Deutsche Telekom, wer hätte das gedacht ? (Seite 4250)
eröffnet am 15.05.03 15:27:27 von
neuester Beitrag 17.05.24 11:29:46 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 29.454.192 von risk0207 am 24.05.07 17:20:37Obermann schmollt nicht,dafür hat er keine Zeit, der handelt lieber.
Und das ist auch gut so.
Der Bulle
Und das ist auch gut so.
Der Bulle
Wortlaut des Anhörungsschreibens
Herrn
XXX
XXXX XX
99999 XXXXXXXXXX
PersNr. 999999999
02. April 2007
Beabsichtigte Zuweisung einer Tätigkeit im Unternehmen XXXDeutsche Telekom Netzproduktion GmbH (oder Kundenservice GmbH oder Technischer Service GmbH)XXX
Anhörung gemäß § 28 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
Sehr geehrter Herr XXXXXXX,
wir beabsichtigen, Ihnen gemäß § 4 Absatz 4 Satz 2 und 3 Postpersonalrechtsgesetz (PostPersRG) vom 01.07.2007 bis zum 30.06.2010 vorübergehend eine Tätigkeit im Unternehmen Deutsche Telekom XXXsiehe obenXXX GmbH zuzuweisen.
Diese GmbH wird zurzeit noch aus rein rechtlichen Gründen unter anderem Namen im Handelsregister geführt.
Es handelt sich bei der GmbH um eine 100 % Tochtergesellschaft der Deutschen Telekom AG.
Wir weisen darauf hin, dass sich die Bezeichnung unter Markenrechtsgesichtspunkten noch ändern kann.
Sie sollen dort mit der Tätigkeit XXXXXX am Dienstort XXXXXX beschäftigt werden.
Ihre Arbeitszeit wird gem. § 2a Telekom-Arbeitszeitverordnung (T-AZV)mit der betriebsüblichen Arbeitszeit des Unternehmens Deutsche Telekom XXXsiehe obenXXX GmbH festgelegt.
Die konkrete betriebsübliche Arbeitszeit ist von dem Ergebnis der Tarifverhandlungen abhängig und steht aus diesem Grund noch nicht fest.
Bei der Zuweisung handelt es sich um eine dienstrechtliche Maßnahme, bei der Ihre Rechtsstellung als Beamtin/Beamter nicht berührt wird.
Ihr Beamtenstatus bleibt im vollen Umfang erhalten.
Sie haben Anspruch auf die Ihrer Laufbahn- und Besoldungsgruppe entsprechende Besoldung.
Ihr Beihilfeanspruch bleibt bestehen. Die Zeit der Zuweisung ist ruhegehaltfähig.
Ihre Pflichten als Beamtin/Beamter (z.B. die Dienstleistungspflicht) bestehen unverändert fort.
Sie gehören weiterhin organisatorisch der Deutschen Telekom AG, Tl NL Süd an.
Der Konzernvorstand der Deutschen Telekom hat beschlossen, im Rahmen des Betriebsübergangs gem. § 613 a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Ihren bisherigen Beschäftigungsbereich mit Wirkung vom 01.07.2007 auszugründen und in eine eigene Konzerngesellschaft, der Deutsche Telekom XXXsiehe obenXXX GmbH, einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft der Deutschen Telekom AG, zu verlagern.
Alle Arbeitsplätze und die damit verbundenen Aufgaben gehen daher auf die Deutsche Telekom XXXsiehe obenXXX GmbH über.
Dies bedeutet für Sie konkret, dass die Ausübung Ihrer bisherigen Tätigkeit nicht mehr in der Deutschen Telekom AG, sondern zukünftig nur noch in der Deutsche Telekom XXXsiehe obenXXX GmbH im Rahmen einer Zuweisung nach § 4 Absatz 4 Satz 2 und 3 PostPersRG möglich ist.
An Ihrem Status als aktiver Beamter ändert sich durch diesen Betriebsübergang und der damit verbundenen erforderlichen Zuweisung nichts.
Die Deutsche Telekom AG hat in der Vergangenheit massiv Kunden und damit Marktanteile verloren.
Um dieser bedrohlichen Entwicklung entgegen zu wirken, sind Veränderungen im Unternehmen zur Steigerung der Servicequalität und der Wettbewerbsfähigkeit erforderlich.
Wir haben uns daher entschieden, einen großen Teil der kundennahen Tätigkeiten und der operativen Netzinfrastruktur in eigene Gesellschaften auszugründen.
Mit diesem Schritt spezialisieren und fokussieren wir uns auf unsere essentiellen Prozesse.
Die Vorteile für den Kunden sind:
■ Höhere Qualität für Kunden
■ Schnellere und flexiblere Reaktion auf Kundenanliegen
■ Höhere Produktivität sichert preisliche Wettbewerbsfähigkeit
■ Fokussierung auf hochwertige, kundennahe Tätigkeiten
■ Effizienzsteigerung bei standardisierten Geschäftsvorfällen
Für unsere Mitarbeiter wollen wir mittelfristig in diesen Gesellschaften eine stabile Beschäftigungsperspektive bieten.
