DIE NATO - VOLLSTRECKER DER STRATEGIE AMERIKAS UND EUROPAS ODER GARANT DES FRIEDENS ? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 13.10.02 09:23:12 von
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Auswärtiges Amthttp://www.auswaertiges-amt.de/www/de/aussenpolitik/friedens…
Das Strategische Konzept des Bündnisses
Einleitung
Teil I - Zweck und Aufgaben des Bündnisses
Teil II - Strategische Perspektiven
Teil III - Der Sicherheitsansatz im 21. Jahrhundert
Teil IV - Streitkräfterichtlinien
Teil V - Zusammenfassung
Einleitung
1. Auf ihrem Gipfeltreffen im April 1999 in Washington billigten die Staats- und
Regierungschefs der NATO das neue Strategische Konzept des Bündnisses.
2. Die NATO hat während der vierzig Jahre des KaltenKrieges die Freiheit ihrer
Mitgliedstaaten erfolgreich gesichert und einen Krieg in Europa verhindert. Durch
die Verbindung von Verteidigungsbereitschaft mit Dialog spielte sie eine
unverzichtbare Rolle bei der friedlichen Überwindung des Ost-West-Gegensatzes.
Die dramatischen Veränderungen in der euro-atlantischen strategischen Landschaft
nach dem Ende des KaltenKrieges spiegelten sich im Strategischen Konzept des
Bündnisses von 1991 wider. Seither haben sich jedoch weitere tiefgreifende
politische und sicherheitspolitische Entwicklungen vollzogen.
3. Die Gefahren des KaltenKrieges sind vielversprechenderen, aber auch
herausfordernden Perspektiven, neuen Chancen und Risiken gewichen. Ein neues,
stärker integriertes Europa ist im Entstehen begriffen, und es bildet sich eine
euro-atlantische Sicherheitsstruktur heraus, in der die NATO eine zentrale Rolle
spielt. Das Bündnis steht im Mittelpunkt der Bemühungen um die Etablierung neuer
Muster der Zusammenarbeit und der gegenseitigen Verständigung überall in der
euro-atlantischen Region und bekennt sich zu wesentlichen neuen Aktivitäten im
Interesse breiter angelegter Stabilität. Wie tief dieses Bekenntnis reicht, zeigen die
Bemühungen des Bündnisses, dem durch Konflikte auf dem Balkan verursachten
unsäglichen menschlichen Leid ein Ende zu setzen. In den Jahren seit dem Ende
des KaltenKrieges haben sich auch wichtige Entwicklungen in der
Rüstungskontrolle vollzogen, ein Prozeß, zu dem sich die NATO uneingeschränkt
bekennt. Die Rolle des Bündnisses in diesen positiven Entwicklungen wird
untermauert durch die umfassende Anpassung seines sicherheitspolitischen
Ansatzes sowie seiner Verfahren und Strukturen. In den letzten zehn Jahren sind
jedoch auch komplexe neue Risiken für euro-atlantischen Frieden und Stabilität
aufgetreten, einschließlich Unterdrückung, ethnischer Konflikte, wirtschaftlicher Not,
des Zusammenbruchs politischer Ordnungen sowie der Verbreitung von
Massenvernichtungswaffen.
4. Dem Bündnis kommt eine unverzichtbare Rolle bei der Konsolidierung und
Wahrung der positiven Veränderungen der jüngeren Vergangenheit sowie bei der
Bewältigung gegenwärtiger und künftiger sicherheitspolitischer Herausforderungen
zu. Seine Agenda ist daher anspruchsvoll. Es muß gemeinsame
Sicherheitsinteressen in einem von weiteren, oft nicht vorhersagbaren
Veränderungen geprägten Umfeld wahren. Es muß die kollektive Verteidigung
aufrechterhalten und das transatlantische Band stärken sowie ein Gleichgewicht
gewährleisten, das es den europäischen Verbündeten erlaubt, größere
Verantwortung zu übernehmen. Es muß seine Beziehungen zu seinen Partnern
vertiefen und sich auf den Beitritt neuer Mitglieder vorbereiten. Vor allem aber muß
es den politischen Willen und die militärischen Mittel aufrechterhalten, die für das
Gesamtspektrum seiner Aufgaben erforderlich sind.
5. Dieses neue Strategische Konzept wird das Bündnis bei der Verfolgung dieser
Agenda leiten. Es bringt Zweck und Wesen des Bündnisses, die unverändert
bleiben, sowie dessen grundlegende Sicherheitsaufgaben zum Ausdruck, zeigt die
zentralen Merkmale des neuen Sicherheitsumfelds auf, konkretisiert die Elemente
des breit angelegten sicherheitspolitischen Ansatzes des Bündnisses und gibt
Richtlinien für die weitere Anpassung seiner Streitkräfte vor.
Teil I - Zweck und Aufgaben des Bündnisses
6. Der wesentliche und fortdauernde Zweck der NATO, der im Vertrag von
Washington niedergelegt ist, besteht darin, die Freiheit und Sicherheit aller ihrer
Mitglieder mit politischen und militärischen Mitteln zu gewährleisten. Auf der
Grundlage der gemeinsamen Werte Demokratie, Menschenrechte und
Rechtsstaatlichkeit strebt das Bündnis seit seiner Gründung eine gerechte und
dauerhafte Friedensordnung in Europa an. Dies wird es auch weiterhin tun. Die
Verwirklichung dieses Ziels kann durch Krisen und Konflikte, die die Sicherheit des
euro-atlantischen Raums berühren, gefährdet werden. Das Bündnis gewährleistet
daher nicht nur die Verteidigung seiner Mitglieder, sondern trägt auch zu Frieden
und Stabilität in dieser Region bei.
7. Das Bündnis verkörpert die transatlantische Bindung, die die Sicherheit
Nordamerikas und die Sicherheit Europas auf Dauer verknüpft. Es ist der konkrete
Ausdruck wirksamen kollektiven Bemühens seiner Mitglieder um Förderung ihrer
gemeinsamen Interessen.
8. Grundlegendes Leitprinzip, nach dem das Bündnis arbeitet, sind gemeinsames
Eintreten und allseitige Zusammenarbeit unter souveränen Staaten zur Festigung
der Unteilbarkeit der Sicherheit aller seiner Mitglieder. Solidarität und
Zusammenhalt im Bündnis durch die tägliche Zusammenarbeit im politischen wie
im militärischen Bereich bieten die Gewähr, daß kein einziger Verbündeter darauf
angewiesen ist, sich bei der Bewältigung elementarer sicherheitspolitischer
Herausforderungen allein auf seine eigenen nationalen Anstrengungen zu
verlassen. Ohne den Mitgliedstaaten ihr Recht und ihre Pflicht abzusprechen, ihre
souveräne Verantwortung im Verteidigungsbereich wahrzunehmen, ermöglicht
ihnen das Bündnis durch kollektives Bemühen, ihre entscheidenden nationalen
sicherheitspolitischen Ziele zu verwirklichen.
9. Daraus erwächst, ungeachtet jeweils unterschiedlicher Gegebenheiten und
nationaler militärischer Fähigkeiten, ein Gefühl gleicher Sicherheit der
Bündnismitglieder. Dieses Gefühl trägt zur Stabilität im euro-atlantischen Raum bei.
Das Bündnis strebt diese Vorteile nicht alleine für seine Mitglieder an, sondern es
bekennt sich zur Schaffung von Bedingungen, die einem Ausbau von Partnerschaft,
Zusammenarbeit und Dialog mit anderen, die seine breiten politischen Ziele teilen,
förderlich sind.
10. Um sein wesentliches Ziel zu erreichen, nimmt das Bündnis als eine Allianz von
Nationen, die dem Washingtoner Vertrag und der Charta der Vereinten Nationen
verpflichtet ist, die folgenden grundlegenden Sicherheitsaufgaben wahr:
Sicherheit: Es bietet eines der unverzichtbaren Fundamente für ein stabiles
euro-atlantisches Sicherheitsumfeld, gegründet auf dem Wachsen demokratischer
Einrichtungen und auf dem Bekenntnis zur friedlichen Beilegung von Streitigkeiten,
in dem kein Staat in der Lage ist, einen anderen Staat durch die Androhung oder
Anwendung von Gewalt einzuschüchtern oder einem Zwang auszusetzen.
Konsultation: Es dient gemäß Artikel 4 des Washingtoner Vertrags als ein
wesentliches transatlantisches Forum für Konsultationen unter den Verbündeten
über alle Fragen, die ihre vitalen Interessen einschließlich möglicher Entwicklungen
berühren, die Risiken für die Sicherheit der Bündnismitglieder mit sich bringen, und
als Forum für sachgerechte Koordinierung ihrer Bemühungen in Bereichen, die sie
gemeinsam angehen.
Abschreckung und Verteidigung: Es schreckt von jeder Aggressionsdrohung und
wehrt jeden Angriff gegen einen NATO-Mitgliedstaat ab, wie es in den Artikeln 5
und 6 des Washingtoner Vertrags vorgesehen ist.
Und es stärkt Sicherheit und Stabilität des euro-atlantischen Raums durch:
- Krisenbewältigung: Es steht bereit, von Fall zu Fall und im Konsens,
im Einklang mit Artikel 7 des Washingtoner Vertrags zu wirksamer
Konfliktverhütung beizutragen und sich bei der Krisenbewältigung aktiv
einzusetzen, einschließlich durch Krisenreaktionseinsätze.
- Partnerschaft: Es fördert eine breit angelegte Partnerschaft,
Zusammenarbeit und Dialog mit anderen Staaten im euro-atlantischen
Raum mit dem Ziel, Transparenz, gegenseitiges Vertrauen und die
Fähigkeit zu gemeinsamem Handeln mit dem Bündnis zu erhöhen.
11. Das Bündnis wird bei der Erfüllung seines Ziels und seiner grundlegenden
Sicherheitsaufgaben auch weiterhin die legitimen Sicherheitsinteressen anderer
Staaten achten und die friedliche Beilegung von Streitigkeiten in Übereinstimmung
mit der Charta der Vereinten Nationen anstreben. Das Bündnis wird friedliche und
freundschaftliche internationale Beziehungen fördern und demokratische
Institutionen unterstützen. Das Bündnis betrachtet sich nicht als Gegner
irgendeines anderen Staates.
Teil II - Strategische Perspektiven
Das sich entwickelnde strategische Umfeld
12. Das Bündnis wirkt in einem Umfeld, das stetem Wandel unterworfen ist. Die
Entwicklungen der letzten Jahre waren im allgemeinen positiv, aber Unsicherheiten
und Risiken, die sich zu akuten Krisen entwickeln können, bleiben bestehen.
Innerhalb dieses sich entwickelnden Kontextes hat die NATO wesentlichen Anteil
an der Stärkung der euro-atlantischen Sicherheit seit Ende des KaltenKrieges. Ihre
wachsende politische Rolle, ihre verstärkte politische und militärische Partnerschaft,
Zusammenarbeit und Dialog mit anderen Staaten einschließlich Rußlands, der
Ukraine und der Staaten des Mittelmeerdialogs, die fortdauernde Offenheit für den
Beitritt neuer Mitglieder, ihre Zusammenarbeit mit anderen internationalen
Organisationen, ihr auf dem Balkan gezeigtes Eintreten für Konfliktverhütung und
Krisenbewältigung, einschließlich durch friedensunterstützende Operationen: All
dies spiegelt die Entschlossenheit des Bündnisses wider, sein Sicherheitsumfeld zu
gestalten sowie Frieden und Stabilität des euro-atlantischen Raums zu erhöhen.
13. Parallel dazu hat sich die NATO erfolgreich angepaßt, um ihre Fähigkeit zu
verbessern, zu euro-atlantischem Frieden und Stabilität beizutragen. Zu den
inneren Reformen gehören eine neue Kommandostruktur einschließlich des
Konzepts der Alliierten Streitkräftekommandos (CJTF), die Schaffung von
Vorkehrungen, die die rasche Dislozierung von Streitkräften für das gesamte
Spektrum von Bündnisaufgaben erlauben, sowie der Aufbau der Europäischen
Sicherheits- und Verteidigungsidentität (ESVI) innerhalb des Bündnisses.
14. Die Vereinten Nationen (VN), die Organisation für Sicherheit und
Zusammenarbeit in Europa (OSZE), die Europäische Union (EU) und die
Westeuropäische Union (WEU) leisten ausgeprägte Beiträge zur euro-atlantischen
Sicherheit und Stabilität. Sich gegenseitig verstärkende Organisationen sind zu
einem zentralen Merkmal des Sicherheitsumfelds geworden.
15. Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen trägt die primäre Verantwortung für
die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit und leistet in
dieser Eigenschaft einen entscheidenden Beitrag zur Sicherheit und Stabilität im
euro-atlantischen Raum.
16. Die OSZE als regionale Abmachung ist diejenige Sicherheitsorganisation in
Europa, die die meisten Staaten umfaßt und auch Kanada und die Vereinigten
Staaten einschließt; sie spielt eine wesentliche Rolle bei der Förderung von Frieden
und Stabilität, der Erhöhung der kooperativen Sicherheit und der Förderung von
Demokratie und Menschenrechten in Europa. Die OSZE ist besonders aktiv auf den
Gebieten vorbeugende Diplomatie, Konfliktverhütung, Krisenbewältigung und
Wiederaufbau nach Konflikten. Die NATO und die OSZE haben eine enge
praktische Zusammenarbeit entwickelt, insbesondere im Hinblick auf die
internationalen Bemühungen, dem ehemaligen Jugoslawien Frieden zu bringen.
17. Die Europäische Union hat wichtige Beschlüsse gefaßt und ihren Bemühungen
um die Stärkung ihrer sicherheits- und verteidigungspolitischen Dimension einen
weiteren Impuls verliehen. Dieser Prozeß wird Auswirkungen auf das gesamte
Bündnis haben, und alle europäischen Verbündeten sollten, aufbauend auf von der
NATO und der WEU entwickelten Vorkehrungen, in ihn einbezogen werden. Die
Entwicklung einer Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) umfaßt die
fortschreitende Gestaltung einer gemeinsamen Verteidigungspolitik. Eine solche
Politik, wie sie im Vertrag von Amsterdam gefordert wird, wäre mit der
gemeinsamen Sicherheits- und Vereidigungspolitik im Rahmen des Washingtoner
Vertrags vereinbar. Wichtige in diesem Zusammenhang unternommene Schritte
umfassen die Einbeziehung der Petersberg-Aufgaben der WEU in den Vertrag über
die Europäische Union und die Herstellung engerer institutioneller Beziehungen zur
WEU.
18. Wie in der Gipfelerklärung von 1994 zum Ausdruck gekommen und 1996 in
Berlin bekräftigt, unterstützt das Bündnis uneingeschränkt die Entwicklung der
europäischen Sicherheits- und Verteidigungsidentität innerhalb des Bündnisses,
indem sie ihre Mittel und Fähigkeiten für WEU-geführte Operationen zur Verfügung
stellt. Zu diesem Zweck haben das Bündnis und die WEU enge Beziehungen
hergestellt und Schlüsselelemente der ESVI in Kraft gesetzt, wie in Berlin
vereinbart. Zur Verbesserung von Frieden und Stabilität in Europa und darüber
hinaus stärken die europäischen Verbündeten ihre Handlungsfähigkeit, auch durch
eine Verstärkung ihrer militärischen Fähigkeiten. Der Zuwachs an
Verantwortlichkeiten und Fähigkeiten der europäischen Verbündeten hinsichtlich
Sicherheit und Verteidigung verbessert das Sicherheitsumfeld des Bündnisses.
19. Stabilität, Transparenz, Berechenbarkeit, ein niedrigeres Rüstungsniveau sowie
Verifikation, wie durch Rüstungskontroll- und Nichtverbreitungsübereinkommen
erreicht werden können, unterstützen die politischen und militärischen
Anstrengungen der NATO zur Verwirklichung ihrer strategischen Ziele. Die
Verbündeten haben an den wichtigen Erfolgen in diesem Bereich großen Anteil.
Dazu gehören die aus dem KSE-Vertrag resultierende verbesserte Stabilität, die
tiefen Einschnitte bei Kernwaffen, wie sie in den START-Verträgen vorgesehen
sind, die Unterzeichnung des Vertrags über das umfassende Verbot von
Nuklearversuchen, die unbegrenzte und unkonditionierte Verlängerung des
Vertrags über die Nichtverbreitung von Kernwaffen, der Beitritt von Belarus,
Kasachstan und der Ukraine zu diesem Vertrag als Nichtkernwaffenstaaten sowie
das Inkrafttreten des Chemiewaffenübereinkommens. Das Übereinkommen von
Ottawa über die Ächtung von Antipersonenminen sowie ähnliche Übereinkünfte
leisten einen wichtigen Beitrag zur Linderung menschlichen Leids. Die Aussichten
für weitere Fortschritte der Rüstungskontrolle bei konventionellen sowie atomaren,
chemischen und biologischen (ABC) Waffen sind günstig.
Sicherheitspolitische Herausforderungen und Risiken
20. Ungeachtet positiver Entwicklungen im strategischen Umfeld sowie der
Tatsache, daß ein großangelegter konventioneller Angriff gegen das Bündnis
höchst unwahrscheinlich ist, besteht die Möglichkeit, daß sich eine solche
Bedrohung längerfristig entwickelt. Die Sicherheit des Bündnisses bleibt einem
breiten Spektrum militärischer und nichtmilitärischer Risiken unterworfen, die aus
vielen Richtungen kommen und oft schwer vorherzusagen sind. Zu diesen Risiken
gehören Ungewißheit und Instabilität im und um den euro-atlantischen Raum sowie
die mögliche Entstehung regionaler Krisen an der Peripherie des Bündnisses, die
sich rasch entwickeln könnten. Einige Länder im und um den euro-atlantischen
Raum sehen sich ernsten wirtschaftlichen, sozialen und politischen Schwierigkeiten
gegenüber. Ethnische und religiöse Rivalitäten, Gebietsstreitigkeiten,
unzureichende oder fehlgeschlagene Reformbemühungen, die Verletzung von
Menschenrechten und die Auflösung von Staaten können zu lokaler und selbst
regionaler Instabilität führen. Die daraus resultierenden Spannungen könnten zu
Krisen führen, die die euro-atlantische Stabilität berühren, sowie zu menschlichem
Leid und bewaffneten Konflikten. Solche Konflikte könnten, indem sie auf
benachbarte Staaten einschließlich NATO-Staaten übergreifen oder in anderer
Weise, auch die Sicherheit des Bündnisses oder anderer Staaten berühren.
21. Das Vorhandensein starker Nuklearstreitkräfte außerhalb des Bündnisses stellt
ebenfalls einen bedeutsamen Faktor dar, dem das Bündnis Rechnung tragen muß,
wenn Sicherheit und Stabilität im euro-atlantischen Raum aufrechterhalten werden
sollen.
