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    DIE NATO - VOLLSTRECKER DER STRATEGIE AMERIKAS UND EUROPAS ODER GARANT DES FRIEDENS ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 13.10.02 09:23:12 von
    neuester Beitrag 17.02.03 18:47:10 von
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      schrieb am 13.10.02 09:23:12
      Beitrag Nr. 1 ()
      NATO
      http://www.wallstreet-online.de/ws/community/board/search.ph…

      Auswärtiges Amthttp://www.auswaertiges-amt.de/www/de/aussenpolitik/friedens…

      Das Strategische Konzept des Bündnisses
      Einleitung
      Teil I - Zweck und Aufgaben des Bündnisses
      Teil II - Strategische Perspektiven
      Teil III - Der Sicherheitsansatz im 21. Jahrhundert
      Teil IV - Streitkräfterichtlinien
      Teil V - Zusammenfassung

      Einleitung

      1. Auf ihrem Gipfeltreffen im April 1999 in Washington billigten die Staats- und
      Regierungschefs der NATO das neue Strategische Konzept des Bündnisses.

      2. Die NATO hat während der vierzig Jahre des KaltenKrieges die Freiheit ihrer
      Mitgliedstaaten erfolgreich gesichert und einen Krieg in Europa verhindert. Durch
      die Verbindung von Verteidigungsbereitschaft mit Dialog spielte sie eine
      unverzichtbare Rolle bei der friedlichen Überwindung des Ost-West-Gegensatzes.
      Die dramatischen Veränderungen in der euro-atlantischen strategischen Landschaft
      nach dem Ende des KaltenKrieges spiegelten sich im Strategischen Konzept des
      Bündnisses von 1991 wider. Seither haben sich jedoch weitere tiefgreifende
      politische und sicherheitspolitische Entwicklungen vollzogen.

      3. Die Gefahren des KaltenKrieges sind vielversprechenderen, aber auch
      herausfordernden Perspektiven, neuen Chancen und Risiken gewichen. Ein neues,
      stärker integriertes Europa ist im Entstehen begriffen, und es bildet sich eine
      euro-atlantische Sicherheitsstruktur heraus, in der die NATO eine zentrale Rolle
      spielt. Das Bündnis steht im Mittelpunkt der Bemühungen um die Etablierung neuer
      Muster der Zusammenarbeit und der gegenseitigen Verständigung überall in der
      euro-atlantischen Region und bekennt sich zu wesentlichen neuen Aktivitäten im
      Interesse breiter angelegter Stabilität. Wie tief dieses Bekenntnis reicht, zeigen die
      Bemühungen des Bündnisses, dem durch Konflikte auf dem Balkan verursachten
      unsäglichen menschlichen Leid ein Ende zu setzen. In den Jahren seit dem Ende
      des KaltenKrieges haben sich auch wichtige Entwicklungen in der
      Rüstungskontrolle vollzogen, ein Prozeß, zu dem sich die NATO uneingeschränkt
      bekennt. Die Rolle des Bündnisses in diesen positiven Entwicklungen wird
      untermauert durch die umfassende Anpassung seines sicherheitspolitischen
      Ansatzes sowie seiner Verfahren und Strukturen. In den letzten zehn Jahren sind
      jedoch auch komplexe neue Risiken für euro-atlantischen Frieden und Stabilität
      aufgetreten, einschließlich Unterdrückung, ethnischer Konflikte, wirtschaftlicher Not,
      des Zusammenbruchs politischer Ordnungen sowie der Verbreitung von
      Massenvernichtungswaffen.

      4. Dem Bündnis kommt eine unverzichtbare Rolle bei der Konsolidierung und
      Wahrung der positiven Veränderungen der jüngeren Vergangenheit sowie bei der
      Bewältigung gegenwärtiger und künftiger sicherheitspolitischer Herausforderungen
      zu. Seine Agenda ist daher anspruchsvoll. Es muß gemeinsame
      Sicherheitsinteressen in einem von weiteren, oft nicht vorhersagbaren
      Veränderungen geprägten Umfeld wahren. Es muß die kollektive Verteidigung
      aufrechterhalten und das transatlantische Band stärken sowie ein Gleichgewicht
      gewährleisten, das es den europäischen Verbündeten erlaubt, größere
      Verantwortung zu übernehmen. Es muß seine Beziehungen zu seinen Partnern
      vertiefen und sich auf den Beitritt neuer Mitglieder vorbereiten. Vor allem aber muß
      es den politischen Willen und die militärischen Mittel aufrechterhalten, die für das
      Gesamtspektrum seiner Aufgaben erforderlich sind.

      5. Dieses neue Strategische Konzept wird das Bündnis bei der Verfolgung dieser
      Agenda leiten. Es bringt Zweck und Wesen des Bündnisses, die unverändert
      bleiben, sowie dessen grundlegende Sicherheitsaufgaben zum Ausdruck, zeigt die
      zentralen Merkmale des neuen Sicherheitsumfelds auf, konkretisiert die Elemente
      des breit angelegten sicherheitspolitischen Ansatzes des Bündnisses und gibt
      Richtlinien für die weitere Anpassung seiner Streitkräfte vor.

      Teil I - Zweck und Aufgaben des Bündnisses

      6. Der wesentliche und fortdauernde Zweck der NATO, der im Vertrag von
      Washington niedergelegt ist, besteht darin, die Freiheit und Sicherheit aller ihrer
      Mitglieder mit politischen und militärischen Mitteln zu gewährleisten. Auf der
      Grundlage der gemeinsamen Werte Demokratie, Menschenrechte und
      Rechtsstaatlichkeit strebt das Bündnis seit seiner Gründung eine gerechte und
      dauerhafte Friedensordnung in Europa an. Dies wird es auch weiterhin tun. Die
      Verwirklichung dieses Ziels kann durch Krisen und Konflikte, die die Sicherheit des
      euro-atlantischen Raums berühren, gefährdet werden. Das Bündnis gewährleistet
      daher nicht nur die Verteidigung seiner Mitglieder, sondern trägt auch zu Frieden
      und Stabilität in dieser Region bei.

      7. Das Bündnis verkörpert die transatlantische Bindung, die die Sicherheit
      Nordamerikas und die Sicherheit Europas auf Dauer verknüpft. Es ist der konkrete
      Ausdruck wirksamen kollektiven Bemühens seiner Mitglieder um Förderung ihrer
      gemeinsamen Interessen.

      8. Grundlegendes Leitprinzip, nach dem das Bündnis arbeitet, sind gemeinsames
      Eintreten und allseitige Zusammenarbeit unter souveränen Staaten zur Festigung
      der Unteilbarkeit der Sicherheit aller seiner Mitglieder. Solidarität und
      Zusammenhalt im Bündnis durch die tägliche Zusammenarbeit im politischen wie
      im militärischen Bereich bieten die Gewähr, daß kein einziger Verbündeter darauf
      angewiesen ist, sich bei der Bewältigung elementarer sicherheitspolitischer
      Herausforderungen allein auf seine eigenen nationalen Anstrengungen zu
      verlassen. Ohne den Mitgliedstaaten ihr Recht und ihre Pflicht abzusprechen, ihre
      souveräne Verantwortung im Verteidigungsbereich wahrzunehmen, ermöglicht
      ihnen das Bündnis durch kollektives Bemühen, ihre entscheidenden nationalen
      sicherheitspolitischen Ziele zu verwirklichen.

      9. Daraus erwächst, ungeachtet jeweils unterschiedlicher Gegebenheiten und
      nationaler militärischer Fähigkeiten, ein Gefühl gleicher Sicherheit der
      Bündnismitglieder. Dieses Gefühl trägt zur Stabilität im euro-atlantischen Raum bei.
      Das Bündnis strebt diese Vorteile nicht alleine für seine Mitglieder an, sondern es
      bekennt sich zur Schaffung von Bedingungen, die einem Ausbau von Partnerschaft,
      Zusammenarbeit und Dialog mit anderen, die seine breiten politischen Ziele teilen,
      förderlich sind.
      10. Um sein wesentliches Ziel zu erreichen, nimmt das Bündnis als eine Allianz von
      Nationen, die dem Washingtoner Vertrag und der Charta der Vereinten Nationen
      verpflichtet ist, die folgenden grundlegenden Sicherheitsaufgaben wahr:
      Sicherheit: Es bietet eines der unverzichtbaren Fundamente für ein stabiles
      euro-atlantisches Sicherheitsumfeld, gegründet auf dem Wachsen demokratischer
      Einrichtungen und auf dem Bekenntnis zur friedlichen Beilegung von Streitigkeiten,
      in dem kein Staat in der Lage ist, einen anderen Staat durch die Androhung oder
      Anwendung von Gewalt einzuschüchtern oder einem Zwang auszusetzen.
      Konsultation: Es dient gemäß Artikel 4 des Washingtoner Vertrags als ein
      wesentliches transatlantisches Forum für Konsultationen unter den Verbündeten
      über alle Fragen, die ihre vitalen Interessen einschließlich möglicher Entwicklungen
      berühren, die Risiken für die Sicherheit der Bündnismitglieder mit sich bringen, und
      als Forum für sachgerechte Koordinierung ihrer Bemühungen in Bereichen, die sie
      gemeinsam angehen.
      Abschreckung und Verteidigung: Es schreckt von jeder Aggressionsdrohung und
      wehrt jeden Angriff gegen einen NATO-Mitgliedstaat ab, wie es in den Artikeln 5
      und 6 des Washingtoner Vertrags vorgesehen ist.
      Und es stärkt Sicherheit und Stabilität des euro-atlantischen Raums durch:
      - Krisenbewältigung: Es steht bereit, von Fall zu Fall und im Konsens,
      im Einklang mit Artikel 7 des Washingtoner Vertrags zu wirksamer
      Konfliktverhütung beizutragen und sich bei der Krisenbewältigung aktiv
      einzusetzen, einschließlich durch Krisenreaktionseinsätze.
      - Partnerschaft: Es fördert eine breit angelegte Partnerschaft,
      Zusammenarbeit und Dialog mit anderen Staaten im euro-atlantischen
      Raum mit dem Ziel, Transparenz, gegenseitiges Vertrauen und die
      Fähigkeit zu gemeinsamem Handeln mit dem Bündnis zu erhöhen.
      11. Das Bündnis wird bei der Erfüllung seines Ziels und seiner grundlegenden
      Sicherheitsaufgaben auch weiterhin die legitimen Sicherheitsinteressen anderer
      Staaten achten und die friedliche Beilegung von Streitigkeiten in Übereinstimmung
      mit der Charta der Vereinten Nationen anstreben. Das Bündnis wird friedliche und
      freundschaftliche internationale Beziehungen fördern und demokratische
      Institutionen unterstützen. Das Bündnis betrachtet sich nicht als Gegner
      irgendeines anderen Staates.

