ()
      Produkt - Übersicht





      Beschreibung der Produktlinie
      Folgenden Produklinien werden mit Sanierung eingerichtet:


      IAS embedded systems


      Operating Systems for set-top-boxes


      ASP retail solutions


      K2 Kassensystem


      E2 Etikettendrucksystem


      F3 Warenwirtschaftssystem


      Intranet Systems


      Regelinterpreter


      Interarchiv
      Avatar
      schrieb am 18.09.02 14:03:30
      Beitrag Nr. 4 ()
      Wow, mal wieder jemand, der sich kümmert . . .

      Vielleicht gibts ja ne 2. Chance?!?

      Die Konkurenz ist ja jetzt fast weg vom Fenster (Metabox) . . .
      Avatar
      schrieb am 18.09.02 14:28:16
      Beitrag Nr. 5 ()
      Pressemitteilung 14.05.2002:

      Abweisung einer Schadensersatzklage von Kleinaktionären durch das OLG München gegen den Vorstand der Infomatec AG Gerhard Harlos und den ehemaligen Vorstand Alexander Häfele

      Das OLG München hat in einem heute verkündeten Urteil die Schadensersatzklage mehrerer Kleinaktionäre gegen den Vorstand der Infomatec AG Gerhard Harlos und den ehemaligen Vorstand Alexander Häfele wegen angeblich falscher Ad-hoc-Mitteilungen abgewiesen und die Revision gegen dieses Urteil nicht zugelassen (Aktenzeichen 30 U 1021/01). Damit liegt zum ersten Mal eine rechtskräftige Entscheidung vor, mit der die Schadensersatzklage von Kleinaktionären abgewiesen wurde.

      In einem weiteren Verfahren hat das OLG München heute einen Beweisbeschluss verkündet. In diesem Verfahren war durch das LG Augsburg mit Urteil vom 24.09.2001 erstmals einem Kleinaktionär Schadensersatz in Höhe von ca. 90 TDM zugesprochen worden. Hier wird also erneut eine Beweisaufnahme erfolgen. Auch hier werden die Erfolgsaussichten der Berufung durch Harlos und Häfele als positiv eingeschätzt.

      Eine Vielzahl von weiteren Klagen, die aufgrund der von der Staatsanwaltschaft Augsburg erhobenen Vorwürfe gegen die ehemaligen Firmengründer angestrengt wurden, sind fast ausnahmslos bereits erstinstanzlich abgewiesen worden.

      Berlin, Augsburg, den 14 Mai 2002

      Frings & Dr. Pananis
      Hannemann
      Beierlein

      Rechtsanwälte
      Rechtsanwalt
      Rechtsanwalt

      Dankert & Kollegen, Berlin
      Waibel & Kollegen, Augsburg
      Beierlein, Augsburg




      Augsburg, 06.05.2002

      Stellungnahme des Vorstandes der Infomatec AG zum Presseartikel in der "Augsburger Allgemeinen" vom 04.05.2002: "Anklage: Infomatec war auf Betrug ausgerichtet"

      Der Vorstand der Infomatec AG sieht sich aufgrund des vorstehend erwähnten Artikels in der "Augsburger Allgemeinen" vom 04.05.2002 veranlasst, nachfolgende Stellungnahme abzugeben:

      1. Die von der Staatsanwaltschaft Augsburg erhobenen Vorwürfe sind unzutreffend und werden nach unserer festen Überzeugung spätestens in der Hauptverhandlung widerlegt werden. Nachdem sich bereits eine Vielzahl schwerster Anschuldigungen gegen die Infomatec AG und insbesondere die Vorstände als falsch erwiesen haben und nicht weiter verfolgt werden, werden sich auch die nunmehr mit der Anklage erhobenen Vorwürfe nicht einmal ansatzweise aufrechterhalten lassen. Mit Empörung weisen wir insbesondere auch den Vorwurf zurück, die Infomatec sei von Anfang an "auf Betrug ausgerichtet" gewesen und habe bereits im Zuge der Firmengründung unrichtige Angaben gemacht. Demgegenüber stellen wir Folgendes klar:

