HELP:Frage zur Mietkaution - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 03.10.02 15:28:47 von
neuester Beitrag 04.10.02 10:33:21 von
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ID: 641.928
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Hi,
habe eine Frage zur Mietkaution:
Ich habe in eine zweier WG gewohnt und wir haben ein Mietkautionssparbuch (beide haben den gleichen Anteil). Der Mietvertrag ist zum Monatsende gekündigt. Allerdings befürchte ich, daß meine ehemalige Mitbewohnerin nicht daran denkt sich an der Renovierung zu beteiligen. Ich habe schon deutlich über die Hälfte der Wohnung geputzt/gestrichen (was auch von den Vermietern bestätigt werden kann).
Was passiert, wenn die Vermieter einen Teil der Kaution wegen der übrigen (dreckigen) Räume einbehalten? Kann ich mir meinen Anteil voll auszahlen lassen und meine ex- Mitbewohnerin bekommt nur Ihren Anteil abzüglich des einbehaltenen Betrages (lag ja an Ihr).
Oder bekommt jeder die Hälfte des verbleibenden Betrages?
Hab ich dann noch einen rechtlichen Anspruch auf den Schaden, der mir (unverschuldet) entstanden ist?
Danke und Gruß
T.
habe eine Frage zur Mietkaution:
Ich habe in eine zweier WG gewohnt und wir haben ein Mietkautionssparbuch (beide haben den gleichen Anteil). Der Mietvertrag ist zum Monatsende gekündigt. Allerdings befürchte ich, daß meine ehemalige Mitbewohnerin nicht daran denkt sich an der Renovierung zu beteiligen. Ich habe schon deutlich über die Hälfte der Wohnung geputzt/gestrichen (was auch von den Vermietern bestätigt werden kann).
Was passiert, wenn die Vermieter einen Teil der Kaution wegen der übrigen (dreckigen) Räume einbehalten? Kann ich mir meinen Anteil voll auszahlen lassen und meine ex- Mitbewohnerin bekommt nur Ihren Anteil abzüglich des einbehaltenen Betrages (lag ja an Ihr).
Oder bekommt jeder die Hälfte des verbleibenden Betrages?
Hab ich dann noch einen rechtlichen Anspruch auf den Schaden, der mir (unverschuldet) entstanden ist?
Danke und Gruß
T.
lautet das Sparbuch auf Dich, oder den Vermieter?
Hi Payback
Das Sparbuch lautet auf mich und meine ex-Mitbewohnerin.
Ist aber an den Vermieter verpfändet.
Gruß
T.
Das Sparbuch lautet auf mich und meine ex-Mitbewohnerin.
Ist aber an den Vermieter verpfändet.
Gruß
T.
wie wäre es, wenn Du nach Aufhebung der Verpfändung den Restbetrag einfach vom Konto abhebst und Dir vom Vermieter das Versäumnis deines Mitbewohners bestätigen läßt? Kann mir dann keine Anspruchsgrundlage gegen Dich vorstellen.
Hoffe das Sparbuch ist kein "und" konto sondern jeder kann verfügen?
Gruss
PAYBACK
Hoffe das Sparbuch ist kein "und" konto sondern jeder kann verfügen?
Gruss
PAYBACK
Danke Payback!
Habe eigentlich bis gerade gehofft, daß das Konto ein UND Konto ist, damit ich nicht irgendwann ein böses Wunder erlebe. Aber wenn nur ich die Freigabe vom Vermieter für den Restbetrag habe ist Deine Idee eigentlich perfekt.
Aber jetzt befürchte ich, daß wir nur zusammen verfügen können. Aber das wird ja Morgen durch einen Anruf bei der Bank leicht rausbekommen zu sein.
Danke und Gruß
T.
Habe eigentlich bis gerade gehofft, daß das Konto ein UND Konto ist, damit ich nicht irgendwann ein böses Wunder erlebe. Aber wenn nur ich die Freigabe vom Vermieter für den Restbetrag habe ist Deine Idee eigentlich perfekt.