      Teil II - Strategische Perspektiven

      Das sich entwickelnde strategische Umfeld
      12. Das Bündnis wirkt in einem Umfeld, das stetem Wandel unterworfen ist. Die
      Entwicklungen der letzten Jahre waren im allgemeinen positiv, aber Unsicherheiten
      und Risiken, die sich zu akuten Krisen entwickeln können, bleiben bestehen.
      Innerhalb dieses sich entwickelnden Kontextes hat die NATO wesentlichen Anteil
      an der Stärkung der euro-atlantischen Sicherheit seit Ende des KaltenKrieges. Ihre
      wachsende politische Rolle, ihre verstärkte politische und militärische Partnerschaft,
      Zusammenarbeit und Dialog mit anderen Staaten einschließlich Rußlands, der
      Ukraine und der Staaten des Mittelmeerdialogs, die fortdauernde Offenheit für den
      Beitritt neuer Mitglieder, ihre Zusammenarbeit mit anderen internationalen
      Organisationen, ihr auf dem Balkan gezeigtes Eintreten für Konfliktverhütung und
      Krisenbewältigung, einschließlich durch friedensunterstützende Operationen: All
      dies spiegelt die Entschlossenheit des Bündnisses wider, sein Sicherheitsumfeld zu
      gestalten sowie Frieden und Stabilität des euro-atlantischen Raums zu erhöhen.

      13. Parallel dazu hat sich die NATO erfolgreich angepaßt, um ihre Fähigkeit zu
      verbessern, zu euro-atlantischem Frieden und Stabilität beizutragen. Zu den
      inneren Reformen gehören eine neue Kommandostruktur einschließlich des
      Konzepts der Alliierten Streitkräftekommandos (CJTF), die Schaffung von
      Vorkehrungen, die die rasche Dislozierung von Streitkräften für das gesamte
      Spektrum von Bündnisaufgaben erlauben, sowie der Aufbau der Europäischen
      Sicherheits- und Verteidigungsidentität (ESVI) innerhalb des Bündnisses.

      14. Die Vereinten Nationen (VN), die Organisation für Sicherheit und
      Zusammenarbeit in Europa (OSZE), die Europäische Union (EU) und die
      Westeuropäische Union (WEU) leisten ausgeprägte Beiträge zur euro-atlantischen
      Sicherheit und Stabilität. Sich gegenseitig verstärkende Organisationen sind zu
      einem zentralen Merkmal des Sicherheitsumfelds geworden.

      15. Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen trägt die primäre Verantwortung für
      die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit und leistet in
      dieser Eigenschaft einen entscheidenden Beitrag zur Sicherheit und Stabilität im
      euro-atlantischen Raum.

      16. Die OSZE als regionale Abmachung ist diejenige Sicherheitsorganisation in
      Europa, die die meisten Staaten umfaßt und auch Kanada und die Vereinigten
      Staaten einschließt; sie spielt eine wesentliche Rolle bei der Förderung von Frieden
      und Stabilität, der Erhöhung der kooperativen Sicherheit und der Förderung von
      Demokratie und Menschenrechten in Europa. Die OSZE ist besonders aktiv auf den
      Gebieten vorbeugende Diplomatie, Konfliktverhütung, Krisenbewältigung und
      Wiederaufbau nach Konflikten. Die NATO und die OSZE haben eine enge
      praktische Zusammenarbeit entwickelt, insbesondere im Hinblick auf die
      internationalen Bemühungen, dem ehemaligen Jugoslawien Frieden zu bringen.

      17. Die Europäische Union hat wichtige Beschlüsse gefaßt und ihren Bemühungen
      um die Stärkung ihrer sicherheits- und verteidigungspolitischen Dimension einen
      weiteren Impuls verliehen. Dieser Prozeß wird Auswirkungen auf das gesamte
      Bündnis haben, und alle europäischen Verbündeten sollten, aufbauend auf von der
      NATO und der WEU entwickelten Vorkehrungen, in ihn einbezogen werden. Die
      Entwicklung einer Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) umfaßt die
      fortschreitende Gestaltung einer gemeinsamen Verteidigungspolitik. Eine solche
      Politik, wie sie im Vertrag von Amsterdam gefordert wird, wäre mit der
      gemeinsamen Sicherheits- und Vereidigungspolitik im Rahmen des Washingtoner
      Vertrags vereinbar. Wichtige in diesem Zusammenhang unternommene Schritte
      umfassen die Einbeziehung der Petersberg-Aufgaben der WEU in den Vertrag über
      die Europäische Union und die Herstellung engerer institutioneller Beziehungen zur
      WEU.

      18. Wie in der Gipfelerklärung von 1994 zum Ausdruck gekommen und 1996 in
      Berlin bekräftigt, unterstützt das Bündnis uneingeschränkt die Entwicklung der
      europäischen Sicherheits- und Verteidigungsidentität innerhalb des Bündnisses,
      indem sie ihre Mittel und Fähigkeiten für WEU-geführte Operationen zur Verfügung
      stellt. Zu diesem Zweck haben das Bündnis und die WEU enge Beziehungen
      hergestellt und Schlüsselelemente der ESVI in Kraft gesetzt, wie in Berlin
      vereinbart. Zur Verbesserung von Frieden und Stabilität in Europa und darüber
      hinaus stärken die europäischen Verbündeten ihre Handlungsfähigkeit, auch durch
      eine Verstärkung ihrer militärischen Fähigkeiten. Der Zuwachs an
      Verantwortlichkeiten und Fähigkeiten der europäischen Verbündeten hinsichtlich
      Sicherheit und Verteidigung verbessert das Sicherheitsumfeld des Bündnisses.

      19. Stabilität, Transparenz, Berechenbarkeit, ein niedrigeres Rüstungsniveau sowie
      Verifikation, wie durch Rüstungskontroll- und Nichtverbreitungsübereinkommen
      erreicht werden können, unterstützen die politischen und militärischen
      Anstrengungen der NATO zur Verwirklichung ihrer strategischen Ziele. Die
      Verbündeten haben an den wichtigen Erfolgen in diesem Bereich großen Anteil.
      Dazu gehören die aus dem KSE-Vertrag resultierende verbesserte Stabilität, die
      tiefen Einschnitte bei Kernwaffen, wie sie in den START-Verträgen vorgesehen
      sind, die Unterzeichnung des Vertrags über das umfassende Verbot von
      Nuklearversuchen, die unbegrenzte und unkonditionierte Verlängerung des
      Vertrags über die Nichtverbreitung von Kernwaffen, der Beitritt von Belarus,
      Kasachstan und der Ukraine zu diesem Vertrag als Nichtkernwaffenstaaten sowie
      das Inkrafttreten des Chemiewaffenübereinkommens. Das Übereinkommen von
      Ottawa über die Ächtung von Antipersonenminen sowie ähnliche Übereinkünfte
      leisten einen wichtigen Beitrag zur Linderung menschlichen Leids. Die Aussichten
      für weitere Fortschritte der Rüstungskontrolle bei konventionellen sowie atomaren,
      chemischen und biologischen (ABC) Waffen sind günstig.
      Sicherheitspolitische Herausforderungen und Risiken

      20. Ungeachtet positiver Entwicklungen im strategischen Umfeld sowie der
      Tatsache, daß ein großangelegter konventioneller Angriff gegen das Bündnis
      höchst unwahrscheinlich ist, besteht die Möglichkeit, daß sich eine solche
      Bedrohung längerfristig entwickelt. Die Sicherheit des Bündnisses bleibt einem
      breiten Spektrum militärischer und nichtmilitärischer Risiken unterworfen, die aus
      vielen Richtungen kommen und oft schwer vorherzusagen sind. Zu diesen Risiken
      gehören Ungewißheit und Instabilität im und um den euro-atlantischen Raum sowie
      die mögliche Entstehung regionaler Krisen an der Peripherie des Bündnisses, die
      sich rasch entwickeln könnten. Einige Länder im und um den euro-atlantischen
      Raum sehen sich ernsten wirtschaftlichen, sozialen und politischen Schwierigkeiten
      gegenüber. Ethnische und religiöse Rivalitäten, Gebietsstreitigkeiten,
      unzureichende oder fehlgeschlagene Reformbemühungen, die Verletzung von
      Menschenrechten und die Auflösung von Staaten können zu lokaler und selbst
      regionaler Instabilität führen. Die daraus resultierenden Spannungen könnten zu
      Krisen führen, die die euro-atlantische Stabilität berühren, sowie zu menschlichem
      Leid und bewaffneten Konflikten. Solche Konflikte könnten, indem sie auf
      benachbarte Staaten einschließlich NATO-Staaten übergreifen oder in anderer
      Weise, auch die Sicherheit des Bündnisses oder anderer Staaten berühren.

      21. Das Vorhandensein starker Nuklearstreitkräfte außerhalb des Bündnisses stellt
      ebenfalls einen bedeutsamen Faktor dar, dem das Bündnis Rechnung tragen muß,
      wenn Sicherheit und Stabilität im euro-atlantischen Raum aufrechterhalten werden
      sollen.

