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    Was passiert bei den DVN - Mitbewerbern?! ZAHLEN, AD HOC, sonst. MELDUNGEN Teil II. - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 28.03.03 17:25:57 von
    neuester Beitrag 06.10.03 07:21:37 von
    Beiträge: 120
    ID: 714.129
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      Avatar
      schrieb am 28.03.03 17:25:57
      Beitrag Nr. 1 ()
      20.03.2003
      Quelle:WO unter Nachrichten

      http://www.wallstreet-online.de/si/news/news/stocknews.inc?&…

      Advanced Medien fährt Verlust deutlich zurück


      Die Advanced Medien AG, ein Produzent und Vermarkter von Spielfilmen verbuchte in 2002 nach vorläufigen Zahlen einen Umsatzeinbruch von 19,5 Mio. Euro im Vorjahr auf 9,8 Mio. Euro. Dabei fiel der Inlandsumsatz von 9,6 Mio. auf 1,9 Mio. Euro.
      Das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) erhöhte sich insbesondere aufgrund der Auflösung von Drohverlustrückstellungen und Zuschreibungen zum Filmvermögen von 10,8 Mio. auf 12,0 Mio. Euro in 2002. Der EBIT-Verlust ging von 16,0 Mio. in 2001 auf 5,0 Mio. Euro zurück. Gleichzeitig reduzierte sich der Konzernfehlbetrag von 17,5 Mio. oder 1,00 Euro je Aktie auf 6,0 Mio. Euro oder 33 Cent pro Aktie.
      Die Aktien fielen bisher um 10 Prozent und notieren aktuell bei 0,09 Euro.
      Avatar
      schrieb am 28.03.03 17:29:42
      Beitrag Nr. 2 ()
      DGAP-Ad hoc:
      VCL Film + Medien AG <VFM> deutsch Verlustanzeige nach § 92 Aktiengesetz

      Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
      --------------------------------------------------------------------------------

      Verlustanzeige nach § 92 Aktiengesetz
      München, den 28.03.03 - Die VCL Film + Medien AG (WKN 509850) stellt im Rahmen der Erstellung des Abschlusses für das Geschäftsjahr 2002 fest, dass ein Verlust von wenigstens der Hälfte des Grundkapitals eingetreten ist. Im Wesentlichen stammt der Verlust aus Wertberichtigungen von Forderungen gegenüber den Konzerngesellschaften. Die Wertberichtigung war aufgrund reduzierter Erlöserwartungen im Bereich Lizenzhandel notwendig geworden. Der Vorstand wird gemäß § 92 Abs. 1 AktG die Hauptversammlung einberufen und über die aktuelle Situation der Gesellschaft berichten.
      Eine Fristverlängerung für den Jahresabschluss 2002 und den ersten Quartalsabschluss 2003 wurde bei der Deutschen Börse beantragt.
      Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 28.03.2003
      Avatar
      schrieb am 28.03.03 22:12:34
      Beitrag Nr. 3 ()
      Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

      das kreditgebende Bankinstitut der Advanced hat schriftlich mitgeteilt, dass die dort bestehende Kreditlinie der Advanced

      nicht

      zum Stichtag 31. März 2003 zurück gefordert werden wird.
      Nach Fertigstellung der Geschäftszahlen für das Jahr 2002 ist beabsichtigt, eine Neuvereinbarung zu treffen, die das Konzept der Advanced weiter begleiten kann.

      Mit freundlichen Grüßen

      Advanced Medien AG


      Susanne Rehm / IR


      Was heißt hier " kann " :confused:
      Avatar
      schrieb am 28.03.03 22:17:35
      Beitrag Nr. 4 ()
      ---------------------------------------------------------------------
      Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist
      der Emittent verantwortlich.
      ---------------------------------------------------------------------

      München, 19. März 2003 - Die Advanced Medien AG ist im Rahmen der
      Erstellung des Abschlusses für das Geschäftsjahr 2002 nach
      pflichtgemäßem Ermessen zu der Einschätzung gekommen, dass ein
      Verlust wenigstens in Höhe der Hälfte des Grundkapitals eingetreten
      ist.

      Der Verlust in der AG ist in erster Linie auf die teilweise
      Wertberichtigung der Ausleihungen an die Tochtergesellschaft Advanced
      Licencing North America, Inc., auf Abschreibungen auf den
      Beteiligungsansatz der TSC Technische Systeme Consult GmbH sowie auf
      außerplanmäßige Abschreibungen auf das Filmvermögen zurück zu führen.

      Der Vorstand wird gemäß § 92 Abs. 1 AktG die Hauptversammlung
      einbrufen und über die aktuelle Situation der Gesellschaft berichten.

      Der Vorstand

      Ende der Ad-hoc-Mitteilung euro adhoc 19.03.2003


      Wann ist die ao HV :confused:
      Avatar
      schrieb am 31.03.03 09:38:37
      Beitrag Nr. 5 ()
      .... für welches Unternehmen stellt den DVN einen Wettbewerb da ?? :laugh: :laugh: :laugh: :laugh:

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      Avatar
      schrieb am 31.03.03 10:57:26
      Beitrag Nr. 6 ()
      @Durlacher
      ich lach mit gleich tot wegen deiner Spitzfindigkeit Worte wie z.B. "kann" immer wieder in deine Interpretationen von Meldungen einzubinden und daraus etwas "negatives" abzuleiten. Du bist echt ne Lachplatte :laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 31.03.03 17:49:37
      Beitrag Nr. 7 ()
      DEAG sichert weitere Finanzierung Die DEAAG Deutsche Entertainment AG (WKN 551 390) gibt bekannt, dass ihre kreditgebenden Banken heute schriftlich die Prolongation sämtlicher Kreditlinien bis zum 31.03.2004 bestätigt haben.

      Der Vorstand plant innerhalb der Laufzeit, aus Mitteln der Innenfinanzierung und den Erlösen aus der Veräußerung der Freiflächen um die Jahrhunderthalle, die Fremdverschuldung nahezu zu halbieren.

      Berlin, den 31.03.2003

      Diese Ad hoc-Meldung kann im DEAG-News Archiv unter www.deag.de/ir abgerufen werden

      Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 31.03.2003
      Avatar
      schrieb am 01.04.03 14:26:58
      Beitrag Nr. 8 ()
      TV-Loonland: Bilanzbereinigung führt zu hohen Abschreibungen
      01.04.2003 (08:15)
      Schwere Branchenkrise verursacht Umsatzminus - Erfolgreiches Kostensparprogramm - Positiver operativer Cash Flow


      München, 31. März 2003 - TV-Loonland, München, hat aus dem schwierigen Marktumfeld die Konsequenzen gezogen und hohe Abschreibungen auf Filmvermögen und Firmenwerte vorgenommen. Trotz der unverändert anhaltenden Marktschwäche konnte das zu den führenden unabhängigen Produzenten von Kinder- und Familienprogramm zählende Unternehmen jedoch weiterhin ein positives Betriebsergebnis (EBITDA) in Höhe von 7,4 (Vorjahr: 30,4) Mio. Euro bei einem positiven operativen Cash Flow erzielen.
      Die anhaltende Zurückhaltung der TV-Sender bei Lizenzeinkäufen infolge der weltweiten Werbekrise sorgte für einen Umsatzrückgang auf 36,8 (77,5) Mio. Euro. Auf diese Nachfrageschwäche hat TV-Loonland mit einem rigiden Restrukturierungs- und Kostensparprogramm reagiert, das sich aufgrund von Verzögerungseffekten aber erst im Jahr 2003 voll positiv auswirken wird. Dank der starken Flexibilisierung der Kosten konnte der Materialaufwand/Aufwand für bezogene Leistungen parallel zum Umsatzrückgang um 50,3 Prozent auf 23,7 (47,7) Mio. Euro gesenkt werden. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen wurden ebenfalls bereits deutlich um 18 Prozent auf 13,0 (15,9) Mio. Euro reduziert. Dagegen ist der Personalaufwand trotz einer deutlich geringeren Mitarbeiterzahl von 142 (240) aufgrund der erforderlichen Abfindungszahlungen noch leicht um 2,8 Prozent auf 6,1 (5,9) Mio. Euro gestiegen, wird aber im laufenden Geschäftsjahr 2003 geringer ausfallen.
      Die Ergebnisseite wird wesentlich geprägt von Abschreibungen in Höhe von 81,7 (15,1) Mio. Euro auf Filmvermögen und 8,1 (0,7) Mio. Euro Abschreibungen auf Firmenwerte. Mit diesem Schritt sorgt TV-Loonland für eine konsequente Bereinigung der Bilanz, die zugleich die Grundlage für eine dauerhaft gesicherte Ertragswende bei wieder anziehender Nachfrage ist. Der aktivierte Firmenwert beträgt nur noch 0,9 Mio. Euro, der aktivierte Restwert des Filmvermögens 43,3 (96,9) Mio. Euro. Per 31.12. ist in der Bilanz noch die deutliche Verluste ausweisende koreanische Tochter SRE Corp. mit 6,6 Mio. Euro Filmvermögen und 12,5 Mio. Euro Bankverbindlichkeiten enthalten, die im ersten Quartal 2003 verkauft worden ist.
      Insgesamt entstand ein negatives Ergebnis vor Steuern und Minderheitenanteilen von -88,6 (+16,1) Mio. Euro. Der Jahresfehlbetrag belief sich auf -74,5 (+9,0) Mio. Euro.
      Der Liquiditätsbestand im TV-Loonland Konzern betrug 15,0 (31.12.: 18,3) Mio. Euro per 31.12.2002.
      Die Eigenkapitalquote liegt trotz der vorgenommenen Abschreibungen, die direkt mit der Kapitalrücklage verrechnet wurden, bei 40 (66) Prozent.
      Kennzahlen im Überblick in TEUR finden Sie auf der nachfolgenden Seite.
      TV-Loonland gehört weltweit zu den bedeutendsten Produzenten, Rechtehändlern, Merchandising- und Home Entertainment - Anbietern auf dem Gebiet Kinder- und Jugend-Entertainment. Mit dem Börsengang an den Neuen Markt im März 2000 eröffnete sich das 1989 gegründete Medienunternehmen neue Expansionsmöglichkeiten und tätigte eine Reihe wichtiger strategischer Akquisitionen. TV-Loonland, mit eigenen Kreativ-Teams und Produktionsstätten in Kontinentaleuropa, Großbritannien und den USA, einem außergewöhnlichen Rechtekatalog und Distributionsfokus auf Europa, Nord- und Südamerika gehört als "Independent Powerhouse" zu den wichtigsten internationalen Majors. Die TV-Loonland AG ist am Premiumsegment der Deutschen Börse, dem Prime Standard, gelistet (WKN 534 840).




      EM.TV & Merchandising AG Jahr 2002
      Das Medienunternehmen EM.TV & Merchandising AG erreichte im Jahr 2002 einen Konzernumsatz von 249,9 Mio. Euro (Vorjahr: 721,6 Mio. Euro), wovon allein 92,3 Mio. Euro auf das starke vierte Quartal entfielen. Die vergleichbare Umsatzbasis für das Vorjahr betrug 264,3 Mio. Euro, so dass sich ein Rückgang von 5,4 Prozent errechnet.
      In einem nochmals verschlechterten Branchen- und Kapitalmarktumfeld hat EM.TV die strategische Neuausrichtung erfolgreich vorangetrieben und ein positives EBITDA erwirtschaftet. Nach IAS/IFRS-Rechnungslegung beläuft sich das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen EBITDA) auf 8,4 Mio. Euro (Vorjahr um Entkonsolidierungs- und Sondereffekte bereinigt: 7,2 Mio. Euro).
      Wie in den beiden Vorjahren wurde das Konzernergebnis durch hohe außerplanmäßige Abschreibungen auf Vermögenswerte geprägt, die sich 2002 auf 240,0 Mio. Euro beliefen. Davon entfielen allein 195,8 Mio. Euro auf die weitgehende Abschreibung der Anteile an der Formel 1-Gesellschaft Speed Investments Ltd. auf einen Restbuchwert von 8,5 Mio. Euro.
      Das Betriebsergebnis (EBIT) betrug im Geschäftsjahr 2002 minus 88,5 Mio. Euro nach minus 133,3 Mio. Euro im Vorjahr.
      Der EM.TV-Konzern weist einen Fehlbetrag nach Minderheitenanteilen von 310,2 Mio. Euro aus (Vorjahr: minus 374,2 Mio. Euro).
      Die liquiden Mittel im Konzern zum 31. Dezember 2002 beliefen sich auf 90,6 Mio. Euro (minus 29,2 Prozent gegenüber 31. Dezember 2001). Das Eigenkapital reduzierte sich aufgrund des Jahresverlustes auf 129,9 Mio. Euro (Vorjahr: 465,7 Mio. Euro). Die Eigenkapitalquote lag bei 14,6 Prozent (Vorjahr: 35,9 Prozent).
      Der nach Handelsgesetzbuch erstellte Einzelabschluss der EM.TV AG weist einen Fehlbetrag von 324,3 Mio. Euro aus (Vorjahr: minus 247,3 Mio. Euro). Das AG- Eigenkapital sank von 561,6 Mio. Euro auf 237,5 Mio. Euro. Es lag damit weiter deutlich über dem gezeichneten Kapital von 145,9 Mio. Euro.
      Zur Rückführung des Junior-Kredits und zur nachhaltigen Sicherung der Liquidität wird EM.TV einen Teil- oder Komplettverkauf der Jim Henson Company durchführen.





      Die ARBOmedia AG, führender unabhängiger Werbevermarkter für elektronische Medien, erzielte im Geschäftsjahr 2002 einen Konzernumsatz von 109,8 Mio. EUR (Vorjahr 62,9 Mio. EUR) und steigerte sich damit um 74,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Dies resultiert einerseits aus der ab dem 1.April 2002 konsolidierten, neuen Tochtergesellschaft in Spanien mit einem Volumen von 42,1 Mio. EUR, andererseits aus einem organischen Umsatzwachstum insbesondere in Rumänien in Höhe von 3,51 Mio. EUR, (+37,74%), Tschechien 3,75 Mio. EUR (+10,25%) und der Türkei 0,88 Mio. EUR (+139,68%). Durch die Schließung der Tochtergesellschaften in Österreich, den Niederlanden, Frankreich und Griechenland ergaben sich letztmalig erhebliche Sonderbelastungen. Abzüglich der Sondereinflüsse betrug das EBITDA -1,0 Mio. EUR. Hierin berücksichtigt sind im Zuge der Abschlussprüfungen in den Tochtergesellschaften in Rumänien, Spanien und Deutschland eingestellte Einzelwertberichtigungen und Rückstellungen in Höhe von 0,9 Mio. EUR. Das operative Ergebnis einschließlich aller Abschreibungen und Sonderaufwendungen (EBIT) beträgt -3,98 Mio. EUR (Vorjahr -18,42 Mio. EUR). Das Ergebnis vor Steuern und Minderheitsanteilen (EBT) beträgt -3,74 Mio. EUR (Vorjahr -17,74 Mio. EUR). Die liquiden Mittel erhöhten sich gegenüber Q 3 2002 um 1 Mio. EUR auf 5,5 Mio. EUR (Vorjahr 7,3 Mio. EUR). Zum Jahresende beschäftigte die ARBOmedia 238 Mitarbeiter (Vorjahr 255 Mitarbeiter).
      Aufgrund der Firmenwert-Abschreibungen, der Entkonsolidierung der geschlossenen Tochtergesellschaften und des operativen Verlustes beträgt das Eigenkapital des Konzerns zum 31.12.2002 9,1 Mio. EUR. Somit ist nach US-GAAP Bilanzierungs- und Bewertungsrichtlinien der Buchwert der ARBOmedia Aktie zum 31.12.2002 mindestens 2,71 EUR.
      Aufgrund der inzwischen gefestigten, guten Marktposition in Europa in Verbindung mit einer weiterhin strikten Kostenkontrolle erwarten wir auch für das Jahr 2003, dass sich der Trend einer deutlichen Verbesserung aller Ertragskennziffern der ARBOmedia weiter fortsetzt. Dabei gehen wir zum jetzigen Zeitpunkt von einer sowohl absoluten wie auch prozentualen Steigerung unseres Bruttoergebnisses und einem positiven operativen Ergebnis gemessen am EBITDA auf Konzernebene aus.





      Highlight-Gruppe (WKN: 920 305) das Geschäftsjahr 2002
      Nach umfassender Bilanzbereinigung und erfolgreicher Fokussierung auf die Kerngeschäftsfelder Film und Sport schließt die nunmehr seit 24.03. im SDAX gelistete Highlight-Gruppe (WKN: 920 305) das Geschäftsjahr 2002 trotz schwierigem Umfeld im Mediensektor mit dem zweitbesten Ergebnis seit Bestehen ab und bestätigt damit die sehr gute Ausgangsbasis für die weitere Geschäftsentwicklung.
      Als Konzernumsatz wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr 164,6 Mio. CHF erzielt, das Konzernergebnis nach Steuern und Minderheiten lag bei 19,6 Mio. CHF. Die Vergleichszahlen des Vorjahres 2001, in denen die Risiken aus der schwieriger gewordenen Geschäftsentwicklung - insbesondere durch Abschreibungen auf Filmlizenzen und des Goodwills aus Akquisitionen - bereits antizipiert wurden, betrugen als Konzernumsatz 178,1 Mio. CHF und als Ergebnis nach Steuern und Minderheiten - 274,1 Mio. CHF.
      In den Zahlen 2002 sind erstmals auch die Zahlen der Constantin Film AG konsolidiert (at equity), an der die Highlight Communications AG einen Anteil in Höhe von 25 % hält.
      Mit einem Gewinn von 0,42 CHF (0,28 Euro) pro Miteigentumsanteil liegt das Konzernergebnis nach Steuern und Minderheiten nochmals wesentlich über den am 27.11.2002 angehobenen Prognosen (0,25 Euro pro Miteigentumsanteil).
      Per 31. Dezember 2002 betrug das Eigenkapital der Highlight-Gruppe 111,2 Mio. CHF (2001: 90,4 Mio. CHF), die Eigenkapitalquote beläuft sich somit auf rund 55,6 % der Bilanzsumme. Die Verbindlichkeiten gegenüber Banken belaufen sich auf 30,1 Mio. CHF, die Liquiditätsreserven (Flüssige Mittel und Wertschriften) auf 72,3 Mio. CHF.
      Der Cash Flow aus Geschäftstätigkeit der Highlight-Gruppe stieg zum 31. Dezember 2002 um rd. 35 % auf 52,7 Mio. CHF (Vorjahr: 39,1 Mio. CHF).






      Odeon Film Geschäftsjahr 2002
      Die Odeon Film hat das abgelaufene Geschäftsjahr 2002 aufgrund einer Neubewertung der Aktiva im Segment Film negativ abgeschlossen. Die Neubewertung umfasste sowohl Firmenwerte als auch einzelne Projekte. Auf der Basis nicht testierter Zahlen ergibt sich folgendes Bild: Bei einem Umsatz von 30,1 Mio. Euro (i.Vj.: 44,7 Mio. Euro) und einer um 13,0 Mio. Euro gesunkenen Gesamtleistung von 37,0 Mio. Euro wurde ein EBIT von -11,2 Mio. Euro erzielt. Nach dem enttäuschenden Abschneiden des Kinospielfilms "Army Go Home!" liegen diese Zahlen im Rahmen der Erwartungen. Im Gegensatz zum Bereich Spielfilm konnte der Fernsehbereich positiv abschließen.
      Für das Geschäftsjahr 2003 sieht der Vorstand die Odeon Film in einer guten Ausgangsposition. Einerseits ist der TV-Bereich weiterhin stabil, so dass erneut mit einem positiven Cash-Flow zu rechnen ist, andererseits wurde das Segment Film durch die erfolgte Bereinigung der Bilanz von weiteren Risiken befreit. Zudem soll durch die Vollfinanzierung von Spielfilmen erreicht werden, dass ein erneutes Risikopotenzial nicht mehr aufgebaut werden kann.
      Die Odeon Film verfügt nach wie vor über eine solide Finanzstruktur und eine hohe Liquidität. Mit einer Eigenkapitalquote von ca. 40% ohne jegliche Bankverbindlichkeiten ist die Bilanz der Odeon Film sehr stabil. Die liquiden Mittel belaufen sich im Konzern zum Bilanzstichtag auf ca. 8,3 Mio. Euro, so dass auch weiterhin keinerlei Fremdmittel benötigt werden.






      MME Me Geschäftsjahr 2002
      Die MME Me, Myself & Eye Entertainment AG konnte trotz eines nahezu halbierten Umsatzes von 17,2 Mio. Euro (Vorjahr 32,9 Mio. Euro) das EBITDA um 50 % auf -1,6 Mio. Euro (VJ:-3,2 Mio. Euro) verbessern. Das EBIT liegt unter Berücksichtigung von 2,2 Mio. Euro Sonderaufwendungen bei -4,1 Mio. Euro (VJ:-5,6 Mio. Euro). Das EBT betrug -3,8 Mio. Euro (VJ:-5,3 Mio. Euro).
      Bedingt durch Sonderabschreibungen i.H.v. 1,2 Mio. Euro auf latente Steuern betrug der Bilanzverlust -4,8 Mio. Euro (VJ:-5,2 Mio. Euro).
      Das Ergebnis pro Aktie verbesserte sich auf -0,62 Euro (VJ:-0,68 Euro).
      Die Eigenkapitalquote beträgt 72 %. Der Cash Flow konnte mit -0,9 Mio. Euro (VJ: -9,6 Mio. Euro) deutlich verbessert werden. Der operative Cash Flow war ausgeglichen.
      Die liquiden Mittel betrugen zum Jahresende 8,2 Mio. Euro.
      Der Umsatzrückgang resultiert aus dem Wegfall der Reality-Formate. Die Einmal- aufwendungen von 2,2 Mio. Euro sind begründet durch die Nichtverlängerung von Bravo TV sowie Sonderabschreibungen auf Firmenwerte und immaterieller Vermögens- gegenstände.
      Das Personal wurde im Berichtsjahr um 49 auf 74 Festangestellte per 31.12.2002 reduziert.
      Die Restrukturierung der MME AG ermöglicht für 2003 ein ausgeglichenes Ergebnis auf Basis eines geringeren Umsatzes. Bei einer Belebung der Nachfrage könnte die MME AG von Ihrem Portfolio an vielversprechenden Entwicklungsprojekten profitieren und so ein positives Jahresergebnis erzielen. Im ersten Quartal 2003 konnte mit der Bravo Supershow bereits ein Projekt erfolgreich akquiriert werden.





      Neue Sentimental Film AG Geschäftsjahr 2002
      Im Geschäftsjahr 2002 erwirtschaftete die Neue Sentimental Film AG, ein international tätiges Medienunternehmen im Bereich der Produktion von Werbefilmen, Musikvideos und TV-Formaten, einen Umsatz in Höhe von EUR 39,0 Mio. (VJ EUR 34,5 Mio.). Damit konnte der Umsatz, trotz extrem schwieriger Marktbedingungen und der Tatsache, dass drei Gesellschaften rückwirkend zum 01.01.2002 nicht mehr in den Konzernumsatz eingerechnet wurden, um rd. 13 % gegenüber dem Vorjahr gesteigert werden.
      Ebenso konnte durch das insbesondere in 2002 massiv gestartete Restrukturierungsprogramm der Cash-Abfluss deutlich reduziert werden. Während im ersten Halbjahr 2002 noch EUR 4,6 Mio. an liquiden Mitteln abgeflossen sind, reduzierte sich dieser Abfluss im zweiten Halbjahr auf nur noch EUR 0,7 Mio. (davon 0,3 Mio. im vierten Quartal 2002).
      Das Ergebnis der Gesellschaft ist aufgrund der Restrukturierung noch durch erhebliche Abschreibungen und/oder Wertberichtigungen sowie sonstige nicht wiederkehrende Aufwendungen gekennzeichnet, die bspw. aus der Reduzierung im Personalbereich resultieren. Insgesamt wurde mit Ende des Geschäftsjahres 2002 die Mitarbeiterzahl gegenüber der Jahresmitte 2001 auf 75 Mitarbeiter halbiert. Es ergeben sich daher in 2002 nicht wiederkehrende Aufwendungen in Höhe von EUR 7,5 Mio., von denen EUR 6,1 Mio. das operative Ergebnis (EBIT) beeinflussen. Das EBIT liegt demnach bei EUR -8,4 Mio. (Vorjahr: -9,5 Mio.). Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (EBT) stellt sich auf EUR -9,6 Mio. (Vorjahr: EUR -12,2 Mio.) ein. Nach Bereinigung um die nicht wiederkehrenden Aufwendungen ergibt sich ein EBIT von EUR -2,2 Mio. und ein EBT von EUR -2,8 Mio.
      Da die Entwicklungen in der Wirtschaft derzeit keinen realistischen Anlass für steigende Wachstumsraten zulassen, geht das Unternehmen für das Jahr 2003 von einer Umsatzerwartung in Höhe von EUR 39 Mio. aus - und einem positiven Ergebnis.





      Dino entertainment AG Geschäftsjahr 2002 / Asset-deal
      Mit notariellem Vertrag vom 16. Oktober 2002 haben die Dino entertainment AG und die Panini Verlags GmbH einen Asset-deal-Vertrag geschlossen. Damit hat sich die Dino entertainment AG verpflichtet, am 31. Dezember 2002 ihr Vermögen im Wesentlichen auf die Panini Verlags GmbH zu übertragen. Die außerordentliche Hauptversammlung am 26. November 2002 hat dem Vertrag zugestimmt. Am 5. Februar 2003 sind die auf der Hauptversammlung beschlossenen Satzungsänderungen sowie die Umfirmierung der Dino entertainment AG in CNV Vermögensverwaltungs AG (CNV AG) im Handelsregister eingetragen worden.
      Nach den verlustreichen Jahren 2000 und 2001 war das operative Geschäft der CNV AG im Geschäftsjahr 2002 wieder profitabel. Die CNV AG zeigt ein Konzern- EBIT von 1,4 Mio. EUR (Vorjahr: minus 8,4 Mio. EUR). Weiterhin belastet wird die Ertragslage vom negativen Finanzergebnis mit einem Umfang von 2,3 Mio. EUR im Konzern und 2,8 Mio. EUR in der AG. Die Umsatzerlöse sind im Konzern auf 28,7 Mio. EUR (Vorjahr: 31,1 Mio. EUR) zurückgegangen. Zum 31.12.2002 besteht ein Eigenkapitat von 26,6 Mio. EUR bei der CNV AG und von 26,7 Mio. EUR im Konzern.
      Aufgrund der äußerst schwierigen Marktsituation im Jahr 2002 weist die CNV AG für das Geschäftsjahr 2002 einen Konzernrohertrag von TEUR 8.525 aus - multipliziert mit dem vertraglich vereinbarten Faktor 1,14 ergibt sich daraus der für den Kaufpreis maßgebliche Goodwill in Höhe von TEUR 9.718. Der Saldo aus dem übertragenen Vermögen und übernommenen Verbindlichkeiten (Net Assets in Höhe von TEUR 3.713) sowie aus dem erwirtschafteten Rohertrag führt zu einem Kaufpreis von insgesamt TEUR 13.431.





      Die von der VCL Film + Medien AG (WKN 509850) beantragte Fristverlängerung für den Jahresabschluss 2002 und den ersten Quartalsabschluss 2003 wurde nun seitens der Deutschen Börse bewilligt.
      VCL veröffentlicht nun am 28. April 2003 die endgültigen Zahlen des Jahresabschlusses 2002. Ende Mai folgt die Veröffentlichung des Abschlusses zum ersten Quartal 2003. In Abstimmung mit den Wirtschaftsprüfern wurde dieser Antrag notwendig, da aufgrund der angespannten Liquiditätssituation des Unternehmens zusätzliche Prüfungshandlungen durchgeführt werden müssen.
      Die Bilanzpresse- und Analystenkonferenz zum Jahreabschluss wird am 13. Mai 2003 in Frankfurt stattfinden. Die Ende Oktober 2002 publizierte Umsatzprognose von 35,0 bis 40,0 Millionen Euro wird eingehalten. Beeinflusst durch u.a. außerordentliche Filmwertabschreibungen ist aber von einem insgesamt negativen EBIT nach Berücksichtung von Sondereinflüssen auszugehen.
      Die laufenden finanziellen Verpflichtungen konnten von 95 Millionen Euro (Stand 30. November 2001) auf ca. 20 Millionen Euro (Stand 30. November 2002) reduziert werden.
      Das Ende Februar 2003 abgelaufene erste Quartal beinhaltet Erträge aus der Rückabwicklung des TV-Filmpakets.













      Für Durlacher!
      Gauss Interprise AG und Konzern veröffentlichen Jahresabschlüsse 2002

      31.03.2003 (10:49)
      Hamburg, 31.03.2003 Die Gauss Interprise AG (Prime Standard: GSO, ISIN DE
      0005074603) und der Konzern haben heute ihre geprüften und mit dem uneingeschränkten
      Bestätigungsvermerk versehenen Abschlüsse für 2002 veröffentlicht.

      Die Umsätze des nach US-GAAP bilanzierenden Gauss Konzerns beliefen sich auf 29,4
      Mio. EUR (Vorjahr 32,8 Mio. EUR).
      Aufgrund schwieriger Marktverhältnisse und der
      Abwertung des US-Dollars reduzierten sich die Umsätze in 2002 gegenüber 2001 um ca.
      10 %. Auf die USA entfielen 61 % (Vorjahr 57 %) der Umsätze, 25 % (Vorjahr 24 %) auf
      Deutschland und 14 % (Vorjahr 19 %) auf Rest-Europa.
      Als Bruttoergebnis nach direkt zurechenbaren Herstellkosten wurden 20,2 Mio. EUR
      (Vorjahr 22,3 Mio. EUR) und damit eine Bruttoumsatzmarge von 69 % (Vorjahr 68 %)
      erreicht. Der operative Verlust (EBITDA) konnte auf –2,4 Mio EUR deutlich und nachhaltig
      gegenüber dem Vorjahr (–25,3 Mio EUR)
      verringert werden. Die US-amerikanische
      Tochtergesellschaft wirtschaftete dabei in allen Quartalen positiv und erzielte einen
      Jahresüberschuss. Der Konzernfehlbetrag (vor Effekten aus der Anwendung neuer US-GAAP-
      Vorschriften) machte 8,6 Mio. EUR (Vorjahr –39,3 Mio. EUR) aus, was zu einem
      Verlust je Aktie von 0,23 EUR (Vorjahr –1,11 EUR) führte. Nach einer aufgrund der neuen
      Rechnungslegungsvorschriften gebotenen Goodwill-Abschreibung von 6,1 Mio EUR beläuft
      sich der Fehlbetrag 2002 im Gauss Konzern auf 14,8 Mio. EUR
      .
      Zum Jahresende 2002 hat sich die Finanzlage der Gauss Gruppe mit rund 5,0 Mio. EUR
      Liquidität und kurzfristigen Finanzanlagen gegenüber dem Vorjahr (2,0 Mio. EUR) erheblich
      verbessert. Gauss beschäftigte Ende 2002 197 Mitarbeiter (Ende 2001: 280).
      Für 2003 erwartet Gauss Umsätze von rund 30 Mio. EUR und erstmalig im Gesamtjahr ein
      positives operatives Ergebnis (EBITDA). Die Entwicklung wird abhängig sein von der Dauer
      der negativen Auswirkungen des Irak-Krieges auf die Volkswirtschaften Europas und
      Amerikas
      Avatar
      schrieb am 01.04.03 15:17:50
      Beitrag Nr. 9 ()
      Jaja...:D :D :D
      Avatar
      schrieb am 01.04.03 16:49:33
      Beitrag Nr. 10 ()
      Ein Blick auf die Boerse nach der Reform

      --------------------------------------------------------------------
      Die Reform der Deutschen Boerse ging ohne Probleme letzte Woche
      ueber die Buehne. Die neuen Marktsegmente seit 24.03.03 heissen
      Prime Standard, General Standard, XTF (Exchange Traded Funds), XETRA
      Stars, Freiverkehr, Amtlicher Markt und Geregelter Markt.

      Auch die Indizes haben sich veraendert: Der DAX100 wird ersetzt
      durch den HDAX, der NEMAX50 entfaellt voraussichtlich Ende 2004 und
      der SMAX entfaellt ersatzlos. Neu im Angebot sind die folgenden
      Indizes: TecDAX, Mid-Cap-Market-Index, Classic-All-Share-Index und
      der Technology All-Share-Index, der den NEMAX All Share ersetzt.

      Eine gewissen UEbergangszeit gibt es auch: Neuer Markt und der
      zugehoerige Index NEMAX50 werden noch eine gewisse Zeit parallel
      weitergefuehrt: Der NEMAX50 voraussichtlich bis Ende 2004, der Neue
      Markt bis Ende 2003.




      Wann wird was geändert?

      01.01.2003
      Neue Börsenordnung tritt in Kraft
      31.01.2003
      Stichtag zur Veröffentlichung der Rangliste
      aller Unternehmen im Prime Standard
      11.02.2003
      Entscheidung über Indexzusammensetzung
      21.03.2003
      Umstellung nach Handelsschluß
      24.03.2003
      Handelsstart der neuen Indexfamilie
      Ende 2003
      Neuer Markt und SMAX werden voraussichtlich
      endgültig eingestellt.
      Ende 2004
      Voraussichtliches Ende NEMAX50

      Welche Marktsegmente gibt es ab dem 24.03.03?
      Es gibt ab dem 24.03.03 folgende Marktsegmente:


      - Prime Standard
      - General Standard
      - XTF (Exchange Traded Funds)
      - XETRA Stars
      - Freiverkehr
      - Amtlicher Markt
      - Geregelter Markt

      Alle rechtlichen Grundlagen für die Zulassung sind im Börsengesetz, in der Börsenzulassungsverordnung und im Verkaufsprospektgesetz geregelt.
      Für den Emittenten bestehen neben den Zulassungsvoraussetzungen bestimmte Folgepflichten.

      Prime Standard
      Das Segment Prime Standard ist für Unternehmen, die sich internationalen Investoren stellen
      wollen. Sie müssen über das Maß des General Standards hinaus hohe internationale Voraus-
      setzungen erfüllen.

      Voraussetzungen
      Zu den erhöhten Voraussetzungen des Prime Standard
      gehören:

      1. Quartalsberichterstattung.
      2. Anwendung internationaler Rechnungslegungs-
      standards (IFRS/IAS oder US-GAAP).
      3. Veröffentlichung eines Unternehmenskalenders mit
      den wichtigsten Terminen.
      4. Durchführung mindestens einer Analystenkonferenz
      pro Jahr.
      5. Ad-hoc Mitteilungen und laufende Berichterstattung in
      englischer Sprache.

      Die Zulassung erfolgt auf Antrag des Emittenten.
      Entscheidungsgremium ist die Zulassungsstelle.

      Übergangsfrist
      Für Unternehmen, die bei Einführung des Prime Standard bereits zum Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen sind, gilt für die Rechnungslegung eine Übergangsfrist: Diese Unternehmen müssen ab dem Geschäftsjahr, das am oder nach dem 1. Januar 2005 beginnt, die internationalen Rechnungslegungsstandards anwenden.


      Indizes im Prime Standard
      Der Prime Standard verfügt über folgende Indizes:


      - DAX
      - MDAX
      - SDAX
      - TecDAX
      - NEMAX50

      Unterhalb des DAX wird der Prime Standard in
      "Klassische Branchen" und "Technologiebranchen"
      aufgeteilt:

      Klassische Branchen
      MDAX
      SDAX

      Technologiebranchen
      TecDAX
      NEMAX50

      Die Notierung im Prime Standard ist Voraussetzung für
      die Aufnahme in einen dieser Indizes.
      Neuer Markt und SMAX werden voraussichtlich Ende
      2003 endgültig eingestellt. Der NEMAX50 wird noch
      bis Ende 2004 berechnet, weil es noch eine Reihe
      von Produkten gibt, die darauf beruhen.
      Im Prime Standard gibt es außerdem die Indizes
      - Prime All Share-Index
      - 18 Branchenindizes mit insgesamt 62 Industry-Groups
      Die Indizes des Prime Standard sind im einzelnen:
      Auswahlindizes (DAX, MDAX, SDAX, TecDAX, NEMAX50)

      DAX
      Umfang:
      30 größte deutsche Werte des Prime Standard.
      Historie:
      Führt den Index der Börsen-Zeitung fort, dessen
      historische Zeitreihe bis 1959 zurück reicht.

      MDAX
      Umfang:
      50 größte Werte, nur aus den klassischen Branchen.
      Historie:
      Die vorhandene Historie wird weitergeführt.
      Außerdem steht der MDAX jetzt auch ausländischen
      Unternehmen offen.
      Einzige Voraussetzung: Heimatbörse muß XETRA sein.

      SDAX
      Umfang:
      die nach dem MDAX folgenden 50 kleineren
      Werte aus den klassischen Branchen.
      Der SDAX schließt sich direkt an den MDAX an.
      Historie:
      Die vorhandene Historie wird weitergeführt.

      TecDAX
      Umfang:
      30 größte Werte der Technologieunternehmen
      des Prime Standard.
      Historie:
      Der TecDAX schließt nahtlos an den NEMAX50 an.
      Der TecDAX (= Technology-DAX) und der bisherige
      NEMAX50 unterscheiden sich vor allem in einem
      Punkt: Der NEMAX50 war bisher eine Mischung aus
      Wachstums-, IPO- und Technologiemarkt.
      Der TecDAX enthält hingegen nur noch Technologie-
      werte. Er stellt also den verkleinerten Nachfolge-
      index dar.

      NEMAX50
      Umfang:
      50 größte Technologietitel des Prime Standard
      unterhalb des DAX.
      Historie:
      Die vorhandene Historie wird weitergeführt.
      Der NEMAX50 wird voraussichtlich Ende 2004 endgültig
      eingestellt. Bis dahin wird die Deutsche Börse
      parallel zum TecDAX den NEMAX50 berechnen.

      Benchmarkindizes (HDAX, Mid-Cap-Market-Index)

      HDAX
      NEU

      Umfang:
      Vereint DAX30, MDAX50 und TecDAX30.
      Er geht über sämtliche Branchen des Prime Standard.
      Historie:
      Der HDAX schließt sich nahtlos an den DAX100 an.
      HDAX ist damit der Nachfolger des DAX100.

      Mid-Cap-Market-Index
      NEU

      Umfang:
      80 Titel aus dem MDAX50 und dem TecDAX30.
      Historie:
      Beginnt an 24.03.03

      All-Share-Indizes (Classic-All-Share, Technology-All-Share, CDAX)

      Classic-All-Share
      NEU

      Umfang:
      Alle Titel des Prime Standard aus den klassischen
      Branchen unterhalb des DAX30.
      Historie:
      Beginnt an 24.03.03

      Technology-All-Share
      NEU
      Umfang:
      Alle Titel des Prime Standard aus den Technologiebranchen
      unterhalb des DAX30
      Historie:
      Der Technology-All-Share schließt sich nahtlos an den
      NEMAX All Share an
      Der Technology-All-Share ersetzt damit den
      NEMAX All Share.

      CDAX
      Umfang:
      Alle deutschen Werte aus Prime und General Standard
      Historie:
      Die vorhandene Historie wird weitergeführt
      Der CDAX mißt die Entwicklung des gesamten deutschen
      Aktienmarktes.

      Branchenindizes und Industry-Groups
      Die Zuordnung eines Unternehmens zu einer Branche
      richtet sich nach dem Umsatzschwerpunkt des
      Unternehmens.
      Folgende 18 Branchenindizes gibt es
      (englische Bezeichnung in Klammern):
      - Automobil (Automobile)
      - Banken (Banks)
      - Bauindustrie (Construction)
      - Chemie (Chemicals)
      - Energie/Rohstoffe (Basic Ressources)
      - Finanzdienstleistungen (Financial Services)
      - Handel (Retail)
      - Industrie (Industrial)
      - Konsumgüter (Consumer)
      - Medien (Media)
      - Pharma und Gesundheit (Pharma & Healthcare)
      - Nahrungsmittel (Food & Beverages)
      - Software (Software)
      - Technologie (Technology)
      - Telekommunikation (Telecommunication)
      - Transport und Logistik (Transport & Logistics)
      - Versicherungen (Insurance)
      - Versorger (Utilities)
      Industry-Groups
      Unterhalb der 18 Branchenindizes gibt es 62 Industry-Groups. Ihre Zahl ist bei Bedarf erweiterbar. So unterteilt sich zum Beispiel der Branchenindex Automobil in die zwei Groups
      Hersteller und Zulieferer.


      General Standard
      Der General Standard ist für kleine und mittlere Unternehmen geplant, die überwiegend nationale Investoren ansprechen und an einem kostengünstigen Listing interessiert sind.
      Diese Unternehmen müssen die gesetzlichen Mindestanforderungen des Amtlichen Marktes oder Geregelten Marktes erfüllen.
      Unternehmen des Amtlichen Marktes oder Geregelten Marktes an der FWB Frankfurter Wertpapierbörse, die keinen Prime Standard-Antrag gestellt haben, wurden automatisch im General Standard aufgenommen.

      Voraussetzungen
      Voraussetzungen für den General Standard sind:
      - Jahresabschluß/Halbjahresbericht
      - Ad-Hoc-Mitteilungen auf Deutsch

      Indizes im General Standard
      Es gibt keine eigenen Indizes für den General Standard. Allerdings umfaßt der CDAX sowohl Unternehmen aus dem Prime Standard als auch dem General Standard


      Amtlicher Markt
      Der Amtliche Markt ist ein organisierter Markt im Sinne von § 2 Abs.5 des Wertpapierhandelsgesetzes. An der FWB Frankfurter Wertpapierbörse sind derzeit fast
      630 Aktientitel und rund 5.100 Anleihen in diesem Marktsegment notiert.

      Vor der Aufnahme des Handels muß der Emittent ein öffentlich-rechtliches Zulas-sungsverfahren durchlaufen. Zusammen mit mindestens einem Kreditinstitut, einem Finanzdienstleistungsinstitut oder einem Unternehmen, das nach § 53 Abs.1, Satz 1 oder § 53b Abs.1, Satz 1 des Gesetzes über Kreditwesen tätig ist, muß der Emittent
      einen Antrag bei der Zulassungsstelle der FWB einreichen. Gehört er selbst zu einer dieser Gruppen, so kann er das Verfahren zur Zulassung eigenständig beantragen


      Geregelter Markt
      Der Geregelte Markt ist ein organisierter Markt im Sinne von § 2 Abs.5 des Wertpapierhandelsgesetzes. An der FWB Frankfurter Wertpapierbörse werden derzeit
      fast 170 Aktientitel und rund 1.500 Anleihen in diesem Marktsegment gehandelt.
      Vor der Aufnahme des Handels muß ein Emittent ein öffentlich-rechtliches Zulassungsverfahren durchlaufen. Zusammen mit mindestens einem Kreditinstitut, einem
      Finanzdienstleistungsinstitut oder einem Unternehmen, das nach § 53 Abs.1, Satz 1 oder § 53b Abs.1, Satz 1 des Gesetzes über Kreditwesen tätig ist, muß der Emittent
      einen Antrag bei der Zulassungsstelle der FWB einreichen. Ist das Unternehmen bereits an einer anderen deutschen Börse zum Geregelten Markt zugelassen, so kann die
      Zulassung ohne ein begleitendes Institut beantragt werden.

      Was ändert sich für Privatanleger?
      Die Neusegmentierung des Aktienmarktes und der zugehörigen Indizes hat keinerlei Auswirkungen auf die Handelbarkeit der Aktien. Das gilt auch für abgeleitete Produkte (z.B. Optionsscheine), da die Grundlagen dieser Produkte (z.B. der NEMAX50) weiter berechnet werden.

      Was ändert sich für Unternehmen?
      Unternehmen, die neu an die Börse gehen und in den Prime Standard aufgenommen werden wollen, müssen die genannten Voraussetzungen erfüllen. Unternehmen, die bereits an der Börse notiert sind, aber noch nicht nach den internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS/IAS oder US-GAAP) bilanzieren, erhalten eine Übergangsfrist bis 2005.

      Welche Indizes werden abgeschafft bzw. verändert?
      - DAX100 wird ersetzt durch HDAX.
      - NEMAX50 entfällt voraussichtlich Ende 2004.
      - SMAX entfällt ersatzlos.

      Welche neuen Indizes gibt es?
      - HDAX (ersetzt den DAX100)
      - TecDAX
      - Mid-Cap-Market-Index
      - Classic-All-Share-Index
      - Technology All-Share-Index (ersetzt den NEMAX All Share)

      Quellen
      Deutsche Börse AG: http://deutsche-boerse.com
      Avatar
      schrieb am 01.04.03 17:34:02
      Beitrag Nr. 11 ()
      Mehr Details zur Reform finden Sie unter:
      http://reform.finanztreff.de
      Avatar
      schrieb am 01.04.03 17:42:11
      Beitrag Nr. 12 ()
      Zusammenschluss
      Berliner und Bremer Boerse

      --------------------------------------------------------------------
      Der 21. Maerz 2003 war der letzte Handelstag der Bremer Boerse. Seit
      dem ist der Parketthandel in Bremen vollstaendig eingestellt. Das
      ist das Ergebnis des Zusammschlusses von Bremer und Berliner Boerse.
      Der in Bremen betriebene Handel wurde in den Handel der Berliner
      Boerse AG ueberfuehrt.

      Fuer Finanztreff.de Nutzer heisst das:
      - Der Boersenplatz Bremen entfaellt in der Ansicht nach
      Boersenplaetzen auf Finanztreff.de.
      - Alle ehemals in Bremen gehandelten Papiere finden Sie jetzt unter
      dem Boersenplatz Berlin.
      - Auch die Historie aus Bremen wurde auf den Boersenplatz Berlin
      uebertragen und wird dort weitergefuehrt.
      Avatar
      schrieb am 03.04.03 14:51:57
      Beitrag Nr. 13 ()
      euro adhoc: e-m-s new media AG / Quartals- und Halbjahresbilanzen / e-m-s new media AG hat im ersten Quartal 2003 den Turnaround geschafft (D)


      ---------------------------------------------------------------------
      Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist
      der Emittent verantwortlich.
      ---------------------------------------------------------------------

      Die e-m-s new media AG (WKN 521280/ ISIN DE0005212807), der
      Spezialist für Home-Entertainment, konnte bereits im ersten Quartal
      des Geschäftsjahres 2003 aufgrund nachhaltiger Umstrukturierungen die
      Gewinnschwelle überspringen. Gemäß den vorliegenden Zahlen geht das
      Management mindestens von einem positiven EBIT (Ergebnis vor Zinsen
      und Steuern) aus (Vorjahr: minus 1,056 Mio. Euro).

      Die Umsatzerlöse stiegen im Zeitraum vom 01.01. bis 31.03.2003 um 60
      Prozent auf 3,64 Millionen Euro. Damit wurden die Planungen für das
      erste Quartal 2003 um 30 Prozent deutlich übertroffen. Für das erste
      Halbjahr 2003 rechnet der Vorstand nun mit Umsätzen in Höhe von 6,84
      Millionen Euro, das entspricht einer Steigerung gegenüber dem
      entsprechenden Vorjahreswert um rund 70 Prozent.

      Für das ganze Geschäftsjahr 2003 erwartet das Management Umsatzerlöse
      in Höhe von mindestens 12 Millionen Euro. Diese werden zum weitaus
      größten Teil aus dem Home-Ementertainment-Geschäft stammen. Im Geschäftsjahr 2002 erzielte die e-m-s new media AG einen Gesamterlös von 10,5 Millionen Euro. Hierin waren aber einmalige Umsätze aus dem Lizenzverkauf in Höhe von drei Millionen Euro enthalten.
      Die Home-Video-Umsätze beliefen sich 2002 auf 7,5 Millionen Euro. Somit plant das Unternehmen in diesem Jahr ein vergleichbares Umsatzwachstum von rund 60 Prozent und ein positives EBIT.

      Der vollständige Quartalsabschluss wird bis Ende Mai zur Verfügung gestellt, der Jahresabschluss per 31.12.2002 steht Ende April unter www.ems-newmedia.com zum Download bereit.

      Ende der Ad-hoc-Mitteilung euro adhoc 03.04.2003
      Avatar
      schrieb am 03.04.03 15:58:24
      Beitrag Nr. 14 ()
      Kurs:
      http://kurse.exchange.de/exchange/de/detailanzeige_aktien.ht…


      e-m-s new media AG meldet vorläufige, ungeprüfte Zahlen zum Geschäftsjahr 2002
      Ad-hoc Mitteilung nach § 15 WpHG / 12.02.2003

      Die e-m-s new media AG (WKN 521280 / ISIN DE0005212807) meldet für das Geschäftsjahr 2002 einen Umsatz in Höhe von € 10,6 Mio. und damit eine 45%-ige Steigerung gegenüber dem Vorjahr. Bei einer nachhaltigen, erfolgreichen Reduktion der Fixkosten von ca. € 1,8 Mio. konnte das EBITDA deutlich auf € 1,6 Mio. gesteigert werden (Vorjahr: € -5,9 Mio.). Ebenso wurde das EBIT von € -10,8 Mio. im Vorjahr auf € -5,0 Mio. verbessert .
      Die im Geschäftsjahr 2002 vorgenommenen personellen und absatzstrategischen Veränderungen im Vertrieb zeigen in 2003 positive Auswirkungen. Im Januar 2003 wurden der Vorjahresumsatz um 80 % übertroffen und die Marktanteile bezogen auf die Absatzmengen an den Endkunden deutlich ausgebaut. Für das Geschäftsjahr 2003 erwartet die e-m-s new media AG Umsatzerlöse in Höhe von € 12 Mio. allein im Kerngeschäftsfeld Homevideo, wovon € 2,75 Mio. im ersten Quartal eingeplant sind. Für das Geschäftsjahr 2003 wird u.a. aufgrund einer stärkeren Konzentration auf eigene Titel insgesamt mit einem positiven EBIT gerechnet.
      Darüber hinaus befindet sich die e-m-s new media AG derzeit in intensiven Gesprächen mit der Baader Wertpapierhandelsbank AG, um die e-m-s new media AG von der zum 28.2.03 bestehenden Abnahmeverpflichtung der Advanced Medien Aktien zu befreien.
      Der vollständige und geprüfte Jahresabschluss wird Ende März 2003 veröffentlicht.
      Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

      e-m-s new media AG
      Sonja Norden
      Schleefstr. 3
      44287 Dortmund
      Tel. 0231/9455-333
      Fax 0231/9455-339
      s.norden@ems-newmedia.com


      e-m-s new media AG und Baader Wertpapierhandelsbank AG führen Verhandlungen fort
      28.02.03
      Wie bereits in der Ad hoc-Mitteilung vom 12.02.03 mitgeteilt, befinden sich die
      e-m-s new media AG und die Baader Wertpapierhandelsbank AG in intensiven Verhandlungen, um die e-m-s new media AG von der zum 28.02.03 bestehenden Abnahmeverpflichtung von 1,33 Mio. Aktien der Advanced Medien AG zu befreien. Diese Verhandlungen konnten bis zum 28.02.03 aufgrund rechtlicher und steuerlicher Aspekte nicht abgeschlossen werden und werden deshalb fortgeführt.
      Zur Wahrung der förmlichen Rechtsposition hat die Baader Wertpapierhandelsbank AG nunmehr der e-m-s new media AG die Aktien angedient
      . Für den Fall einer tatsächlichen Verpflichtung zur Übernahme der angedienten Aktien hat die e-m-s new media AG bereits in den vorherigen Geschäftsabschlüssen hinreichende Drohverlustrückstellungen gebildet, so dass hieraus keine weiteren GuV-Belastungen entstehen werden.

      Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
      Sonja Norden
      Investor Relations Manager
      e-m-s new media AG
      Schleefstr.3 D-44287 Dortmund

      Tel. 0231 / 9455 - 333
      Fax 0231 / 9455 - 339

      Publikationen
      Quelle vom 03.04.2002:http://www.ems-newmedia.com/inv6.htm

      Detailinformationen zur Gesellschaft wie auch die gesetzlich vorgeschriebenen Veröffentlichungen können Sie in dieser Rubrik einsehen wie auch als PDF-Datei abrufen. Sollten Sie keine Möglichkeit haben, die PDF-Dateien zu öffnen, können Sie unter dem Button Adobe Acrobat Reader sofort die notwendige Software kostenfrei erhalten.

      9-Monats-Bericht 2002
      9-Monats-Bericht 2002 als PDF-Datei (deutsche Fassung) (ZIP-Datei)
      9-Monats-Bericht 2002 als PDF-Datei (englische Fassung) (ZIP-Datei)
      Halbjahresbericht 2002
      Halbjahresbericht 2002 als PDF-Datei (deutsche Fassung) (ZIP-Datei)
      Halbjahresbericht 2002 als PDF-Datei (englische Fassung) (ZIP-Datei)
      3-Monats-Bericht 2002
      3-Monats-Bericht 2002 als PDF-Datei (deutsche Fassung) (ZIP-Datei)
      3-Monats-Bericht 2002 als PDF-Datei (englische Fassung) (ZIP-Datei)

      Geschäftsbericht 2001
      Geschftsbericht 2001 als PDF-Datei (deutsch/englisch)
      9-Monats-Bericht 2001
      9-Monats-Bericht 2001 als PDF-Datei (deutsche Fassung) (ZIP-Datei)
      9-Monats-Bericht 2001 als PDF-Datei (englische Fassung) (ZIP-Datei)




      Directors Dealings
      Quelle: http://www.ems-newmedia.com/dealings.htm

      Name Funktion WertpapierKennnummer
      Wertpapiergattung Stückzahl Datum
      Werner Wirsing-Lüke Vorstand WKN 521280
      ISIN DE0005212807 nennwertlose Inhaber-Stammaktien unentgeltliche Übertragung an Familienmitglieder 30.000 07.02.03
      Werner Wirsing-Lüke Vorstand WKN 521280
      ISIN DE0005212807 nennwertlose Inhaber-Stammaktien unentgeltliche Übertragung an Familienmitglieder 300.000 07.02.03
      Werner Wirsing-Lüke Vorstand WKN 521280
      ISIN DE0005212807 nennwertlose Inhaber-Stammaktien unentgeltliche Übertragung an Familienmitglieder 300.000 07.02.03
      Werner Wirsing-Lüke Vorstand WKN 521280
      ISIN DE0005212807 nennwertlose Inhaber-Stammaktien unentgeltliche Übertragung an Familienmitglieder 300.000 07.02.03

      Finanzkalender
      Quelle: http://www.ems-newmedia.com/inv7.htm

      Invest 2003 in Stuttgart 04.-06.04.2003 J
      Jahresabschluß 2002 April 2003
      Zwischenbericht 1. Quartal 2003 Mai 2003
      Hauptversammlung in Dortmund 5. Juni 2003
      ab 14 Uhr Casino Hohensyburg



      Corporate Governance
      Quelle: http://www.ems-newmedia.com/corporate.htm

      Entsprechenserklärung des Vorstandes und Aufsichtsrates der e-m-s new media AG zu den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" gemäß § 161 AktG
      Der Begriff Corporate Governance steht für eine verantwortungsbewusste und auf langfristige Wertschöpfung ausgerichtete Führung und Kontrolle von Unternehmen. Effiziente Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat, Achtung der Aktionärsinteressen, Offenheit und Transparenz der Unternehmenskommunikation sind wesentliche Aspekte guter Corporate Governance.
      Der Vorstand und Aufsichtsrat der e-m-s new media AG erklären, dass den Verhaltensempfehlungen der von der Deutschen Bundesregierung eingesetzten Kodex-Kommission zur Unternehmensleitung und -überwachung mit den nachfolgend aufgeführten Ausnahmen entsprochen wird:
      I. In folgenden Ziffern wich das Verhalten der Organe der e-m-s new media AG im Geschäftsjahr 2002 von den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex ab:


      4.2.1 Zusammensetzung des Vorstandes Im Geschäftsjahr 2002 bestand der Vorstand der e-m-s new media AG aus einer Person. Gründe hierfür waren insbesondere die derzeitige Unternehmensgröße sowie die Fokussierung des Unternehmens auf ein Kerngeschäftsfeld.
      5.1.2 Altergrenze für Vorstandsmitglieder Da der heutige Vorstand der e-m-s new media AG bei weitem nicht in der Nähe einer festzulegenden Altergrenze ist, wurde eine solche Regelung bislang nicht festgelegt. In der Geschäftsordnung der e-m-s new media AG wird aufgenommen, dass Vorstände nur bestellt werden, wenn sie ein bestimmtes Alter nicht überschritten haben.
      5.3.2 Einrichtung eines Audit Commitee Der Aufsichtsrat der e-m-s new media AG hat keinen gesonderten Ausschuss für die Fragen der Rechnungslegung und des Risikomanagements gebildet. Aufgrund der Unternehmensgröße und der Größe des Aufsichtsrates (6 Mitglieder), wurden diese Themen auf Wunsch des Aufsichtsrates im gesamten Aufsichtsrat behandelt.
      5.4.5 Variable Vergütung für Aufsichtsräte Die Aufsichtsratsmitglieder der e-m-s new media AG erhielten ausschließlich eine fixe Vergütung, da aufgrund der Ertragssituation des Unternehmens eine variable Vergütung nicht umsetzbar gewesen ist.
      7.1.2 Veröffentlichungsfristen für Zwischenberichte Die e-m-s new media AG hat ihre Zwischenberichte im Geschäftsjahr 2002 - wie gemäß Regelwerk Neuer Markt gefordert - spätestens zwei Monate nach Ende des Berichtszeitraums öffentlich zugänglich gemacht.
      II. In folgenden Ziffern wird das Verhalten der Organe der e-m-s new media AG zukünftig vom Kodex abweichen:
      4.2.1 Zusammensetzung des Vorstandes Eine Änderung in der Zusammensetzung des Vorstandes und damit eine Erhöhung der Anzahl der Vorstandsmitglieder ist aus heutiger Sicht nicht geplant. Bei einer deutlichen Veränderung der Unternehmensgröße oder einer Ausweitung der Geschäftsfelder wird der Aufsichtsrat über die Zusammensetzung des Vorstandes entsprechend beraten.
      5.3.2 Einrichtung eines Audit Commitee Der Aufsichtsrat wird auch zukünftig kein gesondertes Audit Committe für die Fragen der Rechnungslegung und des Risikomanagements bilden, da diese Themenstellungen auf Wunsch des Aufsichtsrates auch zukünftig vom gesamten Aufsichtsrat der e-m-s new media AG behandelt werden sollen. Bei einer deutlichen Veränderung der Unternehmensgröße oder einer Ausweitung der Geschäftsfelder wird der Aufsichtsrat über die Einrichtung eines Audit Committee entsprechend beraten.
      5.4.5 Variable Vergütung für Aufsichtsräte Die Aufsichtsratsmitglieder der e-m-s new media AG werden auch zukünftig eine ausschließlich fixe Vergütung erhalten. Bei einer deutlichen Verbesserung der Ertragssituation des Unternehmens, soll jedoch - vorbehaltlich der Zustimmung der Hauptversammlung - eine Aufteilung in fixe und variable Bestandteile erfolgen.
      7.1.2 Veröffentlichungsfristen für Zwischenberichte Die e-m-s new media AG wird ihre Zwischenberichte - wie in der Börsenordnung für die Frankfurter Wertpapierbörse, die am 01.01.2003 in Kraft tritt, gefordert - spätestens innerhalb von zwei Monaten nach Ende des Berichtszeitraums öffentlich zugänglich machen. Ziel der e-m-s new media AG hierbei ist es jedoch, die Zwischenberichte so schnell wie möglich zu veröffentlichen. Eine verbindliche Zusage, diese Berichte gemäß der im Corporate Governance Kodex geforderten Frist von 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums zu veröffentlichen, kann aber zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht gemacht werden.
      Dortmund, 16.12.2002


      Der Aufsichtsrat Der Vorstand






      Marktanteil der e-m-s new media AG wächst deutlich

      Der DVD-Boom hält weiter an. Wurden im Jahr 2002 in Deutschland fast doppelt
      soviel DVDs wie in 2001 verkauft, so wurden bisher im Jahr 2003 80 % mehr DVDs verkauft als im
      gleichen Zeitraum 2002. Die e-m-s new media AG hat an dieser Entwicklung deutlich partizipiert. Im Januar
      und Februar 2003 hat die e-m-s new media AG insgesamt 142 % mehr umgesetzt als im gleichen Zeitraum
      des Vorjahres. Betrug der DVD-Marktanteil der e-m-s in 2002 1,4 %, so stieg dieser im Jahr 2003 auf
      2,1 % und liegt in der KW 8/03 nunmehr bei 3,2 %.