      2. Die Infomatec wurde bereits im Jahre 1988 zunächst als GmbH gegründet. Aufgrund überzeugender Software-Entwicklungen, der Dienstleistungstätigkeit als SAP-Implementierungspartner und nicht zuletzt eines hohen persönlichen Engagements der Gründungsgesellschafter gelang es der jungen Firma nicht nur, rentabel zu arbeiten, sondern auch erhebliche Mittel in die Entwicklung neuer Software-Produkte zu investieren. Zu unseren Kunden gehörten bereits vor dem Börsengang Großkonzerne wie Siemens, BMW, AGFA, die BMW-Bank, die BayWa, AT&T, MAN-Roland, die Deutsche Telekom, OSRAM, Jostens Photography (Canada), die Edeka-Tochter Otto Reichelt u.v.a. Hier wurden von den Infomatec-Mitarbeitern, aber auch von den Gründern selbst, innovative Software-Produkte verwirklicht, die heute noch erfolgreich am Markt sind. Der Gang an die Börse im Jahr 1998 war ein logischer Schritt, der von namhaften Bankinstituten unterstützt und getragen wurde. Der Börsengang verlief nach genau den Regularien, die für diesen Vorgang vorgesehen sind und wurde insbesondere von einer der renommiertesten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften Deutschlands begleitet. Es ist unerhört und für uns schlechthin nicht nachvollziehbar, wie die Staatsanwaltschaft zu der abwegigen Behauptung gelangt, diese Wirtschaftsprüfungsgesellschaft habe im Zuge des Börsengangs bewusst falsche Zahlen vorgelegt.

      3. Was die weiteren Vorwürfe betrifft, so sind auch diese Anschuldigungen schlichtweg falsch. Der Vorwurf verbotener Insidergeschäfte hatte bereits vor dem OLG München keinen Bestand. Die Vorwürfe der Kursmanipulation sind von fast allen mit der Sache befassten Gerichten ebenfalls zurückgewiesen worden. Obwohl aufgrund der von der Staatsanwaltschaft erhobenen Vorwürfe eine Vielzahl von Klagen angestrengt wurde, ist bis heute keine rechtskräftige Entscheidung gegen uns ergangen. Es verhält sich vielmehr so, dass fast alle Klagen bereits erstinstanzlich abgewiesen wurden.

      4. Abschließend weisen wir auf Folgendes hin:

      Bereits seit 1999 wird der Vorstand der Infomatec AG mit unberechtigten Vorwürfen konfrontiert, die auch durch die Verbreitung in der Presse zu massiven Rufschädigungen führten und die Gesellschaft letztendlich in die Insolvenz trieben. Nachdem wir in den vergangenen Monaten erhebliche Anstrengungen unternommen haben, das Unternehmen einer Sanierung zuzuführen und zuversichtlich sind, ein Insolvenzplanverfahren durchführen zu können, sehen wir uns nunmehr erneut einer öffentlichen Vorverurteilung ausgesetzt, die zu zerstören droht, was wir im Interesse der Aktionäre wieder aufzubauen versuchen.

      Gerade auch vor diesem Hintergrund fordern wir insbesondere die heimische Presse auf, sich nicht durch die Staatsanwaltschaft instrumentalisieren zu lassen, weil nur eine objektive Berichterstattung den berechtigten und seriösen Interessen der Infomatec und damit deren Aktionären gerecht werden kann.



      Gerhard Harlos

      Vorstand der Infomatec AG i.L.

