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    Insolvenzverfahren eröffnet - keine AdHoc !!! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 02.05.03 12:00:46 von
    neuester Beitrag 02.05.03 20:16:08 von
    Beiträge: 19
    ID: 727.454
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      Avatar
      schrieb am 02.05.03 12:00:46
      Beitrag Nr. 1 ()
      Immer noch bemerkenswerte Zustände unter den Aktien des ehemaligen Skandalsegments Neuer Markt. Über das Vermögen der Swing! AG wurde das Insolvenzverfahren eröffnet, ohne dass die Aktionäre per AdHoc darüber informiert wurden :O :mad:
      Avatar
      schrieb am 02.05.03 12:04:36
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hallo WO:Surfer,

      na auch noch dabei?
      Woher hast Du diese Info. Ich weiß eigentlich garnichts mehr, was mit Swing nun passiert. Eigentlich sollte doch HV sein (seit 19.2).
      Wie geht es nun weiter?

      Kannst mir ruhig auch privat antworten.

      Gruß, Warren
      Avatar
      schrieb am 02.05.03 12:05:26
      Beitrag Nr. 3 ()
      Naja, die Insolvenz von Swing ist schon seit Jahren absehbar, insofern ist das keine Überraschung und nicht unbedingt adhoc-pflichtig ;)
      Avatar
      schrieb am 02.05.03 13:17:39
      Beitrag Nr. 4 ()
      @ Mandrella: Ist dies Dein Ernst, dass so etwas nicht AdHoc-pflichtig ist ??? Oder wolltest Du uns einfach Deine tolle Überlegenheit vermitteln ???
      Avatar
      schrieb am 02.05.03 13:52:23
      Beitrag Nr. 5 ()
      Man, darf Mandrella nun keine Scherzchen mehr machen?
      Logisch ist diese Meldung eigentlich adhoc-pflichtig.
      Ja aber: eine solche Meldung kostet einfach auch Geld, das hat man nicht mehr. Und wenn die Deutsche Börse gegen das Unternehmen wegen Verstoßes gegen die Börsenregeln eine Strafe festlegt, dann wird sie Schwierigkeiten bei der Vollstreckung haben. Also ist es wirklich schon mehr oder weniger egal, ob da eine adhoc kommt oder nicht. Wer in swing investiert war, und nur ein klein wenig Bilanzen lesen konnte, dem war dieser logische Schritt einfach klar.

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      schrieb am 02.05.03 16:02:30
      Beitrag Nr. 6 ()
      @ Surfer

      Hast Du eine Quelle für uns?!

      Gruß

      Lukim
      Avatar
      schrieb am 02.05.03 16:19:45
      Beitrag Nr. 7 ()
      Kaarst, den 11.02.2003

      Insolvenzantrag über das Vermögen der Swing! AG gestellt

      Der Vorstand der Gesellschaft hat heute bei dem Amtsgericht in Düsseldorf beantragt, über das Vermögen der Swing! Entertainment Media AG aufgrund von Zahlungsunfähigkeit das Insolvenzverfahren zu eröffnen.

      Die für den 19. Februar 2003 anberaumte Hauptversammlung findet an diesem Tage nicht statt und wird auf unbestimmte Zeit verschoben.

      Ansprechpartner:
      Swing! Entertainment Media AG, Industriestr. 8, D-41564 Kaarst
      Investor Relations:
      Marion Morell
      Tel: +49(0)21 31 - 40 66 253
      Fax: +49(0)21 31 - 40 66 260
      E-Mail: ir@swing-ag.de

      ISIN: DE0005474407 // WKN: 547 440
      Börsenkürzel SGV; Bloomberg SGV GR; Reuters SGVG.F
      Neuer Markt, Frankfurter Wertpapierbörse
      Avatar
      schrieb am 02.05.03 17:36:47
      Beitrag Nr. 8 ()
      @ Börsenaufsicht: Schon einmal etwas von dem Unterschied zwischen Antrag und Verfahrenseröffnung gehört ???

      @ Lukim: Boardmail !
      Avatar
      schrieb am 02.05.03 18:47:26
      Beitrag Nr. 9 ()
      hallo surfer,

      danke für deinen hinweis. was spricht dagegen, die quelle deiner erkenntnis ins netz zu stellen?
      was ist ungewöhnlich an der verfahrenseröffnung, wenn durch den antrag die sachlage klar ist?

      gruss
      Avatar
      schrieb am 02.05.03 19:21:41
      Beitrag Nr. 10 ()
      @ Börsenaufsicht: Was ich ins Netz stelle, steht mir frei. Ich bin für die IR von Swing! nicht verantwortlich. Hier im Board wimmelt es von Bessernwissern und nicht jeden muß ich mit Gratisrecherchen beglücken ...

