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    Brauche Hilfe - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 19.09.02 15:36:11 von
    neuester Beitrag 22.09.02 23:06:02 von
    Beiträge: 3
    ID: 635.477
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      Avatar
      schrieb am 19.09.02 15:36:11
      Beitrag Nr. 1 ()
      Wie kann man gegenüber der Krankenversicherung argumentieren, um auch nach dem 30.Lebensjahr
      in den Genuss der günstigen Pflichtversicherung für Studenten zu kommen? Ich habe einen FHS-Abschluss,
      habe etiiche Jahre gearbeitet und mich jetzt bei einer TU immatrikuliert. War vorher arbeitslos, habe
      aber keinen Anspruch auf Arbeitslosenhilfe. Wer hat da Erfahrung?

      Gruß riu

      hier nochmal die

      1. Versicherungstatbestände
      a) Versicherungspflicht
      Versicherungspflichtig sind Studenten, die an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland eingeschrieben sind. Dies gilt auch für im Inland eingeschriebene Studenten, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben, wenn aufgrund über- oder zwischenstaatlichen Rechts kein Anspruch auf Sachleistungen besteht. Die Versicherungspflicht besteht bis zum Abschluß des 14. Fachsemesters, längstens bis zum Ende des Semesters, in dem das 30. Lebensjahr vollendet wird. Über diesen Zeitpunkt hinaus besteht die Versicherungspflicht fort, wenn
      - die Art der Ausbildung,
      - familiäre Gründe,
      - persönliche Gründe
      insbesondere der Erwerb der Zugangsvoraussetzung in einer Ausbildungsstätte des zweiten Bildungswegs die Überschreitung der Altersgrenze
      oder eine längere Fachstudienzeit rechtfertigen.
      Avatar
      schrieb am 19.09.02 16:01:47
      Beitrag Nr. 2 ()
      @riu
      Auch ein abgeleisteter Wehrdienst wird m.E. angerechnet.
      Aber wenn Du schon einen FHS-Abschluß hast, dürfte Dein TU-Studium
      nur als Zweitstudium gelten. Dann sieht`s schlecht aus mit studentischer
      Versicherung.
      Es soll angeblich eine Krankenkasse geben, die Dich in jedem Fall
      als Student versichert. Aber welche das sein soll, konnte ich auch
      nicht in Erfahrung bringen.

      Ansonsten wirst Du als Student wohl bei den Ersatzkassen in eine
      freiwillige Versicherung eingestuft. Günstiger als "voll" aber
      doch um einiges teurer als "studentisch". Aber das weißt Du
      sicher schon.
      Avatar
      schrieb am 22.09.02 23:06:02
      Beitrag Nr. 3 ()
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