"Aufkommenssicherungsgesetz!" wer weiss mehr darüber???? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 07.03.03 20:08:16 von
neuester Beitrag 09.03.03 11:21:06 von
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ID: 705.258
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Wo kann ich erfahren was es damit auf sich hat?
Bin für jeden Hinweis sehr dankbar!Gibt es evtl. Urteile wo dieser Begriff vorkommt? etc..........
Gruss
N.
Bin für jeden Hinweis sehr dankbar!Gibt es evtl. Urteile wo dieser Begriff vorkommt? etc..........
Gruss
N.
früher haben die kleinen leute immer gedacht, bei "schutz und sicherheit" im gesetz ginge es ihnen an den kragen.
heute tut es das wirklich!
heute tut es das wirklich!
Ein solches Gesetz gibt es in Deutschland nicht.
Es gibt kein "Aufkommenssicherungsgesetz" in Deutschland.
Es gibt aktuell kein "Aufkommenssicherungsgesetz" in Deutschland. Meinst du, es hat früher mal ein solches Gesetz gegeben?
oder meinst du das grundversorgungsgesetz (?)
das seit 01.01.2003 gilt??
das seit 01.01.2003 gilt??
@GGG: "Grundsicherungsgesetz".
Das ist wahrscheinlich nicht gemeint. Es dürfte sich um ein Gesetz zur Sicherung des Steueraufkommens handeln. Eichel und Vorgänger haben immer so schöne Bezeichnungen für üble Gesetze.
Das ist wahrscheinlich nicht gemeint. Es dürfte sich um ein Gesetz zur Sicherung des Steueraufkommens handeln. Eichel und Vorgänger haben immer so schöne Bezeichnungen für üble Gesetze.
#NATALY!....liegt so glaube ich leider richtig! Wann wurde so etwas schon einmal angewannt?
In meiner Sache wurde von Seiten der BRD die 6.EG-Richtlinie nicht umgesetzt. Nun meinen schlaue Köpfe, dass sich die BRD ebend mit solch einem linken Gesetz aus der Affäre ziehen könnte.
Das wäre doch die HÖHE!!!!!!!!
Gruss
N.
In meiner Sache wurde von Seiten der BRD die 6.EG-Richtlinie nicht umgesetzt. Nun meinen schlaue Köpfe, dass sich die BRD ebend mit solch einem linken Gesetz aus der Affäre ziehen könnte.
Das wäre doch die HÖHE!!!!!!!!
Gruss
N.
Hattest du Spielautomaten aufgestellt?
#NATALY! Ja
es hat den Anschein, als ob es tatsächlich ein solches Gesetz nicht gibt! Finde auch über google nichts!
@nedbank:
Liegt dir der Ossenbühl-Text vor? Handelt es sich um ein Rechtsgutachten? Wird ggf. ein Auftraggeber angegeben? Wird in dem Text behauptet, es gebe ein "Aufkommenssicherungsgesetz"? Das kann ich mir eigentlich nicht vorstellen. Vorstellen könnte ich mir allerdings, dass Ossi behauptet, ein derartiges Gesetz sei verfassungsrechtlich zulässig und könnte daher erforderlichenfalls von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden.
Mein Tip: Vergiss das "Aufkommenssicherungsgesetz". Es gibt keines; ich rechne nicht damit, dass ein solches Gesetz in den Bundestag eingebracht wird und wenn doch, glaube ich nicht, dass es durchkommt. Käme es dennoch durch, ist darauf hinzuweisen, dass die bezahlten Rechtsauffassungen des Ossenbühl für das BVerfG in keiner Weise verbindlich sind.
Um Joschka Fischer zu zitieren: "Cool down!".
Liegt dir der Ossenbühl-Text vor? Handelt es sich um ein Rechtsgutachten? Wird ggf. ein Auftraggeber angegeben? Wird in dem Text behauptet, es gebe ein "Aufkommenssicherungsgesetz"? Das kann ich mir eigentlich nicht vorstellen. Vorstellen könnte ich mir allerdings, dass Ossi behauptet, ein derartiges Gesetz sei verfassungsrechtlich zulässig und könnte daher erforderlichenfalls von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden.
Mein Tip: Vergiss das "Aufkommenssicherungsgesetz". Es gibt keines; ich rechne nicht damit, dass ein solches Gesetz in den Bundestag eingebracht wird und wenn doch, glaube ich nicht, dass es durchkommt. Käme es dennoch durch, ist darauf hinzuweisen, dass die bezahlten Rechtsauffassungen des Ossenbühl für das BVerfG in keiner Weise verbindlich sind.
Um Joschka Fischer zu zitieren: "Cool down!".
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