      Natürlich war es nach dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahres durchaus realistisch bzw. sogar wahrscheinlich, dass es auch zur Eröffnung des Verfahrens kommt. Nichts desto trotz, ist es ein wesentlicher kursbeeinflussender Faktor, der bewusst bzw. stümperhaft nicht gemäß der Gesetzeslages publiziert wird. Sicher war es nicht, vgl. hierzu bspw. Schnigge ...
      Avatar
      schrieb am 02.05.03 19:27:06
      Beitrag Nr. 11 ()
      Hallo WO:Surfer,

      was hast Du denn mit Swing Entertainment zu tun.
      Ich hoffe wirklich, dass Du da nicht zu viel verloren hast.
      Ich hatte auch schon meine Pleiten: zwei in den 80-igern und eine in den 90-igern.

      Gruss von Goldi
      Avatar
      schrieb am 02.05.03 19:33:22
      Beitrag Nr. 12 ()
      @ Goldi: Doch, diesmal hat es mich leider erwischt. Schau Dir mal die Buchwerte und die Eigenkapitalquote vor der Inso an ...
      Avatar
      schrieb am 02.05.03 19:45:17
      Beitrag Nr. 13 ()
      WO:Surfer, vielleicht fällt der Insolvenzgrund ja noch weg nach § 212 InsO ! ;)
      Avatar
      schrieb am 02.05.03 19:45:48
      Beitrag Nr. 14 ()
      Ich hoffe, dass es nicht zu schlimm ist.
      Die meisten Verluste hat man nach ein paar Monaten verdaut, aber es gibt auch welche, da zittern einem nach 5 Jahren noch die Knie, wie ich aus Erfahrung weiss.

      Kopf hoch, vielleicht haben wir ja mit IPC Glück. Ich glaub jedenfalls dran.

      Gruss Goldi

      Werde mir mal die Swing Kennziffern von früher anschauen.
      Avatar
      schrieb am 02.05.03 19:53:07
      Beitrag Nr. 15 ()
      @ Strohmann: Klar, theoretische Möglichkeiten gibt es immer. Aber: Man hatte nun weitere 3 Monate Zeit seit Mitte Februar und hat wieder nichts auf die Reihe gekriegt ...
      Avatar
      schrieb am 02.05.03 19:58:48
      Beitrag Nr. 16 ()
      WO:Surfer, ich hab mir mal die Zahlen von füher angeschaut.

      Die haben wohl zwar nicht unmittelbar auf Insolvenz hingedeutet, aber weisst Du warum ich da keine gekauft hätte: Die wären mir viel zu klein gewesen. Ich kaufe aus Prinzip keine Firmen mit Umsätzen unter 50 Mio Euro.

      WO:Surfer, schau Dir mal meine Lieblingsaktie DEAG an.
      Da kann man wahrscheinlich über die nächsten 9 Monate sehr viel verdienen.
      Avatar
      schrieb am 02.05.03 20:07:04
      Beitrag Nr. 17 ()
      @ Goldknig: Solche Regeln helfen einmal, das andere mal geht einem eine Gelegenheit durch die Lappen. Man steckt halt nicht drin und hat als Kleinanleger immer die schlechteren Informationen ...
      Avatar
      schrieb am 02.05.03 20:09:00
      Beitrag Nr. 18 ()
      @ Goldknig: Die Liquiditätsknappheit 1. Grades war schon länger erkennbar; aber bereits die Liquidität 2. Grades war vertretbar. Eigenkapitalquote war eher überragend gut.
      Avatar
      schrieb am 02.05.03 20:16:08
      Beitrag Nr. 19 ()
      Ja, aber bei die sehr kleinen Firmen gehen halt auch schneller über die Wupper.

      So, jetzt genieße ich eine Flasche Rotwein aus Südafrika, wohin ich mich hoffentlich in 2 bis 3 Jahren absetzen kann.
      Hierzu müssen allerdings IPC und DEAG erst noch richtig laufen, dann hätte ich meine Unabhängigkeit nach ca. 25 Börsenjahren geschafft.

      Gruß und schönes Wochenende

      Goldi


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