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    eröffnet am 12.11.02 21:58:26 von
    neuester Beitrag 13.11.02 10:06:06 von
    Beiträge: 12
    ID: 659.192
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      Avatar
      schrieb am 12.11.02 21:58:26
      Beitrag Nr. 1 ()
      Frage: Bin kürzlich mit meiner Freundin zusammengezogen, Sie hat bisher stets brav Ihren GEZ-Ablaß entrichtet. Ich selbst, äh, hatte noch nie einen Fernseher, Autoradio, Stereoanlage, etc. :-) Nach dem Umzug haben sich die Jungs aus Köln doch bei mir gemeldet. Ich habe gehört, solange man nicht verheiratet ist, müßte jeder von uns beiden seinen Fernseher+Radio, etc. extra löhnen!? Meine Freundin hat sich beim Umzug vorschriftsmäßig umgemeldet.
      Das ganze ist ja bloß rein rhetorisch, da ich gestern meiner Freundin meine sämtlichen GEZ-pflichtigen Geräte geschenkt habe...,aber trotzdem..
      Ach ja, muß man den Knilch überhaupt reinlassen wenn er vor der Tür steht?
      Vielen Dank im voraus!
      Avatar
      schrieb am 12.11.02 22:02:28
      Beitrag Nr. 2 ()
      1. Man muß ihn nicht reinlassen!
      2. Bei eheähnlichen Lebensgemeinschaften muß man nicht doppelt zahlen.

      Laß Dich nicht bluffen !!!

      Gruß alma
      Avatar
      schrieb am 12.11.02 22:03:05
      Beitrag Nr. 3 ()
      Schluß mit der GEZ-Abzocke!!
      Avatar
      schrieb am 12.11.02 22:07:39
      Beitrag Nr. 4 ()
      buggy,

      bei mir selbe gemeinschaftsverhältnisse! nix doppelt zahlen....

      na das wäre ja noch schöner, für den müll im fernseher doppelt zu zahlen
      Avatar
      schrieb am 12.11.02 22:13:59
      Beitrag Nr. 5 ()
      @steffen:

      bei denen tät mich nix mehr wundern...

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      Avatar
      schrieb am 13.11.02 08:33:36
      Beitrag Nr. 6 ()
      Siehe #2 :D:D:D
      Avatar
      schrieb am 13.11.02 09:07:17
      Beitrag Nr. 7 ()
      @buggyboy,

      wenn du ein eigenes Auto hast, und sich darin ein Autoradio befindet, dann musst du Radiogebühren bezahlen.
      Wenn du ein eigenes Zimmer hast mit einem Fernseher darin, dann auch Fernsehgebühren.
      Du musst ihn nicht reinlassen. Ich würde es aber tun. Bitte ihn dann in das Badezimmer, biete ihm die Badewanne als Sitzgelegenheit an. Fülle dann diese Badewanne mit Wasser. Und gib ihm dann dein am Strom eingestecktes Radio.
      Vielleicht wird man so diese Seuche los.

      Gruß Martin
      Avatar
      schrieb am 13.11.02 09:11:03
      Beitrag Nr. 8 ()
      Immer lustig, wenn die gleichen, die sich über Politiker aufregen oder die Selbstbedienung der Bosse, es ganz normal finden, wenn jemand die GEZ (und damit uns alle) um die Gebührenzahlung betrügt.

      Schlecht ist anscheinend immer nur der Betrug und der Diebstahl der anderen, nie der eigene...:mad:
      Avatar
      schrieb am 13.11.02 09:26:48
      Beitrag Nr. 9 ()
      Ich habe doch richtig geantwortet. In den ersten zwei Sätzen. Das andere ist Satire, und da kennst du dich doch auch gut aus. ;-)

      Gruß Martin
      Avatar
      schrieb am 13.11.02 09:31:58
      Beitrag Nr. 10 ()
      Diebstahl?

      Ich bin dafür, dass jeder der ein Telefon zu Hause hat, für die Nutzung der Telefonleitungen der Deutschen Telekom einen monatlichen Betrag von 25 Euro automatisch zu zahlen hat.
      Dann kann nämlich die DT ebenso wie ARD und ZDF ohne sich Sorgen um das nötige Kleingeld zu machen jeden Schrott aufkaufen und wird dafür auch noch belohnt.
      Und meine Telekom Aktien werden auch wieder etwas wert.
      Telefonieren kann jeder selbstverständlich mit einem anderen, billigeren Anbieter, hauptsächlich er zahlt seinen staatlich verordneten monatlichen Beitrag zum öffentlich sanktionierten Diebstahl.
      Avatar
      schrieb am 13.11.02 09:46:03
      Beitrag Nr. 11 ()
      Hallo for4zim,

      #8
      dem kann ich nur zustimmen! Da ich als Geschäftsmann halt auch ein Auto privat wie geschäftlich nutze muß ich nach der Gebührenverordung auch für dieses Autoradio extra GEZ bezahlen! Dort haben die rein privat genutzten Kfz doch einen kleinen Vorteil gegen über Fahrzeuge die gemischt genutzt werden! Was mich dann immer sehr besonders ärgert das der gleiche Personenkreis dann noch die Geschäftsleute beschimpft weil diese den GEZ Beitrag im Geschäftsauto als Sachkosten in die Buchhaltung einführen dürfen!

      Wenn es an den eigenen Geldbeutel geht dann kommen solche Geschichten wie hier hoch!;)

      Gruß Albatossa
      Avatar
      schrieb am 13.11.02 10:06:06
      Beitrag Nr. 12 ()
      Hier ein Auszug von der GEZ:

      2. Welche Rundfunkgeräte sind in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft anmeldepflichtig ?
      In einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sind für die gemeinsam genutzten Geräte Rundfunkgebühren nur für ein Radio- und ein Fernsehgerät zu zahlen. Für den Partner, der für die gemeinsam genutzten Geräte Rundfunkgebühren zahlt, gelten seine weiteren Geräte in der Wohnung und/ oder im Kraftfahrzeug als gebührenfreie Zweitgeräte. Der andere Partner muss seine weiteren Geräte in der Wohnung (z.B. im Arbeitszimmer) oder im Auto selbst anmelden und dafür Gebühren zahlen.


      3. Muss ich mein Autoradio anmelden?
      Autoradios in ausschließlich privat genutzten Fahrzeugen sind gebührenfreie Zweitgeräte, wenn derjenige, auf den das Kfz zugelassen ist, bereits für den Privathaushalt ein Radio angemeldet hat. Ansonsten ist das Radio im Auto ein anmelde- und gebührenpflichtiges Rundfunkgerät.


      Wo bitte schön lag ich falsch?

      Abgesehen davon rege ich mich nicht über die Höhe, oder wann und weshalb ich bezahlen soll auf. Ich rege mich über die Institution GEZ als solche auf. Und wie sie das Geld verplempern.

      Gruß Martin


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