22. Die Verbreitung von ABC-Waffen und ihrer Trägermittel gibt weiter Anlaß zu
großer Sorge. Trotz willkommener Fortschritte bei der Stärkung internationaler
Nichtverbreitungsregime bleiben große Herausforderungen in bezug auf die
Verbreitung bestehen. Das Bündnis weiß, daß es zur Weiterverbreitung solcher
Waffen trotz der Bemühungen, sie zu verhindern, kommen kann und daß dies eine
direkte militärische Bedrohung der Bevölkerung, Hoheitsgebiete und Streitkräfte
des Bündnisses darstellen kann. Einige Staaten, darunter solche an der Peripherie
des Bündnisses und in anderen Regionen, verkaufen oder verschaffen sich
ABC-Waffen und Trägermittel bzw. versuchen sie sich zu verschaffen. Güter und
Technologien, die zur Herstellung dieser Massenvernichtungswaffen und ihrer
Trägermittel genutzt werden könnten, werden gängiger, während die Aufdeckung
und Verhinderung des illegalen Handels mit diesen Materialien und dem
dazugehörigen Know-how weiterhin schwierig ist. Nichtstaatliche Akteure haben
sich als fähig erwiesen, einige dieser Waffen herzustellen und zu einzusetzen.
23. Die weltweite Verbreitung von Technologien, die zur Herstellung von Waffen
genutzt werden können, kann zur größeren Verfügbarkeit von hochentwickelten
militärischen Fähigkeiten führen und es Gegnern erlauben, sich hochwirksame luft-,
land- und seegestützte Offensiv- und Defensivsysteme, Marschflugkörper und
andere fortgeschrittene Waffensysteme zu verschaffen. Darüber hinaus könnten
staatliche und nichtstaatliche Gegner versuchen, die zunehmende Abstützung des
Bündnisses auf Informationssysteme durch Informationsoperationen zur
Untauglichmachung solcher Systeme auszunutzen. Sie könnten versuchen,
Strategien dieser Art einzusetzen, um die Überlegenheit der NATO bei traditionellen
Waffen auszugleichen.
24. Im Fall eines bewaffneten Angriffs auf das Gebiet der Bündnispartner, aus
welcher Richtung auch immer, finden Artikel 5 und 6 des Vertrags von Washington
Anwendung. Die Sicherheit des Bündnisses muß jedoch auch den globalen Kontext
berücksichtigen. Sicherheitsinteressen des Bündnisses können von anderen
Risiken umfassenderer Natur berührt werden, einschließlich Akte des Terrorismus,
der Sabotage und des organisierten Verbrechens sowie der Unterbrechung der
Zufuhr lebenswichtiger Ressourcen. Die unkontrollierte Bewegung einer großen
Zahl von Menschen, insbesondere als Folge bewaffneter Konflikte, kann ebenfalls
Probleme für die Sicherheit und Stabilität des Bündnisses aufwerfen. Im Bündnis
gibt es Mechanismen für Konsultationen nach Artikel 4 des Washingtoner Vertrags
sowie gegebenenfalls zur Koordinierung der Maßnahmen der Bündnispartner
einschließlich ihrer Reaktionen auf derartige Risiken.
Teil III - Der Sicherheitsansatz im 21. Jahrhundert
25. Das Bündnis ist einem breit angelegten sicherheitspolitischen Ansatz
verpflichtet, der die Bedeutung politischer, wirtschaftlicher, sozialer und
umweltpolitischer Faktoren neben der unverzichtbaren Verteidigungsdimension
anerkennt. Dieser breite Ansatz bildet für das Bündnis die Grundlage für die
wirksame Erfüllung seiner grundlegenden Sicherheitsaufgaben sowie für die
Verstärkung seiner Bemühungen um die Entwicklung einer wirksamen
Zusammenarbeit mit anderen europäischen und euro-atlantischen Organisationen
sowie den Vereinten Nationen. Unser gemeinsames Ziel ist es, eine europäische
Sicherheitsarchitektur aufzubauen, in deren Rahmen der Beitrag des Bündnisses
zu Sicherheit und Stabilität des euro-atlantischen Raums und der Beitrag dieser
anderen internationalen Organisationen einander ergänzen und gegenseitig
verstärken, sowohl bei der Vertiefung der Beziehungen zwischen den
euro-atlantischen Staaten und bei der Bewältigung von Krisen. Die NATO bleibt das
wesentliche Forum für Konsultationen unter den Verbündeten und für die
Vereinbarung von politischen Maßnahmen, die sich auf die Sicherheits- und
Verteidigungsverpflichtungen ihrer Mitgliedstaaten nach dem Washingtoner Vertrag
auswirken.
26. Das Bündnis strebt nach Bewahrung des Friedens und Stärkung der
euro-atlantischen Sicherheit und Stabilität durch die Erhaltung der transatlantischen
Bindung, durch die Aufrechterhaltung wirksamer militärischer Fähigkeiten, die für
die Abschreckung und Verteidigung und die Erfüllung des ganzen Spektrums seiner
Aufgaben ausreichend sind, durch die Herausbildung der Europäischen
Sicherheits- und Verteidigungsidentität innerhalb des Bündnisses, durch eine
umfassende Fähigkeit, Krisen erfolgreich zu bewältigen, durch seine fortdauernde
Offenheit für neue Mitglieder und die Fortsetzung von Partnerschaft,
Zusammenarbeit und Dialog mit anderen Staaten als Teil seines kooperativen
Ansatzes in der euro-atlantischen Sicherheit, einschließlich im Bereich der
Rüstungskontrolle und Abrüstung.
Die Transatlantische Bindung
27. Die NATO bekennt sich zu einer starken und dynamischen Partnerschaft
zwischen Europa und Nordamerika zur Unterstützung der Werte und Interessen,
die sie miteinander teilen. Die Sicherheit Europas und diejenige Nordamerikas sind
unteilbar. Daher sind das Bekenntnis zur unverzichtbaren transatlantischen
Bindung und zur kollektiven Verteidigung der Mitglieder des Bündnisses von
grundlegender Bedeutung für seine Glaubwürdigkeit und für die Sicherheit und
Stabilität des euro-atlantischen Raums.
Die Aufrechterhaltung der militärischen Fähigkeiten des Bündnisses
28. Die Aufrechterhaltung einer angemessenen militärischen Fähigkeit und die
eindeutige Bereitschaft, gemeinsam zur kollektiver Verteidigung zu handeln, haben
für die sicherheitspolitischen Ziele der Allianz weiterhin zentrale Bedeutung. Eine
derartige Fähigkeit ist zusammen mit politischer Solidarität unverändert eine
Schlüsselvoraussetzung für die Fähigkeit des Bündnisses, jeglichen Versuch von
Zwang oder Einschüchterung zu verhindern und zu gewährleisten, daß ein
militärischer Angriff gegen das Bündnis niemals als eine auch nur im geringsten
erfolgversprechende Option in Betracht gezogen werden kann.
29. Militärische Fähigkeiten, die für das gesamte Spektrum vorhersehbarer
Umstände wirksam sind, stellen auch die Grundlage für die Fähigkeit des
Bündnisses dar, durch nicht unter Artikel 5 fallende Krisenreaktionseinsätze zur
Konfliktverhütung und Krisenbewältigung beizutragen. Diese Einsätze können
höchste Anforderungen stellen und in hohem Maße von den gleichen politischen
und militärischen Qualitäten wie Zusammenhalt, multinationale Ausbildung und
umfassende vorherige Planung abhängen, die auch in einer unter Artikel 5
fallenden Lage von ausschlaggebender Bedeutung wären. Daher werden sie, auch
wenn sie besondere Anforderungen stellen können, mit Hilfe eines gemeinsamen
Instrumentariums an Strukturen und Verfahren des Bündnisses gehandhabt
werden.
Die europäische Sicherheits- und Verteidigungsidentität
30. Das Bündnis, das die Grundlage der kollektiven Verteidigung seiner Mitglieder
bildet und durch welches gemeinsame sicherheitspolitische Ziele verfolgt werden,
wo immer dies möglich ist, bekennt sich unverändert zu einer ausgewogenen und
dynamischen transatlantischen Partnerschaft. Die europäischen Verbündeten
haben Beschlüsse gefaßt, die sie in die Lage versetzen sollen, im sicherheits- und
verteidigungspolitischen Bereich mehr Verantwortung zu übernehmen, um Frieden
und Stabilität des euro-atlantischen Raums und damit die Sicherheit aller
Verbündeten zu verbessern. Auf der Grundlage der vom Bündnis in Berlin 1996 und
danach gefaßten Beschlüsse wird die Entwicklung der europäischen Sicherheitsund
Verteidigungsidentität innerhalb der NATO fortgesetzt. Dieser Prozeß wird eine
enge Zusammenarbeit zwischen der NATO, der WEU und, falls und soweit
angebracht, der Europäischen Union, erfordern. Sie wird es allen europäischen
Verbündeten ermöglichen, einen kohärenteren und wirksameren Beitrag zu den
Aufgaben und Aktivitäten des Bündnisses als Ausdruck unserer gemeinsamen
Verantwortlichkeiten zu leisten, sie wird die transatlantische Partnerschaft
verstärken und den europäischen Verbündeten dabei helfen, erforderlichenfalls
eigenständig zu handeln durch die Bereitschaft des Bündnisses, von Fall zu Fall
und im Konsens seine Mittel und Fähigkeiten für Operationen, in denen das
Bündnis nicht militärisch engagiert ist, unter der politischen Kontrolle und
strategischen Leitung entweder der WEU oder wie anderweitig vereinbart zur
Verfügung zu stellen, und zwar unter Berücksichtigung der vollen Beteiligung aller
europäischen Verbündeten, falls diese dies wünschen.
Konfliktverhütung und Krisenbewältigung
31. Im Zuge ihrer Politik der Friedenserhaltung, der Kriegsverhütung und der
Stärkung von Sicherheit und Stabilität und wie in den grundlegenden
Sicherheitsaufgaben dargelegt, wird die NATO in Zusammenarbeit mit anderen
Organisationen darum bemüht sein, Konflikte zu verhüten oder, sollte eine Krise
auftreten, in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht zu deren wirksamer
Bewältigung beitragen, einschließlich durch die Möglichkeit der Durchführung von
nicht unter Artikel 5 fallenden Krisenreaktionseinsätzen. Die Bereitschaft des
Bündnisses, solche Einsätze durchzuführen, unterstützt das übergeordnete Ziel der
Stärkung und Erweiterung von Stabilität und beinhaltet oft die Beteiligung der
Partner der NATO. Die NATO erinnert an ihr 1994 in Brüssel gemachtes Angebot,
von Fall zu Fall in Übereinstimmung mit ihren eigenen Verfahren friedenswahrende
und andere Operationen unter der Autorität des VN-Sicherheitsrats oder der
Verantwortung der OSZE zu unterstützen, unter anderem auch durch die
Bereitstellung von Ressourcen und Fachwissen der Allianz. In diesem
Zusammenhang erinnert das Bündnis an seine späteren Beschlüsse in bezug auf
Krisenreaktionseinsätze auf dem Balkan. Unter Berücksichtigung der Notwendigkeit
von Bündnissolidarität und -zusammenhalt bleibt die Beteiligung an einer solchen
Operation oder einem solchen Einsatz den Beschlüssen der Mitgliedstaaten im
Einklang mit ihren jeweiligen Verfassungen vorbehalten.
32. Die NATO wird von Partnerschaft, Zusammenarbeit und Dialog sowie von ihren
Beziehungen zu anderen Organisationen vollen Gebrauch machen, um zur
Verhinderung von Krisen und, sollten diese dennoch entstehen, zu ihrer
Entschärfung in einem frühen Zeitpunkt beizutragen. Ein kohärenter Ansatz zur
Krisenbewältigung wird, wie bei jeder Gewaltanwendung durch das Bündnis, die
Auswahl und Koordinierung geeigneter Reaktionen durch die politischen Stellen
des Bündnisses aus einem Spektrum sowohl politischer als auch militärischer
Maßnahmen und deren genaue politische Kontrolle in jedem Stadium erforderlich
machen.
Partnerschaft, Zusammenarbeit und Dialog
33. Durch sein aktives Streben nach Partnerschaft, Zusammenarbeit und Dialog
stellt das Bündnis eine positive Kraft bei der Förderung von Sicherheit und Stabilität
überall im euro-atlantischen Raum dar. Durch das Zugehen auf andere und durch
Offenheit bemüht sich das Bündnis, den Frieden zu erhalten, Demokratie zu
unterstützen und zu fördern, zu Wohlstand und Fortschritt beizutragen und eine
echte Partnerschaft mit und unter allen demokratischen euro-atlantischen Staaten
zu pflegen. Dies zielt auf eine Erhöhung der Sicherheit für alle ab, schließt
niemanden aus und trägt dazu bei, Spaltungen und Meinungsverschiedenheiten zu
überwinden, die zu Instabilität und Konflikten führen könnten.
34. Der Euro-Atlantische Partnerschaftsrat (EAPR) bleibt der übergeordnete
Rahmen für alle Aspekte der Zusammenarbeit der NATO mit ihren Partnern. Er
bietet eine erweiterte politische Dimension sowohl für Konsultation als auch für
Zusammenarbeit. EAPR-Konsultationen schaffen mehr Transparenz und Vertrauen
zwischen ihren Mitgliedern in Sicherheitsfragen, tragen zu Konfliktverhütung und
Krisenbewältigung bei und entwickeln praktische kooperative Aktivitäten, auch auf
dem Gebiet der Zivilschutzplanung und bei Wissenschafts- und Umweltfragen.
35. Die Partnerschaft für den Frieden (PfP) ist der Hauptmechanismus für den
Aufbau praktischer Sicherheitsbeziehungen zwischen der Allianz und ihren
Partnern sowie für die Verbesserung der Interoperabilität zwischen den Partnern
und der NATO. Durch detaillierte Programme, die die Fähigkeiten und Interessen
der individuellen Partner widerspiegeln, arbeiten die Verbündeten und die Partner
auf Transparenz in der nationalen Verteidigungsplanung und in den nationalen
Verteidigungshaushalten, auf die demokratische Kontrolle der Streitkräfte, auf die
Vorbereitung auf zivile Katastrophen und andere Notlagen und die Herausbildung
der Fähigkeit zum Zusammenwirken hin, auch bei NATO-geführten
PfP-Operationen. Das Bündnis bekennt sich zur Stärkung der Rolle der Partner in
den Entscheidungs- und Planungsprozessen der PfP und bei der stärkeren
Operationalisierung der PfP. Die NATO hat sich verpflichtet, mit jedem aktiven
Teilnehmer an der Partnerschaft Konsultationen zu führen, falls dieser Partner eine
direkte Bedrohung seiner territorialen Unversehrtheit, politischen Unabhängigkeit
oder Sicherheit sieht.
36. Rußland spielt eine einzigartige Rolle in der euro-atlantischen Sicherheit. Im
Rahmen der NATO-Rußland-Grundakte über gegenseitige Beziehungen,
Zusammenarbeit und Sicherheit haben sich die NATO und Rußland verpflichtet,
ihre Beziehungen auf der Grundlage gemeinsamen Interesses, der Gegenseitigkeit
und der Transparenz auszubauen, um einen dauerhaften und alle einschließenden
Frieden im euro-atlantischen Raum zu erreichen, gestützt auf die Prinzipien der
Demokratie und der kooperativen Sicherheit. Die NATO und Rußland haben
vereinbart, ihr gemeinsames Bekenntnis zum Aufbau eines stabilen, friedlichen und
ungeteilten Europas mit Leben zu erfüllen. Eine starke, stabile und dauerhafte
Partnerschaft zwischen der NATO und Rußland ist von wesentlicher Bedeutung für
die Schaffung anhaltender Stabilität im euro-atlantischen Raum.
37. Die Ukraine nimmt einen besonderen Platz im euro-atlantischen
Sicherheitsumfeld ein und ist bei der Förderung von Stabilität und gemeinsamen
demokratischen Werten ein wichtiger und wertvoller Partner. Die NATO bekennt
sich zur weiteren Stärkung ihrer ausgeprägten Partnerschaft mit der Ukraine auf der
Grundlage der Charta zwischen der NATO und der Ukraine, darunter durch
politische Konsultationen über Fragen, die beide betreffen, und ein breites
Spektrum von Maßnahmen der praktischen Zusammenarbeit. Das Bündnis
unterstützt auch weiterhin die Souveränität und Unabhängigkeit, territoriale
Unversehrtheit, demokratische Entwicklung und wirtschaftliche Prosperität sowie
den Status dieses Landes als Nichtkernwaffenstaat als Schlüsselfaktoren der
Stabilität und Sicherheit in Mittel- und Osteuropa und in Europa insgesamt.
38. Die Mittelmeerregion ist ein Raum von besonderem Interesse für das Bündnis.
Die Sicherheit in Europa ist mit der Sicherheit und Stabilität im Mittelmeerraum eng
verknüpft. Der Mittelmeerdialog-Prozeß der NATO ist integraler Bestandteil des
kooperativen Sicherheitsansatzes der NATO. Er schafft einen Rahmen für
Vertrauensbildung, fördert Transparenz und Zusammenarbeit in der Region, stärkt
und wird seinerseits gestärkt durch andere internationale Bemühungen. Das
Bündnis bekennt sich zur stetigen Weiterentwicklung der politischen, zivilen und
militärischen Aspekte des Dialogs mit dem Ziel, eine engere Zusammenarbeit und
aktivere Einbeziehung der Staaten zu erreichen, die Partner in diesem Dialog sind.
Erweiterung
39. Das Bündnis bleibt nach Artikel 10 des Washingtoner Vertrags für neue
Mitglieder offen. Es erwartet, daß es in den kommenden Jahren weitere
Einladungen an Staaten aussprechen wird, die willens und fähig sind, die
Verantwortlichkeiten und Pflichten der Mitgliedschaft zu übernehmen, insofern die
NATO feststellt, daß die Aufnahme dieser Staaten den allgemeinen politischen und
strategischen Interessen des Bündnisses dienen, seine Wirksamkeit und seinen
Zusammenhalt stärken und die europäische Sicherheit und Stabilität insgesamt
verbessern würde. Zu diesem Zweck hat die NATO im Rahmen ihrer allgemeinen
Beziehungen zu den beitrittswilligen Staaten ein Aktivitätenprogramm entwickelt,
das diesen Ländern bei ihren Vorbereitungen auf eine mögliche künftige
Mitgliedschaft helfen soll. Kein europäischer demokratischer Staat, dessen
Aufnahme die Ziele des Vertrags erfüllen würde, wird von dieser Erwägung
ausgeschlossen.
