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    Aktiengewinne - aufgepasst - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 25.10.02 08:49:00 von
    neuester Beitrag 25.10.02 10:12:02 von
    Beiträge: 4
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      schrieb am 25.10.02 08:49:00
      Beitrag Nr. 1 ()
      td.de, Fr, 25.10.2002, 2:00
      Die neuen Steuerpläne: Aktien - Dem Fiskus einen Schritt voraus
      Von Matthias Schmitt

      Mit der zwölfmonatigen Spekulationsfrist soll es bald vorbei sein. Das ist zumindest der Wille der rot-grünen Bundesregierung. Durch geschicktes Vorgehen können Investoren sich allerdings eine gute Ausgangsposition verschaffen.






      Künftig sollen alle Gewinne, die Investoren mit Aktien erzielen, unabhängig von der Haltedauer der Wertpapiere besteuert werden. Darüber, wie die neuen Regelungen genau ausgestaltet werden, besteht selbst bei den Steuer- und Finanzexperten von Rot-Grün noch keine Klarheit. Erst Ende November dürften die angestrebten Steueränderungen wohl erstmals im Kabinett vorgestellt und beraten werden. Danach müssen die Neuerungen noch den Bundestag und anschließend den Bundesrat passieren. Letzteres wird nicht vor Mitte Februar stattfinden. Die dann beschlossenen Gesetze werden jedoch aller Voraussicht nach rückwirkend ab Anfang 2003 gelten. Daher ist präventives Handeln notwendig. Ein Blick auf die verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten zeigt, dass sich Investoren durch geschicktes Vorgehen eine gute Ausgangsposition verschaffen können.


      Alte Bestände verkaufen


      Besonders ärgerlich könnte die neue Regelung für Anleger werden, die ihre Aktien bereits seit zehn oder 15 Jahren im Depot haben. Sie sitzen meist noch auf satten Gewinnen, die sie steuerfrei einstreichen können. Daher dürfte es für diese Investoren lukrativ sein, ihre Anteilscheine noch in diesem Jahr steuerfrei zu veräußern und nach einer angemessenen Frist - um nicht in den Verdacht des Gestaltungsmissbrauchs zu geraten - wieder zurückzukaufen. Gerade an dicke, über Jahre angehäufte Kursgewinne will der Finanzminister ran, denn auf Grund der schwachen Börsenentwicklung befinden sich derzeit die wenigsten der in den vergangenen zwei Jahren angeschafften Papiere im Plus. Doch hier tauchen mehrere Probleme auf: Zum einen gibt es eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht, in der es um Spekulationsgewinne mit Immobilien geht. Diese waren bereits zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes steuerfrei und wurden auf Grund der Verlängerung der Spekulationsfrist von zwei auf zehn Jahre wieder steuerpflichtig. Eine Entscheidung der obersten deutschen Rechtsbehörde in diesem Fall wird auch die jetzige Übergangsregelung tangieren.


      Ein weiteres Problem ist, dass bei Papieren, die vor 20 oder 30 Jahren gekauft wurden, meist keine Belege mehr existieren. Denn die Aufbewahrungsfrist beträgt nur zehn Jahre. Daher lässt sich der Gewinn nicht genau ermitteln. Im Gespräch ist allerdings eine Regelung, wonach bei Investoren, deren Bestände bereits steuerfrei waren, nur die Kursgewinne als Bemessungsgrundlage herangezogen werden, die nach dem 31. Dezember 2002 erzielt werden. Dennoch: Mit einem Verkauf dürften Investoren auf der sicheren Seite sein, da die neuen Regelungen erst ab 2003 gelten sollen.



      Verluste ins Jahr 2003 verlagern


      Anders sieht die Lage bei Spekulanten aus, die Wertpapiere länger als zwölf Monate im Depot haben, aber noch auf Kursverlusten sitzen. Sie sind gut beraten, ihre Anteilscheine vorerst zu behalten. Einzig eine oben bereits erwähnte Stichtagsbetrachtung zum 31. Dezember 2002 könnte die nachträgliche Freude an den Verlusten schmälern. Wie allgemein mit Verlusten zu verfahren ist, steht ebenfalls zur Diskussion. Zahlreiche Steuerexperten argumentieren, dass diese künftig nicht nur gegen Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften, sondern auch gegen andere Einkommensarten verrechnet werden müssen. Das wäre ein Segen für viele Anleger. Denn dann würden die bereits verbuchten Spekulationsverluste zu erheblichen Steuerrückflüssen führen. Doch da Finanzminister Hans Eichel durch die Neuregelung mehr Geld einnehmen will, dürfte es nicht so weit kommen. Wahrscheinlicher ist, dass Verluste künftig gegen Gewinne aus Wertpapiergeschäften und gegen Einnahmen aus Kapitalvermögen, also Dividenden und Zinsen, verrechnet werden können. Daher sind Anleger gut beraten, Verlustpositionen - sofern sie nicht in diesem Jahr zum Ausgleich von Gewinnen notwendig sind - auf jeden Fall mit in das kommende Jahr zu nehmen.



      Ungewöhnliche Wege nicht scheuen


      Sollte sich der Fiskus tatsächlich dazu durchringen, Wertpapiergeschäfte im Privatvermögen zu besteuern und gleichzeitig Kapitalgesellschaften Steuerfreiheit zu gewähren, bleibt für Anleger ein cleverer Ausweg: Sie gründen eine GmbH und vermehren dort ab 2003 ihr Geld steuerfrei. Zur Besteuerung kommt es dort nach derzeitigem Recht erst, wenn die Kapitalgesellschaft aufgelöst oder veräußert wird - oder gar nicht, wenn sich irgendwann das Steuerrecht wieder ändert.
      Avatar
      schrieb am 25.10.02 09:31:01
      Beitrag Nr. 2 ()
      Wird man den derzeitigen Verlustvortrag 2003 noch gebrauchen können oder ist der dann Schnee von Gestern?
      Avatar
      schrieb am 25.10.02 09:45:49
      Beitrag Nr. 3 ()
      So wie ich die Sache beurteile, könnte durchaus auch der Fall eintreten, dass sich Hans Eichel und sein Ministerium selbst verspekuliert. Dies wäre dann der Fall, wenn er und seine "Experten" in dem Glauben und der festen Überzeugung, eine Verrechnung mit anderen Einkommens- und Steuerarten, wie z. B. der Lohn- und Einkommenssteuer, wäre nicht zulässig, die Ausweitung der Spekulationssteuer vorantreibt bzw. durchpeitscht, und er dann später vom Bundesverfassungsgericht mit einer anderen Beurteilung der Rechtslage jäh aus seinen Träumen gerissen wird, indem man ihm die „grün-rote“ Karte zeigt. Spätestens dann würde der Rubel bei der Geltendmachung von Veräußerungsverlusten kräftig rollen, aber eben diesmal in die andere Richtung und zwar zurück in die Portemonnaies der an den Aktienmärkten in den letzten Jahren so arg gebeutelten Kleinanleger. :p

      Somit gilt auch für das Finanzministerium: "Das Casino ist eröffnet und es darf gezockt werden!" :laugh:
      Avatar
      schrieb am 25.10.02 10:12:02
      Beitrag Nr. 4 ()
      Die obersten Richter sollten entscheiden, dass Aktiengewinne, die ja nach Einkommenssteuersatz versteuert werden, als Folge bewirken müssen, dass Aktienverluste das zu versteuernde Einkommen bis zu einer bestimmten Basis mindern. Das wäre logisch und gerecht, oder nicht?


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