Wer kennt sich mit landwirtschaftlichem Steuerrecht aus? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 10.12.02 08:46:27 von
neuester Beitrag 10.12.02 13:15:54 von
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Von Nataly hab ich erfahren, dass sich hier vor einiger Zeit jemand als Experte im landwirtschaftlichen Steuerrecht geoutet hat. Würde mich freuen, wenn dieser jemand sich bei mir melden könnte,ich hätte da nämlich eine Frage, und zwar:
Mein Vater, Landwirt, möchte mir und meinem Bruder jeweils
eine Doppelhaushälfte eines vor etwa 15 Jahren gebauten
Austragshauses übergeben. Dieses Haus gehört sicherlich
zum landwirtschaftlichen Betrieb dazu. Beide wohnen wir
bereits in diesem Haus und möchten es auch gerne weiter.
Frage ist, wie man das am besten regelt mit der Übergabe,
steuerlich und so. Schenkung?
Danke!
Mein Vater, Landwirt, möchte mir und meinem Bruder jeweils
eine Doppelhaushälfte eines vor etwa 15 Jahren gebauten
Austragshauses übergeben. Dieses Haus gehört sicherlich
zum landwirtschaftlichen Betrieb dazu. Beide wohnen wir
bereits in diesem Haus und möchten es auch gerne weiter.
Frage ist, wie man das am besten regelt mit der Übergabe,
steuerlich und so. Schenkung?
Danke!
Jetzt helft dem Jungen doch mal !!
MB
MB
Probier es mit der Regelung des "weichenden Erben". Hier sind hohe Freibeträge möglich, so dass man demjenigen der nicht den Hof bewirtschaften will, die Hälfte des Hauses relativ einfach aus dem notwendigen Betriebsvermögen ins Privatvermögen entnehmen kann. Die genaue Beschreibung musst du dem EstG entnehmen, weiss leider auch nicht mehr wo das genau steht. Vielleicht mal einen Steuerberater fragen, oder hier sich weiter durchfragen
Danke Mirbel für deine Aufrufe!
Herby24: Interessanter Aspekt mit dem weichenden Erben!
Also an alle: Wer kann dazu irgendwelche Auskünfte geben,
den Steuerberater möchte ich dazu zu allerletzt fragen,
wenn überhaupt.
Herby24: Interessanter Aspekt mit dem weichenden Erben!
Also an alle: Wer kann dazu irgendwelche Auskünfte geben,
den Steuerberater möchte ich dazu zu allerletzt fragen,
wenn überhaupt.
*ächz* *hochlupf*
@ Matthias
Schick mir doch als Danke ein Kistchen Schwarzbräu
MB
@ Matthias
Schick mir doch als Danke ein Kistchen Schwarzbräu
MB
ACHTUNG: Regelung weichende Erben bedeutet notariellen Erbverzicht!!!!!!!!!!!!!!!
Ich kann aufgrund persönlicher Erfahrung nur dringend davon abraten.
Investiert ein paar hundert Euro und geht zu einem Steuerberater, der sich mit so etwas auskennt. das sind nicht viele. Wenn Ihr keinen kennt, könnt Ihr die Landwirtschaftskammer oder den Landvolkverband fragen.
Laßt Euch auf keinen Fall von dem Halbwissen hier im Board (ich zähle mich dazu) beeinflussen.
Ich kann aufgrund persönlicher Erfahrung nur dringend davon abraten.
Investiert ein paar hundert Euro und geht zu einem Steuerberater, der sich mit so etwas auskennt. das sind nicht viele. Wenn Ihr keinen kennt, könnt Ihr die Landwirtschaftskammer oder den Landvolkverband fragen.
Laßt Euch auf keinen Fall von dem Halbwissen hier im Board (ich zähle mich dazu) beeinflussen.
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