Rüstungskontrolle, Abrüstung und Nichtverbreitung
40. Die auf die Unterstützung der Rüstungskontrolle, Abrüstung und
Nichtverbreitung gerichtete Politik des Bündnisses wird auch weiterhin eine wichtige
Rolle bei der Verwirklichung der sicherheitspolitischen Ziele der Allianz spielen. Die
Bündnispartner streben nach der Verbesserung von Sicherheit und Stabilität auf
dem geringstmöglichen Streitkräfteniveau, das mit der Fähigkeit des Bündnisses
zur Gewährleistung der kollektiven Verteidigung und zur Erfüllung der ganzen
Bandbreite seiner Aufgaben vereinbar ist. Das Bündnis wird auch weiterhin
sicherstellen, daß - als wichtiger Teil seines breit angelegten sicherheitspolitischen
Ansatzes – Verteidigung mit den Zielen der Rüstungskontrolle, Abrüstung und
Nichtverbreitung im Einklang bleibt. Das Bündnis wird auch weiterhin aktiv zur
Fortentwicklung von Rüstungskontroll-, Abrüstungs- und
Nichtverbreitungsübereinkommen sowie zu vertrauens- und sicherheitsbildenden
Maßnahmen beitragen. Die Bündnispartner nehmen ihre besondere Rolle bei der
Förderung eines breiter angelegten, umfassenderen und besser verifizierbaren
internationalen Rüstungskontroll- und Abrüstungsprozesses ernst. Das Bündnis
wird seine politischen Bemühungen um die Verringerung von Gefahren, die sich
aus der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und ihrer Trägermittel ergeben,
verstärken. Das wichtigste nichtverbreitungspolitische Ziel des Bündnisses und
seiner Mitglieder besteht darin, die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen zu
verhindern, oder, sollte sie dennoch stattfinden, durch diplomatische Mittel
rückgängig zu machen. Das Bündnis mißt der fortdauernden Geltung und der
vollständigen Umsetzung des KSE-Vertrags durch alle Vertragsstaaten als
wesentliches Element der Gewährleistung der Stabilität des euro-atlantischen
Raums große Bedeutung bei.
Teil IV – Streitkräfterichtlinien
Grundsätze der Bündnisstrategie
41. Das Bündnis wird die zur Verwirklichung der ganzen Bandbreite von
NATO-Aufgaben erforderlichen militärischen Fähigkeiten aufrechterhalten. Die
Grundsätze der Solidarität und strategischen Einheit innerhalb des Bündnisses
bleiben von überragender Bedeutung für alle Bündnisaufgaben. Die Streitkräfte der
Allianz müssen die militärische Wirksamkeit und Handlungsfähigkeit des
Bündnisses wahren. Die Sicherheit aller Bündnispartner ist unteilbar: Ein Angriff
gegen einen ist ein Angriff gegen alle. In bezug auf die kollektive Verteidigung nach
Artikel 5 des Washingtoner Vertrags müssen die verbundenen Streitkräfte der
Allianz in der Lage sein, jede potentielle Aggression abzuschrecken, den
Vormarsch eines Angreifers möglichst weit vorne aufzuhalten, sollte ein Angriff
dennoch vorgetragen werden, und die politische Unabhängigkeit und territoriale
Unversehrtheit ihrer Mitgliedstaaten sicherzustellen. Sie müssen auch bereit sein,
einen Beitrag zur Konfliktverhütung zu leisten und nicht unter Artikel 5 fallende
Krisenreaktionseinsätze durchzuführen. Die Streitkräfte des Bündnisses erfüllen
eine wesentliche Rolle bei der Förderung der Zusammenarbeit und der
Verständigung mit den Partnern der NATO und anderen Staaten, insbesondere bei
der Unterstützung der Partner, in deren Vorbereitung auf eine mögliche Beteiligung
an NATO-geführten PfP-Operationen. Sie tragen so zur Erhaltung des Friedens, zur
Wahrung der gemeinsamen Sicherheitsinteressen der Bündnismitglieder und zur
Erhaltung der Sicherheit und Stabilität des euro-atlantischen Raums bei. Durch die
Abschreckung des Einsatzes von ABC-Waffen tragen sie zu den Bemühungen des
Bündnisses um die Verhinderung der Verbreitung dieser Waffen und ihrer
Trägermittel bei.
42. Die Verwirklichung der Bündnisziele steht und fällt mit einer fairen Teilung der
Aufgaben, Risiken und Verantwortlichkeiten wie auch der Vorteile gemeinsamer
Verteidigung. Die Präsenz konventioneller und nuklearer Streitkräfte der
Vereinigten Staaten in Europa bleibt lebenswichtig für die Sicherheit Europas, die
untrennbar mit der Sicherheit Nordamerikas verbunden ist. Die nordamerikanischen
Verbündeten leisten einen Beitrag zur Allianz durch Streitkräfte, die für
Bündniseinsätze zur Verfügung stehen, durch ihren Beitrag zum Weltfrieden und
zur internationalen Sicherheit insgesamt und durch die Bereitstellung einzigartiger
Ausbildungseinrichtungen auf dem nordamerikanischen Kontinent. Die
europäischen Verbündeten leisten ebenfalls weitreichende und substantielle
Beiträge. Während der Prozeß der Entwicklung der ESVI innerhalb des Bündnisses
voranschreitet, werden die europäischen Mitglieder der Allianz ihren Beitrag zur
gemeinsamen Verteidigung sowie zum Weltfrieden und zur internationalen Stabilität
auch durch multinationale Verbände weiter verbessern.
43. Das Prinzip der kollektiven Bündnisverteidigung drückt sich in praktischen
Vorkehrungen aus, die es den Bündnispartnern gestatten, die wesentlichen
politischen, militärischen und materiellen Vorteile kollektiver Verteidigung zu nutzen
und die Renationalisierung der Verteidigungspolitiken zu verhindern, ohne dabei die
Bündnispartner ihrer Souveränität zu berauben. Diese Vorkehrungen ermöglichen
es den NATO-Streitkräften ferner, nicht unter Artikel 5 fallende
Krisenreaktionseinsätze durchzuführen, und stellen eine Voraussetzung für eine
kohärente Reaktion des Bündnisses auf alle möglichen Eventualfälle dar. Sie
stützen sich auf Konsultationsverfahren, eine integrierte militärische Struktur sowie
auf Kooperationsvereinbarungen. Zu ihren Hauptmerkmalen gehören gemeinsame
Streitkräfteplanung, gemeinsame Finanzierung, gemeinsame Einsatzplanung,
multinationale Verbände, Vorkehrungen für Hauptquartiere und Führung, ein
integriertes Luftverteidigungssystem, Ausgewogenheit der Rollen und
Verantwortlichkeiten unter den Verbündeten, die Stationierung und Verlegung von
Streitkräften außerhalb des eigenen Hoheitsgebiets, soweit erforderlich,
Vorkehrungen auch planerischer Art für die Krisenbewältigung und Verstärkungen,
einheitliche Standards und Verfahren für Material, Ausbildung und Logistik,
gemeinsame und verbundene Einsatzgrundsätze und Übungen, soweit angebracht,
sowie Zusammenarbeit bei Infrastruktur, Rüstung und Logistik. Die Einbeziehung
der Partner der NATO in solche Vorkehrungen oder die Ausarbeitung ähnlicher
Vorkehrungen für die Partner in geeigneten Bereichen ist ebenfalls von
wesentlicher Bedeutung für die Verbesserung der Zusammenarbeit und der
gemeinsamen Anstrengungen in euro-atlantischen Sicherheitsfragen.
44. Multinationale Finanzierung, auch durch den Militärhaushalt und das
Sicherheitsinvestitionsprogramm der NATO, wird weiterhin eine wichtige Rolle bei
der Anschaffung und Beibehaltung der erforderlichen Mittel und Fähigkeiten
spielen. Die Ressourcenbewirtschaftung sollte sich am jeweiligen
Entwicklungsstand der militärischen Erfordernisse des Bündnisses orientieren.
45. Das Bündnis unterstützt die Weiterentwicklung der ESVI innerhalb der Allianz,
indem es unter anderem bereit ist, Mittel und Fähigkeiten für Operationen unter der
politischen Kontrolle und strategischen Leitung entweder der WEU oder wie
anderweitig vereinbart zur Verfügung zu stellen.
46. Um den Frieden zu wahren und einen Krieg und auch jegliche Form von Zwang
zu verhindern, wird das Bündnis für die vorhersehbare Zukunft eine geeignete
Zusammensetzung nuklearer und konventioneller Streitkräfte beibehalten, die in
Europa stationiert sind und auf dem gebotenen Stand gehalten werden, wo dies
erforderlich ist, wenngleich auf dem geringstmöglichen ausreichenden Niveau.
Angesichts der Vielfalt der Risiken, denen sich das Bündnis gegenübersehen
könnte, muß es die Streitkräfte beibehalten, die zur Gewährleistung einer
glaubwürdigen Abschreckung erforderlich sind und ein breites Spektrum
konventioneller Reaktionsmöglichkeiten zur Verfügung stellen. Aber die
konventionellen Streitkräfte des Bündnisses allein können eine glaubwürdige
Abschreckung nicht gewährleisten. Einzig Nuklearwaffen machen die Risiken
jeglicher Aggression unkalkulierbar und unannehmbar. Sie sind daher nach wie vor
von entscheidender Bedeutung für die Wahrung des Friedens.
Das Streitkräftedispositiv des Bündnisses
Die Aufgaben der Streitkräfte des Bündnisses
47. Die Hauptaufgabe der Streitkräfte des Bündnisses ist es, den Frieden zu
wahren und die territoriale Unversehrtheit, politische Unabhängigkeit und Sicherheit
der Mitgliedstaaten zu garantieren. Daher müssen die Streitkräfte der
Bündnispartner in der Lage sein, wirksam abzuschrecken und zu verteidigen, die
territoriale Unversehrtheit der Staaten des Bündnisses zu wahren oder
wiederherzustellen und - im Fall eines Konflikts - einen Krieg schnell zu beenden,
indem sie den Aggressor dazu veranlassen, seine Entscheidung zu überdenken,
seinen Angriff einzustellen und sich zurückzuziehen. Die NATO-Streitkräfte müssen
auch weiterhin fähig sein, die kollektive Verteidigung zu gewährleisten und
gleichzeitig wirksame Krisenreaktionseinsätze, die nicht unter Artikel 5 fallen,
durchzuführen.
48. Die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Stabilität des euro-atlantischen Raums
ist von zentraler Bedeutung. Ein wichtiges Ziel des Bündnisses und seiner
Streitkräfte ist es, Risiken dadurch auf Distanz zu halten, daß potentiellen Krisen in
einem frühen Stadium begegnet wird. Im Fall von Krisen, die die euro-atlantische
Stabilität gefährden und die Sicherheit von Bündnismitgliedern berühren könnten,
können die Streitkräfte des Bündnisses aufgerufen sein, Krisenreaktionseinsätze
durchzuführen. Sie können ferner aufgerufen sein, zur Wahrung des Weltfriedens
und der internationalen Sicherheit beizutragen, indem sie Operationen zur
Unterstützung anderer internationaler Organisationen durchführen, die politische
Maßnahmen innerhalb eines breiten sicherheitspolitischen Ansatzes ergänzen und
verstärken.
49. Indem sie ihren Beitrag zur Bewältigung von Krisen durch militärische Einsätze
leisten, werden sich die Streitkräfte des Bündnisses mit einem komplexen und
vielfältigen Spektrum von Akteuren, Risiken, Situationen und Anforderungen
auseinanderzusetzen haben, darunter auch humanitäre Notfälle. Einige
Krisenreaktionseinsätze, die nicht unter Artikel 5 fallen, können einen ebenso hohe
Anforderungen stellen wie einige kollektive Verteidigungsaufgaben. Gut
ausgebildete und ausgerüstete Streitkräfte mit einem angemessenen
Bereitschaftsgrad und in ausreichender Stärke, um der gesamten Bandbreite von
Krisenfällen begegnen zu können, sowie geeignete Unterstützungsstrukturen,
Planungsinstrumente und Führungsfähigkeiten sind wesentliche Voraussetzungen
DAS STRATEGISCHE KONZEPT DES BÜNDNISSES
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für effiziente militärische Beiträge. Das Bündnis sollte auch bereit sein, auf der
Grundlage trennbarer, aber nicht getrennter Fähigkeiten Operationen unter der
politischen Kontrolle und strategischen Leitung der WEU oder wie anderweitig
vereinbart zu unterstützen. Die potentielle Teilnahme von Partnern und anderen
Nicht-NATO-Staaten an NATO-geführten Operationen sowie mögliche Operationen
mit Rußland wären weitere wertvolle Elemente eines Beitrags der NATO zur
Bewältigung von Krisen, die die euro-atlantische Sicherheit berühren.
50. Die Streitkräfte des Bündnisses tragen auch zur Förderung von Stabilität überall
im euro-atlantischen Raum bei, indem sie sich an Kontakten zwischen Militärs und
an anderen kooperativen Aktivitäten und Übungen im Rahmen der Partnerschaft für
den Frieden sowie an denjenigen Aktivitäten beteiligen, die zur Vertiefung der
Beziehungen der NATO zu Rußland, der Ukraine und den Staaten des
Mittelmeerdialogs organisiert werden. Sie tragen zur Stabilität und Verständigung
bei, indem sie an vertrauensbildenden Aktivitäten einschließlich solchen, die die
Transparenz erhöhen und die Kommunikation verbessern, sowie an der Verifikation
von Rüstungskontrollübereinkünften und an humanitären Minenräummaßnahmen
teilnehmen. Schlüsselbereiche der Konsultation und Kooperation könnten unter
anderem sein: Ausbildung und Übungen, Interoperabilität, Beziehungen zwischen
zivilem und militärischem Bereich, Entwicklung von Konzepten und
Einsatzgrundsätzen, Verteidigungsplanung, Krisenbewältigung, Fragen der
Nichtverbreitung, Rüstungszusammenarbeit sowie Teilnahme an Einsatzplanungen
und Operationen.
Richtlinien für das Streitkräftedispositiv des Bündnisses
51. Um die grundlegenden Sicherheitsaufgaben des Bündnisses und die Prinzipien
seiner Strategie umsetzen zu können, müssen die Streitkräfte der Allianz auch
weiterhin so angepaßt werden, daß sie die Anforderungen des gesamten
Spektrums der Bündnisaufgaben wirksam erfüllen und auf künftige
Herausforderungen reagieren können. Das Dispositiv der Bündnisstreitkräfte wird,
aufbauend auf den Stärken der unterschiedlichen nationalen
Verteidigungsstrukturen, den nachfolgend dargelegten Richtlinien entsprechen.
52. Umfang, Bereitschaftsgrad, Verfügbarkeit und Dislozierung der Streitkräfte des
Bündnisses werden sein Bekenntnis zur kollektiven Verteidigung und zur
Durchführung von Krisenreaktionseinsätzen widerspiegeln. Dies kann manchmal
kurzfristig, weit vom Heimatstandort und auch jenseits des Bündnisgebiets erfolgen.
Die Merkmale der Bündnisstreitkräfte werden auch die Bestimmungen
einschlägiger Rüstungskontrollübereinkünfte widerspiegeln. Die Bündnisstreitkräfte
müssen über eine Stärke und über Kapazitäten verfügen, die geeignet sind, um
Angriffe gegen jeden Verbündeten abzuschrecken und abzuwehren. Sie müssen
interoperabel sein und über geeignete Einsatzgrundsätze und Technologien
verfügen. Sie müssen auf dem erforderlichen Grad der Bereitschaft und
Verlegefähigkeit gehalten werden und in einem breiten Spektrum komplexer
gemeinsamer und verbundener Operationen, die auch die Partner und andere
Nicht-NATO-Staaten einbeziehen können, militärisch erfolgreich sein können.
53. Dies bedeutet insbesondere:
a) Der Gesamtumfang der Streitkräfte des Bündnisses wird auf dem niedrigsten
Niveau gehalten, das mit den Erfordernissen der kollektiven Verteidigung und
anderer Bündnisaufgaben vereinbar ist; sie werden auf einem angemessenen und
abgestuften Bereitschaftsgrad gehalten.
b) Die geographische Verteilung der Streitkräfte im Frieden wird eine ausreichende
militärische Präsenz überall im Bündnisgebiet gewährleisten, einschließlich der
Stationierung und Dislozierung von Streitkräften außerhalb ihrer eigenen
Hoheitsgebiete und Gewässer sowie der Vornedislozierung von Streitkräften, wann
und wo dies erforderlich ist. Regionale und insbesondere geostrategische
Überlegungen innerhalb des Bündnisses werden dabei in Rechnung gestellt
werden müssen, da Instabilitäten an der Peripherie der NATO zu Krisen oder
Konflikten führen könnten, die eine militärische Reaktion des Bündnisses,
möglicherweise mit kurzen Vorwarnzeiten, erforderlich machen.
c) Die Kommandostruktur der NATO wird in der Lage sein, das ganze Spektrum
von militärischen Einsätzen des Bündnisses zu führen, auch durch den Einsatz
verlegefähiger, verbundener und gemeinsamer Hauptquartiere, insbesondere
CJTF-Hauptquartiere, zur Führung multinationaler und teilstreitkraftübergreifender
Truppen. Sie wird ferner in der Lage sein, Operationen unter der politischen
Kontrolle und strategischen Leitung der WEU oder wie anderweitig vereinbart zu
unterstützen und so zur Herausbildung der ESVI innerhalb des Bündnisses
beizutragen, sowie nicht unter Artikel 5 fallende, NATO-geführte
Krisenreaktionseinsätze durchzuführen, an denen die Partner und andere Länder
teilnehmen können.
d) Insgesamt wird das Bündnis sowohl kurz- als auch langfristig und für das
gesamte Spektrum seiner Aufgaben wesentliche operative Fähigkeiten benötigen,
wie z.B. die Wirksamkeit im Einsatz, Verlegefähigkeit und Mobilität,
Überlebensfähigkeit von Streitkräften und Infrastruktur, Durchhaltefähigkeit unter
Einbeziehung von Logistik und Streitkräfterotation. Um das ganze Potential dieser
Fähigkeiten für multinationale Operationen nutzbar zu machen, sind
Interoperabilität einschließlich menschlicher Faktoren, der Einsatz geeigneter
Hochtechnologie, die Aufrechterhaltung der Informationsüberlegenheit bei
militärischen Operationen sowie hochqualifiziertes Personal mit einem breiten
Spektrum an Fähigkeiten erforderlich. Ausreichende Kapazitäten in den Bereichen
Führung und Kommunikation, Aufklärung, und Nachrichtengewinnung und
Überwachung werden als notwendige Streitkräftemultiplikatoren dienen.
e) Ein begrenzter, aber militärisch bedeutsamer Teil der Land-, Luft- und
Seestreitkräfte wird jederzeit in der Lage sein, so rasch wie nötig auf ein breites
Spektrum von Eventualfällen, darunter auch einen kurzfristigen Angriff auf einen
Bündnispartner zu reagieren. Streitkräfteelemente in größerer Zahl werden in
geeigneten Bereitschaftsgraden zur Verfügung stehen, um längere Operationen
durchzuhalten, entweder innerhalb oder außerhalb des Bündnisgebiets, auch durch
die Rotation dislozierter Streitkräfte. Zusammengefaßt müssen diese Streitkräfte
auch hinsichtlich Qualität, Quantität und Bereitschaftsgrad ausreichend sein, um zur
Abschreckung und Verteidigung gegen begrenzte Angriffe auf das Bündnis
beizutragen.
f) Das Bündnis muß in der Lage sein, größere Streitkräfte aufwachsen zu lassen,
durch Verstärkung, Mobilmachung von Reserven oder, soweit erforderlich, Aufbau
zusätzlicher Truppenverbände, sowohl als Reaktion auf etwaige grundlegende
Veränderungen des Sicherheitsumfelds als auch für begrenzte Erfordernisse. Diese
Fähigkeit muß im Verhältnis zu potentiellen Bedrohungen der Bündnissicherheit
einschließlich möglicher langfristiger Entwicklungen stehen. Sie muß die
Möglichkeit substantieller Verbesserungen des Bereitschaftsgrads und der
Fähigkeiten von Streitkräften an der Peripherie des Bündnisses in Betracht ziehen.