      Besuchen Sie uns auf der Invest 2003 in Stuttgart (04. - 06.04.03)
      Quelle: http://www.ems-newmedia.com/home.htm
      Avatar
      schrieb am 04.04.03 09:33:16
      Beitrag Nr. 15 ()
      moin


      (RTRS) KALENDER-Termine Wirtschaft/Firmen bis 11. April 2003 (+)(+)(+)
      Zürich (18:00)
      HAMBURG - VIVA Media AG, PK anlässlich der Vorstellung des neuen Programms (19:30)
      MÜNCHEN - Escada AG, HV (10:00)
      MÜNCHEN - Allianz Private Krankenversicherungs-AG, Jahres-PK (10:00)
      MÜNCHEN - Schaltbau AG, Bilanz-PK (13:00)
      WÜRZBURG - König & Bauer AG, Bilanz-PK
      ****
      FIRMEN/AUSLAND
      ****
      WIEN - Austrian Airlines AG, Bekanntgabe des Jahresergebnisses für 2002




      FREITAG, 11. APRIL 2003
      ****
      WIRTSCHAFT
      ****
      STUTTGART - Veranstaltung der American Chamber of Commerce mit einem Vortrag des Smart-Chefs Renschler über die Entwicklung des Smart-Unternehmens (11:45)
      SINSHEIM - Europäische Messe für mobile Elektronik "Car + Sound", bis 13.04.03
      ****
      WIRTSCHAFT/AUSLAND
      ****
      WASHINGTON - USA, Erzeugerpreise für März (14:30)
      NEW YORK - USA Verbrauchervertrauen der Universität Michigan (15:45)
      PARIS - Frankreich, Handelsbilanz für Februar (08:45)
      BUDAPEST - Internationale Medienmesse der Internationalen Medienhilfe (IMH), u.a. über die Themen EU-Osterweiterung,
      Minderheiten-Medien und Ausbildung (10:00), bis 12.04.03
      WASHINGTON - USA, Einzelhandelsumsätze für März (14:30)
      PARIS - Frankreich, Verbraucherpreise für März (vorläufig)
      (08:45)
      BRÜSSEL - Europäische Vereinigung der Automobilhersteller
      (ACEA) veröffentlicht vorläufige Zahlen der Auto-Neuzulassungen in Europa für März
      ****
      FIRMEN
      ****
      BERLIN - Berliner Spezialflug AG, HV (10:00)
      BERLIN - Bentley Motor Cars, Veranstaltung anlässlich der Eröffnung der Hauptstadt-Repräsentanz (11:00)
      BERLIN - GASAG Berliner Gaswerke AG, Bilanz-PK (11:00)
      FRANKFURT - Leifheit AG, Bilanz-PK zum Geschäftsjahr 2002 und Analystenkonferenz (13:00) (10:00)
      FRANKFURT - Dürr AG, Analystentreffen
      MÜNCHEN - Advanced Medien AG, Bilanz-PK (11:00)
      gst/deu
      Avatar
      schrieb am 04.04.03 17:49:12
      Beitrag Nr. 16 ()
      Diese Info dürfte für alle Cinemaxx Aktionäre intereessant sein, da Cinnemaxx Anteile an der Ufa hält


      Hamburg, 01.04.03 / 16:15


      Ufa-Übernahme durch Kieft & Kieft vollzogen

      Quelle: blickpunktfilm.de

      Die Übernahme der Ufa-Kinos durch die von der>Kieft & Kieft Filmtheater GmbH und RoWo Holding GmbH & Co. KG gegründeten Auffanggesellschaft "Neue Filmpalast GmbH & Co. KG" ist perfekt. Im Hamburger Ufa-Filmtheater Streit`s wurden heute die Details der "erfolgreich abgeschlossenen Sanierung" von Insolvenzverwalter Jens-Sören Schröder, Marlis und Heiner Kieft (Kieft & Kieft) sowie Stefan Schnapp (Geschäftsführer RoWo Holding) bekannt gegeben. 31 der 33 Ufa-Kinos wurden direkt übernommen und sollen zunächst unter dem Namen Ufa fortgeführt werden. Für den Royal-Palast in Berlin und den Edenpalast in Aachen müssen noch Einzellösungen gefunden werden, deren Management übernimmt die Auffanggesellschaft sofort. 70 der knapp 1000 Mitarbeiter werden im Zuge der Sanierung entlassen. Durch die Übernahme verfügt der Lübecker Betreiber nun über 97 Kinos und 145.000 Sitzplätze und übernimmt damit die Spitzenposition auf dem deutschen Kinomarkt
      Avatar
      schrieb am 04.04.03 17:49:54
      Beitrag Nr. 17 ()
      nachfolgender Artikel dürfte u.a. für die e-m-s aktionäre ninteressant sein!


      59 Mio. gebrannte Spielfilm-CDs


      [ 5,2 Mio. Bundesbürger haben 2002 im Schnitt 11,5 Spielfilme gebrannt ]
      Quelle: http://www.mediabiz.de/newsvoll.afp?Nnr=131613&Biz=videobiz

      Das Piraterieproblem hat auch die Filmindustrie erreicht. Das lässt sich klar aus der GfK-Brennerstudie ableiten, die im Rahmen des>Pirateriegipfels der MBA in München vorgestellt wurde. So wurden von insgesamt 515 Mio. Rohlingen in Deutschland im vergangenen Jahr 59 Mio. mit Spielfilmen bespielt. Mehr als jeder zehnte CD-Rohling wurde damit für Kopien von Spielfilmen verwendet. Anders ausgedrückt: 5,2 Mio. Bundesbürger haben sich 2002 im Schnitt 11,5 Filme gebrannt. Die größten Aktivitäten zeigten die Altersgruppen zwischen zehn und 29 Jahren. Ende 2002 stand in 9,6 Mio. deutschen Haushalten ein CD-Brenner - 29 Prozent Haushaltsausstattung. Bis 2005 rechnet die GfK hier mit 41 Prozent. Geradezu bescheiden ist die Lage noch bei DVD-Brennern: Hier waren es Ende 2002 gerade einmal 100.000 Haushalte. Aber jeder dritte Deutsche hatte im Haushalt Zugriff auf einen CD-Brenner. Nimmt man die Zugriffsmöglichkeiten außerhalb des Haushalts hinzu, war es sogar mehr als jeder zweite Bundesbürger.
      Avatar
      schrieb am 04.04.03 19:07:54
      Beitrag Nr. 18 ()
      Übersicht: Film- und Kinobranche gesamtVerschaffen Sie sich einen Überblick über die Film- und Kinobranche.


      Unter: http://www.mediabiz.de/mbbranch.afp?Biz=cinebiz&Premium=N&Na…
      Avatar
      schrieb am 05.04.03 11:40:51
      Beitrag Nr. 19 ()
      ProSiebenSat.1erhöht Marktanteil


      Das Medienunternehmen gab bekannt, daß es gelungen sei den Marktanteil aller konzerneigenen Sender im Monat März zu erhöhen. So verbuchte das Unternehmen einen Marktanteil bei den 14- bis 49-jährigen von 29,2 Prozent. Dies entspricht einer Steigerung von 0,5 Prozent zum Vormonat. Größter Gewinner unter den Sendern des Konzerns war der Informationssender N24. Dieser konnte im Vergleich zum Vormonat seinen Marktanteil um 0,4 Prozent auf 0,9 Prozent steigern. Dies sei auf das gestiegene Informationsbedürfnis bezüglich des Irak-Krieges zurückzuführen, so ein Unternehmenssprecher.

      Quelle: http://www.into-finance.de/news.php?id=3001
      Avatar
      schrieb am 06.04.03 12:07:16
      Beitrag Nr. 20 ()
      Bundesverfassungsgericht

      - 1 BvR 1613/94 -


      Im Namen des Volkes
      In dem Verfahren
      über
      die Verfassungsbeschwerde
      der Frau G...

      - Bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Hans Norbert Götz,
      Ludwig-Wilhelm-Straße 1, Baden-Baden -

      gegen a) den Beschluß des Oberlandesgerichts Düsseldorf
      vom 2. August 1994 - 19 W 1/93 AktE -,

      b) den Beschluß des Oberlandesgerichts Düsseldorf
      vom 2. August 1994 - 19 W 5/93 AktE -

      hat das Bundesverfassungsgericht - Erster Senat - unterMitwirkung desund der

      Vizepräsidenten Papier,
      der Richter Grimm,
      Kühling,
      der Richterinnen Jaeger,
      Haas,
      der Richter Hömig,
      Steiner
      Richterin Hohmann-Dennhardt

      am 27. April 1999 beschlossen:

      Die Beschlüsse des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 2. August 1994 - 19 W 1/93 AktE - und - 19 W 5/93 AktE - verletzen die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Artikel 14 Absatz 1 des Grundgesetzes. Sie werden aufgehoben. Die Sachen werden an das Oberlandesgericht zurückverwiesen.
      Das Land Nordrhein-Westfalen hat der Beschwerdeführerin die notwendigen Auslagen zu erstatten.

      Gründe:
      A.
      Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Frage, ob die Zivilgerichte in einem aktienrechtlichen Spruchstellenverfahren bei der Bestimmung eines angemessenen Ausgleichs und einer angemessenen Abfindung den Börsenkurs oder den tatsächlich gezahlten Preis für Aktien eines beteiligten Unternehmens berücksichtigen müssen.

      1

      I.
      1. Nach § 291 Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetz (AktG) kann eine Aktiengesellschaft durch einen Unternehmensvertrag die Leitung ihrer Gesellschaft einem anderen Unternehmen unterstellen (Beherrschungsvertrag) oder sich verpflichten, ihren ganzen Gewinn an ein anderes Unternehmen abzuführen (Gewinnabführungsvertrag). Sie bedarf dazu der Zustimmung einer Mehrheit ihrer Hauptversammlung, die mindestens drei Viertel des bei der Beschlußfassung vertretenen Grundkapitals umfassen muß (§ 293 Abs. 1 AktG). Der Beherrschungsvertrag und der Gewinnabführungsvertrag werden in der Praxis regelmäßig zu einem Vertrag verbunden.


      2
      Mit dem Abschluß des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags
      entsteht zwischen der abhängigen Gesellschaft und dem herrschenden Unternehmen ein Vertragskonzern (§ 18 Abs. 1 Satz 2 AktG). Das herrschende Unternehmen ist gemäß § 308 Abs. 1 AktG berechtigt, dem Vorstand der abhängigen Gesellschaft auch "nachteilige Weisungen" zu erteilen. Das Gesellschaftsvermögen der abhängigen Gesellschaft unterliegt schwächeren Bindungen (§ 291 Abs. 3 AktG). Kraft seiner Weisungsbefugnis kann das herrschende Unternehmen die abhängige Gesellschaft ihrer Vermögenswerte weitgehend entkleiden und vollständig dem Konzerninteresse unterwerfen.

      3
      2. Ferner erlaubt § 319 Abs. 1 Satz 1 AktG den Aktionären, die Eingliederung ihrer Gesellschaft in eine andere Aktiengesellschaft zu beschließen, wenn sich alle Aktien der Gesellschaft in der Hand der zukünftigen Hauptgesellschaft befinden.
      Die Eingliederung beläßt der eingegliederten Gesellschaft zwar ihre rechtliche Selbständigkeit, ordnet sie organisatorisch aber vollständig in die Hauptgesellschaft ein.

      4
      Die Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft kann die Eingliederung der Gesellschaft auch dann beschließen, wenn sich mindestens 95 % des Grundkapitals in der Hand der zukünftigen Hauptgesellschaft befinden (§ 320 Abs. 1 AktG).
      Die Eingliederung führt gemäß § 320 a AktG dazu, daß alle Aktien, die sich nicht in der Hand der Hauptgesellschaft befinden, auf diese übergehen. Die Minderheitsaktionäre verlieren mithin im Fall der Mehrheitseingliederung ihre Gesellschaftsbeteiligung.

      5
      3. Zum Schutz der Minderheitsaktionäre
      , die vom Gesetz im Fall des Unternehmensvertrags als "außenstehende" und im Fall der Eingliederung als "ausgeschiedene Aktionäre" bezeichnet werden, enthält das Aktiengesetz verschiedene Vorkehrungen:

      6
      Gemäß § 304 Abs. 1 AktG muß der Gewinnabführungs- und Beherrschungsvertrag einen angemessenen Ausgleich für die außenstehenden Aktionäre in Form einer wiederkehrenden Geldleistung (Ausgleichszahlung) vorsehen.
      Der Ausgleich soll die Minderheitsaktionäre für die aufgrund der Gewinnabführungsverpflichtung weggefallene Dividende entschädigen (vgl. Hüffer, AktG, 3. Aufl. 1997, § 304 Rn. 1).

      7
      Gemäß § 305 Abs. 1 AktG muß der Unternehmensvertrag zudem die Verpflichtung des herrschenden Unternehmens enthalten, auf Verlangen eines außenstehenden Aktionärs dessen Aktien gegen eine im Vertrag bestimmte angemessene Abfindung zu erwerben.
      Dadurch soll der Minderheitsaktionär in die Lage versetzt werden, ohne Vermögensverlust aus der Gesellschaft, an der er keine Herrschaftsmacht mehr besitzt, auszuscheiden (vgl. Hüffer, a.a.O., § 305 Rn. 1). Die Abfindung kann entweder durch Gewährung eigener Aktien der herrschenden Gesellschaft oder ihrer Muttergesellschaft oder durch eine Barabfindung erfolgen (§ 305 Abs. 2 AktG).

      8
      Auch bei der Eingliederung haben die ausgeschiedenen Aktionäre gemäß § 320 b AktG einen Anspruch auf angemessene Abfindung. Dieser Anspruch richtet sich entweder auf Aktien der Hauptgesellschaft oder eine Barabfindung.

      9
      Sind der vertraglich bestimmte Ausgleich oder die zugesagte Abfindung nach Auffassung der Minderheitsaktionäre unangemessen niedrig, so haben diese gemäß § 304 Abs. 3 Satz 3 und Abs. 4, § 305 Abs. 5 Satz 2 bis 4 sowie § 320 b Abs. 2 Satz 2 AktG die Möglichkeit, den angemessenen Ausgleich oder die angemessene Abfindung in einem sogenannten Spruchstellenverfahren gemäß § 306 AktG gerichtlich bestimmen zu lassen.


      10
      II.
      1. Die Beschwerdeführerin war Aktionärin der früheren Deutsch-Atlantischen Telegraphen-Aktiengesellschaft (DAT AG). Hauptaktionärin der DAT AG war die Altana AG, die Ende 1987 mit 91,3 % des Grundkapitals an der DAT AG beteiligt war. Die restlichen Aktien der DAT AG befanden sich je zur Hälfte in der Hand eines weiteren Aktionärs und im übrigen im Streubesitz mehrerer Kleinaktionäre, darunter der Beschwerdeführerin.

      11
      Die DAT AG schloß 1988 mit der Altana AG einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag im Sinn des § 291 AktG. Sie unterstellte mit dem Vertrag die Leitung ihrer Gesellschaft der Muttergesellschaft und verpflichtete sich, ab dem Geschäftsjahr 1988 ihren gesamten Gewinn an diese abzuführen. Der Unternehmensvertrag sah für die außenstehenden Aktionäre einen variablen Ausgleich gemäß § 304 Abs. 2 Satz 2 AktG vor. Die Altana AG garantierte für jede DAT-Aktie im Nennbetrag von 50 DM einen jährlichen Ausgleich in Höhe des 1,3-fachen der auf eine Altana-Aktie im Nennbetrag von 50 DM entfallenden Dividende. Außerdem verpflichtete sich die Altana AG, den außenstehenden Aktionären eine Abfindung gemäß § 305 AktG im Verhältnis 10:13 zu zahlen, also für jede DAT-Aktie im Nennbetrag von 50 DM 1,3 Aktien der Altana AG im Nennbetrag von je 50 DM mit entsprechender Gewinnbeteiligung für das Geschäftsjahr 1988 zu gewähren. Sie bot den außenstehenden Aktionären der DAT AG anstelle der Abfindung in Aktien eine Barabfindung in Höhe von 550 DM je DAT-Aktie an.

      12
      Die Beschwerdeführerin hielt den festgesetzten Ausgleich und die angebotene Abfindung für unangemessen niedrig und strengte deshalb ein Spruchstellenverfahren nach § 306 AktG an. Im Licht des von den beteiligten Gesellschaften in den Jahren 1986 und 1987 erwirtschafteten Gewinns müsse ein Abfindungsverhältnis von 10:23 zugrundegelegt werden. Vor allem müsse bei der Bewertung der DAT AG berücksichtigt werden, daß diese im Vergleich zu ihrer Muttergesellschaft auf einem besonders zukunftsträchtigen Markt tätig sei. Das belege der Börsenkurs. Es gehe nicht an, die Börsendaten bei der erforderlichen Unternehmensbewertung unberücksichtigt zu lassen. Außerdem habe die Altana AG an der Börse und außerbörslich im Vorfeld der Konzernierungsmaßnahme selbst Aktien der DAT AG zu Preisen erworben, die weit höher als das Abfindungsangebot gewesen seien. Es verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz und die aktienrechtliche Treuepflicht, wenn der Großaktionär die außenstehenden Aktionäre zu einem Preis abfinden wolle, der unter demjenigen liege, den er selbst zu zahlen bereit gewesen sei.

      13
      Noch vor Abschluß dieses Spruchstellenverfahrens erwarb die Altana AG weitere DAT-Aktien, so daß sich ihr Anteil an der DAT AG Anfang 1990 auf 95,006 % erhöhte. Die Hauptversammlung der DAT AG beschloß daraufhin im Juni 1990 die Eingliederung der Gesellschaft in die Altana AG. Zuvor hatte sich die Altana AG verpflichtet, "gemäß § 320 Abs. 5 AktG (a.F.) den mit der Eintragung der Eingliederung in das Handelsregister ausscheidenden Aktionären der DAT AG als angemessene Abfindung für je zehn Aktien der DAT AG über nominal 50 DM 14 Aktien der Altana AG über nominal 50 DM zu gewähren". Ferner bot sie den Minderheitsaktionären der DAT AG "freiwillig" an, deren Aktien im Nennbetrag von 50 DM zum Preis von 600 DM zu übernehmen. Die Beschwerdeführerin hielt auch diese Abfindungsangebote für zu niedrig und strengte gemäß § 320 Abs. 6 AktG a.F. in Verbindung mit § 306 AktG ein weiteres Spruchstellenverfahren zur Bestimmung einer angemessenen Abfindung für die Eingliederung an.

      14
      2. Das Landgericht lehnte die Anträge der Beschwerdeführerin auf Festsetzung eines angemessenen Ausgleichs und einer angemessenen Abfindung nach Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Bewertung der beteiligten Unternehmen ab. Die gegen die landgerichtlichen Entscheidungen eingelegten sofortigen Beschwerden der Beschwerdeführerin wies das Oberlandesgericht mit den angegriffenen Beschlüssen im wesentlichen zurück.

      15
      a) In dem Beschluß 19 W 1/93 AktE, der den Unternehmensvertrag betrifft, stellte das Oberlandesgericht fest, sowohl der im Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vorgesehene Ausgleich gemäß § 304 AktG als auch die angebotene Abfindung gemäß § 305 AktG seien angemessen gewesen (veröffentlicht in: AG 1995, S. 85).

      16
      Maßgeblich für die Feststellung einer angemessenen Abfindung in Aktien sei die Verschmelzungswertrelation. Hierzu müsse der Wert der beteiligten Unternehmen bestimmt werden, wobei es auf den "wahren inneren Wert" ankomme. Dagegen sei der Börsenkurs für die Bemessung der Verschmelzungswertrelation unbeachtlich. Er hänge von einer Vielzahl nicht wertbezogener Außeneinflüsse wie politischen Ereignissen, der allgemeinen Börsentendenz sowie psychologischen Momenten ab. Zudem werde er von der Größe oder Enge des Marktes beeinflußt und ermögliche keine Aussage über den wahren Wert der Aktien. Er könne höher oder niedriger sein als der wahre Wert oder sich zufällig mit ihm decken.

      17
      Die Außerachtlassung des Börsenkurses begegne keinen verfassungsrechtlichen Bedenken. Das Bundesverfassungsgericht habe entschieden, daß der Aktionär das zu erhalten habe, was seine gesellschaftliche Beteiligung an dem arbeitenden Unternehmen wert sei (unter Zitat von BVerfGE 14, 263). Das Bundesverfassungsgericht habe damit ersichtlich nicht den Börsenkurs gemeint.

      18
      Ebensowenig komme es darauf an, ob die Altana AG vor oder nach dem für die Unternehmensbewertung maßgeblichen Stichtag Aktien der DAT AG außerhalb der Börse zu einem über dem Abfindungskurs liegenden Kaufpreis erworben habe. Dies verstoße nicht gegen § 53 a AktG. Die Vorschrift betreffe das Verhältnis der Gesellschaft und ihrer Organe zum einzelnen Aktionär, nicht jedoch das Verhältnis zwischen Mehrheits- und Minderheitsaktionär. Allerdings bestehe zwischen den Aktionären eine gesellschaftsrechtliche Treuepflicht. Daraus könne ein Minderheitsaktionär aber keinen Anspruch auf eine Abfindung ableiten, die über den angemessenen Betrag im Sinn des § 305 AktG hinausgehe.

      19
      Die zur Ermittlung der maßgeblichen Verschmelzungswertrelation erforderliche Bewertung der DAT AG und der Altana AG habe der Sachverständige widerspruchsfrei und überzeugend entsprechend der Ertragswertmethode vorgenommen. Danach habe die DAT AG einen Unternehmenswert von 40,5 Mio. DM, während der Wert der Altana AG 989,8 Mio. DM betrage. Der Gutachter sei bei seiner Bewertung von unbestrittenen nachhaltigen Ertragserwartungen ausgegangen, habe zutreffende Kapitalisierungszinssätze angesetzt und schließlich zutreffende Inflationsabschläge und Zuschläge für das Unternehmensrisiko vorgenommen. Die angebotene Barabfindung sowie das Ausgleichsangebot seien in Anbetracht der vom Gutachter festgestellten Zahlen nicht zu beanstanden.

      20
      b) In dem Beschluß 19 W 5/93 AktE, der die Eingliederung betrifft, stellte das Oberlandesgericht fest, daß auch das Abfindungsangebot an die ausgeschiedenen Aktionäre angemessen im Sinn des § 320 Abs. 5 AktG a.F. gewesen sei (veröffentlicht in: AG 1995, S. 84).

      21
      Maßgeblich sei - ebenso wie bei der angemessenen Abfindung gemäß § 305 AktG - die Verschmelzungswertrelation, wozu der wahre innere Wert der Aktie bestimmt werden müsse. Dagegen seien die Börsenkurse der DAT AG und Altana AG nicht von Bedeutung. Dieses Ergebnis verstoße auch im Rahmen der Bemessung der Abfindung nach § 320 Abs. 5 AktG a.F. nicht gegen Art. 14 GG. Ebensowenig seien außerbörslich von der Altana AG gezahlte Kaufpreise entscheidungserheblich. § 53 a AktG gebe den Minderheitsaktionären keinen Anspruch auf eine über den angemessenen Betrag im Sinn des § 320 Abs. 5 AktG a.F. hinausgehende Abfindung. Andernfalls würden außerbörsliche Abfindungszahlungen und der Börsenkurs ohne rechtliche Grundlage als Untergrenze der Abfindung eingeführt.

      22
      Im übrigen habe der Sachverständige in einem weiteren Gutachten auf der Grundlage der Ertragswertmethode die für die Bestimmung der Abfindung erforderliche Unternehmensbewertung nachvollziehbar und zutreffend vorgenommen.

      23
      III.
      Mit ihrer Verfassungsbeschwerde rügt die Beschwerdeführerin vornehmlich eine Verletzung ihres Grundrechts aus Art. 14 Abs. 1 GG. Außerdem sieht sie sich in ihren Rechten aus Art. 2 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1 und Art. 103 Abs. 1 GG verletzt.

      24
      Die angegriffenen Beschlüsse seien exemplarisch für eine allgemeine verfassungswidrige Praxis der Oberlandesgerichte. Das Aktiengesetz verlange, daß den Minderheitsaktionären bei Eingliederungs- und Umwandlungsvorgängen sowie beim Abschluß eines Unternehmensvertrags von den Mehrheitsaktionären eine "angemessene Abfindung" angeboten werde. Trotz des Auf- und Ausbaus eines organisierten deutschen Kapitalmarktes bestimmten die Gerichte diese Abfindung ohne Rücksicht auf den Kapitalmarkt ausschließlich nach dem "wahren Unternehmenswert". Ebenso blieben die Preise, die der abfindungsverpflichtete Mehrheitsaktionär selbst in enger zeitlicher Nähe zum Bewertungsstichtag am organisierten Kapitalmarkt oder außerhalb der Börse über ausreichend lange Zeiträume für Aktien der abhängigen Gesellschaft bezahlt habe, außer Betracht. Das stehe mit Art. 14 Abs. 1 GG nicht in Einklang.


      25
      Auch im vorliegenden Spruchstellenverfahren habe es das Oberlandesgericht in verfassungswidriger Weise unterlassen, bei der Bestimmung der angemessenen Abfindung den Börsenkurs der DAT AG zu berücksichtigen. Zwar sei die Bewertung des organisierten Kapitalmarktes für Aktieneigentum aufgrund bestimmter Informationsdefizite des Marktes nicht abschließend. Der Mehrheitsaktionär könne sich aber in keinem Fall darauf berufen, daß der Markt das Aktieneigentum zu hoch bewerte, wenn er selbst zu Marktpreisen kaufe. Grundsätzlich bezeichne der Marktpreis die Untergrenze des Wertes, der einem Wirtschaftsgut zukomme. Für das Aktieneigentum könne schwerlich etwas anderes gelten.

      26
      Die prinzipielle Mißachtung der Marktbewertung bei der Bestimmung des angemessenen Ausgleichs und der angemessenen Abfindung stehe auch im Widerspruch zu anderen Bewertungen. Bei der Bewertung von Grundstücken oder anderen Gütern blieben Marktpreise nicht außer Ansatz. Die deutschen Aktiengesellschaften bedienten sich heute zur Kapitalaufnahme regelmäßig der Finanzmärkte. Es könne nicht sein, daß das Aktienvermögen der freien Aktionäre gemäß § 11 des Bewertungsgesetzes (BewG) nach dem Wert der Börsenkurse besteuert werde, es aber gleichzeitig den Großaktionären möglich sei, auf fremdes Aktieneigentum zu niedrigeren Werten, die sich Sachverständige ohne Beachtung der Marktbewertung als die "wahren Werte" überlegten, zuzugreifen.

      27
      Im vorliegenden Fall komme hinzu, daß die Altana AG vor den Konzernierungsmaßnahmen in großem Umfang Aktien der DAT AG zu Börsenpreisen und später - in Anlehnung an die Marktbewertung - noch zusätzlich einen größeren Aktienposten außerhalb der Börse erworben habe. Es verletze Art. 14 GG, wenn bei der Bestimmung der angemessenen Abfindung sogar die Bewertung des Aktieneigentums durch den Mehrheitsaktionär selbst prinzipiell nicht mehr berücksichtigt werde.

      28
      Die angegriffenen Beschlüsse seien auch willkürlich. Das Oberlandesgericht habe das Anliegen der Beschwerdeführerin, Marktbewertungen bei der Bewertung von Aktieneigentum in Betracht zu ziehen, willkürlich auf die Maßgeblichkeit von Börsenkursen beschränkt und damit für bedeutungslos erklärt, obwohl sie ausdrücklich auch allgemein auf die Branchenbewertung durch die organisierten Kapitalmärkte abgestellt habe. Insoweit habe das Oberlandesgericht gegen ihre Grundrechte aus Art. 3 und Art. 103 Abs. 1 GG verstoßen. Schließlich verletze die häufig unüberschaubar lange Dauer der Spruchstellenverfahren als Verweigerung effektiven Rechtsschutzes Art. 2 Abs. 1 GG.

      29
      IV.
      Zu der Verfassungsbeschwerde haben sich das Bundesministerium der Justiz für die Bundesregierung, die Altana AG als Beteiligte des Ausgangsverfahrens, der Bundesverband der Deutschen Industrie und das Institut der Wirtschaftsprüfer geäußert. Außerdem hat der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs eine Stellungnahme übermittelt.

      30
      1. Das Bundesministerium der Justiz hält die Verfassungsbeschwerde für unbegründet. Die Vorschriften, auf die das Oberlandesgericht seine Beschlüsse gestützt habe, seien verfassungskonform. Die Eigentumsgarantie gebiete zwar bei den in Frage stehenden Konzernierungsvorgängen eine wirtschaftlich volle Entschädigung der zum Ausscheiden gezwungenen Aktionäre. Dem Gesetzgeber stehe bei der Regelung des Abfindungsverfahrens aber ein weiter Spielraum zu. Art. 14 GG schreibe keine bestimmte Berechnungsmethode vor. Insbesondere gebiete er nicht, den Börsenkurs zu berücksichtigen. Börsenkurse seien von einer Vielzahl äußerer Einflüsse bestimmt und spiegelten nicht den realen Wert der durch die Aktie verkörperten Beteiligung wider. Es stelle auch keinen Gleichheitsverstoß dar, wenn der Gesetzgeber in einzelnen gesellschafts- und steuerrechtlichen Regelungen den Börsenkurs von Aktien als Tatbestandsmerkmal herangezogen habe, während in den §§ 305, 320 b AktG nicht auf den Börsenkurs Bezug genommen werde, da die zugrunde liegenden Sachverhalte nicht gleichzusetzen seien. Auch die Auslegung und Anwendung der aktienrechtlichen Vorschriften verletzten die Beschwerdeführerin nicht in ihrem Grundrecht aus Art. 14 Abs. 1 GG.

      31
      2. Die Altana AG hält die Verfassungsbeschwerde für unbegründet. Es gebe kein verfassungsrechtlich verbindliches Bewertungsverfahren. Sicherzustellen sei lediglich, daß den Minderheitsaktionären durch die Konzernierungsmaßnahmen keine Nachteile entstünden. Das stelle - trotz ihrer Schwächen - die in der Praxis überwiegend angewandte Ertragswertmethode sicher. Der Börsenkurs gebe hingegen keinen Hinweis auf den "richtigen" Unternehmenswert, da er von einer Vielzahl von Sonderfaktoren wie dem allgemeinen Börsenklima, spekulativen Markterwartungen, einem Nachfrageüberhang für die Aktien eines bestimmten Unternehmens durch den Großaktionär, Markterwartungen in bezug auf Übernahmeangebote sowie bewußten Kursmanipulationen beeinflußt sei. Der Börsenkurs könne auch nicht als Mindestpreis der Abfindung herangezogen werden, da es nicht möglich sei, ihn von Sondereinflüssen zu "bereinigen". Ebensowenig sei es möglich, den Unternehmenswert anhand der bei anderer Gelegenheit vom Großaktionär gezahlten Aktienpreise zu ermitteln. Die strukturverändernden Maßnahmen verlangten nämlich regelmäßig eine Aktienmehrheit, die es für die Obergesellschaft erforderlich mache, Aktien - zu einem gegebenenfalls erhöhten Preis - hinzuzukaufen.

      32
      3. Der Bundesverband der Deutschen Industrie hält die angegriffenen Beschlüsse für verfassungsrechtlich unbedenklich. Er hat darauf hingewiesen, daß bei Aktien ein unabhängiger Gutachter besser als der Markt in der Lage sei, die kursrelevanten Risiken und Ertragsaussichten eines Unternehmens zu bewerten. Die Marktteilnehmer verfügten nicht über die gleichen Informationen wie ein neutraler Gutachter. Aufgrund seiner Detailkenntnisse könne er bei seiner Bewertung spekulative oder andere unternehmensexterne Kursfaktoren relativieren und den wahren Wert des Anteils besser einschätzen.

      33
      4. Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat in seiner Stellungnahme unter anderem darauf hingewiesen, daß aus betriebswirtschaftlicher Sicht die Begriffe "Anteilswert" und "Unternehmenswert" zu unterscheiden seien. Der Anteilswert richte sich nach der subjektiven Einschätzung des Anteilseigners über den Wert der Beteiligung an einem Unternehmen unter Berücksichtigung seiner persönlichen Verhältnisse und Ziele. Der Wert eines Unternehmens werde unter der Voraussetzung ausschließlich finanzieller Ziele grundsätzlich durch dessen Eigenschaft bestimmt, Einnahmeüberschüsse zu erwirtschaften. Unter dieser Prämisse bilde nach den Erkenntnissen der betriebswirtschaftlichen Investitionsrechnung der Barwert der künftigen Erträge den theoretisch richtigen Wert des Unternehmens. Der Ertragswert entspreche diesem Barwert in Form einer praktisch durchführbaren Näherungslösung. Bei dem Ertragswertverfahren werde von den individuellen persönlichen Präferenzen und Verhältnissen der Unternehmenseigner abstrahiert und auf typisierende Annahmen abgestellt.

      34
      Der Börsenkurs entspreche dagegen allenfalls zufällig dem subjektiven Anteilswert der beteiligten Aktionäre. Neben fundamentalen innerbetrieblichen ökonomischen Daten habe auch eine Vielzahl weiterer, teils quantifizierbarer, teils nur beschreibbarer Faktoren Einfluß auf den Börsenkurs. Der Börsenkurs könne nur dann den "inneren Wert" der anteilig gehandelten Gesellschaften widerspiegeln, wenn es einen vollkommenen und informationseffizienten Kapitalmarkt gäbe, auf dem jeder Anleger sämtliche überhaupt vorhandenen kursrelevanten Informationen in verdichteter Form hätte. Diese Voraussetzungen seien nirgendwo, vor allem nicht in Deutschland, erfüllt. Wenngleich der Börsenkurs wegen der Ineffizienz der Kapitalmärkte als alleinige Bestimmungsgröße oder als Untergrenze der Abfindung mithin nicht in Betracht komme, erscheine es bei Vorliegen entsprechender Marktbedingungen jedoch sinnvoll, Börsenkurse im Sinn einer Plausibilitätskontrolle in die Unternehmensbewertung einzubeziehen.

      35
      5. Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat zu der Verfassungsbeschwerde zum einen eine Stellungnahme des abgeordneten Richters Dr. Bommel eingereicht, in der im wesentlichen die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Bestimmung der Abfindungshöhe referiert wird (unter anderem unter Hinweis auf BGH, NJW 1967, S. 1464). Zum anderen liegen der Stellungnahme Voten des Senatsmitglieds Professor Dr. Henze sowie des Vorsitzenden Dr. Röhricht bei.

      36
      a) Professor Dr. Henze weist unter anderem darauf hin, daß der Börsenpreis kein maßgebender Faktor für die Bestimmung der angemessenen Abfindung im Sinn des § 305 AktG sein könne. Die dort getroffene Regelung habe nicht den Sinn, dem Aktionär einen Ausgleich dafür zu gewähren, daß der Börsenkurs durch den bevorstehenden oder getätigten Abschluß eines Unternehmensvertrags negativ beeinflußt werde.
      Vielmehr solle der Aktionär die Möglichkeit erhalten, sich an dem herrschenden Unternehmen, soweit es sich dabei um eine Aktiengesellschaft handelt, zu beteiligen oder, wenn dieses selbst ein abhängiges Unternehmen oder keine Aktiengesellschaft ist, aus der Gesellschaft unter Zahlung einer Barabfindung auszuscheiden. Der Barabfindungsbetrag solle eine Entschädigung dafür sein, daß der Aktionär an der abhängig gewordenen Aktiengesellschaft und dem von ihr im Zeitpunkt des Eintritts der Abhängigkeit repräsentierten Ertragswert nicht mehr beteiligt ist. Ebensowenig könnten außerbörslich gezahlte Preise zur Bestimmung des richtigen Abfindungsbetrags maßgeblich sein, weil diese allein auf dem Interesse des Mehrheitsaktionärs beruhten.


      37
      b) Der Vorsitzende des II. Zivilsenats hat darauf hingewiesen, daß Börsenkurse, weil von einer Vielzahl nicht selten zufälliger Faktoren abhängig, den inneren Wert der Aktie nicht ausreichend widerspiegelten. Deswegen bezwecke die Bemessung der Abfindung nach Maßgabe des "wahren" Werts im Regelfall gerade die Besserstellung gegenüber einer Abfindung zum aktuellen Börsenkurs und damit die volle wirtschaftliche Entschädigung. Tatsächlich lägen die angebotenen Abfindungen zumeist erheblich über dem Börsenkurs. Wieso diese Besserstellung grundgesetzwidrig sein solle, sei nicht erkennbar.

      38
      Sollte im vorliegenden Fall allerdings der Börsenkurs über der angebotenen Abfindung liegen, so sei die von der herrschenden Meinung vertretene Auffassung nicht unproblematisch. Der Börsenkurs sei Ausdruck des Werts, den der Markt in einem bestimmten Zeitpunkt der Aktie beimesse. Er gebe den aktuellen Verkehrswert der vom Minderheitsaktionär aufzugebenden Gesellschaftsbeteiligung wieder. Der jeweilige Börsenkurs sei mit dem Vermögenswert der Beteiligung identisch; der Aktionär hätte seine Beteiligung jederzeit zu diesem Preis zu Geld machen können. Bei einer Abfindung unter dem Börsenkurs erhalte der Aktionär für den Verlust seiner Gesellschaftsbeteiligung also weniger, als er ohne den Eingriff des Mehrheitsaktionärs am Markt dafür erhalten hätte, während der Mehrheitsaktionär für den Erwerb dieser Beteiligung weniger als den Verkehrswert aufwenden müsse. Bei dieser Sachlage könne ein höherer Börsenkurs nicht ohne Beeinträchtigung des gegenwärtigen Aktionärsvermögens zugunsten eines im Ertragswertverfahren errechneten niedrigeren, "inneren" Unternehmenswerts beiseite geschoben werden.

      39
      Die unbestreitbare Tatsache, daß der Börsenkurs durch eine Vielzahl nicht immer wertbezogener Faktoren beeinflußt sei, stelle kein stichhaltiges Gegenargument dar. Auch die Ertragswertmethode sei durch prognostische und letztlich spekulative Momente belastet. Eine Ausnahme könne allenfalls in bezug auf einen nur kurzfristig, gerade infolge der Übernahmeabsichten des Mehrheitsaktionärs spekulativ in die Höhe getriebenen Börsenkurs in Erwägung gezogen werden. Dadurch verursachte Spitzen seien bei der Festsetzung des angemessenen Abfindungsbetrags zu eliminieren. Ebenso hätten auf der anderen Seite Kursverluste, die lediglich auf das Bekanntwerden der von dem Mehrheitsaktionär geplanten Strukturveränderungen zurückzuführen seien, außer Ansatz zu bleiben.


      40
      B.
      Die Verfassungsbeschwerde ist begründet. Die angegriffenen Entscheidungen verstoßen gegen Art. 14 Abs. 1 GG.

      41
      I.
      Der Schutzbereich dieses Grundrechts wird durch die Beschlüsse des Oberlandesgerichts berührt.

      42
      1. Art. 14 Abs. 1 GG gewährleistet das Eigentum. Dazu gehört auch das in der Aktie verkörperte Anteilseigentum, das im Rahmen seiner gesellschaftsrechtlichen Ausgestaltung durch Privatnützigkeit und Verfügungsbefugnis gekennzeichnet ist (vgl. BVerfGE 14, 263 <276 f.>; 25, 371 <407>; 50, 290 <339>;). Der Schutz erstreckt sich auf die mitgliedschaftliche Stellung in einer Aktiengesellschaft, die das Aktieneigentum vermittelt. Aus der mitgliedschaftlichen Stellung erwachsen dem Aktionär im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und der Gesellschaftssatzung sowohl Leitungsbefugnisse als auch vermögensrechtliche Ansprüche (vgl. BVerfGE 14, 263 <276>;). Die Leitungsbefugnis beruht darauf, daß das Aktienrecht die Aktionärsversammlung als zentrales Organ der Gesellschaft vorsieht. Die vermögensrechtliche Stellung ist in dem gesetzlichen Anspruch auf den Bilanzgewinn, soweit er zur Verteilung kommt, in dem Recht zum Bezug neuer Aktien bei Kapitalerhöhungen sowie dem Recht auf Teilnahme an dem Liquidationserlös begründet.

      43
      2. Diese von Art. 14 Abs. 1 GG geschützten Positionen werden durch die Beschlüsse des Oberlandesgerichts beeinträchtigt, soweit sie hinter dem Begehren der Beschwerdeführerin zurückbleiben. Sie berühren damit die vermögensrechtliche Stellung der Beschwerdeführerin als Minderheitsaktionärin, indem sie Ausgleich und Abfindung für die Einbußen festsetzen, die ihr aus dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, welcher zwischen der Aktiengesellschaft, an der sie beteiligt war, und dem herrschenden Unternehmen geschlossen wurde, sowie aus der späteren Eingliederung erwachsen.


      44
      II.
      Die angegriffenen Entscheidungen stehen mit Art. 14 Abs. 1 GG nicht im Einklang.

      45
      1. Die Regelungen der §§ 291 ff. und 320 ff. AktG, auf die das Oberlandesgericht seine Beschlüsse gestützt hat, halten sich allerdings im Rahmen von Art. 14 Abs. 1 GG. Sie sind als Inhalts- und Schrankenbestimmungen des Eigentums mit diesem Grundrecht vereinbar.

      46
      Wie das Bundesverfassungsgericht im Feldmühle-Urteil (BVerfGE 14, 263) festgestellt hat, schließt Art. 14 Abs. 1 GG die Eingliederung einer Aktiengesellschaft in einen Konzern gegen den Willen einer Aktionärsminderheit nicht aus, obwohl diese dadurch eine erhebliche Minderung oder sogar einen Verlust ihrer in der Aktie verkörperten Rechtsposition erleidet. Der Gesetzgeber kann es vielmehr aus gewichtigen Gründen des Gemeinwohls für angebracht halten, die Interessen der Minderheitsaktionäre an der Erhaltung der Vermögenssubstanz hinter die Interessen an einer freien Entfaltung der unternehmerischen Initiative im Konzern zurücktreten zu lassen (vgl. BVerfGE 14, 263 <281 f.>;).

      47
      Voraussetzung für die Zulässigkeit einer solchen gesetzgeberischen Wertung ist allerdings, daß die berechtigten Interessen der zum Ausscheiden gezwungenen Minderheitsaktionäre gewahrt bleiben. Dazu gehört neben wirksamen Rechtsbehelfen gegen einen Mißbrauch wirtschaftlicher Macht vor allem eine Entschädigung für den Verlust der Rechtsposition. Anders als bei Enteignungen zum Wohl der Allgemeinheit (vgl. BVerfGE 24, 367 <421>;) kommt als Entschädigung in diesem Fall, in dem der Hauptaktionär den Nutzen aus der Konzernierungsmaßnahme zieht, aber nur eine volle Abfindung in Betracht. Der Ausscheidende muß erhalten, was seine gesellschaftliche Beteiligung an dem arbeitenden Unternehmen wert ist (vgl. BVerfGE 14, 263 <283 f.>;).


      48
      Es besteht kein Grund, von dieser Rechtsprechung abzugehen. Bei der Eingliederung nach § 320 AktG handelt es sich um die gleiche Sachverhaltskonstellation, die dem Feldmühle-Urteil zugrunde lag. Aber auch beim Unternehmensvertrag verlangen die vom Bundesverfassungsgericht zum Schutz der Minderheitsaktionäre aus Art. 14 Abs. 1 GG abgeleiteten Anforderungen Beachtung. Zwar werden die außenstehenden Aktionäre in diesem Fall nicht "aus ihrer Gesellschaft gedrängt", müssen aber doch eine erhebliche Beeinträchtigung ihrer grundrechtlich geschützten Gesellschaftsbeteiligung hinnehmen, die einem Verlust jedenfalls wirtschaftlich gleichsteht (vgl. BGHZ 135, 374).

      49
      Der Gesetzgeber darf auch weiterhin davon ausgehen, daß es ein beachtenswertes unternehmerisches Interesse an Konzernierungs- und Strukturmaßnahmen gibt. Seit dem Feldmühle-Urteil hat sich dieses Interesse sogar noch verstärkt. Veränderte Rahmen- und Wettbewerbsbedingungen veranlassen viele Unternehmen dazu, ihre Unternehmenstätigkeit sowohl sachlich als auch räumlich auszuweiten und zu diversifizieren. Die Fähigkeit zur zentralen Unternehmenslenkung hält mit dieser Ausweitung nicht Schritt. Deshalb gehen Unternehmen dazu über, ihre unternehmerische Tätigkeit in unabhängige Unternehmenseinheiten auszugliedern und gesellschaftsrechtlich zu verselbständigen. Freilich bedarf es dann wieder einer Zusammenführung und Koordination dieser Unternehmenseinheiten, damit sich die gewünschten Synergien einstellen. Das kann nur durch Konzernierungsmaßnahmen erfolgen.


      50
      Beim Erlaß der Vorschriften, auf die die angegriffenen Entscheidungen gestützt sind, hat der Gesetzgeber die Vorgaben des Feldmühle-Urteils berücksichtigt und ausreichende Schutzvorkehrungen für die außenstehenden oder die ausgeschiedenen Aktionäre getroffen: Mit der Möglichkeit, Anfechtungsklage nach §§ 243 ff. AktG gegen den Zustimmungsbeschluß der Hauptversammlung zu dem Unternehmensvertrag (§ 293 AktG) oder der Eingliederung (§ 320 AktG) zu erheben, haben die Minderheitsaktionäre einen wirksamen Rechtsbehelf gegen einen denkbaren Mißbrauch wirtschaftlicher Macht. Vor allem erhalten die Aktionäre aber gemäß § 304 AktG einen angemessenen Ausgleich und haben gemäß § 305 AktG die Möglichkeit, ihre Aktien der herrschenden Gesellschaft gegen eine angemessene Abfindung anzudienen oder sich nach § 320 b AktG abfinden zu lassen. Für den Verlust ihrer Rechtsposition werden sie damit im Prinzip "wirtschaftlich voll entschädigt". Denn der Ausgleich kompensiert die Beeinträchtigung der vermögensrechtlichen Stellung, und die Abfindung ermöglicht das Ausscheiden aus einer Gesellschaft, an der die Minderheitsaktionäre keine Leitungsbefugnisse mehr haben (vgl. BGH, NJW 1998, S. 1866 <1867>;). Im Fall der Eingliederung kompensiert die Abfindung den Verlust der Gesellschaftsbeteiligung. Die materiellrechtliche Position ist durch die Möglichkeit, ein Spruchstellenverfahren nach §§ 306 und 320 b AktG zu betreiben, verfahrensrechtlich abgesichert.

      51
      2. Auslegung und Anwendung dieser Vorschriften durch das Oberlandesgericht verstoßen indes gegen Art. 14 Abs. 1 GG.

      52
      a) Auslegung und Anwendung verfassungsrechtlich zulässiger Inhalts- und Schrankenbestimmungen des Eigentums im Aktienrecht sind Sache der Zivilgerichte. Diese müssen dabei aber dem durch die zivilrechtlichen Normen ausgestalteten oder eingeschränkten Grundrecht Rechnung tragen, damit dessen wertsetzende Bedeutung auch auf der Rechtsanwendungsebene gewahrt bleibt. Bei Ausgleich und Abfindung von außenstehenden oder ausgeschiedenen Aktionären verlangt Art. 14 Abs. 1 GG vor allem, daß in Anwendung der §§ 304, 305, 320 b AktG der volle Ausgleich für den von den Minderheitsaktionären hinzunehmenden Verlust nicht verfehlt wird.

      53
      b) Die von Art. 14 Abs. 1 GG geforderte "volle" Entschädigung darf jedenfalls nicht unter dem Verkehrswert liegen. Dieser kann bei börsennotierten Unternehmen nicht ohne Rücksicht auf den Börsenkurs festgesetzt werden.

      54
      aa) Was unter "voller Entschädigung" zu verstehen ist, hat das Bundesverfassungsgericht im Feldmühle-Urteil nicht näher definiert. Es steht aber fest, daß von Verfassungs wegen die grundrechtlich relevante Einbuße vollständig kompensiert werden muß. Auszugleichen ist, was dem Minderheitsaktionär an Eigentum im Sinn von Art. 14 Abs. 1 GG verloren geht.

      55
      Charakteristikum des Aktieneigentums ist zum einen, daß es mitgliedschaftliche Herrschafts- und Vermögensrechte vermittelt. Dabei steht die Vermögenskomponente vielfach im Vordergrund. Das trifft insbesondere für die Kleinaktionäre zu, die auf die Unternehmenspolitik regelmäßig keinen relevanten Einfluß nehmen können und die Aktie vorwiegend als Kapitalanlage betrachten (vgl. BGHZ 120, 141 <151>;). Zum anderen ermöglicht das Aktieneigentum eine Sphäre individueller Freiheit in finanzieller Hinsicht. Dieser Freiraum fußt auf der besonders ausgeprägten Verkehrsfähigkeit von Aktien. Darin unterscheidet sich die Beteiligung an einer Aktiengesellschaft von anderen Unternehmensbeteiligungen. Vor allem trifft das auf Beteiligungen an börsennotierten Aktiengesellschaften zu, die es dem Gesellschafter, jedenfalls in Zeiten eines funktionierenden Kapitalmarktes, praktisch jederzeit erlauben, sein Kapital nach freiem Belieben zu investieren oder zu deinvestieren. Die Aktie ist aus der Sicht des Kleinaktionärs gerade deshalb so attraktiv, weil er sein Kapital nicht auf längere Sicht bindet, sondern sie fast ständig wieder veräußern kann.


      56
      Die Verkehrsfähigkeit als Eigenschaft des Aktieneigentums darf bei der Wertbestimmung des Eigentumsobjekts nicht außer Betracht bleiben. Der Ausgleich für außenstehende Aktionäre muß vielmehr so bemessen sein, daß sie auch künftig solche Renditen erhalten, die sie erhalten hätten, wenn der Unternehmensvertrag nicht geschlossen worden wäre; die Abfindung muß so bemessen sein, daß die Minderheitsaktionäre den Gegenwert ihrer Gesellschaftsbeteiligung erhalten. Dementsprechend gehen Judikatur und Literatur davon aus, daß die Entschädigung nur dann als "volle" bezeichnet werden kann, wenn sie den "wirklichen" oder "wahren" Wert der Unternehmensbeteiligung an dem arbeitenden Unternehmen unter Einschluß der stillen Reserven und des inneren Geschäftswerts widerspiegelt (vgl. etwa BGHZ 71, 40 <51>; Krieger, in: Münchener Handbuch des Gesellschaftsrechts, Bd. 4, 1988, § 70 Rn. 80). Darüber hinaus muß die Abfindung so bemessen sein, daß die Minderheitsaktionäre jedenfalls nicht weniger erhalten, als sie bei einer freien Deinvestitionsentscheidung zum Zeitpunkt des Unternehmensvertrags oder der Eingliederung erlangt hätten. Eine geringere Abfindung würde der Dispositionsfreiheit über den Eigentumsgegenstand nicht hinreichend Rechnung tragen.

      57
      bb) Nach diesen Maßstäben begegnet es von Verfassungs wegen keinen Bedenken, wenn von dem herrschenden Unternehmen tatsächlich gezahlte Preise für Aktien der abhängigen Gesellschaft bei der Bewertung des Anteilseigentums unberücksichtigt bleiben.

      58
      Der Preis, den ein Mehrheitsaktionär an die Minderheitsaktionäre für Aktien der gemeinsamen Gesellschaft zu zahlen bereit ist, hat zu dem "wahren" Wert des Anteilseigentums in der Hand des Minderheitsaktionärs regelmäßig keine Beziehung. In ihm kommt der Grenznutzen zum Ausdruck, den der Mehrheitsaktionär aus den erworbenen Aktien ziehen kann. Dieser ist vielfach dadurch bestimmt, daß der Mehrheitsaktionär mit Hilfe der erworbenen Aktien ein Stimmenquorum erreicht, das aktien- oder umwandlungsrechtlich für bestimmte gesellschaftsrechtliche Maßnahmen erforderlich ist. Deshalb ist der Mehrheitsaktionär zumeist bereit, für die Aktien, die ihm noch für ein bestimmtes Quorum fehlen, einen "Paketzuschlag" zu zahlen (vgl. Koppensteiner, in: Kölner Kommentar zum Aktiengesetz, 2. Aufl. 1987, § 305 Rn. 37).


      59
      Auch zu dem Verkehrswert des Aktieneigentums haben außerbörslich gezahlte Preise regelmäßig keine Beziehung. Im Vorfeld und zur Vorbereitung einer gesellschaftsrechtlichen Maßnahme akzeptiert der Mehrheitsaktionär allein deshalb einen bestimmten (überhöhten) Preis für die ihm für ein erforderliches Quorum noch fehlenden Aktien, weil ihm sonst die beabsichtigte Konzernierungsmaßnahme unmöglich wäre. Eine solche Erwägung ist aber nur für den Mehrheitsaktionär bestimmend, während sie für Dritte keine Bedeutung hat. Aus der Sicht des Minderheitsaktionärs ist der vom Mehrheitsaktionär außerbörslich bezahlte (erhöhte) Preis mithin nur erzielbar, wenn es ihm gelingt, gerade seine Aktien an den Mehrheitsaktionär zu veräußern. Darauf hat er aber verfassungsrechtlich keinen Anspruch.

      60
      cc) Dagegen darf ein existierender Börsenkurs bei der Ermittlung des Werts der Unternehmensbeteiligung nicht unberücksichtigt bleiben.

      61
      Art. 14 Abs. 1 GG schreibt für die Wertermittlung von Unternehmensbeteiligungen allerdings keine bestimmte Methode vor. In der Praxis hat sich für die zur Bestimmung der angemessenen Abfindung und des angemessenen Ausgleichs notwendige Ermittlung des "wahren" Unternehmenswerts die sogenannte Ertragswertmethode durchgesetzt (vgl. Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen, Die Wirtschaftsprüfung 1983, S. 468 ff.). In der Judikatur findet sie praktisch allein Anwendung, während eine Bewertung des Anteilseigentums nach anderen Methoden, etwa anhand des Börsenkurses, weitgehend abgelehnt wird (vgl. jüngst OLG Celle, NZG 1998, S. 987 <988>; ferner die Nachweise bei Hüffer, a.a.O., § 305 Rn. 19 f.). Gegen eine Unternehmensbewertung nach dieser Methode bestehen im Prinzip keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Ihr liegt die Annahme zugrunde, daß der Wert eines Unternehmens in erster Linie von seiner Fähigkeit abhängt, künftig Erträge zu erwirtschaften. Das ist ein verfassungsrechtlich unbedenklicher Ansatz.