      Augsburg, 10.07.2002

      Stellungnahme des Vorstandes der Infomatec AG zum Presseartikel in der „Augsburger Allgemeinen“ vom 10.07.2002: „Neue Durchsuchung im Fall Infomatec“

      Der Vorstand der Infomatec AG i.L. sieht sich aufgrund des vorstehend genannten Artikels in der „Augsburger Allgemeinen“ vom 10.07.2002 veranlasst, nachfolgende Stellungnahme abzugeben:

      1. Die von der Staatsanwaltschaft Augsburg am gestrigen Tage durchgeführten Durchsuchungen stehen entgegen der Darstellung in der Augsburger Allgemeinen in keinem Zusammenhang mit der Tätigkeit der Infomatec AG i.L. Des weiteren wird auch nicht der Vorwurf erhoben, dass Vermögenswerte der Infomatec AG i.L. zur Seite geschafft worden seien. Entgegen der Darstellung in der Augsburger Allgemeinen beziehen sich die neuerlichen Vorwürfe nicht auf Vermögenswerte der Infomatec AG i.L.

      2. Auch die neuerlichen Vorwürfe sind unzutreffend. Sie werden zeitnah entkräftet werden.



      Gerhard Harlos

      Vorstand der Infomatec AG i.L.

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      Avatar
      schrieb am 18.05.03 21:20:07
      Beitrag Nr. 6 ()
      Schaut doch alle mal bei www.infomatecag.de.rein. Gruß cigam;);) ;)
      Avatar
      schrieb am 19.05.03 10:49:23
      Beitrag Nr. 7 ()
      Es müsste doch mittlerweile auch der letzte Aktionär,sei es Infomatec,EM-TV usw.,begriffen haben,das klagen nichts einbringt.Die einzigste Möglichkeit etwas von seinen Verlusten wieder gut zu machen ist eine rettung der betroffenen Firma. Gruß Cigam6
      Avatar
      schrieb am 19.05.03 11:21:06
      Beitrag Nr. 8 ()
      kann mir mal einer erklären, was der folgende Abschnitt auf der neuen (offiziellen) HP soll:

      Wir möchten uns an dieser Stelle sowohl von Betrieb als auch Inhalt der bisher als Internet-Präsenz der Infomatec AG i.L. propagierten Homepages distanzieren. Die darin veröffentlichten Informationen sind ohne Zustimmung der verantwortlichen Gremien des Unternehmens erfolgt und finden auch deren Mißbilligung.

      Heisst das, dass alles bisher geschriebende falsch war und missbilligt wird? Ich dachte der Inhalt sei von Herrn Harlos ins Netzt gestellt gewesen????? Was an den bisherigen Inhalten ist denn falsch?
      Avatar
      schrieb am 19.05.03 14:06:14
      Beitrag Nr. 9 ()
      Vermutlich hat das Rechtliche Gründe.

      Die laufenden Berichte über den Stand des Rechtsverfahrens hat nicht nur die Aktionäre informiert sondern auch die Andere Seite. Die hat das wohl in vollen Zügen genossen, Infos aus erster Hand zu erhalten. Dem ist ja vor Monaten ein Riegel vorgeschoben worden, indem diese Seiten, von wem auch immer sie erstellt wurden, geschlossen wurden.

      So könnte ich mir das vorstellen...

      Banane
      Avatar
      schrieb am 20.05.03 11:53:49
      Beitrag Nr. 10 ()
      @Hennerol.Die Homepage www.infomatec.net wird weder vom Infomatec Vorstand (Herr Harlos,Aufsichtsrat) noch vom Insolvenzverwalter autorisiert und/oder gebilligt.Oberflächlich gesehen ist der Inhalt o.k.Bei genaueren Informationen ist aber bedenklich,dass erstens sachliche Fehler enthalten sind(z.B.bezüglichdes "Verlustvortrags") und dass zweitens der Ersteller der Homepages (vermutlich Herr Häfele = "ZittlauO")nicht akzeptiert,dass er sich (und ggf.auch Infomatec) in große Schwierigkeiten bringt,wenn er unautorisiert ein Infomatec-Copyright dokumentiert.Diese Infos findet nicht nur Herr Harlos peinlich und prinzipiell falsch,sondern auch Herr Schneider(Insolvenzverwalter). Nun hat Herr Harlos eine "echte" autorisierte Homepage www.infomatecag.de eröffnet,in der Absicht sich von der nicht autorisierten Seite zu distanzieren.Auch wurde Herr Häfele(schon mehrfach)aufgefordert,die Homepage zu schließen.Immerhin kann sich die Infomatec nicht leisten,wegen eines ungedultigen Großaktionärs den mittlerweile mühselig aufgebauten Kredit beim Insolvenzverwalter zu verscherzen. Herr Harlos ist auf einem guten Weg für "uns",und es gibt sicher keinen besseren Hoffnungsträger für die Auktionäre. Mittlerweile werden die original Infomatec-Surfstations (aus dem Jahre 1999 und 2000) im RTL-Shop siet geraumer Zeit erfolgreich vertrieben.Mit Infomatec-Logo. ;) ; Gruß cigam6
      Avatar
      schrieb am 20.05.03 13:52:11
      Beitrag Nr. 11 ()
      Ich hab das auch schon gesehen, bei RTL, jedoch ohne Infomatec-Logo?!?!

