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    Wichtig für Kapitalanleger - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 27.10.02 14:48:48 von
    neuester Beitrag 27.10.02 18:00:26 von
    Beiträge: 3
    ID: 651.958
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      schrieb am 27.10.02 14:48:48
      Beitrag Nr. 1 ()
      Bessere Erfassung von Kapitalerträgen durch Kontrollmitteilungen

      Die Bundesregierung will das ohnehin durchlöcherte Bankgeheimnis weiter aufweichen. Die Banken werden verpflichtet, nicht nur Zinserträge, sondern auch Gewinne aus Aktienverkäufen an die Finanzämter zu melden. Dann gäbe es in Deutschland den gläsernen Anleger. Es wäre unmöglich, auf legale Weise Kapitalerträge dem Finanzamt zu verschweigen.

      Derzeit müssen Sparkassen und Banken den Finanzämtern nicht generell darlegen, wie viele Zinserträge oder Aktiengewinne ein Kunde kassiert. Geregelt ist das so genannte Bankgeheimnis im Paragraf 30a der Abgabenordnung (AO). Dort heißt es: "Die Finanzbehörden dürfen von den Kreditinstituten zum Zwecke der allgemeinen Überwachung die einmalige und periodische Mitteilung von Konten bestimmter Art oder bestimmter Höhe nicht verlangen." Damit will die Bundesregierung nun Schluss machen.

      Wichtig:
      Die Einführung von Kontrollmitteilungen kann die Bundesregierung nicht allein entscheiden. Sie benötigt die Zustimmung des von der Opposition dominierten Bundesrates. Änderungen sind also sehr wahrscheinlich.

      Bundesregierung steht unter Handlungsdruck

      Hintergrund: Ohne die geplante Verpflichtung der Banken zu Kontrollmitteilungen an den Fiskus dürfte die Verschärfung der Spekulationssteuer nicht lange Bestand haben.

      Der Bundesfinanzhof hält die Spekulationssteuer in ihrer bisherigen Form nämlich für verfassungswidrig, da die Finanzverwaltung keine Möglichkeit hat, Aktien-Gewinne lückenlos zu erfassen. Steuerrechtler halten sie deshalb auch für eine "Dummensteuer", die nur von den wenigsten Anlegern freiwillig gezahlt werde.

      Daher soll es bei Spekulationsgewinnen wie auch bei Zinserträgen künftig nicht mehr jedem Anleger selbst überlassen bleiben, ob er seine Einkünfte dem Finanzamt meldet, oder eben auch nicht.

      Die Bundesregierung stand also in dieser Frage unter Handlungsdruck. Sie hätte entweder die Steuer auf Spekulationsgewinne ganz abschaffen oder eine Kontrolle einführen können. Sie hat sich für das Kontrollsystem entschieden.

      Banken befürchten bürokratischen Aufwand

      Der Bundesverband deutscher Banken (www.bdb.de) kritisiert, dass die beabsichtigte Einführung neuer Kontrollmechanismen zu mehr Bürokratie führe, aber nicht zu mehr Steuerehrlichkeit.

      Die Finanzwirtschaft befürchtet eine verstärkte Kapitalflucht in Steuerparadiese. Die Kombination aus voller Besteuerung, geringfügigen Freibeträgen und erdrückend hoher Steuerbelastung werde dazu führen, dass sich viele Steuerzahler vom deutschen Kapitalmarkt abwenden werden.

      Die Steuergewerkschaft (www.dstg.de) begrüßte hingegen die Einführung von Kontrollmitteilungen. Es sei allemal besser, eine bestehende Steuer konsequent einzutreiben, als Steuern zu erhöhen oder neue Steuern einzuführen. Nach Schätzung der DStG würden eh nur fünf Prozent der eigentlich auf Zinsen und Aktienkursgewinne fälligen Steuern gezahlt.

      Anleger sollten Handlungsbedarf prüfen

      Wer bislang großes Kapitalvermögen verschwiegen hat, muss unangenehme Fragen seines Sachbearbeiters fürchten, wenn ab 2003 Erträge oder Spekulationsgewinne dem Finanzamt automatisch gemeldet werden. In manchen Fällen kann eine Selbstanzeige helfen. Hierüber sollten betroffene Anleger mit einem versierte Steueranwalt sprechen.

      Anleger, die über eine Steuerflucht ins Ausland nachdenken, sollten bedenken, dass die EU-Finanzminister spätestens ab 2010 EU-weit Kontrollmitteilungen einführen wollen. Im Koalitionsvertrag heißt es hierzu: "Wir werden uns weiterhin für eine europäisch abgestimmte Lösung einer effektiven Besteuerung von Kapitalerträgen einsetzen."
      Avatar
      schrieb am 27.10.02 15:06:23
      Beitrag Nr. 2 ()
      ......2010 ist weit hin.......solange Halten die Sozis auch nicht durch!

      E.H.
      Avatar
      schrieb am 27.10.02 18:00:26
      Beitrag Nr. 3 ()
      ...ab 2010 Kontrollmitteilungen?
      Nicht in Österreich!
      Bankgeheimnis ist in der Verfassung festgeschrieben.
      Müßte wohl die Verfassung geändert werden - dürfte ähnlich schwierig sein wie bei uns.

      Habe da ´ne interessante Seite gefunden:
      WWW.VOLKSBANK-KLEINWALSERTAL.AT
      Es lohnt sich dort mal ein wenig zu stöbern!!!!!!!!

      Nix ist mit Kontrollmitteilungen!

      Und das Sahnehäubchen?
      ###Kapitalertragssteuerbefreiung für Devisenausländer####
      Muß der Anleger (natürlich) selbst bei seiner Steuererklärung angeben.
      Ist doch selbstverständlich.

      Gruß
      Aldy


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