      22. Die Verbreitung von ABC-Waffen und ihrer Trägermittel gibt weiter Anlaß zu
      großer Sorge. Trotz willkommener Fortschritte bei der Stärkung internationaler
      Nichtverbreitungsregime bleiben große Herausforderungen in bezug auf die
      Verbreitung bestehen. Das Bündnis weiß, daß es zur Weiterverbreitung solcher
      Waffen trotz der Bemühungen, sie zu verhindern, kommen kann und daß dies eine
      direkte militärische Bedrohung der Bevölkerung, Hoheitsgebiete und Streitkräfte
      des Bündnisses darstellen kann. Einige Staaten, darunter solche an der Peripherie
      des Bündnisses und in anderen Regionen, verkaufen oder verschaffen sich
      ABC-Waffen und Trägermittel bzw. versuchen sie sich zu verschaffen. Güter und
      Technologien, die zur Herstellung dieser Massenvernichtungswaffen und ihrer
      Trägermittel genutzt werden könnten, werden gängiger, während die Aufdeckung
      und Verhinderung des illegalen Handels mit diesen Materialien und dem
      dazugehörigen Know-how weiterhin schwierig ist. Nichtstaatliche Akteure haben
      sich als fähig erwiesen, einige dieser Waffen herzustellen und zu einzusetzen.

      23. Die weltweite Verbreitung von Technologien, die zur Herstellung von Waffen
      genutzt werden können, kann zur größeren Verfügbarkeit von hochentwickelten
      militärischen Fähigkeiten führen und es Gegnern erlauben, sich hochwirksame luft-,
      land- und seegestützte Offensiv- und Defensivsysteme, Marschflugkörper und
      andere fortgeschrittene Waffensysteme zu verschaffen. Darüber hinaus könnten
      staatliche und nichtstaatliche Gegner versuchen, die zunehmende Abstützung des
      Bündnisses auf Informationssysteme durch Informationsoperationen zur
      Untauglichmachung solcher Systeme auszunutzen. Sie könnten versuchen,
      Strategien dieser Art einzusetzen, um die Überlegenheit der NATO bei traditionellen
      Waffen auszugleichen.

      24. Im Fall eines bewaffneten Angriffs auf das Gebiet der Bündnispartner, aus
      welcher Richtung auch immer, finden Artikel 5 und 6 des Vertrags von Washington
      Anwendung. Die Sicherheit des Bündnisses muß jedoch auch den globalen Kontext
      berücksichtigen. Sicherheitsinteressen des Bündnisses können von anderen
      Risiken umfassenderer Natur berührt werden, einschließlich Akte des Terrorismus,
      der Sabotage und des organisierten Verbrechens sowie der Unterbrechung der
      Zufuhr lebenswichtiger Ressourcen. Die unkontrollierte Bewegung einer großen
      Zahl von Menschen, insbesondere als Folge bewaffneter Konflikte, kann ebenfalls
      Probleme für die Sicherheit und Stabilität des Bündnisses aufwerfen. Im Bündnis
      gibt es Mechanismen für Konsultationen nach Artikel 4 des Washingtoner Vertrags
      sowie gegebenenfalls zur Koordinierung der Maßnahmen der Bündnispartner
      einschließlich ihrer Reaktionen auf derartige Risiken.

      Teil III - Der Sicherheitsansatz im 21. Jahrhundert

      25. Das Bündnis ist einem breit angelegten sicherheitspolitischen Ansatz
      verpflichtet, der die Bedeutung politischer, wirtschaftlicher, sozialer und
      umweltpolitischer Faktoren neben der unverzichtbaren Verteidigungsdimension
      anerkennt. Dieser breite Ansatz bildet für das Bündnis die Grundlage für die
      wirksame Erfüllung seiner grundlegenden Sicherheitsaufgaben sowie für die
      Verstärkung seiner Bemühungen um die Entwicklung einer wirksamen
      Zusammenarbeit mit anderen europäischen und euro-atlantischen Organisationen
      sowie den Vereinten Nationen. Unser gemeinsames Ziel ist es, eine europäische
      Sicherheitsarchitektur aufzubauen, in deren Rahmen der Beitrag des Bündnisses
      zu Sicherheit und Stabilität des euro-atlantischen Raums und der Beitrag dieser
      anderen internationalen Organisationen einander ergänzen und gegenseitig
      verstärken, sowohl bei der Vertiefung der Beziehungen zwischen den
      euro-atlantischen Staaten und bei der Bewältigung von Krisen. Die NATO bleibt das
      wesentliche Forum für Konsultationen unter den Verbündeten und für die
      Vereinbarung von politischen Maßnahmen, die sich auf die Sicherheits- und
      Verteidigungsverpflichtungen ihrer Mitgliedstaaten nach dem Washingtoner Vertrag
      auswirken.

      26. Das Bündnis strebt nach Bewahrung des Friedens und Stärkung der
      euro-atlantischen Sicherheit und Stabilität durch die Erhaltung der transatlantischen
      Bindung, durch die Aufrechterhaltung wirksamer militärischer Fähigkeiten, die für
      die Abschreckung und Verteidigung und die Erfüllung des ganzen Spektrums seiner
      Aufgaben ausreichend sind, durch die Herausbildung der Europäischen
      Sicherheits- und Verteidigungsidentität innerhalb des Bündnisses, durch eine
      umfassende Fähigkeit, Krisen erfolgreich zu bewältigen, durch seine fortdauernde
      Offenheit für neue Mitglieder und die Fortsetzung von Partnerschaft,
      Zusammenarbeit und Dialog mit anderen Staaten als Teil seines kooperativen
      Ansatzes in der euro-atlantischen Sicherheit, einschließlich im Bereich der
      Rüstungskontrolle und Abrüstung.

      Die Transatlantische Bindung
      27. Die NATO bekennt sich zu einer starken und dynamischen Partnerschaft
      zwischen Europa und Nordamerika zur Unterstützung der Werte und Interessen,
      die sie miteinander teilen. Die Sicherheit Europas und diejenige Nordamerikas sind
      unteilbar. Daher sind das Bekenntnis zur unverzichtbaren transatlantischen
      Bindung und zur kollektiven Verteidigung der Mitglieder des Bündnisses von
      grundlegender Bedeutung für seine Glaubwürdigkeit und für die Sicherheit und
      Stabilität des euro-atlantischen Raums.

      Die Aufrechterhaltung der militärischen Fähigkeiten des Bündnisses
      28. Die Aufrechterhaltung einer angemessenen militärischen Fähigkeit und die
      eindeutige Bereitschaft, gemeinsam zur kollektiver Verteidigung zu handeln, haben
      für die sicherheitspolitischen Ziele der Allianz weiterhin zentrale Bedeutung. Eine
      derartige Fähigkeit ist zusammen mit politischer Solidarität unverändert eine
      Schlüsselvoraussetzung für die Fähigkeit des Bündnisses, jeglichen Versuch von
      Zwang oder Einschüchterung zu verhindern und zu gewährleisten, daß ein
      militärischer Angriff gegen das Bündnis niemals als eine auch nur im geringsten
      erfolgversprechende Option in Betracht gezogen werden kann.

      29. Militärische Fähigkeiten, die für das gesamte Spektrum vorhersehbarer
      Umstände wirksam sind, stellen auch die Grundlage für die Fähigkeit des
      Bündnisses dar, durch nicht unter Artikel 5 fallende Krisenreaktionseinsätze zur
      Konfliktverhütung und Krisenbewältigung beizutragen. Diese Einsätze können
      höchste Anforderungen stellen und in hohem Maße von den gleichen politischen
      und militärischen Qualitäten wie Zusammenhalt, multinationale Ausbildung und
      umfassende vorherige Planung abhängen, die auch in einer unter Artikel 5
      fallenden Lage von ausschlaggebender Bedeutung wären. Daher werden sie, auch
      wenn sie besondere Anforderungen stellen können, mit Hilfe eines gemeinsamen
      Instrumentariums an Strukturen und Verfahren des Bündnisses gehandhabt
      werden.

      Die europäische Sicherheits- und Verteidigungsidentität
      30. Das Bündnis, das die Grundlage der kollektiven Verteidigung seiner Mitglieder
      bildet und durch welches gemeinsame sicherheitspolitische Ziele verfolgt werden,
      wo immer dies möglich ist, bekennt sich unverändert zu einer ausgewogenen und
      dynamischen transatlantischen Partnerschaft. Die europäischen Verbündeten
      haben Beschlüsse gefaßt, die sie in die Lage versetzen sollen, im sicherheits- und
      verteidigungspolitischen Bereich mehr Verantwortung zu übernehmen, um Frieden
      und Stabilität des euro-atlantischen Raums und damit die Sicherheit aller
      Verbündeten zu verbessern. Auf der Grundlage der vom Bündnis in Berlin 1996 und
      danach gefaßten Beschlüsse wird die Entwicklung der europäischen Sicherheitsund
      Verteidigungsidentität innerhalb der NATO fortgesetzt. Dieser Prozeß wird eine
      enge Zusammenarbeit zwischen der NATO, der WEU und, falls und soweit
      angebracht, der Europäischen Union, erfordern. Sie wird es allen europäischen
      Verbündeten ermöglichen, einen kohärenteren und wirksameren Beitrag zu den
      Aufgaben und Aktivitäten des Bündnisses als Ausdruck unserer gemeinsamen
      Verantwortlichkeiten zu leisten, sie wird die transatlantische Partnerschaft
      verstärken und den europäischen Verbündeten dabei helfen, erforderlichenfalls
      eigenständig zu handeln durch die Bereitschaft des Bündnisses, von Fall zu Fall
      und im Konsens seine Mittel und Fähigkeiten für Operationen, in denen das
      Bündnis nicht militärisch engagiert ist, unter der politischen Kontrolle und
      strategischen Leitung entweder der WEU oder wie anderweitig vereinbart zur
      Verfügung zu stellen, und zwar unter Berücksichtigung der vollen Beteiligung aller
      europäischen Verbündeten, falls diese dies wünschen.