Fähigkeiten zur rechtzeitigen Verstärkung und Anschlußversorgung sowohl
innerhalb Europas und Nordamerikas als auch aus Europa und Nordamerika
bleiben von ausschlaggebender Bedeutung, woraus sich die Notwendigkeit eines
hohen Grades von Verlegefähigkeit, Mobilität und Flexibilität ergibt.
g) Geeignete Streitkräftestrukturen und Verfahren, darunter solche, die es
ermöglichen würden, Streitkräfte schnell und selektiv aufwachsen zu lassen, zu
verlegen und solche Maßnahmen rückgängig zu machen, sind erforderlich, um
angemessene, flexible und rechtzeitige Reaktionen mit dem Ziel zu ermöglichen,
Spannungen abzubauen und zu entschärfen. Dies muß im Frieden regelmäßig
geübt werden.
h) Das Verteidigungsdispositiv des Bündnisses muß in der Lage sein, die mit der
Verbreitung von ABC-Waffen und ihren Trägermitteln einhergehenden Risiken, die
auch eine mögliche Bedrohung der Bevölkerung, des Hoheitsgebiets und der
Streitkräfte der Verbündeten darstellen, angemessen und wirksam zu begegnen.
Eine ausgewogene Mischung von Streitkräften, Reaktionsfähigkeiten und
gestärkten Verteidigungsvorkehrungen ist erforderlich.
i) Die Streitkräfte und Infrastruktur des Bündnisses müssen vor terroristischen
Angriffen geschützt werden.
Merkmale konventioneller Streitkräfte
54. Es ist unabdingbar, daß die Streitkräfte der Bündnispartner die glaubwürdige
Fähigkeit besitzen, das ganze Spektrum von Bündnisaufgaben zu erfüllen. Dieses
Erfordernis hat Auswirkungen auf Streitkräftestrukturen, Streitkräfte- und
Ausrüstungsumfänge, Bereitschaftsgrad, Verfügbarkeit und Durchhaltefähigkeit,
Ausbildung und Übungen, Dislozierungs- und Einsatzoptionen sowie auf die
Aufwuchs- und Mobilmachungsfähigkeiten. Ziel sollte es sein, eine optimale
Balance zu erreichen zwischen Streitkräften mit hohem Bereitschaftsgrad, die in der
Lage sind, schnell und erforderlichenfalls auch sofort Maßnahmen der kollektiven
Verteidigung oder nicht unter Artikel 5 fallende Krisenreaktionseinsätze zu
beginnen; Streitkräften mit unterschiedlichem Bereitschaftsgrad, die das Gros der
für die Verteidigung erforderlichen Streitkräfte, für die Rotation von Streitkräften zur
nachhaltigen Durchführung von Krisenreaktionseinsätze oder für die weitere
Verstärkung einer bestimmten Region bilden, und einer längerfristigen Aufwuchsund
Verstärkungsfähigkeit für den schlimmsten - wenn auch sehr
unwahrscheinlichen - Fall groß angelegter Operationen zur kollektiven
Verteidigung. Ein substantieller Teil der Bündnisstreitkräfte wird in der Lage sein,
mehr als eine dieser Aufgaben zu erfüllen.
55. Die Streitkräfte des Bündnisses werden so strukturiert sein, daß sie den
multinationalen und gemeinsamen Charakter von Bündnisaufgaben widerspiegeln.
Zu den wesentlichen Aufgaben gehören die Kontrolle, der Schutz und die
Verteidigung von Territorium, die Gewährleistung der ungehinderten Nutzung der
Verbindungslinien zur See, zu Land und in der Luft, die Kontrolle der Meere und der
Schutz der Dislozierung des seegestützten Abschreckungspotentials des
Bündnisses, die Durchführung unabhängiger und verbundener Luftoperationen, die
Gewährleistung eines sicheren Luftraums und einer wirksamen erweiterten
Luftverteidigung, Überwachung, Nachrichtengewinnung, Aufklärung und
elektronische Kampfführung, strategische Lufttransportkapazitäten sowie die
Bereitstellung wirksamer und flexibler Führungseinrichtungen einschließlich
verlegefähiger teilstreitkraftübergreifender und multinationaler Hauptquartiere.
56. Das Verteidigungsdispositiv des Bündnisses gegen die Risiken und potentiellen
Gefahren der Verbreitung von ABC-Waffen und ihrer Trägermittel muß weiter
verbessert werden, auch durch Arbeiten an einer Flugkörperabwehr. Soweit
NATO-Streitkräfte aufgerufen sind, jenseits der Grenzen der NATO zu operieren,
müssen die Fähigkeiten für den Umgang mit Proliferationsgefahren flexibel, mobil,
rasch verlege- und durchhaltefähig sein. Einsatzgrundsätze, Planungsverfahren,
Richtlinien für Ausbildung und Übungen müssen das Bündnis auch darauf
vorbereiten, vom Einsatz von ABC-Waffen abzuschrecken und sich gegen ihn zu
verteidigen. Ziel ist es, die Schwachstellen der NATO-Streitkräfte im Einsatz weiter
zu reduzieren und gleichzeitig ihre Flexibilität und Wirksamkeit trotz der Präsenz
von ABC-Waffen, der von ihnen ausgehenden Bedrohung oder ihres Einsatzes
aufrechtzuerhalten.
57. Die Bündnisstrategie beinhaltet keine Fähigkeit zur chemischen oder
biologischen Kriegführung. Die Verbündeten treten für den Beitritt aller Staaten zu
den einschlägigen Abrüstungsregimen ein. Aber selbst wenn weitere Fortschritte in
Richtung auf die Ächtung chemischer und biologischer Waffen erreicht werden
können, werden defensive Vorsichtsmaßnahmen von wesentlicher Bedeutung
bleiben.
58. Angesichts des verringerten Streitkräfteniveaus insgesamt und begrenzter Mittel
wird die Fähigkeit, eng miteinander zusammenzuarbeiten, für die Verwirklichung
der Bündnisaufgaben von vitaler Bedeutung bleiben. Die kollektiven
Verteidigungsvorkehrungen des Bündnisses, innerhalb deren für die betroffenen
Mitglieder die integrierte Militärstruktur die Schlüsselrolle spielt, sind in diesem
Zusammenhang von wesentlicher Bedeutung. Die verschiedenen Stränge der
NATO-Verteidigungsplanung müssen auf allen Ebenen wirksam koordiniert werden,
um die Bereitschaft der Streitkräfte und unterstützenden Strukturen zur
Durchführung des ganzen Spektrums ihrer Aufgaben zu gewährleisten. Ein
Informationsaustausch unter den Verbündeten über ihre Streitkräftepläne trägt zur
Gewährleistung der Verfügbarkeit der für die Durchführung dieser Aufgaben
erforderlichen Kapazitäten bei. Konsultationen im Fall wichtiger Veränderungen in
nationalen Streitkräfteplänen sind ebenfalls weiterhin von zentraler Bedeutung. Die
Zusammenarbeit bei der Entwicklung neuer Einsatzkonzepte ist für die Reaktion auf
sich entwickelnde sicherheitspolitische Herausforderungen wesentlich. Die
detaillierten praktischen Vorkehrungen, die als Teil der ESVI innerhalb des
Bündnisses entwickelt worden sind, tragen zu enger Zusammenarbeit zwischen
den Bündnispartnern bei, ohne daß Mittel und Fähigkeiten unnötig dupliziert
werden.
59. Um auf mögliche Eventualfälle flexibel reagieren zu können und die wirksame
Durchführung von Bündniseinsätzen zu ermöglichen, benötigt das Bündnis
ausreichende logistische Fähigkeiten einschließlich Transportkapazitäten,
medizinische Unterstützung und Vorräte, um alle Arten von Streitkräften wirksam
dislozieren und einsatzfähig halten zu können. Die Standardisierung wird die
Zusammenarbeit und Kostenwirksamkeit bei der Bereitstellung von logistischer
Unterstützung für Bündnisstreitkräfte fördern. Die Einleitung und anhaltende
Durchführung von Operationen außerhalb des Bündnisgebiets, wo möglicherweise
nur geringe oder überhaupt keine Unterstützung durch einen Gaststaat erfolgt, wird
besondere logistische Herausforderungen mit sich bringen. Die Fähigkeit, den
Umfang an hinreichend ausgerüsteten und ausgebildeten Streitkräften rechtzeitig
und in einem Maß zu vergrößern, das es erlaubt, das ganze Spektrum der
Bündnisaufgaben zu erfüllen, wird ebenfalls einen wesentlichen Beitrag zur
Krisenbewältigung und zur Verteidigung leisten. Dies schließt die Fähigkeit ein, in
jeder gefährdeten Region zu verstärken und eine multinationale Präsenz
herzustellen, wann und wo immer sie erforderlich ist. Streitkräfte verschiedener Art
und in verschiedenen Bereitschaftsgraden werden im Rahmen sowohl der
innereuropäischen als auch der transatlantischen Verstärkung flexibel verlegt
werden können. Dies erfordert die Kontrolle der Verbindungslinien sowie
angemessene Vorkehrungen in den Bereichen Unterstützung und Übungen.
60. Das Zusammenspiel zwischen Bündnisstreitkräften und dem zivilen Umfeld
(sowohl auf Regierungs- als auch Nichtregierungsebene), in welchem diese
operieren, ist für den Erfolg von Operationen von entscheidender Bedeutung. Die
Zusammenarbeit zwischen zivilem und militärischem Bereich beruht auf
Gegenseitigkeit: Militärische Mittel werden zunehmend zur Unterstützung ziviler
Behörden angefordert; gleichzeitig ist die zivile Unterstützung militärischer
Operationen wichtig für Logistik, Kommunikation, medizinische Unterstützung und
Öffentlichkeitsarbeit. Die Zusammenarbeit zwischen den militärischen und zivilen
Stellen des Bündnisses wird daher von ausschlaggebender Bedeutung bleiben.
61. Die Fähigkeit des Bündnisses, das ganze Spektrum seiner Aufgaben zu
erfüllen, wird zunehmend von multinationalen Streitkräften in Ergänzung nationaler
Kontingente für die betroffenen Verbündeten abhängen. Solche Streitkräfte, die für
das gesamte Spektrum von Bündnisaufgaben einsetzbar sind, stellen die
Entschlossenheit des Bündnisses unter Beweis, eine glaubwürdige kollektive
Verteidigung aufrechtzuerhalten, stärken den Zusammenhalt des Bündnisses,
festigen die transatlantische Partnerschaft und verstärken die ESVI innerhalb des
Bündnisses. Multinationale Streitkräfte, insbesondere diejenigen, die rasch für die
kollektive Verteidigung oder für nicht unter Artikel 5 fallende
Krisenreaktionseinsätze disloziert werden können, stärken die Solidarität. Sie
können außerdem eine Möglichkeit sein, Verbände aufzustellen, die
leistungsfähiger sind als die im rein nationalen Rahmen verfügbaren, und so zu
einer effizienteren Nutzung der knappen Veteidigungsressourcen beitragen. Dies
könnte einen hoch integrierten, multinationalen Ansatz zur Bewältigung spezifischer
Aufgaben und Funktionen einschließen, einen Ansatz, der der Umsetzung des
CJTF-Konzepts zugrundeliegt. Für friedensunterstützende Operationen werden
wirksame multinationale Verbände und andere Vorkehrungen, die die Partner
einbeziehen, wertvoll sein. Um das durch multinationale Verbände geschaffene
Potential voll auszuschöpfen, ist es von höchster Bedeutung, die Interoperabilität zu
verbessern, unter anderem durch ausreichende Ausbildungs- und
Übungsmaßnahmen.
Merkmale nuklearer Streitkräfte
62. Der grundlegende Zweck der nuklearen Streitkräfte der Bündnispartner ist
politischer Art: Wahrung des Friedens und Verhinderung von Zwang und jeder Art
von Krieg. Nukleare Streitkräfte werden weiterhin eine wesentliche Rolle spielen,
indem sie dafür sorgen, daß ein Angreifer im Ungewissen darüber bleibt, wie die
Bündnispartner auf einen militärischen Angriff reagieren würden. Sie machen
deutlich, daß ein Angriff jeglicher Art keine vernünftige Option ist. Die strategischen
Nuklearstreitkräfte des Bündnisses, vor allem diejenigen der Vereinigten Staaten,
bieten die oberste Garantie für die Sicherheit der Verbündeten; die unabhängigen
Nuklearstreitkräfte des Vereinigten Königreichs und Frankreichs, die eine
eigenständige Abschreckungsfunktion haben, tragen zur Abschreckung und
Sicherheit der Verbündeten insgesamt bei.
63. Ein glaubwürdiges nukleares Streitkräftedispositiv des Bündnisses und die
Demonstration von Bündnissolidarität und gemeinsamem Bekenntnis zur
Kriegsverhinderung erfordern auch in Zukunft breite Teilhabe in die kollektive
Verteidigungsplanung involvierter europäischer Bündnispartner an nuklearen
Aufgaben, der Stationierung von Nuklearstreitkräften auf ihrem Hoheitsgebiet im
Frieden und an Führungs-, Überwachungs- und Konsultationsvorkehrungen. In
Europa stationierte und der NATO unterstellte Nuklearstreitkräfte stellen ein
wesentliches politisches und militärisches Bindeglied zwischen den europäischen
und den nordamerikanischen Mitgliedstaaten des Bündnisses dar. Das Bündnis
wird daher angemessene nukleare Streitkräfte in Europa beibehalten. Diese
Streitkräfte müssen die erforderlichen Merkmale und angemessene Flexibilität und
Überlebensfähigkeit besitzen, damit sie als glaubwürdiges und effektives Element
der Strategie der Bündnispartner zur Kriegsverhinderung verstanden werden. Sie
werden auf dem Mindestniveau gehalten werden, das zur Wahrung von Frieden
und Stabilität ausreicht.
64. Die betroffenen Bündnispartner sind der Auffassung, daß sich angesichts der
radikal veränderten Sicherheitslage, wozu auch ein verringertes Niveau
konventioneller Streitkräfte in Europa und eine Verlängerung der Reaktionszeiten
gehört, die Fähigkeit der NATO, eine Krise mit diplomatischen und anderen Mitteln
zu entschärfen oder, sollte dies notwendig werden, sich auf erfolgreiche
konventionelle Verteidigung einzurichten, wesentlich verbessert hat. Umstände,
unter denen ein Einsatz von Nuklearwaffen von ihnen in Betracht zu ziehen wäre,
rücken daher äußerste Ferne. Seit 1991 haben die Verbündeten daher eine Reihe
von Schritten unternommen, die das Sicherheitsumfeld nach dem Kalten Krieg
widerspiegeln. Dazu gehören eine dramatische Verringerung der substrategischen
Streitkräfte der NATO nach Typ und Zahl einschließlich der Beseitigung aller
nuklearen Artillerie und bodengestützten nuklearen Kurzstreckenflugkörper, eine
wesentliche Lockerung der Kriterien für den Bereitschaftsgrad von Streitkräften mit
nuklearen Aufgaben sowie die Beendigung der ständigen nuklearen
Eventualfallpläne im Frieden. Die Nuklearstreitkräfte der NATO zielen nicht länger
auf irgendein Land. Dennoch wird die NATO angemessene, in Europa stationierte
substrategische Nuklearstreitkräfte auf dem niedrigsten, mit der jeweils
herrschenden Sicherheitslage zu vereinbarenden Niveau beibehalten, die ein
wesentliches Bindeglied zu den strategischen Nuklearstreitkräften darstellen
werden und so die transatlantische Bindung stärken. Sie bestehen aus nuklear und
konventionell bestückbaren Luftfahrzeugen und einer kleinen Zahl von
Trident-Gefechtsköpfen des Vereinigten Königreichs. Substrategische
Nuklearwaffen werden unter normalen Umständen jedoch nicht auf
Überwasserfahrzeugen und Angriffsunterseebooten disloziert.
Teil V - Zusammenfassung
65. An der Schwelle zum sechsten Jahrzehnt seines Bestehens muß das
Nordatlantische Bündnis bereit sein, die Herausforderungen und Chancen eines
neuen Jahrhunderts anzunehmen. Das Strategische Konzept bekräftigt den
fortdauernden Zweck des Bündnisses und legt seine grundlegenden
Sicherheitsaufgaben dar. Es versetzt eine verwandelte NATO in die Lage, einen
Beitrag zu dem sich entwickelnden Sicherheitsumfeld zu leisten und Sicherheit und
Stabilität mit dem Gewicht ihres gemeinsamen Bekenntnisses zur Demokratie und
der friedlichen Beilegung von Streitigkeiten zu unterstützen. Das Strategische
Konzept wird die Sicherheits- und Verteidigungspolitik des Bündnisses, seine
Einsatzkonzepte, seine konventionellen und nuklearen Streitkräftedispositive und
seine kollektiven Verteidigungsvorkehrungen leiten und im Lichte des sich
entwickelnden Sicherheitsumfelds ständig überprüft werden. In einer ungewissen
Welt bleibt das Erfordernis wirksamer Verteidigung bestehen, aber indem das
Bündnis dieses Bekenntnis bekräftigt, wird es auch weiterhin umfassenden
Gebrauch von jeder Gelegenheit machen, zum Aufbau eines ungeteilten Kontinents
beizutragen, indem es die Vision des einen und freien Europas befördert.“
http://www.wallstreet-online.de/ws/community/board/search.ph…
Auswärtiges Amthttp://www.auswaertiges-amt.de/www/de/aussenpolitik/friedens…
Das Strategische Konzept des Bündnisses
Einleitung
Teil I - Zweck und Aufgaben des Bündnisses
Teil II - Strategische Perspektiven
Teil III - Der Sicherheitsansatz im 21. Jahrhundert
Teil IV - Streitkräfterichtlinien
Teil V - Zusammenfassung
Einleitung
1. Auf ihrem Gipfeltreffen im April 1999 in Washington billigten die Staats- und
Regierungschefs der NATO das neue Strategische Konzept des Bündnisses.