      Gibt es da Fotos?
      Avatar
      schrieb am 20.05.03 14:06:34
      Beitrag Nr. 12 ()
      Um mir die Frage selbst zu beantworten:

      Ja: Aber ein Infomatec Logo erkenn ich nicht


      Hier die Mobilcom Box:
      Und deren Quelle:
      http://www.linux-magazin.de/Artikel/ausgabe/2000/01/Surfstat…


      Avatar
      schrieb am 20.05.03 15:11:28
      Beitrag Nr. 13 ()
      vielleicht dieser gelbe Aufkleber.... aber so auf den ersten blick erkenne ich da auch kein ifo-logo...by the way: wie sieht das logo überhaupt aus??? ;)
      Avatar
      schrieb am 20.05.03 16:08:39
      Beitrag Nr. 14 ()
      Avatar
      schrieb am 20.05.03 16:09:43
      Beitrag Nr. 15 ()
      Bitteschön

      :)
      Avatar
      schrieb am 21.05.03 09:38:51
      Beitrag Nr. 16 ()
      @banane: danke

      das ist das offizielle logo von ifo :confused: das hat ja nun wirklich nichts mit dem aufkleber auf der gezeigten box gemeinsam :(

      @cigam: was sagst du dazu? wo ist deiner meinung nach das ifo-logo?
      Avatar
      schrieb am 23.06.03 21:10:21
      Beitrag Nr. 17 ()
      Richter hatte Unfall: Infomatec-rozess verschoben

      (hogs). Einen Tag vor Beginn der Hauptverhandlung ist gestern der Prozess gegen die früheren Infomatec-Manager Gerhard Harlos und Alexander Häfele verschoben worden. Richter Franz Wörz hat bei einem Badeunfall einen Wirbelbruch erlitten und kann deshalb nicht an der Verhandlung teilnehmen, berichtete das Landgericht. Als neuer Termin ist der 8. September vorgesehen. Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten unter anderem Kapitalanlage- und Kursbetrug sowie verbotenen Insiderhandel vor. Sie sollen für einen Schaden von rund 250 Millionen Euro verantwortlich sein.

      Der betroffene Richter sei neben dem Vorsitzenden der 3. Strafkammer, Rainer Brand, diejenige Person, die über die besten Detailkenntnisse zu dem komplexen Prozess verfüge, sagte Landgerichts-Sprecher Maximilian Hofmeister. Sein Sachverstand könne so kurzfristig nicht ersetzt werden.



      24.06.2003

      Gruß Cigam6
      Avatar
      schrieb am 03.07.03 23:58:53
      Beitrag Nr. 18 ()
      zum Glück ist der Mann nicht mit dem Fallschirm abgesprungen, wer weiß, was sonst passiert wäre :(
      Avatar
      schrieb am 09.07.03 19:22:41
      Beitrag Nr. 19 ()
      Eröffnung eines weiteren Hauptverfahrens gegen Herrn Gerhard Harlos, Vorstand der Infomatec AG i.L., rechtskräftig abgelehnt


      Das Landgericht Augsburg hat mit Beschluss vom 27. März 2003 die Eröffnung eines weiteren Hauptverfahrens gegen Herrn Gerhard Harlos wegen des Vorwurfs eines versuchten Betruges abgelehnt und die Anklage der Staatsanwaltschaft Augsburg zurückgewiesen. Diese Entscheidung ist vom 3.Strafsenat des Oberlandesgerichts München mit Beschluss vom 24. Juni 2003 bestätigt worden.

