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    Webseitengestaltung - Copyright usw. - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 25.02.03 16:44:30 von
    neuester Beitrag 25.02.03 21:11:21 von
    Beiträge: 4
    ID: 701.155
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      Avatar
      schrieb am 25.02.03 16:44:30
      Beitrag Nr. 1 ()
      Folgende Situation:
      Ein Kunde von mir ließ eine Webseite bei einer mir fremden Grafikerin erstellen.
      Auf der Webseite waren ausschließlich die Daten des Kunden und seine Produkte abgebildet.
      Mit der Erlaubnis des Kunden übernahm ich nun ein Bild von dieser Webseite auf eine meiner Seiten.
      Die Grafikerin droht mir jetzt mit einer Unterlassungsklage und beruft sich auf IHR Copyright. Ich wusste nicht einmal, dass die Seite von ihr ist und unter NIC.COM steht auch nur mein Kunde als Besitzer eingetragen.
      Wie sieht es da rechtlich aus?

      Weiß jemand, wo ich die neuen gesetzlichen Richtlinien für die Daten, die auf einer Webseite stehen MÜSSEN, finde. Habe fast eine Stunde gegooglet und nichts Ordentliches gefunden!

      Danke für Tipps, NB
      Avatar
      schrieb am 25.02.03 17:12:07
      Beitrag Nr. 2 ()
      Das kommt darauf an, was er mit der grafikerin vereinbart hat, wenn Sie aufwendige Collagen o.ä. erstellt hat und er im Besitz des Source Codes ist, ist die Sache unklar. Ich würde mir nen Anwalt nehmen wenn es hart auf hart kommt. ein gewisser Freiherr von Grafenreuth soll das spitze sein:kiss:
      Avatar
      schrieb am 25.02.03 18:20:56
      Beitrag Nr. 3 ()
      Da hat in erster Linie Dein Kunde ein Problem, und auch für ihn ein Fall für den Rechtsanwalt!
      Ich würde ihn mal auf diesen Punkt aufmerksam machen, dass er einen Vertrag unterschrieben hat in dem er das Copyright an besagte Grafikerin abgetreten hat. Er weiß es vielleicht noch garnicht. Das sind Standardverträge in denen im Kleingedruckten genau dieser Punkt eingefügt wurde und den viele Auftraggeber leider übersehen. Dein Kunde hat dann praktisch kein Recht mehr auf seine eigene Homepage, wenn er zum Beispiel einen anderen Grafiker haben will um die Site auch nur umzugestalten.
      Ich verstehe ja das jemand das Recht auf sein geistiges Eigentum vergütet haben will. Aber das Gestalten einer Website mit meinem Material ist eine Dienstleistung, das Eigentumsrecht und Verfügungsrecht darüber will ich doch lieber selbst behalten.
      Bei meiner Frau in der Firma kam kürzlich eine Grafikerin mit genau so einem Vertag an. Da meine Frau viel mit Copyright zu tun hat, hat sie sofort den Braten gerochen. Nachdem dieser Grafikerin klargemacht wurde, dass entweder dieser Passus gestrichen wird oder sie könne sich den (erheblichen!) Auftrag und Folgeaufträge sonstwohin stecken, ging es auch so.


      Kaperfahrer
      Avatar
      schrieb am 25.02.03 21:11:21
      Beitrag Nr. 4 ()
      #3

      hatten wir in der firma auch, so einen "knebelvertrag".
      das ergebnis: man kann nicht mal das logo aendern,
      ohne das urheberrecht des grafikers zu verletzen.
      bei der neuen homepage wurde der fehler dann nicht
      mehr gemacht. :)

      GGG


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