      62
      Es ist aber mit Art. 14 Abs. 1 GG unvereinbar, wenn dabei der Kurswert der Aktie außer Betracht bleibt. Das ergibt sich daraus, daß die Entschädigung und folglich auch die Methode ihrer Berechnung dem entzogenen Eigentumsobjekt gerecht werden muß. Das Aktieneigentum ist - im Vergleich zu einer Beteiligung an einer Personenhandelsgesellschaft oder an einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung - nicht zuletzt durch seine Verkehrsfähigkeit geprägt. Das gilt vor allem für die börsennotierte Aktie. Sie wird an der Börse gehandelt und erfährt dort aus dem Zusammenspiel von Angebot und Nachfrage eine Wertbestimmung, an der sich die Aktionäre bei ihren Investitionsentscheidungen orientieren. Insbesondere Kleinaktionären, die regelmäßig nicht über alle relevanten Informationen verfügen, steht kein anderer Maßstab zur Verfügung, an dem sie den Wert dieses spezifischen Eigentumsobjekts messen könnten.

      63
      Der Vermögensverlust, den der Minderheitsaktionär durch den Unternehmensvertrag oder die Eingliederung erleidet, stellt sich für ihn als Verlust des Verkehrswerts der Aktie dar. Dieser ist mit dem Börsenkurs der Aktie regelmäßig identisch. Da der Verkehrswert aber die Untergrenze der "wirtschaftlich vollen Entschädigung" bildet, die Art. 14 Abs. 1 GG für die Entwertung oder Aufgabe der Anteilsrechte fordert, steht es mit diesem Grundrecht grundsätzlich nicht in Einklang, im aktienrechtlichen Spruchstellenverfahren eine Barabfindung festzusetzen, die niedriger ist als der Börsenkurs. Sonst erhielten die Minderheitsaktionäre für ihre Aktien weniger, als sie ohne die zur Entschädigung verpflichtende Intervention des Mehrheitsaktionärs bei einem Verkauf erlöst hätten.


      64
      Diese Anforderung steht auch im Einklang mit der Praxis, die in anderen Rechtsgebieten geübt wird, wenn es um die Feststellung von Unternehmens- oder Aktienwerten geht. So bemißt sich etwa der Wert verkaufter Gegenstände, die einen Markt- oder Börsenpreis haben, nach diesem (vgl. §§ 385, 1221, 1235 Abs. 2, 1295 BGB, § 376 Abs. 2 und 3 HGB). Im Steuerrecht ist als Wert der an einer deutschen Börse zugelassenen Wertpapiere der niedrigste am Stichtag amtlich notierte Kurs anzusetzen (§ 11 Abs. 1 BewG). Zugewinn- und Pflichtteilsansprüche sind gegebenenfalls auf der Grundlage von Börsenkursen zu ermitteln (vgl. im einzelnen Luttermann, ZIP 1999, S. 45 <47 ff.>;). Schließlich knüpft auch das Aktiengesetz selbst im Zusammenhang mit einem zulässigen Bezugsrechtsausschluß in § 186 Abs. 3 Satz 4 an den Börsenpreis an.

      65
      dd) Die Argumente, die gegen die Gleichsetzung des Werts einer Unternehmensbeteiligung mit dem Börsenkurs der Aktie sprechen, zwingen nicht dazu, den Börsenkurs bei der Feststellung von Abfindung oder Ausgleich gänzlich außer Betracht zu lassen.

      66
      Das Gebot, bei der Festsetzung der angemessenen Entschädigung den Börsenkurs zu berücksichtigen, bedeutet nicht, daß er stets allein maßgeblich sein müsse.
      Eine Überschreitung ist verfassungsrechtlich unbedenklich. Es kann aber auch verfassungsrechtlich beachtliche Gründe geben, ihn zu unterschreiten. Da Art. 14 Abs. 1 GG keine Entschädigung zum Börsenkurs, sondern zum "wahren" Wert, mindestens aber zum Verkehrswert verlangt, kommt eine Unterschreitung dann in Betracht, wenn der Börsenkurs ausnahmsweise nicht den Verkehrswert der Aktie widerspiegelt.

      67
      So kann etwa im Fall der Eingliederung durch Mehrheitsbeschluß (§ 320 AktG) eine Marktenge entstehen, weil mindestens 95 % der Aktien unverkäuflich sind. Es ist dann ungewiß, ob der Minderheitsaktionär seine Aktien tatsächlich zum Börsenkurs hätte verkaufen können. Auch in diesem Fall fehlt dem Börsenkurs aber nicht jede Eignung zur Feststellung des Werts der Unternehmensbeteiligung, solange die Aktien an der Börse gehandelt werden. Der abfindungsverpflichteten Hauptgesellschaft im Fall der Eingliederung oder dem herrschenden Unternehmen im Fall des Unternehmensvertrags muß jedoch die Möglichkeit eingeräumt werden, im Spruchstellenverfahren darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen, daß der Börsenkurs nicht dem Verkehrswert entspricht, etwa weil längere Zeit praktisch überhaupt kein Handel mit den Aktien der Gesellschaft stattgefunden hat.

      68
      Ebensowenig verlangt Art. 14 Abs. 1 GG, daß gerade der Börsenkurs zum Bewertungsstichtag gemäß § 305 Abs. 3 Satz 2 AktG zur Untergrenze der Barabfindung gemacht wird. Da der Unternehmensvertrag den Marktteilnehmern vor diesem Stichtag jedenfalls während der mindestens einmonatigen Einberufungsfrist zur Hauptversammlung, auf der über den Vertrag oder die Eingliederung abgestimmt wird, bekannt ist, hätten Interessenten sonst die Möglichkeit, den Börsenkurs während dieser Zeit auf Kosten des Mehrheitsaktionärs in die Höhe zu treiben.

      69
      Wie der Stichtag festzusetzen ist, gibt die Verfassung nicht vor. Entscheidend ist allein, daß die Zivilgerichte durch die Wahl eines entsprechenden Referenzkurses einem Mißbrauch beider Seiten begegnen. Sie können insoweit etwa auf einen Durchschnittskurs im Vorfeld der Bekanntgabe des Unternehmensvertrags zurückgreifen. Zwar muß die angemessene Barabfindung die Verhältnisse der Gesellschaft "im Zeitpunkt der Beschlußfassung ihrer Hauptversammlung" über den Vertrag (§ 305 Abs. 3 Satz 2 AktG) oder die Eingliederung (§ 320 b Abs. 1 Satz 5 AktG) berücksichtigen. Zu den im Berücksichtigungszeitpunkt maßgeblichen Verhältnissen gehört aber nicht nur der Tageskurs, sondern auch ein auf diesen Tag bezogener Durchschnittswert.

      70
      ee) Bei der Abfindung durch Aktien der Hauptgesellschaft (§ 320 b Abs. 1 Satz 2 AktG) oder der herrschenden Gesellschaft oder ihrer Muttergesellschaft (§ 305 Abs. 2 AktG) gilt nichts anderes als bei der Barabfindung. Auch bei der hier für die Bestimmung der Verschmelzungswertrelation notwendigen Unternehmensbewertung der abhängigen Gesellschaft hat, wenn diese börsennotiert ist, der Börsenwert grundsätzlich als Untergrenze der Bewertung zu fungieren. Dagegen ist es verfassungsrechtlich nicht geboten, einen etwa existierenden Börsenwert der herrschenden Gesellschaft oder der Hauptgesellschaft als Obergrenze der Bewertung dieser Gesellschaft heranzuziehen. Denn das grundrechtlich geschützte Aktieneigentum des abfindungsberechtigten Minderheitsaktionärs vermittelt ihm keinen Anspruch darauf, Aktien der herrschenden Gesellschaft zu (höchstens) dem Börsenkurs zu erhalten. Die Gerichte sind deshalb von Verfassungs wegen frei, dem herrschenden Unternehmen, etwa bei einer schlechten Verfassung der Kapitalmärkte, einen höheren Wert beizumessen als der Börsenwert.

      71
      In gleicher Weise ist der Börsenkurs bei der Bestimmung des variablen Ausgleichs gemäß § 304 Abs. 2 Satz 2 AktG zu berücksichtigen. Zugesichert werden muß dann der Betrag, der unter Herstellung eines angemessenen Umtauschverhältnisses auf Aktien der Obergesellschaft jeweils als Gewinnanteil anfällt. Bei der hierfür notwendigen Unternehmensbewertung ist ein etwa vorhandener Börsenwert der abhängigen Gesellschaft als Untergrenze der Bewertung anzusetzen, während der Börsenwert des herrschenden Unternehmens, wenn er existiert, jedenfalls von Verfassungs wegen nicht die Obergrenze der Bewertung bilden muß.


      72
      c) Die angegriffenen Entscheidungen halten den verfassungsrechtlichen Maßstäben nicht stand, soweit das Oberlandesgericht eine Berücksichtigung des Börsenkurses der DAT AG aus prinzipiellen Gründen abgelehnt hat. Die Beschlüsse beruhen auch auf der Nichtberücksichtigung des Börsenkurses. Es ist nicht auszuschließen, daß das Oberlandesgericht bei einer Orientierung an den Anforderungen von Art. 14 Abs. 1 GG zu einem anderen Ergebnis gelangt.

      73
      aa) Im Spruchstellenverfahren, das den Unternehmensvertrag betraf, hat das Gericht die freiwillig angebotene Barabfindung von 550 DM je Aktie der DAT AG im Nennbetrag von 50 DM sowie den variablen Ausgleich und die Abfindung in Aktien auf der Basis eines vom Sachverständigen ermittelten Unternehmenswerts der DAT AG in Höhe von 40,5 Mio. DM für angemessen gehalten. Es ist jedenfalls nicht ausgeschlossen, daß das Gericht zu sehr viel höheren Beträgen gekommen wäre, wenn es den Börsenkurs als Untergrenze der Barabfindung sowie den Börsenwert der Gesellschaft als Untergrenze der Unternehmensbewertung berücksichtigt hätte.

      74
      Maßgeblicher Bewertungsstichtag im Zusammenhang mit dem Unternehmensvertrag war der 5. Juli 1988. An diesem Tag lag der Börsenkurs der DAT AG ausweislich des von den Antragsgegnerinnen in das Ausgangsverfahren eingeführten Börsenkurs-Diagramms über 1.150 DM. Im gesamten ersten Halbjahr 1988 lag der Börsenkurs überhaupt nur einmal kurz unter der Marke von 1.000 DM. Unabhängig davon, welchen Börsenkurs oder welchen Durchschnittswert man ansetzt, lag die angebotene Barabfindung in Höhe von 550 DM damit jedenfalls nur knapp über der Hälfte des Börsenkurses.

      75
      Der im Ausgangsverfahren mitgeteilte Börsenkurs der DAT AG bezieht sich offenbar auf Aktien im Nennbetrag von 50 DM. Das Grundkapital der DAT AG war jedoch Ende 1987 in Aktien mit verschiedenen Nennbeträgen eingeteilt (nach den Angaben in dem Bewertungsgutachten des gerichtlich bestellten Sachverständigen vom 6. März 1992 war das Grundkapital der Gesellschaft in 3.800 Aktien im Nennbetrag von 50 DM, 14.000 Aktien im Nennbetrag von 100 DM und 3.500 Aktien im Nennbetrag von 1.000 DM aufgeteilt). Aus den Akten ergibt sich auch nicht, wieviele Aktien der Gesellschaft börsennotiert waren. Geht man aber in einer groben Rechnung davon aus, daß Aktien im Nennbetrag von 100 DM das doppelte und Aktien im Nennbetrag von 1.000 DM das zwanzigfache einer Aktie im Nennbetrag von 50 DM wert sind, würde der Wert der DAT AG, wenn man ihn nach einem durchschnittlichen Börsenkurs von 1.000 DM für eine Aktie im Nennbetrag von 50 DM berechnet, etwas mehr als 100 Mio. DM betragen. Bei einer solchen Berechnung hätte der Unternehmenswert der DAT AG etwa das zweieinhalbfache des gutachtlich festgestellten Werts von 40,5 Mio. DM betragen.

      76
      Es ist auch nicht ersichtlich, daß es der Beschwerdeführerin unmöglich gewesen wäre, ihre Aktien zu den Börsenpreisen zu veräußern. Der Gutachter hat zwar darauf hingewiesen, daß im Fall der DAT AG tatsächlich eine Marktenge herrschte. Das "umlaufende Kapital" lag nach seiner Einschätzung unter 10 % des Grundkapitals. Daß es für einzelne außenstehende Aktionäre aber völlig unmöglich gewesen wäre, ihre Aktienbeteiligung an der DAT AG zu Börsenkursen zu veräußern, ist nicht ersichtlich. Insofern kann davon ausgegangen werden, daß die Börsenpreise jedenfalls bis zur Bekanntmachung des beabsichtigten Unternehmensvertrags den echten Verkehrswert des Eigentumobjekts widerspiegelten.

      77
      bb) Im Spruchstellenverfahren, das die Eingliederung betraf, ist der Beschwerdeführerin "freiwillig" eine Abfindung in Höhe von 600 DM angeboten worden. Das Oberlandesgericht hat die für die Verschmelzungswertrelation maßgebliche Unternehmensbewertung der DAT AG mit 42 Mio. DM als angemessen angesehen. Maßgeblicher Bewertungsstichtag war insoweit der 12. Juni 1990.

      78
      Den Akten läßt sich der Börsenkurs zu diesem Bewertungsstichtag nicht entnehmen. Die Beschwerdeführerin hat allerdings vorgetragen, daß der Kurs der DAT-Aktie 1989 zwischen 700 DM und 970 DM gependelt habe. Auch wenn die Erheblichkeit des verfassungsrechtlichen Fehlers für die Entscheidung des Oberlandesgerichts insoweit nicht ebenso eindeutig ist wie in dem Spruchstellenverfahren, das den Unternehmensvertrag betraf, und es überdies fraglicher sein mag, ob die Beschwerdeführerin zu diesem Zeitpunkt ihre Aktien tatsächlich zu dem Börsenkurs hätte veräußern können, erscheint es andererseits aber auch nicht unmöglich, daß die Abfindung unter Berücksichtigung des Börsenkurses als Untergrenze der Bewertung der DAT AG auch in diesem Verfahren höher gewesen wäre.

      79
      III.
      Aus dem Gleichheitssatz ergeben sich angesichts des weiten Gestaltungsspielraums des Gesetzgebers jedenfalls keine engeren Bindungen als aus Art. 14 Abs. 1 GG. Für einen Verstoß gegen die übrigen als verletzt gerügten Grundrechte ist nichts hervorgetreten.

      80
      Papier Grimm Kühling
      Jaeger Haas Hömig
      Steiner Hohmann-Dennhardt


      Quelle: http://www.bverfg.de/entscheidungen/text/rs19990427_1bvr1613…
      Avatar
      schrieb am 06.04.03 12:24:08
      Beitrag Nr. 21 ()
      aus dem Tagebuch einer Börsianerin – von Beate Sander
      Impressum
      Dienstag, 1. April 2003
      Aprilscherze an der
      Börse – eine kleine
      Nachlese


      DIE DUMMEN APRILSCHERZE in der
      Schule hasste ich, die intelligenten faszi-nierten
      mich. Mit 18 heckte ich einen raffi-nierten
      Plan aus, der eine Kettenreaktion
      von Hektik, Überaktivität und Verwicklun-gen
      auslöste. Goethes Zauberlehrling war
      für mich fortan Warnung genug. April-scherze
      gibt es noch – auch an der Börse,
      wo der Spaß dem Frust wich. 1999 notierte
      ich mir als Spiegelbild der Zeit folgenden
      Vorfall: „Ein Freimakler konnte sich vor
      Nachfrage kaum retten, als er den Kurs für
      BSE-Vz mit 75 Euro auf sein elektronisches
      Handelssystem einstellte. Hunderte priva-ter
      und institutioneller Anleger gaben ihre
      Order ab. Der Hinweis, es sei eine Biotech-Emission
      am Neuen Markt, reichte. Genaue
      Infos wurden nicht verlangt." Es war
      ein Aprilscherz; die AG existierte nicht.
      „BSE" ist die Abkürzung für Rinderwahn-sinn.
      Welch Wahnsinn, etwas zu ordern,
      was man nicht kennt! Damals funktionierte
      es. Selbst kleine, unreife Garagenklitschen
      wagten den Börsengang. Die Zeichnungslust
      kannte kaum Grenzen und fand
      Ausdruck in der Einrichtung mehrerer Depots.
      Ehrensache, dass Säugling und Uroma
      nicht außen vor blieben. Die hohe
      Bookbuildingspanne schreckte wenigsten,
      lockten doch hohe Zeichnungsgewinne.
      Heute gibt es so gut wie keine Börsengänge
      mehr. Stattdessen florieren Anleihen.
      Unter dem Aufhänger „Ihr müsst
      draußen bleiben" stellte Stock-World heute
      eine Information ins Netz, deren Inhalt besagt:
      „Neben der Verbannung edler Weine
      aus dem ‚alten Europa` verschärfen sich die
      Sanktionen für die Grand Nation wegen
      der Weigerung, auf den Kriegskurs von US-Präsident
      Bush einzuschwenken. Um
      Frankreich aus dem US-Internetnetz auszusperren,
      hat VeriSign französische
      Adressen gelöscht und als weltweit größer
      Vermarkter von Internet-Domains weitere
      Schritte angekündigt."
      Kein Aprilscherz war der Irrtum des Altmeisters
      André Kostolany, die Unwegsamkeiten
      an der Börse mit einem Schachduell
      zu vergleichen, wo der gute Spieler leicht
      dem schlechten unterliegen kann. Dies gilt
      nur für die vom Glück abhängigen Spiele
      wie Skat. Ebenfalls kein Scherz ist, dass
      Altria (Philip Morris) mit „Marlboro Lights"
      schwer in Druck gerät und sich der Kurs
      trotz Dividendenrendite von 9 % dem Tief
      Ende 1999/2000 nähert. Ebenso ist wahr,
      dass ich mit DRÄGER Vz. eine Aktie besitze,
      die, im Juni 2002 für 18 Euro geordert, heute
      45 % im Plus notiert.

      Wer mit mir über
      das Börsengeschehen diskutieren will:

      Meine E-Mail-Adresse ist kein Aprilscherz.
      Beate.Sander@gmx.de.
      Avatar
      schrieb am 07.04.03 13:28:39
      Beitrag Nr. 22 ()
      der spekulant meint:

      TV-Loonland nach Abschreibungen ein SchnäppchenLinks
      + hohe Abschreibungen / Bilanz bereinigt
      + EBITDA und Cash flow positiv in 2002
      + Kursziel 2 Euro (aktuell 1,20 Euro)



      Die TV-Loonland AG (WKN 534.840) ist einer der führenden internationalen Produzenten und Vermarkter von Zeichentrickfilmen. Die Firma lässt in Großbritannien sowie in Ungarn zeichnen und verkauft die Kinderfilme an Spartensender wie `Kinderkanal`, `Disney Asia` und die BBC-Tochter `CBBC` ebenso wie an `ZDF`, `France 5` und `TV12 Singapore`. Mit dem Zweiten Deutschen Fernsehen (ZDF) gibt es einige Co-Produktionen wie `Briefe an Felix`, `Petterson und Findus` oder `Rudis Rabenteuer`. Der große Vorteil der gezeichneten Stars liegt auf der Hand: Bei wachsender Popularität verlangen diese keine höheren Gagen. Der Vorteil des jungen Zielpublikums: Es kommen laufend neue Kinder nach, denen bereits vor Jahren produzierte Filme wieder gezeigt werden können.

      Die Firma veröffentlichte dieser Tage die Geschäftszahlen für 2002, die einige Überraschungen mit sich brachten. Die Zurückhaltung der TV-Sender bei Lizenzeinkäufen infolge der weltweiten Werbekrise führten zu einem deutlichen Umsatzrückgang von 77,5 Mio. Euro in 2001 auf 36,8 Mio. Euro in 2002. Das klingt schlimm, ist aber im großen und ganzen erwartet worden. Viel dramatischer klingt der Verlust von 74,5 Mio. Euro, der durch Abschreibungen von 81,7 Mio. Euro auf das Filmvermögen und von 8,1 Mio. Euro auf Firmenwerte entstand. Das bedeutet nichts anderes, als dass die Firma nun eine `saubere` Bilanz aufweist und hinkünftig kaum eine Ergebnisbelastung durch Abschreibungen zu erwarten ist. Das sollte unserer Ansicht nach dazu führen, dass das Unternehmen im laufenden Geschäftsjahr 2003 wieder einen schönen Gewinn ausweist. Immerhin hat die Firma 2002 bereits einen positiven Cash flow von 6,1 Mio. Euro nach -1,0 Mio. Euro im Jahr davor erwirtschaftet. Das EBITDA - also das Erg! ebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen - erreichte 7,4 Mio. Euro nach 30,4 Mio. Euro im Jahr 2001. Die Mitarbeiterzahl lag per 31.12.2002 bei 142 Personen nach 240 per 31.12.2001. Durch den kürzlich vermeldeten Verkauf der verlustbringenden koreanischen Tochter SRE Corp. sollte sich die Bilanzsumme im März-Quartalsbericht weiter verringern. Diese lag per 31.12.2002 bei 104,5 Mio. Euro nach 176,0 Mio. Euro im Jahr davor. Die Eigenkapital-Quote sank bedingt durch die Abschreibungen von 66 % auf 40 %, müsste aber per 31.3.2003 wieder leicht angestiegen sein. Der vollständige Geschäftsbericht für 2002 wird ab 8. April auf der Homepage von TV-Loonland zur Verfügung stehen.


      Fazit

      Es muss dem Vorstand schon bitter weh tun, wenn man sich entscheidet, den Firmenwert in der Bilanz fast auf Null abzuschreiben und den Bilanzwert des Filmvermögens auf ein Minimum zu reduzieren. Es bringt aber einen großen Vorteil: Die Bilanz ist `sauber` und es sind in der Zukunft dann keine weiteren ergebnisbelastenden Abschreibungen mehr nötig. Wenn man sieht, dass TV-Loonland im Geschäftsjahr 2002 ein EBITDA von 7,4 Mio. Euro (1,05 Euro/Aktie) und einen Cash flow von 6,1 Mio. Euro (0,85 Euro/Aktie) erwirtschaftet hat, dann können wir für 2003 den Turn-around erwarten.
      Der Gewinn pro Aktie könnte wieder in einer Größenordnung von 0,50 Euro/Aktie liegen. Im relativ guten Geschäftsjahr 2001 lag das Ergebnis pro Aktie bei 1,17 Euro. In 2002 bedingt durch die genannten Abschreibungen bei -10,40 Euro.

      Wir sehen angesichts der allgemein tieferen Bewertungen an den Börsen ein (erstes) Kursziel von 2 Euro für den Wert. Bei 7,1 Mio. ausstehenden Aktien entspräche dies einer immer noch günstigen Bewertung mit rund 14 Mio. Euro. Der von der Firma nun gesetzte Schritt war notwendig, um die Aktie wieder attraktiver für die Zukunft zu machen. Wenn nun auch noch die Unternehmenskommunikation offener würde, wäre dieses Kursziel schnell erreicht. Bei einem aktuellen Aktienkurs von rund 1,20 Euro ergibt sich somit ein Kurspotenzial von +67 %, weshalb die Aktie ein interessantes Schnäppchen darstellt


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      Avatar
      schrieb am 07.04.03 13:31:10
      Beitrag Nr. 23 ()
      ... na Wad willtst umschichten ?? :kiss:
      Avatar
      schrieb am 08.04.03 17:47:05
      Beitrag Nr. 24 ()
      Schwarzbuch Börse wieder erhältlich...

      Die Sonderausgabe AktionärsReport mit dem Titel "Schwarzbuch Börse" zeigt einige der Skandale, Missstände und Betrügereien des vergangenen Jahres bei börsennotierten Aktiengesellschaften auf

      Aus dem Inhalt:
      Besonders schlimm ging es am Neuen Markt zu. Mit Aktienverkäufen undurchsichtiger Großaktionäre und einer dann "überraschenden" Gewinnwarnung verspielte der einstige Star Günter Thiel (Seite 18) das Aktionärsvertrauen. Im Drama um MobilCom (Seite 4) offenbarte sich der außer Kontrolle geratene Vorstandchef Gerhard Schmid und sicherte sich seinen Platz auf der Liste der größten Abzocker gleich neben den Haffa-Brüdern (Seite 12). Auch sonst bestimmten Bilanzierungsprobleme, kriminelle Machenschaften und Firmenpleiten das Bild am einst gefeierten Segment, das zum Jahresende dicht gemacht wurde. Dabei wurde sogar beim Firmensterben noch abkassiert. Die beiden Medienfirmen Kinowelt (Seite 10) und H5B5 (Seite 14) schlitterten aufgrund von Größenwahn und Missmanagement in die Pleite. Während die Aktionäre einen Totalverlust verbuchen mussten, bedienten sich die Verantwortlichen günstig an den wertvollen Teilen der Insolvenzmasse. Etwas anders sieht die Sache bei GAP und Adori aus (Seite 16). Dort scheiterte zwar auch das Geschäftsmodell, jedoch ist es dem Engagement der SdK zu verdanken, dass die noch gefüllten Firmenkassen nicht einer obskuren Raider-Bande in die Hände fielen.

      Im MDAX fuhr Gold-Zack (Seite 33) mit Volldampf an die Wand. Beim Edelschneider Boss (Seite 31) kamen Bilanztricks in den USA ans Tageslicht. Mit dem Platzen der Cargolifter-Luftschiff-Träume kamen Zweifel auf, ob das Projekt jemals seriös geplant war.

      Aber auch im angeblichen Blue-Chip-Index DAX ging nicht alles mit rechten Dingen zu. Trotz hoher Verluste wollte Ron Sommer eine satte Erhöhung der Vorstandsvergütungen durchsetzten und musste den Hut nehmen. Die Nachfolgerwahl geriet zum öffentlichen Schauspiel und Desaster (Seite 36). Durch eine maßlose Kapitalerhöhung wollten sich die Großaktionäre der lange Zeit als Erfolgsstory gefeierten MLP AG bereichern. Dabei offenbarte sich jedoch, dass MLP (Seite 34) hauptsächlich aufgrund von Bilanzierungstricks Wachstum darstellen konnte.....

      Quelle: presseinfo@sdk.org
      Avatar
      schrieb am 09.04.03 11:56:08
      Beitrag Nr. 25 ()
      ARBOmedia ab 01. Mai 2003 ordentliches Mitglied der EGTA
      09.04.2003 (07:50)
      München, 25. März 2003. ARBOmedia, der unabhängige paneuropäische Werbezeitenvermarkter, ist ab dem 01.05.2003 mit all ihren Tochtergesellschaften in der EGTA vertreten, dem europäischen Verband der TV Werbevermarkter.

      Die EGTA mit Sitz in Brüssel wurde 1974 gegründet und vertritt die Interessen des Werbefernsehens auf europäischer Ebene. Sie ist der Gesprächspartner der Europäischen Kommission und von den internationalen Vereinigungen der werbungtreibenden Wirtschaft. Ziel des Verbandes ist es, einen intensiven Meinungsaustausch seiner Mitglieder zu pflegen, ihre Interessen gegenüber der europäischen Werbewirtschaft zu vertreten und Lobby-Arbeit auf politischer und gesellschaftlicher Ebene zu betreiben. Der EGTA gehören derzeit 40 Werbevermarkter nationale Arbeitsgemeinschaften und werbefinanzierte Fernsehgesellschaften aus 25 Ländern an.

      „Die EGTA-Mitgliedschaft ist für uns ein wichtiger Schritt, auf dem Weg zum führenden unabhängigen TV Vermarkter in Europa. Wir erwarten uns daraus eine nutzbringende Kooperation mit allen Marktteilnehmern, insbesondere unseren öffentlich-rechtlichen Partner in Europa ", so Dr. Georg Bogner Vorstand ARBOmedia AG.

      EGTA Generalsekretär Michel Grégoire: „ Mit der Mitgliedschaft von ARBOmedia begrüßt die EGTA einen sehr wichtigen Konzern. Die europäische Werbelandschaft braucht paneuropäische Werbenetzwerke wie ARBOmedia, um das Geschäft der elektronischen Werbung auf einem europäischen Level weiter zu entwickeln. Außerdem wird ARBOmedia drei beitretende Länder repräsentieren, was ein weiterer Beitrag ist, den erweiterten europäischen Wirtschaftsraum aufzubauen."

      Über ARBOmedia

      Die ARBOmedia AG ist mit acht Tochtergesellschaften Europas größtes unabhängiges Unternehmen in der Vermarktung von elektronischen Werbeplätzen.

      Schwerpunkt des Vermarktungsgeschäfts sind die TV- , Radio, Print und Online-Werbung. Auf diesen Gebieten ist das Unternehmen Marktführer in Mittel und Südost-Europa. ARBOmedia verfügt über ein Mandantenportfolio von derzeit ca. 25 TV-Sendern, 15 Radiostationen, 450 Websites, diversen Printtiteln und einer steigenden Anzahl an elektronischen Bildschirmen.

      Die Aktien der ARBOmedia AG werden im Prime Standard der Deutschen Börse notiert
      Avatar
      schrieb am 09.04.03 17:36:19
      Beitrag Nr. 26 ()
      gerade per email eingetroffen!



      Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

      beim heutigen Gerichtstermin im Fall Barbara Jovy, Verfahren 2, kam es zu einem Urteil zugunsten der Advanced Medien AG und der TSC Technische Systeme Consult. Näheres hierzu finden Sie auf der Homepage, unter Investor Relations, laufende Verfahren, Verfahren Barbara Jovy 2.

      Mit freundlichen Grüßen

      Advanced Medien AG

      Susanne Rehm/IR
      Avatar
      schrieb am 09.04.03 18:11:32
      Beitrag Nr. 27 ()
      meldepflichtige Wertpapiergeschäfte
      Ausgabe 6/2003 Seite 2/4

      SDAX
      Die Highlight Communications AG setzte ihr Aktienrückkaufprogramm fort und erwarb weitere
      Anteile im Gesamtwert von 808.752 Euro. Darüberhinaus investierte der Vorstandsvorsitzende
      der Highlight AG, Bernhard Burgener, in Aktien seines Unternehmens. Die Highlight
      Communications AG hatte erst kürzlich mit dem "zweitbesten Ergebnis seit Bestehen"
      abgeschlossen; Grund dafür war u.A. die positive Entwicklung der Constantin Film AG, an der
      Highlight mit 25% beteiligt ist.

      Unternehmen Name Organ Datum Art Volumen Kurs Wert in €
      Highlight Comm. AG Highlight Comm. AG U 21.03.03 K 468.842 1,73 811.097
      Highlight Comm. AG Bernhard Burgener VV 02.04.03 K 500.000 1,70 850.000




      meldepflichtige Wertpapiergeschäfte Ausgabe 6/2003 Seite 3/4
      Sonstige


      Kinowelt Media AG verkaufte Dr. Michael Kölmel an die Kinowelt GmbH
      (ehemals Neue Spielfilm Vertriebs- und Marketing GmbH), die von der Investorengruppe rund
      um den Kinoweltgründer Dr. Kölmel gegründete Auffanggesellschaft des insolventen
      Medienunternehmens, die bisher noch keine Aktien an der Kinowelt Medien AG hielt. Der
      Stückpreis von 0,30 € lag knapp über dem rechnerischen Nennbetrag von 0,27 €. Dr. Michael
      Kölmel erzielte aus dieser Transaktion einen Erlös von 480.000 €.

      Unternehmen Name Organ Datum Art Volumen Kurs Wert in €
      Kinowelt Medien AG Michael Kölmel S 28.03.03 V 1.600.000 0,30 480.000
      Avatar
      schrieb am 13.04.03 12:28:49
      Beitrag Nr. 28 ()
      Geschäftsjahr 2002 von Konsolidierung und Einmaleffekten geprägt:
      Umsatz sinkt auf 9,8 Mio. Euro
      Abschreibungen auf das Filmvermögen gesunken
      Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) bei - 5,0 Mio. Euro
      Modulares Dienstleistungsangebot erweitert Geschäftsmodell
      München, 11. April 2003 - Das Geschäftsjahr 2002 war geprägt von der weiter äußerst schwachen Marktverfassung im Bereich der Filmlizenzen und von der konsequenten Umsetzung der Konsolidierungsstrategie des Unternehmens, erläuterte Otto Dauer, Vorstandsvorsitzender der Advanced Medien AG, im Rahmen der heutigen Bilanzpressekonferenz. Der Umsatz ging 2002 von 19,5 Mio. Euro auf 9,8 Mio. Euro zurück. Im Inland wurden 1,9 Mio. Euro (2001: 9,6 Mio. Euro) und im Ausland 7,9 Mio. Euro (2001: 9,9 Mio. Euro) erzielt.

      Das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) beträgt 5,8 Mio. Euro nach 10,8 Mio. Euro in 2001. Nach Abzug der Netto-Abschreibungen auf das Filmvermögen in Höhe von 8,9 Mio. Euro und den sonstigen Abschreibungen in Höhe von 1,9 Mio. Euro errechnet sich ein Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) von -5,0 Mio. Euro nach -16,0 Mio. Euro im vergangenen Geschäftsjahr. Der Konzernfehlbetrag liegt bei 6,0 Mio. Euro (2001: 17,5 Mio. Euro). Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten konnten um 4,0 Mio. Euro auf 22,0 Mio. Euro reduziert werden. "Im vergangenen Jahr haben wir die konsequente Restrukturierung weiter voran getrieben", erklärte Dauer, "Mit der Kündigung der Ergebnisabführungsverträge, der Verschmelzung der deutschen Töchter, der Übertragung des Filmstocks auf die AG und der deutlichen Kostenreduzierung in allen Geschäftsfeldern konnten wir hier einige Erfolge erzielen." Der Filmaufwand sank um 95 % auf 0,19 Mio. Euro (2001: 3,76 Mio. Euro), die Personalkosten um 41 % auf 1,11 Mio. Euro (2001: 1,87 Mio. Euro) und die sonstigen betrieblichen Aufwendungen um 7 % auf 4,48 Mio. Euro (2001: 4,84 Mio. Euro).

      Ein weiterer Erfolg im abgelaufenen Geschäftsjahr konnte mit dem erzielten Vergleich mit Wolfgang Petersen und der damit verbundenen Beilegung des Rechtsstreits in den USA erzielt werden. Andere Rechtsstreitigkeiten im In- und Ausland dauern noch an. Eine Klage gegen die MAXXFilm Produktions GmbH im Zusammenhang mit umfangreichen unwirksamen Geschäften in den Jahren 1999 und 2000 wurde in erster Instanz gewonnen. Die Gegenseite ging jedoch in Berufung. Darüber hinaus hatte die Advanced Medien AG Klage auf Schadenersatz in Höhe von 4 Mio. Euro gegen ehemalige Vorstandsmitglieder eingereicht.

      Seit 2001 treibt die Advanced Medien AG die Partnersuche mit zunehmender Intensität voran. Die Gespräche mit verschiedenen potentiellen Partnern aus dem Medienumfeld konnten aufgrund des ungünstigen Marktumfeldes und den gravierenden strukturellen Veränderungen in der Medienbranche bisher aber noch nicht mit Erfolg abgeschlossen werden . "Wir sind aber zuversichtlich, dass wir mit unserer Partnersuche voran kommen und die Gesellschaft somit wieder in eine erfolgsversprechende Zukunft führen werden", erläutert Dauer. Auch im laufenden Geschäftsjahr wird die Advanced Medien AG ihren Konsolidierungskurs mit deutlicher Zurückhaltung im Einkauf von Filmrechten beibehalten.

      Mit einem modularen Dienstleistungsangebot für die Betreuung von Filmrechten erweitert die Advanced Medien AG ihr Geschäftsmodell. "Weil Filme nur mit vollständigen Rechteketten und uneingeschränkt verfügbaren Material sinnvoll verwertet werden können, macht sich jede Einschränkung dieser Faktoren sofort im Preis bemerkbar", erläutert Dauer die Bedeutung von einer permanenten Pflege von Filmlibraries. Damit bietet das Unternehmen seine vorhandenen umfangreichen Kenntnisse der internationalen Medienbranche, der Filmtechnik und des internationalen Medienrechts erstmalig anderen Medienunternehmen, Medienfonds und Banken an. Von der Bestandsaufnahme und Bewertung der Library übernimmt das Unternehmen auch die Vertrags- und Materialverwaltung sowie die Herstellung der notwendigen Kontakte für die Verwertung der einzelnen Filme.
      Avatar
      schrieb am 13.04.03 13:34:25
      Beitrag Nr. 29 ()
      AKTUELLES
      F.A.M.E. AG i.A.
      Liquidationserlös von
      0,21 Euro zu erwarten


      Die außerordentlichen HV der F.A.M.E.
      Film & Music Enterteinment AG i.A. War nötig geworden, weil der Liquidator einen Verlust melden musste, der mehr alsdie Hälfte des Grundkapitals aufzehrt.
      Der von der letzten HV gewählte Liquidator, Rechtsanwalt Thomas Mayrhofer, erläuterte den anwesenden Aktionären, dass ein Liquidationserlös von etwa 0,21 Euro je Aktie zu erwarten sei. Die meisten Assets sind mittlerweile verwertet, Rechtsstreitigkeiten beigelegt und den Mitarbeitern wurde gekündigt. Somit präsentiert sich die Gesellschaft bereits jetzt, geradeeinmal ein gutes halbes Jahr nach Beschlussfassung über die Liquidation, in einem Zustand, der eine endgültige Schließung und Auszahlung zulässt. Mayrhofer deutete an, dass die finale Ausschüttung noch in 2003 erfolgen könnte. Für potentielle Anleger ist die Gesellschaft denkbar uninteressant, da der Kurs mittlerweile schon über der angekündigten Ausschüttungshöhe liegt. Allenfalls ein Mantelkäufer könnte noch für etwas Phantasie sorgen, wobei auch hier größere Kursgewinne nicht zu erwarten sind.

      Quelle: AktionärsNews / Nr. 42 / 10.04.2003
      Avatar
      schrieb am 13.04.03 15:01:13
      Beitrag Nr. 30 ()
      News
      AKTUELLE REUTERS-NEWS


      11/04/2003 16:17
      Kein Ende der Fusionsgespräche bei Advanced Medien in Sicht

      München, 11. Apr (Reuters) - Der wegen Bilanzkorrekturen in
      die Schlagzeilen geratene Filmrechtehändler Advanced
      Medien [DVN.GER] sieht kein schnelles Ende seiner monatelangen
      Partnersuche.
      "Das ist eine gute Frage", sagte Alleinvorstand Otto Dauer
      am Freitag in München auf der Bilanzpressekonferenz zum
      aktuellen Verhandlungsstand. Diese Woche sei man bei einem
      Abschluss mit einem nicht-börsennotierten Unternehmen "ganz nah
      dran" gewesen, dieser habe sich aber doch wieder nicht ergeben.

      Advanced wolle mit einem Partner verschmelzen und sich auf die
      Auswertung von Filmrechten konzentrieren. Die Börsennotierung
      solle erhalten bleiben.
      Eine Partnersuche sei auch wichtig, damit die Hausbank
      Delbrück & Co den Kredithahn nicht zu drehe. Erste Kredite über
      Verbindlichkeiten von acht Millionen Euro seien Ende März
      ausgelaufen, zunächst aber nicht fällig gestellt worden.
      Advanced konnte 2002 seinen Fehlbetrag auf 5,79 (Vorjahr:
      minus 17,45) Millionen Euro verringern. Der Verlust vor Steuern
      und Zinsen (Ebit) sei auf 4,99 (minus 15,97) Millionen Euro
      zurückgegangen, sagte Dauer. Der Umsatz sei auf 9,8 (19,5)
      Millionen Euro gesunken.
      Ein Schwerpunkt der Aktivitäten werde neben dem eigentlichen
      Filmrechtehandel die "Fortsetzung der Gerichtsverfahren" sein.
      Derzeit seien gegen Advanced knapp zehn Klagen von Filmstudios
      oder Aktionären anhängig, deren Ausgang er positiv entgegen
      sähe, sagte Dauer.

      Heftige Kritik übte der Vorstand an dem Mitgründer und
      früherem Aufsichtsratsmitglied Herbert Jovy, gegen den die
      Staatsanwaltschaft München nach einer Anzeige von Advanced wegen
      Insiderhandel ermittelt. Dessen Verhalten sei sehr "schnabelnah"
      gewesen, sagte er mit Blick auf Machenschaften des wegen Betrugs
      verurteilten Ex-Comroad-Chefs [RD4.GER] Bodo Schnabel.
      Der Filmrechtehändler ist mehrfach wegen Bilanzkorrekturen
      aufgefallen. Im Dezember musste Advanced seine Neun-Monatszahlen
      korrigieren, weil die US-Tochter U.F.O. einen Medienfonds falsch
      verbucht hatte. Zahlen für das erste Quartal konnte Dauer nicht
      vorlegen, weil U.F.O. noch keine Daten geliefert habe.
      lae/nro
      Avatar
      schrieb am 13.04.03 17:58:26
      Beitrag Nr. 31 ()
      München, 08.04.03 / 15:06 blickpunktfilm.de



      Geldstrafen für Haffa-Brüder

      Die ehemaligen EM.TV-Vorstände und Unternehmensgründer Thomas und Florian Haffa sind wegen "unrichtiger Darstellung ihrer Unternehmensverhältnisse" zu unterschiedlich hohen Geldstrafen verurteilt worden. Während der ehemalige Vorstandsvorsitzende des Unternehmens, Thomas Haffa, 1,2 Mio. Euro bezahlen muss, muss der ehemalige Finanzvorstand Florian Haffa lediglich 240.000 Euro berappen. Die Vorsitzende Richterin Huberta Knöringer begründete das Urteil damit, das beide sich einer unrichtigen Darstellung schuldig gemacht hätten. Staatsanwalt Peter Noll hatte gestern wegen Kursbetrugs in Tateinheit mit vorsätzlicher Täuschung nach dem Börsen- und Aktiengesetz für eine Bewährungsstrafe von acht Monaten und eine "fühlbare Geldstrafe in Millionenhöhe" plädiert, während die beiden Verteidiger Rainer Hamm und Sven Thomas eine Freispruch für ihre Mandanten gefordert hatten. Einer Meldung der Nachrichtenagentur dpa-AFX zufolge haben die beiden Anwälte der Haffa-Brüder Revision gegen das Urteil eingelegt. In den Augen von Sven Thomas sei dieses Rechtsmittel "zwangsläufig">
      Avatar
      schrieb am 13.04.03 20:08:18
      Beitrag Nr. 32 ()
      anbei ein paar links,
      wo man sich ausführlich informieren kann

      http://www.hv-info.de/

      Inhaltliche Informationen über alle börsennotierten Unternehmen von A bis Z

      Dort ( http://www.hv-info.de/ ) erhalten man ständig aktuelle Informationen über:

      HV-Info:
      > Stammdaten
      > HV-Termine
      > HV-Tagesordnungen
      > E-Mail-Service
      > Die neuesten HV-Tagesordnungen,
      > HV-Reden und HV-Beschlüsse, der verschiedenen börsennotierten Unternehmen

      Berichte:
      > Geschäftsberichte
      > Quartalsberichte
      > Verkaufsprospekt

      Unternehmensmeldungen:
      > Ad Hoc-Mitteilungen
      > SdK-Mitteilungen

      Weitere Informationen über:
      > HV-Abwicklung
      > Gesetzestexte
      > Newsletter


      unter http://www.sdk.org/
      findet man weitere interesante informationen

      ====================================================



      SONSTIGES!

      Oftmals steht man als „Geschädigter Aktionär" auf verlorenen Posten und in eine schwächeren oft aussichtslosen Postion und muss sich mit der Tatsache abfinden, das man seine erlittenen Verluste abschreiben muss, weil man sich einen teuren Anwalt nicht leisten kann.

      Welche Kosten anfallen können kann man im folgenden Beispiel sehen oder unter dem folgenden Link selbst recherchieren!

      Unter
      http://www.justiz.bayern.de/ag-rosenheim/gkost_rechnerr.htm
      finden Sie einen Gerichtskostenrechner, mit welchem Sie exemplarisch durchrechnen können, in welcher Höhe Kosten pro Kläger im Rahmen der 1. Instanz anfallen würden. So errechnen sich bei einem Streitwert von 2.500 EUR (entspricht beispielsweise einem Kläger) Gesamtkosten in Höhe von ca. 1.410 EUR ( ohne Anwaltshonorar ) und bei einem Streitwert von 250.000 EUR*.

      [ * Für die Richtigkeit der Berechnung wird keine Haftung übernommen ]
      Avatar
      schrieb am 14.04.03 16:39:58
      Beitrag Nr. 33 ()
      GBC: TV-Loonland "verkaufen"

      Von Jens Brunke

      TV-Loonland (WKN: 534 840) ist in der Produktion und Vermarktung von Zeichentrickfilmen und –serien tätig. Das Unternehmen hat am 1. April 2003 seine Geschäftszahlen für das abgelaufene Jahr 2002 vorgelegt. Der Produzent von Kinder- und Familienprogrammen verbuchte einen starken Umsatzrückgang von 77,5 auf 36,8 Millionen Euro. Als Hauptgrund für diese Entwicklung sieht das Unternehmen die schwere Branchenkrise und hier insbesondere die anhaltende Zurückhaltung der TV-Sender bei Lizenzeinkäufen.

      Das schwierige Marktumfeld drückte sich insbesondere auch in den Ergebniszahlen aus. So rutschte das Betriebsergebnis im vergangenen Geschäftsjahr von +15,5 auf -80,7 Millionen Euro. Verantwortlich hierfür sind vor allem die aufgrund der anhaltenden Branchenkrise vorgenommenen Abschreibungen auf Filmvermögen (81,7 Millionen Euro) und Firmenwerte (8,1 Millionen Euro). Der aktivierte Firmenwert beträgt nach der Bilanzbereinigung damit 0,9 Millionen Euro, der aktivierte Restwert des Filmvermögens 43,3 (96,9) Millionen Euro. Beim Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) konnte das Unternehmen 2002 mit 7,4 Millionen Euro den Vorjahreswert von 30,4 Millionen Euro nicht mehr erreichen.

      Wir begrüßen die von der Gesellschaft vorgenommenen Maßnahmen zur Bilanzbereinigung, auf welche wir bereits in der Vergangenheit hingewiesen hatten, sehen aber trotzdem weiterhin mögliche Gefahren in der Bilanz. So betragen allein die kurzfristigen Verbindlichkeiten 54,8 Millionen Euro (2001: 43,3 Millionen Euro), bei einer Bilanzsumme von 104,5 Millionen Euro. Das Eigenkapital beträgt 41,5 Millionen Euro (2001: 116 Millionen Euro). Somit hat sich die Eigenkapitalquote aufgrund der vorgenommenen Abschreibungen deutlich negativ entwickelt. Die immateriellen Vermögensgegenstände und Firmenwerte übersteigen mit 43,6 Millionen Euro und 0,9 Millionen Euro sogar das Eigenkapital. Die liquiden Mittel verringerten sich im vergangenen Geschäftsjahr von 18,3 auf 13,7 Millionen Euro.

      Im ersten Quartal 2003 setzte das Unternehmen seinen Kurs fort, die Bilanz zu bereinigen und trennte sich von der verlustreichen koreanischen Tochter SRE Corp. SRE erwirtschaftete 2001 bei einem Umsatz von 14,7 Millionen Euro einen Verlust von 1,1 Millionen Euro. TV-Loonland ist jedoch über einen Besserungsschein für einen Zeitraum von fünf Jahren an künftigen Gewinnen der Gesellschaft beteiligt – wenn es welche geben sollte. Zudem wurde das New Yorker Büro geschlossen, für welches bisher jährlich 250.000 Euro an Mietkosten anfielen. Hier wurde eine Abstandszahlung von 400.000 Euro geleistet, welche das erste Quartal belasten dürften. Der Vorstand der Gesellschaft erwartet im laufenden Geschäftsjahr keine Verbesserung der Marktlage. Der Programmbedarf der TV-Sender dürfte auch in diesem Jahr eher niedrig bleiben und frühestens in 2004 wieder anziehen.

      Der Aktienkurs des Unternehmens hat sich seit der Anfang April bekanntgegebenen Bilanzbereinigung deutlich erholt. Aufgrund der nach wie vor angespannten bilanziellen Situation und des weiterhin schlechten Marktumfeldes sehen wir für den Kursaufschwung der vergangenen Wochen keine klare Begründung. Wir stufen die Aktien von TV-Loonland daher auch weiterhin mit “verkaufen“ ein.


      Jens Brunke ist Analyst bei German Business Concepts – das Researchhaus für Nebenwerte.


      [ Montag, 14.04.2003, 11:09 ]
      Avatar
      schrieb am 14.04.03 16:47:31
      Beitrag Nr. 34 ()
      Börsen-Zeitung Nr. 72 vom 12.04.03, Seite 10

      Advanced Medien setzt Hoffnung in einen Partner

      Neues Geschäftsmodell geplant - 2003 weiter Verlust



      Börsen-Zeitung, 12.04.2003 zim München - Die Advanced Medien AG will die Gespräche mit einem Partner über eine mögliche Verschmelzung rasch zum Abschluss bringen, so dass die Aktionäre spätestens im August darüber entscheiden können. Dann soll die Umsetzung rückwirkend zum 01. Januar erfolgen.
      Alleinvorstand Otto Dauer sagte vor Journalisten, die Gespräche konzentrieren sich inzwischen auf ein nicht börsennotiertes Unternehmen. Dabei sei noch nicht geklärt, ob es über eine Verschmelzung oder über eine Kapitalerhöhung durch Sacheinlage zum Zusammenschluss kommen werde. Voraussetzung sei, dass hierzu die AG enthaftet werde. Zu diesem Zweck sollen das Filmvermögen sowie die Kredite in eine Advanced Produktions- GmbH ausgegliedert werden.
      Dazu muss die Gläubigerbank Delbrück & Co. Privatbankiers zustimmen. Zum einen wurde das Filmvermögen bei Delbrück als Sicherheit hinterlegt, zum anderen schuldet Advanced der Bank 8 Mill. Euro. Diese Darlehen hatten eine Laufzeit bis Ende März, wurden jedoch von Delbrück nicht fällig gestellt. Die restlichen bilanzierten Verbindlichkeiten von rund 16 Mill. Euro entfallen auf Tochtergesellschaften von Advanced. Aufgrund der Entflechtung könne die AG dafür jedoch nicht mehr haftbar gemacht werden, erläuterte Dauer. Im März hatte Advanced Medien melden müssen, dass ein Verlust wenigstens in Höhe der Hälfte des Grundkapitals eingetreten ist. Zum 31.Dezember verfügte das Unternehmen noch über ein Eigenkapital von 5,5 (i.V. 12) Mill. Euro. Im abgelaufenen Geschäftsjahr erwirtschaftete Advanced bei Umsätzen von 9,8 (19,5) Mill. Euro einen Fehlbetrag von 5,8 (17,4) Mill. Euro
      Mit dem neuen Partner werde sich das Geschäftsmodell ändern, kündigte Dauer an. Die Details wollte er noch nicht nennen. Klar sei jedoch bereits, dass das Unternehmen keinen Filmrechtehandel mehr betreiben werde. Dafür werde die Betreuung, Verwaltung und Bewertung von Filmrechten als Dienstleistung angeboten. Bereits fünf Kunden reichten zur Kostendeckung, die Nachfrage schätze er jedoch bedeutend höher ein.
      Als wesentliche Ziele für 2003 nannte Dauer die Fortsetzung der Konsolidierung sowie der erfolgreich verlaufenden Gerichtsverfahren - unter anderem vier gegen die Mitbegründer Herbert Jovy und seine Familie. Trotz einer weiteren Ergebnisverbesserung im ersten Quartal rechne er für 2003 noch mit roten Zahlen.

      -----------------

      Süddeutsche Zeitung 14.04.2003

      Advanced Medien vor Fusion

      Name des potenziellen Partners bleibt aber geheim




      vsp. München –Die Fusionspläne der börsennotierten Advanced Medien nehmen Gestalt an. Alleinvorstand Otto Dauer sagte auf der Bilanzpressekonferenz, das Unternehmen sei „ganz nah dran“, mit einem kapitalstarken, nicht börsennotierten Medienunternehmen zu „verschmelzen“. Damit würde der durch Skandale in die Schlagzeilen geratene Filmrechte-Händler einen neuen Geschäftszweck erhalten. Auch der Firmenname würde sich dann vermutlich ändern. Rechtsstreitigkeiten wegen Scheingeschäften und Umsatzkorrekturen hatten Advanced Medien in Verruf gebracht. Die Fusionspartner rechnen laut Dauer damit, das Börsen-Listing des Rechtehändlers weiterführen zu können. „Das ist das Hauptziel“, sagte der Alleinvorstand. Ein zweites Ziel sei es, Advanced Medien aus der Verlustzone zu bringen. „Spätestens 2004 muss die neue Firma den Break-Even erreichen, wenn nicht sogar schwarze Zahlen schreiben.“

      Im Jahr 2002 lag der Umsatz von Advanced Medien mit 9,8Millionen Euro weit hinter den Prognosen zurück. Der Verlust reduzierte sich jedoch von 17,5Millionen Euro im Jahr 2001 auf sechs Millionen Euro im Jahr 2002. Dies sei Folge seines harten Konsolidierungskurses, erklärte Dauer. Künftig will der bisherige Filmrechte-Händler sich verstärkt auf die Beratung von Banken und Insolvenzverwalter bei der Bewertung von Filmvermögen ausrichten.


      -------------------


      Reuters vom 11.04.2003

      München (Reuters) -
      Der wegen Bilanzkorrekturen in die Schlagzeilen geratene Filmrechtehändler Advanced Medien sieht kein schnelles Ende seiner monatelangen Partnersuche.


      "Das ist eine gute Frage", sagte Alleinvorstand Otto Dauer am Freitag in München auf der Bilanzpressekonferenz zum aktuellen Verhandlungsstand. Diese Woche sei man bei einem Abschluss mit einem nicht-börsennotierten Unternehmen "ganz nah dran" gewesen, dieser habe sich aber doch wieder nicht ergeben. Advanced wolle mit einem Partner verschmelzen und sich auf die Auswertung von Filmrechten konzentrieren. Die Börsennotierung solle erhalten bleiben.

      Eine Partnersuche sei auch wichtig, damit die Hausbank Delbrück & Co den Kredithahn nicht zu drehe. Erste Kredite über Verbindlichkeiten von acht Millionen Euro seien Ende März ausgelaufen, zunächst aber nicht fällig gestellt worden.

      Advanced konnte 2002 seinen Fehlbetrag auf 5,79 (Vorjahr: minus 17,45) Millionen Euro verringern. Der Verlust vor Steuern und Zinsen (Ebit) sei auf 4,99 (minus 15,97) Millionen Euro zurückgegangen, sagte Dauer. Der Umsatz sei auf 9,8 (19,5) Millionen Euro gesunken.

      Ein Schwerpunkt der Aktivitäten werde neben dem eigentlichen Filmrechtehandel die "Fortsetzung der Gerichtsverfahren" sein. Derzeit seien gegen Advanced knapp zehn Klagen von Filmstudios oder Aktionären anhängig, deren Ausgang er positiv entgegen sähe, sagte Dauer.

      Heftige Kritik übte der Vorstand an dem Mitgründer und früherem Aufsichtsratsmitglied Herbert Jovy, gegen den die Staatsanwaltschaft München nach einer Anzeige von Advanced wegen Insiderhandel ermittelt. Dessen Verhalten sei sehr "schnabelnah" gewesen, sagte er mit Blick auf Machenschaften des wegen Betrugs verurteilten Ex-Comroad-Chefs Bodo Schnabel.