2. Die NATO hat während der vierzig Jahre des KaltenKrieges die Freiheit ihrer
Mitgliedstaaten erfolgreich gesichert und einen Krieg in Europa verhindert. Durch
die Verbindung von Verteidigungsbereitschaft mit Dialog spielte sie eine
unverzichtbare Rolle bei der friedlichen Überwindung des Ost-West-Gegensatzes.
Die dramatischen Veränderungen in der euro-atlantischen strategischen Landschaft
nach dem Ende des KaltenKrieges spiegelten sich im Strategischen Konzept des
Bündnisses von 1991 wider. Seither haben sich jedoch weitere tiefgreifende
politische und sicherheitspolitische Entwicklungen vollzogen.
3. Die Gefahren des KaltenKrieges sind vielversprechenderen, aber auch
herausfordernden Perspektiven, neuen Chancen und Risiken gewichen. Ein neues,
stärker integriertes Europa ist im Entstehen begriffen, und es bildet sich eine
euro-atlantische Sicherheitsstruktur heraus, in der die NATO eine zentrale Rolle
spielt. Das Bündnis steht im Mittelpunkt der Bemühungen um die Etablierung neuer
Muster der Zusammenarbeit und der gegenseitigen Verständigung überall in der
euro-atlantischen Region und bekennt sich zu wesentlichen neuen Aktivitäten im
Interesse breiter angelegter Stabilität. Wie tief dieses Bekenntnis reicht, zeigen die
Bemühungen des Bündnisses, dem durch Konflikte auf dem Balkan verursachten
unsäglichen menschlichen Leid ein Ende zu setzen. In den Jahren seit dem Ende
des KaltenKrieges haben sich auch wichtige Entwicklungen in der
Rüstungskontrolle vollzogen, ein Prozeß, zu dem sich die NATO uneingeschränkt
bekennt. Die Rolle des Bündnisses in diesen positiven Entwicklungen wird
untermauert durch die umfassende Anpassung seines sicherheitspolitischen
Ansatzes sowie seiner Verfahren und Strukturen. In den letzten zehn Jahren sind
jedoch auch komplexe neue Risiken für euro-atlantischen Frieden und Stabilität
aufgetreten, einschließlich Unterdrückung, ethnischer Konflikte, wirtschaftlicher Not,
des Zusammenbruchs politischer Ordnungen sowie der Verbreitung von
Massenvernichtungswaffen.
4. Dem Bündnis kommt eine unverzichtbare Rolle bei der Konsolidierung und
Wahrung der positiven Veränderungen der jüngeren Vergangenheit sowie bei der
Bewältigung gegenwärtiger und künftiger sicherheitspolitischer Herausforderungen
zu. Seine Agenda ist daher anspruchsvoll. Es muß gemeinsame
Sicherheitsinteressen in einem von weiteren, oft nicht vorhersagbaren
Veränderungen geprägten Umfeld wahren. Es muß die kollektive Verteidigung
aufrechterhalten und das transatlantische Band stärken sowie ein Gleichgewicht
gewährleisten, das es den europäischen Verbündeten erlaubt, größere
Verantwortung zu übernehmen. Es muß seine Beziehungen zu seinen Partnern
vertiefen und sich auf den Beitritt neuer Mitglieder vorbereiten. Vor allem aber muß
es den politischen Willen und die militärischen Mittel aufrechterhalten, die für das
Gesamtspektrum seiner Aufgaben erforderlich sind.
5. Dieses neue Strategische Konzept wird das Bündnis bei der Verfolgung dieser
Agenda leiten. Es bringt Zweck und Wesen des Bündnisses, die unverändert
bleiben, sowie dessen grundlegende Sicherheitsaufgaben zum Ausdruck, zeigt die
zentralen Merkmale des neuen Sicherheitsumfelds auf, konkretisiert die Elemente
des breit angelegten sicherheitspolitischen Ansatzes des Bündnisses und gibt
Richtlinien für die weitere Anpassung seiner Streitkräfte vor.
Teil I - Zweck und Aufgaben des Bündnisses
6. Der wesentliche und fortdauernde Zweck der NATO, der im Vertrag von
Washington niedergelegt ist, besteht darin, die Freiheit und Sicherheit aller ihrer
Mitglieder mit politischen und militärischen Mitteln zu gewährleisten. Auf der
Grundlage der gemeinsamen Werte Demokratie, Menschenrechte und
Rechtsstaatlichkeit strebt das Bündnis seit seiner Gründung eine gerechte und
dauerhafte Friedensordnung in Europa an. Dies wird es auch weiterhin tun. Die
Verwirklichung dieses Ziels kann durch Krisen und Konflikte, die die Sicherheit des
euro-atlantischen Raums berühren, gefährdet werden. Das Bündnis gewährleistet
daher nicht nur die Verteidigung seiner Mitglieder, sondern trägt auch zu Frieden
und Stabilität in dieser Region bei.
7. Das Bündnis verkörpert die transatlantische Bindung, die die Sicherheit
Nordamerikas und die Sicherheit Europas auf Dauer verknüpft. Es ist der konkrete
Ausdruck wirksamen kollektiven Bemühens seiner Mitglieder um Förderung ihrer
gemeinsamen Interessen.
8. Grundlegendes Leitprinzip, nach dem das Bündnis arbeitet, sind gemeinsames
Eintreten und allseitige Zusammenarbeit unter souveränen Staaten zur Festigung
der Unteilbarkeit der Sicherheit aller seiner Mitglieder. Solidarität und
Zusammenhalt im Bündnis durch die tägliche Zusammenarbeit im politischen wie
im militärischen Bereich bieten die Gewähr, daß kein einziger Verbündeter darauf
angewiesen ist, sich bei der Bewältigung elementarer sicherheitspolitischer
Herausforderungen allein auf seine eigenen nationalen Anstrengungen zu
verlassen. Ohne den Mitgliedstaaten ihr Recht und ihre Pflicht abzusprechen, ihre
souveräne Verantwortung im Verteidigungsbereich wahrzunehmen, ermöglicht
ihnen das Bündnis durch kollektives Bemühen, ihre entscheidenden nationalen
sicherheitspolitischen Ziele zu verwirklichen.
9. Daraus erwächst, ungeachtet jeweils unterschiedlicher Gegebenheiten und
nationaler militärischer Fähigkeiten, ein Gefühl gleicher Sicherheit der
Bündnismitglieder. Dieses Gefühl trägt zur Stabilität im euro-atlantischen Raum bei.
Das Bündnis strebt diese Vorteile nicht alleine für seine Mitglieder an, sondern es
bekennt sich zur Schaffung von Bedingungen, die einem Ausbau von Partnerschaft,
Zusammenarbeit und Dialog mit anderen, die seine breiten politischen Ziele teilen,
förderlich sind.
10. Um sein wesentliches Ziel zu erreichen, nimmt das Bündnis als eine Allianz von
Nationen, die dem Washingtoner Vertrag und der Charta der Vereinten Nationen
verpflichtet ist, die folgenden grundlegenden Sicherheitsaufgaben wahr:
Sicherheit: Es bietet eines der unverzichtbaren Fundamente für ein stabiles
euro-atlantisches Sicherheitsumfeld, gegründet auf dem Wachsen demokratischer
Einrichtungen und auf dem Bekenntnis zur friedlichen Beilegung von Streitigkeiten,
in dem kein Staat in der Lage ist, einen anderen Staat durch die Androhung oder
Anwendung von Gewalt einzuschüchtern oder einem Zwang auszusetzen.
Konsultation: Es dient gemäß Artikel 4 des Washingtoner Vertrags als ein
wesentliches transatlantisches Forum für Konsultationen unter den Verbündeten
über alle Fragen, die ihre vitalen Interessen einschließlich möglicher Entwicklungen
berühren, die Risiken für die Sicherheit der Bündnismitglieder mit sich bringen, und
als Forum für sachgerechte Koordinierung ihrer Bemühungen in Bereichen, die sie
gemeinsam angehen.
Abschreckung und Verteidigung: Es schreckt von jeder Aggressionsdrohung und
wehrt jeden Angriff gegen einen NATO-Mitgliedstaat ab, wie es in den Artikeln 5
und 6 des Washingtoner Vertrags vorgesehen ist.
Und es stärkt Sicherheit und Stabilität des euro-atlantischen Raums durch:
- Krisenbewältigung: Es steht bereit, von Fall zu Fall und im Konsens,
im Einklang mit Artikel 7 des Washingtoner Vertrags zu wirksamer
Konfliktverhütung beizutragen und sich bei der Krisenbewältigung aktiv
einzusetzen, einschließlich durch Krisenreaktionseinsätze.
- Partnerschaft: Es fördert eine breit angelegte Partnerschaft,
Zusammenarbeit und Dialog mit anderen Staaten im euro-atlantischen
Raum mit dem Ziel, Transparenz, gegenseitiges Vertrauen und die
Fähigkeit zu gemeinsamem Handeln mit dem Bündnis zu erhöhen.
11. Das Bündnis wird bei der Erfüllung seines Ziels und seiner grundlegenden
Sicherheitsaufgaben auch weiterhin die legitimen Sicherheitsinteressen anderer
Staaten achten und die friedliche Beilegung von Streitigkeiten in Übereinstimmung
mit der Charta der Vereinten Nationen anstreben. Das Bündnis wird friedliche und
freundschaftliche internationale Beziehungen fördern und demokratische
Institutionen unterstützen. Das Bündnis betrachtet sich nicht als Gegner
irgendeines anderen Staates.
Teil II - Strategische Perspektiven
Das sich entwickelnde strategische Umfeld
12. Das Bündnis wirkt in einem Umfeld, das stetem Wandel unterworfen ist. Die
Entwicklungen der letzten Jahre waren im allgemeinen positiv, aber Unsicherheiten
und Risiken, die sich zu akuten Krisen entwickeln können, bleiben bestehen.
Innerhalb dieses sich entwickelnden Kontextes hat die NATO wesentlichen Anteil
an der Stärkung der euro-atlantischen Sicherheit seit Ende des KaltenKrieges. Ihre
wachsende politische Rolle, ihre verstärkte politische und militärische Partnerschaft,
Zusammenarbeit und Dialog mit anderen Staaten einschließlich Rußlands, der
Ukraine und der Staaten des Mittelmeerdialogs, die fortdauernde Offenheit für den
Beitritt neuer Mitglieder, ihre Zusammenarbeit mit anderen internationalen
Organisationen, ihr auf dem Balkan gezeigtes Eintreten für Konfliktverhütung und
Krisenbewältigung, einschließlich durch friedensunterstützende Operationen: All
dies spiegelt die Entschlossenheit des Bündnisses wider, sein Sicherheitsumfeld zu
gestalten sowie Frieden und Stabilität des euro-atlantischen Raums zu erhöhen.
13. Parallel dazu hat sich die NATO erfolgreich angepaßt, um ihre Fähigkeit zu
verbessern, zu euro-atlantischem Frieden und Stabilität beizutragen. Zu den
inneren Reformen gehören eine neue Kommandostruktur einschließlich des
Konzepts der Alliierten Streitkräftekommandos (CJTF), die Schaffung von
Vorkehrungen, die die rasche Dislozierung von Streitkräften für das gesamte
Spektrum von Bündnisaufgaben erlauben, sowie der Aufbau der Europäischen
Sicherheits- und Verteidigungsidentität (ESVI) innerhalb des Bündnisses.
14. Die Vereinten Nationen (VN), die Organisation für Sicherheit und
Zusammenarbeit in Europa (OSZE), die Europäische Union (EU) und die
Westeuropäische Union (WEU) leisten ausgeprägte Beiträge zur euro-atlantischen
Sicherheit und Stabilität. Sich gegenseitig verstärkende Organisationen sind zu
einem zentralen Merkmal des Sicherheitsumfelds geworden.
15. Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen trägt die primäre Verantwortung für
die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit und leistet in
dieser Eigenschaft einen entscheidenden Beitrag zur Sicherheit und Stabilität im
euro-atlantischen Raum.
16. Die OSZE als regionale Abmachung ist diejenige Sicherheitsorganisation in
Europa, die die meisten Staaten umfaßt und auch Kanada und die Vereinigten
Staaten einschließt; sie spielt eine wesentliche Rolle bei der Förderung von Frieden
und Stabilität, der Erhöhung der kooperativen Sicherheit und der Förderung von
Demokratie und Menschenrechten in Europa. Die OSZE ist besonders aktiv auf den
Gebieten vorbeugende Diplomatie, Konfliktverhütung, Krisenbewältigung und
Wiederaufbau nach Konflikten. Die NATO und die OSZE haben eine enge
praktische Zusammenarbeit entwickelt, insbesondere im Hinblick auf die
internationalen Bemühungen, dem ehemaligen Jugoslawien Frieden zu bringen.
17. Die Europäische Union hat wichtige Beschlüsse gefaßt und ihren Bemühungen
um die Stärkung ihrer sicherheits- und verteidigungspolitischen Dimension einen
weiteren Impuls verliehen. Dieser Prozeß wird Auswirkungen auf das gesamte
Bündnis haben, und alle europäischen Verbündeten sollten, aufbauend auf von der
NATO und der WEU entwickelten Vorkehrungen, in ihn einbezogen werden. Die
Entwicklung einer Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) umfaßt die
fortschreitende Gestaltung einer gemeinsamen Verteidigungspolitik. Eine solche
Politik, wie sie im Vertrag von Amsterdam gefordert wird, wäre mit der
gemeinsamen Sicherheits- und Vereidigungspolitik im Rahmen des Washingtoner
Vertrags vereinbar. Wichtige in diesem Zusammenhang unternommene Schritte
umfassen die Einbeziehung der Petersberg-Aufgaben der WEU in den Vertrag über
die Europäische Union und die Herstellung engerer institutioneller Beziehungen zur
WEU.
18. Wie in der Gipfelerklärung von 1994 zum Ausdruck gekommen und 1996 in
Berlin bekräftigt, unterstützt das Bündnis uneingeschränkt die Entwicklung der
europäischen Sicherheits- und Verteidigungsidentität innerhalb des Bündnisses,
indem sie ihre Mittel und Fähigkeiten für WEU-geführte Operationen zur Verfügung
stellt. Zu diesem Zweck haben das Bündnis und die WEU enge Beziehungen
hergestellt und Schlüsselelemente der ESVI in Kraft gesetzt, wie in Berlin
vereinbart. Zur Verbesserung von Frieden und Stabilität in Europa und darüber
hinaus stärken die europäischen Verbündeten ihre Handlungsfähigkeit, auch durch
eine Verstärkung ihrer militärischen Fähigkeiten. Der Zuwachs an
Verantwortlichkeiten und Fähigkeiten der europäischen Verbündeten hinsichtlich
Sicherheit und Verteidigung verbessert das Sicherheitsumfeld des Bündnisses.
19. Stabilität, Transparenz, Berechenbarkeit, ein niedrigeres Rüstungsniveau sowie
Verifikation, wie durch Rüstungskontroll- und Nichtverbreitungsübereinkommen
erreicht werden können, unterstützen die politischen und militärischen
Anstrengungen der NATO zur Verwirklichung ihrer strategischen Ziele. Die
Verbündeten haben an den wichtigen Erfolgen in diesem Bereich großen Anteil.
Dazu gehören die aus dem KSE-Vertrag resultierende verbesserte Stabilität, die
tiefen Einschnitte bei Kernwaffen, wie sie in den START-Verträgen vorgesehen
sind, die Unterzeichnung des Vertrags über das umfassende Verbot von
Nuklearversuchen, die unbegrenzte und unkonditionierte Verlängerung des
Vertrags über die Nichtverbreitung von Kernwaffen, der Beitritt von Belarus,
Kasachstan und der Ukraine zu diesem Vertrag als Nichtkernwaffenstaaten sowie
das Inkrafttreten des Chemiewaffenübereinkommens. Das Übereinkommen von
Ottawa über die Ächtung von Antipersonenminen sowie ähnliche Übereinkünfte
leisten einen wichtigen Beitrag zur Linderung menschlichen Leids. Die Aussichten
für weitere Fortschritte der Rüstungskontrolle bei konventionellen sowie atomaren,
chemischen und biologischen (ABC) Waffen sind günstig.
Sicherheitspolitische Herausforderungen und Risiken
20. Ungeachtet positiver Entwicklungen im strategischen Umfeld sowie der
Tatsache, daß ein großangelegter konventioneller Angriff gegen das Bündnis
höchst unwahrscheinlich ist, besteht die Möglichkeit, daß sich eine solche
Bedrohung längerfristig entwickelt. Die Sicherheit des Bündnisses bleibt einem
breiten Spektrum militärischer und nichtmilitärischer Risiken unterworfen, die aus
vielen Richtungen kommen und oft schwer vorherzusagen sind. Zu diesen Risiken
gehören Ungewißheit und Instabilität im und um den euro-atlantischen Raum sowie
die mögliche Entstehung regionaler Krisen an der Peripherie des Bündnisses, die
sich rasch entwickeln könnten. Einige Länder im und um den euro-atlantischen
Raum sehen sich ernsten wirtschaftlichen, sozialen und politischen Schwierigkeiten
gegenüber. Ethnische und religiöse Rivalitäten, Gebietsstreitigkeiten,
unzureichende oder fehlgeschlagene Reformbemühungen, die Verletzung von
Menschenrechten und die Auflösung von Staaten können zu lokaler und selbst
regionaler Instabilität führen. Die daraus resultierenden Spannungen könnten zu
Krisen führen, die die euro-atlantische Stabilität berühren, sowie zu menschlichem
Leid und bewaffneten Konflikten. Solche Konflikte könnten, indem sie auf
benachbarte Staaten einschließlich NATO-Staaten übergreifen oder in anderer
Weise, auch die Sicherheit des Bündnisses oder anderer Staaten berühren.
21. Das Vorhandensein starker Nuklearstreitkräfte außerhalb des Bündnisses stellt
ebenfalls einen bedeutsamen Faktor dar, dem das Bündnis Rechnung tragen muß,
wenn Sicherheit und Stabilität im euro-atlantischen Raum aufrechterhalten werden
sollen.
22. Die Verbreitung von ABC-Waffen und ihrer Trägermittel gibt weiter Anlaß zu
großer Sorge. Trotz willkommener Fortschritte bei der Stärkung internationaler
Nichtverbreitungsregime bleiben große Herausforderungen in bezug auf die
Verbreitung bestehen. Das Bündnis weiß, daß es zur Weiterverbreitung solcher
Waffen trotz der Bemühungen, sie zu verhindern, kommen kann und daß dies eine
direkte militärische Bedrohung der Bevölkerung, Hoheitsgebiete und Streitkräfte
des Bündnisses darstellen kann. Einige Staaten, darunter solche an der Peripherie
des Bündnisses und in anderen Regionen, verkaufen oder verschaffen sich
ABC-Waffen und Trägermittel bzw. versuchen sie sich zu verschaffen. Güter und
Technologien, die zur Herstellung dieser Massenvernichtungswaffen und ihrer
Trägermittel genutzt werden könnten, werden gängiger, während die Aufdeckung
und Verhinderung des illegalen Handels mit diesen Materialien und dem
dazugehörigen Know-how weiterhin schwierig ist. Nichtstaatliche Akteure haben
sich als fähig erwiesen, einige dieser Waffen herzustellen und zu einzusetzen.
