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    Veräußerung von privat genutzten Gegenständen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 24.12.02 13:36:11 von
    neuester Beitrag 25.12.02 01:03:54 von
    Beiträge: 8
    ID: 676.977
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      Avatar
      schrieb am 24.12.02 13:36:11
      Beitrag Nr. 1 ()
      Angenommen, mir schenkt jemand einen PC.

      Da ich bereits einen besitze, verkaufe ich den

      neuen PC.

      Muß ich nach alten oder neuen ( ab 2003 ) Steuerrecht

      die Einnahmen versteueren ?

      Danke !

      Grüße Sasila ;)
      Avatar
      schrieb am 24.12.02 13:45:08
      Beitrag Nr. 2 ()
      Wer weiß denn schon, dass du einen PC geschenkt bekommen hast?
      Aber es hat sicherlich niemand was dagegen, wenn du ihn unbedingt versteuern willst;)
      Avatar
      schrieb am 24.12.02 15:01:00
      Beitrag Nr. 3 ()
      Die Einnahmen sind nicht einkommensteuerpflichtig. Grundsätzlich wäre zwar an die Schenkungsteuer zu denken, aber hier gibt es Freibeträge, der PC liegt mit Sicherheit darunter.
      Avatar
      schrieb am 24.12.02 17:54:51
      Beitrag Nr. 4 ()
      Danke für die Antworten !

      Angenommen ich bekomme einen Restposten Festplatten für 10 EURO das Stück
      und verkaufe sie anschließend für 40 EURO pro Platte.

      Wie sieht es aus mit den vielen EBAY-Privat-Verkäufer ?


      Grüße Sasila ;)
      Avatar
      schrieb am 24.12.02 18:24:12
      Beitrag Nr. 5 ()
      Am besten Du fragst gleich beim Finanzamt nach!

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      schrieb am 24.12.02 18:57:11
      Beitrag Nr. 6 ()
      VORSICHT BEI EBAY !!!

      dieser unser verfluchter staat mit seinen finanzämtern hat tatsächlich auch hier alles im auge !

      ich kenne persönlich beispiele...

      zb. einer hat sein auto versteigert,dummerweise in der auktion geschrieben,dass ein größerer motor eingebaut ist,als im kfz-brief eingetragen.(mehr hubraum = mehr kfz-steuer...)

      wenige tage später wurdem ihm von den behörden die stempel von den nummernschildern gekratzt und er hat ein verfahren wegen steuerhinterziehung am hals.

      man muss sich das also wirklich so vorstellen,dass da von unseren steuern einige beamte bezahlt werden,die den ganzen tag nichts besseres zu tun haben,als bei ebay auktionen zu kontrollieren !
      Avatar
      schrieb am 24.12.02 19:43:11
      Beitrag Nr. 7 ()
      Zu #4: Hier dürfte es sich nicht um die Veräußerung privat genutzter Gegenstände handeln. Wenn du öfters so was machst, dürfte ein Gewerbe vorliegen.
      Avatar
      schrieb am 25.12.02 01:03:54
      Beitrag Nr. 8 ()
      Was ist die Grenze zum Gewerbe ?

      Ab wann ist etwas gewerblich ?

      Wenn ich mir die vielen EBAYer anschaue,
      kann ich mir sehr schwer vorstellen, daß
      die alle brav Steuern bezahlen ...


      :look:


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