      Der Filmrechtehändler ist mehrfach wegen Bilanzkorrekturen aufgefallen. Im Dezember musste Advanced seine Neun-Monatszahlen korrigieren, weil die US-Tochter U.F.O. einen Medienfonds falsch verbucht hatte. Zahlen für das erste Quartal konnte Dauer nicht vorlegen, weil U.F.O. noch keine Daten geliefert habe.
      Avatar
      schrieb am 16.04.03 11:45:58
      Beitrag Nr. 35 ()
      16.04.2003 (10:19) KarstadtQuelle New Media und Dr. h.c. Hans-Dieter Cleven erzielen mit KirchMedia Einigung über den Erwerb von DSF und Sport1 Essen, Baar (CH), Unterföhring, 16. April 2003 – Die KarstadtQuelle New Media AG und Dr. h.c. Hans-Dieter Cleven erzielten heute mit der KirchMedia die Einigung über den Erwerb sämtlicher Geschäftsanteile (100 Prozent) an dem Fernsehsender DSF und der Onlineplattform Sport1. Die KarstadtQuelle New Media AG erwirbt zu 100 Prozent Anteile an einer Zwischenholding, die 77,78 Prozent der Geschäftsanteile an DSF und Sport1 übernehmen wird. An dieser Zwischenholding soll sich EM.TV, nach vorliegender Zustimmung des Bundeskartellamts zu diesem Gemeinschaftsunternehmen, mit der konsolidierungsfähigen Mehrheit beteiligen. Dies entspricht durchgerechnet einem Anteil von 38,81 Prozent für die KarstadtQuelle New Media AG und 38,97 Prozent für EM.TV. Die verbleibenden 22,22 Prozent an DSF und Sport1 werden direkt von Dr. Cleven übernommen. Eine Option der DFL auf den Erwerb von 25,1 Prozent der Geschäftsanteile an DSF soll abgelöst werden. Die Transaktion steht noch unter den aufschiebenden Bedingungen der Genehmigungen durch die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM), durch das Bundeskartellamt sowie durch den vorläufigen Insolvenzverwalter und ggfs. durch den Gläubigerausschuss der Taurus TV GmbH. Über weitere Vertragsdetails haben die Parteien Stillschweigen vereinbart. Peter Gerard, Vorstandsvorsitzender der KarstadtQuelle New Media AG und Mitglied des Vorstands der KarstadtQuelle AG: "Medienpräsenz von Sport forciert den Sporthandel. DSF und Sport1 sind daher hervorragende Kommunikationsplattformen, die gemeinsam mit den Konsortialpartnern erfolgreich ausgebaut werden können. Die Beteiligung an DSF/Sport1 ist ein strategisch wichtiges und wirtschaftlich geprägtes Investment. Wir unterstreichen damit nachhaltig unser Bekenntnis zum Wachstumsmarkt Sport und zum Medium Fernsehen im Rahmen unserer Multichannelstrategie." EM.TV-Vorstandsvorsitzender Werner E. Klatten: „Die vorgesehene Beteiligung an DSF und Sport1 wird für EM.TV eine hervorragende Möglichkeit bieten, die bestehenden Vermarktungs- und Merchandising-Aktivitäten im Sportbereich auszubauen. Damit soll die Sportvermarktung künftig neben dem klassischen Kinder- und Jugendgeschäft die zweite wesentliche Säule der Geschäftstätigkeit des Unternehmens bilden". Die KarstadtQuelle New Media, EM.TV und der Sportinvestor Dr. h.c. Hans-Dieter Cleven, der auch Mehrheitsaktionär der Firma Völkl ist, verfügen über umfangreiche Erfahrungen und anerkanntes Know-how im Bereich der TV-Vermarktung und im Sportmerchandising. Mit ihrem Investment dokumentieren diese drei Partner, dass Sport in Deutschland aufgrund seiner gesellschaftlichen Bedeutung eine klar fokussierte und langfristig gesicherte mediale Plattform benötigt. Über die Positionierung als reiner Sportsender mit Schwerpunkt auf die Zielgruppe Männer und das entsprechende Programmkonzept wird sich DSF künftig wieder als attraktive Plattform für Zuschauer und Werbungtreibende profilieren können und damit unverzichtbarer Bestandteil der deutschen Medienlandschaft sein.
      Avatar
      schrieb am 16.04.03 11:46:49
      Beitrag Nr. 36 ()
      e-m-s new media AG und Baader Wertpapierhandelsbank AG einigen sich 16.04.2003 (08:55) Die e-m-s new media AG (WKN 521280 / ISIN DE0005212807), der Spezialist für Home-Entertainment, hat sich mit der Baader Wertpapierhandelsbank AG geeinigt. In einem Vergleich befreit die Baader Wertpapierhandelsbank e-m-s von der Erfüllung einer Abnahmeverpflichtung von 1,33 Millionen Advanced-Medien-Aktien zum Preis von drei Euro je Stück. Baader erhält eine Zahlung in Höhe von 1,2 Mio. Euro. Die Summe wird in Raten ab Dezember 2003 fällig. Somit wird die Liquidität der e-m-s in diesem Jahr weitgehend geschont.

      Der Vergleich wurde auch dadurch ermöglicht, weil der Vorstand der e-m-s new media AG, Werner Wirsing-Lüke, auf Forderungen gegenüber der Gesellschaft in Höhe von EURO 1.917.701,47 unwiderruflich verzichtet hat. Auf das Ergebnis hat die Einigung einen positiven Effekt. e-m-s kann einen außerordentlichen Ertrag von ca. 2,6 Millionen Euro verbuchen, da in den vergangenen Jahren aus Vorsichtsgründen eine Rückstellung für dieses Geschäft in Höhe von 3,83 Millionen Euro gebildet wurde. Diese kann nun größtenteils ertragswirksam aufgelöst werden. Für das ganze Geschäftsjahr 2003 erwartet das e-m-s-Management eine Steigerung des vergleichbaren Umsatzes von rund 60 Prozent auf mindestens 12 Millionen Euro und ein positives EBIT. Die Auflösung der Rückstellung ist in dieser Ergebnisprognose nicht berücksichtigt.
      Avatar
      schrieb am 23.04.03 19:58:03
      Beitrag Nr. 37 ()
      Computec Media AG: PC Games Hardware erreicht erneut Verkaufsrekord
      23.04.2003 (08:02) Fürth.

      Der Höhenflug von PC Games Hardware hält auch im dritten Jahr an: Das Hardwaremagazin der Computec Media AG hat im ersten Quartal des Jahres so viele Hefte verkauft wie nie zuvor. 106.953 Exemplare hat das Hardwaremagazin für Spieler im ersten Quartal 2003 laut IVW durchschnittlich verkauft. Das ist der höchste Wert seit dem Start des Heftes vor zweieinhalb Jahren. Im Vergleich zum Vorjahresquartal erreichte PC Games Hardware eine Steigerung von 28,3 Prozent (83.350 Exemplare), im ergleich zum vierten Quartal 2002 legte das Heft 2,2 Prozent zu (104.673 Exemplare). Auch die Zahl der Abonnenten wächst ungebremst: Im Vergleich zum Vorquartal verzeichnete PC Games Hardware 30 Prozent mehr Abos, im Vergleich zum Vorjahresquartal unglaubliche 93 Prozent. „Die klare Praxis-Ausrichtung, zahlreiche Detailverbesserungen und das anwenderorientierte, lesernahe Konzept des Heftes kommen bei den Leser gut an und sind verantwortlich für den neuerlichen Verkaufsrekord", kommentiert Thilo Bayer, Chefredakteur von PC Games Hardware, die Erfolge. „Die kontinuierlich steigende Qualität des Heftes schlägt sich auch in den ungebremsten Abo-Zuwächsen nieder." Bereits im letzten Quartal hatte PC Games Hardware einen neuen Verkaufsrekord gemeldet und erstmals deutlich mehr als 100.000 Hefte verkauft. In den nächsten Monaten soll die Qualität des Heftes noch weiter verbessert werden. Fundierte Tests, leicht verständliche Praxis-Artikel mit hohem Nutzwert und attraktive Aboprämien sollen für die Fortsetzung des Höhenflugs sorgen.




      Highlight erwirbt weitere 2.083.333 Stück Aktien der Constantin Film AG
      23.04.2003 (17:49)

      Die Highlight Communications AG (ISIN: DE 000920305 9) hat heute mit der EM.TV & Merchandising AG, München, einen Vertrag über den Erwerb von 2.083.333 Stück Aktien der Constantin Film AG abgeschlossen. Die Übertragung der Aktien soll in den nächsten Tagen erfolgen. Der Kaufpreis beträgt 3,60 Euro pro Aktie. Highlight wird damit ihren bisherigen Anteil von 25 Prozent am Grundkapital der Constantin Film AG auf 41,4 Prozent erhöhen. Nach Übertragung der Aktien wird Highlight den übrigen Aktionären der Constantin Film AG ein Angebot zum Erwerb der von ihnen gehaltenen Aktien gemäß den Vorschriften des Wertpapiererwerbs-und übernahmegesetzes unterbreiten.


      Weiterhin hat die Highlight der EM.TV ein besichertes Darlehen im einstelligen Euro-Millionenbereich zu Marktbedingungen bis Ende des Jahres 2003 gewährt. Das Darlehen soll zur Finanzierung des Kaufs von DSF, Sport1
      und PLAZAMEDIA verwendet werden.
      Avatar
      schrieb am 23.04.03 20:00:29
      Beitrag Nr. 38 ()
      SONDERMELDUNG für DURLACHER ;)


      Hella setzt auf VIP Enterprise von Gauss

      22.04.2003 (15:55)

      Automobil-Zulieferer vereinheitlicht Portalplattform und Workflow durch Content-Management-System
      Plattformkonzept wurde im April 2003 neu live geschaltet

      HAMBURG, 22. April 2003. Der Automobilzulieferer Hella KG Hueck & Co vertraut auf VIP Enterprise von Gauss (Prime Standard: GSO, ISIN DE 0005074603). Der Spezialist für Auto-Lichttechnik und -Elektronik nutzt seit drei Jahren die Enterprise-Content-Management (ECM)-Lösung von Gauss zur Vereinheitlichung seiner Portalplattform und für einen effizienteren Workflow. Nach zwei Jahren des Betriebes wurde auf der Basis der gesammelten Erfahrungen das Plattformkonzept überarbeitet und Anfang April 2003 neu live geschaltet.
      Ausschlaggebende Kriterien für die Entscheidung pro Gauss im Jahr 2000 waren insbesondere die intelligenten und stabilen Freigabemechanismen auf der Basis einer durchdachten Rechteverwaltung sowie die verfügbaren Suchmöglichkeiten (Metasuche, Volltextsuche, semantische Suche) der Gauss-Lösung. Darüber hinaus sprachen die Herstellerunabhängigkeit und eine einfache Implementierung für das System. Der langjährige Gauss-Partner Brockhaus Software & Consulting AG implementierte die Software. Hella plant, den internationalen Einsatz des Systems in diesem Jahr stark zu erweitern.

      Inter-, Intra- und Extranet unterstützen bei Hella seit langem unternehmensweite Geschäftsprozesse, die Pflege von Kundenkontakten sowie die firmeninterne Kommunikation. Hella stand im Jahr 2000 vor der Entscheidung, den Weg mit dezentralen Lösungen fortzusetzen oder auf eine einheitliche zentrale Plattform zu setzen.

      Ein einheitliches Portal mit effizienterem Workflow sollte helfen, die unternehmensweiten Prozesse zu straffen und zu beschleunigen. Um diese Zielsetzungen zu erreichen, wurde ein Benchmarking mit verschiedenen Content-Management-Systemen (CMS) durchgeführt. Die entscheidenden Aspekte waren dabei das Archivieren und Versionieren des Contents, die Konsistenz, das Link-Management, das Verwalten von Meta-Informationen, die Freigabemechanismen sowie die verfügbaren Suchmöglichkeiten. Aus der Evaluierung ging die Gauss-Lösung als Sieger hervor.

      Auf dieser Plattform wurden inzwischen Internet und Intranet sowie die Extranet-Applikation Hella Aftermarket Club (AMC) zur Unterstützung der Kfz-Teilegroßhändler mit neuesten Produktinformationen und Marketing-Service-Funktionen implementiert.
      Im AMC wurde konsequent auf die Trennung von Layout und Content gesetzt. Dadurch konnte der Schulungsaufwand in den ausländischen Hella-Vertriebsgesellschaften gering gehalten werden. In einer „Train-the-Trainer-Schulung" machten die Entwickler die Ausbilder mit dem System vertraut. Diese gaben dann ihr Wissen an ihre Kollegen weiter.
      Die Brockhaus Software & Consulting AG stand Hella mit ihrer umfangreichen Erfahrung zur Seite: bei den Themen Schulung, Know-how über die Software- und Hardware-Komponenten, der Evaluation sowie der Integration der Software arbeitete man intensiv zusammen. Der Erfolg beim Launch des Plattformkonzeptes belegte letztendlich die erfolgreiche Zusammenarbeit der drei Unternehmen Hella, Brockhaus und Gauss.

      „Beim Design der Architektur haben wir besonderen Wert auf die Entkopplung der Einzelkomponenten gelegt. Damit haben wir Skalierbarkeit, Performance und Verfügbarkeit erhöht, gleichzeitig aber die Kosten gesenkt", so das Fazit von Andreas Liebeck, Leiter des Kompetenzzentrums Portal/Groupware der Hella KG Hueck & Co.


      Firmenprofil Hella KG Hueck & Co.
      Kfz-Beleuchtung, Elektronik, komplette Fahrzeugmodule und der Kfz-Teilehandel sind die
      Kerngeschäftsfelder des Automobilzulieferers Hella KG Hueck & Co. mit Konzernstammsitz in Lippstadt. Der Umsatz des Hella-Konzerns liegt bei mehr als 2,9 Milliarden Euro. Hella zählt zu den 100 größten deutschen Industrieunternehmen. Weltweit sind 22.500 Menschen in 58 Fertigungsstätten, Produktions-Tochtergesellschaften und Jointventure-Unternehmen beschäftigt. Zu den Kunden zählen alle führenden Automobilhersteller der Erde sowie der Kfz-Teilehandel. In Forschung und Entwicklung beschäftigt Hella fast 1.700 Ingenieure und Techniker. Eine der weltweit größten und ältesten Handels-organisationen für Kfz-Beleuchtung und Elektrotechnik/Elektronik versorgt Fach-handel und Werkstätten in mehr als 100 Ländern mit Ersatz- und Verschleißteilen sowie attraktiven Zubehörprodukten.

      Kurzporträt Gauss Gruppe
      Die Gauss Gruppe ist einer der führenden Anbieter von Enterprise-Content-Management-Lösungen (ECM). Die Gauss Plattform VIP Enterprise 8.1 integriert Content Management, Document Management, Portal Management und Workflow Management in einer einheitlichen, voll skalierbaren und modular aufgebauten IT-Lösung.
      Seit über 20 Jahren stellt Gauss erfolgreich IT-Lösungen für Kunden aus allen Branchen zur Verfügung. Als global operierende Unternehmensgruppe gewährleistet Gauss in vielen Regionen der Welt eine optimale Kundenbetreuung. Die Gauss Interprise AG mit Sitz in Deutschland hat Tochtergesellschaften in Großbritannien, den Niederlanden, der Schweiz und den USA. In Spanien, Dänemark, Schweden, Finnland, Österreich und Polen ist Gauss über Partner vertreten.
      Avatar
      schrieb am 30.04.03 13:12:54
      Beitrag Nr. 39 ()
      ********* gerade per mail eingetroffen **********

      Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

      Auf unserer Website unter "IR-Service", "Hauptversammlung" steht ihnen ab sofort die Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung am 20. Juni 2003 zum Download zur Verfügung.

      Über den folgenden Link erhalten sie einen Aktionärsbrief, in dem wir Ihnen nähere Informationen zur geplanten Kapitalmaßnahme zukommen lassen möchten.

      http://www.advanced-medien.de/docs/aktionaersbrief_03.pdf

      mit freundlichen Grüßen

      Advanced Medien AG

      Susanne Rehm /IR
      Avatar
      schrieb am 30.04.03 13:15:36
      Beitrag Nr. 40 ()
      ... Oh WAD wie muss dir langweilig sein mit deinen DVN Leichen ..... nur im Depot natürlich :D

      tausch lieber in ein paar Deag, auch wenn schon spät dran bist :D


      :kiss:
      Avatar
      schrieb am 30.04.03 13:54:20
      Beitrag Nr. 41 ()
      In der PDF - Mitteilung steht u.a. steht im Aktionärsbrief ( letzter Absatz ) drin:

      .............Die Hauptversammlungsthemen
      zur Verschmelzung
      bedürfen noch der Vorbereitung,
      da die Einladung zur der Hauptversammlung,
      auf der über eine Verschmelzung abgestimmt
      werden soll, unter anderem auch den Verschmelzungsvertragsentwurf und das Verschmelzungsverhältnis beinhalten muss. Sofern die gegenseitige Due Dilligence erfolgreich verläuft
      beabsichtigen wir, eine weitere Hauptversammlung
      noch vor Ende August 2003 einzuberufen.


      Mit diesen Aktionärsbrief wollen wir Sie, sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre über die notwendigen Voraussetzungen für die Verschmelzung und die Hintergründe der Aktienzusammenlegung informieren. Zur Abstimmung kommen o.e. Maßnahmen auf der Hauptversammlung am 20. Juni 2003. Die Einladung wird heute, am 30. April 2003, im elektronischen Bundesanzeiger sowie auf unserer Homepage veröffentlicht und wird Ihnen auch in den nächsten Tagen von Ihrer depotgeführten Bank per Post zugesandt werden.

      Wir, der Vorstand und Belegschaft der Advanced Medien AG, sehen der Zukunft optimistisch entgegen und Hoffen weiterhin auf Ihre Unterstützung

      Otto Dauer
      Vorstand der
      Advanced Medien AG..........










      #40 dutchoo

      man dutchoo nun wein und ärgere
      dich doch nicht gleich so doll!
      weißt doch wir haben dich doch
      alle ganz doll lieb! :D:D:D

      ich nehm dich auch auf den schoß
      wenn´s unbedingt sein muss,
      und du dringend trost benötigst. :D:D:D

      ES KANN NICHT IMMER GEWINNER GEBEN duchoo,
      MAN MUSS AUCH MAL (wie du ) VERLIEREN KÖNNEN!



      Avatar
      schrieb am 30.04.03 14:19:18
      Beitrag Nr. 42 ()
      an...
      na Ihr wist schon wer gemeint ist


      ES KANN NICHT IMMER GEWINNER GEBEN
      MAN MUSS AUCH MAL VERLIEREN KÖNNEN!
      Avatar
      schrieb am 30.04.03 14:24:35
      Beitrag Nr. 43 ()
      UPSSSSSSSSSSsssss

      Frankfurt DVN
      EUR 0,096 0,110 + 0,014 + 14,58% 3.052 28.111 30. Apr 13:38

      Xetra DVN
      EUR 0,100 0,114 + 0,014 + 14,00% 2.459 22.767 30. Apr 13:38


      Durli, dutchoo, zoomii & Co.

      Jetzt mal im Ernst!
      Könnt Ihr mal eine Empfehlung geben?
      Soll ich warten bis wie wieder die 0,08 € sehen,
      oder bin ich jetzt wie Ihr zu spät dran???
      :D
      Avatar
      schrieb am 30.04.03 14:26:05
      Beitrag Nr. 44 ()
      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 30.04.03 14:32:11
      Beitrag Nr. 45 ()
      @durlie bzw.dutchWC,
      Avatar
      schrieb am 01.05.03 13:07:35
      Beitrag Nr. 46 ()
      INFOHALBER!

      Tagesordnung für ordentlichen Hauptversammlung der
      Advanced Medien AG, am Freitag, den 20. Juni 2003, um 11:00 Uhr, im Haus der Bayerischen Wirtschaft in München

      Quelle:

      HV-Termin, Einladung: http://www.hv-info.de/hvtermine_detail.php4?firmaID=175#TGO
      Tagesordung unter: http://www.hv-info.de/showText.php4?docType=256&id=12556


      ANMERKUNG Zur Stimmrechtsvertretung für Hauptversammlungen!

      Wer selbst nicht zur Hauptversammlung gehen kann, kann dennoch von seinem Stimmrecht gebrauch machen, und sein Stimmrecht vertreten lassen. Durch eine Person seines Vertrauens oder einer Aktionärsvereinigung.
      Mehr zum Thema (kostenlose) Stimmrechtsvertretung findet man unter dem Link: http://www.sdk.org/
      ( auf der linken Seite den Button „Stimmrechtsübertragung" anklicken )







      Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am 20. Juni 2003, um 11:00 Uhr, im Haus der Bayerischen Wirtschaft in München stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

      Tagesordnung


      1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts des Konzerns und der Advanced Medien AG sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2002


      2. Anzeige eines Verlustes in Höhe der Hälfte des Grundkapitals gem. § 92 Abs. 1 AktG
      Der Vorstand zeigt hiermit den Aktionären der Gesellschaft an, dass zum 31. Dezember 2002 ein Fehlbetrag in Höhe von EUR 6.363.845,13 und damit unter Berücksichtigung des Verlustvortrags aus früheren Geschäftsjahren von EUR 57.375.538,03 ein Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals besteht.


      3. Beschlussfassung über die vereinfachte Kapitalherabsetzung, Satzungsänderung

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die folgenden Beschlüsse zu fassen:
      a) Das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 17.955.000,00, eingeteilt in 17.955.000 Stückaktien, wird um EUR 16.159.500,00 auf EUR 1.795.500,00 herabgesetzt. Die Herabsetzung erfolgt nach den Vorschriften über die vereinfachte Kapitalherabsetzung (§§ 229 ff. AktG), um Wertminderungen auszugleichen, sonstige Verluste zu decken und Beträge in die Kapitalrücklage einzustellen. Die Herabsetzung erfolgt im Verhältnis 10 : 1 durch Zusammenlegung von je 10 alten Stückaktien zu einer neuen Stückaktie. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalherabsetzung zu regeln.

      § 4 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

      „Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 1.795.500,00
      (in Worten: einemillionsiebenhundertfünfundneunzigtausendfünfhundert Euro).
      Es ist eingeteilt in 1.795.500 Stückaktien."


      4. Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2002
      Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Vorstand Entlastung zu erteilen.

      5. Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2002
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung zu erteilen.

      6. Anpassung der bedingten Kapitalien, Satzungsänderung
      Die Gesellschaft hat aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 29. August 2001 im Rahmen ihres Aktienoptionsprogramms Bezugsrechte auf neue Aktien ausgegeben. Zur Lieferung der Bezugsaktien dient das von der Hauptversammlung beschlossene bedingte Kapital gemäß § 4 Abs. 3 der Satzung. Alle ausgegebenen Bezugsrechte sind an die Gesellschaft zurück übertragen worden und damit verfallen und nicht mehr ausübbar. Von der Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- oder Optionsverschuldverschreibungen mit Bezugsrechten auf Aktien, die von der Hauptversammlung vom 29. August 2001 erteilt wurde, und zu deren Lieferung das bedingte Kapital gemäß § 4 Abs. 4 der Satzung dienen sollte, hat der Vorstand bislang keinen Gebrauch gemacht. Das bedingte Kapital gemäß § 4 Abs. 3 der Satzung wird nicht mehr benötigt, das weitere bedingte Kapital gemäß § 4 Abs. 4 der Satzung soll dem Umfang der Kapitalherabsetzung gemäß Tagesordnungspunkt 3. angepasst werden.


      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen:
      a) Das bedingte Kapital I gemäß § 4 Abs. 3 der Satzung, das gegenwärtig nominal EUR 1.795.500,00 beträgt, wird aufgehoben .

      b) Das weitere bedingte Kapital gemäß § 4 Abs. 4 der Satzung wird in Höhe von nominal EUR 1.615.950,00 aufgehoben und bleibt in Höhe von nominal EUR 179.550,00 bestehen. Der Zweck des bedingten Kapitals in § 3 Abs. 4 der Satzung (Einlösung von Wandlungs- oder Optionsrechten aus Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen, zu deren Ausgabe der Vorstand von der Hauptversammlung am 29. August 2001 ermächtigt wurde) bleibt unverändert.

      c) Satzungsänderung:

      § 4 Abs. 3 der Satzung wird gestrichen. § 4 Abs. 4 und 5 der Satzung werden neu nummeriert und zu Absätzen 3 und 4.

      § 4 Abs. 3 (neu) erster Satz der Satzung wird geändert und erhält folgenden neuen Wortlaut: "Das Grundkapital ist um bis zu EUR 179.550,00 durch Ausgabe von bis zu Stück 179.550 auf den Inhaber lautende Stückaktien, die den bereits ausgegebenen Stückaktien gleichstehen, bedingt erhöht (Bedingtes Kapital)."

      d) Der Vorstand wird angewiesen, den unter den vorstehenden Gliederungspunkten a) bis c) gefassten Beschluss mit der Maßgabe zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden, dass er gleichzeitig oder nach der zu Tagesordnungspunkt 3. beschlossenen Kapitalherabsetzung im Handelsregister eingetragen wird.


      7. Anpassung des genehmigten Kapitals, Satzungsänderung
      Der Betrag des gegenwärtig bestehenden genehmigten Kapitals gemäß § 5 der Satzung ist dem Umfang der Kapitalherabsetzung anzupassen. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen dem gemäß vor, vorbehaltlich der Beschlussfassung zu dem vorhergehenden Tagesordnungspunkt 3. folgende Beschlüsse zu fassen und die Überschrift von „Kapitalerhöhung" in „Genehmigtes Kapital" zu ändern:

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen: a) Das genehmigte Kapital in Höhe von EUR 8.977.500,00 gemäß § 5 der Satzung wird in Höhe von EUR 8.079.750,00 aufgehoben und bleibt in Höhe von nominal EUR 897.750,00 bestehen. Die übrigen Bestimmungen in § 5 der Satzung über das genehmigte Kapital bleiben unberührt.

      b) Satzungsänderung:
      § 5 der Satzung wird geändert und erhält die Überschrift „§ 5 Genehmigtes Kapital"


      § 5 Abs. 1 Satz 1 der Satzung wird geändert und erhält folgenden neuen Wortlaut: „Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital bis zum 1. August 2006 einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 897.750,00 durch Ausgabe von bis zu 897.750 auf den Inhaber lautende Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen."
      § 5 Abs. 2 Satz 2 der Satzung wird geändert und erhält folgenden Wortlaut: "Darüber hinaus wird der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bei Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen das Bezugsrecht für einen Teilbetrag von bis zu EUR 179.550,00 auszuschließen, wenn der Ausgabepreis der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits notierten Aktien zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages, die möglichst zeitnah zur Platzierung der Aktien erfolgen soll, nicht wesentlich unterschreitet."
      c) Der Vorstand wird angewiesen, den unter den vorstehenden Gliederungspunkten a) bis b) gefassten Beschluss mit der Maßgabe zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden, dass er gleichzeitig oder nach der zu Tagesordnungspunkt 3. beschlossenen Kapitalherabsetzung im Handelsregister eingetragen wird.


      8. Weitere Satzungsänderungen
      Die Satzung soll der zwischenzeitlich erfolgten Änderung des Tätigkeitsbereichs der Gesellschaft sowie Verlegung ihres Sitzes nach München angepasst werden. Außerdem soll § 3 der Satzung der durch das Transparenz- und Publizitätsgesetz vom 19. Juli 2002 geänderten Fassung des § 25 AktG angeglichen werden.
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu diesem Zweck die folgenden Beschlüsse zu fassen:
      a) § 1 (Firma, Sitz und Geschäftsjahr) Abs. 2 und 3 der Satzung werden aufgehoben und wie folgt neu gefasst:
      "2. Sie hat ihren Sitz in München.
      3. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr."

      b) § 2 (Gegenstand des Unternehmens) Absatz 1 der Satzung wird aufgehoben und wie folgt neu gefasst:
      "1. Gegenstand des Unternehmens ist die Produktion von Filmen, der Handel mit und der Verleih von Filmrechten sowie das Halten und die aktive Verwaltung von Beteiligungen an operativ tätigen Gesellschaften insbesondere der Film- und Medienbranche.


      c) § 3 (Bekanntmachungen) erhält folgenden neuen Wortlaut: "Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen ausschließlich im elektronischen Bundesanzeiger."

      d) § 9 (Zusammensetzung, Amtsdauer) wird geändert und in Abs. 4 wie folgt neu gefasst:
      "4. Für Aufsichtsratsmitglieder können Ersatzmitglieder gewählt werden, die in einer bei der Wahl festgelegten Reihenfolge an die Stelle vorzeitig ausscheidender oder durch Wahlanfechtung fortgefallener Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre treten. Tritt ein Ersatzmitglied an die Stelle des ausgeschiedenen Mitglieds, so erlischt sein Amt mit Ende der Hauptversammlung, in der eine Ersatzwahl nach Absatz 2 stattfindet, spätestens jedoch mit Ablauf der Amtszeit des ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieds."

      9. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2003
      Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Kleeberg & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft – Steuerberatungsgesellschaft, Augustenstr. 10, 80333 München, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2003 zu wählen.



      Teilnahmebedingungen und Hinterlegungsfristen:

      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 14 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien bis spätestens 13. Juni 2003 bei der Advanced Medien AG, bei einem Notar, bei einer zur Entgegennahme der Aktien befugten Wertpapiersammelbank oder bei dem Bankhaus Gebr. Martin AG, Göppingen, hinterlegen und dort bis zur Beendigung der Hauptversammlung belassen.

      Die Hinterlegung kann auch in der Weise erfolgen, dass die Aktien mit Zustimmung der Hinterlegungsstelle für diese bei einem Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt werden. Im Falle der Hinterlegung von Aktien bei einem Notar ist die von diesem auszustellende Hinterlegungsbescheinigung in Urschrift oder in beglaubigter Abschrift spätestens am 16. Juni 2003 bei der Gesellschaft während der üblichen Geschäftsstunden einzureichen.

      Stimmrechtsvertretung
      Der Aktionär kann sein Stimmrecht in bzw. sein Teilnahmerecht an der Hauptversammlung auch durch einen schriftlichen Bevollmächtigten, z. B. durch die depotführende Bank, einer Aktionärsvereinigung oder eine andere Person seiner Wahl ausüben lassen.

      Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen möchten, benötigen hierzu eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung, die bei der depotführenden Bank zu beantragen ist.
      Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarte sicherzustellen, sollte die Bestellung möglichst frühzeitig bei der Depotbank eingehen.

      Die Vollmachten sind schriftlich zu erteilen. Soweit die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Falle Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Weitere Informationen zur Stimmrechtsvertretung sowie ein Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte zur Hauptversammlung von ihrer Depotbank. Darüber hinaus stehen den Aktionären auch unter der Internetadresse www.advanced-medien.de unter dem Link Hauptversammlung weitere Informationen zur Verfügung.



      Anträge von Aktionären

      Eventuelle Anträge von Aktionären bitten wir nebst Begründung spätestens bis zum 6. Juni 2003 zu richten an:
      Advanced Medien AG,
      Hauptversammlung 2003,
      Theresienstr. 140,
      80333 München,
      Fax: 089/61380555.
      Fristgerecht eingegangene Anträge werden mit einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung gemäß § 126 AktG über das Internet zugänglich gemacht (www.advanced-medien.de).



      München, im April 2003

      Advanced Medien Aktiengesellschaft

      Der Vorstand
      Avatar
      schrieb am 02.05.03 19:42:45
      Beitrag Nr. 47 ()
      per email heute eingegangen.


      Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

      wie uns das Bankhaus Delbrück & Co Privatbankiers am Mittwoch, den 30.04.2003 telefonisch mitteilte, wird die Bank die Advanced Medien AG auch weiterhin unterstützen. Das Kreditverhältnis wird verlängert. Die Konditionen hierfür sind noch abschließend zu verhandeln. Die Bank unterstützt die Bemühungen der Gesellschaft, durch einen Merger die Zukunft abzusichern sowie parallel das ergänzende Geschäftsmodell als Dienstleister im Bereich Verwaltung und Verwertung von Filmrechten umzusetzen.

      Das Dienstleistermodell soll durch eine Tochtergesellschaft der Advanced Medien AG realisiert werden und wendet sich an Banken, Medienfonds, Insolvenzverwalter und andere Medienunternehmen.

      Die Entscheidung der Bank macht den Weg für die AG frei, die Verschmelzung bzw. den Einstieg eines nicht börsennotierten Unternehmens unbelastet von der hohen Kreditbürde nun realisieren zu können. Weitere Schritte sind nach erfolgreicher gegenseitiger Due Dilligence durch Hauptversammlungsbeschlüsse vorzunehmen.

      Mit freundlichen Grüßen

      Advanced Medien AG

      Susanne Rehm /IR


      Anmerkung!
      Ich hoffe der Neue Merger wird auf der HV anwesend sein und sich zu erkennen geben...
      ;)
      Avatar
      schrieb am 02.05.03 21:22:13
      Beitrag Nr. 48 ()
      München, 30.04.03 / 11:49 blickpunktfilm.de


      Constantin verschiebt Entscheidung über Highlight-Pflichtangebot

      Die Constantin Film AG hat wegen der unentschiedenen Haltung ihres Managements hinsichtlich des bevorstehenden Pflichtangebots der Highlight Communications AG ihre für den 13. Mai anberaumte Hauptversammlung "auf einen noch zu bestimmenden Termin, spätestens im August 2003" verschoben. Laut einer Constantin-Unternehmensmitteilung will der Aufsichtsrat in einer neuen Sitzung am 10. Mai über das bevorstehende Highlight-Angebot für die restlichen Constantin-Aktien beraten, da in der gestrigen Sitzung keine Entscheidung darüber zustande kam. Dabei soll die gleiche Tagesordnung beibehalten werden "einschließlich der Einleitung etwaiger Abwehrmaßnahmen". Beide Parteien haben in den letzten Tagen "substanzielle", letzlich aber ergebnislose Gespräche geführt.
      Avatar
      schrieb am 02.05.03 21:23:13
      Beitrag Nr. 49 ()
      München, 30.04.03 / 16:39 blickpunktfilm.de



      ProSiebenSat1 plant Kapitalerhöhung

      Die ProSiebenSat.1 Media AG will sich von ihren Aktionären eine umfangreiche Kapitalerhöhung genehmigen lassen. Wie aus der Einladung zur Hauptversammlung am 16. Juni hervorgeht, soll die Versammlung eine Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 97,24 Mio. Aktien mit einem Nennwert von je einem Euro bewilligen. Nach aktuellem Kurs könnte sich die Senderfamilie auf diese Weise rund 480 Mio. Euro erschließen. Die Ermächtigung soll für fünf Jahre bis zum 15. Juni 2008 gelten. In Finanzkreisen wird die Genehmigung der Kapitalerhöhung als Bedingung für Haim Sabans Einstieg bei der ProSiebenSat.1 Media AG gewertet.

      Quelle: Blickpunkt:Film
      Avatar
      schrieb am 02.05.03 21:24:40
      Beitrag Nr. 50 ()
      München, 30.04.03 / 11:22 videowoche.de



      DVD-Verkauf in Videotheken entwickelt sich schleppend


      Der DVD-Verkauf steckt noch in den Kinderschuhen
      Die Videotheken konnten 2002 ihren DVD-Kaufmarktanteil im Vergleich zum Vorjahr nur knapp von 2,0 auf 2,2 Prozent steigern. In absoluten Zahlen - ermittelt von der GfK - fällt der Anstieg von 378.000 auf 781.000 verkaufte Units zwar deutlicher aus - gemessen an bundesweit ingesamt 35,5 Mio. verkauften DVDs allerdings auf niedrigem Niveau. Erfreulich wenigstens: Der zu erwartende Rückgang des VHS-Verkaufs verlief in den Videotheken von 1,14 Mio. (3,6 Prozent Marktanteil) auf 972.400 Units (3,4 Prozent MA) relativ moderat, sodass beim Gesamtabsatz von Bildtonträgern über Videotheken eine Steigerung von 1,52 Mio. auf 1,75 Mio. Stück zu Buche steht. Geht man laut IVD von 4488 Verleih-Outlets in Deutschland aus, wären das im Schnitt somit 390 verkaufte Titel pro Outlet.

      Quelle: VideoWoche
      Avatar
      schrieb am 03.05.03 18:13:19
      Beitrag Nr. 51 ()
      Verschmelzung
      Lexikon Recht in der Wirtschaft (Deutsch)
      Quelle:http://www.legamedia.net/lx/result/match/2283760143903d5ce57…

      Aktiensplit
      Der Aktiensplit ist die Aufteilung einer Aktie in zwei oder mehrere Anteile. Er dient vor allem der optischen Verbilligung und damit der Verbesserung der Handelbarkeit der jeweiligen Aktien. Der Anteil, den der einzelne Aktionär an dem Unternehmen hält, ist vor und nach dem Aktiensplit unverändert. Das Vermögen der Gesellschaft verteilt sich einfach auf mehr Aktien als vorher.
      Quellen: http://www.legamedia.net/lx/result/match/77c364056392b465ec5…

      I. Aktie
      Lexikon Recht in der Wirtschaft

      http://www.legamedia.net/lx/result/match/21713749103753b6d76…


      II. Aktie
      Lexikon für Unternehmensfragen

      http://www.legamedia.net/lx/result/match/b979b8ae3e8058fc86a…

      III. Aktien
      Lexikon für Kapitalanlage und Unternehmensbeteiligung

      http://www.legamedia.net/lx/result/match/30911023210783a03fb…


      Grundkapitalherabsetzung
      Lexikon für Kapitalanlage und Unternehmensbeteiligung (Deutsch)


      Neben der Kapitalerhöhung hat die Aktiengesellschaft auch die Möglichkeit einer Herabsetzung des Grundkapitals, z.B. die mit einer Teilliquidation verbundene ordentliche Kapitalherabsetzung, die nominelle Kapitalherabsetzung als Maßnahme der Buchsanierung oder die Kapitalherabsetzung durch Einziehung von Aktien.
      Quelle: http://www.legamedia.net/lx/result/match/3104409897263a0557e…







      Wertpapiere und Unternehmensübernahmen neu geregelt

      Übernommen!
      Harald Schumm
      Das Gesetz zur Regelung von öffentlichen Angeboten zum Erwerb von Wertpapieren und von Unternehmensübernahmen ("WpÜG") ist zum 1. Januar 2002 in Kraft getreten. Der Autor faßt zusammen, was sich alles geändert hat.


      im Vergleich zu anderen führenden Finanzplätzen gab es in Deutschland bislang keine gesetzlichen Regelungen von öffentlichen Angeboten zum Erwerb von Wertpapieren und von Unternehmensübernahmen.
      Der von der Börsensachverständigenkommission beim Bundesministerium der Finanzen mit Wirkung zum 1. Oktober 1995 verabschiedete und zwischenzeitlich geänderte freiwillige Übernahmekodex, eine Regelung ohne Gesetzeskraft, hatte bislang nicht die erwünschte breite Akzeptanz gefunden.
      Bis April 2001 hatten lediglich 755 börsennotierte Gesellschaften, darunter 86 Unternehmen des Dax-100, von den insgesamt 1016 börsennotierten inländischen Unternehmen (ohne Freiverkehr) den Übernahmekodex anerkannt.
      Zwar hatte sich der Übernahmekodex in der praktischen Anwendung grundsätzlich bewährt, jedoch war eine Vielzahl börsennotierter Gesellschaften nicht bereit, ihr Verhalten am Kapitalmarkt den Regeln des Kodex zu unterwerfen. In Großbritannien funktionierte die Selbstregulierung beispielsweise durch den "City Code on Takeovers and Mergers".
      Vor diesem Hintergrund hatte die Börsensachverständigenkommission beim Bundesministerium der Finanzen dem Gesetzgeber 1999 empfohlen, die allgemeine Verbindlichkeit von Übernahmeregeln durch ein Gesetz herzustellen. Eine Lösung auf europäischer Ebene, wozu Bestrebungen seit den siebziger Jahren existieren, war vergangenes Jahr gescheitert.

      Nationale Regelung
      Auf nationaler Ebene wurde im Dezember 2001 - nach einer breiten öffentlichen juristischen Diskussion - in den zuständigen Gremien ein nationales WpÜG verabschiedet.
      Sowohl natürliche als auch juristische Personen oder Personengesellschaften jedweder Nationalität können Bieter im Sinne des WpÜG sein.
      Ziel des WpÜG ist es, Rahmenbedingungen bei Unternehmensübernahmen und anderen öffentlichen Angeboten zum Erwerb von Wertpapieren in Deutschland zu schaffen, die den Anforderungen der Globalisierung und der Finanzmärkte angemessen Rechnung tragen, und hierdurch den Wirtschaftsstandort und Finanzplatz Deutschland auch im internationalen Wettbewerb weiter stärken. Insbesondere soll das WpÜG
      ein an international üblichen Standards orientiertes geordnetes Verfahren schaffen,

      die rechtliche Stellung für Minderheitsaktionäre bei Unternehmensübernahmen stärken,

      die Information und Transparenz für die betroffenen Wertpapierinhaber und Arbeitnehmer verbessern sowie

      Leitlinien für ein faires und geordnetes Angebotsverfahren schaffen, ohne Unternehmensübernahmen zu fördern oder zu verhindern.
      Gerade im Hinblick auf die Schaffung von Transparenz für die Beteiligten eines Übernahmeverfahrens, insbesondere bei Unternehmensübernahmen, treffen den Bieter umfassende Informationspflichten. So wird der Bieter verpflichtet, seine Entscheidung zur Abgabe des Angebots unverzüglich zu veröffentlichen. Darüber hinaus hat er eine Angebotsunterlage zu erstellen, in der er in deutscher Sprache umfassend zu dem Angebot Stellung zu nehmen hat.

      Das Modell einer Übernahme nach dem WpÜG.

      Dabei sind insbesondere Angaben zur Art und Höhe der Gegenleistung, zur Finanzierung des Angebots, zur finanziellen Lage des Bieters nach einem erfolgreichen Angebot und gegebenenfalls ergänzende Angaben zu den mit dem Bieter gemeinsam handelnden Personen zu machen. Schließlich muss der Bieter auf die voraussichtlichen Folgen für die künftige Geschäftstätigkeit der Zielgesellschaft eingehen. Hierzu gehören insbesondere - und gerade das ist neu im Vergleich zum Übernahmekodex - Angaben zu einer geplanten Sitz- und Standortverlagerung und zu Maßnahmen, die Auswirkungen auf die Arbeitnehmer, ihre Beschäftigungsbedingungen und die Arbeitnehmervertretungen haben.
      In Bezug auf die Gegenleistung sind sowohl sogenannte Umtauschangebote als auch Barangebote möglich, wobei in zwei Ausnahmefällen zwingend eine Geldleistung anzubieten ist. Die Bestimmung der angemessenen Gegenleistung orientiert sich am durchschnittlichen Börsenkurs der Zielgesellschaft in den letzten drei Monaten.

      Grundsätze
      Nunmehr muss unter der Geltung des WpÜG die Stellungnahme des Vorstandes und des Aufsichtsrates der Zielgesellschaft insbesondere auf die Art und Höhe der angebotenen Gegenleistung, die vom Bieter mit dem Angebot verfolgten Ziele und auf die Absicht der Mitglieder des Vorstandes, - soweit sie Inhaber von Wertpapieren der Zielgesellschaft sind - das Angebot anzunehmen, eingehen. Ebenfalls ist die Position der Arbeitnehmer aufzunehmen.
      Im Hinblick auf die Stärkung des Wirtschaftsstandortes und Finanzplatzes in Deutschland sollen im Rahmen des WpÜG die nachfolgend genannten vier allgemeinen Grundsätze gelten:
      Gleichbehandlung aller Aktionäre

      Ausreichende und rechtzeitige Information aller Aktionäre

      Zügige Durchführung des Übernahmeverfahrens

      Vorstand und Aufsichtsrat der Zielgesellschaft müssen im Interesse der Zielgesellschaft handeln.
      Das WpÜG unterscheidet drei Arten von öffentlichen Erwerbsangeboten:
      Der gesetzliche Grundfall ist das "einfache" öffentliche Kauf- oder Tauschangebot zum Erwerb von Wertpapieren. Dieses ist nicht auf den Kontrollerwerb gerichtet.

      Dem Vorgenannten steht das Übernahmeangebot gegenüber. Auch dieses erfolgt freiwillig. Beide unterscheiden sich dadurch, dass das Übernahmeangebot auf den Erwerb der Kontrolle über die Zielgesellschaft gerichtet ist. Kontrolle ist dabei als das Halten von mindestens 30 % der Stimmrechte an der Zielgesellschaft definiert.

      Neben den nicht auf Kontrollerwerb gerichteten einfachen Erwerbsangeboten und den Übernahmeangeboten stellen die Pflichtangebote die dritte Gruppe dar. Dies sind Angebote, die aufgrund des Kontrollerwerbs durch die Bietergesellschaft abzugeben sind. Sie werden also nicht freiwillig, sondern aufgrund gesetzlicher Verpflichtung abgegeben.
      Umfasst ist nicht nur der Erwerb von Aktien an der Zielgesellschaft, sondern auch von solchen Wertpapieren, die den Erwerb von Aktien zum Gegenstand haben (z. B. Wandelschuldverschreibungen und Optionsanleihen).
      Der wohl ganz überwiegende Teil von Übernahmeangeboten erfolgt in Abstimmung mit der Verwaltung der Zielgesellschaft und wird daher als "freundlich" bezeichnet. In Deutschland ist bislang noch kein "feindliches" Übernahmeangebot bis zum Ende "durchgefochten" worden. Bislang sind während des laufenden Übernahmeangebots die Verwaltungen der Zielgesellschaften jeweils auf Linie des Bieters eingeschwenkt, so z.B. bei der Übernahme der Mannesmann AG durch die Vodafone AirTouch plc. oder bei der Übernahme der FAG Kugelfischer AG durch die INA Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH. An dieser Stelle sei der Hinweis erlaubt, dass im Falle der Mannesmann/Vodafone-Transaktion nach Schätzung rund zwei Milliarden DM allein für "Werbung" aufgewandt wurden, wobei hier nur die Kosten der Mannesmann AG auf etwa DEM 700 Mio. geschätzt werden.
      Nunmehr wurde im WpÜG verankert, dass der Vorstand der begehrten Gesellschaft künftig keine Handlungen vornehmen darf, die den Erfolg des Angebots verhindern könnten.
      Von diesem Behinderungsverbot gibt es vier Ausnahmen:
      Zulässig ist, was auch ein "ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsführer" ohne Vorliegen eines Übernahmeangebots getan hätte – "business as usual".

      Dem Vorstand ist es erlaubt, nach einem anderen Bieter Ausschau zu halten ("weißer Ritter").

      Der Vorstand darf Handlungen vornehmen, denen der Aufsichtsrat zugestimmt hat.

      Der Vorstand darf gezielte Abwehrmaßnahmen treffen, wenn er hierzu von der Hauptversammlung ermächtigt wurde. Ein "Vorratsermächtigungsbeschluss" kann für die Dauer von max. 18 Monaten gefasst werden, sofern die zu treffende Maßnahme ihrer Art nach bestimmt ist.
      Die gesetzliche Aufsicht erfolgt durch das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel (BAWe) als neutrale Institution und als Kontrollgremium für das ordnungsgemäße Ablaufen eines Übernahmeangebots. Das BAWe hat hoheitliche Befugnisse und kann empfindliche Sanktionen bei Verstoß gegen das WpÜG verhängen.
      Mit dem Übernahmegesetz wird in das Aktiengesetz die so genannte Squeeze-out-Regelung eingeführt. Wer 95 % des Grundkapitals hält, kann nun verlangen, dass die Minderheitsaktionäre ihre Aktien gegen eine angemessene Abfindung übertragen. Das "Squeeze out" ist nicht auf börsennotierte Aktiengesellschaften beschränkt. Die Einzelheiten bleiben einem gesonderten Beitrag vorbehalten.

      Begleitung und Abwicklung durch Banken und Berater
      Da das Verfahren bei einer Übernahme sehr formalistisch und kompliziert ist, treten auf Seiten des Bieters zunächst dessen Rechtsberater und die begleitende Bank auf. Beide bilden regelmäßig auch eine Arbeitsgruppe, die die Angebotsunterlage erstellt. Auf Seiten der Bank treten regelmäßig wiederum mindestens zwei verschiedene Gruppen von Beratern auf, nämlich einerseits Rechtsberater, andererseits Personen, die mit der technischen Abwicklung von Übernahmeangeboten vertraut sind.
      Seitens der Zielgesellschaft werden ebenfalls Rechtsberater sowie die betreuenden Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer tätig. Hintergrund für die Einschaltung der Letztgenannten ist vor allen Dingen, dass im Vorfeld einer "freundlichen" Übernahme oftmals eine Due Diligence bei der Zielgesellschaft durch den Bieter stattfinden wird. Gerade die Due Diligence stellt die Zielgesellschaft vor eine schwierige Abwägungsentscheidung zwischen den Geheimhaltungspflichten einerseits, die es verbieten, einem Mitkonkurrenten nicht ohne triftige Gründe Einsicht in das Unternehmen zu gewähren, und dem dies im Einzelfall überragenden Unternehmensinteresse.
      Quelle: http://www.legamedia.net/legapractice/roedl/2002/02-03/0203_…
      Avatar
      schrieb am 03.05.03 18:15:07
      Beitrag Nr. 52 ()
      AktGEG § 26d Übergangsregelung für Verschmelzungen
      vom 6. 9. 1965 / nach dem Stand des Gesetzes vom 19.07.2002


      Die Vorschriften des Aktiengesetzes über Verschmelzungen und Vermögensübertragungen in der vom 1. Januar 1983 an geltenden Fassung sind nicht auf Vorgänge anzuwenden, zu deren Vorbereitung bereits vor diesem Tag der Verschmelzungs- oder Übertragungsvertrag beurkundet oder eine Haupt-, Gesellschafter- oder Gewerkenversammlung oder eine oberste Vertretung einberufen worden ist.


      AktG § 320b Abfindung der ausgeschiedenen Aktionäre
      vom 6. 9. 1965 / nach dem Stand des Gesetzes vom 19.07.2002

      (1) Die ausgeschiedenen Aktionäre der eingegliederten Gesellschaft haben Anspruch auf angemessene Abfindung. Als Abfindung sind ihnen eigene Aktien der Hauptgesellschaft zu gewähren. Ist die Hauptgesellschaft eine abhängige Gesellschaft, so sind den ausgeschiedenen Aktionären nach deren Wahl eigene Aktien der Hauptgesellschaft oder eine angemessene Barabfindung zu gewähren. Werden als Abfindung Aktien der Hauptgesellschaft gewährt, so ist die Abfindung als angemessen anzusehen, wenn die Aktien in dem Verhältnis gewährt werden, in dem bei einer Verschmelzung auf eine Aktie der Gesellschaft Aktien der Hauptgesellschaft zu gewähren wären, wobei Spitzenbeträge durch bare Zuzahlungen ausgeglichen werden können. Die Barabfindung muß die Verhältnisse der Gesellschaft im Zeitpunkt der Beschlußfassung ihrer Hauptversammlung über die Eingliederung berücksichtigen. Die Barabfindung sowie bare Zuzahlungen sind von der Bekanntmachung der Eintragung der Eingliederung an mit jährlich zwei vom Hundert über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu verzinsen; die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.

      (2) Die Anfechtung des Beschlusses, durch den die Hauptversammlung der eingegliederten Gesellschaft die Eingliederung der Gesellschaft beschlossen hat, kann nicht auf 243 Abs. 2 oder darauf gestützt werden, daß die von der Hauptgesellschaft nach 320 Abs. 2 Nr. 2 angebotene Abfindung nicht angemessen ist. Ist die angebotene Abfindung nicht angemessen, so hat das in 306 bestimmte Gericht auf Antrag die angemessene Abfindung zu bestimmen. Das gleiche gilt, wenn die Hauptgesellschaft eine Abfindung nicht oder nicht ordnungsgemäß angeboten hat und eine hierauf gestützte Anfechtungsklage innerhalb der Anfechtungsfrist nicht erhoben oder zurückgenommen oder rechtskräftig abgewiesen worden ist.

      (3) Antragsberechtigt ist jeder ausgeschiedene Aktionär. Der Antrag kann nur binnen zwei Monaten nach dem Tage gestellt werden, an dem die Eintragung der Eingliederung in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuchs als bekanntgemacht gilt. Für das Verfahren gilt 306 sinngemäß.


      AktG § 304 Angemessener Ausgleich
      vom 6. 9. 1965 / nach dem Stand des Gesetzes vom 19.07.2002

      (1) Ein Gewinnabführungsvertrag muß einen angemessenen Ausgleich für die außenstehenden Aktionäre durch eine auf die Anteile am Grundkapital bezogene wiederkehrende Geldleistung (Ausgleichszahlung) vorsehen. Ein Beherrschungsvertrag muß, wenn die Gesellschaft nicht auch zur Abführung ihres ganzen Gewinns verpflichtet ist, den außenstehenden Aktionären als angemessenen Ausgleich einen bestimmten jährlichen Gewinnanteil nach der für die Ausgleichszahlung bestimmten Höhe garantieren. Von der Bestimmung eines angemessenen Ausgleichs kann nur abgesehen werden, wenn die Gesellschaft im Zeitpunkt der Beschlußfassung ihrer Hauptversammlung über den Vertrag keinen außenstehenden Aktionär hat.

      (2) Als Ausgleichszahlung ist mindestens die jährliche Zahlung des Betrags zuzusichern, der nach der bisherigen Ertragslage der Gesellschaft und ihren künftigen Ertragsaussichten unter Berücksichtigung angemessener Abschreibungen und Wertberichtigungen, jedoch ohne Bildung anderer Gewinnrücklagen, voraussichtlich als durchschnittlicher Gewinnanteil auf die einzelne Aktie verteilt werden könnte. Ist der andere Vertragsteil eine Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien, so kann als Ausgleichszahlung auch die Zahlung des Betrags zugesichert werden, der unter Herstellung eines angemessenen Umrechnungsverhältnisses auf Aktien der anderen Gesellschaft jeweils als Gewinnanteil entfällt. Die Angemessenheit der Umrechnung bestimmt sich nach dem Verhältnis, in dem bei einer Verschmelzung auf eine Aktie der Gesellschaft Aktien der anderen Gesellschaft zu gewähren wären.

      (3) Ein Vertrag, der entgegen Absatz 1 überhaupt keinen Ausgleich vorsieht, ist nichtig. Die Anfechtung des Beschlusses, durch den die Hauptversammlung der Gesellschaft dem Vertrag oder einer unter 295 Abs. 2 fallenden Änderung des Vertrags zugestimmt hat, kann nicht auf 243 Abs. 2 oder darauf gestützt werden, daß der im Vertrag bestimmte Ausgleich nicht angemessen ist. Ist der im Vertrag bestimmte Ausgleich nicht angemessen, so hat das in 306 bestimmte Gericht auf Antrag den vertraglich geschuldeten Ausgleich zu bestimmen, wobei es, wenn der Vertrag einen nach Absatz 2 Satz 2 berechneten Ausgleich vorsieht, den Ausgleich nach dieser Vorschrift zu bestimmen hat.

      (4) Antragsberechtigt ist jeder außenstehende Aktionär. Der Antrag kann nur binnen zwei Monaten seit dem Tag gestellt werden, an dem die Eintragung des Bestehens oder einer unter 295 Abs. 2 fallenden Änderung des Vertrags im Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuchs als bekanntgemacht gilt.

      (5) Bestimmt das Gericht den Ausgleich, so kann der andere Vertragsteil den Vertrag binnen zwei Monaten nach Rechtskraft der Entscheidung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.

      AktG § 220 Wertansätze
      vom 6. 9. 1965 / nach dem Stand des Gesetzes vom 19.07.2002

      Als Anschaffungskosten der vor der Erhöhung des Grundkapitals erworbenen Aktien und der auf sie entfallenen neuen Aktien gelten die Beträge, die sich für die einzelnen Aktien ergeben, wenn die Anschaffungskosten der vor der Erhöhung des Grundkapitals erworbenen Aktien auf diese und auf die auf sie entfallenen neuen Aktien nach dem Verhältnis der Anteile am Grundkapital verteilt werden. Der Zuwachs an Aktien ist nicht als Zugang auszuweisen.

      AktG § 128 Abstimmungsvorschlag im Aktionärsinteresse. Weitergabe von Mitteilungen
      vom 6. 9. 1965 / nach dem Stand des Gesetzes vom 19.07.2002

      (1) Nimmt ein Kreditinstitut spätestens zwei Wochen vor dem Tage der Hauptversammlung
      für Aktionäre Inhaberaktien der Gesellschaft in Verwahrung oder wird es für Namensaktien, die
      ihm nicht gehören, im Aktienregister eingetragen, so hat es die Mitteilungen nach 125 Abs. 1
      unverzüglich an die Aktionäre weiterzugeben.

      (2) Beabsichtigt das Kreditinstitut, in der Hauptversammlung das Stimmrecht für Aktionäre auszuüben, so hat es im Fall des Absatzes 1 dem Aktionär außerdem eigene Vorschläge für die Ausübung des Stimmrechts zu den einzelnen Gegenständen der Tagesordnung mitzuteilen. Verwahrt ein Kreditinstitut für Aktionäre Namensaktien der Gesellschaft, für die es nicht im Aktienregister eingetragen ist, hat es die Vorschläge zugänglich zu machen und nur dann mitzuteilen, wenn es von den nach 124 Abs. 3 Satz 1 bekannt gemachten Vorschlägen des Vorstandes oder des Aufsichtsrates abweichen möchte; die Aktionäre sind über dieses Verfahren jährlich zu informieren. Bei den Vorschlägen hat sich das Kreditinstitut vom Interesse des Aktionärs leiten zu lassen und organisatorische Vorkehrungen dafür zu treffen, dass Eigeninteressen aus anderen Geschäftsbereichen nicht einfließen; es hat ein Mitglied der Geschäftsleitung zu benennen, das die Einhaltung dieser Pflichten sowie die ordnungsgemäße Ausübung des Stimmrechts und deren Dokumentation zu überwachen hat. Zusammen mit seinen Vorschlägen hat das Kreditinstitut den Aktionär um Erteilung von Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts zu bitten und darauf hinzuweisen, dass es, wenn der Aktionär nicht rechtzeitig eine andere Weisung erteilt, das Stimmrecht entsprechend den eigenen Vorschlägen ausüben werde. Die Erteilung von Weisungen zu den einzelnen Gegenständen der Tagesordnung ist dem Aktionär zu erleichtern, etwa durch ein Formblatt oder Bildschirmformular. Gehört ein Vorstandsmitglied oder ein Mitarbeiter des Kreditinstituts dem Aufsichtsrat der Gesellschaft oder ein Vorstandsmitglied oder ein Mitarbeiter der Gesellschaft dem Aufsichtsrat des Kreditinstituts an, so hat das Kreditinstitut auch dies mitzuteilen. Hält das Kreditinstitut an der Gesellschaft eine Beteiligung, die nach 21 des Wertpapierhandelsgesetzes meldepflichtig ist, oder gehörte es einem Konsortium an, das die innerhalb von fünf Jahren zeitlich letzte Emission von Wertpapieren der Gesellschaft übernommen hat, so ist auch dies mitzuteilen. Hat das Kreditinstitut seine Vorschläge nach Satz 2 nur zugänglich zu machen, obliegen die Mitteilungspflichten nach den Sätzen 6 und 7 der Gesellschaft."