23. Die weltweite Verbreitung von Technologien, die zur Herstellung von Waffen
genutzt werden können, kann zur größeren Verfügbarkeit von hochentwickelten
militärischen Fähigkeiten führen und es Gegnern erlauben, sich hochwirksame luft-,
land- und seegestützte Offensiv- und Defensivsysteme, Marschflugkörper und
andere fortgeschrittene Waffensysteme zu verschaffen. Darüber hinaus könnten
staatliche und nichtstaatliche Gegner versuchen, die zunehmende Abstützung des
Bündnisses auf Informationssysteme durch Informationsoperationen zur
Untauglichmachung solcher Systeme auszunutzen. Sie könnten versuchen,
Strategien dieser Art einzusetzen, um die Überlegenheit der NATO bei traditionellen
Waffen auszugleichen.
24. Im Fall eines bewaffneten Angriffs auf das Gebiet der Bündnispartner, aus
welcher Richtung auch immer, finden Artikel 5 und 6 des Vertrags von Washington
Anwendung. Die Sicherheit des Bündnisses muß jedoch auch den globalen Kontext
berücksichtigen. Sicherheitsinteressen des Bündnisses können von anderen
Risiken umfassenderer Natur berührt werden, einschließlich Akte des Terrorismus,
der Sabotage und des organisierten Verbrechens sowie der Unterbrechung der
Zufuhr lebenswichtiger Ressourcen. Die unkontrollierte Bewegung einer großen
Zahl von Menschen, insbesondere als Folge bewaffneter Konflikte, kann ebenfalls
Probleme für die Sicherheit und Stabilität des Bündnisses aufwerfen. Im Bündnis
gibt es Mechanismen für Konsultationen nach Artikel 4 des Washingtoner Vertrags
sowie gegebenenfalls zur Koordinierung der Maßnahmen der Bündnispartner
einschließlich ihrer Reaktionen auf derartige Risiken.
Teil III - Der Sicherheitsansatz im 21. Jahrhundert
25. Das Bündnis ist einem breit angelegten sicherheitspolitischen Ansatz
verpflichtet, der die Bedeutung politischer, wirtschaftlicher, sozialer und
umweltpolitischer Faktoren neben der unverzichtbaren Verteidigungsdimension
anerkennt. Dieser breite Ansatz bildet für das Bündnis die Grundlage für die
wirksame Erfüllung seiner grundlegenden Sicherheitsaufgaben sowie für die
Verstärkung seiner Bemühungen um die Entwicklung einer wirksamen
Zusammenarbeit mit anderen europäischen und euro-atlantischen Organisationen
sowie den Vereinten Nationen. Unser gemeinsames Ziel ist es, eine europäische
Sicherheitsarchitektur aufzubauen, in deren Rahmen der Beitrag des Bündnisses
zu Sicherheit und Stabilität des euro-atlantischen Raums und der Beitrag dieser
anderen internationalen Organisationen einander ergänzen und gegenseitig
verstärken, sowohl bei der Vertiefung der Beziehungen zwischen den
euro-atlantischen Staaten und bei der Bewältigung von Krisen. Die NATO bleibt das
wesentliche Forum für Konsultationen unter den Verbündeten und für die
Vereinbarung von politischen Maßnahmen, die sich auf die Sicherheits- und
Verteidigungsverpflichtungen ihrer Mitgliedstaaten nach dem Washingtoner Vertrag
auswirken.
26. Das Bündnis strebt nach Bewahrung des Friedens und Stärkung der
euro-atlantischen Sicherheit und Stabilität durch die Erhaltung der transatlantischen
Bindung, durch die Aufrechterhaltung wirksamer militärischer Fähigkeiten, die für
die Abschreckung und Verteidigung und die Erfüllung des ganzen Spektrums seiner
Aufgaben ausreichend sind, durch die Herausbildung der Europäischen
Sicherheits- und Verteidigungsidentität innerhalb des Bündnisses, durch eine
umfassende Fähigkeit, Krisen erfolgreich zu bewältigen, durch seine fortdauernde
Offenheit für neue Mitglieder und die Fortsetzung von Partnerschaft,
Zusammenarbeit und Dialog mit anderen Staaten als Teil seines kooperativen
Ansatzes in der euro-atlantischen Sicherheit, einschließlich im Bereich der
Rüstungskontrolle und Abrüstung.
Die Transatlantische Bindung
27. Die NATO bekennt sich zu einer starken und dynamischen Partnerschaft
zwischen Europa und Nordamerika zur Unterstützung der Werte und Interessen,
die sie miteinander teilen. Die Sicherheit Europas und diejenige Nordamerikas sind
unteilbar. Daher sind das Bekenntnis zur unverzichtbaren transatlantischen
Bindung und zur kollektiven Verteidigung der Mitglieder des Bündnisses von
grundlegender Bedeutung für seine Glaubwürdigkeit und für die Sicherheit und
Stabilität des euro-atlantischen Raums.
Die Aufrechterhaltung der militärischen Fähigkeiten des Bündnisses
28. Die Aufrechterhaltung einer angemessenen militärischen Fähigkeit und die
eindeutige Bereitschaft, gemeinsam zur kollektiver Verteidigung zu handeln, haben
für die sicherheitspolitischen Ziele der Allianz weiterhin zentrale Bedeutung. Eine
derartige Fähigkeit ist zusammen mit politischer Solidarität unverändert eine
Schlüsselvoraussetzung für die Fähigkeit des Bündnisses, jeglichen Versuch von
Zwang oder Einschüchterung zu verhindern und zu gewährleisten, daß ein
militärischer Angriff gegen das Bündnis niemals als eine auch nur im geringsten
erfolgversprechende Option in Betracht gezogen werden kann.
29. Militärische Fähigkeiten, die für das gesamte Spektrum vorhersehbarer
Umstände wirksam sind, stellen auch die Grundlage für die Fähigkeit des
Bündnisses dar, durch nicht unter Artikel 5 fallende Krisenreaktionseinsätze zur
Konfliktverhütung und Krisenbewältigung beizutragen. Diese Einsätze können
höchste Anforderungen stellen und in hohem Maße von den gleichen politischen
und militärischen Qualitäten wie Zusammenhalt, multinationale Ausbildung und
umfassende vorherige Planung abhängen, die auch in einer unter Artikel 5
fallenden Lage von ausschlaggebender Bedeutung wären. Daher werden sie, auch
wenn sie besondere Anforderungen stellen können, mit Hilfe eines gemeinsamen
Instrumentariums an Strukturen und Verfahren des Bündnisses gehandhabt
werden.
Die europäische Sicherheits- und Verteidigungsidentität
30. Das Bündnis, das die Grundlage der kollektiven Verteidigung seiner Mitglieder
bildet und durch welches gemeinsame sicherheitspolitische Ziele verfolgt werden,
wo immer dies möglich ist, bekennt sich unverändert zu einer ausgewogenen und
dynamischen transatlantischen Partnerschaft. Die europäischen Verbündeten
haben Beschlüsse gefaßt, die sie in die Lage versetzen sollen, im sicherheits- und
verteidigungspolitischen Bereich mehr Verantwortung zu übernehmen, um Frieden
und Stabilität des euro-atlantischen Raums und damit die Sicherheit aller
Verbündeten zu verbessern. Auf der Grundlage der vom Bündnis in Berlin 1996 und
danach gefaßten Beschlüsse wird die Entwicklung der europäischen Sicherheitsund
Verteidigungsidentität innerhalb der NATO fortgesetzt. Dieser Prozeß wird eine
enge Zusammenarbeit zwischen der NATO, der WEU und, falls und soweit
angebracht, der Europäischen Union, erfordern. Sie wird es allen europäischen
Verbündeten ermöglichen, einen kohärenteren und wirksameren Beitrag zu den
Aufgaben und Aktivitäten des Bündnisses als Ausdruck unserer gemeinsamen
Verantwortlichkeiten zu leisten, sie wird die transatlantische Partnerschaft
verstärken und den europäischen Verbündeten dabei helfen, erforderlichenfalls
eigenständig zu handeln durch die Bereitschaft des Bündnisses, von Fall zu Fall
und im Konsens seine Mittel und Fähigkeiten für Operationen, in denen das
Bündnis nicht militärisch engagiert ist, unter der politischen Kontrolle und
strategischen Leitung entweder der WEU oder wie anderweitig vereinbart zur
Verfügung zu stellen, und zwar unter Berücksichtigung der vollen Beteiligung aller
europäischen Verbündeten, falls diese dies wünschen.
Konfliktverhütung und Krisenbewältigung
31. Im Zuge ihrer Politik der Friedenserhaltung, der Kriegsverhütung und der
Stärkung von Sicherheit und Stabilität und wie in den grundlegenden
Sicherheitsaufgaben dargelegt, wird die NATO in Zusammenarbeit mit anderen
Organisationen darum bemüht sein, Konflikte zu verhüten oder, sollte eine Krise
auftreten, in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht zu deren wirksamer
Bewältigung beitragen, einschließlich durch die Möglichkeit der Durchführung von
nicht unter Artikel 5 fallenden Krisenreaktionseinsätzen. Die Bereitschaft des
Bündnisses, solche Einsätze durchzuführen, unterstützt das übergeordnete Ziel der
Stärkung und Erweiterung von Stabilität und beinhaltet oft die Beteiligung der
Partner der NATO. Die NATO erinnert an ihr 1994 in Brüssel gemachtes Angebot,
von Fall zu Fall in Übereinstimmung mit ihren eigenen Verfahren friedenswahrende
und andere Operationen unter der Autorität des VN-Sicherheitsrats oder der
Verantwortung der OSZE zu unterstützen, unter anderem auch durch die
Bereitstellung von Ressourcen und Fachwissen der Allianz. In diesem
Zusammenhang erinnert das Bündnis an seine späteren Beschlüsse in bezug auf
Krisenreaktionseinsätze auf dem Balkan. Unter Berücksichtigung der Notwendigkeit
von Bündnissolidarität und -zusammenhalt bleibt die Beteiligung an einer solchen
Operation oder einem solchen Einsatz den Beschlüssen der Mitgliedstaaten im
Einklang mit ihren jeweiligen Verfassungen vorbehalten.
32. Die NATO wird von Partnerschaft, Zusammenarbeit und Dialog sowie von ihren
Beziehungen zu anderen Organisationen vollen Gebrauch machen, um zur
Verhinderung von Krisen und, sollten diese dennoch entstehen, zu ihrer
Entschärfung in einem frühen Zeitpunkt beizutragen. Ein kohärenter Ansatz zur
Krisenbewältigung wird, wie bei jeder Gewaltanwendung durch das Bündnis, die
Auswahl und Koordinierung geeigneter Reaktionen durch die politischen Stellen
des Bündnisses aus einem Spektrum sowohl politischer als auch militärischer
Maßnahmen und deren genaue politische Kontrolle in jedem Stadium erforderlich
machen.
Partnerschaft, Zusammenarbeit und Dialog
33. Durch sein aktives Streben nach Partnerschaft, Zusammenarbeit und Dialog
stellt das Bündnis eine positive Kraft bei der Förderung von Sicherheit und Stabilität
überall im euro-atlantischen Raum dar. Durch das Zugehen auf andere und durch
Offenheit bemüht sich das Bündnis, den Frieden zu erhalten, Demokratie zu
unterstützen und zu fördern, zu Wohlstand und Fortschritt beizutragen und eine
echte Partnerschaft mit und unter allen demokratischen euro-atlantischen Staaten
zu pflegen. Dies zielt auf eine Erhöhung der Sicherheit für alle ab, schließt
niemanden aus und trägt dazu bei, Spaltungen und Meinungsverschiedenheiten zu
überwinden, die zu Instabilität und Konflikten führen könnten.
34. Der Euro-Atlantische Partnerschaftsrat (EAPR) bleibt der übergeordnete
Rahmen für alle Aspekte der Zusammenarbeit der NATO mit ihren Partnern. Er
bietet eine erweiterte politische Dimension sowohl für Konsultation als auch für
Zusammenarbeit. EAPR-Konsultationen schaffen mehr Transparenz und Vertrauen
zwischen ihren Mitgliedern in Sicherheitsfragen, tragen zu Konfliktverhütung und
Krisenbewältigung bei und entwickeln praktische kooperative Aktivitäten, auch auf
dem Gebiet der Zivilschutzplanung und bei Wissenschafts- und Umweltfragen.
35. Die Partnerschaft für den Frieden (PfP) ist der Hauptmechanismus für den
Aufbau praktischer Sicherheitsbeziehungen zwischen der Allianz und ihren
Partnern sowie für die Verbesserung der Interoperabilität zwischen den Partnern
und der NATO. Durch detaillierte Programme, die die Fähigkeiten und Interessen
der individuellen Partner widerspiegeln, arbeiten die Verbündeten und die Partner
auf Transparenz in der nationalen Verteidigungsplanung und in den nationalen
Verteidigungshaushalten, auf die demokratische Kontrolle der Streitkräfte, auf die
Vorbereitung auf zivile Katastrophen und andere Notlagen und die Herausbildung
der Fähigkeit zum Zusammenwirken hin, auch bei NATO-geführten
PfP-Operationen. Das Bündnis bekennt sich zur Stärkung der Rolle der Partner in
den Entscheidungs- und Planungsprozessen der PfP und bei der stärkeren
Operationalisierung der PfP. Die NATO hat sich verpflichtet, mit jedem aktiven
Teilnehmer an der Partnerschaft Konsultationen zu führen, falls dieser Partner eine
direkte Bedrohung seiner territorialen Unversehrtheit, politischen Unabhängigkeit
oder Sicherheit sieht.
36. Rußland spielt eine einzigartige Rolle in der euro-atlantischen Sicherheit. Im
Rahmen der NATO-Rußland-Grundakte über gegenseitige Beziehungen,
Zusammenarbeit und Sicherheit haben sich die NATO und Rußland verpflichtet,
ihre Beziehungen auf der Grundlage gemeinsamen Interesses, der Gegenseitigkeit
und der Transparenz auszubauen, um einen dauerhaften und alle einschließenden
Frieden im euro-atlantischen Raum zu erreichen, gestützt auf die Prinzipien der
Demokratie und der kooperativen Sicherheit. Die NATO und Rußland haben
vereinbart, ihr gemeinsames Bekenntnis zum Aufbau eines stabilen, friedlichen und
ungeteilten Europas mit Leben zu erfüllen. Eine starke, stabile und dauerhafte
Partnerschaft zwischen der NATO und Rußland ist von wesentlicher Bedeutung für
die Schaffung anhaltender Stabilität im euro-atlantischen Raum.
37. Die Ukraine nimmt einen besonderen Platz im euro-atlantischen
Sicherheitsumfeld ein und ist bei der Förderung von Stabilität und gemeinsamen
demokratischen Werten ein wichtiger und wertvoller Partner. Die NATO bekennt
sich zur weiteren Stärkung ihrer ausgeprägten Partnerschaft mit der Ukraine auf der
Grundlage der Charta zwischen der NATO und der Ukraine, darunter durch
politische Konsultationen über Fragen, die beide betreffen, und ein breites
Spektrum von Maßnahmen der praktischen Zusammenarbeit. Das Bündnis
unterstützt auch weiterhin die Souveränität und Unabhängigkeit, territoriale
Unversehrtheit, demokratische Entwicklung und wirtschaftliche Prosperität sowie
den Status dieses Landes als Nichtkernwaffenstaat als Schlüsselfaktoren der
Stabilität und Sicherheit in Mittel- und Osteuropa und in Europa insgesamt.
38. Die Mittelmeerregion ist ein Raum von besonderem Interesse für das Bündnis.
Die Sicherheit in Europa ist mit der Sicherheit und Stabilität im Mittelmeerraum eng
verknüpft. Der Mittelmeerdialog-Prozeß der NATO ist integraler Bestandteil des
kooperativen Sicherheitsansatzes der NATO. Er schafft einen Rahmen für
Vertrauensbildung, fördert Transparenz und Zusammenarbeit in der Region, stärkt
und wird seinerseits gestärkt durch andere internationale Bemühungen. Das
Bündnis bekennt sich zur stetigen Weiterentwicklung der politischen, zivilen und
militärischen Aspekte des Dialogs mit dem Ziel, eine engere Zusammenarbeit und
aktivere Einbeziehung der Staaten zu erreichen, die Partner in diesem Dialog sind.
Erweiterung
39. Das Bündnis bleibt nach Artikel 10 des Washingtoner Vertrags für neue
Mitglieder offen. Es erwartet, daß es in den kommenden Jahren weitere
Einladungen an Staaten aussprechen wird, die willens und fähig sind, die
Verantwortlichkeiten und Pflichten der Mitgliedschaft zu übernehmen, insofern die
NATO feststellt, daß die Aufnahme dieser Staaten den allgemeinen politischen und
strategischen Interessen des Bündnisses dienen, seine Wirksamkeit und seinen
Zusammenhalt stärken und die europäische Sicherheit und Stabilität insgesamt
verbessern würde. Zu diesem Zweck hat die NATO im Rahmen ihrer allgemeinen
Beziehungen zu den beitrittswilligen Staaten ein Aktivitätenprogramm entwickelt,
das diesen Ländern bei ihren Vorbereitungen auf eine mögliche künftige
Mitgliedschaft helfen soll. Kein europäischer demokratischer Staat, dessen
Aufnahme die Ziele des Vertrags erfüllen würde, wird von dieser Erwägung
ausgeschlossen.
Rüstungskontrolle, Abrüstung und Nichtverbreitung
40. Die auf die Unterstützung der Rüstungskontrolle, Abrüstung und
Nichtverbreitung gerichtete Politik des Bündnisses wird auch weiterhin eine wichtige
Rolle bei der Verwirklichung der sicherheitspolitischen Ziele der Allianz spielen. Die
Bündnispartner streben nach der Verbesserung von Sicherheit und Stabilität auf
dem geringstmöglichen Streitkräfteniveau, das mit der Fähigkeit des Bündnisses
zur Gewährleistung der kollektiven Verteidigung und zur Erfüllung der ganzen
Bandbreite seiner Aufgaben vereinbar ist. Das Bündnis wird auch weiterhin
sicherstellen, daß - als wichtiger Teil seines breit angelegten sicherheitspolitischen
Ansatzes – Verteidigung mit den Zielen der Rüstungskontrolle, Abrüstung und
Nichtverbreitung im Einklang bleibt. Das Bündnis wird auch weiterhin aktiv zur
Fortentwicklung von Rüstungskontroll-, Abrüstungs- und
Nichtverbreitungsübereinkommen sowie zu vertrauens- und sicherheitsbildenden
Maßnahmen beitragen. Die Bündnispartner nehmen ihre besondere Rolle bei der
Förderung eines breiter angelegten, umfassenderen und besser verifizierbaren
internationalen Rüstungskontroll- und Abrüstungsprozesses ernst. Das Bündnis
wird seine politischen Bemühungen um die Verringerung von Gefahren, die sich
aus der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und ihrer Trägermittel ergeben,
verstärken. Das wichtigste nichtverbreitungspolitische Ziel des Bündnisses und
seiner Mitglieder besteht darin, die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen zu
verhindern, oder, sollte sie dennoch stattfinden, durch diplomatische Mittel
rückgängig zu machen. Das Bündnis mißt der fortdauernden Geltung und der
vollständigen Umsetzung des KSE-Vertrags durch alle Vertragsstaaten als
wesentliches Element der Gewährleistung der Stabilität des euro-atlantischen
Raums große Bedeutung bei.
