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    Ist das Vollstreckungshilfeabkommen Deutschland/Österreich rechtens ???? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 28.10.02 11:41:49 von
    neuester Beitrag 28.10.02 12:12:14 von
    Beiträge: 7
    ID: 652.214
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      schrieb am 28.10.02 11:41:49
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,
      ich soll ein Bußgeld von 218 Euro (Ersatzweise 72 Std. Haft) für zu schnelles Fahren in Österreich zahlen.
      Jetzt ging vor ca. 2-3 Wochen durch die Presse, daß sich die Verkehrsminister in Brüssel nicht über einen einheitlichen Strafkatalog einigen konnten und somit das angestrebte Vollstreckungshilfeabkommen auf unbestimmte Zeit vertagt wurde. Diese Abkommen besteht aber zwischen D und A schon seit einigen Jahren. Dadurch sind Deutsche und Österreicher schlechter gestellt als die anderen EU-Mitglieder (was die Strafverfolgung angeht).
      Wie sieht die Rechtslage aus ? Gilt jetzt in der EU gleiches Recht für alle oder nicht ?
      Ist dieses Abkommen rechtens oder (wieder) ein Fall für den EU-Gerichtshof ?
      Gruß
      Axel
      Avatar
      schrieb am 28.10.02 11:49:38
      Beitrag Nr. 2 ()
      kauf dir das buch ,NIE mehr Strafe zahlen 2, dort werden sie geholfen ,100%% hat sich für mich schon super ausgezahlt ,hat ein ösi-ex-polizist geschrieben !!!!1
      Avatar
      schrieb am 28.10.02 11:52:21
      Beitrag Nr. 3 ()
      erst zu schnell rasen und dann sich auch noch der verantwortung entziehen wollen ... ich finde das charakterlos.
      Avatar
      schrieb am 28.10.02 11:59:27
      Beitrag Nr. 4 ()
      @3 broker2204

      Ich habe nicht gesagt, daß ich nicht zahlen werde. Ich habe nur aus gegebenen Anlaß gefragt wie die Rechtslage aussieht.
      Wenn Du das anders verstanden hast, lagst Du falsch.
      Avatar
      schrieb am 28.10.02 12:01:25
      Beitrag Nr. 5 ()
      Es ist leider so, dass sich die Deutschen bei diesem Abkommen 1990 (wieder einmal) über den Tisch haben ziehen lassen. Die Einwendungen, die man hier hat (z.B. anderer Fahrer), sind weitgehend abgeschnitten, insbesondere bei der sog. anonymen Anzeige in Österreich. Ein Österreicher, der hier z.B. das Rotlicht überfährt, kann aber erfolgreich behaupten, er sei nicht gefahren. Eine absolute Ungerechtigkeit!

      In den Fällen, in denen Vollstreckungshilfe wegen sog. Halterverstösse gefordert wird, haben die Länder Bayern, Baden-Württemberg, Brandenburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Thüringen und NRW angeordnet,die Hilfe zu versagen.

      Den ganz genauen Stand kann man beim Deutschen Anwaltverein (Tel. 0228/2607-13)erfragen.

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      schrieb am 28.10.02 12:04:28
      Beitrag Nr. 6 ()
      @finanzloch 2002
      Kannst Du mal den Verlag usw. angeben?
      Avatar
      schrieb am 28.10.02 12:12:14
      Beitrag Nr. 7 ()
      @2 finanzloch2002
      Danke für die Info. Das Buch habe ich eben bei AMAZON.de für 29 Euro bestellt. Ist in zwei Tagen da.
      @6 megaschotte
      Ja, das habe ich mir gedacht. Vereintes Europa - geteiltes Recht. Es gibt also in Brüssel noch viel zu tun !


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