      (3) Soweit ein Aktionär nach Einberufung der Hauptversammlung dem Kreditinstitut zu den einzelnen Gegenständen der Tagesordnung Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt hat, braucht das Kreditinstitut keine eigenen Vorschläge nach Absatz 2 mitzuteilen und den Aktionär nicht um Erteilung von Weisungen zu bitten.

      (4) Die Verpflichtung des Kreditinstituts zum Ersatz eines aus der Verletzung der Absätze 1 oder 2 entstehenden Schadens kann im voraus weder ausgeschlossen noch beschränkt werden.

      (5) Gehören einer Vereinigung von Aktionären Inhaberaktionäre der Gesellschaft als Mitglieder an oder ist sie für Namensaktien, die ihr nicht gehören, im Aktienregister eingetragen, so hat die Vereinigung die Mitteilungen nach 125 Abs. 1 an diese Mitglieder auf deren Verlangen unverzüglich weiterzugeben. Im Übrigen gelten die Absätze 2 bis 4 für Vereinigungen von Aktionären entsprechend. Der Aktionär kann auf die Mitteilungen nach Absatz 2 Satz 1, 2 und 4 verzichten, wenn ihm diese anderweitig zugänglich gemacht werden.

      (6) Das Bundesministerium der Justiz wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und dem Bundesministerium der Finanzen durch Rechtsverordnung vorzuschreiben, dass die Gesellschaft den Kreditinstituten und den Vereinigungen von Aktionären die Aufwendungen für
      1. die Übermittlung der Angaben gemäß 67Abs. 4 und
      2. die Vervielfältigung der Mitteilungen und für ihre Übersendung an die Aktionäre oder an ihre
      Mitglieder zu ersetzen hat.
      Es können Pauschbeträge festgesetzt werden. Die Rechtsverordnung bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates.

      (7) 125 Abs. 5 gilt entsprechend.


      Quelle:
      http://www.boerse-online.de/special/gesetze/
      Avatar
      schrieb am 03.05.03 18:21:57
      Beitrag Nr. 53 ()
      Fachbegriffe / Nachschlagquellen


      Außerordentliche Hauptversammlung
      Bei wichtigen Anlässen - wie etwa einer geplanten Fusion - kann der Vorstand einer Aktiengesellschaft neben der einmal pro Jahr stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen. Auch die Aktionäre können bei berechtigtem Interesse eine außerordentliche Hauptversammlung anfordern. Voraussetzung dafür ist, dass die Aktionäre mindestens fünf Prozent des Grundkapitals halten.


      Reverse Split
      Der Reverse Split ist der umgekehrte Prozess eine Aktiensplitts. Mehrere Papiere einer börsennotierten Gesellschaft werden zu einer Aktie zusammengefasst. Damit erscheint die Aktie optisch teurer. Gerade nach einem starken Kursverfall oder Kapitalmaßnahmen im Zuge von Abspaltungen erwägen Gesellschaften diesen Schritt. Die Vorteile des Aktiensplitts, wie höhere Liquidität und damit bessere Handelbarkeit, werden für einen optisch höheren Kurs aufgegeben.

      BEGRIFF-ERKLÄRUNG:
      > Liquidität
      Aus Börsensicht ermöglicht ein liquider Markt einen schnellen und wirkungsvollen Ein- und Ausstieg zum gegenwärtigen Marktkurs. Die Möglichkeit, Positionen schnell einzugehen und aufzulösen, ergibt sich aus der großen Anzahl von Marktteilnehmern mit der Bereitschaft, zu kaufen oder zu verkaufen. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht bedeutet Liquidität (auch Barreserve genannt) die Fähigkeit eines Unternehmens zur fristgerechten Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen.




      Aktiensplitt
      Bei einem Aktiensplitt wird eine Stückaktie in kleinere Anteile - entsprechend dem Splitt-Verhältnis - zerlegt. Dadurch erhöht sich der Aktienbestand einer AG und Aktien mit hohem Kursniveau werden optisch günstiger. Für den Aktionär ändert sich sein Anteil an der AG nicht, da er dementsprechend mehr Aktien als vor dem Splitt hält.

      BEGRIFF-ERKLÄRUNG:
      > Stückaktie
      Im Gegensatz zur Nennwertaktie verbrieft die Stückaktie keinen feststehenden Betrag (z. B. Fünf-Mark-Aktie), sondern einen bestimmten in der Satzung festgelegten Anteil am Kapital der Gesellschaft (z.B. 1/20.000.000). Die Stückaktie wurde in Deutschland erst 1998 zugelassen.
      > Aktionär
      Ein Aktionär ist Miteigentümer einer Aktiengesellschaft. Das Anteilsrecht wird durch die Aktie verbrieft. In der Regel hat der Aktionär einen Anspruch auf Dividende, auf den Bezug neuer Aktien bei Kapitalerhöhungen, ein Recht auf den anteilsmäßigen Liquiditationserlös bei Auflösung der Gesellschaft und ein Stimmrecht auf der > Hauptversammlung.
      Splitt Teilung von Aktien. Durch einen Aktiensplitt wird der Kurs eines Wertpapiers optisch günstiger. Auf der anderen Seite erhöht sich entsprechend dem Splitt-Verhältnis die Zahl der Aktien, so dass sich für den Aktionr der Anteil an der AG nicht ändert. Im Gegensatz zu der Ausgabe von Berichtigungsaktien bleibt beim Aktiensplitt das Grundkapital gleich.




      Aktientausch
      Übernahmen von Aktiengesellschaften erfolgen oft nicht per Zahlung mit Geld, sondern per Aktientausch. Dabei wird den Aktionären der zu übernehmenden Gesellschaft ein Angebot gemacht, in dem das Austauschverhältnis geregelt ist. Es besagt, wie viele Aktien der Käufergesellschaft dem Eigentümer einer Aktie des anderen Unternehmens zustehen.


      Aktienzusammenlegung
      Eine Aktienzusammenlegung (auch vereinfachte Kapitalherabsetzung genannt) wird vor allem als Sanierungsmaßnahme eingesetzt. Im Anschluss an die Kapitalherabsetzung erfolgt in der Regel eine Kapitalerhöhung durch die Ausgabe neuer Aktien. Mit dem zweiten Schritt soll frisches Geld in das notleidende Unternehmen fließen. Die Kombination aus Kapitalherabsetzung und -erhöhung ergibt sich aus dem Verbot von Unterpari-Emissionen. Dieses Verbot besagt, dass neue Aktien nicht unter ihrem Nennwert (i.d.R. ein Euro) emittiert werden dürfen. Ziel der Zusammenlegung ist es daher, den Kurswert wieder über den Nennwert (über pari) zu bringen. Erst dann kann eine ordentliche Kapitalerhöhung zur Geldbeschaffung durchgeführt werden kann. Eine vereinfachte Kapitalherabsetzung bedarf der Dreiviertelmehrheit der Hauptversammlung.

      BEGRIFF-ERKLÄRUNG:
      > Kapitalherabsetzung
      Als Kapitalherabsetzung wird für die Verminderung des Eigenkapitals einer AG bezeichnet. Sie wird durchgeführt, um einen Teil der des Kapitals, der nicht mehr benötigt wird, an die Aktionäre zurückzuzahlen oder eine bei der AG entstandene Unterbilanz auszugleichen. Bei Aktiengesellschaften geschieht eine Kapitalherabsetzung aufgrund eines Beschlusses der Hauptversammlung mit einer Mehrheit von 75 Prozent. Eine vereinfachte Kapitalherabsetzung dient beispielsweise der Sanierung eines Unternehmens.
      >Kapitalerhöhung Eine Kapitalerhöhung dient zur Finanzierung einer Aktiengesellschaft. Dabei wird das Grundkapital durch die Ausgabe neuer Aktien erhöht. Jedem Aktionär steht in einem solchen Fall ein gesetzliches Bezugsrecht zu. Es gibt verschiedene Formen der Kapitalerhöhung:
      1. Ordentliche Kapitalerhöhung: Nach dem Aktiengesetz handelt es sich bei der ordentlichen Kapitalerhöhung um die Ausgabe neuer (auch junger) Aktien zu einem vorher vereinbarten Preis. Jedem Aktionär muss auf sein Verlangen hin ein seinem Anteil an dem bisherigen Grundkapital entsprechender Teil der neuen Aktien zugeteilt werden (Bezugsrecht).
      2. Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln: Erhöhung des Grundkapitals durch Umwandlung von Rücklagen in Aktien. Damit fließt der Aktiengesellschaft kein neues Kapital zu. Die Aktionäre erhalten neue Aktien, ohne Einzahlungen leisten zu müssen. Gleichzeitig sinkt auch der Kurs der einzelnen Aktie, da sich der Unternehmenswert nicht erhöht hat. Der Anleger hat also nichts gewonnen. Damit soll das Eigenkapital in ein angemessenes Verhältnis zu den Rücklagen gebracht werden.
      3. Bedingte Kapitalerhöhung: Der Umfang der Kapitalerhöhung ist zunächst ungewiß, da die Gesellschaft Optionsanleihen oder Wandelschuldverschreibungen ausgegeben hat und deren Ausführung noch nicht vorhersehbar ist.


      FACHBEGRIFFE erklärt...
      >Alte Aktien
      Aktien werden als "Alte Aktien" bezeichnet, wenn eine AG im Rahmen einer Kapitalerhöhung neue Aktien herausgegeben hat, die den Altaktien noch nicht gleichgestellt sind. Gegensatz: Junge Aktien.

      >Junge Aktien
      Aktien, die bei einer Kapitalerhhung neu ausgegeben werden. Sie werden nach der ersten Dividendenausschüttung den alten Aktien gleichgestellt.

      >Jüngste Aktien
      Wenn eine Aktiengesellschaft in einem Geschäftsjahr gleich zweimal ihr Kapital erhöht, werden die zuletzt herausgegebenen Aktien als Jüngste Aktien bezeichnet. Die Papiere aus der ersten Kapitalerhöhung heißen Junge Aktien.

      >Berichtigungsaktien
      Berichtigungsaktien erhält ein Aktionär, wenn Rücklagen der Aktiengesellschaft in Grundkapital umgewandelt werden, d.h. neue zusätzliche Aktien ausgegeben werden. Der Sinn ist, dass der Anteil des einzelnen Aktionärs am Unternehmen auch nach der Kapitalerhöhung gleich bleibt. Bei dieser Art der Kapitalerhöhung wird das Grundkapital der Gesellschaft nicht aufgestockt. Deshalb ist die gebräuchliche Bezeichnung Gratisaktien nicht korrekt. Zwar müssen die neuen Aktien nicht bezahlt werden. Der Wert der einzelnen Aktie verringert sich jedoch entsprechend der Anzahl der neu ausgegebenen Aktien.

      Uebernahmeangebot
      Hat ein Unternehmen die Absicht, eine andere Aktiengesellschaft übernehmen, unterbreitet es den Aktionären des Kaufkandidaten ein entsprechendes Übernahmeangebot. Dieses liegt in der Regel über dem aktuellen Aktienkurs.

      Bezugsangebot
      Das Bezugsangebot für junge Aktien nach einer Kapitalerhöhung unterliegt bestimmten Publizitätspflichten. Es muss im Bundesanzeiger, in den Gesellschaftsberichten und in einem Börsenpflichtblatt bekanntgemacht werden.

      Bezugsfrist
      Die Bezugsfrist benennt die Zeitspanne, in der ein Altaktionär seine Bezugsrechte nach jungen Aktien (nach einer Kapitalerhöhung) ausüben kann. Sie muss mindestens zwei Wochen betragen.

      Bezugskurs
      Der Bezugskurs ist der an der Börse festgestellte Preis, den ein Erwerber für ein Bezugsrecht nach jungen Aktien nach einer Kapitalerhöhung bezahlen muss. Der Bezugskurs richtet sich nach Angebot und Nachfrage und ist unter anderem vom Bezugsverhältnis und vom Kurs der neuen und der alten Aktie abhängig.

      Bezugsrecht (BR)
      Bei Kapitalerhöhungen einer Aktiengesellschaft verbrieft das Bezugsrecht (BR) den Anspruch der Aktionäre auf junge Aktien. Bei Optionen ist das Bezugsrecht das Anrecht des Käufers einer Option auf Lieferung des Basiswertes. Beispiel: Das Bezugsverhältnis beträgt sechs zu eins (sechs alte für eine neue Aktie), der Kurs der alten Aktie liegt bei 100 Euro und der Emissionskurs der neuen Aktie bei 80 Euro.
      Der rechnerische Wert des Bezugsrechts wird wie folgt berechnet: ((6 x 100 Euro) + (1 x 80 Euro)) / (6 + 1) = 97,14 (entspricht dem rechnerischen Kurs, wenn heute Ex-Bezugsrechte gehandelt würden). 100 Euro (Kurs alte Aktie) - 96,66 Euro (Kurs neue Aktie) = 3,34 Euro (entspricht dem rechnerischen Wert des Bezugsrechts).
      In der heutigen Form werden aber die der Option zu Grunde liegenden Wertpapiere nicht mehr real ausgeliefert, sondern durch kontenmäßige Verrechnung verbucht.

      Bezugsverhältnis
      Bei einer Kapitalerhöhung erhalten Altaktionäre das Recht, entsprechend ihrer bisherigen Beteiligung am Unternehmen berücksichtigt zu werden. Ein Bezugsverhältnis von z.B. eins zu drei bedeutet, dass man für eine "alte" Aktie drei "neue" Aktien erhält.

      Bezugsrechtshandel
      Ein Aktionär hat laut § 186 Aktiengesetz das Recht, bei einer Kapitalerhöhung entsprechend seiner bisherigen Beteiligung am Unternehmen berücksichtigt zu werden. Dieses Recht wird in Bezugsrechten verbrieft. Dabei handelt es sich um Wertpapiere, die an der Börse gehandelt werden. Denn der Aktionär ist nicht gezwungen, sein Recht auszuüben, sondern kann es auch verkaufen.

      Grundkapitalherabsetzung
      Herabsetzung des Eigenkapitals, beispielsweise, um ein Unternehmen zu sanieren.

      Fusion
      Zusammenschluß von mindestens zwei Unternehmen, wobei eine das gesamte Vermögen und Verbindlichkeiten übernimmt oder beide Unternehmen in eine neue Gesellschaft eingebracht werden.

      Squeeze-out
      Begriff aus dem Übernahmegeschäft: Unter einem Squeeze-out wird das Herausdrängen von Minderheitsaktionären verstanden. Hält ein Aktionär mindestens 95 Prozent an einer Gesellschaft, darf er gemäß dem Entwurf zum neuen Übernahmegesetz von den verbleibenden Aktionären verlangen, dass sie ihm ihre Anteile gegen eine angemessene Barabfindung abgeben. Diese Regelung erleichtert ein Going Private. Das Übernahmegesetz soll 2002 in Kraft treten.

      Quelle: http://www.boerse-online.de/lexikon/
      Avatar
      schrieb am 06.05.03 18:04:56
      Beitrag Nr. 54 ()
      Bezüglich des Tagesordnungspunkt 3 der ordentlichen Hauptversammlung von Advanced Medien am 20. Juni 2003 wurde ich nun mehrfach bzgl. „Re-Splitt 10:1" gefragt wie die Wertermittlung der Neuen Aktie ermittelt wird.

      Hier ein mögliches Beispiel!


      Angenommen zu einem festgesetzten Zeitpunkt beträgt der Schlußkurs am Tag X 0,40 €uro je Alte Aktie, dann ergäbe sich darauß am nächsten Tag, nach dem erfolgten Re-Splitt
      von 10:1 folgender Aktienkurs:

      10 Alte Aktien a. 0,40 ergeben einen Wert von 4,00 Euro, die gegen eine Neue Aktie eingetauscht werden.

      Somit startet die Neue Aktie am Tag nach dem erfolgten Re-Splitt mit einen Wert von 4 Euro
      ( je neue Aktie ) in den neuen Börsentag





      Hier noch einmal der Tagesordnungpunkt 3.
      Beschlussfassung über die vereinfachte Kapitalherabsetzung, Satzungsänderung


      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die folgenden Beschlüsse zu fassen:
      a) Das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 17.955.000,00, eingeteilt in 17.955.000 Stückaktien, wird um EUR 16.159.500,00 auf EUR 1.795.500,00 herabgesetzt. Die Herabsetzung erfolgt nach den Vorschriften über die vereinfachte Kapitalherabsetzung (§§ 229 ff. AktG), um Wertminderungen auszugleichen, sonstige Verluste zu decken und Beträge in die Kapitalrücklage einzustellen. Die Herabsetzung erfolgt im Verhältnis 10 : 1 durch Zusammenlegung von je 10 alten Stückaktien zu einer neuen Stückaktie. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalherabsetzung zu regeln.

      b) § 4 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
      „Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 1.795.500,00
      (in Worten: einemillionsiebenhundertfünfundneunzigtausendfünfhundert Euro). Es ist eingeteilt in 1.795.500 Stückaktien."
      Avatar
      schrieb am 07.05.03 16:50:43
      Beitrag Nr. 55 ()
      EM.TV verkauft Muppets-Produzen
      (Instock) Nach mehrmaligen Verzögerungen ist der Verkauf der defizitären EM.TV-Tochter Jim Henson nun unter Dach und Fach. Der Muppets-Produzent geht für 89 Millionen US-Dollar an die Kinder des verstorbenen Puppenspielers und Firmengründers Jim Henson. Die Tochtergesellschaft, deren Verkauf der Zustimmung der Hauptversammlung des Münchener Rechtehändlers bedarf, stand nach eigenen Angaben noch mit 110 Millionen Euro in den Büchern. Die Übernahme hatte einst 670 Millionen Euro verschlungen. EM.TV will mit dem frischen Geld die noch offene Schlußrate von 12,5 Millionen Euro des Junior-Kredites tilgen.

      [ Mittwoch, 07.05.2003, 13:48 ]


      Kinosessel bleiben leer
      (ffs) Immer weniger Menschen in Deutschland gehen ins Kino. Deren Zahl sank im ersten Quartal 2003 laut Filmförderungsanstalt im Vergleich zum Vorjahr um 11,9 Prozent auf 39,7 Millionen. Vor einem Jahr fanden von Januar bis März noch rund 45 Millionen Menschen den Weg ins Kino. Im ersten Quartal 2001 waren es sogar 46,2 Millionen Besucher. Der Umsatz ging gegenüber dem ersten Quartal 2002 um 12,6 Prozent auf 235,8 Millionen Euro zurück. Hätte es „Good Bye Lenin" nicht gegeben, sähe das Ergebnis für dieses Jahr noch wesentlich dramatischer aus. Die 4,3 Millionen Besucher des Nachwende-Films katapultierten den Markanteil deutscher Filme auf 21,2 Prozent. Den Besucherrückgang führt die Filmförderungsanstalt auf weniger umsatzstarke Filme, die allgemein schlechte Konjunktur und vor allem auf die verstärkte DVD-Piraterie zurück.

      [ Mittwoch, 07.05.2003 ]
      Avatar
      schrieb am 08.05.03 10:15:02
      Beitrag Nr. 56 ()
      @ Alle, die auf Partnersuche sind

      der neue dvn-Partner kristallisiert sich heraus, nachdem sich EM.TV von der Muppetsshow trennt:
      EM.TV verkauft Muppets-Produzen (siehe auch den wertvollen Beitrag #55 vom Kollegen WAD).

      Mit dem Verkauf werden die Berater Waldorf und Standler aus der Muppet-Show frei. In eingeweihten Kreisen geht man davon aus, daß bis zum 31.05.2003 Waldorf und Standler eine Partnervertrag mit der AM AG unterschreiben werden.

      Herzlichst
      BK r n
      Avatar
      schrieb am 08.05.03 10:29:40
      Beitrag Nr. 57 ()
      #56 von BKraerner


      Mensch BKr du nimmst anscheinend zuviele Drogen! :D
      Deine blühende Phantasie überholt Dich gerade....:D:D:D



      Avatar
      schrieb am 09.05.03 18:53:35
      Beitrag Nr. 58 ()
      Vielleicht interessierts ja jemanden, und möchte dort hin???



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      Fax: 089/45 114-408
      E-Mail: h.mai@e-media.de
      Avatar
      schrieb am 09.05.03 19:02:59
      Beitrag Nr. 59 ()
      Kino/TV

      Im ersten Quartal 2003 haben die deutschen Kinos mit hochgerechneten
      235,8 Mio. Euro 12,6 Prozent weniger Umsatz als im gleichen Zeitraum
      des Vorjahres erwirtschaftet.
      Alle Informationen unter:
      http://www.mediabiz.de/newsvoll.afp?Nnr=133249&Biz=cinebiz


      Die EM.TV & Merchandising AG hat die Jim Henson Company komplett an die Kinder des Firmengründers Jim Henson verkauft.
      Alle Informationen unter:
      http://www.mediabiz.de/newsvoll.afp?Nnr=133300&Biz=cinebiz


      Die ARD hat erneut bekräftigt, dass man kein Interesse an den Erstverwertungsrechten der Fußball-Bundesliga habe.
      Alle Informationen unter:
      http://www.mediabiz.de/newsvoll.afp?Nnr=133254&Biz=cinebiz


      Das Bundeskartellamt hat der geplanten Übernahme des DSF und der Online-Plattform Sport1 durch ein Konsortium aus der EM.TV & Merchandising AG, der KarstadtQuelle New Media AG und dem Schweizer Kaufmann Hans-Dieter Cleven ohne Auflagen zugestimmt.
      Alle Informationen unter:
      http://www.mediabiz.de/newsvoll.afp?Nnr=133399&Biz=cinebiz


      Die Constantin Film AG hat im ersten Quartal des Jahres einen Umsatz von 23,9 Mio. Euro erzielt und damit den Wert des Vergleichszeitraums des Vorjahres (36,8 Mio. Euro) um 35 Prozent verfehlt.
      Alle Informationen unter:
      http://www.mediabiz.de/newsvoll.afp?Nnr=133349&Biz=cinebiz


      Die Trebitsch Gruppe hat die Geschäftsführung ihrer Tochterfirmen Objectiv Film und Arbor TV neu strukturiert.
      Alle Informationen unter:
      http://www.mediabiz.de/newsvoll.afp?Nnr=133336&Biz=cinebiz


      Quelle: www.mediabiz.de
      Avatar
      schrieb am 12.05.03 14:21:21
      Beitrag Nr. 60 ()
      Gespräche zwischen Constantin Film und Highlight Com. werden fortgesetzt
      12.05.2003 (07:32)

      Gespräche zwischen Constantin Film und Highlight Communications werden fortgesetzt

      Aufsichtsrat der Constantin Film AG beschließt Prüfung alternativer Maßnahmen in Hinblick auf das angekündigte Pflichtangebot der Highlight Communications AG

      In Hinblick auf das von der Highlight Communications AG angekündigte Pflichtangebot hat der Aufsichtsrat der Constantin Film AG in der Sitzung vom 10. Mai 2003 beschlossen, den Vorstand zu ermächtigen alternative Maßnahmen gemäss §33 Abs. 1 Satz 2 WpÜG zu prüfen und dem Aufsichtsrat vorzuschlagen.

      Dem Vorstand wurde des weiteren genehmigt, gemäß §33 Abs. 1 Satz 2 WpÜG von der Erlaubnis zum Rückkauf eigener Aktien Gebrauch zu machen.

      Die Gespräche zwischen den Beteiligten werden fortgesetzt.
      Avatar
      schrieb am 13.05.03 14:41:17
      Beitrag Nr. 61 ()
      PRO DV legt verbessertes Ergebnis für das erste Quartal 2003 vor
      13.05.2003 (09:09)
      Dortmund, 12. Mai 2003. Die PRO DV Software AG, IT-Spezialist für prozessoptimierende und geobasierte Businesslösungen, erzielte nach vorläufigen Berechnungen im ersten Quartal diesen Jahres eine Gesamtleistung von 4,2 (Vorjahr: 4,8) Mio. Euro. Wesentliche Einflussfaktoren für diese Entwicklung sind die Ausgliederung von zwei Beteiligungen im vergangenen Jahr sowie die anhaltend schwache Marktsituation.

      Das operative Ergebnis (EBIT) verbesserte sich auf -0,75 Mio. Euro in den ersten drei Monaten 2003 gegenüber noch -1,90 Mio. Euro im abgelaufenen Jahr. In dieser Ergebnisverbesserung spiegelt sich die erfolgreiche Umsetzung des umfangreichen Kostensenkungsprogramms sowie die Konsolidierung des Beteiligungsportfolios wider.

      Die bilanzielle Situation von PRO DV stellt sich mit einer Bilanzsumme von 28,6 Mio. Euro bei einer Eigenkapitalquote von 78 Prozent weiterhin gut dar. Der Finanzmittelbestand beträgt nach dem ersten Quartal 14,49 Mio. Euro (Vorjahr: 14,84 Mio. Euro).

      Im Hinblick auf die weiter angespannte Marktsituation, den aktuellen Auslastungsgrad und unter Berücksichtigung der weiter fortgeführten Analyse aller Geschäftsbereiche und -beteiligungen erwartet das Unternehmen für das Jahr 2003 unverändert eine Gesamtleistung von 18,3 Mio. Euro bei einem operativen Ergebnis (EBIT) von -2,0 Mio. Euro.



      Gläubigerausschuss stimmt dem Erwerb von DSF und Sport1 durch KarstadtQuelle ... 13.05.2003 (08:21) Gläubigerausschuss stimmt dem Erwerb von DSF und Sport1 durch KarstadtQuelle New Media und Dr. Cleven zu • EM.TV will dem Konsortium in Kürze beitreten • Ebenfalls Zustimmung zum Erwerb von PLAZAMEDIA durch EM.TV Essen, Cham, Unterföhring, 12. Mai 2003 – Der Gläubigerausschuss der KirchMedia Tochtergesellschaft Taurus TV GmbH hat in seiner heutigen Sitzung zugunsten des Angebotes der KarstadtQuelle New Media AG und des Schweizer Investors Dr. h.c. Hans-Dieter Cleven entschieden und damit dem Erwerb des Fernsehsenders DSF und der Online-Plattform Sport1 durch dieses Konsortium zugestimmt. Am Donnerstag, den 8. Mai 2003 hatte bereits das Bundeskartellamt die geplante Übernahme von DSF und Sport1 genehmigt. Darüber hinaus stimmte das Kartellamt auch der Bildung einer Zwischenholding zu, an der sich neben dem derzeitigen Gesellschafter KarstadtQuelle New Media die EM.TV & Merchandising AG in Kürze mit einer konsolidierungsfähigen Mehrheit beteiligen und damit dem Konsortium – wie geplant – beitreten will. Die Übernahme steht noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM). Darüber hinaus hat der Gläubigerausschuss auch dem Erwerb sämtlicher Anteile an dem Produktionsunternehmen PLAZAMEDIA durch EM.TV zugestimmt. Diese Übernahme steht noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch das Bundeskartellamt. Peter Gerard, Vorstandsvorsitzender der KarstadtQuelle New Media AG und Mitglied des Vorstands der KarstadtQuelle AG: „Wir freuen uns, dass unser solides und wirtschaftlich tragfähiges Konzept für die Weiterentwicklung des DSF bei den Gläubigern Vertrauen gefunden hat. Es wird nun darauf ankommen, gemeinsam mit den Mitarbeitern die hohen Wachstums- und Ertragspotenziale des Senders und des Sportmarktes im Allgemeinen zügig zu erschließen. Für KarstadtQuelle beginnt eine weitere Etappe auf dem Weg zum integrierten Handels- und Dienstleistungskonzern, denn unserer Multi-Channel-Strategie folgend, werden wir im DSF über eine reichweitenstarke Plattform mit unseren Kunden kommunizieren." Werner E. Klatten, Vorstandsvorsitzender der EM.TV & Merchandising AG: „Mit der Entscheidung des Gläubigerausschusses zugunsten unseres Konzeptes haben wir einen wesentlichen Schritt zur Sicherung der Eigenständigkeit und des Fortbestands von DSF, Sport1 und der PLAZAMEDIA erzielt. Dies ist insbesondere für die Mitarbeiter dieser Unternehmen ein wichtiges Signal. EM.TV ist damit seinem strategischen Ziel, die bestehenden Vermarktungs- und Merchandising-Aktivitäten im Sportbereich auszubauen und die Sportvermarktung neben dem klassischen Kinder- und Jugendgeschäft als zweite zentrale Säule der Geschäftstätigkeit des Unternehmens zu etablieren, einen entscheidenden Schritt näher gekommen".
      Avatar
      schrieb am 18.05.03 12:41:05
      Beitrag Nr. 62 ()
      Lübeck/Fürth, 14.05.03 / 18:30 blickpunktfilm.de



      RoWo verlässt Ufa-Auffanggesellschaft


      Marlis Kieft
      Der nordamerikanische Kinokonzern Loews Cineplex Entertainment Corp. übernimmt den 50-Prozent-Anteil der RoWo Holding GmbH & Co. KG an der Auffanggesellschaft Neue Filmpalast GmbH & Co. KG, um zusammen mit dem Lübecker Unternehmen Kieft & Kieft Filmtheater GmbH den größten Teil der kürzlich übernommenen insolventen Ufa-Kinokette zu betreiben. Der bisherige Teilhaber RoWo bleibe den Ufa-Häusern langfristig durch Werbeverwaltungs-Verträge verbunden, sagte Kieft-Geschäftsführerin Marlis Kieft. Loews beteilige sich seinerseits als Finanzpartner paritätisch mit Kieft & Kieft an der Neue Filmpalast GmbH, um die Übernahme von 28 Ufa-Häusern sicherzustellen. Das Management für alle Häuser liege wie angekündigt bei Kieft. Daneben werden vier weitere Ufa-Häuser von Kieft qua Management-Vertrag betreut.
      Avatar
      schrieb am 18.05.03 12:42:56
      Beitrag Nr. 63 ()
      München, 13.05.03 / 09:11 blickpunktfilm.de



      DSF-Zukunft geklärt

      Der Gläubigerausschuss der KirchMedia-Tochter Taurus TV GmbH hat der Übernahme des DSF und des Onlinedienstes Sport1 durch ein Konsortium aus der KarstadtQuelle New Media AG und dem Schweizer Kaufmann Hans-Dieter Cleven zugestimmt.
      An für die Übernahme zu gründenden Zwischenholding wird sich auch die EM.TV & Merchandising AG mit einer nach eigenen Angaben "konsolidierungsfähigen Mehrheit" beteiligen und so wie geplant dem Konsortium beitreten. Dieser Vorgehensweise Vorhaben stimmte das Bundeskartellamt bereits vor knapp einer Woche zu. Jetzt müssen noch die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) und die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) ihr Einverständnis geben. Ebenfalls vom Gläubigerausschuss der Taurus TV GmbH genehmigt wurde die vollständige Übernahme des Produktionsunternehmens Plazamedia durch EM.TV. Mit den beiden Abschlüssen sei EM.TV nach Angaben ihres Vorstandsvorsitzenden Werner Klatten dem Ziel, die "bestehenden Vermarktungs- und Merchandisingaktivitäten im Sportbereich auszubauen und die Sportvermarktung neben dem klassischen Kinder- und Jugendgeschäft als zweite zentrale Säule der Geschäftstätigkeit des Unternehmens zu etablieren, einen entscheidenden Schritt näher gekommen." Der gesamte Kaufpreis für das DSF, Sport1 und Plazamedia soll nach Angaben aus Verhandlungskreisen bei 20 Mio. Euro liegen.
      Avatar
      schrieb am 18.05.03 12:44:10
      Beitrag Nr. 64 ()
      München, 13.05.03 / 09:39 blickpunktfilm.de



      Verluste für ProSiebenSat.1


      Urs Rohner
      Die ProSiebenSat.1 Media AG hat im ersten Quartal 2003 die Zahlen des Vorjahreszeitraumes deutlich verfehlt. Wie das Unternehmen heute mitteilt, habe man einen Umsatz von 411,3 Mio. Euro erzielt, der um knapp 16 Prozent unter dem des Vorjahreszeitraumes (489 Mio. Euro) gelegen habe. Sowohl bei EBIT als auch bei EBITDA habe man mit vier bzw. 13,5 Mio. Euro negative Werte verbuchen müssen, während in den ersten drei Monaten des Jahres 2002 noch positive Werte in Höhe von 43,4 bzw. 29,7 Mio. Euro erzielt worden waren. Nach Aussage des ProSiebenSat.1-Vorstandsvorsitzenden Urs Rohner sei das erste Quartal 2003 von einem dramatischen Einbruch im Fernsehwerbemarkt geprägt gewesen, der seinen Tiefpunkt mit dem Ausbruch des Irakkrieges im März gehabt habe. Die Bruttoinvestitionen im Fernsehwerbemarkt seien nach ProSiebenSat.1-Angaben in diesem Zeitraum um 5,9 Prozent - und damit überproportional zum Gesamtwerbemarkt - gesunken. Im April sei die Nachfrage nach Fernsehwerbung zwar schon wieder gestiegen, insgesamt befinde sich der Markt jedoch weiter im Minus. Für das gesamte Jahr bereite sich die Sendergruppe auf einen Rückgang des Werbemarktes im Vergleich zum Vorjahr von fünf bis zehn Prozent vor. Selbst für den "worst case" eines Rückganges um zehn Prozent rechnet ProSiebenSat.1 jedoch mit einem EBITDA in dreistelliger Millionenhöhe.
      An der Frankfurter Börse schwankte der Kurs der ProSiebenSat.1-Aktie in den vergangenen drei Monaten zwischen 6,17 Euro Mitte Februar und 4,75 Euro kurz nach Eröffnung des heutigen Börsentages.
      Avatar
      schrieb am 18.05.03 12:46:00
      Beitrag Nr. 65 ()
      Hamburg, 12.05.03 / 16:00 videowoche.de



      Pein fordert Unterstützung gegen Spielfilmpiraten


      Hans-Hermann Pein
      Hans-Hermann Pein, Beiratssprecher der Handelsgruppe entertainment medien partner (emp), fordert die Unterstützung und Solidarität aller Entscheidungsträger in der Film- und Videowirtschaft, um gemeinsam gegen Spielfilmpiraterie vorzugehen. Nach 25 Jahren Tätigkeit in der Verleihbranche fürchtet Pein erstmals um die Existenz einer ganzen Branche: "Ob Kino-Top-20, Top-100-DVD, selbst die Blockbuster-Kinoneuheiten der nächsten Wochen gibt es bei den Raubkopiegangstern auf DVD für unter zehn Euro zu kaufen. Ich fordere alle Majorbosse, alle Kinobosse und alle Retailerbosse auf: Schließen Sie ein Bündnis mit der Task Force der Videobranche, um diesen Raubkopiegangstern ein Ende zu bereiten." Die Task Force des Verleihhandels ist eine aus Vertretern der wichtigsten Einkaufskooperationen des Verleihhandels und dem IVD gebildeten Arbeitsgruppe, die Maßnahmen gegen Spielfilmpiraterie umsetzen will. Zuletzt wurde ein konkretes Aktionspaket veröffentlicht. Interessenten können sich an das Task Force-Mitglied Michael Panknin (E-Mail: panknin@mediamatic24.de) wenden.
      Avatar
      schrieb am 18.05.03 16:14:02
      Beitrag Nr. 66 ()
      Raubkopien sind doch verboten! Wer macht den sowas:eek:
      Avatar
      schrieb am 20.05.03 14:48:37
      Beitrag Nr. 67 ()
      Quelle: [ur]http://www.sdk.org/[/ur]
      Unter der Rubrik. “Aktuell”


      Unrichtige Darstellung im Jahresabschluss 
      Was sagt das Gesetz - was warnt den Anleger?


      Angesichts der vergangenen, aber auch aktuellen Bilanzdelikte stellt sich die Frage, ob sachkundige Dritte veröffentlichten Jahresabschlussinformationen Hinweise entnehmen können, die auf Unrichtigkeiten hindeuten. Im Folgenden werden nach der rechtlichen Einordnung Möglichkeiten aufgezeigt, im Rahmen einer Plausibilitätsprüfung erste Warnhinweise zu erkennen.

      Handelsgesetzbuch
      Die Bilanzfälschung wird insbesondere durch strafrechtliche Nebengesetze erfasst.
      Wichtigste Strafvorschrift für unrichtige Darstellung ist § 331 HGB, die durch das BiRiLiG eingefügt wurde. Danach drohen Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren oder Geldstrafen, wenn sie
      - die Verhältnisse der Kapitalgesellschaft in der Eröffnungsbilanz, im Jahresabschluss, im Lagebericht oder im Zwischenabschluss unrichtig wiedergeben oder verschleiern,
      - die Verhältnisse des Konzerns im Konzernabschluss, im Konzernlagebericht oder im Konzernzwischenabschluss unrichtig wiedergeben oder verschleiern,
      - einen Konzernabschluss oder Konzernlagebericht, in dem die Verhältnisse des Konzerns unrichtig wiedergegeben oder verschleiert worden sind, vorsätzlich oder leichtfertig offen legen oder
      - in Aufklärungen oder Nachweisen, die nach § 320 einem Abschlussprüfer zu geben sind, unrichtige Angaben machen oder die Verhältnisse unrichtig wiedergeben oder verschleiern.

      Aktiengesetz
      Ergänzt wird diese Vorschrift durch § 400 AktG. Sie greift dann, wenn die Tat nicht durch § 331 HGB mit Strafe bedroht ist. Nach § 400 Abs. 1 AktG droht demjenigen eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe, der als Mitglied des Vorstandes oder des Aufsichtsrates oder als Abwickler
      - Verhältnisse der Gesellschaft in Darstellungen oder Übersichten über den Vermögensstand, in Vorträgen oder Auskünften in der Hauptversammlung unrichtig wiedergibt oder verschleiert oder
      - in Aufklärungen oder Nachweisen, die nach den Vorschriften des AktG einem Prüfer der Gesellschaft zu geben sind, unrichtig wiedergibt oder verschleiert.
      Die Tatbestände des § 331 HGB und § 400 AktG setzen bedingten Vorsatz voraus, d.h. der Täter braucht die Unrichtigkeiten nur für möglich zu halten; kennen muss er sie nicht.

      Unrichtige Wiedergabe und Verschleierung
      - „Unrichtig wiedergegeben werden die Gesellschaftsverhältnisse, wenn die über sie gemachten Aussagen mit der Wirklichkeit nicht übereinstimmen“.
      - „Verschleiert werden die Verhältnisse der Gesellschaft, wenn die Aussagen über sie in ihrem Kern richtig sind, ihrem äußeren Anschein nach aber geeignet sind, die Verhältnisse anders darzustellen, als sie in Wahrheit sind“
      (Erbs/Kohlhaas: Strafrechtliche Nebenvorschriften, Rz 19, 22 zu § 331 HGB).
      Ansatz- und Bewertungswahlrechte sind dagegen explizit gesetzlich geregelt und führen nicht zu unrichtigen Darstellungen im Sinne von HGB und AktG.

      Auskunftsrecht nach § 131 AktG
      Eine der wichtigen Fragen, die sich aus den vorstehenden Ausführungen ergibt, ist, ob man anhand veröffentlichter Jahresabschlussinformationen erste Warnhinweise (sog. Red Flags) ausmachen kann. Solche Red Flags könnten so zum Gegenstand einer Ausübung des Auskunftsrechtes nach § 131 AktG im Rahmen einer Hauptversammlung gemacht werden.


      Plausibilitätsprüfung
      Da einem Aktionär nicht die Möglichkeiten einer Systemprüfung (z.B. Prüfung eines internen Kontrollsystems) oder einer Einzelfallprüfung gegeben sind, verbleibt ihm allein die Plausibilitätsprüfung. Plausibilitätsprüfungen beinhalten Zeitvergleiche, Branchenvergleiche oder Verprobungen. Voraussetzung für eine aussagefähige Prüfung ist eine stetige Bilanzierung. Wird im Rahmen der Bilanzpolitik unterschiedlich Gebrauch von Gestaltungsmöglichkeiten gemacht, werden Zeitvergleiche weniger aussagekräftig (vgl. IDW PS 210, 312).
      Das Gebot der Bilanzstetigkeit ist in § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB kodifiziert. Sollte dieses Gebot durchbrochen werden, sind die Abweichungen gem. § 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB im Anhang zu erläutern. Bevor die Ergebnisse der Bilanzanalyse beurteilt werden, sollte daher der Anhang durchgesehen werden, ob Veränderungen in der Bewertung vorgenommen wurden.

      Anteil offener Forderungen am Gesamtumsatz
      In der Euro am Sonntag vom 21. April 2002 wurde folgende Plausibilitätsprüfung im Bereich der Forderungen angeregt: Wenn im Jahresabschluss die offenen Forderungen mehr als 30% des Gesamtumsatzes ausmachen, ist erhöhte Vorsicht angeraten.

      Verhältnis Umsatz zu Cash Flow
      Im Handelsblatt vom 02. September 2002 wurde Prof. Balachandran zitiert, der zur erhöhten Aufmerksamkeit auffordert, wenn die Gewinne schneller wachsen als der Umsatz oder wenn Umsatz und Gewinn steigen, der Cash Flow aber zurückgeht.
      Insbesondere beim Verdacht von Scheinumsätzen ist der Blick auf die Cash Flow- bzw. Kapitalflussrechnung sehr aufschlussreich. „Luftbuchungen“ sind relativ einfach vorzunehmen, entsprechende Belege dazu lassen sich leicht gestalten, Zahlungsflüsse jedoch lassen sich nicht so einfach darstellen.


      Umschlagshäufigkeit der Forderungen
      Kirsten Sell schlägt in ihrem Buch „Die Aufdeckung von Bilanzdelikten bei der Abschlussprüfung“ vor, sowohl die Umschlagshäufigkeit der Forderungen als auch die Abschreibungen auf Forderungen in die Plausibilitätsprüfung einzubeziehen und diese mit Vorjahres- oder Branchenwerten zu vergleichen. Die Umschlagshäufigkeit der Forderungen berechnet sich wie folgt:

      Umsatzerlöse : Forderungsbestand
      Sie gibt an, wie oft sich der durchschnittliche Forderungsbestand in einer Periode umgeschlagen hat. Wenn der Forderungsbestand im Vergleich zu den Umsatzerlösen stärker zunimmt, die Umschlagshäufigkeit sich somit verringert, ist dies ein Warnzeichen, das zumindest auf Probleme im Zahlungsverhalten der Kunden hinweist.

      Ausblick
      Abschlussprüfern ist in letzter Zeit häufig vorgehalten worden, im Rahmen der Prüfung Bilanzdelikte zu spät oder gar nicht aufgedeckt zu haben.
      Durch die Umsetzung des KonTraG sind einige gesetzliche Bestimmungen klargestellt worden. § 317 HGB ist nun eindeutig zu entnehmen, dass die Prüfung so anzulegen ist, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens auswirken, bei gewissenhafter Berufsausübung erkannt werden. Zudem ist der Vorstand einer AG durch § 91 AktG dazu verpflichtet, „geeignete Maßnahmen zu treffen, insbesondere ein Überwachungssystem einzurichten, damit den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen früh erkannt werden“.
      Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat ebenfalls reagiert, indem es die Stellungnahme HFA 7/1997 überarbeitet hat. Der Entwurf für den neuen IDW Prüfungsstandard (IDW EPS 210: „Zur Aufdeckung von Unregelmäßigkeiten im Rahmen der Abschlussprüfung“) ist in der Zeitschrift „Die Wirtschaftsprüfung“ vom 15. August 2002 veröffentlicht worden. Die Bundesregierung hat eine Regierungskommission eingesetzt, um das Vertrauen der Anleger in die Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Aktiengesellschaften zu fördern. So entstand der „Deutsche Corporate Governance Kodex“. Durch das Transparenz- und Publizitätsgesetz vom 19. Juli 2002 wurde § 161 in das Aktiengesetz eingefügt. Dieser bestimmt, dass Vorstand und Aufsichtsrat börsennotierter Gesellschaften jährlich eine Erklärung zum Corporate Governance-Kodex abzugeben haben.
      Es bleibt abzuwarten, inwieweit die eingeleiteten Maßnahmen dazu beitragen, das Vertrauen des Anlegers in den Abschluss und den Bestätigungsvermerk der Abschlussprüfer wieder herzustellen. Empfohlen sei weiterhin der kritische Blick auf die zugänglichen Daten, unabhängig davon, ob ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt wurde oder nicht.
      Avatar
      schrieb am 20.05.03 14:57:41
      Beitrag Nr. 68 ()
      man Wadilein,

      du bist heute wieder mal sehr fleissig, aber noch vielmehrinteressieren mich die "NEWS" von DVN.

      Na, gibt´s da was neues?

      V. :cool:
      Avatar
      schrieb am 28.05.03 20:16:13
      Beitrag Nr. 69 ()
      Jack White Productions AG steigert Nettogewinn im ersten Quartal 2003
      27.05.2003 (09:26)

      Überschuss nach Steuern von 243 T€ auf 265 T€ verbessert
      EBIT-Marge steigt von 7,6 % auf 9,9 %
      Trotz rückläufigem Konzernumsatz bleibt EBIT stabil bei 0,5 Mio. €


      Berlin, 27. Mai 2003 – Die Jack White Productions AG setzte im ersten Quartal 2003 ihre Aufwärtsbewegung beim Ergebnis ungebrochen fort. Der Konzern-Nettogewinn stieg im Berichtszeitraum um 9,1 % auf 265 T€ (Vj. 243 T€), obwohl das Umfeld für die gesamte Musikbranche schwierig blieb. Die Netto-Umsatzmarge verbesserte sich damit von 3,6 % auf 5,3 %.

      Der Konzernumsatz ging in den ersten drei Monaten 2003 zwar von 6,8 Mio. € auf 5,0 Mio. € zurück. Dies war allerdings nahezu ausschließlich umrechnungsbedingt, da der US-Dollar gegenüber dem Euro weiter nachgegeben hat. Betroffen hiervon war insbesondere die puertoricanische Tochtergesellschaft VIDAL Investment Inc., deren Geschäftsvolumen von 4,9 Mio. € auf 3,8 Mio. € zurückging – in Landeswährung erzielte die Gesellschaft dagegen einen gehaltenen Umsatz von 4,1 Mio. US$ und vor allem ein deutlich höheres Nettoergebnis (+21 % auf 168 TUS$).

      Bei der amerikanischen Tochtergesellschaft HoT JWP Music Inc., Miami/USA, kam ein weiterer Faktor hinzu: Die für 2003 geplanten Neuveröffentlichungen von Schwerpunkt-Alben werden erst ab dem zweiten bzw. dritten Quartal auf den Markt kommen, während 2002 bereits im ersten Vierteljahr mit „Nightmare in A-Minor“ ein sehr erfolgreiches Album in den USA platziert wurde. Daher lag der Umsatz dieses Unternehmens im ersten Quartal 2003 mit 0,5 Mio. € ebenfalls noch unter dem Vorjahreswert von 1,0 Mio. €.

      Demgegenüber erzielte die Muttergesellschaft Jack White Productions AG ein von 0,46 Mio. € auf 0,52 Mio. € steigendes Volumen, der Umsatz der Transcontinent Musikverlag GmbH blieb stabil bei 0,1 Mio. €.

      Die Ertragssituation im Konzern hat sich trotz des Umsatzrückgangs durch weitere Kosteneinsparungen sowie durch die kontinuierliche Erhöhung des Anteils des margenstarken Labelgeschäfts am Konzernvolumen verbessert. Die Bruttomarge erhöhte sich im ersten Quartal 2003 von 45,0 % auf 47,9 %, die EBITDA-Marge stieg von 13,8 % auf 16,3 % und die EBIT-Marge nahm von 7,6 % auf 9,9 % zu. Damit konnte das Ergebnis vor Steuern und Finanzen (EBIT) auf dem Vorjahresniveau bei 0,5 Mio. € gehalten werden. Das Ergebnis je Aktie betrug unverändert 0,04 €.

      Am 31. März 2003 waren im JWP-Konzern insgesamt 170 Mitarbeiter beschäftigt nach 187 Personen ein Jahr zuvor. Diese Reduzierung lag ausschließlich in Restrukturierungsmaßnahmen bei der VIDAL Investment Inc. begründet.

      Für das Gesamtjahr 2003 ist die Jack White Productions AG zuversichtlich, im operativen Geschäft weiter zulegen zu können. Grundlage hierfür werden zahlreiche Neuveröffentlichungen von hochkarätigen Musikalben bilden. Hierzu gehören unter anderem ein neuproduziertes Greatest Hits-Album von „New Kids on the Block“, der erfolgreichsten Boygroup aller Zeiten, und das erste Solo-Album von Weltstar Danny Wood, dessen Veröffentlichung für Juli 2003 geplant ist.

      Auf dieser Basis wird sich vor allem das renditestarke Labelgeschäft positiv entwickeln. Insbesondere in den USA geht das Unternehmen von einem anhaltend dynamischen Wachstum aus. Erste positive Auswirkungen sind vor allem vom Ausbau des Labelgeschäfts der VIDAL Investment Inc. zu erwarten. Im Inland ist aus heutiger Sicht ebenfalls mit einer kräftigen Steigerung zu rechnen. Im Mai konnte beispielsweise die neue LP von Hansi Hinterseer sehr erfolgreich auf den Markt gebracht werden. Dem Album gelang in den deutschen DVD-Charts auf Anhieb der Sprung auf Platz sechs, in Österreich steht die LP bereits kurz vor Platin.




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      Avatar
      schrieb am 28.05.03 20:17:58
      Beitrag Nr. 70 ()
      DEAG sieht sehr erfolgreicher Konzertsaison entgegen
      27.05.2003 (17:18)


      Die DEAG Deutsche Entertainment AG (WKN 551390) bestätigt ihre vorläufigen Zahlen für das erste Quartal 2003 und erzielte demnach einen Umsatz von 14,7 Mio. EUR gegenüber einem vergleichbar gerechneten Vorjahresumsatz von 13,6 Mio. EUR. Trotz des branchenbedingt schwachen ersten Quartals erreichte die DEAG ein positives operatives Ergebnis (EBIT) von 0,1 mio. EUR. Das vergleichbare EBIT in der Vorjahresperiode lag bei –3,96 Mio. EUR. Das Ergebnis je Aktie (EPS) konnte von –0,70 EUR, bereinigt –0,26 EUR, auf –0,04 EUR überproportional gesteigert werden.

      Die Gesellschaft erwartet auch im zweiten Quartal eine Fortsetzung der positiven Entwicklung.

      Die erfolgreiche Paul McCartney Tournee, die gerade begonnenen Tourneen mit Bruce Springsteen und Bon Jovi sowie die bevorstehenden Konzerte mit den Rolling Stones sowie die zwischenzeitlich bestätigten Tourneen mit Eros Ramazzotti, Mariah Carey, Ozzy Osbourne und Dixie Chicks geben dem Vorstand Veranlassung, die für das Gesamtjahr geplanten Ergebnisse ausdrücklich zu bestätigen.
      Avatar
      schrieb am 30.05.03 11:57:32
      Beitrag Nr. 71 ()
      oh, oh, oh..... die medienbranche....


      Intertainment: Bekanntgabe der Bilanz- und Quartalszahlen verzögert sich
      30.05.2003 (09:01)

      Ismaning b. München, 28. Mai 2003 - Die Intertainment AG verschiebt die Bekanntgabe ihres Jahresabschlusses 2002. Der Grund für den Aufschub ist, dass nach wie vor Sachverhalte noch nicht abschließend beurteilt werden können, die bedeutenden Einfluss auf Bilanzansätze und Aussagen im Jahresabschluss haben können. Die Bilanzzahlen werden voraussichtlich bis zum 16. Juni 2003 bekannt gegeben.

      Mit der Verschiebung der Bekanntgabe der Bilanzzahlen wird sich auch die Veröffentlichung des Zwischenberichts zum ersten Quartal 2003 verzögern.

      Neuer Termin für die Hauptversammlung der Intertainment AG ist der 28. August 2003.


      Kontakt:
      Intertainment AG, Dr. Marietta Birner, Investor Relations, Osterfeldstraße 84, 85737 Ismaning
      Telefon: 0 89 / 216 99 - 0, Telefax: 0 89 / 216 99 - 11,
      Internet: www.intertainment.de , E-Mail: investor@intertainment.de




      VCL Film + Medien AG: Quartalszahlen I/2003 unter Vorjahresniveau
      30.05.2003 (08:55)
      München - Die VCL Film + Medien AG (WKN 509850) gibt heute die Zahlen für das erste Quartal des laufenden Geschäftsjahres bekannt. Mit 3,6 (Vj. 11,8) Millionen Euro lag der Umsatz des im Bereich Home Entertainment tätigen Medienunternehmens unter den Erwartungen. Das Ergebnis vor Zinsen, Steuern, Sach- und Firmenwertabschreibungen(EBITDA) belief sich auf –0,1 (Vj. 5,9) Millionen Euro. Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) erreichte im ersten Quartal –0,6 (Vj. 0,4) Millionen Euro.

      Das Ergebnis vor Steuern lag bei –0,9 (Vj. –0,1) Millionen Euro und der Jahresfehlbetrag bei -0,9

      (Vj. –0,6) Millionen Euro. Das Ergebnis je Aktie belief sich auf –0,05 (Vj. –0,03) Euro.

      Der Umsatzrückgang im Home-Entertainment-Bereich auf 3,3 (Vj. 7,6 inkl. Segment Kino) Millionen Euro resultiert weiterhin aus der verringerten Zufuhr von Top-Titeln auf Grund der Liquiditätssituation sowie fehlender Kinoumsätze durch die Fokussierung auf das Home-Entertainment-Geschäft. Die Auswertung des bestehenden Programms hat zu einem erheblichen Anteil am Gesamtumsatz beigetragen. Der Bereich Lizenzhandel wird weiterhin reduziert und erwirtschaftete daher nur einen Umsatz von 0,3 (Vj. 4,2) Millionen Euro. Die Investitionen beliefen sich auf 0,5 Millionen Euro hauptsächlich für Filmrechte.

      Am 28. Februar 2003 beschäftigte die VCL Film + Medien AG 51 (Vj. 58) Mitarbeiter.

      Die Verpflichtungen konnten nochmals reduziert werden und belaufen sich auf 12,7 Millionen Euro

      (Stand zum 30. November 2002: 18,8 Millionen Euro).

      Die Liquiditätssituation des Unternehmens bleibt trotz alledem weiterhin angespannt.

      Die VCL-Gruppe konzentriert sich in laufenden Geschäftsjahr auf die Akquisition von Home-Entertainment-Rechten und die Reduzierung des Lizenzhandels. Dadurch soll die Liquiditätssituation des Unternehmens stabilisiert werden.
      Zur Generierung von finanziellen Mitteln und um das operative Geschäft und den Kauf von Filmrechten zu sichern, stehen Finanzierungsprojekte insbesondere mit dem US-Major-Studio kurz vor dem Abschluss.



      WIGE MEDIA AG: Moderater Umsatzanstieg bei deutlich verbessertem Ergebnis
      30.05.2003 (08:44)

      Der Vorstand der in Frechen bei Köln ansässigen WIGE MEDIA AG veröffentlichte heute den Zwischenbericht für das erste Quartal 2003. Die WIGE-Gruppe konnte in den ersten drei Monaten dieses Jahres gegenüber dem Vorjahreszeitraum eine Umsatzsteigerung um 0,8% auf TEUR 8.712 verzeichnen. Das Unternehmensergebnis hat sich dabei überproportional zum Umsatzzuwachs erhöht. Das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) betrug zum 31.03.2003 TEUR 746 (i. Vj. TEUR -86). Bei gegenüber dem Vorjahr unverändert hohen Abschreibungen und durch die Reduzierung der Nettobankverbindlichkeiten verringerten Zinsaufwand verbesserte sich das Ergebnis vor Steuern (EBT) um TEUR 938 auf TEUR -1.140.

      Die positive Umsatzentwicklung des ersten Quartals ist auf das Segment Communication zurückzuführen, das im Wesentlichen durch seine Tätigkeit als Marketingpartner des internationalen Skiverbandes - FIS bei der Snowboard WM seinen Umsatz von TEUR 1.474 auf TEUR 3.010 mehr als verdoppelte. Unter den aktuellen Marktbedingungen konnte das Segment Television mit einem Umsatz in Höhe von TEUR 2.050 die hohen Erlöse des ersten Quartals 2002 nicht wieder erzielen. Im Segment IT & Media wurden mit Umsätzen in Höhe von TEUR 4.282 die Planungen deutlich übertroffen. Das Umsatzniveau des Vorjahreszeitraums in Höhe von TEUR 5.005 konnte erwartungsgemäß nicht erreicht werden, da insbesondere für Daten- und Ergebnisdienste unterjährig Umsatzverschiebungen auftreten. Das Vergleichsquartal war wesentlich durch die Abrechnung der Olympischen Winterspiele geprägt.

