checkAd

    Wer hat Beweispflicht bei einem Haftpflicht Überspannungsschaden? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 24.01.03 19:23:20 von
    neuester Beitrag 26.01.03 22:16:51 von
    Beiträge: 13
    ID: 687.495
    Aufrufe heute: 1
    Gesamt: 2.886
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 24.01.03 19:23:20
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen,

      ich habe eine Frage an die Experten hier im Board.
      Mir ist ein Dolby-Pro-Logic Verstärker durch einen Überspannungsschaden bei einem Gewitter kaputt gegangen (von Fachwerkstatt bestätigt). Der Schaden ist höher als der Zeitwert des Gerätes, deswegen keine Reparatur. Aber jetzt weigert sich die Versicherung zu zahlen, da ich denen kein genaues Datum sagen.
      Sind die denn nur blöd???? Woher soll ich denn den genauen Tag wissen? Probiere doch nicht jedesmal nach einem Gewitter aus, ob noch alle elektronischen Geräte funktionieren.
      Meine Frage, wer hat hier die Beweispflicht? Ich oder die Versicherung?

      Wo kann ich ansonsten Daten bekommen, wann bei mir ein Gewitter war?

      Danke
      Eytsch
      Avatar
      schrieb am 24.01.03 19:26:39
      Beitrag Nr. 2 ()
      Versuch`s doch mal beim Wetteramt und E-Netzbetreiber !

      GauJones
      Avatar
      schrieb am 24.01.03 19:29:17
      Beitrag Nr. 3 ()
      RE: Schaden

      es kann sich hier nicht um einen Haftpflichtschaden handeln.
      Wenn es sich bei dem Dolby-Pro-Logic Verstärker um ein
      Gestand deines privaten Hausrat handelt, ist Deine Hausratversicherung zu belangen, sofern die Überspannungsschäden mitversichert sind, ansonsten die gewerbliche Elektronikversicherung.

      Du hast grds. die Beisweispflicht.

      SOM
      Avatar
      schrieb am 24.01.03 19:32:59
      Beitrag Nr. 4 ()
      Wenn Du ungefähr den Zeitraum weißt,dann erfährst Du die Spannungsspitzen und Ausfälle bei Deinem Netzbetreiber!
      Ich glaube wenn Du gleich ein Datum reingeschrieben hättest,wäre die Kohle schon gutgeschrieben! Bei teureren Geräten wollen sie das Teil nochmal selbst prüfen!

      Gruß wowie
      Avatar
      schrieb am 24.01.03 19:33:13
      Beitrag Nr. 5 ()
      @Eytsch

      ne, musst Ihnen schon sagen, wann es war. Ohne Ereignis keine Knete. Das muss der Versicherungsnehmer beweisen, also Du.

      Was für eine Versicherung haste denn, Elektronik, Hausrat ?

      Alter des Gerätes kann man entwerder auf dem Herstellerlabel finden oder mal aufschrauben und die Bauteile ansehen wann die gefertigt wurden, kommt dann ungefähr hin. Zumindest kann es dann ja nicht älter sein, als das Alter der Bauteile.

      Komisch dass nur ein Gerät hops gegangen ist. Erklärung dazu ?

      cu

      Trading Spotlight

      Anzeige
      InnoCan Pharma
      0,1865EUR 0,00 %
      Biotech-Innovation auf FDA-Kurs!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 24.01.03 19:55:34
      Beitrag Nr. 6 ()
      SOM.you hat recht - Überspannungsschäden sind meistens mit der Hausratversicherung abgedeckt! Meinen Fernseher hat meine Versicherung im letzten Jahr anstandslos bezahlt (Werkstatt hat natürlich einen Überspannungsschaden festgestellt) ;)
      Avatar
      schrieb am 24.01.03 19:55:41
      Beitrag Nr. 7 ()
      Hi,

      meinte natürlich auch die Hausratversicherung.

      Kennt jemand I-Net-Adressen wo man (altes) Wetter abfragen kann? Hab schon gesucht aber noch nicht fündig geworden.

      Wenn ich denen aber irgend ein Datum gebe und an dem Tag war gar kein Gewitter, macht sich das bestimmt auch nicht gut. Deswegen habe ich lieber keins angegeben, bevor es falsch ist.

      Danke
      Eytsch
      Avatar
      schrieb am 24.01.03 20:04:59
      Beitrag Nr. 8 ()
      Die Beweispflicht liegt bei der Versicherung! Sie muß zahlen oder Dir beweisen, daß Du entweder gar keinen Dolby Pro Verstärker hast oder der nicht kaputt ist. Sie ist zur Zusammenarbeit mit Dir verpflichtet! Die Nachfrage nach dem Datum beweist bereits, daß die Versicherung nicht bezahlen will. Du solltest zusammen mit anderen Versicherten die Zerschlagung und Plünderung der Versicherung beschließen. Wenn ein solcher Beschluß nicht zustande kommt, drohe mit einem Alleingang und verpflichte die anderen Versicherten zur Hilfe. Wer bei der Zerschlagung nicht mitmacht, der bekommt auch nichts von der Plünderung!
      Avatar
      schrieb am 24.01.03 20:06:22
      Beitrag Nr. 9 ()
      Hilft dir im Moment nix, aber vieleicht in der Zukunft:
      Es gibt Steckdosen und Steckdosenleisten mit eingebautem Überspannungsschutz. Nachdem bei mir schon mal ein Sat- Receiver von einem Gewitter einen Schaden "mitbekommen" hatte, hat mir so ein Überspannungsableiter schon mindestens 2 x eine Reparatur erspart. Und ist auch viel billiger als eine entsprechende Versicherung
      Avatar
      schrieb am 24.01.03 20:27:47
      Beitrag Nr. 10 ()
      RE: franz-josef Strauss