      Wie in der Presse berichtet worden war, wurde Herrn Harlos vorgeworfen, mit Hilfe eines Strohmanns an Grundstücke zu kommen, die sich im Besitz seines minderjährigen Sohnes befinden. Mit der Entscheidung des OLG München hat sich der von der Staatsanwaltschaft Augsburg erhobene Vorwurf als nicht haltbar erwiesen.

      Berlin, den 08. Juli 2003


      Dr. Pananis Frings
      Rechtsanwalt, Rechtsanwalt















      :confused: :confused: :confused:
      Avatar
      schrieb am 10.07.03 07:16:12
      Beitrag Nr. 20 ()
      @cigam: wo hast du denn das her? und was soll das ganze?

      :confused:
      Avatar
      schrieb am 10.07.03 08:49:51
      Beitrag Nr. 21 ()
      @ hennerol.das ganze kannst du unter www.infomatecag.de nachlesen.(die einzige, rechtlich zugelassene Hompage von Infomatec).Ich nehme an,das einige beschuldigungen gegen Herrn Harlos mitschuld am schlechten Ruf der Firma haben.Und man ist nun bestrebt einige Dinge klarzustellen,damit einem Neuanfang nichts mehr im Wege steht. Gruß cigam6
      Avatar
      schrieb am 10.07.03 09:01:41
      Beitrag Nr. 22 ()
      oh sorry doppelt gepostet,hab den text hier zu spät gelesen sorry
      Avatar
      schrieb am 10.07.03 09:56:22
      Beitrag Nr. 23 ()
      Was soll das Ganze?
      Würde mich auch interessieren.
      Es ist schon beeindruckend, wenn ein Vorstand, der bereits Jahre nichts zustande gebracht hat, es für notwendig erachtet die jeweiligen Statusmeldungen seiner privaten Strafverfahren im Internet zu veröffentlichen.
      Macht einen tollen Eindruck.
      Wenn das alles an Neuigkeiten ist, die die sogenannte Firmenleitung erreicht hat, gratuliere.
      Wie läßt sich dieser gewaltige Erfolg in shareholder value umrechnen?
      Ziehen Sie die Konsequenzen Herr Vorstand Harlos, stellen Sie Ihr Amt zur Verfügung, schlechter geht es ohne Sie auch nicht!
      Avatar
      schrieb am 05.09.03 17:33:01
      Beitrag Nr. 24 ()
      hallo an alle hoffnungsvollen und sprachlosen,
      in frankfurt gehen fast ne halbe million aktien über den tisch und hier hat keiner ne idee was abgeht. wundert mich nun doch!
      oder seid ihr jetzt alle raus aus der nummer??
      tschöö
      onkel
      Avatar
      schrieb am 08.09.03 16:57:25
      Beitrag Nr. 25 ()
      Angeklagte im Infomatec-Prozess schweigen weiter

      Augsburg (dpa) - Die angeklagten Ex-Manager des Neue-Markt- Unternehmens Infomatec schweigen weiter. Auch beim zweiten Anlauf der Hauptverhandlung vor dem Landgericht Augsburg nahmen Gerhard Harlos und Alexander Häfele zu den Vorwürfen des Kapitalanlage- und Kursbetrugs sowie Insiderhandels nicht Stellung. Der erste Prozess war vor fünf Monaten nach drei Verhandlungstagen aus formalen Gründen geplatzt.