Teil IV – Streitkräfterichtlinien
Grundsätze der Bündnisstrategie
41. Das Bündnis wird die zur Verwirklichung der ganzen Bandbreite von
NATO-Aufgaben erforderlichen militärischen Fähigkeiten aufrechterhalten. Die
Grundsätze der Solidarität und strategischen Einheit innerhalb des Bündnisses
bleiben von überragender Bedeutung für alle Bündnisaufgaben. Die Streitkräfte der
Allianz müssen die militärische Wirksamkeit und Handlungsfähigkeit des
Bündnisses wahren. Die Sicherheit aller Bündnispartner ist unteilbar: Ein Angriff
gegen einen ist ein Angriff gegen alle. In bezug auf die kollektive Verteidigung nach
Artikel 5 des Washingtoner Vertrags müssen die verbundenen Streitkräfte der
Allianz in der Lage sein, jede potentielle Aggression abzuschrecken, den
Vormarsch eines Angreifers möglichst weit vorne aufzuhalten, sollte ein Angriff
dennoch vorgetragen werden, und die politische Unabhängigkeit und territoriale
Unversehrtheit ihrer Mitgliedstaaten sicherzustellen. Sie müssen auch bereit sein,
einen Beitrag zur Konfliktverhütung zu leisten und nicht unter Artikel 5 fallende
Krisenreaktionseinsätze durchzuführen. Die Streitkräfte des Bündnisses erfüllen
eine wesentliche Rolle bei der Förderung der Zusammenarbeit und der
Verständigung mit den Partnern der NATO und anderen Staaten, insbesondere bei
der Unterstützung der Partner, in deren Vorbereitung auf eine mögliche Beteiligung
an NATO-geführten PfP-Operationen. Sie tragen so zur Erhaltung des Friedens, zur
Wahrung der gemeinsamen Sicherheitsinteressen der Bündnismitglieder und zur
Erhaltung der Sicherheit und Stabilität des euro-atlantischen Raums bei. Durch die
Abschreckung des Einsatzes von ABC-Waffen tragen sie zu den Bemühungen des
Bündnisses um die Verhinderung der Verbreitung dieser Waffen und ihrer
Trägermittel bei.
42. Die Verwirklichung der Bündnisziele steht und fällt mit einer fairen Teilung der
Aufgaben, Risiken und Verantwortlichkeiten wie auch der Vorteile gemeinsamer
Verteidigung. Die Präsenz konventioneller und nuklearer Streitkräfte der
Vereinigten Staaten in Europa bleibt lebenswichtig für die Sicherheit Europas, die
untrennbar mit der Sicherheit Nordamerikas verbunden ist. Die nordamerikanischen
Verbündeten leisten einen Beitrag zur Allianz durch Streitkräfte, die für
Bündniseinsätze zur Verfügung stehen, durch ihren Beitrag zum Weltfrieden und
zur internationalen Sicherheit insgesamt und durch die Bereitstellung einzigartiger
Ausbildungseinrichtungen auf dem nordamerikanischen Kontinent. Die
europäischen Verbündeten leisten ebenfalls weitreichende und substantielle
Beiträge. Während der Prozeß der Entwicklung der ESVI innerhalb des Bündnisses
voranschreitet, werden die europäischen Mitglieder der Allianz ihren Beitrag zur
gemeinsamen Verteidigung sowie zum Weltfrieden und zur internationalen Stabilität
auch durch multinationale Verbände weiter verbessern.
43. Das Prinzip der kollektiven Bündnisverteidigung drückt sich in praktischen
Vorkehrungen aus, die es den Bündnispartnern gestatten, die wesentlichen
politischen, militärischen und materiellen Vorteile kollektiver Verteidigung zu nutzen
und die Renationalisierung der Verteidigungspolitiken zu verhindern, ohne dabei die
Bündnispartner ihrer Souveränität zu berauben. Diese Vorkehrungen ermöglichen
es den NATO-Streitkräften ferner, nicht unter Artikel 5 fallende
Krisenreaktionseinsätze durchzuführen, und stellen eine Voraussetzung für eine
kohärente Reaktion des Bündnisses auf alle möglichen Eventualfälle dar. Sie
stützen sich auf Konsultationsverfahren, eine integrierte militärische Struktur sowie
auf Kooperationsvereinbarungen. Zu ihren Hauptmerkmalen gehören gemeinsame
Streitkräfteplanung, gemeinsame Finanzierung, gemeinsame Einsatzplanung,
multinationale Verbände, Vorkehrungen für Hauptquartiere und Führung, ein
integriertes Luftverteidigungssystem, Ausgewogenheit der Rollen und
Verantwortlichkeiten unter den Verbündeten, die Stationierung und Verlegung von
Streitkräften außerhalb des eigenen Hoheitsgebiets, soweit erforderlich,
Vorkehrungen auch planerischer Art für die Krisenbewältigung und Verstärkungen,
einheitliche Standards und Verfahren für Material, Ausbildung und Logistik,
gemeinsame und verbundene Einsatzgrundsätze und Übungen, soweit angebracht,
sowie Zusammenarbeit bei Infrastruktur, Rüstung und Logistik. Die Einbeziehung
der Partner der NATO in solche Vorkehrungen oder die Ausarbeitung ähnlicher
Vorkehrungen für die Partner in geeigneten Bereichen ist ebenfalls von
wesentlicher Bedeutung für die Verbesserung der Zusammenarbeit und der
gemeinsamen Anstrengungen in euro-atlantischen Sicherheitsfragen.
44. Multinationale Finanzierung, auch durch den Militärhaushalt und das
Sicherheitsinvestitionsprogramm der NATO, wird weiterhin eine wichtige Rolle bei
der Anschaffung und Beibehaltung der erforderlichen Mittel und Fähigkeiten
spielen. Die Ressourcenbewirtschaftung sollte sich am jeweiligen
Entwicklungsstand der militärischen Erfordernisse des Bündnisses orientieren.
45. Das Bündnis unterstützt die Weiterentwicklung der ESVI innerhalb der Allianz,
indem es unter anderem bereit ist, Mittel und Fähigkeiten für Operationen unter der
politischen Kontrolle und strategischen Leitung entweder der WEU oder wie
anderweitig vereinbart zur Verfügung zu stellen.
46. Um den Frieden zu wahren und einen Krieg und auch jegliche Form von Zwang
zu verhindern, wird das Bündnis für die vorhersehbare Zukunft eine geeignete
Zusammensetzung nuklearer und konventioneller Streitkräfte beibehalten, die in
Europa stationiert sind und auf dem gebotenen Stand gehalten werden, wo dies
erforderlich ist, wenngleich auf dem geringstmöglichen ausreichenden Niveau.
Angesichts der Vielfalt der Risiken, denen sich das Bündnis gegenübersehen
könnte, muß es die Streitkräfte beibehalten, die zur Gewährleistung einer
glaubwürdigen Abschreckung erforderlich sind und ein breites Spektrum
konventioneller Reaktionsmöglichkeiten zur Verfügung stellen. Aber die
konventionellen Streitkräfte des Bündnisses allein können eine glaubwürdige
Abschreckung nicht gewährleisten. Einzig Nuklearwaffen machen die Risiken
jeglicher Aggression unkalkulierbar und unannehmbar. Sie sind daher nach wie vor
von entscheidender Bedeutung für die Wahrung des Friedens.
Das Streitkräftedispositiv des Bündnisses
Die Aufgaben der Streitkräfte des Bündnisses
47. Die Hauptaufgabe der Streitkräfte des Bündnisses ist es, den Frieden zu
wahren und die territoriale Unversehrtheit, politische Unabhängigkeit und Sicherheit
der Mitgliedstaaten zu garantieren. Daher müssen die Streitkräfte der
Bündnispartner in der Lage sein, wirksam abzuschrecken und zu verteidigen, die
territoriale Unversehrtheit der Staaten des Bündnisses zu wahren oder
wiederherzustellen und - im Fall eines Konflikts - einen Krieg schnell zu beenden,
indem sie den Aggressor dazu veranlassen, seine Entscheidung zu überdenken,
seinen Angriff einzustellen und sich zurückzuziehen. Die NATO-Streitkräfte müssen
auch weiterhin fähig sein, die kollektive Verteidigung zu gewährleisten und
gleichzeitig wirksame Krisenreaktionseinsätze, die nicht unter Artikel 5 fallen,
durchzuführen.
48. Die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Stabilität des euro-atlantischen Raums
ist von zentraler Bedeutung. Ein wichtiges Ziel des Bündnisses und seiner
Streitkräfte ist es, Risiken dadurch auf Distanz zu halten, daß potentiellen Krisen in
einem frühen Stadium begegnet wird. Im Fall von Krisen, die die euro-atlantische
Stabilität gefährden und die Sicherheit von Bündnismitgliedern berühren könnten,
können die Streitkräfte des Bündnisses aufgerufen sein, Krisenreaktionseinsätze
durchzuführen. Sie können ferner aufgerufen sein, zur Wahrung des Weltfriedens
und der internationalen Sicherheit beizutragen, indem sie Operationen zur
Unterstützung anderer internationaler Organisationen durchführen, die politische
Maßnahmen innerhalb eines breiten sicherheitspolitischen Ansatzes ergänzen und
verstärken.
49. Indem sie ihren Beitrag zur Bewältigung von Krisen durch militärische Einsätze
leisten, werden sich die Streitkräfte des Bündnisses mit einem komplexen und
vielfältigen Spektrum von Akteuren, Risiken, Situationen und Anforderungen
auseinanderzusetzen haben, darunter auch humanitäre Notfälle. Einige
Krisenreaktionseinsätze, die nicht unter Artikel 5 fallen, können einen ebenso hohe
Anforderungen stellen wie einige kollektive Verteidigungsaufgaben. Gut
ausgebildete und ausgerüstete Streitkräfte mit einem angemessenen
Bereitschaftsgrad und in ausreichender Stärke, um der gesamten Bandbreite von
Krisenfällen begegnen zu können, sowie geeignete Unterstützungsstrukturen,
Planungsinstrumente und Führungsfähigkeiten sind wesentliche Voraussetzungen
DAS STRATEGISCHE KONZEPT DES BÜNDNISSES
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für effiziente militärische Beiträge. Das Bündnis sollte auch bereit sein, auf der
Grundlage trennbarer, aber nicht getrennter Fähigkeiten Operationen unter der
politischen Kontrolle und strategischen Leitung der WEU oder wie anderweitig
vereinbart zu unterstützen. Die potentielle Teilnahme von Partnern und anderen
Nicht-NATO-Staaten an NATO-geführten Operationen sowie mögliche Operationen
mit Rußland wären weitere wertvolle Elemente eines Beitrags der NATO zur
Bewältigung von Krisen, die die euro-atlantische Sicherheit berühren.
50. Die Streitkräfte des Bündnisses tragen auch zur Förderung von Stabilität überall
im euro-atlantischen Raum bei, indem sie sich an Kontakten zwischen Militärs und
an anderen kooperativen Aktivitäten und Übungen im Rahmen der Partnerschaft für
den Frieden sowie an denjenigen Aktivitäten beteiligen, die zur Vertiefung der
Beziehungen der NATO zu Rußland, der Ukraine und den Staaten des
Mittelmeerdialogs organisiert werden. Sie tragen zur Stabilität und Verständigung
bei, indem sie an vertrauensbildenden Aktivitäten einschließlich solchen, die die
Transparenz erhöhen und die Kommunikation verbessern, sowie an der Verifikation
von Rüstungskontrollübereinkünften und an humanitären Minenräummaßnahmen
teilnehmen. Schlüsselbereiche der Konsultation und Kooperation könnten unter
anderem sein: Ausbildung und Übungen, Interoperabilität, Beziehungen zwischen
zivilem und militärischem Bereich, Entwicklung von Konzepten und
Einsatzgrundsätzen, Verteidigungsplanung, Krisenbewältigung, Fragen der
Nichtverbreitung, Rüstungszusammenarbeit sowie Teilnahme an Einsatzplanungen
und Operationen.
Richtlinien für das Streitkräftedispositiv des Bündnisses
51. Um die grundlegenden Sicherheitsaufgaben des Bündnisses und die Prinzipien
seiner Strategie umsetzen zu können, müssen die Streitkräfte der Allianz auch
weiterhin so angepaßt werden, daß sie die Anforderungen des gesamten
Spektrums der Bündnisaufgaben wirksam erfüllen und auf künftige
Herausforderungen reagieren können. Das Dispositiv der Bündnisstreitkräfte wird,
aufbauend auf den Stärken der unterschiedlichen nationalen
Verteidigungsstrukturen, den nachfolgend dargelegten Richtlinien entsprechen.
52. Umfang, Bereitschaftsgrad, Verfügbarkeit und Dislozierung der Streitkräfte des
Bündnisses werden sein Bekenntnis zur kollektiven Verteidigung und zur
Durchführung von Krisenreaktionseinsätzen widerspiegeln. Dies kann manchmal
kurzfristig, weit vom Heimatstandort und auch jenseits des Bündnisgebiets erfolgen.
Die Merkmale der Bündnisstreitkräfte werden auch die Bestimmungen
einschlägiger Rüstungskontrollübereinkünfte widerspiegeln. Die Bündnisstreitkräfte
müssen über eine Stärke und über Kapazitäten verfügen, die geeignet sind, um
Angriffe gegen jeden Verbündeten abzuschrecken und abzuwehren. Sie müssen
interoperabel sein und über geeignete Einsatzgrundsätze und Technologien
verfügen. Sie müssen auf dem erforderlichen Grad der Bereitschaft und
Verlegefähigkeit gehalten werden und in einem breiten Spektrum komplexer
gemeinsamer und verbundener Operationen, die auch die Partner und andere
Nicht-NATO-Staaten einbeziehen können, militärisch erfolgreich sein können.
53. Dies bedeutet insbesondere:
a) Der Gesamtumfang der Streitkräfte des Bündnisses wird auf dem niedrigsten
Niveau gehalten, das mit den Erfordernissen der kollektiven Verteidigung und
anderer Bündnisaufgaben vereinbar ist; sie werden auf einem angemessenen und
abgestuften Bereitschaftsgrad gehalten.
b) Die geographische Verteilung der Streitkräfte im Frieden wird eine ausreichende
militärische Präsenz überall im Bündnisgebiet gewährleisten, einschließlich der
Stationierung und Dislozierung von Streitkräften außerhalb ihrer eigenen
Hoheitsgebiete und Gewässer sowie der Vornedislozierung von Streitkräften, wann
und wo dies erforderlich ist. Regionale und insbesondere geostrategische
Überlegungen innerhalb des Bündnisses werden dabei in Rechnung gestellt
werden müssen, da Instabilitäten an der Peripherie der NATO zu Krisen oder
Konflikten führen könnten, die eine militärische Reaktion des Bündnisses,
möglicherweise mit kurzen Vorwarnzeiten, erforderlich machen.
c) Die Kommandostruktur der NATO wird in der Lage sein, das ganze Spektrum
von militärischen Einsätzen des Bündnisses zu führen, auch durch den Einsatz
verlegefähiger, verbundener und gemeinsamer Hauptquartiere, insbesondere
CJTF-Hauptquartiere, zur Führung multinationaler und teilstreitkraftübergreifender
Truppen. Sie wird ferner in der Lage sein, Operationen unter der politischen
Kontrolle und strategischen Leitung der WEU oder wie anderweitig vereinbart zu
unterstützen und so zur Herausbildung der ESVI innerhalb des Bündnisses
beizutragen, sowie nicht unter Artikel 5 fallende, NATO-geführte
Krisenreaktionseinsätze durchzuführen, an denen die Partner und andere Länder
teilnehmen können.
d) Insgesamt wird das Bündnis sowohl kurz- als auch langfristig und für das
gesamte Spektrum seiner Aufgaben wesentliche operative Fähigkeiten benötigen,
wie z.B. die Wirksamkeit im Einsatz, Verlegefähigkeit und Mobilität,
Überlebensfähigkeit von Streitkräften und Infrastruktur, Durchhaltefähigkeit unter
Einbeziehung von Logistik und Streitkräfterotation. Um das ganze Potential dieser
Fähigkeiten für multinationale Operationen nutzbar zu machen, sind
Interoperabilität einschließlich menschlicher Faktoren, der Einsatz geeigneter
Hochtechnologie, die Aufrechterhaltung der Informationsüberlegenheit bei
militärischen Operationen sowie hochqualifiziertes Personal mit einem breiten
Spektrum an Fähigkeiten erforderlich. Ausreichende Kapazitäten in den Bereichen
Führung und Kommunikation, Aufklärung, und Nachrichtengewinnung und
Überwachung werden als notwendige Streitkräftemultiplikatoren dienen.
e) Ein begrenzter, aber militärisch bedeutsamer Teil der Land-, Luft- und
Seestreitkräfte wird jederzeit in der Lage sein, so rasch wie nötig auf ein breites
Spektrum von Eventualfällen, darunter auch einen kurzfristigen Angriff auf einen
Bündnispartner zu reagieren. Streitkräfteelemente in größerer Zahl werden in
geeigneten Bereitschaftsgraden zur Verfügung stehen, um längere Operationen
durchzuhalten, entweder innerhalb oder außerhalb des Bündnisgebiets, auch durch
die Rotation dislozierter Streitkräfte. Zusammengefaßt müssen diese Streitkräfte
auch hinsichtlich Qualität, Quantität und Bereitschaftsgrad ausreichend sein, um zur
Abschreckung und Verteidigung gegen begrenzte Angriffe auf das Bündnis
beizutragen.
f) Das Bündnis muß in der Lage sein, größere Streitkräfte aufwachsen zu lassen,
durch Verstärkung, Mobilmachung von Reserven oder, soweit erforderlich, Aufbau
zusätzlicher Truppenverbände, sowohl als Reaktion auf etwaige grundlegende
Veränderungen des Sicherheitsumfelds als auch für begrenzte Erfordernisse. Diese
Fähigkeit muß im Verhältnis zu potentiellen Bedrohungen der Bündnissicherheit
einschließlich möglicher langfristiger Entwicklungen stehen. Sie muß die
Möglichkeit substantieller Verbesserungen des Bereitschaftsgrads und der
Fähigkeiten von Streitkräften an der Peripherie des Bündnisses in Betracht ziehen.