      Die Materialaufwendungen wurden überproportional stark zurückgeführt. Die Materialaufwandsquote verbesserte sich im Konzern von 46,9% auf 39,7%. Auch bei den Personalaufwendungen und bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen setzte sich die positive Entwicklung des Vorjahres fort. Der Personalaufwand verringerte sich um weitere 2,8%, die sonstigen betrieblichen Aufwendungen um 6,4%.

      Die verbesserte Ertragslage spiegelt sich auch im Cash Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit wider. Er erhöhte sich von TEUR 387 auf TEUR 1.848.

      Trotz eines weiterhin schwierigen Marktumfeldes erwartet die WIGE MEDIA AG, die Umsätze des Vorjahres wieder zu erreichen bzw. leicht zu steigern. Das Kostensenkungs- und Effizienzsteigerungsprogramm wird konsequent fortgesetzt. Der Vorstand geht, auch aufgrund der guten Ergebnisse des ersten Quartals, davon aus, eine deutliche Ertragsverbesserung in 2003 zu erzielen.
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      schrieb am 03.06.03 13:01:45
      Beitrag Nr. 72 ()
      EM.TV-Vorstand Rainer Hüther übernimmt Geschäftsführung des Sportsenders DSF
      02.06.2003 (14:55)


      • Hüther bleibt weiterhin Vorstand Marketing & Sales von EM.TV

      Unterföhring, 02. Juni 2003 − Rainer Hüther wurde von den neuen Gesellschaftern
      des DSF, dem Konsortium aus der KarstadtQuelle New Media AG und Dr. h. c. Hans-
      Dieter Cleven, dem auch die EM.TV & Merchandising AG in den kommenden Tagen
      beitreten wird, mit Wirkung zum 2. Juni 2003 zum Geschäftsführer des Sportsenders berufen. Er übernimmt diese Aufgabe zusätzlich zu seiner Tätigkeit als Vorstand Marketing & Sales der EM.TV & Merchandising AG.

      Rainer Hüther (40) war bereits in den Jahren 1996 bis 2000 Geschäftsführer des DSF und seinerzeit für die strategische und wirtschaftliche Neuausrichtung des Senders verantwortlich. Nach der Tätigkeit als Vorstandssprecher der Kirch New Media AG wechselte er im März 2001 zu EM.TV. Seither verantwortet er als Vorstand Marketing & Sales die Bereiche Marketing, Content, TV Sales, Merchandising und Business Development.

      Werner E. Klatten, Vorstandsvorsitzender der EM.TV & Merchandising AG: „Im
      Rahmen des Restrukturierungsprozesses trug Rainer Hüther wesentlich zur
      Stabilisierung und Belebung des Kerngeschäfts sowie zur Erweiterung der operativen Tätigkeit von EM.TV auf den Sportbereich bei. Sein anerkanntes Know-how bei der Führung und Vermarktung eines Sportsenders machen ihn zur idealen Besetzung für die Chef-Position beim DSF. Gleichzeitig wird er in seiner Funktion als Vorstand von EM.TV den Ausbau der Sportvermarktung zur zweiten wesentlichen Säule der Geschäftstätigkeit von EM.TV weiterhin stark prägen.“
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      schrieb am 03.06.03 17:42:23
      Beitrag Nr. 73 ()
      interessant zu wissen...

      23.05.2003 -
      Risikostruktur im Prime Standard Technology deutlich verschoben


      Hamburg (ots) - Die Risikostruktur im Prime Standard Technology
      hat sich spürbar verschoben. In der aktuellen Auswertung ihres
      EquiRisk-Ratings konnten die Analysten der SES Rating GmbH, einer
      Tochter der SES Research GmbH, Hamburg, deutlich weniger Top-Ratings
      vergeben als zuvor. So stehen im Technologie-Index TecAll-Share
      diesmal 54 Rating-Absteigern nur 31 Rating-Aufsteiger gegenüber. 26
      der Absteiger verschlechterten sich sogar um mehr als eine
      Ratingstufe. Das EquiRisk-Rating schafft Risikotransparenz, indem es
      Unternehmen anhand objektiver, rein quantitativer Kriterien nach der
      Wahrscheinlichkeit eines fundamental verursachten Kurseinbruches
      differenziert.

      Besser als im TecAll-Share sieht es im Auswahl-Index TecDAX aus.
      Hier ist die Anzahl der Auf- und Absteiger nahezu ausgeglichen. Die
      Risikostruktur des TecDAX hat sich gegenüber dem TecAll-Share weiter
      verbessert. Deutliche Ratingveränderungen unter den
      TecDAX-Unternehmen gab es bei Micronas, Nordex, Plambeck und
      Singulus.

      Um eine Stufe wurde das Rating bei Aixtron, Elmos Semiconductor,
      Evotec, Lion Biosciences, Medigene, Web.de und Wedeco angepasst.

      Die Ratings der übrigen TecDAX-Unternehmen blieben unverändert.
      SES Rating ermittelt das EquiRisk-Rating seit Anfang 2003 regelmäßig
      für alle rund 170 Unternehmen des Prime Standard Technology. Die
      Aktualisierung erfolgt quartalsweise, nach der Berichtsperiode.

      Die aktuellen Ratings der Unternehmen des TecDAX werden frei
      veröffentlicht und können dem EquiRisk-Rating TecReport entnommen
      werden. Dieser fasst alle wichtigen Erkenntnisse der aktuellen
      EquiRisk-Auswertung zusammen und steht neben weiteren Informationen
      zum Rating auf der Internetseite www.equirisk.de zum Download bereit.
      Die übrigen Ratings sowie detaillierte Einzelanalysen zu allen
      Ratings können über SES Rating bezogen werden.

      Unternehmen ER-Rating (aktuell)

      Aixtron A-
      AT & S Austria A-
      BB Biotech **
      Draegerwerk **
      Elmos Semic. B+
      EPCOS B+
      Evotec B-
      FJA A+
      GPC Biotech B+
      IDS Scheer A+
      IXOS A
      Jenoptik **
      Kontron A-
      Lion Biosciences B-
      Medigene C+
      Micronas Semic. A
      MobilCom C-
      Nordex B
      Pfeiffer A+
      Plambeck B-
      Qiagen A+
      Repower Systems B
      SAP SI A+
      SCM Micro. B
      Singulus B
      Software AG **
      T-Online A
      United Internet B+
      WEB.DE A+
      Wedeco A-

      **) = Unternehmen erfüllt die Ratingvoraussetzungen nicht
      Avatar
      schrieb am 03.06.03 18:25:29
      Beitrag Nr. 74 ()
      Börse schließt Neuen Markt vorzeitig
      (Instock) Die beiden Marktsegmente Neuer Markt und Smax werden von der Deutschen Börse vorzeitig am 5. Juni 2003 eingestellt. Inzwischen sind auch die letzten Mohikaner in den Prime Standard oder General Standard übergewechselt. Ursprünglich war die Schließung spätestens am Jahresende vorgesehen.


      [ Dienstag, 03.06.2003, 11:41 ]
      Avatar
      schrieb am 05.06.03 18:34:01
      Beitrag Nr. 75 ()
      Neuer Großaktionär für EM.TV
      (Instock) Mit rund 5 Prozent hat sich die Effecten-Spiegel AG an EM.TV (SDax) beteiligt. Es handele es aber nur um eine Finanzbeteiligung, eine Zusammenarbeit sei nicht geplant, teilte der Herausgeber des "Effecten-Spiegel" mit. Im Gegenzug soll die Beteiligung an der Hunzinger AG von derzeit rund 25 Prozent weiter reduziert werden.

      [ Donnerstag, 05.06.2003, 12:39 ]
      Avatar
      schrieb am 06.06.03 11:17:50
      Beitrag Nr. 76 ()
      holla...Umsatz halbiert, Fehlbetrag versechsfacht!


      Veröffentlichung der Finanzzahlen 2002 der Splendid Medien AG
      05.06.2003 (07:58)

      - Jahresumsatz der Splendid Medien AG bei 34,5 Mio. Euro
      - Jahresfehlbetrag beträgt 58,1 Mio. Euro
      - Entkonsolidierung der Splendid Pictures Holdings, Inc.
      - Lagebericht und Anhang zum Konzernabschluss folgen in Kürze

      Die Splendid Medien AG, Köln, erzielte im Jahr 2002 einen Umsatz in Höhe von 34,5 (Vorjahr 69,4) Mio. Euro. Der Jahresfehlbetrag lag bei 58,1 (Vorjahr 8,7) Mio. Euro. Zum 31.12.2002 wurde die Splendid Pictures Holdings, Inc. entkonsolidiert.



      Auf Grund der Komplexität der Entkonsolidierung der Splendid Pictures Holdings, Inc. und der damit verbundenen Darstellung verzögert sich die Fertigstellung des Lageberichts und des Anhangs zum Konzernabschluss. Die Finanzzahlen für das Jahr 2002 wurden der Deutschen Börse übermittelt. Der Lagebericht und der Anhang werden in Kürze nachgeliefert werden.



      Highlight Communications AG schließt Gesellschaftervereinbarung mit Bernd ...
      05.06.2003 (14:46)
      Highlight Communications AG schließt Gesellschaftervereinbarung mit Bernd Eichinger betreffend Constantin Film AG


      Die Highlight Communications AG (ISIN DE 000 920305 9) hat heute mit Herrn Bernd Eichinger eine Gesellschaftervereinbarung betreffend die Constantin Film AG, München, abgeschlossen. Neben Eckpunkten über die strategische Ausrichtung von Constantin regelt die Vereinbarung, dass Highlight das Recht zum Vorschlag von drei, Herrn Eichinger das Recht zum Vorschlag von zwei Aufsichtsratsmitgliedern bei Constantin zusteht. Das sechste Aufsichtsratsmitglied soll von Highlight und Herrn Eichinger gemeinsam vorgeschlagen werden. Ferner verpflichtet sich Highlight, sofern die Beteiligungsquote von Herrn Eichinger an Constantin unter 25,1% fällt, Beschlüsse, die einer Mehrheit von 75% des Grundkapitals oder des vertretenen Grundkapitals von Constantin bedürfen, nur mit Zustimmung von Herrn Eichinger zu fassen. Verkauft Highlight Constantin-Aktien, die insgesamt mehr als 10% des Grundkapitals von Constantin ausmachen, hat Herr Eichinger das Recht, seine Constantin-Aktien zu den gleichen Bedingungen an den Käufer oder an Highlight zu verkaufen. Highlight und Herr Eichinger beabsichtigen im Rahmen der Vereinbarung, ein gemeinsames Pflichtangebot nach dem WpÜG zum Preis von EUR 4,50 je Constantin-Aktie abzugeben. Im Rahmen des Pflichtangebots sollen alle eingereichten Aktien von Highlight erworben werden. Highlight verpflichtet sich, den zu zahlenden Kaufpreis für alle eingereichten Aktien allein zu tragen und Herrn Eichinger vollumfänglich von Kaufpreisforderungen sowie sämtlichen Verpflichtungen einschließlich Kosten im Zusammenhang mit dem Pflichtangebot freizustellen. Highlight verpflichtet sich außerdem, nach Durchführung des gemeinsamen Angebots keine weiteren Constantin-Aktien zu erwerben oder im Rahmen von Kapitalmaßnahmen zu zeichnen, sofern Highlight hierdurch die Beteiligungsgrenze von 50,1% überschreitet. Sofern Highlight im Rahmen des Pflichtangebots die Beteiligungsgrenze von 50,1% des Grundkapitals von Constantin überschreitet, verpflichtet sich Highlight, die diese Beteiligungsgrenze übersteigende Anzahl von Constantin-Aktien marktschonend über die Börse zu verkaufen.

      Die Vereinbarung hat eine Festlaufzeit bis zum 31.12.2013. Sie wird nur wirksam, sofern die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bis zum 12.06.2003 einer von Bernd Eichinger und Highlight Communications AG gemeinsam unterbreiteten Angebotsunterlage betreffend den Erwerb der ausstehenden Aktien der Constantin Film AG zustimmt. Tritt diese aufschiebende Bedingung nicht ein, wird Highlight allein ein Pflichtangebot zum gesetzlich vorgeschriebenen Mindestpreis nach dem WpÜG abgeben.

      Ferner ist vorgesehen, dass Bernd Eichinger mit Wirksamwerden der vorerwähnten Gesellschaftervereinbarung drei in den Verwaltungsrat der Highlight Communications AG zu wählende Personen benennt, und zwar spätestens für die nächste ordentliche Generalversammlung der Highlight Communications AG.



      DAS WERK - DAS WARS.
      04.06.2003 (16:08)
      Liebe Geschäftspartner, liebe Analysten, liebe Fondsmanager, liebe Sales-Leute, liebe Journalisten,


      Seit dem 1.2.2003 befindet sich die DAS WERK AG im Insolvenzverfahren, und am 30.06.2003 enden sämtliche Arbeitsverhältnisse mit der AG.
      Wir Werker haben immer sehr an unserem WERK gehangen und verlassen es nur unter Protest. Es fällt mir schon lange schwer, die erzwungene Veränderung so hinzunehmen, wie sie nun mal ist, und hoffe inständig, dass es auch etwas gutes hat...
      Am 13.06. ist mein letzter Arbeitstag, und ich möchte diese letzte Woche im WERK zum Anlass nehmen, Ihnen / Euch allen für die gute Zusammenarbeit zu danken. Es hat mir immer grossen Spass gemacht, mit Ihnen/ Euch zu arbeiten, und ich wünsche Ihnen /Euch beruflich wie auch privat alles Gute (und vor allem keine Insolvenz) .

      Mit insolventen Grüßen,
      Stefanie Rau





      und für durlacher!

      Gauss Interprise AG: Zusammenlegung der Aktien im Verhältnis 5:1
      06.06.2003 (07:51)


      Erster Handel der konvertierten Aktien am Montag, den 9. Juni 2003 … Neue Internationale Wertpapier-Identifikationsnummer ISIN DE 0005532906

      Hamburg ­ 5. Juni 2003 ­ Gauss Interprise AG (Prime Standard: GSO, ISIN DE
      0005074603) gab heute bekannt, dass die auf der außerordentlichen Hauptversammlung vom 5. Februar 2003 beschlossene Zusammenlegung von fünf alten gegen eine neue Gauss Inhaberstammaktie am 6. Juni 2003 nach Börsenschluss erfolgen wird und der erste Handelstag der konvertierten Aktien der 9. Juni 2003 sein wird. Dem Eröffnungskurs der konvertierten Aktien liegt der Schlußkurs der Aktie am 6. Juni 2003 multipliziert mit dem Faktor fünf zugrunde. Der Kapitalmarkt hat im weiteren Verlauf Einfluss auf die Aktienkursentwicklung. Im Zuge des Handels der konvertierten Aktien kommt es daher je nach Angebot und Nachfrage zu Kursveränderungen. Die außerordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft hatte am 5. Februar 2003 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von 38.270.460 Euro, eingeteilt in 38.270.460 auf den Inhaber lautenden Stückaktien im Zuge einer vereinfachten Kapitalherabsetzung auf 7.654.092 herabzusetzen.

      Mit der Eintragung des Hauptversammlungsbeschlusses über die Herabsetzung des Grundkapitals in vereinfachter Form nach § 229 ff. Aktiengesetz in das Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg war die Kapitalherabsetzung am 27. Mai 2003 rechtlich wirksam geworden.

      Soweit sich aufgrund des Zusammenlegungsverhältnisses Aktienspitzen ergeben, werden die Depotbanken auf Weisung ihrer Kunden bis zum 30. Juni 2003 einen Ausgleich der Aktienspitzen vornehmen. Somit kommt es für Aktionäre zu keinen bzw. nur minimalen, durch die Aktienspitzen verursachten, Änderungen an den Besitzverhältnissen der Gauss.

      Die Internationale Wertpapier-Identifikationsnummer (ISIN) der Gauss Interprise AG Aktien ändert sich mit der Aktien-zusammenlegung von ISIN DE 0005074603 auf ISIN DE 0005532906.

      Kurs 11:00 0,26€
      Avatar
      schrieb am 13.06.03 22:26:44
      Beitrag Nr. 77 ()
      13.06.2003 07:55 -
      MEDIA! AG und mediarent GmbH stellen Insolvenzantrag
      Die angestrebte Finanzierung der MEDIA! AG und mediarent GmbH mit ihren Poolbanken, möglichen Darlehensgebern und einem potentiellen Investor ist gescheitert. Vor diesem Hintergrund hat der Vorstand der MEDIA! AG und die Geschäftsführung der mediarent GmbH heute beim zuständigen ...



      CDV Software Entertainment AG:
      Änderungen im Vorstand
      Der Karlsruher Publisher von Computerspielen und Anwendersoftware, CDV Software Entertainment AG, gibt folgende Änderungen im Vorstand bekannt:
      Christina Oppermann, Vorstandsmitglied, verlässt das Unternehmen auf eigenen Wunsch aus familiären Gründen zum 31. Juli 2003. Ihr Ausscheiden geschieht in bestem Einvernehmen ...




      Kino/TV

      Ein hartnäckiges Gerücht, das nach Abschluss des Filmfests in
      Cannes aufgetaucht war, scheint sich zu bestätigen. Jürgen Schau,
      seit 1989 Geschäftsführer von Columbia TriStar Film, wird offenbar
      seinen Posten in absehbarer Zeit abgeben.
      Alle Informationen unter:
      http://www.mediabiz.de/newsvoll.afp?Nnr=135305&Biz=cinebiz



      Koch Media will sich neben Games ein zweites Standbein schaffen und
      startet im Herbst als Anbieter von DVD-Video.
      Alle Informationen unter:
      http://www.mediabiz.de/newsvoll.afp?Nnr=135146&Biz=dv



      Die Filmindustrie verliert jährlich drei Mrd. Dollar durch Piraterie. Das ergab der neue Pirateriereport von Deloitte & Touche.
      Alle Informationen unter:
      http://www.mediabiz.de/newsvoll.afp?Nnr=135128&Biz=videobiz
      Avatar
      schrieb am 26.06.03 14:58:10
      Beitrag Nr. 78 ()
      4. Ordentliche Hauptversammlung der Odeon Film AG
      26.06.2003 (08:15)

      Die Odeon Film AG, eines der führenden Film- und Fernsehproduktionsunternehmen Deutschlands, hat heute ihre vierte ordentliche Hauptversammlung erfolgreich abgehalten.

      Trotz Abschreibungen von 10 Mio. Euro und einem Vor-Steuer-Verlust von 11,6 Mio. Euro weist die Odeon Film eine Eigenkapitalquote von 61%, einen Cash-Bestand von 8,3 Mio. Euro sowie keinerlei Bankverbindlichkeiten in ihrer Bilanz aus.

      Weitere Maßnahmen zur Kostenreduzierung sowie zur Verschlankung des Konzerns wurden eingeleitet. Zukünftig wird sich die Odeon Film noch mehr auf ihre Kernkompetenzen konzentrieren. Aufgrund der Vollfinanzierung im Segment Film sowie der enorm soliden Finanzstruktur verbunden mit einer hohen Liquidität sieht sich das Unternehmen in einer hervorragenden Ausgangsposition für die Zukunft, so der Vorsitzende des Vorstands Hans Joachim Mendig.

      Die Hauptversammlung stimmte allen Vorschlägen von Vorstand und Aufsichtsrat nahezu einstimmig zu.

      Vertreten waren 3.488.680 Euro des Grundkapitals in Höhe von insgesamt 5,2 Mio. Euro. Das entsprach einer Präsenz von 1.341.978 stimmberechtigten Aktien (67,09%).
      Avatar
      schrieb am 26.06.03 15:37:45
      Beitrag Nr. 79 ()
      manchmal ist es interessant zurückliegendes (zwischen den zeilen )zu lesen
      http://www.gsc-research.de/public/contents/Article.cfm?PosFN…
      Avatar
      schrieb am 28.06.03 13:59:39
      Beitrag Nr. 80 ()
      München, 26.06.03 / 09:41 blickpunktfilm.de



      Stühlerücken im Constantin-Aufsichtsrat

      Neben der Niederlegung des Constantin-Aufsichtsratsmandats durch den Präsident des Highlight-Verwaltungsratspräsidenten Bernhard Burgener soll es in dem Gremium weitere Veränderungen geben. Wie die "Financial Times Deutschland" heute berichtet, sollen der EM.TV-Vorstandsvorsitzende Werner Klatten und der ehemalige KirchMedia-Finanzgeschäftsführer Herbert Schroder das Gremium verlassen. Ersetzt werden sollen sie dem Bericht zufolge durch die Highlight-Manager Marco Syfrig, Martin Wagner und Franz Woodtli. Als weiteres neues Mitglied soll Marc Conrad ein Aufsichtsratsmandat bei Constantin erhalten und dafür seinen Posten im Highlight-Verwaltungsrat niederlegen. Mitglieder des Constantin-Aufsichtsrats bleiben sollen der Vorsitzende Bernd Eichinger und Produzent Günter Rohrbach.
      Avatar
      schrieb am 28.06.03 14:18:50
      Beitrag Nr. 81 ()
      Berlin, 26.06.03 / 16:50 blickpunktfilm.de



      Ministerpräsidenten über neuen Rundfunkstaatsvertrag einig


      Kurt Beck
      Der siebte Rundfunkänderungsstaatsvertrag, über den sich die Ministerpräsidentenkonferenz heute einig wurde, ist nach Ansicht des Vorsitzenden der Rundfunkkommission der Länder, Kurt Beck, ein wesentlicher Beitrag für die Wettbewerbsfähigkeit des dualen Rundfunks. Als zentrale Regelung bezeichnete der rheinland-pfälzische Ministerpräsident in einer Mitteilung die Konkretisierung des Funktionsauftrags des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Darin seien einerseits Rahmenvorgaben für Programme und Angebote enthalten. Andererseits würden die Rundfunkanstalten über Selbstverpflichtungserklärungen stärker in die Verantwortung genommen. Onlineangebote dürften künftig nur mehr programmbegleitend und mit programmbezogenem Inhalt angeboten werden. Außerdem sehe der neue Rundfunkstaatsvertrag eine Stärkung der Bedeutung von Regionalfernsehfenstern bei den Privatsender vor. Ihre Ausstrahlung ist künftig für die reichweitenstärksten bundesweiten Fernsehprogramme verpflichtend. Der neue Staatsvertrag soll in den nächsten Tagen unterzeichnet, im zweiten Halbjahr 2003 den Länderparlamenten zur Ratifizierung vorgelegt werden und am 1. April 2004 in Kraft treten.

      Quelle: Blickpunkt:Film
      Avatar
      schrieb am 28.06.03 14:28:54
      Beitrag Nr. 82 ()
      Quelle: http://www.mediabiz.de/newsvoll.afp?Nnr=135286&Biz=dv&Premiu…

      Berlin, 13.06.03 / 12:34 dvdvideoreport.de
      movieman zeigt e-m-s an

      movieman hat Strafanzeige gegen e-m-s new media bei der Berliner Staatsanwaltschaft wegen übler Nachrede gestellt und eine Zivilklage eingereicht. Damit reagierte movieman auf Vorwürfe seitens e-m-s, dass die DVD-Veröffentlichungen des Dortmunder Anbieters ungerechtfertigt schlecht bewertet würden. e-m-s habe sich laut André Ender, Geschäftsführer movieman, an zwei Magazine gewandt und diese gebeten, die DVD-Tests nicht mehr von movieman durchführen zu lassen. Darüber hinaus kam der Vorwurf, dass nur Filme gut bewertet würden, die am PreCheck-Programm von movieman teilnehmen. movieman bewertet DVD-Veröffentlichungen u. a. für "Computer Bild", "Heimkino" und "DVD Vision".
      Ironie am Rande: movieman führt nun auf der Homepage www.video.de eine Umfrage unter den Lesern durch, ob die Vorwürfe von e-m-s gerechtfertigt seien. Zu gewinnen gibt es für die Teilnehmer 20 DVDs von e-m-s.

      Quelle: DVD&VideoReport







      Berlin/Dortmund, 25.06.03 / 10:40
      Streit zwischen e-m-s und movieman beigelegt
      movieman hat nach Angaben des Geschäftsführers André Ender seine Strafanzeige gegen e-m-s new media wegen übler Nachrede und die damit einher gehende Zivilklage zurückgenommen. In der Klage reagierte movieman auf Vorwürfe seitens e-m-s, dass die DVD-Veröffentlichungen des Dortmunder Anbieters von movieman ungerechtfertigt schlecht bewertet würden. e-m-s habe gegenüber den Chefredakteuren von Heimkino, DVD Vision und Computerbild, wo die movieman-Rezensionen erscheinen, schriftlich mitgeteilt, nicht die Absicht gehabt zu haben, movieman zu schädigen. Damit sei der Streit offiziell beigelegt.
      Avatar
      schrieb am 28.06.03 15:14:41
      Beitrag Nr. 83 ()
      :laugh: :laugh: :laugh: der legt sich auch fast mit jedem an :D gell, wad ;)
      Avatar
      schrieb am 28.06.03 20:56:06
      Beitrag Nr. 84 ()
      was soll ich darauf sagen?
      ich kann da nur für mich sprechen, und ich leg mich nicht mit jedem an!
      a.) bringt dies wenig ein,
      b.) schadet das nur dem herz- und kreislauf.
      also warum sollte ichmich anlegen wenn ich mir letztendlich selbst keinen gefallen tue? ;)
      Avatar
      schrieb am 01.07.03 12:13:19
      Beitrag Nr. 85 ()
      EM.TV tritt Gesellschafterkonsortium von DSF und Sport1 bei
      01.07.2003 (11:08)
      Die EM.TV & Merchandising AG ist, wie bereits angekündigt, heute dem Konsortium von KarstadtQuelle New Media AG und Dr. h.c. Hans-Dieter Cleven beigetreten, das den Sportsender DSF und die Internet-Plattform Sport1 von der KirchMedia übernommen hatte. Die entsprechenden Gesellschaftervereinbarungen wurden am heutigen Tag unterzeichnet.

      Demnach ist EM.TV über ihre Tochtergesellschaft EM-Sport Sportmarketing
      GmbH mit 50,1 Prozent an der Zwischenholding beteiligt, die 77,78 Prozent
      an DSF und Sport1 hält und bislang vollständig im Besitz von KarstadtQuelle
      New Media war. Damit kommt EM.TV durchgerechnet auf eine
      konsolidierungsfähige Beteiligung in Höhe von 38,97 Prozent an DSF und
      Sport1; der durchgerechnete Anteil der KarstadtQuelle New Media liegt bei
      38,81 Prozent. Die verbleibenden 22,22 Prozent an DSF und Sport1 werden
      direkt von Sportinvestor Dr. Cleven gehalten.

      In einem weiteren Schritt ist beabsichtigt, den Anteil der Zwischenholding an
      DSF und Sport1 um 3,35 Prozent auf 81,13 Prozent zu erhöhen. EM.TV
      käme dann durchgerechnet auf eine konsolidierungsfähige Beteiligung von
      40,65 Prozent an DSF und Sport1; die KarstadtQuelle New Media
      durchgerechnet auf 40,48 Prozent. Dr. Cleven würde dann die verbleibenden
      18,87 Prozent an DSF und Sport1 halten. Diese beabsichtigte
      Anteilsverschiebung unterliegt noch der Zustimmung der Bayerischen
      Landeszentrale für neue Medien (BLM).



      euro adhoc: e-m-s new media AG / Quartals- und Halbjahresbilanzen / e-m-s new media AG übertrifft nach sechs Monaten den gesamten Vorjahresumsatz (D)
      ---------------------------------------------------------------------
      Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist
      der Emittent verantwortlich.
      ---------------------------------------------------------------------

      Die e-m-s new media AG (WKN 521280 / ISIN DE000521280) hat in den
      ersten sechs Monaten des laufenden Geschäftsjahres 2003 im
      Kerngeschäftsfeld Home Entertainment (Vertrieb von DVDs und
      VHS-Kassetten) Umsatzerlöse von mehr als 7,1 Mio. Euro ( 30.06.02:
      3,97 Mio. Euro) erzielt. Damit wurden bereits im ersten Halbjahr 2003
      die gesamten Home-Entertainment-Umsätze des Jahres 2002 übertroffen
      (7,07 Mio. Euro). Der positive Trend aus dem ersten Quartal 2003
      setzt sich somit ungebremst fort.

      Auch die Ertragsentwicklung ist sehr zufriedenstellend. Im zweiten
      Quartal wird ebenfalls aus der operativen Tätigkeit ein positiver
      Quartalsgewinn erwartet. Im ersten Quartal 2003 betrug der
      Konzernüberschuss 0,633 Mio. Euro. Als außerordentlicher
      Ergebnisbeitrag kommt im zweiten Quartal die Auflösung einer
      Rückstellung in Höhe von 2,63 Mio. Euro hinzu. Wie bereits berichtet
      konnte dieser sonstige betriebliche Ertrag realisiert werden, weil
      mit der Baader Wertpapierbank AG ein Vergleich über eine
      Ankaufverpflichtung bezüglich Advanced Medien Aktie geschlossen
      wurde.

      Für das ganze Geschäftsjahr 2003 wird mit einer anhaltend positiven
      Entwicklung gerechnet.

      Der vollständige Halbjahresbericht steht im August unter
      www.ems-newmedia.com zum Download bereit.

      Ende der Ad-hoc-Mitteilung euro adhoc 01.07.2003


      kurs stieg zeitweise bis 85 cent (35%) an. Da sollte man gelegentlich über gewinnmitnahmen nachdenken
      Avatar
      schrieb am 09.07.03 17:41:30
      Beitrag Nr. 86 ()
      Intertainment und OpenPictures setzen auf gemeinsame starke Zukunft
      09.07.2003 (12:44)

      - Zusammenarbeit bei US-Filmproduktionen
      - Positiver Abschluss der Intertainment-Prozesse erwartet

      Ismaning/München, 9. Juli 2003 - Die Medienunternehmen Intertainment AG, Ismaning bei München, und OpenPictures AG, München, haben eine strategische Partnerschaft vereinbart, um ihr operatives Geschäft nachhaltig zu stärken. Zudem ist es auf mittlere Sicht denkbar, dass OpenPictures auch eine strategische Beteiligung an Intertainment erwirbt. Dies sagten die Vorstände beider Unternehmen heute der Presse in München.

      "Unsere Partnerschaft ist langfristig angelegt. Ihr Schwerpunkt liegt eindeutig auf dem operativen Bereich", erklärte Rüdiger Baeres, der Vorstandsvorsitzende von Intertainment. "Wir gehen davon aus, dass wir mit OpenPictures einen sehr guten Partner gefunden haben, um unsere operativen Ziele umzusetzen." Geplant ist, dass sich OpenPictures bei der Entwicklung und der Produktion gemeinsamer Filme mit Intertainment engagiert. "Darüber hinaus beabsichtigt OpenPictures, auch einzelne Territorialrechte der gemeinsam produzierten Filme zu vertreiben", sagte Dr. Stefan Piech, der CEO von OpenPictures. Denkbar ist, dass sich OpenPictures bereits an Filmen beteiligt, die Intertainment zur Zeit entwickelt.

      Die beiden Unternehmen werden ihre guten Beziehungen zu großen Hollywood-Studios zum gegenseitigen Nutzen in die Partnerschaft einbeziehen.

      Bereits jetzt hat Intertainment OpenPictures das Recht eingeräumt, Filme aus der Intertainment-Filmbibliothek im deutschsprachigen Raum zu vermarkten. Dabei wird OpenPictures insbesondere die Free- und Pay-TV-Rechte dieser Filme auswerten.

      Baeres erläuterte auch ausführlich die Chancen in dem bevorstehenden Prozess gegen den US-Filmproduzenten Franchise Pictures sowie die weitere Klage gegen die anderen am Betrug Beteiligten, z. B. Versicherungsgesellschaften. Intertainment hat Franchise wegen überhöhter Budgets auf einen Schadensersatz in Höhe von mindestens 100 Millionen US-Dollar verklagt. Der Rechtsstreit ist seit Ende 2000 in Los Angeles anhängig. Durch zwei zugelassene RICO-Claims - diese sind eine amerikanische Besonderheit, die den Opfern organisierter Kriminalität den dreifachen Schadensersatz zubilligt - kann sich Intertainments Schadensersatzanspruch im Falle eines positiven Urteils auf über 300 Millionen Dollar erhöhen.

      Der Prozess gegen Franchise wird am 5. August beginnen und ist auf 16 Verhandlungstage angesetzt. "Wir gehen von einem positiven Ausgang für Intertainment aus", erklärte Piech. "Das für das Verfahren zuständige Gericht hat bereits entschieden, dass es bestimmte von Franchise angesetzte Budgetpositionen nicht gegeben hat. Und Elie Samaha, der CEO von Franchise, hat öffentlich zugegeben, mit unterschiedlich hohen Budgets gearbeitet zu haben", erläuterte Baeres.

      Im Rahmen der strategischen Partnerschaft besteht zudem die Möglichkeit, dass sich OpenPictures finanziell sowohl an den Prozesskosten gegen Franchise als auch den Kosten des möglichen Prozesses gegen die anderen an dem Betrug Beteiligten engagiert. "Wir werden Intertainment unterstützten, um auf diese Weise die weitere Zukunft in der gemeinsam strategischen Partnerschaft zu fördern, und wir werden es nicht zulassen, dass dieser bisher für die gesamte US-Filmindustrie einzigartige Vorfall nicht ausreichend entschädigt wird", so Piech. "Die Prozessfinanzierung steht aber unter dem Vorbehalt der Zustimmung von Intertainment." Baeres ergänzte: "Es gibt für uns zur Zeit keinen Grund, die Prozessfinanzierung aus der Hand zu geben, für die weiteren Verfahren ist es aber gut, einen starken Partner im Hintergrund zu haben."

      Baeres und Piech schlossen die Möglichkeit nicht aus, dass sich OpenPictures auch an Intertainment beteiligt. "Wir halten Intertainment für einen attraktiven Partner, streben allerdings keine Mehrheitsbeteiligung an", sagte Matthias Graf Batthyany, der COO von OpenPictures.
      Avatar
      schrieb am 14.07.03 10:37:24
      Beitrag Nr. 87 ()
      moin

      nur mal so:




      :cool:
      Avatar
      schrieb am 14.07.03 10:43:21
      Beitrag Nr. 88 ()
      moin deaton,

      schade daß du nicht eine Spalte eingefügt hast, wer schon insolvent ist.

      gruß
      Avatar
      schrieb am 14.07.03 10:49:42
      Beitrag Nr. 89 ()
      .

      naja, ein bisschen sollen die leute darüber auchmal nachdenken.

      grüsse nach berlin


      deaton
      Avatar
      schrieb am 14.07.03 11:10:52
      Beitrag Nr. 90 ()
      .Stockpicking.

      würd ich sagen.;)
      Avatar
      schrieb am 15.07.03 07:32:47
      Beitrag Nr. 91 ()
      #87 von Deaton
      stell doch mal den direkten link rein...
      Avatar
      schrieb am 15.07.03 08:31:14
      Beitrag Nr. 92 ()
      @wad
      da gibts keinen link...

      gucktmal, so kanns gehen! wo gehen die ganzen zocker nu hin?


      ADE: DGAP-Ad hoc: Intertainment AG deutsch
      Richterin verschiebt Gerichtsprozess gegen Frachise Pictures erneut
      Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
      --------------------------------------------------------------------------------
      Richterin verschiebt Gerichtsprozess gegen Franchise Pictures erneut
      Ismaning b. München, 14. Juli 2003 - Alicemarie H. Stotler, die zuständige
      Richterin am Federal District Court in Los Angeles, hat den Gerichtsprozess
      zwischen der Intertainment AG und dem amerikanischen Filmproduzenten Franchise
      Pictures überraschend und ohne Intertainment oder die Anwälte von Intertainment
      zuvor zu konsultieren erneut verschoben. Gründe für die Verschiebung nannte die
      Richterin nicht. In einem Fax erklärte sie lediglich, die Entscheidung beruhe
      auf eigenem Antrieb des Gerichts ("the court`s own motion").
      Sie forderte die Parteien auf, sich bis zum 21. Juli auf einen neuen
      Gerichtstermin entweder im März, April, Mai oder August 2004 zu einigen.
      Bislang sollte das Hauptverfahren am 5. August diesen Jahres beginnen. Diesen
      Termin hatte die Richterin im Dezember 2002 festgelegt und erst im Juni 2003 im
      Rahmen einer Pretrial-Conference ausdrücklich bestätigt.
      Der vorgesehene Termin für die Hauptverhandlung ist damit bereits zum dritten
      Mal verschoben worden. Ursprünglich war die Hauptverhandlung für Sommer 2002
      vorgesehen. Dieser Termin wurde nicht eingehalten, da der bis dahin zuständige
      Richter das Verfahren an Alicemarie H. Stotler abgab. Richterin Stotler legte
      dann den 19. November 2002 als Tag für den Beginn der Hauptverhandlung fest,
      verschob diesen Termin dann aber auf den 5. August 2003. Auch damals hatte sie
      den Gerichtstermin nur wenige Tage vor Verhandlungsbeginn aufgehoben, ohne
      Gründe für ihre Entscheidung zu nennen.
      Intertainment hat Franchise Pictures wegen betrügerisch überhöhter Budgets auf
      einen Schadensersatz in Höhe von mindestens 100 Millionen Dollar verklagt. Die
      Klage ist bereits seit Dezember 2000 vor dem Federal District Court in Los
      Angeles anhängig.
      Intertainment wird die Möglichkeiten prüfen, gegen die erneute Verschiebung des
      Hauptverfahrens vorzugehen.
      Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 14.07.2003
      --------------------------------------------------------------------------------
      WKN: 622360; ISIN: DE0006223605; Index:
      Notiert: Geregelter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin-
      Bremen, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München und Stuttgart
      NNNN
      Avatar
      schrieb am 15.07.03 08:32:35
      Beitrag Nr. 93 ()
      @deaton,

      stell das doch ma in den pusherthread von nuabba...

      Gruß
      Avatar
      schrieb am 15.07.03 09:03:25
      Beitrag Nr. 94 ()
      Splendid Media AG: Dr. Weber scheidet mit sofortiger Wirkung aus! 14.07.2003 (13:27)
      Mit sofortiger Wirkung scheidet Dr. Thomas Weber aus dem Vorstand der Splendid Medien AG aus.






      IM Internationalmedia: TERMINATOR 3 als Nummer 1 in internationalen Territorien
      14.07.2003 (10:00)

      IM Internationalmedia AGs TERMINATOR 3: REBELLION DER MASCHINEN setzt seine starken Kinoeinspielergebnisse als Nummer 1 in einer Reihe von internationalen Territorien fort und belegt die historisch besten Plätze in vielen von diesen. Zusätzlich zur Nummer 1 Platzierung in den USA vom letzten Wochenende eröffnete TERMINATOR 3: REBELLION DER MASCHINEN als Nummer 1 in Japan, Russland, Thailand, Hong Kong, Malaysien, Argentinien, den Philippinen, Singapur, Kolumbien, Bolivien und Uruguay. Das internationale Gesamtkinoeinspielergebnis liegt für das Wochenende bei 20,8 Mio. US Dollar. Zusammen mit den geschätzten 19,6 Mio. US Dollar von diesem Wochenende in den USA hat der Film bereits ca. 137,8 Mio. US Dollar noch vor dem Kinostart in den meisten internationalen
      Territorien eingespielt. Die endgültigen offiziellen Zahlen, die von den
      Schätzungen minimal abweichen werden, liegen am Montag Abend vor.
      TERMINATOR 3: REBELLION DER MASCHINEN mit Arnold Schwarzenegger, der von der
      deutschen IM Internationalmedia AG und dem deutschen Medienfonds IMF 3
      produziert wurde, wird in Deutschland ab dem 31. Juli 2003 im Verleih der
      Columbia TriStar Film GmbH in den Kinos zu sehen sein.

      Die internationalen Kinostarts von TERMINATOR 3: REBELLION DER MASCHINEN
      setzen folgende Meilensteine im Box Office:
      * Japans geschätzte 12,8 Mio. US Dollar sind der historisch viertbeste
      Landesstart.
      * Russlands 4,08 Mio. US Dollar ist der beste Kinostart der Landesgeschichte
      überhaupt und um 6 Prozent besser als der von THE MATRIX RELOADED gesetzte
      Rekord.
      * Thailands geschätzte 1,2 Mio. US Dollar gelten als der Landesrekord für
      Kinostarts ohne bezahlte Previews.
      * Malaysiens geschätzte 0,9 Mio. US Dollar gelten als das historisch
      zweitbeste Landesergebnis für Kinostarts ohne bezahlte Previews.
      * Argentiniens geschätzte 0,8 Mio. US Dollar ist der zweitbeste Kinostart
      der Landesgeschichte.
      * Kolumbiens 0,5 Mio. US Dollar ist der drittbeste Kinostart der
      Landesgeschichte.
      TERMINATOR 3 läuft in den USA seit zwei Wochen und setzte am Kinostart des
      4. Juli Feiertags mit 72,3 Mio. US Dollar den USA Sommerrekord sowie das
      zweitbeste 5-Tagesergebnis eines Films mit R-Rating.

      IM Internationalmedia AG ist die Münchner Muttergesellschaft der in
      Hollywood basierten unabhängigen Filmgesellschaften Intermedia und Initial
      Entertainment Group. Die IM Internationalmedia AG wird im Prime Standard
      Segment der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt (WKN 548880).
      Intermedia ist die größte studio-unabhängige Filmproduktionsgesellschaft
      weltweit. Intermedia entwickelt, finanziert und vertreibt Kinofilme in
      Kooperation mit führenden Partnern der Filmindustrie. Zu den Filmen der
      Intermedia zählen der Oscarprämierte ADAPTION und der Oscarnominierte DER
      STILLE AMERIKANER. Projekte in Produktion sind u.a. LAWS OF ATTRACTION mit
      Pierce Brosnan und Julianne Moore und Oliver Stones ALEXANDER mit Colin
      Farrell und Anthony Hopkins.








      Baader Wertpapierhandelsbank: Vorläufiges Konzern-Ergebnis 2. Qur. 2003 nach IAS
      14.07.2003 (10:41)

      Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit der Baader Wertpapierhandelsbank AG konnte trotz der Belastungen durch die Integration der Gebhard & Schuster Wertpapierhandelshaus AG und der Spütz Börsenservice GmbH im 2. Quartal 2003 auf 2,1 Mio. Euro (Vorjahr: -22,9 Mio. Euro) gesteigert werden.

      Gegenüber dem 1. Halbjahr 2002 (Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit: -24,7 Mio. Euro) ergibt sich für das 1. Halbjahr 2003 eine deutliche Ergebnisverbesserung auf -0,4 Mio. Euro.

      Das Eigenkapital beträgt zum Stichtag 104,8 Mio. Euro.

      Die Baader Wertpapierhandelsbank AG hat im 2. Quartal 2003 die Mehrheitsbeteiligung am Textilunternehmen Windsurfing Chiemsee an einen strategischen Investor veräußert.

      Zum Stichtag waren im Konzern 193 Mitarbeiter (Vorjahr: 206 Mitarbeiter) beschäftigt.

      Der Vorstand

      Erläuterungstext:
      Im Jahr 2003 wird sich die Baader Wertpapierhandelsbank weiter auf die Erhöhung des Marktanteils im Aktienhandel sowie auf den Aufbau des Renten- und Derivatehandels konzentrieren. Dies verdeutlichen bereits die Übernahmen, die in den ersten sechs Monaten des Geschäftsjahres 2003 abgeschlossen wurden.
      Trotz des schwierigen Marktumfeldes rechnet der Vorstand weiterhin mit einer erheblichen Ergebnisverbesserung für das Geschäftsjahr 2003.
      Avatar
      schrieb am 15.07.03 09:04:26
      Beitrag Nr. 95 ()
      Intertainment reduziert im Geschäftsjahr 2002 und im 1. Quartal 2003 den ...
      11.07.2003 (23:23)
      Intertainment reduziert im Geschäftsjahr 2002 und im 1. Quartal 2003 den Verlust deutlich

      Ismaning bei München, 11. Juli 2003 - Die Intertainment AG hat im Geschäftsjahr 2002 ihr Ergebnis erheblich verbessert. Allerdings gelang es dem Medienunternehmen nicht, in die Gewinnzone zurückzukehren. Grund dafür waren die anhaltenden negativen Auswirkungen des im Jahr 2000 erfolgten Betrugs des Filmlieferanten Franchise Pictures an Intertainment.

      Intertainment verzeichnete einen Konzern-Jahresfehlbetrag von 16,1 Mio. Euro nach einem Verlust von 86,8 Mio. Euro im Vorjahr. Die aus dem Betrug resultierenden außerordentlichen Aufwendungen konnte Intertainment erwartungsgemäß auf 3,3 Mio. Euro nach 142,4 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2001 stark zurückfahren. Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit belief sich auf -13,7 Mio. Euro (i.V. -6 Mio. Euro). Darin enthalten sind außerplanmäßige Abschreibungen auf das Filmvermögen bzw. Vorsorgen in Höhe von insgesamt 5,8 Mio. Euro.

      Der Umsatz belief sich auf 19,0 (i.V. 31,1) Mio. Euro. Das EBIT verbesserte sich um 84,0 Mio. Euro auf -16,2 (i.V. -100,2) Mio. Euro. Das Ergebnis je Aktie lag bei -1,37 (i.V. -7,36) Euro.

      Zum 31.12.2002 verfügte Intertainment über flüssige Mittel von 3,9 Mio. Euro nach 14,2 Mio. Euro zum 31.12.2001. Der Rückgang ist auf hohe Investitionen von Intertainment in Filmprojekte zurückzuführen.

      Im ersten Quartal des Geschäftsjahres 2003 reduzierte Intertainment den Verlust weiter. Obwohl der Umsatz des Konzerns erwartungsgemäß auf 0,7 Mio. Euro (1. Quartal 2002: 2,5) Mio. Euro nachgab, gelang es, den Periodenfehlbetrag von -3,7 Mio. Euro auf -2,8 Mio. Euro zu verringern. Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit verbesserte sich leicht auf -2,5 (-2,6) Mio. Euro. Zum Quartalsende verfügte Intertainment über flüssige Mittel in Höhe von 3,8 Mio. Euro.

      Intertainment rechnet auch für das zweite Quartal mit einer verhaltenen Umsatzentwicklung. Das Management geht für das Gesamtjahr 2003 allerdings von wesentlich höheren Erlösen als 2002 aus. Grund ist der gemeinsam mit Kopelson Entertainment und dem US-Studio Paramount Pictures produzierte Thriller "Blackout". Intertainment ist es gelungen, zahlreiche Länderrechte an "Blackout" vorab zu veräußern. Diese Vorabverkäufe werden mit der Auslieferung des Films im zweiten Halbjahr umsatzrelevant.




      Intertainment AG: Brief an die Aktionäre
      11.07.2003 (23:27)
      Liebe Aktionärinnen und Aktionäre,

      im bisherigen Jahresverlauf 2003 und auch in den letzten Monaten des vergangenen Jahres hat sich bei Intertainment viel getan. Zudem stehen für uns einige sehr wichtige Monate bevor. Gerne will ich deshalb die heute erfolgte Bekanntgabe der Geschäftszahlen für das Jahr 2002 und das erste Quartal 2003 dazu nutzen, Sie im Rahmen eines Aktionärsbriefs ausführlich über den Stand der Dinge bei Intertainment zu informieren.Mit am meisten dürfte Sie sicher das Verfahren gegen unseren ehemaligen Kooperationspartner, den US-Filmproduzenten Franchise Pictures, interessieren. Seit kurzem steht endgültig fest, dass die Hauptverhandlung am 5. August startet. Der Prozess ist insgesamt auf 16 Verhandlungstage angesetzt und wird nach dem aktuellen Zeitplan Anfang September enden. Dies hat die zuständige Richterin im Rahmen einer dem eigentlichen Gerichtsprozess vorgelagerten sogenannten "Pretrial-Conference" entschieden. Dabei verwarf sie die Versuche der Franchise-Anwälte, den im November vergangenen Jahres schon einmal verschobenen Verhandlungsbeginn noch weiter nach hinten zu verlegen. Wir selbst sind über die Entscheidung sehr erfreut. Denn immerhin blockiert der Fall Franchise Intertainment nun schon seit dem Jahr 2000. Wir wollen ihn endlich vom Tisch haben. Wie Sie wahrscheinlich wissen, haben wir Franchise im Dezember 2000 vor dem Federal District Court in Los Angeles wegen Budgetbetrugs verklagt. Franchise hat uns bei gemeinsamen Filmen weit überhöhte Budgets in Rechnung gestellt und uns dadurch konkret einen Schaden in Höhe von mindestens 100 Millionen Dollar zugefügt. Auf diese Höhe lautet auch unsere Klage. Darüber hinaus ist es uns im Mai 2002 gelungen, zwei sogenannte RICO-Claims vor Gericht durchzubringen. Bei den RICO-Claims handelt es sich um eine Besonderheit der amerikanischen Gesetzgebung, die den Opfern organisierter Kriminalität die dreifache Schadensersatzsumme und die Erstattung der Anwaltskosten zubilligt. Damit hat sich das Volumen des Rechtstreits auf über 300 Millionen Dollar erhöht. Auch wenn wir Ihnen aufgrund per Gericht verfügter Vertraulichkeits-Klauseln wesentliche Beweise nicht mitteilen dürfen, so sprechen doch auch einige der bislang bereits veröffentlichten bzw. veröffentlichbaren Tatsachen eine deutliche Sprache: So hat das für das Verfahren zuständige Gericht im November 2002 entschieden, dass es von Franchise angesetzte Budgetpositionen nicht gegeben hat. Franchise selbst hat darüber hinaus in der Vergangenheit nachträglich selbst die Budgets einiger der umstrittenen Filme nach unten korrigiert - und uns diese neuen Budgetansätze auch zugestellt. Diese waren unseres Erachtens immer noch überhöht, aber allein aus den nach unten korrigierten Budgets hätten wir bereits einen Rückzahlungsanspruch. Darüber hinaus hat selbst Elie Samaha, der CEO von Franchise, im Vorfeld des Prozesses öffentlich zugegeben, mit unterschiedlichen Budgets gearbeitet zu haben.

      Angesichts der Anwesenheit der Vorstandsmitglieder von Intertainment bei dem Verfahren ergibt sich die Notwendigkeit, unsere Hauptversammlung auf einen Zeitpunkt nach der Urteilsverkündung zu verschieben. Sie wird nicht wie bislang geplant am 28. August stattfinden, sondern erst am 22. September.

      Wenn Sie den Fall Franchise in der Vergangenheit mit verfolgt haben, dann wissen Sie, dass der Betrug nur durch das Zusammenspiel von Franchise mit seinen Partnern funktionieren konnte. Diese Partner waren die Comerica Bank sowie die Versicherungsgesellschaften World Wide Film Completion sowie Film Finances. Im Dezember vergangenen Jahres haben wir die Comerica Bank und die anderen Beteiligten verklagt. Wir fühlen uns in der Klage dadurch bestärkt, dass eine der zugelassenen RICO-Claims davon ausgeht, dass Franchise, Comerica und WorldWide Film Completion eine kriminelle Vereinigung mit einer einheitlichen Entscheidungsstruktur gebildet hatten, um Intertainment zu schädigen. Insofern hätte ein Urteil gegen Franchise unseres Erachtens auch eine präjudizierende Wirkung für den Prozess gegen die Comerica Bank und die Versicherungsgesellschaften.Ich bitte Sie im Zusammenhang mit dem Franchise-Komplex auch um Verständnis dafür, dass Sie so lange auf unsere Geschäftszahlen für 2002 warten mussten. Wir waren einfach gezwungen, wichtige Sachverhalte, die Einfluss auf die Werthaltigkeit der Bilanzansätze hatten, noch abschließend zu klären.

      2002 selbst war für uns ein Jahr des Übergangs mit ersten wesentlichen Schritten im Rahmen eines Turn Arounds von Intertainment. Im operativen Bereich ging es dabei vor allem um zwei Punkte: Zum einen haben wir die Filme fertig ausgewertet, die wir von Franchise erhalten hatten, bevor wir den Betrug bemerkten. Zum anderen haben wir daran gearbeitet, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass wir 2003 mit einem neuen Kinofilm auf den Markt kommen können, mit dem wir die Umsatzausfälle durch die auslaufende Auswertung der Franchise-Filme kompensieren können. Auf finanzieller Ebene galt es, die hohen Verluste der Vergangenheit deutlich zu reduzieren, um die Voraussetzungen für eine erfolgreichere Zukunft von Intertainment zu schaffen. Wir haben unsere Ziele weitgehend erreicht.

      Unser Umsatz ist 2002 von 31,3 Millionen Euro auf 19,0 Millionen Euro gefallen. Dabei wurden die Rückgänge im Filmlizenzgeschäft zumindest etwas von einer sehr erfreulichen Entwicklung im Merchandising-Bereich kompensiert. So fielen die Erlöse im Filmrechtehandel von 28,4 Millionen Euro auf 14,5 Millionen Euro. Der Merchandising-Bereich legte dagegen von 2,8 Millionen Euro auf 4,5 Millionen Euro zu.

      Beim Ergebnis haben wir wesentlich besser als im Jahr 2001 abgeschnitten. Dies ist vor allem darauf zurückzuführen, dass wir wie erwartet die außergewöhnlichen Belastungen im Rahmen des Franchise-Komplexes erheblich verringern konnten. 2001 mussten wir noch außergewöhnliche Belastungen in Höhe von 142,4 Millionen Euro und ein außerordentliches Ergebnis in Höhe von -88,9 Millionen Euro verkraften. 2002 lag das außerordentliche Ergebnis dagegen nur noch bei -3,3 Millionen Euro. Insgesamt verbesserten wir das EBIT von -100,2 Millionen Euro auf -16,1 Millionen Euro. Beim Jahresfehlbetrag stehen 86,8 Millionen Euro aus dem Vorjahr einem Verlust von 16,1 Millionen Euro in 2002 gegenüber. Unser Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit ist von -6 auf -13,7 Millionen Euro abgerutscht. Dies ist vor allem auf hohe Abschreibungen auf das Filmvermögen zurückzuführen.

      Lassen Sie mich auch noch kurz auf unsere Zahlen für das erste Quartal 2003 eingehen. Hier können Sie endgültig sehen, dass die erste Auswertungsperiode der Franchise-Filme so gut wie abgeschlossen ist: Unser Umsatz hat sich von 2,5 Millionen Euro im ersten Quartal 2001 auf 0,7 Millionen Euro reduziert. Es ist uns trotzdem gelungen, das Ergebnis zu verbessern: Der Periodenfehlbetrag lag bei 2,8 Millionen Euro, nach einem Minus von 3,7 Millionen Euro im vergleichbaren Vorjahresquartal.

      Angesichts der Umsätze ist es um so wichtiger, dass unsere Kooperation mit dem amerikanischen Produzenten Arnold Kopelson jetzt ein erstes Ergebnis bringt. Konkret handelt es sich dabei um den Thriller "Blackout". Er ist eine Gemeinschaftsproduktion von Intertainment, Paramount Pictures und Kopelson. Paramount hält die nordamerikanischen Verwertungsrechte an dem Film, wir sämtliche anderen weltweiten. Die Hauptrollen sind mit Samuel L. Jackson besetzt - er spielte beispielsweise auch eine der Hauptrollen in Pulp Fiction - mit Ashley Judd und mit Andy Garcia. Wir haben 2002 intensiv an dem Film gearbeitet und ihn abgedreht. Inzwischen haben wir die Postproduktion beendet.

      Es ist unser Ziel, gemeinsam mit Kopelson qualitativ hochwertige Mainstream-Filme zu entwickeln und zu produzieren. Wir sind davon überzeugt, dass uns das mit "Blackout" gelungen ist.

      Um die Risiken zu reduzieren, die aus so teuren Filmprojekten resultieren, verfolgen wir bei allen Produktionen mit Kopelson die Strategie, einen Teil der Territorialrechte vorab zu verkaufen. Wir hatten deshalb bereits 2002 mit den Pre-Sales für "Blackout" begonnen und sie in diesem Jahr fortgesetzt. Sie sind sehr erfolgreich gelaufen. Deshalb steht bereits jetzt fest, dass wir trotz des geringen Umsatzes im ersten Quartal im Gesamtjahr wesentlich höhere Umsätze erzielen werden als 2002. Als Hintergrund dazu: Die Pre-Sales werden mit der Auslieferung eines Films umsatzrelevant.

      Neben der Produktion von "Blackout" haben wir im vergangenen Jahr zusammen mit Arnold Kopelson zudem intensiv an der Entwicklung weiterer Filmstoffe gearbeitet. Diese Arbeit haben wir im bisherigen Verlauf dieses Jahres fortgesetzt.

      Darüber hinaus haben wir vor wenigen Tagen eine strategische Partnerschaft mit OpenPictures geschlossen. Sie soll insbesondere zur Stärkung unseres operativen Geschäfts dienen. Bei OpenPictures handelt es sich um ein vergleichsweise junges Münchener Medienunternehmen, das sich in der Branche bereits Renommee erworben hat und über sehr gute Kontakte innerhalb der Film- und der Finanzwirtschaft verfügt.