      Konfliktverhütung und Krisenbewältigung
      31. Im Zuge ihrer Politik der Friedenserhaltung, der Kriegsverhütung und der
      Stärkung von Sicherheit und Stabilität und wie in den grundlegenden
      Sicherheitsaufgaben dargelegt, wird die NATO in Zusammenarbeit mit anderen
      Organisationen darum bemüht sein, Konflikte zu verhüten oder, sollte eine Krise
      auftreten, in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht zu deren wirksamer
      Bewältigung beitragen, einschließlich durch die Möglichkeit der Durchführung von
      nicht unter Artikel 5 fallenden Krisenreaktionseinsätzen. Die Bereitschaft des
      Bündnisses, solche Einsätze durchzuführen, unterstützt das übergeordnete Ziel der
      Stärkung und Erweiterung von Stabilität und beinhaltet oft die Beteiligung der
      Partner der NATO. Die NATO erinnert an ihr 1994 in Brüssel gemachtes Angebot,
      von Fall zu Fall in Übereinstimmung mit ihren eigenen Verfahren friedenswahrende
      und andere Operationen unter der Autorität des VN-Sicherheitsrats oder der
      Verantwortung der OSZE zu unterstützen, unter anderem auch durch die
      Bereitstellung von Ressourcen und Fachwissen der Allianz. In diesem
      Zusammenhang erinnert das Bündnis an seine späteren Beschlüsse in bezug auf
      Krisenreaktionseinsätze auf dem Balkan. Unter Berücksichtigung der Notwendigkeit
      von Bündnissolidarität und -zusammenhalt bleibt die Beteiligung an einer solchen
      Operation oder einem solchen Einsatz den Beschlüssen der Mitgliedstaaten im
      Einklang mit ihren jeweiligen Verfassungen vorbehalten.

      32. Die NATO wird von Partnerschaft, Zusammenarbeit und Dialog sowie von ihren
      Beziehungen zu anderen Organisationen vollen Gebrauch machen, um zur
      Verhinderung von Krisen und, sollten diese dennoch entstehen, zu ihrer
      Entschärfung in einem frühen Zeitpunkt beizutragen. Ein kohärenter Ansatz zur
      Krisenbewältigung wird, wie bei jeder Gewaltanwendung durch das Bündnis, die
      Auswahl und Koordinierung geeigneter Reaktionen durch die politischen Stellen
      des Bündnisses aus einem Spektrum sowohl politischer als auch militärischer
      Maßnahmen und deren genaue politische Kontrolle in jedem Stadium erforderlich
      machen.

      Partnerschaft, Zusammenarbeit und Dialog
      33. Durch sein aktives Streben nach Partnerschaft, Zusammenarbeit und Dialog
      stellt das Bündnis eine positive Kraft bei der Förderung von Sicherheit und Stabilität
      überall im euro-atlantischen Raum dar. Durch das Zugehen auf andere und durch
      Offenheit bemüht sich das Bündnis, den Frieden zu erhalten, Demokratie zu
      unterstützen und zu fördern, zu Wohlstand und Fortschritt beizutragen und eine
      echte Partnerschaft mit und unter allen demokratischen euro-atlantischen Staaten
      zu pflegen. Dies zielt auf eine Erhöhung der Sicherheit für alle ab, schließt
      niemanden aus und trägt dazu bei, Spaltungen und Meinungsverschiedenheiten zu
      überwinden, die zu Instabilität und Konflikten führen könnten.

      34. Der Euro-Atlantische Partnerschaftsrat (EAPR) bleibt der übergeordnete
      Rahmen für alle Aspekte der Zusammenarbeit der NATO mit ihren Partnern. Er
      bietet eine erweiterte politische Dimension sowohl für Konsultation als auch für
      Zusammenarbeit. EAPR-Konsultationen schaffen mehr Transparenz und Vertrauen
      zwischen ihren Mitgliedern in Sicherheitsfragen, tragen zu Konfliktverhütung und
      Krisenbewältigung bei und entwickeln praktische kooperative Aktivitäten, auch auf
      dem Gebiet der Zivilschutzplanung und bei Wissenschafts- und Umweltfragen.

      35. Die Partnerschaft für den Frieden (PfP) ist der Hauptmechanismus für den
      Aufbau praktischer Sicherheitsbeziehungen zwischen der Allianz und ihren
      Partnern sowie für die Verbesserung der Interoperabilität zwischen den Partnern
      und der NATO. Durch detaillierte Programme, die die Fähigkeiten und Interessen
      der individuellen Partner widerspiegeln, arbeiten die Verbündeten und die Partner
      auf Transparenz in der nationalen Verteidigungsplanung und in den nationalen
      Verteidigungshaushalten, auf die demokratische Kontrolle der Streitkräfte, auf die
      Vorbereitung auf zivile Katastrophen und andere Notlagen und die Herausbildung
      der Fähigkeit zum Zusammenwirken hin, auch bei NATO-geführten
      PfP-Operationen. Das Bündnis bekennt sich zur Stärkung der Rolle der Partner in
      den Entscheidungs- und Planungsprozessen der PfP und bei der stärkeren
      Operationalisierung der PfP. Die NATO hat sich verpflichtet, mit jedem aktiven
      Teilnehmer an der Partnerschaft Konsultationen zu führen, falls dieser Partner eine
      direkte Bedrohung seiner territorialen Unversehrtheit, politischen Unabhängigkeit
      oder Sicherheit sieht.

      36. Rußland spielt eine einzigartige Rolle in der euro-atlantischen Sicherheit. Im
      Rahmen der NATO-Rußland-Grundakte über gegenseitige Beziehungen,
      Zusammenarbeit und Sicherheit haben sich die NATO und Rußland verpflichtet,
      ihre Beziehungen auf der Grundlage gemeinsamen Interesses, der Gegenseitigkeit
      und der Transparenz auszubauen, um einen dauerhaften und alle einschließenden
      Frieden im euro-atlantischen Raum zu erreichen, gestützt auf die Prinzipien der
      Demokratie und der kooperativen Sicherheit. Die NATO und Rußland haben
      vereinbart, ihr gemeinsames Bekenntnis zum Aufbau eines stabilen, friedlichen und
      ungeteilten Europas mit Leben zu erfüllen. Eine starke, stabile und dauerhafte
      Partnerschaft zwischen der NATO und Rußland ist von wesentlicher Bedeutung für
      die Schaffung anhaltender Stabilität im euro-atlantischen Raum.

      37. Die Ukraine nimmt einen besonderen Platz im euro-atlantischen
      Sicherheitsumfeld ein und ist bei der Förderung von Stabilität und gemeinsamen
      demokratischen Werten ein wichtiger und wertvoller Partner. Die NATO bekennt
      sich zur weiteren Stärkung ihrer ausgeprägten Partnerschaft mit der Ukraine auf der
      Grundlage der Charta zwischen der NATO und der Ukraine, darunter durch
      politische Konsultationen über Fragen, die beide betreffen, und ein breites
      Spektrum von Maßnahmen der praktischen Zusammenarbeit. Das Bündnis
      unterstützt auch weiterhin die Souveränität und Unabhängigkeit, territoriale
      Unversehrtheit, demokratische Entwicklung und wirtschaftliche Prosperität sowie
      den Status dieses Landes als Nichtkernwaffenstaat als Schlüsselfaktoren der
      Stabilität und Sicherheit in Mittel- und Osteuropa und in Europa insgesamt.

      38. Die Mittelmeerregion ist ein Raum von besonderem Interesse für das Bündnis.
      Die Sicherheit in Europa ist mit der Sicherheit und Stabilität im Mittelmeerraum eng
      verknüpft. Der Mittelmeerdialog-Prozeß der NATO ist integraler Bestandteil des
      kooperativen Sicherheitsansatzes der NATO. Er schafft einen Rahmen für
      Vertrauensbildung, fördert Transparenz und Zusammenarbeit in der Region, stärkt
      und wird seinerseits gestärkt durch andere internationale Bemühungen. Das
      Bündnis bekennt sich zur stetigen Weiterentwicklung der politischen, zivilen und
      militärischen Aspekte des Dialogs mit dem Ziel, eine engere Zusammenarbeit und
      aktivere Einbeziehung der Staaten zu erreichen, die Partner in diesem Dialog sind.

      Erweiterung
      39. Das Bündnis bleibt nach Artikel 10 des Washingtoner Vertrags für neue
      Mitglieder offen. Es erwartet, daß es in den kommenden Jahren weitere
      Einladungen an Staaten aussprechen wird, die willens und fähig sind, die
      Verantwortlichkeiten und Pflichten der Mitgliedschaft zu übernehmen, insofern die
      NATO feststellt, daß die Aufnahme dieser Staaten den allgemeinen politischen und
      strategischen Interessen des Bündnisses dienen, seine Wirksamkeit und seinen
      Zusammenhalt stärken und die europäische Sicherheit und Stabilität insgesamt
      verbessern würde. Zu diesem Zweck hat die NATO im Rahmen ihrer allgemeinen
      Beziehungen zu den beitrittswilligen Staaten ein Aktivitätenprogramm entwickelt,
      das diesen Ländern bei ihren Vorbereitungen auf eine mögliche künftige
      Mitgliedschaft helfen soll. Kein europäischer demokratischer Staat, dessen
      Aufnahme die Ziele des Vertrags erfüllen würde, wird von dieser Erwägung
      ausgeschlossen.