      Die Staatsanwaltschaft warf Harlos und Häfele auch beim zweiten Prozessauftakt vor, zunächst den Kurs der Infomatec-Aktie durch falsche Ad-hoc-Mitteilungen von 27 Euro auf über 290 Euro getrieben zu haben. Durch den Verkauf eigener Aktienpakete hätten sie dann je rund 15 Millionen Euro erzielt, bevor die Aktie dramatisch abstürzte. Der dadurch entstandene Gesamtschaden bei den Anlegern wird auf rund 250 Millionen Euro geschätzt.

      Die Verteidigung wies die Anschuldigungen der Staatsanwaltschaft gegen die beiden Angeklagten zurück. Sie beantragte die Einstellung des Verfahrens gegen Harlos und Häfele wegen Kursmanipulation und Kapitalanlagebetrugs. Diese Tatvorwürfe seien aus Sicht der Verteidigung bereits verjährt. Auch Bereicherung und Insiderhandel könnten den Angeklagten nicht angelastet werden. Das Gericht vertagte eine Entscheidung über den Verjährungsantrag auf Donnerstag.



      08.09.2003 13
      Gruß cigam6;)
      Avatar
      schrieb am 11.09.03 17:21:49
      Beitrag Nr. 26 ()
      Gericht: Vorwürfe im Infomatec-Prozess nicht verjährt

      Augsburg (dpa) - Im Infomatec-Prozess hat das Gericht den Antrag der Verteidigung auf Verjährung der Vorwürfe des Kapitalanlagebetrugs und der Kursmanipulation zurückgewiesen. Für die Anschuldigungen gegen die beiden Angeklagten Ex-Manager Gerhard Harlos und Alexander Häfele gelte die allgemeine Verjährungsfrist von fünf Jahren, erklärte der Vorsitzende Richter des Augsburger Landgerichts, Rainer Brand.

      Die umstrittenen Ad-hoc-Mitteilungen und Unternehmensprospekte unterlägen nicht dem bayerischen Presserecht mit einer nur halbjährigen Verjährungsfrist. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft haben die beiden früheren Infomatec-Manager den Kurs der Firmenaktie zunächst durch falsche Ad- hoc-Mitteilungen von 27 Euro auf über 290 Euro getrieben. Durch den Verkauf eigener Aktienpakete hätten sie dann je rund 15 Millionen Euro erzielt, bevor die Aktie dramatisch abstürzte. Der dadurch entstandene Gesamtschaden bei den Anlegern wird auf rund 250 Millionen Euro geschätzt.

      Die Verteidigung hatte die Ad-hoc-Meldungen als Presseerzeugnisse gewertet, die nach dem bayerischen Pressegesetz nach sechs Monaten verjährt seien. Der Vorsitzende Richter machte jedoch deutlich, dass das Presserecht bei Kursmanipulation und Kapitalanlagenbetrug nicht greife. Bei einer gefälschten Ad-hoc-Meldung sei es gerade Absicht, die Unrichtigkeit der Angaben über einen längeren Zeitraum zu verschleiern. Würde dafür nur eine sechsmonatige Verjährung gelten, wäre Bayern ein «Eldorado für Anlagebetrüger und Börsenschwindler», sagte der Vorsitzende. «Ich kann mir nicht vorstellen, das dies Wille des Gesetzgebers ist.»

      Die Verteidigung kündigte daraufhin an, diese Entscheidung verfassungsrechtlich prüfen zu wollen. Verteidiger Walter Rubach sprach von einem «offensichtlichen Revisionsgrund» für das Verfahren. «Juristische Fehler legen sich wie Mehltau über den Infomatec-Prozess», sagte Rubach. Erneut beantragte die Verteidigung die Aussetzung der Hauptverhandlung wegen unvollständiger Aktengrundlage. Zudem dürften Erkenntnisse auf Grund der Durchsuchung der Infomatec- Räume im Jahr 1999 im Verfahren nicht verwendet werden, da die Durchsuchung nach Auffassung der Verteidigung nicht rechtmäßig erfolgt sei.



      11.09.2003 16:39 Gruß cigam6


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