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    Wer kennt sich mit landwirtschaftlichem Steuerrecht aus? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 10.12.02 08:46:27 von
    neuester Beitrag 10.12.02 13:15:54 von
    Beiträge: 6
    ID: 671.030
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      Avatar
      schrieb am 10.12.02 08:46:27
      Beitrag Nr. 1 ()
      Von Nataly hab ich erfahren, dass sich hier vor einiger Zeit jemand als Experte im landwirtschaftlichen Steuerrecht geoutet hat. Würde mich freuen, wenn dieser jemand sich bei mir melden könnte,ich hätte da nämlich eine Frage, und zwar:
      Mein Vater, Landwirt, möchte mir und meinem Bruder jeweils
      eine Doppelhaushälfte eines vor etwa 15 Jahren gebauten
      Austragshauses übergeben. Dieses Haus gehört sicherlich
      zum landwirtschaftlichen Betrieb dazu. Beide wohnen wir
      bereits in diesem Haus und möchten es auch gerne weiter.
      Frage ist, wie man das am besten regelt mit der Übergabe,
      steuerlich und so. Schenkung?
      Danke!
      Avatar
      schrieb am 10.12.02 09:26:16
      Beitrag Nr. 2 ()
      Jetzt helft dem Jungen doch mal !!
      :( MB
      Avatar
      schrieb am 10.12.02 09:29:50
      Beitrag Nr. 3 ()
      Probier es mit der Regelung des "weichenden Erben". Hier sind hohe Freibeträge möglich, so dass man demjenigen der nicht den Hof bewirtschaften will, die Hälfte des Hauses relativ einfach aus dem notwendigen Betriebsvermögen ins Privatvermögen entnehmen kann. Die genaue Beschreibung musst du dem EstG entnehmen, weiss leider auch nicht mehr wo das genau steht. Vielleicht mal einen Steuerberater fragen, oder hier sich weiter durchfragen :)
      Avatar
      schrieb am 10.12.02 10:51:04
      Beitrag Nr. 4 ()
      Danke Mirbel für deine Aufrufe!
      :kiss:
      Herby24: Interessanter Aspekt mit dem weichenden Erben!
      Also an alle: Wer kann dazu irgendwelche Auskünfte geben,
      den Steuerberater möchte ich dazu zu allerletzt fragen,
      wenn überhaupt.
      Avatar
      schrieb am 10.12.02 12:32:39
      Beitrag Nr. 5 ()
      *ächz* *hochlupf*


      @ Matthias

      Schick mir doch als Danke ein Kistchen Schwarzbräu;)

      MB:laugh:

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      Avatar
      schrieb am 10.12.02 13:15:54
      Beitrag Nr. 6 ()
      ACHTUNG: Regelung weichende Erben bedeutet notariellen Erbverzicht!!!!!!!!!!!!!!!

      Ich kann aufgrund persönlicher Erfahrung nur dringend davon abraten.

      Investiert ein paar hundert Euro und geht zu einem Steuerberater, der sich mit so etwas auskennt. das sind nicht viele. Wenn Ihr keinen kennt, könnt Ihr die Landwirtschaftskammer oder den Landvolkverband fragen.

      Laßt Euch auf keinen Fall von dem Halbwissen hier im Board (ich zähle mich dazu) beeinflussen.


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