      Rüstungskontrolle, Abrüstung und Nichtverbreitung
      40. Die auf die Unterstützung der Rüstungskontrolle, Abrüstung und
      Nichtverbreitung gerichtete Politik des Bündnisses wird auch weiterhin eine wichtige
      Rolle bei der Verwirklichung der sicherheitspolitischen Ziele der Allianz spielen. Die
      Bündnispartner streben nach der Verbesserung von Sicherheit und Stabilität auf
      dem geringstmöglichen Streitkräfteniveau, das mit der Fähigkeit des Bündnisses
      zur Gewährleistung der kollektiven Verteidigung und zur Erfüllung der ganzen
      Bandbreite seiner Aufgaben vereinbar ist. Das Bündnis wird auch weiterhin
      sicherstellen, daß - als wichtiger Teil seines breit angelegten sicherheitspolitischen
      Ansatzes – Verteidigung mit den Zielen der Rüstungskontrolle, Abrüstung und
      Nichtverbreitung im Einklang bleibt. Das Bündnis wird auch weiterhin aktiv zur
      Fortentwicklung von Rüstungskontroll-, Abrüstungs- und
      Nichtverbreitungsübereinkommen sowie zu vertrauens- und sicherheitsbildenden
      Maßnahmen beitragen. Die Bündnispartner nehmen ihre besondere Rolle bei der
      Förderung eines breiter angelegten, umfassenderen und besser verifizierbaren
      internationalen Rüstungskontroll- und Abrüstungsprozesses ernst. Das Bündnis
      wird seine politischen Bemühungen um die Verringerung von Gefahren, die sich
      aus der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und ihrer Trägermittel ergeben,
      verstärken. Das wichtigste nichtverbreitungspolitische Ziel des Bündnisses und
      seiner Mitglieder besteht darin, die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen zu
      verhindern, oder, sollte sie dennoch stattfinden, durch diplomatische Mittel
      rückgängig zu machen. Das Bündnis mißt der fortdauernden Geltung und der
      vollständigen Umsetzung des KSE-Vertrags durch alle Vertragsstaaten als
      wesentliches Element der Gewährleistung der Stabilität des euro-atlantischen
      Raums große Bedeutung bei.

      Teil IV – Streitkräfterichtlinien

      Grundsätze der Bündnisstrategie
      41. Das Bündnis wird die zur Verwirklichung der ganzen Bandbreite von
      NATO-Aufgaben erforderlichen militärischen Fähigkeiten aufrechterhalten. Die
      Grundsätze der Solidarität und strategischen Einheit innerhalb des Bündnisses
      bleiben von überragender Bedeutung für alle Bündnisaufgaben. Die Streitkräfte der
      Allianz müssen die militärische Wirksamkeit und Handlungsfähigkeit des
      Bündnisses wahren. Die Sicherheit aller Bündnispartner ist unteilbar: Ein Angriff
      gegen einen ist ein Angriff gegen alle. In bezug auf die kollektive Verteidigung nach
      Artikel 5 des Washingtoner Vertrags müssen die verbundenen Streitkräfte der
      Allianz in der Lage sein, jede potentielle Aggression abzuschrecken, den
      Vormarsch eines Angreifers möglichst weit vorne aufzuhalten, sollte ein Angriff
      dennoch vorgetragen werden, und die politische Unabhängigkeit und territoriale
      Unversehrtheit ihrer Mitgliedstaaten sicherzustellen. Sie müssen auch bereit sein,
      einen Beitrag zur Konfliktverhütung zu leisten und nicht unter Artikel 5 fallende
      Krisenreaktionseinsätze durchzuführen. Die Streitkräfte des Bündnisses erfüllen
      eine wesentliche Rolle bei der Förderung der Zusammenarbeit und der
      Verständigung mit den Partnern der NATO und anderen Staaten, insbesondere bei
      der Unterstützung der Partner, in deren Vorbereitung auf eine mögliche Beteiligung
      an NATO-geführten PfP-Operationen. Sie tragen so zur Erhaltung des Friedens, zur
      Wahrung der gemeinsamen Sicherheitsinteressen der Bündnismitglieder und zur
      Erhaltung der Sicherheit und Stabilität des euro-atlantischen Raums bei. Durch die
      Abschreckung des Einsatzes von ABC-Waffen tragen sie zu den Bemühungen des
      Bündnisses um die Verhinderung der Verbreitung dieser Waffen und ihrer
      Trägermittel bei.

      42. Die Verwirklichung der Bündnisziele steht und fällt mit einer fairen Teilung der
      Aufgaben, Risiken und Verantwortlichkeiten wie auch der Vorteile gemeinsamer
      Verteidigung. Die Präsenz konventioneller und nuklearer Streitkräfte der
      Vereinigten Staaten in Europa bleibt lebenswichtig für die Sicherheit Europas, die
      untrennbar mit der Sicherheit Nordamerikas verbunden ist. Die nordamerikanischen
      Verbündeten leisten einen Beitrag zur Allianz durch Streitkräfte, die für
      Bündniseinsätze zur Verfügung stehen, durch ihren Beitrag zum Weltfrieden und
      zur internationalen Sicherheit insgesamt und durch die Bereitstellung einzigartiger
      Ausbildungseinrichtungen auf dem nordamerikanischen Kontinent. Die
      europäischen Verbündeten leisten ebenfalls weitreichende und substantielle
      Beiträge. Während der Prozeß der Entwicklung der ESVI innerhalb des Bündnisses
      voranschreitet, werden die europäischen Mitglieder der Allianz ihren Beitrag zur
      gemeinsamen Verteidigung sowie zum Weltfrieden und zur internationalen Stabilität
      auch durch multinationale Verbände weiter verbessern.

      43. Das Prinzip der kollektiven Bündnisverteidigung drückt sich in praktischen
      Vorkehrungen aus, die es den Bündnispartnern gestatten, die wesentlichen
      politischen, militärischen und materiellen Vorteile kollektiver Verteidigung zu nutzen
      und die Renationalisierung der Verteidigungspolitiken zu verhindern, ohne dabei die
      Bündnispartner ihrer Souveränität zu berauben. Diese Vorkehrungen ermöglichen
      es den NATO-Streitkräften ferner, nicht unter Artikel 5 fallende
      Krisenreaktionseinsätze durchzuführen, und stellen eine Voraussetzung für eine
      kohärente Reaktion des Bündnisses auf alle möglichen Eventualfälle dar. Sie
      stützen sich auf Konsultationsverfahren, eine integrierte militärische Struktur sowie
      auf Kooperationsvereinbarungen. Zu ihren Hauptmerkmalen gehören gemeinsame
      Streitkräfteplanung, gemeinsame Finanzierung, gemeinsame Einsatzplanung,
      multinationale Verbände, Vorkehrungen für Hauptquartiere und Führung, ein
      integriertes Luftverteidigungssystem, Ausgewogenheit der Rollen und
      Verantwortlichkeiten unter den Verbündeten, die Stationierung und Verlegung von
      Streitkräften außerhalb des eigenen Hoheitsgebiets, soweit erforderlich,
      Vorkehrungen auch planerischer Art für die Krisenbewältigung und Verstärkungen,
      einheitliche Standards und Verfahren für Material, Ausbildung und Logistik,
      gemeinsame und verbundene Einsatzgrundsätze und Übungen, soweit angebracht,
      sowie Zusammenarbeit bei Infrastruktur, Rüstung und Logistik. Die Einbeziehung
      der Partner der NATO in solche Vorkehrungen oder die Ausarbeitung ähnlicher
      Vorkehrungen für die Partner in geeigneten Bereichen ist ebenfalls von
      wesentlicher Bedeutung für die Verbesserung der Zusammenarbeit und der
      gemeinsamen Anstrengungen in euro-atlantischen Sicherheitsfragen.

      44. Multinationale Finanzierung, auch durch den Militärhaushalt und das
      Sicherheitsinvestitionsprogramm der NATO, wird weiterhin eine wichtige Rolle bei
      der Anschaffung und Beibehaltung der erforderlichen Mittel und Fähigkeiten
      spielen. Die Ressourcenbewirtschaftung sollte sich am jeweiligen
      Entwicklungsstand der militärischen Erfordernisse des Bündnisses orientieren.

      45. Das Bündnis unterstützt die Weiterentwicklung der ESVI innerhalb der Allianz,
      indem es unter anderem bereit ist, Mittel und Fähigkeiten für Operationen unter der
      politischen Kontrolle und strategischen Leitung entweder der WEU oder wie
      anderweitig vereinbart zur Verfügung zu stellen.

      46. Um den Frieden zu wahren und einen Krieg und auch jegliche Form von Zwang
      zu verhindern, wird das Bündnis für die vorhersehbare Zukunft eine geeignete
      Zusammensetzung nuklearer und konventioneller Streitkräfte beibehalten, die in
      Europa stationiert sind und auf dem gebotenen Stand gehalten werden, wo dies
      erforderlich ist, wenngleich auf dem geringstmöglichen ausreichenden Niveau.
      Angesichts der Vielfalt der Risiken, denen sich das Bündnis gegenübersehen
      könnte, muß es die Streitkräfte beibehalten, die zur Gewährleistung einer
      glaubwürdigen Abschreckung erforderlich sind und ein breites Spektrum
      konventioneller Reaktionsmöglichkeiten zur Verfügung stellen. Aber die
      konventionellen Streitkräfte des Bündnisses allein können eine glaubwürdige
      Abschreckung nicht gewährleisten. Einzig Nuklearwaffen machen die Risiken
      jeglicher Aggression unkalkulierbar und unannehmbar. Sie sind daher nach wie vor
      von entscheidender Bedeutung für die Wahrung des Friedens.

      Das Streitkräftedispositiv des Bündnisses
      Die Aufgaben der Streitkräfte des Bündnisses
      47. Die Hauptaufgabe der Streitkräfte des Bündnisses ist es, den Frieden zu
      wahren und die territoriale Unversehrtheit, politische Unabhängigkeit und Sicherheit
      der Mitgliedstaaten zu garantieren. Daher müssen die Streitkräfte der
      Bündnispartner in der Lage sein, wirksam abzuschrecken und zu verteidigen, die
      territoriale Unversehrtheit der Staaten des Bündnisses zu wahren oder
      wiederherzustellen und - im Fall eines Konflikts - einen Krieg schnell zu beenden,
      indem sie den Aggressor dazu veranlassen, seine Entscheidung zu überdenken,
      seinen Angriff einzustellen und sich zurückzuziehen. Die NATO-Streitkräfte müssen
      auch weiterhin fähig sein, die kollektive Verteidigung zu gewährleisten und
      gleichzeitig wirksame Krisenreaktionseinsätze, die nicht unter Artikel 5 fallen,
      durchzuführen.