Aber jetzt befürchte ich, daß wir nur zusammen verfügen können. Aber das wird ja Morgen durch einen Anruf bei der Bank leicht rausbekommen zu sein.
Danke und Gruß
T.
Viel Glück-kannst Dich ja mal kurz melden-wie es gelaufen ist!
bis dann
Gruss
PAYBACK
bis dann
Gruss
PAYBACK
Hi timespread
Du mußt zwei Dinge trennen:
1. wer kann über das Geld auf dem Konto verfügen: hierfür ist die Berechtigung entscheidend (wurde bereits von Payback angesprochen)
und
2. wer hat einen rechtlichen Anspruch auf das Geld:
entscheidend ist hierfür für welchen Zweck das Geld verwendet werden soll. Hier: Mietkaution, d.h. um ggf Ansprüche des Vermieters gegen euch auszugleichen. Dieser Verpflichtung bist (nur) Du nachgekommen - zumindest was das Verhältnis zwischen Dir und Deiner Mitbewohnerin anbelangt.
Fazit: Im Innenverhältnis zwischen Dir und Deiner Mitbewohnerin steht Dir das Geld zu
Du mußt zwei Dinge trennen:
1. wer kann über das Geld auf dem Konto verfügen: hierfür ist die Berechtigung entscheidend (wurde bereits von Payback angesprochen)
und
2. wer hat einen rechtlichen Anspruch auf das Geld:
entscheidend ist hierfür für welchen Zweck das Geld verwendet werden soll. Hier: Mietkaution, d.h. um ggf Ansprüche des Vermieters gegen euch auszugleichen. Dieser Verpflichtung bist (nur) Du nachgekommen - zumindest was das Verhältnis zwischen Dir und Deiner Mitbewohnerin anbelangt.
Fazit: Im Innenverhältnis zwischen Dir und Deiner Mitbewohnerin steht Dir das Geld zu
Der Vermieter hat wohl wenig mit eurem Streit in der WG zu tun.
@Aufschlag
sag ich doch "keine Anspruchsgrundlage"
Gruss
PAYBACK
sag ich doch "keine Anspruchsgrundlage"
Gruss
PAYBACK
Hi,
danke erstmal.
@sync
war auch nicht meine Frage. Wenn der Vermieter für die Renovierung Geld will, dann stehe ich voll hinter Ihm.
Frage ist nur wie das Innenverhältnis aussieht.
@payback und aufschlag
Habe gerade mit der Bank gesprochen. Konto ist ein "oder" Konto. Wenn der Vermieter die Freigabe erteilt hat, kann also von beiden verfügt werden. Eine teilweise Freigabe ist wohl auch möglich. Wird mir zugute kommen, wenn dem Vermieter die verbleibende Hälfte der Kaution auf jeden Fall ausreicht (dann würde ich schon mit dem Vermieter einig).
Hoffe aber ja immer noch auf einen "friedsamen" Ausgang der ganzen Geschichte.
Gruß
T.
danke erstmal.
@sync
war auch nicht meine Frage. Wenn der Vermieter für die Renovierung Geld will, dann stehe ich voll hinter Ihm.
Frage ist nur wie das Innenverhältnis aussieht.
@payback und aufschlag
Habe gerade mit der Bank gesprochen. Konto ist ein "oder" Konto. Wenn der Vermieter die Freigabe erteilt hat, kann also von beiden verfügt werden. Eine teilweise Freigabe ist wohl auch möglich. Wird mir zugute kommen, wenn dem Vermieter die verbleibende Hälfte der Kaution auf jeden Fall ausreicht (dann würde ich schon mit dem Vermieter einig).
Hoffe aber ja immer noch auf einen "friedsamen" Ausgang der ganzen Geschichte.
Gruß
T.
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