      Konkret umfasst die Partnerschaft folgende wesentliche Punkte:

      Intertainment und OpenPictures beabsichtigen, gemeinsam internationale Spielfilme zu finanzieren und zu vertreiben. Denkbar ist, dass OpenPictures sich bereits an den Filmen von uns beteiligt, die sich schon im Entwicklungsstadium befinden. Es ist auch denkbar, dass sich Intertainment umgekehrt an Filmprojekten von OpenPictures beteiligt. Damit würden wir ...
      Avatar
      schrieb am 15.07.03 12:04:15
      Beitrag Nr. 96 ()
      WIGE MEDIA AG: EBITDA und Cash Flow in 2002 deutlich gesteigert
      15.07.2003 (10:05)


      Nachhaltige Ertragssteigerung in 2003 wichtigstes Ziel

      Die WIGE MEDIA AG werde ihren Wettbewerbsvorteil in Zukunft noch offensiver nutzen, erklärte Vorstandsvorsitzender Peter Geishecker auf der dritten Hauptversammlung der WIGE MEDIA AG in Köln am 14.07.2003, bei der 65,57% des Grundkapitals vertreten waren.

      Der in Frechen bei Köln ansässige Sportmedien-Dienstleister bietet mit seinen drei Geschäftsbereichen TELEVISION, IT&MEDIA und COMMUNICATION von der technischen Produktion bis hin zur Vermarktung von Sportereignissen alles an, was ein solches Event für nationale und internationale Fernsehsender, Verbände und Veranstalter, Sponsoren und Sportstätten und nicht zuletzt die Sportler selbst zu einem Ereignis werden lässt.

      Dem Unternehmen gelang in 2002 die erfolgreiche Umsetzung seines Konsolidierungs- und Effizienzsteigerungsprogramms. Sowohl im Geschäftsbereich IT&MEDIA als auch im Geschäftsbereich COMMUNICATION konzentrierte sich WIGE auf die Kernkompetenzen. Es erfolgte die Trennung von verlustbringenden Geschäftsfeldern, damit konnten Personal- und Verwaltungskosten in erheblichen Umfang eingespart werden. Die angespannte Situation der deutschen Medienwirtschaft führte jedoch auch bei WIGE dazu, dass der Gesamtumsatz 2002 auf 37,3 Mio. EUR sank. Trotz des gesunkenen Umsatzes gelang es dem Unternehmen das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) um 24,1% auf 5,8 Mio. EUR zu steigern. Der operative Cash-Flow lag mit 5,4 Mio. EUR 2002 sogar um 0,3 Mio. EUR über dem des erfolgreichen Börseneinführungsjahres 2000. Die Schuldentilgungsdauer verringerte sich von 14,7 auf 4,2 Jahre.

      Im ersten Quartal 2003 erhöhten sich die Umsatzerlöse von WIGE um 0,8 % gegenüber dem Vorjahr. Der Ertragszuwachs verhielt sich mehr als überproportional zum Umsatzzuwachs. Damit konnte das Unternehmen den Erfolg und die Nachhaltigkeit seiner aktiven Kostenoptimierung erneut unter Beweis stellen.

      Finanzvorstand Josef Nehl hob noch einmal hervor, dass das Ziel einer nachhaltigen Ertragssteigerung durch aktives Kostenmanagement, neue Vertriebskonzepte und die konsequente Nutzung von Synergiemöglichkeiten erreicht werden soll. Der WIGE-Konzern erfüllt mit seinem Konzept und technischen Know-How schon heute die zukünftigen Marktanforderungen und hat damit die Grundlage für zukünftige wirtschaftliche Erfolge geschaffen. Der Vorstand hofft, das Vertrauen der Anleger in das Unternehmen weiter zu festigen und neue Anleger zu gewinnen.
      Avatar
      schrieb am 17.07.03 12:51:56
      Beitrag Nr. 97 ()
      bei baader bewegt sich was...

      Baader Wertpapierhandelsbank AG: Neues Vorstandsmitglied
      16.07.2003 (22:22)
      Veränderungen im Aufsichtsrat

      Unterschleißheim, 16. Juli 2003

      Mit Wirkung zum 01.08.2003 ist Herr Dieter Silmen zum Mitglied des Vorstandes der Baader Wertpapierhandelsbank AG bestellt worden. Herr Silmen wird für die Bereiche Skontroführung und Institutionelles Vermittlungsgeschäft zuständig sein.

      Aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden ist Herr Peter Schemuth. Neu gewählt wurde Herr Dr. Norbert Juchem. Als Arbeitnehmervertreter wurde erstmals Herr Rainer Merklinghaus in das Gremium berufen.

      Der Vorstand

      Erläuterungstext:

      Der Vorstand der Baader Wertpapierhandelsbank AG ist ab 01.08.2003 wie folgt besetzt:
      Uto Baader, Vorsitzender des Vorstands, zuständig für Unternehmensstrategie, EDV/Organisation, Recht, Revision, Compliance
      Dieter Brichmann, zuständig für Controlling, Personal, Rechnungswesen, Risikocontrolling, Unternehmenskommunikation, Wertpapierabwicklung
      Stefan Hock, zuständig für Emissionen und Beteiligungen
      Dieter Silmen, zuständig für Skontroführung, Institutionelles Vermittlungsgeschäft

      Der Aufsichtsrat setzt sich wie folgt zusammen:
      Dr. Horst Schiessl, Vorsitzender
      Dr. Christoph Niemann, stv. Vorsitzender
      Josef Faltenbacher
      Dr. Norbert Juchem
      Rainer Merklinghaus (Arbeitnehmervertreter)
      Thomas Wiegelmann (Arbeitnehmervertreter)



      Baader startet Rentenhandel Anfang 2004
      16.07.2003 (22:17)
      Unterschleißheim, 16. Juli 2003

      Die Baader Wertpapierhandelsbank AG erweitert ihre Geschäftsaktivitäten um den Bereich Rentenhandel. Derzeit wird ein Team zusammengestellt, das Anfang 2004 in Frankfurt den Handel in festverzinslichen Wertpapieren aufnehmen wird.

      Bis jetzt konnten bereits folgende Personen unter Vertrag genommen werden:
      Alexandra Veit, Maren Zumkley, Jürgen Männel und Uwe Spanger. Als Leiter des neuen Bereiches konnte Michael Puschmann gewonnen werden.

      Mit dem Einstieg in den Rentenhandel setzt die Baader Wertpapierhandelsbank ihre Diversifikationsstrategie innerhalb der Kernkompetenz Wertpapierhandel weiter zügig fort.






      ProSiebenSat.1-Gruppe schließt Vertrag mit Sony Pictures Television Int.
      16.07.2003 (22:19)

      Erwerb von zahllosen Blockbustern, u.a. "Spider-Man", "Terminator 3"

      München, 16. Juli 2003. Die ProSiebenSat.1-Gruppe hat sich exklusiv den
      kompletten Spielfilm-Output der Jahre 2001 bis 2003 von Sony Pictures En-
      tertainment gesichert. Das Hollywood-Studio, zu dem u.a. Columbia Pictu-
      res gehört, zählt zu den größten und bekanntesten Blockbuster-
      Produzenten der Welt. Der jetzt mit Sony Pictures Television International
      geschlossene Vertrag umfasst auch die exklusiven Free-TV-Ausstrahlungs-
      rechte der Produktionen der Revolution Studios ("Black Hawk Down"), die
      Sony Pictures Television seit anderthalb Jahren mit herausragenden Spiel-
      filmen beliefern. Das Paket enthält über 80 Spielfilme, darunter den Block-
      buster "Spider-Man" mit Tobey Maguire sowie alle Spielfilme des Jahres
      2002, die den erfolgreichsten Film-Output in der Geschichte der großen
      Hollywood-Studios markieren. Zusätzlich umfasst das Paket mehrere TV-
      Movies und Fernsehserien.

      Zu den zahllosen Highlights des Pakets gehören außerdem die starbesetz-
      ten Blockbuster "Men in Black 2" mit Will Smith und Tommy Lee Jones, "3
      Engel für Charlie "Volle Power" mit Cameron Diaz, Drew Barrymore und
      Lucy Liu oder "Terminator 3" mit Arnold Schwarzenegger. Weitere Block-
      buster sind u.a. "I Spy" mit Eddie Murphy, "Tränen der Sonne" mit Bruce
      Willis, "Die Wutprobe" mit Adam Sandler und Jack Nicholson, und "Manhat-
      tan Love Story" mit Jennifer Lopez. Der Vertrag enthält außerdem zukünftige
      Produktionen wie "Mona Lisas Lächeln" mit Julia Roberts und deutsche Er-
      folgsfilme wie "Anatomie 2" und "Was tun, wenn`s brennt". Die beiden US-
      Erfolgsserien "The Shield", eine knallharte Cop-Serie um einen korrupten
      Polizisten in Los Angeles, und "The Guardian", eine Serie über einen Anwalt,
      der unentgeltlich Kinder vor Gericht vertritt, werden voraussichtlich bereits
      im Herbst 2003 auf den Sendern der ProSiebenSat.1-Gruppe zu sehen sein.
      Neue US-Serien wie "Stephen King`s Kingdom Hospital" und "Joan of Arca-
      dia" mit Joe Mantegna und Mary Steenburgen sind ebenfalls im Vertrag ent-
      halten.

      "Der Vertrag mit Sony Pictures Televison International sichert der ProSie-
      benSat.1-Gruppe sämtliche Blockbuster des US-Major-Studios der letzten
      drei Jahre", sagte der Vorstandsvorsitzende der ProSiebenSat.1 Media AG,
      Urs Rohner. "Das einzigartige Paket komplettiert unsere Versorgung mit
      hochwertigen Spielfilm-Highlights und wird unsere Position als führender
      Anbieter von großem Hollywood-Kino in Deutschland weiter stärken."

      In den vergangenen neun Monaten konnte die ProSiebenSat.1-Gruppe zahl-
      reiche Programmverträge mit fast allen großen US-Studios abschließen. Zu
      den Programmlieferanten des Unternehmens zählen beispielsweise Disney,
      Touchstone, Miramax, Dimension, Lucasfilm und Paramount Pictures sowie
      Senator, Epsilon, Highlight, Constantin und Tobis. "Unsere langfristige Ver-
      sorgung mit attraktiven Spielfilmen in Blockbuster-Qualität ist heute so gut
      wie nie zuvor in unserer Unternehmensgeschichte", so Urs Rohner. "Zu-
      schauer und Werbekunden können sich bei unseren Sendern ProSieben,
      Sat.1 und Kabel 1 auf großes Kino in Serie freuen."

      Weiterführende Informationen zu den Blockbuster- und Serientiteln des
      Programmpakets von Sony Pictures Television International finden Sie
      unter www.ProSiebenSat1.com.


      VIVA Gruppe und Messe Berlin vereinbaren strategische Partnerschaft
      17.07.2003 (10:49)

      - Popkomm. ab 2004 in Berlin
      - Produktion von TV-Formaten in Berlin

      Köln, 17. Juli 2003. VIVA wird sich zukünftig verstärkt am Medienstandort Berlin engagieren und geht in diesem Zusammenhang eine strategische Partnerschaft mit der Messe Berlin ein. Eine entsprechende Vereinbarung haben am 15.07.2003 die VIVA Gruppe und die Messe Berlin GmbH unterzeichnet. Wesentlicher Bestandteil der geplanten Aktivitäten ist die gemeinsame Durchführung und TV-Auswertung von Veranstaltungen im Jugendbereich.

      Die strategische Partnerschaft schließt auch die „Popkomm.“, Europas größte Fachmesse für Popmusik und Entertainment, mit ein, die ab 2004 auf dem Messegelände der deutschen Hauptstadt stattfinden wird.

      Zusätzlich plant die VIVA Gruppe die Produktion weiterer TV-Formate für die Sender VIVA und VIVA PLUS, um so der zunehmenden Bedeutung von Berlin als Musikmetropole verstärkt Rechnung zu tragen.
      Avatar
      schrieb am 17.07.03 20:12:20
      Beitrag Nr. 98 ()
      AktionärsNews / Nr. 48 / 17.07.2003

      Helkon Media AG

      Nichts wie raus!


      Trotz der Neubesetzung des Aufsichtsrats der Helkon Media
      AG und der Kaufempfehlung (!) eines Börsenbriefs raten wir
      dringend zum Ausstieg. Die Erfahrung zeigt, dass insolvente
      Gesellschaften so gut wie nie den Sprung zurück schaffen.
      Das dürfte insbesondere für Helkon zutreffen, die derart hoch
      verschuldet ist, dass selbst der kürzlich vermeldete Verkauf
      der Filmbibliothek nur ein Tropfen auf den heissen Stein sein
      dürften. Bedenken Sie bitte, dass diese Filmbibliothek mehr
      oder weniger das einzige werthaltige Asset der Gesellschaft
      war. Der jetzt bis auf einen Schuldenberg leere Mantel wird
      bei Kursen um 0,08 Euro noch immer mit knapp 900.000 Euro
      bewertet – viel zu viel für Nichts! Wer noch Helkon-Aktien
      hat, nutzt umsatzstarke Tage zum Ausstieg...
      Avatar
      schrieb am 05.08.03 15:29:13
      Beitrag Nr. 99 ()
      IM Internationalmedia AG: TERMINATOR 3 startet auf Platz 1 in Europa
      04.08.2003 (17:58)


      IM Internationalmedia AGs in Zusammenarbeit mit IMF3 produzierter Film TERMINATOR 3: REBELLION DER MASCHINEN setzt seine starken Kinoeinspielergebnisse als Nummer 1 auch in großen europäischen Territorien fort. So eröffnete TERMINATOR 3: REBELLION DER MASCHINEN als Nummer 1 in Deutschland, England und Spanien.

      In Deutschland (Verleih: Columbia TriStar Film GmbH) konnte das zweitbeste
      Eröffnungswochenende in diesem Jahr verbucht werden. Insgesamt haben den
      Film bis heute damit bereits über 1.000.000 Zuschauer bei einem Kinoumsatz
      von 7,0 Mio. US-Dollar gesehen. Dies entspricht einem Marktanteil über das
      vergangene Wochenende von ca. 60 Prozent.

      Daneben konnten auch in England und Spanien historische Ergebnisse erzielt
      werden. So war in Spanien mit Kinoumsätzen von ca. 5,7 Mio. US Dollar das
      sechstgrößte Eröffnungswochenende in der Geschichte erzielt worden. In
      England spielte der Film bereits am ersten Wochenende 9,6 Mio. US-Dollar
      ein. Das weltweite Gesamtkinoeinspielergebnis liegt nach dem Wochenende bei
      knapp 300 Mio. US Dollar, wobei wichtige Territorien, wie z.B. Italien und
      Frankreich noch nicht eröffnet haben.

      Intermedia ist die größte studio-unabhängige Filmproduktionsgesellschaft
      weltweit. Intermedia entwickelt, finanziert und vertreibt Kinofilme in
      Kooperation mit führenden Partnern der Filmindustrie. Zu den Filmen der
      Intermedia zählen der oscarprämierte ADAPTION und der oscarnominierte DER
      STILLE AMERIKANER. Projekte in Produktion sind u.a. LAWS OF ATTRACTION mit
      Pierce Brosnan und Julianne Moore und Oliver Stones ALEXANDER mit Colin
      Farrell und Anthony Hopkins.


      Hauptversammlung der VCL Film + Medien AG

      München – Auf der 4. ordentlichen Hauptversammlung der VCL Film + Medien AG (WKN 509 850) am 18. Juli 2003 in München stimmten die Aktionäre den vorgelegten Tagesordnungspunkten mit großer Mehrheit zu. Wesentliche Tagesordnungspunkte waren: Die Herabsetzung des Grundkapitals mit einem Aktiensplitt im Verhältnis 3:1, eine Beschlussfassung über die Zustimmung zum Ergebnisabführungsvertrag zwischen der VCL Film + Medien AG und der Tochtergesellschaft Cine Plus Home Entertainment GmbH sowie die Möglichkeit des Erwerbs eigener Aktien bis zu insgesamt 10 Prozent des Grundkapitals.

      Vorstand und Aufsichtsrat wurde Entlastung erteilt und die Aufsichtsratsmitglieder sind vorschlagsgemäß neu gewählt worden. Der Aufsichtsrat besteht nun aus den Herren: Raphael Fitz, Peter Forster, Christian Bennhold und Rudolf Wiesmeier als stellvertretendes Mitglied. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft Dr. Ebner, Dr. Stolz & Partner GmbH, wurden erneut zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2003 bestellt. Ein Minderheitsaktionär gab zu allen Tagesordnungspunkten, mit Ausnahme zu Punkt 4, Widerspruch zu Protokoll.

      Die Anwesenheit des stimmberechtigten Kapitals lag bei 53,77 Prozent.

      Der Vorstandsvorsitzende, Datty G. Ruth, informierte zusammen mit dem ehemaligen Finanzvorstand Christian F. Bennhold sowohl über die Ereignisse des letzten Geschäftsjahres als auch über die aktuelle Entwicklung des Vertragsabschlusses mit dem US-Major. Trotz einer Umsatzkorrektur für das Geschäftsjahr 2003 auf 18 Millionen Euro erwartet VCL für das kommende Jahr eine Erholung der Unternehmenssituation und eine Rückgewinnung der Marktanteile im Home-Entertainment-Bereich in Deutschland.


      STEAG HamaTech AG: Zum Halbjahr mit Prognose 2003 voll auf Kurs
      05.08.2003 (09:11)


      - Umsatzerlöse stabil
      - Auftragseingang über Planung
      - Bruttomarge näher an Zielmarke

      Sternenfels, 5. August 2003 – Die STEAG HamaTech AG kommt im ersten Halbjahr 2003 auf dem Weg der eingeleiteten Neuausrichtung weiter voran. Die Ergebnisse zum Halbjahr bestätigen die gesetzten Ziele. Bei stabilem Umsatzniveau gelingt es planmäßig, die Bruttomarge auf 24% zu steigern. Erfreulich hat sich der Auftragseingang insbesondere im zweiten Quartal entwickelt; mit 48 Mio. €. entspricht er hier mehr als dem 1,5fachen Umsatz (book-to-bill ratio). Für das Gesamtjahr bestätigt das Unternehmen das bislang angestrebte Umsatzziel und setzt die Ergebnisprognose ans obere Ende der bisherigen Bandbreite.

      Erwartungsgemäß betrug der Umsatz im ersten Halbjahr 2003 61,6 Mio. €, davon entfielen 31,3 Mio. € auf das zweite Quartal. Er lag damit leicht über den ersten sechs Monaten des Vorjahres (59,2 Mio. €). Die Q2-Umsätze der Sparte Optical Disc beliefen sich dabei auf 24,6 Mio. €, vor allem getragen von der CD-R/DVD-R 3503, im Vorquartal wurden 28,9 Mio. € erreicht. Mit 6,7 Mio. € ist der Umsatz im Segment Advanced Process Equipment (APE) im zweiten Quartal deutlich gegenüber dem Vorquartal (1,4 Mio. €) gestiegen.

      Der Jahresüberschuss im ersten Halbjahr 2003 betrug 0,9 Mio. € (davon in Q2 0,4 Mio. €). Das entspricht dem Vorjahresergebnis ohne Einmaleffekte. Das Ergebnis je Aktie betrug im ersten Halbjahr 2003 0,03 € (Vorjahreszeitraum 0,03 € ausschließlich bzw. 0,12 € einschließlich Einmaleffekte).

      Das Ergebnis vor Steuern (EBT) lag bei 2,2 Mio. €, nach 3,8 Mio. € im vergleichbaren Vorjahreszeitraum. Bereinigt um positive Sondereffekte in Höhe von 2,9 Mio. € – vor allem aus der Verwertung abgeschriebener Vermögenswerte bei der früheren US-Tochter im ersten Halbjahr 2002 – ergibt sich somit eine EBT-Verbesserung in Höhe von 1,3 Mio. €. Das zweite Quartal trug zum Halbjahres-EBT mit 1,1 Mio. € bei.
      Mit einem Auftragseingang von 48,0 Mio. € im zweiten Quartal (Vorjahresquartal 42,4 Mio. €) überkompensiert STEAG HamaTech die schleppende Entwicklung zu Jahresbeginn. Auf die neue Anlagenserie CD-R/DVD-R 3503 entfallen rd. zwei Drittel des Auftragseingangs. Seit ihrer Einführung im Sommer 2002 wurden über 120 dieser leistungsfähigen Anlagen geordert; Ende Juli konnte bereits die einhundertste CD-R/DVD-R 3503 ausgeliefert werden. Der Auftragseingang für die DVD-2200-Anlage entsprach im zweiten Quartal mit 8,9 Mio. € der Erwartung. Im Segment Advanced Process Equipment (APE) konnte der Auftragseingang im zweiten Quartal zwar auf 2,7 Mio. € (nach 1,5 Mio. € im ersten) deutlich gesteigert werden (Vorjahresquartal: 3,1 Mio. €), leidet aber weiterhin unter der sichtbaren Investitionszurückhaltung seitens der Halbleiterhersteller.

      Der Auftragsbestand stieg im zweiten Quartal wieder deutlich an und erreichte per 30. Juni 74,9 Mio. €, gegenüber 63,2 Mio. € zum Ende des ersten Quartals 2003. Damit liegt er ca. 10% unter dem Niveau zur Vorjahresmitte (83,9 Mio. €).

      Mit einer verbesserten Bruttomarge – im zweiten Quartal erreichte sie 24,3% – kommt das Unternehmen einen weiteren Schritt auf seinem strategischen Optimierungsweg voran. Gleichzeitig verhindert der unverändert anhaltende Preisdruck insbesondere auf dem Markt für CD-R-/DVD-R-Anlagen eine deutliche Besserung des Segmentergebnisses Optical Disc.

      STEAG HamaTech geht davon aus, im laufenden dritten Quartal die positive Ergebnisentwicklung auch im Segment Optical Disc fortzusetzen und die Wettbewerbsposition weiter zu stärken. „Nach der umfassenden Erneuerung der Produktpalette werden wir in puncto Kosten, Vertrieb und Innovation unsere Position weiter verbessern“, betonte Vorstandsvorsitzende Dr. Stefan Reineck. „Das wird im zweiten Halbjahr noch deutlicher sichtbar werden.“
      Avatar
      schrieb am 11.08.03 17:40:46
      Beitrag Nr. 100 ()
      Xetra DVN EUR 0,130 0,148 + 0,018 + 13,85 11. Aug 16:26

      was für eine kursentwicklung...
      damit dürften sich die gestellten fragen wann kommt das re-splitt erübrigt haben....


      http://www.advanced-medien.de/advanced.htm
      Avatar
      schrieb am 11.08.03 18:01:57
      Beitrag Nr. 101 ()
      WAD - POST!!!!
      Avatar
      schrieb am 11.08.03 20:04:01
      Beitrag Nr. 102 ()
      #100
      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 12.08.03 09:38:25
      Beitrag Nr. 103 ()
      #100 und #102

      also ich weiß nicht was WAD damit sagen möchte oder stehe ich einfach nur auf meiner Leitung? :confused:
      Avatar
      schrieb am 12.08.03 09:43:33
      Beitrag Nr. 104 ()
      @WAD,kläre uns bitte auf. :confused:
      Avatar
      schrieb am 12.08.03 10:12:49
      Beitrag Nr. 105 ()
      Ejüpten......Sonnenstich????:cool:

      :D :D :D :D :D
      Avatar
      schrieb am 12.08.03 10:27:54
      Beitrag Nr. 106 ()
      oder Haiangriff ?

      :D:D:D
      Avatar
      schrieb am 20.08.03 13:50:49
      Beitrag Nr. 107 ()
      # 101-106 lach....Ejüpten......Sonnenstich & haiangriff kam guugt...hoffe ich hab euch nicht all zu sehr aus der bahn geschmissen grins...
      Avatar
      schrieb am 20.08.03 14:00:15
      Beitrag Nr. 108 ()
      München, 20. August 2003 Advanced Medien gibt Halbjahreszahlen bekannt München, 20. August 2003 - Die Advanced Medien AG (ISIN DE-0005093009) erzielte im ersten Halbjahr einen Umsatz in Höhe von 0,8 Mio. Euro nach 11,0 Mio. Euro im Vergleichszeitraum 2002. Der starke Umsatzrückgang resultiert aus geringeren Erlösen der operativ tätigen Tochtergesellschaft U.F.O. Unified Film Organization LLC. bereits im ersten Quartal sowie dem Umstand, dass die Zahlen des zweiten Quartals der U.F.O nicht mehr in den Zwischenabschluss der Advanced Medien einbezogen werden konnten.

      Das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) nach IAS betrug im zweiten Quartal 0,3 Mio. Euro (Vorjahr: 3,8 Mio. Euro). Daraus ergibt sich für das erste Halbjahr 2003 ein EBITDA in Höhe von -0,2 Mio. Euro nach 8,3 Mio. Euro im ersten Halbjahr 2002. Die Abschreibungen auf das Filmvermögen lagen bei 1,9 Mio. Euro (Vorjahr: 10,3 Mio. Euro). Daraus ergibt sich für das erste Halbjahr ein Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) nach IAS von -2,2 Mio. Euro (Vorjahr: -2,3 Mio. Euro). Allein im zweiten Quartal lag das EBIT bei -0,3 Mio. Euro gegenüber -1,3 Mio. Euro im entsprechenden Vergleichszeitraum. Der Periodenfehlbetrag für das zweite Quartal betrug demnach -0,5 Mio. Euro nach -2,0 Mio. Euro im Vorjahr. Damit verringerte sich auch der Periodenfehlbetrag im gesamten ersten Halbjahr weiter auf -2,6 Mio. Euro gegenüber -3,3 Mio. Euro. Entsprechend liegt das Ergebnis je Aktie zum 30.06.03 bei -0,15 Euro gegenüber -0,19 Euro im Vorjahreszeitraum.

      Die Geschäftsentwicklung und damit auch die Finanzzahlen der Advanced Medien AG waren im 2. Quartal und somit auch im gesamten Halbjahr 2003 entscheidend durch die Entwicklung bei der US-amerikanischen Tochtergesellschaft U.F.O. Unified Film Organization LLC beeinflusst. Denn die Zahlen der U.F.O., die schwerpunktmäßig das operative Geschäft betreibt, konnten nur noch für die ersten drei Monate aber nicht mehr für das 2. Quartal 2003 in den Zwischenabschluss einbezogen werden. Advanced Medien plante bereits seit einiger Zeit, diese Tochtergesellschaft zu veräußern. Zwischenzeitlich wurde mit dem potentiellen Käufer von U.F.O. ein Letter of Intent, der die wesentlichen Punkte des geplanten Verkaufs zum Inhalt hat, unterzeichnet. Über die Bedingungen des Verkaufes, insbesondere über den Kaufpreis und die Zahlungsmodalitäten sowie über die Identität des Erwerbers wurde zum aktuellen Zeitpunkt Stillschweigen vereinbart. Im Vorfeld hat sich das konzerninterne Verhältnis nach der Kündigung von fünf Lizenzverträgen und eines Abnahmevertrages durch die Tochtergesellschaft TSC Technische Systeme Consult GmbH sowie einer anschließenden Klage der finanzierenden Bank von U.F.O. stark verschlechtert. Spätestens seit der Bekanntgabe der Absicht, die Beteiligung zu veräußern, wird von U.F.O. jede Kooperation verweigert. Um Schaden, z.B. in Form von Konventionalstrafen, von der Gesellschaft abzuwenden, wurden die Halbjahreszahlen der Advanced Medien AG deshalb auf der Basis der Zahlen des ersten Quartals der US-Tochter aufgestellt.

      Der Verkauf der U.F.O. ist ein weiterer Schritt, um den Weg für einen Partner in der AG frei zu machen. So konnte nun Mitte des dritten Quartals mit dem Partner ein bedingter Letter of Intent über die Verschmelzungsabsicht unterzeichnet werden. Hauptvoraussetzung für die Umsetzung der Verschmelzung ist die Schaffung der erforderlichen Finanzierungsgrundlagen im Rahmen eines vereinbarten Zeitfensters bis zum 31. Oktober 2003.

      Der vollständige Halbjahresbericht steht ab dem 29.08.2003 unter www.advanced-medien.de zum Download zur Verfügung.


      Kennzahlentabelle in Tsd. Euro
      01.01 - 30.06.2003 --- 01.01. - 30.06.2002 IAS

      Umsatz 813 10.963

      EBITDA 229 8.297

      EBIT -2.161 -2.377

      Finanzergebnis 506 -1.004

      EBT -2.667 -3.3341

      Ergebnis der gew.
      Geschäftstätigkeit -3.341 -8.452

      Periodenfehlbetrag -2.665 -3.343

      Ergebnis je Aktie in Euro -0,15 -0,19


      ==========================================================

      Persönliche Anmerkung zu:

      .....Der Verkauf der U.F.O. ist ein weiterer Schritt, um den Weg für einen Partner in der AG frei zu machen.....

      ...So konnte nun Mitte des dritten Quartals mit dem Partner ein bedingter Letter of Intent über die Verschmelzungsabsicht unterzeichnet werden....

      ....Hauptvoraussetzung für die Umsetzung der Verschmelzung ist die Schaffung der erforderlichen Finanzierungsgrundlagen im Rahmen eines vereinbarten Zeitfensters bis zum 31. Oktober 2003.....

      vor den kulissen ist es wie gewohnt ruhig, hinter den kulissen scheint scheint sich das leben abzuspielen...
      ...das mag zwar ein paar wenigen "ewig-gestrigen" usern hier nicht schmecken, aber es ist nun einmal fakt!...
      Avatar
      schrieb am 20.08.03 14:03:50
      Beitrag Nr. 109 ()
      in 2 minuten 33 leser...upsss, scheint allgemeine nervosität ausgebrochen zu sein etwas zu verpassen...
      erst lesen!!!;) ihr habt noch 2 monate zeit zum schlafen ;):D
      Avatar
      schrieb am 20.08.03 14:36:22
      Beitrag Nr. 110 ()
      damit auch keiner sagen kann erhätte es nicht gelesen :D;)
      interessant sind nachfolgende sätze/aussagen!


      .....Der Verkauf der U.F.O. ist ein weiterer Schritt, um den Weg für einen Partner in der AG frei zu machen.....

      ...So konnte nun Mitte des dritten Quartals mit dem Partner ein bedingter Letter of Intent über die Verschmelzungsabsicht unterzeichnet werden....

      ....Hauptvoraussetzung für die Umsetzung der Verschmelzung ist die Schaffung der erforderlichen Finanzierungsgrundlagen im Rahmen eines vereinbarten Zeitfensters bis zum 31. Oktober 2003.....

      vor den kulissen ist es wie gewohnt ruhig, hinter den kulissen scheint scheint sich das leben abzuspielen...
      ...das mag zwar ein paar wenigen "ewig-gestrigen" usern hier nicht schmecken, aber es ist nun einmal fakt!...


      >>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>><<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<


      die nachfolgenden zeilen sollten vor allem von den herren Durlacher & Co. gelesen werden!

      nein bitte nicht oberflächlich sondern genau durchlesen, und und möglichst auch zwischen den zeilen!
      vielleicht fällt dann dem einen ioder anderen herren etwas auf, zu dem sie maß-und haltlose behautungen in der vergangenheit in die welt gesetzt haben!!!

      langsam wäre mal eine entschuldigung angebracht!
      spätestens aber, wenn die erhofte AdHoc-meldung kommt!
      das würde zumindest charakterstärke zeigen....
      gruß WAD




      ....Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

      mit diesem Aktionärsbrief möchten wir Sie über die aktuelle Entwicklung bei der Advanced Medien AG informieren, insbesondere über die bisher erfolgten Schritte, die Tochtergesellschaft U.F.O. Unified Film Organization LLC. und den Stand der Partnersuche.

      Im Zuge der Partnersuche galt es, die Advanced Medien AG möglichst von allen historischen Belastungen zu befreien und alle Risiken, die die Partnersuche erschwert hätten, zu minimieren oder ganz zu beheben.

      An dieser Stelle möchten wir Ihnen die einzelnen Etappen der Partnersuche nochmals aufzeigen, um den Weg bis zum gegenwärtigen Stand verständlich zu machen.

      2001
      Mit dem Beginn der Restrukturierung des Unternehmens wurden erste Schritte zur Partnersuche eingeleitet. Dies umfaßte ein erstes Screening des Marktes hinsichtlich dafür in Frage kommender Firmen sowie erste unverbindliche Kontaktaufnahme. Aufgrund der zahlreichen gerichtlichen Verfahren, die im Jahr 2001 begannen, wurde seitens einiger Firmen ein weiteres Vorantreiben der Gespräche vorerst abgelehnt.

      2002
      Kündigung der Ergebnisabführungsverträge und Verschmelzung der Tochtergesellschaften
      Im Zuge der weiteren Restrukturierung des Unternehmens wurden die Ergebnisabführungsverträge zwischen der Advanced Medien AG und den vier deutschen Tochtergesellschaften mit Wirkung zum 1. Januar 2002 gekündigt. Darüber hinaus wurden die Tochtergesellschaften Advanced Filmverleih GmbH und Advanced Home Entertainment GmbH im Zuge der Aufnahme auf die Advanced Licencing GmbH rückwirkend zum 1. Januar 2002 erfolgsneutral verschmolzen. In diesem Zusammenhang wurde die Advanced Licencing GmbH in TSC Technische Systeme Consult GmbH umbenannt, den ehemaligen Firmenname zum Zeitpunkt der Gründung. Die Verschmelzung erfolgte insbesondere vor dem Hintergrund der eingeschränkten operativen Geschäftstätigkeit der betroffenen Gesellschaften. Durch die Konzentration in einer Gesellschaft konnten operative Prozesse optimiert werden.

      Durch diese Maßnahmen wurden die gesellschaftsrechtlichen Voraussetzungen für die erfolgreiche Umsetzung eines Mergers bei der Advanced geschaffen.


      Einigung im Rechtstreit mit Wolfgang Petersen
      Die erfolgreiche Einigung mit Regisseur Wolfang Petersen und die Abwicklung der gemeinsamen Firma Red Cliff Productions LLC war ein weiterer wichtiger Meilenstein für die Advanced Gruppe. Somit konnte ein Risikofaktor, der bis zu diesem Zeitpunkt geführte Gespräche scheitern ließ, ausgeschlossen werden.

      Durchsetzung von Ansprüchen gegen das ehemalige Management

      Ein wesentlicher Grund, diese Gerichtsverfahren in Gang zu setzen, liegt im deutschen Aktiengesetz, wonach die Organe einer Aktiengesellschaft, also Vorstand und Aufsichtsrat, schon aus Haftungsgründen verpflichtet sind, Ansprüche der Gesellschaft zu verfolgen und nötigenfalls gerichtlich durchzusetzen. Es galt, die diversen Ansprüche der Advanced gegen das ehemalige Management, die D&O-Versicherung, gegen die MAXXFilm-Produktions GmbH und andere gerichtlich durchzusetzen. Bereits die Größenordnung dieser Ansprüche machte die gerichtliche Auseinandersetzung unumgänglich.



      2003
      Veräußerung der Tochtergesellschaft U.F.O. Unified Film Organization LLC.
      Ein wesentlicher Schritt zur Neuausrichtung des Unternehmens und zur erfolgreichen Umsetzung unserer Partnersuche ist die Trennung von unserer amerikanischen Tochtergesellschaft U.F.O.
      Lediglich zu Zeiten einer hohen Nachfrage nach Filmrechten und dementsprechend hohen Preisen hierfür war das Geschäftsmodell bestehend aus der Filmproduktion und Vermarktung von Filmrechten innerhalb der eigenen Unternehmensgruppe zu rechtfertigen.

      U.F.O. sah sich spätestens seit der Kündigung des Abnahmevertrages für Filmrechte durch die Advanced im Oktober 2002 gezwungen, die Refinanzierung der Filmproduktionen strukturell neu aufzubauen. Die extreme Verschuldung von U.F.O. rührt nicht zuletzt von einer hohen Anzahl noch nicht verkaufter Filmrechte insbesondere auch im deutschsprachigen Bereich.

      Für den Mergerpartner stellten die hohen Kreditverbindlichkeiten von U.F.O. ein nicht zu akzeptierendes Eintrittshindernis in die Advanced-Firmen-Gruppe dar. Zudem bietet das Geschäftsmodell des Partners, das das Hauptgeschäftsfeld der Zukunft werden soll, keine Einbindungsmöglichkeiten für U.F.O.-Produkte.

      Auch das konzerninterne Verhältnis hat sich nach der Kündigung von fünf Filmlizenzverträgen und eines längerfristigen Abnahmevertrages durch die Tochtergesellschaft TSC Technische Systeme Consult GmbH sowie einer anschließenden Klage der finanzierenden Bank von U.F.O. stark verschlechtert. [/b]Spätestens seit der Veröffentlichung der Absicht, die Beteiligung zu veräußern, wird von U.F.O. jede Kooperation verweigert. Um Schaden z. B. in Form von Konventionalstrafen der Deutschen Börse von der Advanced Medien AG abzuwenden, werden die Halbjahreszahlen der Advanced Medien AG deshalb auf der Basis der Quartalszahlen der US-Tochter, die sich nach Meinung des Vorstandes im zweiten Quartal nicht wesentlich verändert haben[/b] dürften, aufgestellt.

      !!!!!
      Mit dem potentiellen Käufer von U.F.O. wurde in den letzten Tagen ein Letter of Intent unterzeichnet, der die wesentlichen Vertragspunkte zum Inhalt hat. Über sämtliche Verkaufsmodalitäten sowie über den Namen des Erwerbers wurde Stillschweigen vereinbart.


      Sobald der Verkaufsvertrag von beiden Seiten unterzeichnet ist, werden wir Sie umgehend davon in Kenntnis setzen.

      Kontaktaufnahme zu potentiellen Partnern
      Seit 2001 wurden mit verschiedenen Unternehmen, die für eine Partnerschaft in Frage kommen konnten, zum Teil sehr intensive Gespräche und Verhandlungen geführt. Die Gründe für das Nichtzustandekommens eines Mergers lagen anfangs zum größten Teil bei der Advanced, da die Risiken durch Prozesse, Kredite und die ungünstige Struktur der Gruppe für einen Partner in jeder Hinsicht zu hoch waren. Aber auch bei den möglichen Partner stellten sich nach eingehender Prüfung durch Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte Hindernisse für einen Merger heraus, sei es in der Struktur, in den rechtlichen Voraussetzungen oder darin, dass das geplante Geschäftsmodell wenig Chancen zur Umsetzung bot. Auch die gesicherte Finanzierung eines neuen Geschäftsmodells ist eine Grundvoraussetzung für die Umsetzung eines Mergers. In den Zeiten der allgemeinen Investitionszurückhaltung ist dies ein Punkt, bei dem wir immer wieder an unüberwindbare Barrieren gerieten.

      Die langwierigen Vorbereitungen und deren Gelingen waren notwendige Voraussetzungen, damit wir heute an einem Punkt stehen, der das Zusammengehen mit unserem angestrebten Partner ermöglicht. Ebenso mußte eine grundsätzliche Analyse der Chancen und Risiken des bisherigen Geschäftsmodells der Advanced Medien AG erfolgen. Die Advanced kann nun, nachdem alle vorher erwähnten Schritte umgesetzt, beziehungsweise die Risiken aus gerichtlichen Auseinandersetzungen minimiert wurden, einem Partner eine gesunde und schlanke Struktur, Börsen-Know-how und erfahrenes Personal bieten.


      Mit dem neuen Partner, der ein sehr interessantes Geschäftsmodell in die Firma einbringen wird, wird auch eine grundsätzliche Neuorientierung im operativen Geschäft der Advanced Medien AG erfolgen. Beide Seiten sind bestrebt, die Partnerschaft schnellstmöglich und erfolgreich umzusetzen.


      So konnte in diesen Tagen mit dem Partner ein bedingter Letter of Intent über die Verschmelzungsabsicht unterzeichnet werden. Hauptbedingung für die Umsetzung der Verschmelzung ist jedoch die Sicherstellung der dafür erforderlichen Finanzierung aus Drittmitteln im Rahmen eines vorgegebenen Zeitplanes. Aus diesem Grund wurde auch Stillschweigen über den Namen des Partners vereinbart.

      Sobald jedoch diese letzte Hürde überwunden ist, werden die Advanced und der Partner gemeinsam an die Öffentlichkeit treten und die weiteren Schritte zur Umsetzung der Verschmelzung bekannt geben.
      München, 20. August 2003

      Otto Dauer
      Vorstand der
      Advanced Medien AG
      Avatar
      schrieb am 20.08.03 14:58:10
      Beitrag Nr. 111 ()
      Avatar
      schrieb am 21.08.03 12:51:31
      Beitrag Nr. 112 ()
      Teilrückblick auf AdHoc-Mitteilungen

      2003

      20.08.03 Advanced Medien berichtet über 1....

      13.05.03 Advanced Medien berichtet über das 1....

      20.03.03 Advanced Medien gibt vorläufige Zahlen...


      19.03.03 Verlustanzeige gemäß § 92 Aktiengesetz
      Advanced Medien AG reicht Klage auf Schadenersatz in Höhe von 4 Mio. Euro gegen ehemalige Vorstandsmitglieder ein
      Oberhaching, 16. Juli 2002 -
      Der Vorstand der Advanced Medien AG hat Klage auf Schadenersatz gegen die ehemaligen Vorstandmitglieder Christophe Montague, Hanns-Arndt Jovy und Veronika Morawetz beim Landgericht München eingereicht. Den Beklagten wird vorgeworfen, Filmeinkaufsverträge abgeschlossen bzw. genehmigt zu haben, für die die Gesellschaft keine angemessene Gegenleistung erhielt.
      Zudem wurden Lizenzverkaufsverträge zur Umsatzgenerierung in den Geschäftsjahren 1999 und 2000 abgeschlossen, die nach Auffassung des heutigen Vorstands der Advanced Medien AG und rechtlicher Beurteilung eines externen Bilanzgutachters nichtig sind. Diese Verträge wurden überwiegend vom damaligen Vorstandsvorsitzenden Christophe Montague sowie vom Vorstandsmitglied Hanns- Arndt Jovy mit Unternehmen abgeschlossen, die mit der Gründungsgesellschafterfamilie Jovy verbunden sind. Einige der betroffenen Verträge wurden auch vom damaligen Aufsichtsratsvorsitzenden Dr. Herbert Jovy, Vater des Vorstandsmitglieds Hanns-Arndt Jovy, als Vertreter ohne Vertretungsmacht unterzeichnet und erst anschließend vom dreiköpfigen Vorstand genehmigt.
      Der Advanced Medien AG sind durch die nachteiligen und nichtigen Verträge mit Gesellschaften der Gründerfamilie Jovy erhebliche Schäden entstanden, die maßgeblich zu den hohen Verlusten in den Jahren 1999 und 2000 beitrugen.
      Die Organmitglieder der Advanced Medien AG waren in den betroffenen Geschäftsjahren durch eine D&O-Versicherung versichert. Der Schaden wurde der Versicherungsgesellschaft bereits angezeigt.
      Kontakt:
      Advanced Medien AG,
      Susanne Rehm,
      Tel: 089-613805-0,
      Fax: -55,
      Mail: info@advanced-medien.de


      22.01.03 US-Bank reicht Klage gegen...
      US-Bank reicht Klage gegen deutsche Tochtergesellschaft der Advanced Medien AG ein
      Die Comerica Bank mit Sitz in USA hat gegen die Advanced Licencing GmbH, eine Tochtergesellschaft der Advanced Medien AG (WKN 509300), Klage bei einem US-Gericht eingereicht.
      Hintergrund der Zahlungsklage in Höhe von 2.087.000 USD sind Kredite der Comerica Bank zur Produktion von Spielfilmen durch die 51%-ige Advanced Medien Tochtergesellschaft Unified Film Organization LLC, Los Angeles (UFO).
      Die Advanced Medien AG selbst ist von der Klage nicht direkt betroffen, da keine Haftung für Lieferantenverbindlichkeiten der Tochtergesellschaft Advanced Licencing GmbH besteht, die seit 21.12.2002 als TSC Technische Systeme Consult GmbH wieder unter dem ursprünglichen Namen firmiert. Advanced Medien haftet gegenüber der Comerica Bank auch nicht für die Bankverbindlichkeiten der Tochtergesellschaft UFO. Des weiteren geht der Vorstand nicht davon aus, dass sich aus der Klage der Comerica Bank gegen die Advanced Licencing resp. TSC eine Gefährdung der Advanced Medien AG ergeben wird.
      Vier der sechs betroffenen Filmproduktionen, auf die 1,7 Mio. USD der Klage entfallen, waren bereits im Oktober 2002 durch die Advanced Licencing gegenüber UFO gekündigt worden, da sie nicht termingerecht ausgeliefert wurden. Die bereits geleisteten Anzahlungen in Höhe von 300.000 USD wurden daraufhin von der Advanced Licencing im gleichen Zug zurückgefordert.
      Für die verbleibenden zwei Filmproduktionen werden von der Comerica Bank 387.000 USD geltend gemacht. Das Filmmaterial wurde bereits ausgeliefert und akzeptiert. Durch die Advanced Licencing wurden 70 Prozent der vertraglichen Lizenzgebühren in Höhe von insgesamt 1,22 Mio. USD bezahlt. Nach den Unterlagen der Advanced Licencing GmbH steht somit lediglich ein Betrag in Höhe von 367.000 USD aus. Über diese verbleibende Verbindlichkeit wurde bereits in 2002 in Vergleichsverhandlungen mit der Comerica Bank ein einvernehmliches Ergebnis erzielt. Aufgrund der Kündigung der anderen vier nicht gelieferten Filmlizenzverträge verweigerte jedoch die Comerica Bank später die Unterzeichnung des Vergleiches, obwohl nach Ansicht von Advanced Medien bereits eine bindende Einigung erreicht war.
      Der Vorstand


      2002
      04.12.02 Advanced Medien AG...
      Advanced Medien AG meldet ergebnisneutrale Umsatzkorrektur bei US-Tochter Unified Film Organization L.L.C.
      Der Vorstand der Advanced Medien AG wurde im Rahmen einer von ihm beauftragten vorsorglichen Überprüfung der Neun-Monatszahlen der US-amerikanischen Tochtergesellschaft U.F.O. Unified Film Organization LLC., Los Angeles, vom deutschen Abschlussprüfer vorab informiert, dass der von der U.F.O übermittelte Umsatz für die ersten neun Monate um rund 6,4 Mio. Euro zu hoch ausgewiesen wurde. Der Vorstand veranlasste die Prüfung vor dem Hintergrund der Einbindung von U.F.O. als Serviceproduzent für einen deutschen Medienfonds sowie in Vorbereitung auf die Abschlussprüfung 2002. Die erforderliche Umsatzkorrektur betrifft die für den Medienfonds im Verlauf des Jahres 2002 von U.F.O. erstellten Filmproduktionen.
      Fälschlicherweise wurden die vom Medienfonds geleisteten Zahlungen von U.F.O. als Umsatzerlöse und die Produktionskosten als Aufwand in den Produktionstochtergesellschaften gebucht.
      Dies führte dementsprechend zu höheren Umsätzen und Kosten.
      Da die Vertriebstochtergesellschaft von U.F.O. als Lizenznehmer des Medienfonds fungiert, sind Umsatzerlöse aus den Filmproduktionen für den Medienfonds erst nach erfolgter Lizensierung und Auslieferung in den weltweiten Territorien vorzunehmen.
      Ursprünglich waren die ersten Auslieferungen im Sommer 2002 geplant.
      Nun erfolgt die erste Auslieferung erst im vierten Quartal 2002, die übrigen im Verlauf des Jahres 2003. Ein vor Ort beauftragter Wirtschaftsprüfer, der die von der U.F.O erstellten Neun-Monatszahlen vor Veröffentlichung einem kritischen Review unterziehen sollte, hatte am 10. November gegenüber der Advanced Medien AG die Richtigkeit der von der U.F.O. erstellten Zahlen bestätigt. Auf der Basis dieses Reviews wurden die Zahlen der Tochtergesellschaft U.F.O. ordnungsgemäß konsolidiert und die Konzernzahlen durch Advanced Medien pflichtgemäß veröffentlicht.
      Nach Berücksichtigung der zu erwartenden Korrektur von Umsatz und Produktionskosten bei der U.F.O. wird der Konzernumsatz der Advanced Medien AG zum 30.09.2002 voraussichtlich 9,8 Mio. Euro betragen. Ursprünglich wurden 16,2 Mio. Euro gemeldet (Vorjahr: 12,5 Mio. Euro). Die Korrektur des Umsatzes hat voraussichtlich keinen Einfluß auf das Ergebnis des Konzerns. Umgehend nach Prüfungsabschluss der Zahlen der U.F.O. wird die Advanced Medien AG die korrigierten Konzernzahlen für die betroffenen Quartale veröffentlichen. Zudem lässt der Vorstand der Advanced Medien AG nun prüfen, ob auch im Jahr 2001 von U.F.O. ausgewiesene Umsätze davon betroffen sind. Vor diesem Hintergrund wird der Vorstand die Umsatzprognose für 2002 senken.


      11.11.02 Quartals- und Halbjahresbilanzen...


      31.10.02 Advanced Medien AG erringt bedeutenden...
      Advanced Medien AG erringt bedeutenden Erfolg im Prozess gegen MAXXFilm

      Im Prozess der Advanced Licencing GmbH gegen die MAXXFilm Produktions GmbH stellte das Landgericht München I heute die Unwirksamkeit aller Geschäfte mit der MAXXFilm Produktions GmbH in den Jahren 1999 und 2000 fest. Das Gericht folgte damit dem Antrag von Advanced auf Feststellung der Unwirksamkeit dieser Geschäfte, da diese als Scheingeschäfte angesehen werden. Sämtliche Filmrechte aus diesen Geschäften liegen somit nach wie vor bei der Advanced. Die nachträgliche Änderung der Jahresabschlüsse der Advanced Medien AG für die Geschäftsjahre 1999 und 2000, in denen diese Geschäfte aufgrund eines Gutachtens eliminiert worden waren, wird durch dieses Urteil bestätigt. Eine Entscheidung über die hilfsweise gestellten Gegenanträge der MAXXFilm bleibt dem noch ausstehenden Schlussurteil vorbehalten.
      Rückfragehinweis:
      Susanne Rehm
      Tel.: +49(0)89613805-0
      E-mail: info@advanced-medien.de
      Tel: +49(0)89-6138050
      FAX: +49(0)89-61380555
      Email: info@advanced-medien.de


      10.10.02 Neues Mitglied des...


      24.09.02 Aufsichtsrat gibt Rücktritt bekannt
      Aufsichtsrat gibt Rücktritt bekannt
      Das Aufsichtsratsmitglied Werner Wirsing-Lüke teilte der Gesellschaft mit, dass er von seinem Aufsichtsratsmandat aus wichtigem Grunde mit sofortiger Wirkung zurücktritt. Die Gesellschaft wird deshalb in Kürze in enger Abstimmung mit der Kapitalseite dem zuständigen Registerrichter einen Vorschlag für das neu zu bestellende Aufsichtsratsmitglied unterbreiten.
      Der Vorstand
      Oberhaching, 24. September 2002
      Kontakt: Advanced Medien AG, Susanne Rehm, Tel.: 089 613805-0, Fax: 089 613805- 55, info@advanced-medien.de


      23.08.02 Advanced Medien berichtet über 1....
      Oberhaching, 21.08.2001: Die Advanced Medien AG erreichte im vergangenen Halbjahr einen Umsatz von 8,32 Mio. Euro (1.Halbjahr 2000: 19,04 Mio. Euro). Der starke Umsatzsprung gegenüber dem 1. Quartal des laufenden Geschäftsjahres in Höhe von 7,65 Mio. Euro ist primär durch die Realisierung von Umsätzen aus der Vermarktung des Filmes "Heartbreakers" und der Auslieferung von zwei U.F.O. Produktionen begründet. Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) betrug im 1. Halbjahr -7,87 Mio. Euro gegenüber 1,83 Mio. Euro im Vorjahreszeitraum. Somit ergibt sich ein Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit von -8,42 Mio. Euro (Vj: 1,83 Mio. Euro). Das Periodenergebnis nach Anteil fremder Gesellschaften beträgt -8,45 Mio. Euro (Vj: 1,21 Mio. Euro). Beeinflusst wurde das Ergebnis insbesondere durch hohe Finanzierungskosten der im Portfolio befindlichen Filme sowie erhebliche Rechtsberatungskosten für laufende Verfahren und Vergleiche. Weiterhin mussten Wertberichtigungen auf Forderungen in Höhe von insgesamt 2,9 Mio. Euro vorgenommen werden, wovon 2,5 Mio. Euro auf Forderungen der Get AG entfallen, die Insolvenz beantragt hat. Das Ergebnis je Aktie beträgt -0,48 Euro gegenüber 0,09 Euro im Vorjahreszeitraum.
      Weitere Details gibt das Unternehmen heute in einer Pressemitteilung sowie im Halbjahresbericht bekannt.


      16.07.02 Advanced Medien AG reicht Klage auf...
      Advanced Medien AG reicht Klage auf Schadenersatz in Höhe von 4 Mio. Euro gegen ehemalige Vorstandsmitglieder ein
      Oberhaching, 16. Juli 2002 -
      Der Vorstand der Advanced Medien AG hat Klage auf Schadenersatz gegen die ehemaligen Vorstandmitglieder Christophe Montague, Hanns-Arndt Jovy und Veronika Morawetz beim Landgericht München eingereicht. Den Beklagten wird vorgeworfen, Filmeinkaufsverträge abgeschlossen bzw. genehmigt zu haben, für die die Gesellschaft keine angemessene Gegenleistung erhielt.
      Zudem wurden Lizenzverkaufsverträge zur Umsatzgenerierung in den Geschäftsjahren 1999 und 2000 abgeschlossen, die nach Auffassung des heutigen Vorstands der Advanced Medien AG und rechtlicher Beurteilung eines externen Bilanzgutachters nichtig sind. Diese Verträge wurden überwiegend vom damaligen Vorstandsvorsitzenden Christophe Montague sowie vom Vorstandsmitglied Hanns- Arndt Jovy mit Unternehmen abgeschlossen, die mit der Gründungsgesellschafterfamilie Jovy verbunden sind. Einige der betroffenen Verträge wurden auch vom damaligen Aufsichtsratsvorsitzenden Dr. Herbert Jovy, Vater des Vorstandsmitglieds Hanns-Arndt Jovy, als Vertreter ohne Vertretungsmacht unterzeichnet und erst anschließend vom dreiköpfigen Vorstand genehmigt.
      Der Advanced Medien AG sind durch die nachteiligen und nichtigen Verträge mit Gesellschaften der Gründerfamilie Jovy erhebliche Schäden entstanden, die maßgeblich zu den hohen Verlusten in den Jahren 1999 und 2000 beitrugen. Die Organmitglieder der Advanced Medien AG waren in den betroffenen Geschäftsjahren durch eine D&O-Versicherung versichert. Der Schaden wurde der Versicherungsgesellschaft bereits angezeigt.
      Kontakt:
      Advanced Medien AG,
      Susanne Rehm,
      Tel: 089-613805-0,
      Fax: -55,
      Mail: info@advanced-medien.de


      11.07.02 Advanced Medien AG: Kreditlinie bis ins..
      Advanced Medien sieht Vertrauensverhältnis zu Hausbank bestätigt - Kreditlinie bis ins Jahr 2003 verlängert
      Der Vorstand der Advanced Medien AG sieht die bisherige vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Hausbank Delbrück & Co. bestätigt. Wie geplant wurde die Kreditlinie auf reduziertem Niveau bis zum März 2003 verlängert. Der Kredit wäre ursprünglich zum 30. Juni 2002 fällig gewesen.
      In enger Abstimmung mit der Hausbank wurde zudem ein Plan zur weiteren Reduzierung der Verbindlichkeiten erarbeitet. Dieser sieht vor, die Verbindlichkeiten durch Einnahmen aus abgetretenen Kundenforderungen und der Auswertung aus ebenfalls abgetretenen Filmrechten schrittweise zurückzuführen.
      Im ersten Halbjahr 2002 hat Advanced Medien die kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Deutschland bereits weiter reduzieren können. Zum 30.06.2002 betrugen diese noch 9,39 Mio. Euro nach 11,36 Mio. Euro zum 31.12.2001.


      22.05.02 Advanced Medien gibt Zahlen für erstes...


      14.05.02 Einigung im Rechtsstreit mit Wolfgang...
      Einigung im Rechtsstreit mit Wolfgang Petersen erzielt
      Gegenseitiger Verzicht auf vertragliche Ansprüche
      Der seit August 2001 zwischen der Advanced Medien AG und dem Star-Regisseur Wolfgang Petersen andauernde Rechtsstreit über die gegenseitige Vertragserfüllung konnte durch den Abschluss eines Vergleichs beigelegt werden. Im Rahmen dieses Vergleichs nehmen beide Parteien ihre vor einem US-Zivilgericht gestellten Klagen zurück und erklären den gegenseitigen Verzicht auf die vertraglichen Ansprüche. Über die weiteren Modalitäten des Vergleiches haben beide Seiten Stillschweigen vereinbart.
      Die am 11.4. und 5.6. 2000 zwischen der Advanced Medien AG und der Red Cliff Productions LLC. geschlossenen Verträge sahen die Zusammenarbeit der Parteien bei der Entwicklung von Kinospielfilmproduktionen über einen mehrjährigen Zeitraum vor. Wolfgang Petersen oblag die operative Geschäftsführung sowie die Entwicklung von Filmprojekten bis hin zur Produktion. Advanced war zur Zahlung der Entwicklungskosten für diese Projekte sowie der Verwaltungskosten von Red Cliff verpflichtet. Der Vergleich wurde auf Seiten von Advanced von Patriot Advisors, Inc. und Akin, Gump, Strauss, Hauer & Feld, LLP, seitens Herrn Petersen von Bloom, Hergott, Diemer & Cook, LLP und Alschuler Grossman Stein & Kahan LLP verhandelt.
      "Wir sind froh, dass wir den Rechtsstreit durch diesen Vergleich beenden konnten. Die Entscheidung darüber haben wir uns nicht leicht gemacht," so Otto Dauer, Vorstandsvorsitzender der Advanced Medien AG. Man trenne sich in Freundschaft und wünsche Wolfgang Petersen für sein Wirken als Produzent und Regisseur weiterhin Erfolg.