      48. Die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Stabilität des euro-atlantischen Raums
      ist von zentraler Bedeutung. Ein wichtiges Ziel des Bündnisses und seiner
      Streitkräfte ist es, Risiken dadurch auf Distanz zu halten, daß potentiellen Krisen in
      einem frühen Stadium begegnet wird. Im Fall von Krisen, die die euro-atlantische
      Stabilität gefährden und die Sicherheit von Bündnismitgliedern berühren könnten,
      können die Streitkräfte des Bündnisses aufgerufen sein, Krisenreaktionseinsätze
      durchzuführen. Sie können ferner aufgerufen sein, zur Wahrung des Weltfriedens
      und der internationalen Sicherheit beizutragen, indem sie Operationen zur
      Unterstützung anderer internationaler Organisationen durchführen, die politische
      Maßnahmen innerhalb eines breiten sicherheitspolitischen Ansatzes ergänzen und
      verstärken.

      49. Indem sie ihren Beitrag zur Bewältigung von Krisen durch militärische Einsätze
      leisten, werden sich die Streitkräfte des Bündnisses mit einem komplexen und
      vielfältigen Spektrum von Akteuren, Risiken, Situationen und Anforderungen
      auseinanderzusetzen haben, darunter auch humanitäre Notfälle. Einige
      Krisenreaktionseinsätze, die nicht unter Artikel 5 fallen, können einen ebenso hohe
      Anforderungen stellen wie einige kollektive Verteidigungsaufgaben. Gut
      ausgebildete und ausgerüstete Streitkräfte mit einem angemessenen
      Bereitschaftsgrad und in ausreichender Stärke, um der gesamten Bandbreite von
      Krisenfällen begegnen zu können, sowie geeignete Unterstützungsstrukturen,
      Planungsinstrumente und Führungsfähigkeiten sind wesentliche Voraussetzungen
      DAS STRATEGISCHE KONZEPT DES BÜNDNISSES
      file:///C|/Neue Homepage/3_auspol/5/3-5-2g.htm (14 von 21) [12.10.2000 15:15:00]
      für effiziente militärische Beiträge. Das Bündnis sollte auch bereit sein, auf der
      Grundlage trennbarer, aber nicht getrennter Fähigkeiten Operationen unter der
      politischen Kontrolle und strategischen Leitung der WEU oder wie anderweitig
      vereinbart zu unterstützen. Die potentielle Teilnahme von Partnern und anderen
      Nicht-NATO-Staaten an NATO-geführten Operationen sowie mögliche Operationen
      mit Rußland wären weitere wertvolle Elemente eines Beitrags der NATO zur
      Bewältigung von Krisen, die die euro-atlantische Sicherheit berühren.

      50. Die Streitkräfte des Bündnisses tragen auch zur Förderung von Stabilität überall
      im euro-atlantischen Raum bei, indem sie sich an Kontakten zwischen Militärs und
      an anderen kooperativen Aktivitäten und Übungen im Rahmen der Partnerschaft für
      den Frieden sowie an denjenigen Aktivitäten beteiligen, die zur Vertiefung der
      Beziehungen der NATO zu Rußland, der Ukraine und den Staaten des
      Mittelmeerdialogs organisiert werden. Sie tragen zur Stabilität und Verständigung
      bei, indem sie an vertrauensbildenden Aktivitäten einschließlich solchen, die die
      Transparenz erhöhen und die Kommunikation verbessern, sowie an der Verifikation
      von Rüstungskontrollübereinkünften und an humanitären Minenräummaßnahmen
      teilnehmen. Schlüsselbereiche der Konsultation und Kooperation könnten unter
      anderem sein: Ausbildung und Übungen, Interoperabilität, Beziehungen zwischen
      zivilem und militärischem Bereich, Entwicklung von Konzepten und
      Einsatzgrundsätzen, Verteidigungsplanung, Krisenbewältigung, Fragen der
      Nichtverbreitung, Rüstungszusammenarbeit sowie Teilnahme an Einsatzplanungen
      und Operationen.
      Richtlinien für das Streitkräftedispositiv des Bündnisses

      51. Um die grundlegenden Sicherheitsaufgaben des Bündnisses und die Prinzipien
      seiner Strategie umsetzen zu können, müssen die Streitkräfte der Allianz auch
      weiterhin so angepaßt werden, daß sie die Anforderungen des gesamten
      Spektrums der Bündnisaufgaben wirksam erfüllen und auf künftige
      Herausforderungen reagieren können. Das Dispositiv der Bündnisstreitkräfte wird,
      aufbauend auf den Stärken der unterschiedlichen nationalen
      Verteidigungsstrukturen, den nachfolgend dargelegten Richtlinien entsprechen.

      52. Umfang, Bereitschaftsgrad, Verfügbarkeit und Dislozierung der Streitkräfte des
      Bündnisses werden sein Bekenntnis zur kollektiven Verteidigung und zur
      Durchführung von Krisenreaktionseinsätzen widerspiegeln. Dies kann manchmal
      kurzfristig, weit vom Heimatstandort und auch jenseits des Bündnisgebiets erfolgen.
      Die Merkmale der Bündnisstreitkräfte werden auch die Bestimmungen
      einschlägiger Rüstungskontrollübereinkünfte widerspiegeln. Die Bündnisstreitkräfte
      müssen über eine Stärke und über Kapazitäten verfügen, die geeignet sind, um
      Angriffe gegen jeden Verbündeten abzuschrecken und abzuwehren. Sie müssen
      interoperabel sein und über geeignete Einsatzgrundsätze und Technologien
      verfügen. Sie müssen auf dem erforderlichen Grad der Bereitschaft und
      Verlegefähigkeit gehalten werden und in einem breiten Spektrum komplexer
      gemeinsamer und verbundener Operationen, die auch die Partner und andere
      Nicht-NATO-Staaten einbeziehen können, militärisch erfolgreich sein können.

      53. Dies bedeutet insbesondere:
      a) Der Gesamtumfang der Streitkräfte des Bündnisses wird auf dem niedrigsten
      Niveau gehalten, das mit den Erfordernissen der kollektiven Verteidigung und
      anderer Bündnisaufgaben vereinbar ist; sie werden auf einem angemessenen und
      abgestuften Bereitschaftsgrad gehalten.
      b) Die geographische Verteilung der Streitkräfte im Frieden wird eine ausreichende
      militärische Präsenz überall im Bündnisgebiet gewährleisten, einschließlich der
      Stationierung und Dislozierung von Streitkräften außerhalb ihrer eigenen
      Hoheitsgebiete und Gewässer sowie der Vornedislozierung von Streitkräften, wann
      und wo dies erforderlich ist. Regionale und insbesondere geostrategische
      Überlegungen innerhalb des Bündnisses werden dabei in Rechnung gestellt
      werden müssen, da Instabilitäten an der Peripherie der NATO zu Krisen oder
      Konflikten führen könnten, die eine militärische Reaktion des Bündnisses,
      möglicherweise mit kurzen Vorwarnzeiten, erforderlich machen.
      c) Die Kommandostruktur der NATO wird in der Lage sein, das ganze Spektrum
      von militärischen Einsätzen des Bündnisses zu führen, auch durch den Einsatz
      verlegefähiger, verbundener und gemeinsamer Hauptquartiere, insbesondere
      CJTF-Hauptquartiere, zur Führung multinationaler und teilstreitkraftübergreifender
      Truppen. Sie wird ferner in der Lage sein, Operationen unter der politischen
      Kontrolle und strategischen Leitung der WEU oder wie anderweitig vereinbart zu
      unterstützen und so zur Herausbildung der ESVI innerhalb des Bündnisses
      beizutragen, sowie nicht unter Artikel 5 fallende, NATO-geführte
      Krisenreaktionseinsätze durchzuführen, an denen die Partner und andere Länder
      teilnehmen können.
      d) Insgesamt wird das Bündnis sowohl kurz- als auch langfristig und für das
      gesamte Spektrum seiner Aufgaben wesentliche operative Fähigkeiten benötigen,
      wie z.B. die Wirksamkeit im Einsatz, Verlegefähigkeit und Mobilität,
      Überlebensfähigkeit von Streitkräften und Infrastruktur, Durchhaltefähigkeit unter
      Einbeziehung von Logistik und Streitkräfterotation. Um das ganze Potential dieser
      Fähigkeiten für multinationale Operationen nutzbar zu machen, sind
      Interoperabilität einschließlich menschlicher Faktoren, der Einsatz geeigneter
      Hochtechnologie, die Aufrechterhaltung der Informationsüberlegenheit bei
      militärischen Operationen sowie hochqualifiziertes Personal mit einem breiten
      Spektrum an Fähigkeiten erforderlich. Ausreichende Kapazitäten in den Bereichen
      Führung und Kommunikation, Aufklärung, und Nachrichtengewinnung und
      Überwachung werden als notwendige Streitkräftemultiplikatoren dienen.
      e) Ein begrenzter, aber militärisch bedeutsamer Teil der Land-, Luft- und
      Seestreitkräfte wird jederzeit in der Lage sein, so rasch wie nötig auf ein breites
      Spektrum von Eventualfällen, darunter auch einen kurzfristigen Angriff auf einen
      Bündnispartner zu reagieren. Streitkräfteelemente in größerer Zahl werden in
      geeigneten Bereitschaftsgraden zur Verfügung stehen, um längere Operationen
      durchzuhalten, entweder innerhalb oder außerhalb des Bündnisgebiets, auch durch
      die Rotation dislozierter Streitkräfte. Zusammengefaßt müssen diese Streitkräfte
      auch hinsichtlich Qualität, Quantität und Bereitschaftsgrad ausreichend sein, um zur
      Abschreckung und Verteidigung gegen begrenzte Angriffe auf das Bündnis
      beizutragen.
      f) Das Bündnis muß in der Lage sein, größere Streitkräfte aufwachsen zu lassen,
      durch Verstärkung, Mobilmachung von Reserven oder, soweit erforderlich, Aufbau
      zusätzlicher Truppenverbände, sowohl als Reaktion auf etwaige grundlegende
      Veränderungen des Sicherheitsumfelds als auch für begrenzte Erfordernisse. Diese
      Fähigkeit muß im Verhältnis zu potentiellen Bedrohungen der Bündnissicherheit
      einschließlich möglicher langfristiger Entwicklungen stehen. Sie muß die
      Möglichkeit substantieller Verbesserungen des Bereitschaftsgrads und der
      Fähigkeiten von Streitkräften an der Peripherie des Bündnisses in Betracht ziehen.
      Fähigkeiten zur rechtzeitigen Verstärkung und Anschlußversorgung sowohl
      innerhalb Europas und Nordamerikas als auch aus Europa und Nordamerika
      bleiben von ausschlaggebender Bedeutung, woraus sich die Notwendigkeit eines
      hohen Grades von Verlegefähigkeit, Mobilität und Flexibilität ergibt.
      g) Geeignete Streitkräftestrukturen und Verfahren, darunter solche, die es
      ermöglichen würden, Streitkräfte schnell und selektiv aufwachsen zu lassen, zu
      verlegen und solche Maßnahmen rückgängig zu machen, sind erforderlich, um
      angemessene, flexible und rechtzeitige Reaktionen mit dem Ziel zu ermöglichen,
      Spannungen abzubauen und zu entschärfen. Dies muß im Frieden regelmäßig
      geübt werden.
      h) Das Verteidigungsdispositiv des Bündnisses muß in der Lage sein, die mit der
      Verbreitung von ABC-Waffen und ihren Trägermitteln einhergehenden Risiken, die
      auch eine mögliche Bedrohung der Bevölkerung, des Hoheitsgebiets und der
      Streitkräfte der Verbündeten darstellen, angemessen und wirksam zu begegnen.
      Eine ausgewogene Mischung von Streitkräften, Reaktionsfähigkeiten und
      gestärkten Verteidigungsvorkehrungen ist erforderlich.
      i) Die Streitkräfte und Infrastruktur des Bündnisses müssen vor terroristischen
      Angriffen geschützt werden.
      Merkmale konventioneller Streitkräfte