      setz mal die medikamente ab.

      SOM
      Avatar
      schrieb am 24.01.03 20:38:54
      Beitrag Nr. 11 ()
      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 24.01.03 22:34:37
      Beitrag Nr. 12 ()
      Normalerweise müsste die Bestätigung der Fachwerkstatt, dass es sich um einen Überspannungsschaden handelt ausreichen.

      Damit hast Du Deiner Beweispflicht genüge getan.

      Überspannungsschäden müssen nicht immer nur Blitzeinschläge sein.

      ==========================================================
      Quelle: http://www.nagel-versicherungen.de/wozu_versichern/Sparten/H…


      Überspannungsschäden infolge Blitz


      In der Hausratversicherung ist Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung mitversichert.
      Gleiche Formulierung findet sich in der Feuer-Wohngebäudeversicherung wieder.


      Ausgeschlossen ist jedoch der Überspannungsschaden infolge Blitz !!!





      Weitverbreitet ist der Irrglaube, daß der Überspannungsschaden zum Blitzschlag gehört. Das ist falsch ! Es wird zwischen dem direkten Blitzeinschlag und dem Überspannungsschaden unterschieden !

      Einige Versicherer haben in neueren Angeboten den Überspannungsschaden infolge Blitz mit integriert, oftmals muss aber eine besondere Vereinbarung hierüber getroffen werden - mit Beitragszuschlag. Da es sich bei dieser Art von Überspannungsschäden um eine der häufigsten Schadensarten handelt, ist es aus unserer Sicht notwendig, hierüber Versicherungsschutz zu vereinbaren.

      Bestehende Verträge sollten Sie unbedingt hierauf überprüfen, oder noch besser einen Versicherungsfachmann überprüfen lassen !


      Beispiele


      Sie bewundern ein kräftiges Gewitter - ein schönes Naturschauspiel.

      Danach wollen Sie es sich wieder gemütlich machen, mit einem Glas Wein vor dem Fernsehapparat . Aber der Bildschirm bleibt schwarz ! Auch das Videogerät versagt seinen Dienst.
      Die Geräte bringen Sie in eine Werkstatt und hier bekommen Sie nach einer Begutachtung erklärt, daß es sich um einen Überspannungsschaden durch Blitz handelt.

      Kein Problem, denken Sie. Die Hausratversicherung wird’s schon richten.


      Als Besitzer eines Eigenheimes wundern Sie sich, warum kein warmes Wasser fließt.
      Auch bei längerem Warten - es bleibt kalt.
      Außerdem ist es recht kühl im Haus, dabei hatten Sie doch die Heizung angestellt, schließlich war es die letzten Tage wieder etwas kühler.

      Sie überprüfen Ihre Heizungsanlage und stellen fest - dort geht nichts mehr !
      Der Fachmann erklärt, die Steuerelektronik der Heizungsanlage ist durch einen Überspannungsschaden durch Blitz beschädigt worden.

      Auch kein Problem. Die Wohngebäudeversicherung ist zuständig, denken Sie.


      Der Glaube soll ja schon Berge versetzt haben, ob er jedoch eine Versicherung zum Schadenersatz bewegen kann ... ?!
      Ohne den besonderen Einschluß von Überspannungsschäden in den Policen werden die Versicherer berechtigterweise die Regulierung ablehnen - ganz im Sinne der anderen Versicherten, die hierfür einen zusätzlichen Beitrag aufwenden mussten !


      Fazit


      Der Überspannungsschaden kann Schäden verursachen, die versichert werden können.

      Je nachdem, welche Geräte beschädigt wurden, ist bei entsprechender Vereinbarung die Gebäudeversicherung oder die Hausratversicherung zuständig.

      Deshalb sollten Eigenheimbesitzer unbedingt in beiden Policen den Überspannungsschaden mitversichert haben.
      Es reicht nicht aus, nur in einer Police Versicherungsschutz zu haben !!!

      Lassen Sie Ihre Policen von einem Versicherungsfachmann dahingehend prüfen !
      Avatar
      schrieb am 26.01.03 22:16:51
      Beitrag Nr. 13 ()
      Danke euch allen....

      kann mich bzgl. franz-josef Strauss nur #10 anschließen

      Cu
      Eytsch


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Wer hat Beweispflicht bei einem Haftpflicht Überspannungsschaden?