      29.04.02 Advanced Medien gibt Zahlen für 2001...


      26.04.02 Jahresabschlüsse 1999 und 2000 neu...
      Oberhaching, 26. April 2002 - Die Neuaufstellung der Jahresabschlüsse 1999 und 2000 der Advanced Medien AG ist abgeschlossen. Der Konzern erzielte demnach in 1999 einen Umsatz von 11,26 Mio. Euro (alt: 33,16 Mio. Euro). Das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) nach IAS betrug 4,71 Mio. Euro (alt: 25,5 Mio. Euro). Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) belief sich auf minus 10,34 Mio. Euro (alt: 3,65 Mio. Euro).
      Daraus ergibt sich ein Ergebnis vor Steuern (EBT) von minus 11,06 Mio. Euro (alt: 2,93 Mio. Euro). Der Jahresfehlbetrag liegt bei minus 11,09 Mio. Euro (alt: Jahresüberschuss 1,29 Mio. Euro). Da die Rechnungslegung in 1999 nach HGB erfolgte, wurden die Zahlen zur besseren Vergleichbarkeit auf IAS umgestellt.
      Im Jahr 2000 lag der Umsatz bei 14,22 Mio. Euro (alt: 14,26 Mio. Euro). Im ursprünglich aufgestellten Jahresabschluss 2000 waren umfangreiche Stornierungen und Einzelwertberichtigungen für einen Teil der Geschäfte aus 1999 vorgenommen worden. Diese wurden nun entsprechend korrigiert. Dadurch verringerte sich der Verlust gegenüber den im März 2001 ursprünglich kommunizierten Zahlen. Das Unternehmen erzielte ein Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) nach IAS von 4,71 Mio. Euro (alt: minus 12,31 Mio. Euro) und ein Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) von minus 22,98 Mio. Euro (alt: minus 37,47 Mio. Euro). Das Ergebnis vor Steuern (EBT) betrug minus 23,25 Mio. Euro (alt: (minus 37,38 Mio. Euro) Der Jahresfehlbetrag liegt nun bei minus 23,00 Mio. Euro (alt: minus 36,70 Mio. Euro).
      In der Bilanzpressekonferenz Mitte Mai wird der Vorstand neben den Zahlen für das Geschäftsjahr 2001 auch auf die Abschlüsse 1999 und 2000 eingehen.
      Kennzahlen (in TEuro)
      1999 neu HGB 1999 neu IAS 2000 neu IAS Umsatz 11.322 11.260 14.221
      EBITDA 2.572 4.714 4.714
      EBIT -12.777 -10.335 -22.976
      Finanzergebnis -722 -722 -274
      EBT -13.500 -11.057 -23.250
      Erg.gew.Gesch.-tätigk. -12.156 -11.087 -23.250
      Jahresüberschuss -13.530 -11.087 -23.003
      Ergebnis/Aktie in Euro -0,81 -0,67 -1,38


      21.03.02 Advanced Medien AG: Ergebnisse der...


      2001
      19.11.01 Neun-Monats-Bericht 2001


      08.11.01 Advanced Medien AG forciert...
      - Advanced Medien AG forciert Restrukturierung des Unternehmens
      - Vorstandsmitglied Veronika Morawetz verlässt das Unternehmen
      Oberhaching, 08. November 2001 - Vorstand und Aufsichtsrat der Advanced Medien AG haben weitere einschneidende Maßnahmen im Zuge der Restrukturierung und Verschlankung der Unternehmensstruktur beschlossen. Mit Wirkung ab 01.01.2002 wird sich die Advanced Medien AG primär auf das Kerngeschäft der Lizenzierung, das heißt den Erwerb von Filmrechten sowie deren Auswertung durch Verkauf oder Lizenzierung, konzentrieren.
      Aufgrund der gegenwärtigen Marktlage kam es in den letzten Monaten zu einer stark rückläufigen Geschäftstätigkeit der Advanced Filmverleih GmbH. Auf absehbare Zeit ist auch nicht mit einer Verbesserung dieser Situation zu rechnen. Daher werden die Aktivitäten der Advanced Filmverleih GmbH, die sich im Wesentlichen auf die Aufgaben einer PR-Agentur beschränkten, zum 31.12.2001 beendet. Die von Partnerunternehmen wahrgenommenen Funktionen beim Filmverleih bleiben davon unberührt. Die bisher dem Bereich Filmverleih zugehörige Abteilung Technik und Synchronisation wird in den Bereich Licencing integriert. Mit dieser Maßnahme konzentriert das Unternehmen die Geschäftsabläufe des Rechtehandels nun an einer Stelle. Die daraus resultierende effiziente Gestaltung der internen Verwaltungsabläufe führt zu einer deutlichen Reduzierung der Kosten.
      Im Zusammenhang mit der Beendigung der eigenen Filmverleihtätigkeiten hat der Aufsichtsrat Frau Veronika Morawetz als Vorstandsmitglied mit sofortiger Wirkung abberufen. Frau Morawetz verlässt das Unternehmen zum 31.12.2001. Die alleinige Verantwortung für die Unternehmensführung wird bis auf weiteres an den Vorstandssprecher Herrn Otto Dauer übertragen.


      21.08.01 Die Advanced Medien AG erreichte im...


      20.08.01 Advanced Medien AG und mitbeklagte...
      Oberhaching, 20.08.2001 - Am heutigen Tage wurden der Advanced Medien AG, einigen ihrer Tochtergesellschaften sowie weiteren Beklagten gemeinschaftlich die am 7. August 2001 beim Los Angeles Superior Court eingereichte Klage von Wolfgang Petersen, der W/M Petersen Living Trust und der Radiant Productions, jeweils Firmen aus dem Umkreis von Wolfgang Petersen, zugestellt.
      Wolfgang Petersen klagt auf Ersatz des ihm und seinen Gesellschaften wegen Vertragsbruchs, Bruchs der durch Advanced abgegebenen Garantie sowie Betrugs entstandenen Schadens. Advanced hätte ihre Vertragspflichten nicht erfüllt, da sie den zu stellenden Letter of Credit in Höhe von US$ 5 Mio nur in Höhe von US$ 3 Mio gestellt habe. Eine weitere vertraglich vereinbarte Zahlung für Projektentwicklungskosten in Höhe von US$ 1,3 Mio sei nicht beglichen worden.
      Wie die Advanced bereits berichtete, wurden alle vertraglich vereinbarten Zahlungen geleistet. Lediglich die zusätzliche Absicherung von späteren Zahlungen für Entwicklungs- und Verwaltungskosten durch den Letter of Credit wurde, wie im Zwischenbericht zum 31.03.2001 ebenso berichtet, nicht in Höhe von US$ 5 Mio, sondern lediglich in Höhe von US$ 3 Mio gestellt. Wolfgang Petersen zog von diesem Letter of Credit im August 2001 die oben genannte Rate für Entwicklungskosten in Höhe von US$ 1,3 Mio. Advanced hat vertragsgemäß nun 180 Tage Zeit, den Letter of Credit Betrag wieder aufzufüllen. Diese von Advanced gewählte Vorgehensweise zur Auffüllung des Betrages stellt nach den bestehenden Verträgen keinen Vertragsbruch dar.


      08.08.01 aufgrund des von der Get AG gestellten...
      Oberhaching 8.8.2001 Mit Beschluß des Vorstandes der Advanced Medien AG vom 8.8.2001 wird aufgrund des von der Get AG gestellten Insolvenzantrages als Vorsichtsmaßnahme eine Wertberichtigung in voller Höhe auf die ausstehenden Forderungen von 2,5 Mio. Euro gebildet. Zur Herbeiführung einer Lösung in Bezug auf die Rückführung der gegenüber der Get AG bestehenden Forderungen wird sich das Management umgehend mit dem Insolvenzverwalter in Verbindung setzen. Trotz der drastischen Maßnahme geht der Vorstand davon aus, dass es im Zuge der Verhandlungen zur Rückabwicklung der bestehenden Verträge kommt und damit zur Rückgewinnung der an die Get AG verkauften Rechte im Bereich Video on Demand. Unabhängig von der ergriffenen Vorsichtsmaßnahme ist die Finanz- und Liquiditätslage der Advanced Medien AG gesichert.


      Sontiges:

      SdK-Mitteilungen 2001

      ADVANCED MEDIEN AG, TAUFKIRCHEN: Zum Pennystock heruntergewirtschaftet


      Das Medienunternehmen Advanced Medien AG ist wie viele andere Unternehmen im Medienbereich erheblich ins Straucheln gekommen. Die 1999 zu 5,60 Euro am Neuen Markt emittierten Aktien waren zuletzt nur noch um die 40 Cent wert und sind daher bedroht, als Penny-Stocks vom Kurszettel des Neuen Marktes zu verschwinden.
      Auch Advanced Medien AG hat die veränderte Medienlandschaft in besonderem Maße zu spüren bekommen. In den Jahren 1999 und Anfang 2000 wurden Filmrechte zu vollkommen überteuerten Preisen eingekauft. Die Kassen des Filmrechtehändlers waren aufgrund des Börsenganges schließlich prall gefüllt. Die Privatsender, bestehend aus den Sendergruppen Bertelsmann und Kirch, haben aber zum Ende 2000 und in 2001 aufgrund der verstärkten Plazierung von Game- und Reality-Shows besonders wenig Filme abgenommen. Als Folge waren erhebliche Sonderabschreibungen auf den Filmstock erforderlich. Hierdurch wäre es beinahe zur Illiquidität gekommen, da die Gesellschaft gegenüber Kreditinstituten erhebliche kurzfristige Verbindlichkeiten zu tilgen hat.

      Verschwenderischer Umgang mit dem Emissionserlös
      Wie verschwenderisch der damalige Vorstand mit dem Geld der Anleger umgegangen ist, zeigt auch der sog. Petersen-Deal, der den Anlegern als der Durchbruch verkauft wurde, weil man einen namhaften Regisseur gewonnen habe. Tatsächlich jedoch zahlt man Petersen eine Summe von 19 Mio. US-Dollar, um Filmprojekte anzustoßen. Eine vertragliche Verpflichtung zum Abdrehen von Filmen ist nach Financial Times Deutschland aber wohl nicht eingegangen worden, sondern man hat Petersen eher ein üppiges Budget für sein Büro eingeräumt. Nun hat Petersen auch noch Klage erhoben, weil Advanced Medien seiner Auffassung nach ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist.

      Geschäfte mit der Gründerfamilie
      Die Gesellschaft wurde zudem erheblich dadurch geschädigt, daß man nach Auskunft des neuen Vorstands Otto Dauer Geschäfte in einem Umfang von ca. 70 Mio. DM mit Gesellschaften wie der Maxx Film GmbH abgeschlossen hat, die der Gründerfamilie Jovy nahestehen. Diese Geschäfte sind für Advanced Medien besonders nachteilig abgeschlossen worden, da Advanced Medien sofort zur Leistung der Filmrechte verpflichtet war, den Gegenparteien aber ungewöhnlich lange Zahlungsziele eingeräumt wurden, ohne daß Sicherheiten bestellt worden wären. Hierdurch kam es zu Forderungsausfällen von insgesamt ca. 58 Mio. DM. Den Vorständen Hanns-Arndt und Christoph Montague, deren Unterschriften die Verträge tragen, wurde so zu Recht mit 95,95 bzw. 99,35% die Entlastung versagt. Ebenfalls wurde Herbert Jovy, der bis letztes Jahr ein Aufsichtsratsmandat innehatte, mit 96,50% die Entlastung versagt. Der neue Vorstand hat der HV gegenüber versichert, die damaligen Vorgänge lückenlos aufklären zu wollen.


      SdK hatte Gegenantrag zur Entlastung des AR gestellt
      Nach Auffassung der SdK hat nicht nur Herbert Jovy seine Pflichten als Aufsichtsratsmitglied verletzt, sondern auch die anderen Mitglieder des Aufsichtsrats. Im Aufsichtsrat scheint man sich keine Gedanken darüber gemacht zu haben, mit wem man Umsätze in oben genannter Höhe macht und ob eine Firma wie die Maxx Film, die im Filmgeschäft überhaupt keinen Namen hat, finanziell in der Lage ist, die vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen. Es sieht jedenfalls so aus, daß ein erheblicher Teil der Sahnestückchen aus der Filmbibliothek Medien an die Maxx Film verloren sind.
      Die Gründerfamilie sowie die Baader Wertpapierhandelsbank AG haben bereits letztes Jahr ihre Aktien an die EMS New Media AG abgestoßen, deren Vorstand angesichts der allmählichen Aufdeckung dieser Vorgänge auch sein blaues Wunder erlebt haben dürfte.
      Zudem wurde durch die Hauptversammlung nicht, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, Arthur Andersen sondern die BDO zum Abschlußprüfer bestellt.
      Das Beispiel Advanced Medien zeigt, wie von einigen Unternehmern der Geschäftszweck „Börseneinführung“ zelebriert wurde. Wir können nur hoffen, daß einer solchen Vorgehensweise künftig der Gesetzgeber durch geeignete Maßnahmen zur Statuierung eines Systems von Kontrollpflichten und Sanktionsverpflichtungen aller Beteiligten effektiv entgegenwirkt.
      Avatar
      schrieb am 28.08.03 15:06:04
      Beitrag Nr. 113 ()
      Jack White Productions AG mit großen Gewinnzuwächsen
      28.08.2003 (11:17)

      Konzern-EBIT im ersten Halbjahr 2003 um 109 % gesteigert
      Nettoergebnis von -196 TEUR auf +600 TEUR verbessert


      Berlin, 28. August 2003 - Die Jack White Productions AG konnte im ersten Halbjahr 2003 ihre Ertragslage enorm verbessern. Der Konzern-Gewinn vor Zinsen und Steuern (EBIT) wurde im Berichtszeitraum von 394 TEUR auf 824 TEUR mehr als verdoppelt, so dass
      die EBIT-Marge bezogen auf den Umsatz von 3,3 % auf 8,2 % stieg. Die EBITDA-Rendite kletterte von 8,4 % auf 15,4 %. Beim
      Nettoergebnis wurde ein deutlicher Turn-around von ?196 TEUR auf +600 TEUR realisiert. Das entspricht einer eindrucksvollen Netto-
      Umsatzmarge von 6,0 %. Je Aktie belief sich der Gewinn auf 0,09 EUR (Vj. -0,03).

      Ausschlaggebend für die kräftige Ergebnisverbesserung waren konsequente Kostenein-sparungsmaßnahmen sowie das dynamische Wachstum im margenstarken Labelgeschäft. Vor allem die puertoricanische Tochtergesellschaft VIDAL feierte große Erfolge: Im Juni war das Label "VI Music" in den USA mit vier LPs in den Top Ten der Latino Rap/Hip-Hop-Charts vertreten, inklusive eines Nummer 1-Hits, und schrieb damit Musikgeschichte. Aber auch die Muttergesellschaft Jack White Productions AG trug erheblich zum Gewinnzuwachs bei. Insgesamt verbesserte sich das Nettoergebnis im Segment "Labels" von -392 TEUR auf +342 TEUR.

      Beim Konzernumsatz zeigt der Trend ebenfalls in die richtige Richtung: Aufgrund der anhaltenden Schwäche des US-Dollar gegenüber dem Euro lag das Konzernvolumen Ende Juni 2003 mit 10,0 Mio. EUR zwar umrechnungsbedingt noch unter dem vergleichbaren 2002er Wert von 11,9 Mio. EUR, im zweiten Quartal war der Rückstand gegenüber dem Vorjahreszeitraum allerdings bereits erheblich kleiner als in den ersten drei Monaten. Ausschlaggebend waren die Zuwächse im operativen Geschäft, mit denen im zweiten Quartal die Dollar-Schwäche nahezu kompensiert werden konnte.

      In der zweiten Jahreshälfte stehen weitere zahlreiche Neuveröffentlichungen von hochkarätigen Musikalben in Deutschland und in den USA an, so dass das renditestarke Labelgeschäft im Konzern noch stärker an Bedeutung gewinnen wird. Jack White, Vorsitzender des Vorstands, sieht seine Prognosen mit dem außerordentlich erfreulichen Verlauf im ersten Halbjahr bestätigt: "Ich habe immer gesagt, wenn es in Amerika richtig los geht, was gerade passiert, werden sich unsere Aktionäre freuen!"



      WIGE MEDIA AG: Deutliche Ergebnissteigerung gegenüber dem Vorjahr
      28.08.2003 (10:45)

      Mit optimierten Vertriebskonzepten und Synergiemöglichkeiten gegen die schwache Konjunktur

      Heute veröffentlichte der Vorstand der in Frechen bei Köln ansässigen WIGE MEDIA AG den Zwischenbericht für das erste Halbjahr 2003. Die Umsatzerlöse der WIGE-Gruppe erreichten trotz der erschwerten Marktbedingungen im ersten Halbjahr dieses Jahres mit TEUR 19.783 nahezu das Niveau des entsprechenden Vorjahreszeitraumes (TEUR 19.874). Dabei gelang es WIGE sogar, das Betriebsergebnis des ersten Halbjahres 2002 im Vergleichszeitraum 2003 deutlich zu übertreffen. Das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) betrug zum 30.06.2003 TEUR 3.635 (i. Vj. TEUR 2.200). Das Ergebnis vor Steuern (EBT) verbesserte sich um TEUR 1.648 auf TEUR -191.
      Der Trend der positiven Ergebnisentwicklung des ersten Quartals 2003 konnte im zweiten Quartal fortgesetzt werden. Nach der deutlichen Ergebnissteigerung bereits im ersten Quartal 2003 erhöhte sich das EBITDA im zweiten Quartal 2003 nochmals von TEUR 2.286 auf TEUR 2.889, das EBT verbesserte sich um TEUR 710 auf TEUR 949. Der Erfolg und die Nachhaltigkeit der Effizienzsteigerungsmaßnahmen wurden damit wiederholt unter Beweis gestellt.

      Die Materialaufwendungen wurden im ersten Halbjahr 2003 überproportional zum Umsatzrückgang reduziert. Die Materialaufwandsquote verbesserte sich im Konzern von 40,5% auf 37,2%. Auch bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen setzte sich die positive Entwicklung des Vorjahres fort. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen verringerten sich im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum um 8,4%.

      Im Segment Television verringerte sich das Betriebsergebnis des ersten Halbjahres aufgrund von Umsatzrückgängen um TEUR 181 auf TEUR 831. Im Segment Communication konnte die Umsatz- und Ertragslage wesentlich gesteigert werden. Das Betriebsergebnis ist gegenüber dem Vorjahreszeitraum um TEUR 690 auf TEUR 257 gestiegen. Das Segment IT & Media erreichte gegenüber dem Vorjahreszeitraum eine Verbesserung des Ergebnisses um TEUR 913 auf TEUR -762.

      Die verbesserte Ertragslage spiegelt sich auch deutlich im Cash Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit wider. Er erhöhte sich im ersten Halbjahr von TEUR 2.005 auf TEUR 3.592.

      Die WIGE MEDIA AG erwartet für das gesamte Geschäftsjahr 2003 eine weiterhin erfreuliche Ertragsentwicklung mit einem positiven EBIT. Mit seinen Vertriebskonzepten und Synergiemöglichkeiten konnte sich der Konzern trotz eines schwierigen Marktumfeldes gut behaupten. Die Geschäftsentwicklung des ersten Halbjahres 2003 bestätigt den Vorstand in seiner Einschätzung.





      EM.TV verringert Fehlbetrag im ersten Halbjahr um 18 Prozent
      28.08.2003 (10:44)

      EM.TV verringert Fehlbetrag im ersten Halbjahr um 18 Prozent

      • Deutlich positiver Cash-flow in den ersten sechs Monaten
      • Sonderkosten beeinflussen Ergebnisentwicklung
      • Große Fortschritte bei Restrukturierung und Neuausrichtung im zweiten Quartal

      Das im SDax notierte Medienunternehmen EM.TV & Merchandising AG hat im zweiten Quartal 2003 wichtige Meilensteine bei der Restrukturierung und strategischen Neuausrichtung erreicht. Die Ergebnisentwicklung wurde verbessert, ist aber unverändert Spiegelbild des schwachen Marktumfelds und hoher laufender Abschreibungen und Zinsaufwendungen.

      Die Highlights des zweiten Quartals bei der Restrukturierung waren:
      • Verkauf der Jim Henson Company an die Kinder des Firmengründers Jim Henson und damit Sicherung der Liquidität des EM.TV-Konzerns bis weit ins Jahr 2004 hinein;
      • Verkauf der 16,4-Prozent-Beteiligung an der Constantin Film AG an die
      Highlight Communications AG;
      • Zustimmung der US-Banken (JP Morgan Chase Bank und Lehman Brothers) zum Verkauf der Restbeteiligung an der Formel 1-Gruppe an die Bayerische Landesbank und dadurch Beendigung des Rechtsstreits mit den Formel 1- Banken.
      Zugleich konnte im Berichtsquartal die Sportvermarktung als zweite Säule der
      Geschäftstätigkeit ausgebaut werden durch
      • den Erwerb von durchgerechnet 40,7 Prozent am TV-Sender DSF (vorbehaltlich der Zustimmung durch die BLM) und 40,7 Prozent an der Online- Plattform Sport1 über eine Zwischengesellschaft, an der EM.TV mehrheitlich beteiligt ist;
      • den Erwerb von 100 Prozent an PLAZAMEDIA, dem führenden deutschen TVProduktionsunternehmen für Sport.

      Die Gewinn- und Verlustrechnung und die Bilanz des EM.TV-Konzerns für das erste
      Halbjahr umfassen weiterhin die Jim Henson Company, deren Verkauf erst im dritten Quartal abgeschlossen wurde. Die neuen Sportaktivitäten sind in der Konzernbilanz zum 30. Juni 2003 bereits enthalten. Die Gewinn- und Verlustrechnung enthält dagegen nur die PLAZAMEDIA zeitanteilig vom 1. Juni bis 30. Juni, aber noch nicht DSF und Sport1.

      Das operative Geschäft des EM.TV-Konzerns entwickelte sich in den ersten sechs
      Monaten 2003 in einem anhaltend widrigen Marktumfeld erwartungsgemäß. Der
      Konzernumsatz konnte von 94,3 Mio. Euro um 10,9 Prozent auf 104,6 Mio. Euro
      ausgeweitet werden. Im zweiten Quartal lagen die Erlöse bei 37,1 Mio. Euro
      (Vorjahreswert: 52,5 Mio. Euro), nachdem im ersten Quartal die vorzeitige
      Vereinnahmung einer Restschuld des Sesame Workshop aus einem Lizenzgeschäft
      einen deutlichen Umsatzanstieg zur Folge gehabt hatte.

      Wie in den Vorquartalen war die Ergebnisentwicklung durch verschiedene
      Sondereffekte beeinträchtigt. Zu den wiederkehrenden Belastungen zählen der
      laufende Aufwand für die Wandelschuldverschreibung von rund 11 Mio. Euro pro
      Quartal und die laufenden Abschreibungen auf die Tele München Gruppe in Höhe von
      etwa 6 Mio. Euro pro Quartal.

      Ferner sind in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen des zweiten Quartals
      Einmaleffekte von 11,2 Mio. Euro enthalten. So wurden bereits die gesamten Kosten von 7,9 Mio. Euro für den im dritten Quartal abgeschlossenen Verkauf der Jim Henson Company berücksichtigt. Weitere Sonderaufwendungen fielen unter anderem für die Akquisition des DSF an.

      Ohne die Einmaleffekte hätte der Konzern im zweiten Quartal nach IFRSRechnungslegung ein positives Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) in Höhe von 4,3 Mio. Euro erreicht. Das ausgewiesene EBITDA betrug minus 6,9 Mio. Euro (zweites Quartal 2002: 7,8 Mio. Euro). Für das erste Halbjahr weist der Konzern ein EBITDA von minus 11,3 Mio. Euro aus (Vorjahreszeitraum: 8,2 Mio. Euro).

      Der Halbjahresfehlbetrag nach Minderheitenanteilen konnte jedoch aufgrund eines
      deutlich verbesserten Finanzergebnisses von 70,2 Mio. Euro um 18,2 Prozent auf 57,4 Mio. Euro verbessert werden. Der Fehlbetrag nach Minderheitenanteilen im zweiten Quartal verbesserte sich von 45,7 Mio. Euro um 39,8 Prozent auf 27,5 Mio. Euro.

      Cash-Flow steigt auf 53 Mio. Euro
      Der Cash-Flow aus betrieblicher Tätigkeit erhöhte sich im ersten Halbjahr erheblich von 2,0 Mio. Euro auf 52,6 Mio. Euro. Nach Berücksichtigung der Mittelflüsse aus Investitionen und Finanzierung ergab sich innerhalb der ersten sechs Monate ein Cash-Flow von 37,7 Mio. Euro (Vorjahreszeitraum: 3,0 Mio. Euro).

      EM.TV & MERCHANDISING AG
      Die liquiden Mittel des Konzerns per 30. Juni 2003 betrugen 83,0 Mio. Euro und lagen damit 7,6 Mio. Euro unter dem Wert Ende Dezember 2002. In dieser Summe ist der Mittelzufluss aus dem Verkauf der Jim Henson Company noch nicht enthalten. Das Konzerneigenkapital betrug 64,4 Mio. Euro (31. Dezember 2002: 129,9 Mio. Euro). Das Eigenkapital der AG, die nach den Bestimmungen des deutschen Handelsgesetzbuches bilanziert, belief sich auf 199,8 Mio. Euro (31. Dezember 2002: 237,5 Mio. Euro) oder 27,7 Prozent der Bilanzsumme. Es lag damit weiterhin deutlich über dem gezeichneten Kapital von 146,1 Mio. Euro.

      Unveränderter Ausblick
      Der Vorstand rechnet für das Gesamtjahr 2003 unverändert mit einem Konzernumsatz in der Größenordnung des Vorjahres (250 Mio. Euro). Der Umsatzbeitrag der neuen Sportaktivitäten, die vom zweiten Halbjahr an vollständig in die Gewinn- und Verlustrechnung einfließen, wird dabei den Umsatzwegfall durch den Verkauf der Jim Henson Company (Entkonsolidierung zum 31. Juli 2003) in etwa kompensieren. Schon auf Grund der auch dieses Jahr anfallenden hohen Abschreibungen, sonstigen betrieblichen Aufwendungen und Zinsaufwendungen wird der Konzern erneut einen deutlichen Fehlbetrag ausweisen.

      Werner E. Klatten, EM.TV-Vorstandsvorsitzender: „Die neue EM.TV ist im ersten
      Halbjahr 2003 Realität geworden. Wir haben weite Teile der Restrukturierung beendet und durch die Akquisitionen im Bereich Sportvermarktung eine zweite starke Säule für unser operatives Geschäft errichtet. Die wichtigsten nun noch abzuarbeitenden Restrukturierungsaufgaben sind der geplante Erwerb der restlichen 50 Prozent an dem Joint-Venture Junior.TV und die Restrukturierung der 2005 fälligen Wandelanleihe.“





      Neue Sentimental Film AG mit deutlich geringeren Verlusten
      28.08.2003 (09:18)
      - Die Neue Sentimental Film AG reduziert den Verlust deutlich
      - Tochtergesellschaften in den wichtigsten Märkten wieder profitabel
      - Umsatz aufgrund Entkonsolidierung jedoch unter Plan

      Die Neue Sentimental Film AG, ein führendes international tätiges Medienunternehmen im Bereich der Produktion von Werbefilmen, Musikvideos und TV-Formaten sowie der Unternehmens- und Markenkommunikation, veröffentlicht heute ihre Geschäftszahlen für das erste Halbjahr 2003.

      Die Gesellschaft konnte den Verlust aufgrund der durchgeführten Restrukturierungsmaß-nahmen deutlich reduzieren, aufgrund von Entkonsolidierungen liegt der Umsatz jedoch unter der Anfang des Jahres prognostizierten Marke. Da das Management bereits im letz-ten Jahr beschlossen hatte, keine Verluste von ausländischen Niederlassungen durch finanzielle Unterstützungen aufzufangen, hat die Geschäftsführung des Konzerns der Neue Sentimental Film AG Mitte diesen Jahres - wie bereits angekündigt - entschieden, die Einheiten in Italien und an der Westküste der USA nicht mehr in der bestehenden Form fortzuführen. Entsprechend werden die Zahlen aus Mailand und Los Angeles nicht mehr in den Konzernabschluss zum Halbjahr 2003 konsolidiert, sondern rückwirkend zum 1. Januar 2003 als sog. discountinued operations gezeigt. Daher können auch die Um-satzerlöse dieser beiden Einheiten, die sich planmäßig zum Halbjahr auf € 6,8 Mio. be-laufen, nicht mehr im Konzernabschluss ausgewiesen werden.

      Der Konzernumsatz sum-miert sich deshalb zum 30. Juni 2003 lediglich auf € 11,8 Mio. (Vorjahr: € 16,3 Mio.); bei einer weiteren Konsolidierung der beiden Einheiten wäre der Planumsatz erfüllt wor-den.

      Das Ergebnis entwickelte sich deutlich positiver. So konnte das Unternehmen
      im Ver-gleich mit dem Vorjahreszeitraum einen deutlich geringeren Verlust
      erwirtschaften.

      Zum Halbjahr 2003 betrug das EBIT € -0,9 Mio. (Vorjahr: € -3,6 Mio.) und das
      EBITDA € -0,6 Mio. (Vorjahr: € -3,2 Mio.). Das Management fühlt sich daher in
      seinen Entscheidungen bestätigt, da die durchgeführten Restrukturierungsmaßnahmen die ersten Erfolge zeigen. So konnten u.a. Werbefilmproduktionsgesellschaften in Hamburg und Frankfurt, als auch die
      auf Unternehmens- und Markenkommunikation spezialisierte Tochterfirma Group.IE wieder Gewinne ausweisen. Auch die Niederlassung in Wien schreibt seit dem laufenden Quartal wieder schwarze Zahlen. Dem Teilkonzern in Zypern gelang sogar, trotz der erst im letzten Jahr gegründeten Niederlassung in Griechenland, der Sprung in die Gewinnzone. Derzeit sind im Konzernverbund 67 Mitarbeiter angestellt (Vorjahresver-gleichszeitraum: 125); nach Meinung des Managements eine ideale Größe, die Flexibilität und Kreativität damit verbindet, mittelfristig wieder deutliche Gewinne ausweisen zu können.

      Tom Gläser, Vorstandssprecher der Neue Sentimental Film AG: "Wir haben uns auf einen Marathonlauf eingestellt. Eine gute Substanz, langen Atem und ausreichend Erfahrung bringen wir dafür mit. Darüber haben wir es bereits geschafft, die Einheiten in den Hauptmärkten wieder in die Profitabilität zu führen. Mit dieser Motivation und der Akzep-tanz der Kunden fühlen wir uns bestätigt für den weiteren Weg."

      Bedingt durch die Entkonsolidierungsmaßnahmen zum Halbjahr gibt die Gesellschaft hiermit gleichzeitig den neuen Jahresforecast für das Geschäftsjahr 2003 bekannt. Da die Niederlassungen in Mailand und Los Angeles nicht weiter konsolidiert werden (Um-satzprognose der beiden Einheiten für 2003 gesamt € 13,2 Mio.), reduziert sich die Jah-resumsatz-Prognose auf rund € 26 Mio. Im zweiten Halbjahr 2003 soll jedoch planmäßig ein ausgeglichenes, bei derzeitiger Auftragslage sogar bereits wieder ein positives Kon-zernergebnis ausgewiesen werden.

      Der 6-Monatsbericht 2003 der Neue Sentimental Film AG ist ab dem 28. August 2003 im Internet abrufbar.

      Das Unternehmen
      Die Neue Sentimental Film AG ist ein international tätiges Medienunternehmen, spezialisiert auf die Produktion von Werbefilmen und TV-Formaten. Darüber
      hinaus bietet das Unternehmen über die Tochterfirma Group.IE mit "Identity Engineering" individuelle Leistungen im Bereich Unternehmens- und Markenkommunikation an. Börsennotiert seit November 2000 gehört die Neue
      Sentimental Film AG in Deutschland und in Österreich zu den führenden
      Werbefilmproduktionen. Zahlreiche internationale Auszeichnungen und ein
      umfangreiches Kundenportfolio sprechen für das kreative und technische
      Know-how der Unternehmensgruppe der Neue Sentimental Film AG.





      Halbjahreszahlen 2003 Odeon Film AG
      27.08.2003 (14:08)

      Guter Geschäftsverlauf im ersten Halbjahr - positives EBIT erreicht -Produktion aller TV-Serien fortgesetzt - Kinostarts erfolgreich verlaufen

      Geiselgasteig, 27. August 2003 - Aufgrund des sich erfreulich positiv entwickelnden Geschäftsverlaufes im ersten Halbjahr 2003 konnte die Odeon Film AG mit einem EBIT von 1 Mio. € abschließen. Der Umsatz liegt mit 19,2 Mio. € genauso wie die Gesamtleistung von 20,4 Mio. € über dem des Vorjahreszeitraumes.

      Aufgrund des Periodenergebnisses in Höhe von 0,8 Mio. € ergibt sich ein Earning per Share von 0,39 € (Vorjahr -0,14 €). Der operative Cash Flow trug mit 3,6 Mio. € zu einer Steigerung der liquiden Mittel von 8,3 Mio. € auf knapp 12 Mio. € bei.

      Im TV-Bereich setzten die Odeon-Tochterfirmen die Produktion der Serien "SK Kölsch" und "Wolffs Revier" für Sat.1, "Ein Fall für zwei" und "Der Ermittler" für das ZDF und "Die Kommissarin" für die ARD fort.

      "Die Odeon Film arbeitet außerdem konstant an der Erweiterung ihrer Genre-Palette und sieht sich trotz des angespannten Marktumfeldes im TV-Markt gut positioniert", so der Vorsitzende des Vorstands, Hans Joachim Mendig.

      Im Segment Film wurde mit den Vorbereitungen zu dem Kinofilm "Pura Vida" begonnen. Erfolgreich verlief der Kinostart der Kästner-Produktion "Das fliegende Klassenzimmer" mit 1,8 Mio. Besuchern. Die Co-Produktion wurde zudem mit dem Deutschen Filmpreis ausgezeichnet. Erfreulich startete auch die australische Co-Produktion "Long Walk Home" mit über 160.000 Besuchern.






      Haim Saban wird neuer Aufsichtsratsvorsitzender der ProSiebenSat.1 Media AG
      27.08.2003 (10:16)
      Adam Chesnoff zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt

      Der neu zusammengesetzte Aufsichtsrat der ProSiebenSat.1 Media AG hat Haim Saban, Chairman und CEO der Saban Capital Group, einstimmig zum Vorsitzenden des Aufsichtrats bestimmt. Zum stellvertretenden Vorsitzenden des Gremiums wurde einstimmig Adam Chesnoff, President und Chief Operating Officer der Saban Capital Group, gewählt.

      Die Neuwahl des Vorsitzenden und seines Stellvertreters erfolgte im Zuge der Berufung neuer Mitglieder des Aufsichtsrats nach der Übernahme von rund 36 Prozent des Grundkapitals der ProSiebenSat.1 Media AG durch die Saban Capital Group. Bislang hatte Dr. Michael Jaffé, Insolvenzverwalter der KirchMedia GmbH & Co. KGaA, den Vorsitz des Aufsichtsrats inne. Sein Stellvertreter war Wolfgang Hartmann, Mitglied des Vorstands der Commerzbank AG.
      Avatar
      schrieb am 01.09.03 18:06:57
      Beitrag Nr. 114 ()
      TV-Loonland: METALHEADS RÜSTEN ZUM STURM AUF DIE CROISETTE
      01.09.2003 (16:17)

      Brandneue Serie von TV-Loonland feiert nach BCC-Sendestart im Herbst bei der MIPCOM Junior Premiere

      TV-Loonland hat die Produktion seiner brandneuen und aberwitzigen Zeichentrickserie Metalheads abgeschlossen und wird die fertige Staffel auf der diesjährigen MIPCOM Junior vorstellen. Dies gab Peter Völkle, Vorstandsvorsitzender der TV-Loonland, bekannt.

      Die in Zusammenarbeit mit dem ZDF unter Beteiligung der CBBC entstandene Co-Produktion (26 x 11 Min.) erzählt in einer gelungenen Mischung aus irren Comedy-Gags und mittelalterlich derben Späßen die Abenteuer fünf ungleicher Freunde, die echte "Ritter ohne Furcht und Tadel" werden wollen. Die unter der Regie von Chris Hermans, dem Regisseur der Nickelodeon-Produktionen "Rugrats" und "Rocketpower", entstandene Serie Metalheads wird in diesem Herbst von der BBC und voraussichtlich im Frühjahr/Sommer 2004 vom ZDF ausgestrahlt.

      Metalheads spielt im Mittelalter und erzählt die Erlebnisse einer bunt zusammengewürfelten Bande von fünf Kids (2 Mädchen und 3 Jungs), denen es durch einen Zufall gelingt, in die angesehene Akademie für zukünftige ehrenwerte Ritter (Metalheads) aufgenommen zu werden. In keinster Weise für dieses Vorhaben qualifiziert, versuchen diese tollpatschigen Außenseiter sich an einem Institut durchzuschlagen, das eigentlich nur einer Elite junger Herren von Adel und besonderem Geschick offen steht - wo also genau diejenigen Eigenschaften vonnöten sind, an denen es den fünf Helden der Serie fehlt. Metalheads ist für die Altersgruppe der 6- bis 11-jährigen ausgelegt und besticht durch einen fantasievollen Mix aus Monty Python und Ritter-Epos, garniert mit viel Schlamm und mittelalterlicher Fröhlichkeit.

      "Wir sind stolz, in diesem Jahr bei der MIPCOM Junior diese witzige neue Serie präsentieren zu können", so Völkle. "Metalheads ist eine herrlich abgedrehte Story zu einem immer wieder spannenden Thema. Die edlen Ritter des Mittelalters waren zwar bereits Gegenstand unzähliger Kinofilme und Fernsehsendungen, doch wurden sie für Kinder nur selten derart komisch dargestellt. Die erneute Zusammenarbeit mit dem ZDF hat uns viel Spaß gemacht, und auch die Unterstützung der BBC war hervorragend. Wir können es kaum erwarten, die Serie dem Publikum vorzustellen."



      TV-Loonland gehört weltweit zu den bedeutendsten Produzenten, Rechtehändlern, Merchandising- und Home Entertainment - Anbietern auf dem Gebiet Kinder- und Jugend-Entertainment. Mit dem Börsengang an den Neuen Markt im März 2000 eröffnete sich das 1989 gegründete Medienunternehmen neue Expansionsmöglichkeiten und tätigte eine Reihe wichtiger strategischer Akquisitionen. TV-Loonland, mit eigenen Kreativ-Teams und Produktionsstätten in Kontinentaleuropa, Großbritannien und den USA, einem außergewöhnlichen Rechtekatalog und Distributionsfokus auf Europa, Nord- und Südamerika gehört als "Independent Powerhouse" zu den wichtigsten internationalen Majors. Die TV-Loonland AG ist am Premiumsegment der Deutschen Börse, dem Prime Standard, gelistet (ISIN DE000534840).





      TV-Loonland erreicht mit Umsatz in Q2 wieder Vorjahresniveau
      29.08.2003 (22:19)
      TV-Loonland erreicht mit Umsatz in Q2 wieder Vorjahresniveau - Jahresüberschuss von 0,4 Mio. Euro

      Tochter Metrodome vor Turnaround - Mögliche Trendwende im Medienmarkt?

      Die Umsatzerlöse von TV-Loonland fielen im 1. HJ 2003 aufgrund des weiter schwierigen Werbemarktes für Fernsehen mit 9,2 (15,3) Mio. Euro deutlich geringer als im Vorjahr aus. Allerdings zeigten sich im Verlauf von Q2 erste Anzeichen, die auf eine mögliche Trendwende bei der Nachfrage nach TV-Programm in den kommenden Monaten hindeuten könnten. Der gegenüber dem Vorjahr stabile Umsatz von TV-Loonland in Q2 von 5,8 (Q2 Vj.: 6,2) Mio. Euro war jedoch durch Sondereffekte geprägt: Als Einmaleffekt wurden die Video- und DVD-Umsätze der Tochter Metrodome mit dem Top-Titel Donnie Darko gebucht.

      In den kommenden Monaten - besonders im Umfeld der mit Spannung erwarteten Messe MIPCOM 2003 im Oktober - dürfte sich erweisen, ob die derzeit erkennbare positivere Stimmung im Werbemarkt auch für eine nachhaltige Belebung im Lizenzgeschäft sorgen kann. Die TV-Loonland Gruppe ist mit attraktiven neuen Eigenproduktionen und einer umfangreichen Filmbibliothek als weltweit zu den führenden Independent Majors für Kinder- und Jugendprogramm zählendes Medienunternehmen sehr gut positioniert, um von einer Trendwende im Markt überproportional profitieren zu können.

      Auch in Q2 setzte sich der erfolgreiche Geschäftsverlauf der britischen Tochter Metrodome fort. Der große Erfolg des Films Donnie Darko auf Video und DVD unterstützte die positive Wirkung der seit dem Einstieg 2001 getroffenen operativen, strukturellen und personellen Maßnahmen. Video und DVD zu diesem Film, der im vergangenen Jahr in Großbritannien mehr als 1,5 Mio. Pfund an der Kinokasse erlöste, zählten im Video- und DVD-Verkaufsgeschäft des zweiten Quartals zu den erfolgreichsten Titeln. Nach dem Verkaufsstart am 12. Mai wurden bis Ende August mehr als 150.000 Einheiten verkauft. Metrodome gelang im 1. HJ nach verlustreichen Jahren ein ausgeglichenes Ergebnis, das auch für das gesamte GJ 2003 erreicht werden soll.



      Auf der Kostenseite wirkten sich die Maßnahmen, die innerhalb der TV-Loonland Gruppe seit vergangenem Jahr ergriffen wurden, zunehmend positiv aus: Insgesamt führten die Maßnahmen zu einem Rückgang des Personalaufwands um 27 % auf 2,2 (Vj. 3,1, Q1: 1,1) Mio. Euro sowie zu einer Reduzierung der sonstigen betrieblichen Aufwendungen um 28 % auf 4,4 (Vj. 6,2; Q1 2,0) Mio. Euro.

      Dadurch konnte TV-Loonland das positive EBITDA gegenüber Q1 auf 3,2 (Vj. 5,5, Q1: 1,1) Mio. Euro weiter stark verbessern. In den ersten sechs Monaten 2003 erzielte TV-Loonland ein positives EBIT von 0,8 (-7,9) Mio. Euro. Insgesamt konnte der Jahresüberschuss gegenüber Vorjahr und Q1 mit +0,4 (Vj. -5,6; Q1: -0,9) Mio. Euro deutlich verbessert werden.

      TV-Loonland rechnet im 2. HJ unterstützt durch die Fertigstellung der geplanten potenzialstarken Neuproduktionen und die anstehende wichtige Einkaufsmesse MIPCOM 2003 mit einer Umsatzbelebung im traditionellen Lizenzgeschäft. Trotz der ersten Anzeichen einer möglichen Trendwende im Markt und weiterer Erfolge im Geschäftsfeld Home Entertainment im 2. HJ erwartet der Vorstand insgesamt noch ein schwieriges Jahr 2003, in dem das Ziel eines positiven EBITDA jedoch erreicht wird.







      e-m-s mit European Musik-DVD-Award ausgezeichnet
      01.09.2003 (17:02)
      "Red Room & Elements" gewinnt Auszeichnung für den besten Ton

      Die DVD "Red Room & Elements" wurde mit dem "European Musik-DVD-Award" ausgezeichnet. Der hervorragende Ton und die Weltneuheit "Virtual Surround for Headphones" hat die achtköpfige Fachjury überzeugt und der e-m-s new media group den Award für den besten Ton eingebracht.

      Bei der ersten Preisverleihung der "European Musik-DVD-Awards" am letzten Freitag in Berlin konnte Geschäftsführer Herbert Kallus den Preis "Bester Ton" für die Chill-Out DVD "Red Room & Elements" entgegennehmen. Diese Musik DVD, die als erste Musik-DVD weltweit mit "Virtual Surround für Headphones" ausgestatte wurde, beweist e-m-s einmal mehr die Kreativität und die herausragenden Leistungen der Mitarbeiter der e-m-s media group. Dazu der für dieses Projekt verantwortliche Tonmeister Andreas Beverungen: "Diese DVD bietet nicht nur einen hervorragenden Ton und atemberaubende Naturaufnahmen, sondern auch die bisher einmalige Möglichkeit, mittels "Head Cinema" die perfekte Illusion eines im Raum platzierten Surround Systems im Kopfhörer zu erzeugen. Das Ergebnis ist ein Surround Sound in Kinoqualität, der mit handelsüblichen Kopfhörern zu genießen ist."

      Wieder einmal konnte e-m-s Ihrem Ruf als DVD-Pionier gerecht werden. In den Studios von e-m-s wurde 1997 die erste DVD in Deutschland produziert und 1999 die erste DVD 18 in Europa.


      (Anmerkung: schöner Kursanstieg heute...verleidet mal wieder zur Gewinnmitnahme)
      Avatar
      schrieb am 02.09.03 16:07:48
      Beitrag Nr. 115 ()
      MEDIA! AG und Mediarent Gürtler & Mack GmbH stellen operatives Geschäft ein
      01.09.2003 (19:43)


      Das Amtsgericht München – Insolvenzgericht - hat mit Beschlüssen vom 01.09.2003 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MEDIA! AG für innovative Medientechnologie (ISIN DE0006633308) und Mediarent Gürtler & Mack GmbH eröffnet und Rechtsanwalt Herr Dr. Wolfgang Ott, München, in beiden Verfahren zum Insolvenzverwalter ernannt.

      Der Geschäftsbetrieb beider Gesellschaften wird eingestellt. Laufende Aufträge werden noch ordnungsgemäß abgewickelt.
      Avatar
      schrieb am 07.09.03 11:19:34
      Beitrag Nr. 116 ()
      Unter http://www.hv-info.de/ kann man sich bestens aktuell informierten.
      U.a. über AdHoc-Meldungen, Geschäfts- und Quartalsberichte, HV-Termine und -Berichte, HV-Beschlüsse....


      Aktuelle Quartalsberichte über:

      TV-Loonland AG

      Odeon Film AG

      CineMedia Film AG Ge...

      TV-Loonland AG

      Procon Multimedia AG

      CineMedia Film AG Ge...

      Odeon Film AG
      Avatar
      schrieb am 12.09.03 17:29:06
      Beitrag Nr. 117 ()
      Grüß Dich "Harry.Alexe"

      Schon merkwürdig, seit dem die Meldung von UFO raus ist, versucht so ein damischer Depp
      Zugriff auf meinen PC zu bekommen. *LACHMICHWECH*

      Tja..das war wohl nichts mein"Fruend" und wird auch nix werden.. :D
      Warum verrate ich nicht ;)

      Was ich habe hier verrate ist Folgendes,
      nämlich die ID des damischen Deppen,
      der kann sich jetzt warm anziehen kann :D:D:D

      Inetnum.: 62.220.8.0.-66.220.11.255
      Netname: DE Berlinkomm-DSLnet6
      Online-C: alll22-RIPE
      Harry.Alexe@berlinkomm.net 200305516
      Avatar
      schrieb am 22.09.03 17:11:21
      Beitrag Nr. 118 ()
      IC-Börsencup: Die Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre (SdK), Börse Online, und die DABbank suchen den erfolgreichsten Investmentclub Deutschlands / Anmeldeschluss ist der 28. September 2003

      Am 13. Oktober 2003 startet die Meisterschaft der Investmentclubs in Deutschland für die Saison 2003/2004. Der IC-Börsencup wird gemeinsam von der SdK, der DABbank und von Börse Online veranstaltet. Über den Zeitraum eines Jahres wird unter den Teilnehmern der beste Club Deutschlands ermittelt. Gewonnen hat, wer bis zum 13. Oktober 2004 aus dem virtuellen Startkapital von einer Million Euro den höchsten Depotwert erzielt. Dabei stehen zwei Spielstärken zur Auswahl: konservative Liga (Aktienanteil kleiner als 50 Prozent) und die chancenorientierte, spekulative Liga (Aktienanteil größer 50 Prozent). Anmeldeschluss ist der 28. September.

      Alle Teilnehmer müssen ihren Investmentclub kurz präsentieren, ihre langfristige Strategie erläutern und die einzelnen Wertpapierorders kommentieren. Die Depots werden offen geführt, Kommentare und Ranglisten sind unter www.ic-boersencup.de zu beobachten. So bietet das Börsenspiel auch Privatanlegern interessante Einblicke in die unterschiedlichen Anlagestrategien.

      Am Ende der Spielzeit und auch schon zur Halbzeit am 13. April 2003 erwarten die erfolgreichsten Clubs Reisen zu vier großen Fondsgesellschaften in Europa (London, Luxemburg, München und Zürich). Dort haben die Gewinner der jeweiligen Liga die Chance, den Anlageprofis bei der täglichen Arbeit über die Schulter zu schauen. Zudem erhalten die vier Sieger-Clubs ein Jahr lang die kostenlose Mitgliedschaft in der SdK (mit Zeitschrift AktionärsReport) sowie den IC-Börsencup-Pokal. Alle Informationen zum Start des IC-Börsencup 2003/2004 und zu den Teilnahmebedingungen finden Sie unter www.ic-boersencup.de.

      München, 22. September 2003
      Avatar
      schrieb am 24.09.03 14:17:50
      Beitrag Nr. 119 ()
      Adhoc-Meldung nach § 15 WpHG

      Advanced Medien führt Kapitalherabsetzung durch


      München, 24. September 2003 -

      Die Advanced Medien AG (WKN 509 300, ISIN DE-0005093009) führt gemäß Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 20. Juni 2003 und Eintragung in das Handelsregister des Amtsgerichtes München am 3. Juli 2003 die Kapitalherabsetzung durch. Das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 17.955.000,-, eingeteilt in 17.955.000 Stückaktien, wird um EUR 16.159.500,- auf EUR 1.795.500,- herabgesetzt. Die Herabsetzung erfolgt nach den Vorschriften über die vereinfachte Kapitalherabsetzung (§§ 229 ff. AktG), um Wertminderungen auszugleichen, sonstige Verluste zu decken und Beträge in die Kapitalrücklage einzustellen. Die Herabsetzung des Grundkapitals erfolgt durch Zusammenlegung der Aktien im Verhältnis 10 : 1. Die Kapitalherabsetzung wird in der Weise durchgeführt, daß je 10 alte Stückaktien (WKN 509 300, ISIN DE-0005093009) zu 1 neuen Stückaktie (WKN 126 218, ISIN DE-0001262186 ) im rechnerischen Nennwert von EUR 1,- zusammengelegt werden.

      Die Umstellung der Börsennotiz wird am 06. Oktober 2003 nach Börsenschluss erfolgen. Ab Dienstag, dem 07. Oktober 2003 werden nur noch die Aktien aus dem herabgesetzten Grundkapital (WKN 1260218, ISIN DE-000 1262186) gehandelt. Die Aktionäre, für deren Aktienbestand ein Spitzenausgleich erforderlich ist, werden gebeten, ihrer Bank den Auftrag zu erteilen, ihren Bestand an Aktien durch Zu- bzw. Verkauf der erforderlichen Aktienspitzen auf- bzw. abzurunden. Die Regulierung der Spitzenbeträge ist bis spätestens 17. November 2003 vorzunehmen.

      Die vollständige Bekanntmachung zur Herabsetzung wird im elektronischen Bundesanzeiger und in der Financial Times Deutschland am 26. September 2003 veröffentlicht.

      Die Umsetzung der Kapitalherabsetzung ist eine von mehreren Maßnahmen im Rahmen des am 19.03.2003 angezeigten Verlustes in Höhe der Hälfte des Grundkapitals und ein weiterer Schritt dazu, die Verschmelzung mit einem nicht börsennotierten Partnerunternehmen umsetzen zu können.


      Der Vorstand


      --- english ---


      Ad-hoc release pursuant to § 15 Wertpapierhandelsgesetz [German Securities Trading Act]

      Advanced Medien AG carries out capital reduction

      Munich, September 24, 2003 - Advanced Medien AG (SIN 509 300, ISIN DE- 005093009) today announced that it will carry out the capital reduction as resolved by its annual general meeting on June 20, 2003 and pursuant to the entry in the commercial register of the Munich Local Court on July 3, 2003. The company`s capital stock will be reduced from EUR 17,995,000.00, divided up into 17,955,000 no-par value shares, by EUR 16,159,500.00 to EUR 1,795,000.00. The reduction is carried out in accordance with the regulations regarding simplified capital reductions (§§ 229 ff. German Stock Corporation Act) in order to offset impairments, cover other losses and transfer funds to additional paid-in capital. The reduction of the capital stock is carried out by way of a reverse stock split at a ratio of one for ten. To carry out the capital reduction, each ten old no-par value shares (SIN 509 300, ISIN DE-0005093009) will be converted into one new no-par value share (SIN 126 218, ISIN DE-00!
      01262186) with a mathematical value of EUR 1.00.

      The change of the stock exchange listing will be made on October 06, 2003 after the market close. From tuesday, October 07, 2003, trading will be limited to the shares of the reduced capital (SIN 126 218, ISIN DE-0001262186). Shareholders for whom the capital reduction results in fractional shares are requested to ask their bank to round off their number of shares by purchasing or selling fractional shares as necessary. Fractional shares must be adjusted by November 17, 2003 at the latest.

      The full announcement of the capital reduction will be published in the electronic Federal Bulletin and in the Financial Times Deutschland on September 26, 2003.

      Carrying out the capital reduction is one of several measures related to the loss amounting to half of the capital stock of the company that was reported on March 19, 2003, and a further step towards implementing the merger with an unlisted partner company.


      The management board


      ---------------------------------------------------
      Der Börsenkurs von 24.09.03, 13:31:09: 0,25

      --
      Rufen Sie folgende URL auf, um sich abzumelden:
      http://www.advanced-medien.de/abmelden_confirm.php?email=die…
      Avatar
      schrieb am 06.10.03 07:21:37
      Beitrag Nr. 120 ()
      Nachrichten: BKN AG kündigt neues Projekt, neues Talent und beschleunigten Jahresbericht an 

      BKN International AG, das an der Frankfurter Wertpapierbörse gelistete deutsche Medienunternehmen für Kinderunterhaltung, kündigt heute folgendes an: BKN hat ein neues und aufregendes Projekt namens "Scruff" genehmigt, das aus 65 nagelneuen animierten Episoden besteht und 2,376 Mio. Euro kostet. Das Projekt, produziert von dem renommierten spanischen Studio Docon, wird europäischen Inhalt in europäische Schlüsselmärkte wie Frankreich, Deutschland, GB sowie der USA und Asien einschließlich Japan und Australien plazieren. BKN erwarb die TV, Video und Lizensierungsrechte an der Serie mit allen 65 Episoden und ist bereit zum Ausliefern.

      Das Unternehmen hat eine Vereinbarung mit Richard Ungar erreicht, Executive Producer der Serie "Legend of the Dragon" zu sein. Richard Ungar ist z.Z. Präsident der Marvel Character Group and Executive Producer der in hohem Grade erfolgreichen Serien "X-Men: Evolution" und "Spiderman: the Animated Series".Herr Ungar ist ein Altstar und eine grosse Verstärkung des BKN Teams.

      Um maximale Transparenz in seinem sich ständig verbessernden Geschäft zur Verfügung zu stellen, bemüht sich die Firma, seinen Konzernjahresbericht für das am 30. September endende Geschäftsjahr, auf eine beschleunigte Grundlage hin schon im November 2003 zu veröffentlichen.







      Nachrichten: Intertainment: Gericht bestimmt 20. April 2004 als neuen Termin zur Hauptverhandlung im Rechts 

      Die Richterin des US District Court of California hat den 20. April 2004 als Beginn der Hauptverhandlung im Rechtsstreit der Intertainment GmbH gegen Franchise Pictures festgelegt.

      Ursprünglich sollte die Hauptverhandlung bereits am 5. August 2003 beginnen. Das Gericht hatte diesen Termin Mitte Juni bestätigt und legte insgesamt 16 Verhandlungstage fest. Etwa einen Monat später verschob das Gericht diesen Termin jedoch wegen eines vorrangig zu terminierenden Strafprozesses. Die Richterin hatte in der Mitteilung über die Verschiebung die Parteien aufgefordert, sich auf einen Prozessbeginn im März, April, Mai oder August 2004 zu einigen. Mit der Bekanntgabe des neuen Termins hat sich der bei Gericht gestellte Antrag von Intertainment, den Prozess noch in diesem Jahr beginnen zu lassen, erledigt.

      Intertainment und Franchise Pictures befinden sich seit Dezember 2000 wegen betrügerisch überhöhter Budgets im Rechtsstreit. Die Intertainment Licensing GmbH, eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der Intertainment AG, macht einen Schadensersatz in Höhe von mindestens 100 Millionen US-Dollar geltend.


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