      54. Es ist unabdingbar, daß die Streitkräfte der Bündnispartner die glaubwürdige
      Fähigkeit besitzen, das ganze Spektrum von Bündnisaufgaben zu erfüllen. Dieses
      Erfordernis hat Auswirkungen auf Streitkräftestrukturen, Streitkräfte- und
      Ausrüstungsumfänge, Bereitschaftsgrad, Verfügbarkeit und Durchhaltefähigkeit,
      Ausbildung und Übungen, Dislozierungs- und Einsatzoptionen sowie auf die
      Aufwuchs- und Mobilmachungsfähigkeiten. Ziel sollte es sein, eine optimale
      Balance zu erreichen zwischen Streitkräften mit hohem Bereitschaftsgrad, die in der
      Lage sind, schnell und erforderlichenfalls auch sofort Maßnahmen der kollektiven
      Verteidigung oder nicht unter Artikel 5 fallende Krisenreaktionseinsätze zu
      beginnen; Streitkräften mit unterschiedlichem Bereitschaftsgrad, die das Gros der
      für die Verteidigung erforderlichen Streitkräfte, für die Rotation von Streitkräften zur
      nachhaltigen Durchführung von Krisenreaktionseinsätze oder für die weitere
      Verstärkung einer bestimmten Region bilden, und einer längerfristigen Aufwuchsund
      Verstärkungsfähigkeit für den schlimmsten - wenn auch sehr
      unwahrscheinlichen - Fall groß angelegter Operationen zur kollektiven
      Verteidigung. Ein substantieller Teil der Bündnisstreitkräfte wird in der Lage sein,
      mehr als eine dieser Aufgaben zu erfüllen.

      55. Die Streitkräfte des Bündnisses werden so strukturiert sein, daß sie den
      multinationalen und gemeinsamen Charakter von Bündnisaufgaben widerspiegeln.
      Zu den wesentlichen Aufgaben gehören die Kontrolle, der Schutz und die
      Verteidigung von Territorium, die Gewährleistung der ungehinderten Nutzung der
      Verbindungslinien zur See, zu Land und in der Luft, die Kontrolle der Meere und der
      Schutz der Dislozierung des seegestützten Abschreckungspotentials des
      Bündnisses, die Durchführung unabhängiger und verbundener Luftoperationen, die
      Gewährleistung eines sicheren Luftraums und einer wirksamen erweiterten
      Luftverteidigung, Überwachung, Nachrichtengewinnung, Aufklärung und
      elektronische Kampfführung, strategische Lufttransportkapazitäten sowie die
      Bereitstellung wirksamer und flexibler Führungseinrichtungen einschließlich
      verlegefähiger teilstreitkraftübergreifender und multinationaler Hauptquartiere.

      56. Das Verteidigungsdispositiv des Bündnisses gegen die Risiken und potentiellen
      Gefahren der Verbreitung von ABC-Waffen und ihrer Trägermittel muß weiter
      verbessert werden, auch durch Arbeiten an einer Flugkörperabwehr. Soweit
      NATO-Streitkräfte aufgerufen sind, jenseits der Grenzen der NATO zu operieren,
      müssen die Fähigkeiten für den Umgang mit Proliferationsgefahren flexibel, mobil,
      rasch verlege- und durchhaltefähig sein. Einsatzgrundsätze, Planungsverfahren,
      Richtlinien für Ausbildung und Übungen müssen das Bündnis auch darauf
      vorbereiten, vom Einsatz von ABC-Waffen abzuschrecken und sich gegen ihn zu
      verteidigen. Ziel ist es, die Schwachstellen der NATO-Streitkräfte im Einsatz weiter
      zu reduzieren und gleichzeitig ihre Flexibilität und Wirksamkeit trotz der Präsenz
      von ABC-Waffen, der von ihnen ausgehenden Bedrohung oder ihres Einsatzes
      aufrechtzuerhalten.

      57. Die Bündnisstrategie beinhaltet keine Fähigkeit zur chemischen oder
      biologischen Kriegführung. Die Verbündeten treten für den Beitritt aller Staaten zu
      den einschlägigen Abrüstungsregimen ein. Aber selbst wenn weitere Fortschritte in
      Richtung auf die Ächtung chemischer und biologischer Waffen erreicht werden
      können, werden defensive Vorsichtsmaßnahmen von wesentlicher Bedeutung
      bleiben.

      58. Angesichts des verringerten Streitkräfteniveaus insgesamt und begrenzter Mittel
      wird die Fähigkeit, eng miteinander zusammenzuarbeiten, für die Verwirklichung
      der Bündnisaufgaben von vitaler Bedeutung bleiben. Die kollektiven
      Verteidigungsvorkehrungen des Bündnisses, innerhalb deren für die betroffenen
      Mitglieder die integrierte Militärstruktur die Schlüsselrolle spielt, sind in diesem
      Zusammenhang von wesentlicher Bedeutung. Die verschiedenen Stränge der
      NATO-Verteidigungsplanung müssen auf allen Ebenen wirksam koordiniert werden,
      um die Bereitschaft der Streitkräfte und unterstützenden Strukturen zur
      Durchführung des ganzen Spektrums ihrer Aufgaben zu gewährleisten. Ein
      Informationsaustausch unter den Verbündeten über ihre Streitkräftepläne trägt zur
      Gewährleistung der Verfügbarkeit der für die Durchführung dieser Aufgaben
      erforderlichen Kapazitäten bei. Konsultationen im Fall wichtiger Veränderungen in
      nationalen Streitkräfteplänen sind ebenfalls weiterhin von zentraler Bedeutung. Die
      Zusammenarbeit bei der Entwicklung neuer Einsatzkonzepte ist für die Reaktion auf
      sich entwickelnde sicherheitspolitische Herausforderungen wesentlich. Die
      detaillierten praktischen Vorkehrungen, die als Teil der ESVI innerhalb des
      Bündnisses entwickelt worden sind, tragen zu enger Zusammenarbeit zwischen
      den Bündnispartnern bei, ohne daß Mittel und Fähigkeiten unnötig dupliziert
      werden.

      59. Um auf mögliche Eventualfälle flexibel reagieren zu können und die wirksame
      Durchführung von Bündniseinsätzen zu ermöglichen, benötigt das Bündnis
      ausreichende logistische Fähigkeiten einschließlich Transportkapazitäten,
      medizinische Unterstützung und Vorräte, um alle Arten von Streitkräften wirksam
      dislozieren und einsatzfähig halten zu können. Die Standardisierung wird die
      Zusammenarbeit und Kostenwirksamkeit bei der Bereitstellung von logistischer
      Unterstützung für Bündnisstreitkräfte fördern. Die Einleitung und anhaltende
      Durchführung von Operationen außerhalb des Bündnisgebiets, wo möglicherweise
      nur geringe oder überhaupt keine Unterstützung durch einen Gaststaat erfolgt, wird
      besondere logistische Herausforderungen mit sich bringen. Die Fähigkeit, den
      Umfang an hinreichend ausgerüsteten und ausgebildeten Streitkräften rechtzeitig
      und in einem Maß zu vergrößern, das es erlaubt, das ganze Spektrum der
      Bündnisaufgaben zu erfüllen, wird ebenfalls einen wesentlichen Beitrag zur
      Krisenbewältigung und zur Verteidigung leisten. Dies schließt die Fähigkeit ein, in
      jeder gefährdeten Region zu verstärken und eine multinationale Präsenz
      herzustellen, wann und wo immer sie erforderlich ist. Streitkräfte verschiedener Art
      und in verschiedenen Bereitschaftsgraden werden im Rahmen sowohl der
      innereuropäischen als auch der transatlantischen Verstärkung flexibel verlegt
      werden können. Dies erfordert die Kontrolle der Verbindungslinien sowie
      angemessene Vorkehrungen in den Bereichen Unterstützung und Übungen.

