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    HELP:Frage zur Mietkaution - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 03.10.02 15:28:47 von
    neuester Beitrag 04.10.02 10:33:21 von
    Beiträge: 10
    ID: 641.928
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      schrieb am 03.10.02 15:28:47
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hi,

      habe eine Frage zur Mietkaution:
      Ich habe in eine zweier WG gewohnt und wir haben ein Mietkautionssparbuch (beide haben den gleichen Anteil). Der Mietvertrag ist zum Monatsende gekündigt. Allerdings befürchte ich, daß meine ehemalige Mitbewohnerin nicht daran denkt sich an der Renovierung zu beteiligen. Ich habe schon deutlich über die Hälfte der Wohnung geputzt/gestrichen (was auch von den Vermietern bestätigt werden kann).
      Was passiert, wenn die Vermieter einen Teil der Kaution wegen der übrigen (dreckigen) Räume einbehalten? Kann ich mir meinen Anteil voll auszahlen lassen und meine ex- Mitbewohnerin bekommt nur Ihren Anteil abzüglich des einbehaltenen Betrages (lag ja an Ihr).
      Oder bekommt jeder die Hälfte des verbleibenden Betrages?
      Hab ich dann noch einen rechtlichen Anspruch auf den Schaden, der mir (unverschuldet) entstanden ist?

      Danke und Gruß

      T.
      Avatar
      schrieb am 03.10.02 15:35:46
      Beitrag Nr. 2 ()
      lautet das Sparbuch auf Dich, oder den Vermieter?
      Avatar
      schrieb am 03.10.02 15:51:41
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hi Payback

      Das Sparbuch lautet auf mich und meine ex-Mitbewohnerin.
      Ist aber an den Vermieter verpfändet.

      Gruß

      T.
      Avatar
      schrieb am 03.10.02 16:03:44
      Beitrag Nr. 4 ()
      wie wäre es, wenn Du nach Aufhebung der Verpfändung den Restbetrag einfach vom Konto abhebst und Dir vom Vermieter das Versäumnis deines Mitbewohners bestätigen läßt? Kann mir dann keine Anspruchsgrundlage gegen Dich vorstellen.

      Hoffe das Sparbuch ist kein "und" konto sondern jeder kann verfügen?

      Gruss
      PAYBACK:cool:
      Avatar
      schrieb am 03.10.02 16:17:25
      Beitrag Nr. 5 ()
      Danke Payback!
      Habe eigentlich bis gerade gehofft, daß das Konto ein UND Konto ist, damit ich nicht irgendwann ein böses Wunder erlebe. Aber wenn nur ich die Freigabe vom Vermieter für den Restbetrag habe ist Deine Idee eigentlich perfekt.
      Aber jetzt befürchte ich, daß wir nur zusammen verfügen können. Aber das wird ja Morgen durch einen Anruf bei der Bank leicht rausbekommen zu sein.

      Danke und Gruß

      T.

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      schrieb am 03.10.02 19:27:03
      Beitrag Nr. 6 ()
      Viel Glück-kannst Dich ja mal kurz melden-wie es gelaufen ist!

      bis dann
      Gruss
      PAYBACK:cool:
      Avatar
      schrieb am 03.10.02 22:04:11
      Beitrag Nr. 7 ()
      Hi timespread

      Du mußt zwei Dinge trennen:
      1. wer kann über das Geld auf dem Konto verfügen: hierfür ist die Berechtigung entscheidend (wurde bereits von Payback angesprochen)

      und

      2. wer hat einen rechtlichen Anspruch auf das Geld:
      entscheidend ist hierfür für welchen Zweck das Geld verwendet werden soll. Hier: Mietkaution, d.h. um ggf Ansprüche des Vermieters gegen euch auszugleichen. Dieser Verpflichtung bist (nur) Du nachgekommen - zumindest was das Verhältnis zwischen Dir und Deiner Mitbewohnerin anbelangt.
      Fazit: Im Innenverhältnis zwischen Dir und Deiner Mitbewohnerin steht Dir das Geld zu
      Avatar
      schrieb am 04.10.02 00:51:18
      Beitrag Nr. 8 ()
      Der Vermieter hat wohl wenig mit eurem Streit in der WG zu tun.
      Avatar
      schrieb am 04.10.02 07:53:01
      Beitrag Nr. 9 ()
      @Aufschlag

      sag ich doch "keine Anspruchsgrundlage" ;)

      Gruss
      PAYBACK:cool:
      Avatar
      schrieb am 04.10.02 10:33:21
      Beitrag Nr. 10 ()
      Hi,

      danke erstmal.

      @sync
      war auch nicht meine Frage. Wenn der Vermieter für die Renovierung Geld will, dann stehe ich voll hinter Ihm.
      Frage ist nur wie das Innenverhältnis aussieht.

      @payback und aufschlag
      Habe gerade mit der Bank gesprochen. Konto ist ein "oder" Konto. Wenn der Vermieter die Freigabe erteilt hat, kann also von beiden verfügt werden. Eine teilweise Freigabe ist wohl auch möglich. Wird mir zugute kommen, wenn dem Vermieter die verbleibende Hälfte der Kaution auf jeden Fall ausreicht (dann würde ich schon mit dem Vermieter einig).
      Hoffe aber ja immer noch auf einen "friedsamen" Ausgang der ganzen Geschichte.

      Gruß

      T.


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