Fähigkeiten zur rechtzeitigen Verstärkung und Anschlußversorgung sowohl
innerhalb Europas und Nordamerikas als auch aus Europa und Nordamerika
bleiben von ausschlaggebender Bedeutung, woraus sich die Notwendigkeit eines
hohen Grades von Verlegefähigkeit, Mobilität und Flexibilität ergibt.
g) Geeignete Streitkräftestrukturen und Verfahren, darunter solche, die es
ermöglichen würden, Streitkräfte schnell und selektiv aufwachsen zu lassen, zu
verlegen und solche Maßnahmen rückgängig zu machen, sind erforderlich, um
angemessene, flexible und rechtzeitige Reaktionen mit dem Ziel zu ermöglichen,
Spannungen abzubauen und zu entschärfen. Dies muß im Frieden regelmäßig
geübt werden.
h) Das Verteidigungsdispositiv des Bündnisses muß in der Lage sein, die mit der
Verbreitung von ABC-Waffen und ihren Trägermitteln einhergehenden Risiken, die
auch eine mögliche Bedrohung der Bevölkerung, des Hoheitsgebiets und der
Streitkräfte der Verbündeten darstellen, angemessen und wirksam zu begegnen.
Eine ausgewogene Mischung von Streitkräften, Reaktionsfähigkeiten und
gestärkten Verteidigungsvorkehrungen ist erforderlich.
i) Die Streitkräfte und Infrastruktur des Bündnisses müssen vor terroristischen
Angriffen geschützt werden.
Merkmale konventioneller Streitkräfte
54. Es ist unabdingbar, daß die Streitkräfte der Bündnispartner die glaubwürdige
Fähigkeit besitzen, das ganze Spektrum von Bündnisaufgaben zu erfüllen. Dieses
Erfordernis hat Auswirkungen auf Streitkräftestrukturen, Streitkräfte- und
Ausrüstungsumfänge, Bereitschaftsgrad, Verfügbarkeit und Durchhaltefähigkeit,
Ausbildung und Übungen, Dislozierungs- und Einsatzoptionen sowie auf die
Aufwuchs- und Mobilmachungsfähigkeiten. Ziel sollte es sein, eine optimale
Balance zu erreichen zwischen Streitkräften mit hohem Bereitschaftsgrad, die in der
Lage sind, schnell und erforderlichenfalls auch sofort Maßnahmen der kollektiven
Verteidigung oder nicht unter Artikel 5 fallende Krisenreaktionseinsätze zu
beginnen; Streitkräften mit unterschiedlichem Bereitschaftsgrad, die das Gros der
für die Verteidigung erforderlichen Streitkräfte, für die Rotation von Streitkräften zur
nachhaltigen Durchführung von Krisenreaktionseinsätze oder für die weitere
Verstärkung einer bestimmten Region bilden, und einer längerfristigen Aufwuchsund
Verstärkungsfähigkeit für den schlimmsten - wenn auch sehr
unwahrscheinlichen - Fall groß angelegter Operationen zur kollektiven
Verteidigung. Ein substantieller Teil der Bündnisstreitkräfte wird in der Lage sein,
mehr als eine dieser Aufgaben zu erfüllen.
55. Die Streitkräfte des Bündnisses werden so strukturiert sein, daß sie den
multinationalen und gemeinsamen Charakter von Bündnisaufgaben widerspiegeln.
Zu den wesentlichen Aufgaben gehören die Kontrolle, der Schutz und die
Verteidigung von Territorium, die Gewährleistung der ungehinderten Nutzung der
Verbindungslinien zur See, zu Land und in der Luft, die Kontrolle der Meere und der
Schutz der Dislozierung des seegestützten Abschreckungspotentials des
Bündnisses, die Durchführung unabhängiger und verbundener Luftoperationen, die
Gewährleistung eines sicheren Luftraums und einer wirksamen erweiterten
Luftverteidigung, Überwachung, Nachrichtengewinnung, Aufklärung und
elektronische Kampfführung, strategische Lufttransportkapazitäten sowie die
Bereitstellung wirksamer und flexibler Führungseinrichtungen einschließlich
verlegefähiger teilstreitkraftübergreifender und multinationaler Hauptquartiere.
56. Das Verteidigungsdispositiv des Bündnisses gegen die Risiken und potentiellen
Gefahren der Verbreitung von ABC-Waffen und ihrer Trägermittel muß weiter
verbessert werden, auch durch Arbeiten an einer Flugkörperabwehr. Soweit
NATO-Streitkräfte aufgerufen sind, jenseits der Grenzen der NATO zu operieren,
müssen die Fähigkeiten für den Umgang mit Proliferationsgefahren flexibel, mobil,
rasch verlege- und durchhaltefähig sein. Einsatzgrundsätze, Planungsverfahren,
Richtlinien für Ausbildung und Übungen müssen das Bündnis auch darauf
vorbereiten, vom Einsatz von ABC-Waffen abzuschrecken und sich gegen ihn zu
verteidigen. Ziel ist es, die Schwachstellen der NATO-Streitkräfte im Einsatz weiter
zu reduzieren und gleichzeitig ihre Flexibilität und Wirksamkeit trotz der Präsenz
von ABC-Waffen, der von ihnen ausgehenden Bedrohung oder ihres Einsatzes
aufrechtzuerhalten.
57. Die Bündnisstrategie beinhaltet keine Fähigkeit zur chemischen oder
biologischen Kriegführung. Die Verbündeten treten für den Beitritt aller Staaten zu
den einschlägigen Abrüstungsregimen ein. Aber selbst wenn weitere Fortschritte in
Richtung auf die Ächtung chemischer und biologischer Waffen erreicht werden
können, werden defensive Vorsichtsmaßnahmen von wesentlicher Bedeutung
bleiben.
58. Angesichts des verringerten Streitkräfteniveaus insgesamt und begrenzter Mittel
wird die Fähigkeit, eng miteinander zusammenzuarbeiten, für die Verwirklichung
der Bündnisaufgaben von vitaler Bedeutung bleiben. Die kollektiven
Verteidigungsvorkehrungen des Bündnisses, innerhalb deren für die betroffenen
Mitglieder die integrierte Militärstruktur die Schlüsselrolle spielt, sind in diesem
Zusammenhang von wesentlicher Bedeutung. Die verschiedenen Stränge der
NATO-Verteidigungsplanung müssen auf allen Ebenen wirksam koordiniert werden,
um die Bereitschaft der Streitkräfte und unterstützenden Strukturen zur
Durchführung des ganzen Spektrums ihrer Aufgaben zu gewährleisten. Ein
Informationsaustausch unter den Verbündeten über ihre Streitkräftepläne trägt zur
Gewährleistung der Verfügbarkeit der für die Durchführung dieser Aufgaben
erforderlichen Kapazitäten bei. Konsultationen im Fall wichtiger Veränderungen in
nationalen Streitkräfteplänen sind ebenfalls weiterhin von zentraler Bedeutung. Die
Zusammenarbeit bei der Entwicklung neuer Einsatzkonzepte ist für die Reaktion auf
sich entwickelnde sicherheitspolitische Herausforderungen wesentlich. Die
detaillierten praktischen Vorkehrungen, die als Teil der ESVI innerhalb des
Bündnisses entwickelt worden sind, tragen zu enger Zusammenarbeit zwischen
den Bündnispartnern bei, ohne daß Mittel und Fähigkeiten unnötig dupliziert
werden.
59. Um auf mögliche Eventualfälle flexibel reagieren zu können und die wirksame
Durchführung von Bündniseinsätzen zu ermöglichen, benötigt das Bündnis
ausreichende logistische Fähigkeiten einschließlich Transportkapazitäten,
medizinische Unterstützung und Vorräte, um alle Arten von Streitkräften wirksam
dislozieren und einsatzfähig halten zu können. Die Standardisierung wird die
Zusammenarbeit und Kostenwirksamkeit bei der Bereitstellung von logistischer
Unterstützung für Bündnisstreitkräfte fördern. Die Einleitung und anhaltende
Durchführung von Operationen außerhalb des Bündnisgebiets, wo möglicherweise
nur geringe oder überhaupt keine Unterstützung durch einen Gaststaat erfolgt, wird
besondere logistische Herausforderungen mit sich bringen. Die Fähigkeit, den
Umfang an hinreichend ausgerüsteten und ausgebildeten Streitkräften rechtzeitig
und in einem Maß zu vergrößern, das es erlaubt, das ganze Spektrum der
Bündnisaufgaben zu erfüllen, wird ebenfalls einen wesentlichen Beitrag zur
Krisenbewältigung und zur Verteidigung leisten. Dies schließt die Fähigkeit ein, in
jeder gefährdeten Region zu verstärken und eine multinationale Präsenz
herzustellen, wann und wo immer sie erforderlich ist. Streitkräfte verschiedener Art
und in verschiedenen Bereitschaftsgraden werden im Rahmen sowohl der
innereuropäischen als auch der transatlantischen Verstärkung flexibel verlegt
werden können. Dies erfordert die Kontrolle der Verbindungslinien sowie
angemessene Vorkehrungen in den Bereichen Unterstützung und Übungen.
60. Das Zusammenspiel zwischen Bündnisstreitkräften und dem zivilen Umfeld
(sowohl auf Regierungs- als auch Nichtregierungsebene), in welchem diese
operieren, ist für den Erfolg von Operationen von entscheidender Bedeutung. Die
Zusammenarbeit zwischen zivilem und militärischem Bereich beruht auf
Gegenseitigkeit: Militärische Mittel werden zunehmend zur Unterstützung ziviler
Behörden angefordert; gleichzeitig ist die zivile Unterstützung militärischer
Operationen wichtig für Logistik, Kommunikation, medizinische Unterstützung und
Öffentlichkeitsarbeit. Die Zusammenarbeit zwischen den militärischen und zivilen
Stellen des Bündnisses wird daher von ausschlaggebender Bedeutung bleiben.
61. Die Fähigkeit des Bündnisses, das ganze Spektrum seiner Aufgaben zu
erfüllen, wird zunehmend von multinationalen Streitkräften in Ergänzung nationaler
Kontingente für die betroffenen Verbündeten abhängen. Solche Streitkräfte, die für
das gesamte Spektrum von Bündnisaufgaben einsetzbar sind, stellen die
Entschlossenheit des Bündnisses unter Beweis, eine glaubwürdige kollektive
Verteidigung aufrechtzuerhalten, stärken den Zusammenhalt des Bündnisses,
festigen die transatlantische Partnerschaft und verstärken die ESVI innerhalb des
Bündnisses. Multinationale Streitkräfte, insbesondere diejenigen, die rasch für die
kollektive Verteidigung oder für nicht unter Artikel 5 fallende
Krisenreaktionseinsätze disloziert werden können, stärken die Solidarität. Sie
können außerdem eine Möglichkeit sein, Verbände aufzustellen, die
leistungsfähiger sind als die im rein nationalen Rahmen verfügbaren, und so zu
einer effizienteren Nutzung der knappen Veteidigungsressourcen beitragen. Dies
könnte einen hoch integrierten, multinationalen Ansatz zur Bewältigung spezifischer
Aufgaben und Funktionen einschließen, einen Ansatz, der der Umsetzung des
CJTF-Konzepts zugrundeliegt. Für friedensunterstützende Operationen werden
wirksame multinationale Verbände und andere Vorkehrungen, die die Partner
einbeziehen, wertvoll sein. Um das durch multinationale Verbände geschaffene
Potential voll auszuschöpfen, ist es von höchster Bedeutung, die Interoperabilität zu
verbessern, unter anderem durch ausreichende Ausbildungs- und
Übungsmaßnahmen.
Merkmale nuklearer Streitkräfte
62. Der grundlegende Zweck der nuklearen Streitkräfte der Bündnispartner ist
politischer Art: Wahrung des Friedens und Verhinderung von Zwang und jeder Art
von Krieg. Nukleare Streitkräfte werden weiterhin eine wesentliche Rolle spielen,
indem sie dafür sorgen, daß ein Angreifer im Ungewissen darüber bleibt, wie die
Bündnispartner auf einen militärischen Angriff reagieren würden. Sie machen
deutlich, daß ein Angriff jeglicher Art keine vernünftige Option ist. Die strategischen
Nuklearstreitkräfte des Bündnisses, vor allem diejenigen der Vereinigten Staaten,
bieten die oberste Garantie für die Sicherheit der Verbündeten; die unabhängigen
Nuklearstreitkräfte des Vereinigten Königreichs und Frankreichs, die eine
eigenständige Abschreckungsfunktion haben, tragen zur Abschreckung und
Sicherheit der Verbündeten insgesamt bei.
63. Ein glaubwürdiges nukleares Streitkräftedispositiv des Bündnisses und die
Demonstration von Bündnissolidarität und gemeinsamem Bekenntnis zur
Kriegsverhinderung erfordern auch in Zukunft breite Teilhabe in die kollektive
Verteidigungsplanung involvierter europäischer Bündnispartner an nuklearen
Aufgaben, der Stationierung von Nuklearstreitkräften auf ihrem Hoheitsgebiet im
Frieden und an Führungs-, Überwachungs- und Konsultationsvorkehrungen. In
Europa stationierte und der NATO unterstellte Nuklearstreitkräfte stellen ein
wesentliches politisches und militärisches Bindeglied zwischen den europäischen
und den nordamerikanischen Mitgliedstaaten des Bündnisses dar. Das Bündnis
wird daher angemessene nukleare Streitkräfte in Europa beibehalten. Diese
Streitkräfte müssen die erforderlichen Merkmale und angemessene Flexibilität und
Überlebensfähigkeit besitzen, damit sie als glaubwürdiges und effektives Element
der Strategie der Bündnispartner zur Kriegsverhinderung verstanden werden. Sie
werden auf dem Mindestniveau gehalten werden, das zur Wahrung von Frieden
und Stabilität ausreicht.
64. Die betroffenen Bündnispartner sind der Auffassung, daß sich angesichts der
radikal veränderten Sicherheitslage, wozu auch ein verringertes Niveau
konventioneller Streitkräfte in Europa und eine Verlängerung der Reaktionszeiten
gehört, die Fähigkeit der NATO, eine Krise mit diplomatischen und anderen Mitteln
zu entschärfen oder, sollte dies notwendig werden, sich auf erfolgreiche
konventionelle Verteidigung einzurichten, wesentlich verbessert hat. Umstände,
unter denen ein Einsatz von Nuklearwaffen von ihnen in Betracht zu ziehen wäre,
rücken daher äußerste Ferne. Seit 1991 haben die Verbündeten daher eine Reihe
von Schritten unternommen, die das Sicherheitsumfeld nach dem Kalten Krieg
widerspiegeln. Dazu gehören eine dramatische Verringerung der substrategischen
Streitkräfte der NATO nach Typ und Zahl einschließlich der Beseitigung aller
nuklearen Artillerie und bodengestützten nuklearen Kurzstreckenflugkörper, eine
wesentliche Lockerung der Kriterien für den Bereitschaftsgrad von Streitkräften mit
nuklearen Aufgaben sowie die Beendigung der ständigen nuklearen
Eventualfallpläne im Frieden. Die Nuklearstreitkräfte der NATO zielen nicht länger
auf irgendein Land. Dennoch wird die NATO angemessene, in Europa stationierte
substrategische Nuklearstreitkräfte auf dem niedrigsten, mit der jeweils
herrschenden Sicherheitslage zu vereinbarenden Niveau beibehalten, die ein
wesentliches Bindeglied zu den strategischen Nuklearstreitkräften darstellen
werden und so die transatlantische Bindung stärken. Sie bestehen aus nuklear und
konventionell bestückbaren Luftfahrzeugen und einer kleinen Zahl von
Trident-Gefechtsköpfen des Vereinigten Königreichs. Substrategische
Nuklearwaffen werden unter normalen Umständen jedoch nicht auf
Überwasserfahrzeugen und Angriffsunterseebooten disloziert.
Teil V - Zusammenfassung
65. An der Schwelle zum sechsten Jahrzehnt seines Bestehens muß das
Nordatlantische Bündnis bereit sein, die Herausforderungen und Chancen eines
neuen Jahrhunderts anzunehmen. Das Strategische Konzept bekräftigt den
fortdauernden Zweck des Bündnisses und legt seine grundlegenden
Sicherheitsaufgaben dar. Es versetzt eine verwandelte NATO in die Lage, einen
Beitrag zu dem sich entwickelnden Sicherheitsumfeld zu leisten und Sicherheit und
Stabilität mit dem Gewicht ihres gemeinsamen Bekenntnisses zur Demokratie und
der friedlichen Beilegung von Streitigkeiten zu unterstützen. Das Strategische
Konzept wird die Sicherheits- und Verteidigungspolitik des Bündnisses, seine
Einsatzkonzepte, seine konventionellen und nuklearen Streitkräftedispositive und
seine kollektiven Verteidigungsvorkehrungen leiten und im Lichte des sich
entwickelnden Sicherheitsumfelds ständig überprüft werden. In einer ungewissen
Welt bleibt das Erfordernis wirksamer Verteidigung bestehen, aber indem das
Bündnis dieses Bekenntnis bekräftigt, wird es auch weiterhin umfassenden
Gebrauch von jeder Gelegenheit machen, zum Aufbau eines ungeteilten Kontinents
beizutragen, indem es die Vision des einen und freien Europas befördert.“
Diese Themen werden in den nächsten Monaten die Börse und die Welt in verändern.
- J.W.Bush, das Oel und die USAThread: WER IST EIGENTLICH DER USER BUSH ?
- Saddam Hussein und der IRAKThread: WER SIND EIGENTLICH SADDAM HUSSEIN, DER IRAK UND SEINE NACHBARN ?
- UNO und WeltsicherheitsratThread: UNO UND WELTSICHERHEITSRAT HILFLOS GEGEN DIE HEGEMONIALE WELTMACHT USA ?
- NATO und EuropaThread: DIE NATO - VOLLSTRECKER DER STRATEGIE AMERIKAS UND EUROPAS ODER GARANT DES FRIEDENS ?
- J.W.Bush, das Oel und die USAThread: WER IST EIGENTLICH DER USER BUSH ?
- Saddam Hussein und der IRAKThread: WER SIND EIGENTLICH SADDAM HUSSEIN, DER IRAK UND SEINE NACHBARN ?
- UNO und WeltsicherheitsratThread: UNO UND WELTSICHERHEITSRAT HILFLOS GEGEN DIE HEGEMONIALE WELTMACHT USA ?
- NATO und EuropaThread: DIE NATO - VOLLSTRECKER DER STRATEGIE AMERIKAS UND EUROPAS ODER GARANT DES FRIEDENS ?
Jetzt fehlt nur noch M_B_S!
Die heutige Entscheidung zum "Schutz der Türkei vor dem Angreifer Sadam" war zu erwarten.
Nur wo ist der Angriff ?
Nur wo ist der Angriff ?
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