      60. Das Zusammenspiel zwischen Bündnisstreitkräften und dem zivilen Umfeld
      (sowohl auf Regierungs- als auch Nichtregierungsebene), in welchem diese
      operieren, ist für den Erfolg von Operationen von entscheidender Bedeutung. Die
      Zusammenarbeit zwischen zivilem und militärischem Bereich beruht auf
      Gegenseitigkeit: Militärische Mittel werden zunehmend zur Unterstützung ziviler
      Behörden angefordert; gleichzeitig ist die zivile Unterstützung militärischer
      Operationen wichtig für Logistik, Kommunikation, medizinische Unterstützung und
      Öffentlichkeitsarbeit. Die Zusammenarbeit zwischen den militärischen und zivilen
      Stellen des Bündnisses wird daher von ausschlaggebender Bedeutung bleiben.

      61. Die Fähigkeit des Bündnisses, das ganze Spektrum seiner Aufgaben zu
      erfüllen, wird zunehmend von multinationalen Streitkräften in Ergänzung nationaler
      Kontingente für die betroffenen Verbündeten abhängen. Solche Streitkräfte, die für
      das gesamte Spektrum von Bündnisaufgaben einsetzbar sind, stellen die
      Entschlossenheit des Bündnisses unter Beweis, eine glaubwürdige kollektive
      Verteidigung aufrechtzuerhalten, stärken den Zusammenhalt des Bündnisses,
      festigen die transatlantische Partnerschaft und verstärken die ESVI innerhalb des
      Bündnisses. Multinationale Streitkräfte, insbesondere diejenigen, die rasch für die
      kollektive Verteidigung oder für nicht unter Artikel 5 fallende
      Krisenreaktionseinsätze disloziert werden können, stärken die Solidarität. Sie
      können außerdem eine Möglichkeit sein, Verbände aufzustellen, die
      leistungsfähiger sind als die im rein nationalen Rahmen verfügbaren, und so zu
      einer effizienteren Nutzung der knappen Veteidigungsressourcen beitragen. Dies
      könnte einen hoch integrierten, multinationalen Ansatz zur Bewältigung spezifischer
      Aufgaben und Funktionen einschließen, einen Ansatz, der der Umsetzung des
      CJTF-Konzepts zugrundeliegt. Für friedensunterstützende Operationen werden
      wirksame multinationale Verbände und andere Vorkehrungen, die die Partner
      einbeziehen, wertvoll sein. Um das durch multinationale Verbände geschaffene
      Potential voll auszuschöpfen, ist es von höchster Bedeutung, die Interoperabilität zu
      verbessern, unter anderem durch ausreichende Ausbildungs- und
      Übungsmaßnahmen.
      Merkmale nuklearer Streitkräfte

      62. Der grundlegende Zweck der nuklearen Streitkräfte der Bündnispartner ist
      politischer Art: Wahrung des Friedens und Verhinderung von Zwang und jeder Art
      von Krieg. Nukleare Streitkräfte werden weiterhin eine wesentliche Rolle spielen,
      indem sie dafür sorgen, daß ein Angreifer im Ungewissen darüber bleibt, wie die
      Bündnispartner auf einen militärischen Angriff reagieren würden. Sie machen
      deutlich, daß ein Angriff jeglicher Art keine vernünftige Option ist. Die strategischen
      Nuklearstreitkräfte des Bündnisses, vor allem diejenigen der Vereinigten Staaten,
      bieten die oberste Garantie für die Sicherheit der Verbündeten; die unabhängigen
      Nuklearstreitkräfte des Vereinigten Königreichs und Frankreichs, die eine
      eigenständige Abschreckungsfunktion haben, tragen zur Abschreckung und
      Sicherheit der Verbündeten insgesamt bei.

      63. Ein glaubwürdiges nukleares Streitkräftedispositiv des Bündnisses und die
      Demonstration von Bündnissolidarität und gemeinsamem Bekenntnis zur
      Kriegsverhinderung erfordern auch in Zukunft breite Teilhabe in die kollektive
      Verteidigungsplanung involvierter europäischer Bündnispartner an nuklearen
      Aufgaben, der Stationierung von Nuklearstreitkräften auf ihrem Hoheitsgebiet im
      Frieden und an Führungs-, Überwachungs- und Konsultationsvorkehrungen. In
      Europa stationierte und der NATO unterstellte Nuklearstreitkräfte stellen ein
      wesentliches politisches und militärisches Bindeglied zwischen den europäischen
      und den nordamerikanischen Mitgliedstaaten des Bündnisses dar. Das Bündnis
      wird daher angemessene nukleare Streitkräfte in Europa beibehalten. Diese
      Streitkräfte müssen die erforderlichen Merkmale und angemessene Flexibilität und
      Überlebensfähigkeit besitzen, damit sie als glaubwürdiges und effektives Element
      der Strategie der Bündnispartner zur Kriegsverhinderung verstanden werden. Sie
      werden auf dem Mindestniveau gehalten werden, das zur Wahrung von Frieden
      und Stabilität ausreicht.

      64. Die betroffenen Bündnispartner sind der Auffassung, daß sich angesichts der
      radikal veränderten Sicherheitslage, wozu auch ein verringertes Niveau
      konventioneller Streitkräfte in Europa und eine Verlängerung der Reaktionszeiten
      gehört, die Fähigkeit der NATO, eine Krise mit diplomatischen und anderen Mitteln
      zu entschärfen oder, sollte dies notwendig werden, sich auf erfolgreiche
      konventionelle Verteidigung einzurichten, wesentlich verbessert hat. Umstände,
      unter denen ein Einsatz von Nuklearwaffen von ihnen in Betracht zu ziehen wäre,
      rücken daher äußerste Ferne. Seit 1991 haben die Verbündeten daher eine Reihe
      von Schritten unternommen, die das Sicherheitsumfeld nach dem Kalten Krieg
      widerspiegeln. Dazu gehören eine dramatische Verringerung der substrategischen
      Streitkräfte der NATO nach Typ und Zahl einschließlich der Beseitigung aller
      nuklearen Artillerie und bodengestützten nuklearen Kurzstreckenflugkörper, eine
      wesentliche Lockerung der Kriterien für den Bereitschaftsgrad von Streitkräften mit
      nuklearen Aufgaben sowie die Beendigung der ständigen nuklearen
      Eventualfallpläne im Frieden. Die Nuklearstreitkräfte der NATO zielen nicht länger
      auf irgendein Land. Dennoch wird die NATO angemessene, in Europa stationierte
      substrategische Nuklearstreitkräfte auf dem niedrigsten, mit der jeweils
      herrschenden Sicherheitslage zu vereinbarenden Niveau beibehalten, die ein
      wesentliches Bindeglied zu den strategischen Nuklearstreitkräften darstellen
      werden und so die transatlantische Bindung stärken. Sie bestehen aus nuklear und
      konventionell bestückbaren Luftfahrzeugen und einer kleinen Zahl von
      Trident-Gefechtsköpfen des Vereinigten Königreichs. Substrategische
      Nuklearwaffen werden unter normalen Umständen jedoch nicht auf
      Überwasserfahrzeugen und Angriffsunterseebooten disloziert.

      Teil V - Zusammenfassung
      65. An der Schwelle zum sechsten Jahrzehnt seines Bestehens muß das
      Nordatlantische Bündnis bereit sein, die Herausforderungen und Chancen eines
      neuen Jahrhunderts anzunehmen. Das Strategische Konzept bekräftigt den
      fortdauernden Zweck des Bündnisses und legt seine grundlegenden
      Sicherheitsaufgaben dar. Es versetzt eine verwandelte NATO in die Lage, einen
      Beitrag zu dem sich entwickelnden Sicherheitsumfeld zu leisten und Sicherheit und
      Stabilität mit dem Gewicht ihres gemeinsamen Bekenntnisses zur Demokratie und
      der friedlichen Beilegung von Streitigkeiten zu unterstützen. Das Strategische
      Konzept wird die Sicherheits- und Verteidigungspolitik des Bündnisses, seine
      Einsatzkonzepte, seine konventionellen und nuklearen Streitkräftedispositive und
      seine kollektiven Verteidigungsvorkehrungen leiten und im Lichte des sich
      entwickelnden Sicherheitsumfelds ständig überprüft werden. In einer ungewissen
      Welt bleibt das Erfordernis wirksamer Verteidigung bestehen, aber indem das
      Bündnis dieses Bekenntnis bekräftigt, wird es auch weiterhin umfassenden
      Gebrauch von jeder Gelegenheit machen, zum Aufbau eines ungeteilten Kontinents
      beizutragen, indem es die Vision des einen und freien Europas befördert.“
      Avatar
      schrieb am 13.10.02 11:11:50
      Beitrag Nr. 2 ()
      Diese Themen werden in den nächsten Monaten die Börse und die Welt in verändern.

      - J.W.Bush, das Oel und die USAThread: WER IST EIGENTLICH DER USER BUSH ?

      - Saddam Hussein und der IRAKThread: WER SIND EIGENTLICH SADDAM HUSSEIN, DER IRAK UND SEINE NACHBARN ?

      - UNO und WeltsicherheitsratThread: UNO UND WELTSICHERHEITSRAT HILFLOS GEGEN DIE HEGEMONIALE WELTMACHT USA ?

      - NATO und EuropaThread: DIE NATO - VOLLSTRECKER DER STRATEGIE AMERIKAS UND EUROPAS ODER GARANT DES FRIEDENS ?
      Avatar
      schrieb am 13.10.02 11:34:59
      Beitrag Nr. 3 ()
      Jetzt fehlt nur noch M_B_S!
      Avatar
      schrieb am 17.02.03 18:47:10
      Beitrag Nr. 4 ()
      Die heutige Entscheidung zum "Schutz der Türkei vor dem Angreifer Sadam" war zu erwarten.

      Nur wo ist der Angriff ?


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      DIE NATO - VOLLSTRECKER DER STRATEGIE AMERIKAS UND EUROPAS ODER GARANT DES FRIEDENS ?