Das dringende betriebliche und personalwirtschaftliche Interesse an der Zuweisung von Tätigkeiten der neuen Konzerngesellschaft Deutsche Telekom XXXsiehe obenXXX GmbH besteht darin, reibungslose Arbeitsprozesse sicherzustellen und die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern.
Gerade die Sicherstellung der reibungslosen Arbeitsprozesse ist nur unter Nutzung des Know-hows und des Erfahrungspotenzials der bisherigen Kräfte möglich.
Ebenso lässt sich eine Steigerung von Effektivität und Effizienz und damit einhergehend der Wettbewerbsfähigkeit nur erzielen, wenn die mit den bisherigen Aufgaben be- und vertrauten Kräfte in die notwendigen Prozessanalysen einbezogen werden können.
Da der Deutschen Telekom AG die Beschäftigungspflicht für ihre Beamten obliegt, stellt das Personaleinsatzinstrument Zuweisung kurzfristig und einheitlich die Weiterbeschäftigung der Beamten im aktiven Beamtenverhältnis auf den bisherigen Arbeitsplätzen sicher.
Vor diesem Hintergrund beabsichtigen wir Ihnen Ihre bisherigen Tätigkeiten bei der Deutsche Telekom XXXsiehe obenXXX GmbH befristet ab dem 01.07.2007 bis zum 30.06.2010 zuzuweisen.
Anliegenden Informationsschreiben entnehmen.
In allen Fragen im Zusammenhang mit der Deutsche Telekom XXXsiehe obenXXX GmbH und der Zuweisung wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Führungskraft.
Der anliegende Fragebogen eröffnet Ihnen die Möglichkeit, der beabsichtigten Zuweisung zuzustimmen.
Falls aus Ihrer Sicht Gründe gegen eine Zuweisung sprechen, haben Sie gemäß § 28 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) Gelegenheit, zu der beabsichtigten Maßnahme Stellung zu nehmen.
Wenn Sie dies in Anspruch nehmen möchten, bitten wir Sie den ausgefüllten Fragebogen bis zum 18.04.2007 an die dort vermerkte Adresse zurückzusenden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Ihr Personalservice
Anlagen
Anhörungsbogen Informationsschreiben
Der Bulle
PS: "In den am 02. April versendeten Anhörungsschreiben zu den geplanten Zuweisungen wurden die neuen Betriebe (vorläufig?) so benannt:
Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH
Deutsche Telekom Kundenservice GmbH und
Deutsche Telekom Technischer Service GmbH
Die drei GmbHs werden vermutlich die Vorratsgesellschaften sein, deren Beherrschungsverträge bei der Telekom Hauptversammlung am 03. Mai 2007 zur Abstimmung anstehen.
Bislang weden diese Telekommunikationsdienste GmbHs im Handelsregister nach den römischen Schriftstellern Plinius, Tibull und Sallust benannt. "
Tagesordnung zur HV am 3. Mai 2007
12. Beschlussfassung über die Zustimmung zum Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag mit der Plinius Telekommunikationsdienste GmbH.
13. Beschlussfassung über die Zustimmung zum Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag mit der Sallust Telekommunikationsdienste GmbH.
14. Beschlussfassung über die Zustimmung zum Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag mit der Tibull Telekommunikationsdienste GmbH.
Scheint so das Herr Obermann bereits Nägel mit Köpfen gemacht hat.
Die drei Gesellschaften sind bereits gegründet und durch Gewinnabführungsvertrag an die DT gebunden.
Ab 1. Juli geht es los.
Herrn
XXX
XXXX XX
99999 XXXXXXXXXX
PersNr. 999999999
02. April 2007
Beabsichtigte Zuweisung einer Tätigkeit im Unternehmen XXXDeutsche Telekom Netzproduktion GmbH (oder Kundenservice GmbH oder Technischer Service GmbH)XXX
Anhörung gemäß § 28 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
Sehr geehrter Herr XXXXXXX,
wir beabsichtigen, Ihnen gemäß § 4 Absatz 4 Satz 2 und 3 Postpersonalrechtsgesetz (PostPersRG) vom 01.07.2007 bis zum 30.06.2010 vorübergehend eine Tätigkeit im Unternehmen Deutsche Telekom XXXsiehe obenXXX GmbH zuzuweisen.
Diese GmbH wird zurzeit noch aus rein rechtlichen Gründen unter anderem Namen im Handelsregister geführt.
Es handelt sich bei der GmbH um eine 100 % Tochtergesellschaft der Deutschen Telekom AG.
Wir weisen darauf hin, dass sich die Bezeichnung unter Markenrechtsgesichtspunkten noch ändern kann.
Sie sollen dort mit der Tätigkeit XXXXXX am Dienstort XXXXXX beschäftigt werden.
Ihre Arbeitszeit wird gem. § 2a Telekom-Arbeitszeitverordnung (T-AZV)mit der betriebsüblichen Arbeitszeit des Unternehmens Deutsche Telekom XXXsiehe obenXXX GmbH festgelegt.
Die konkrete betriebsübliche Arbeitszeit ist von dem Ergebnis der Tarifverhandlungen abhängig und steht aus diesem Grund noch nicht fest.
Bei der Zuweisung handelt es sich um eine dienstrechtliche Maßnahme, bei der Ihre Rechtsstellung als Beamtin/Beamter nicht berührt wird.
Ihr Beamtenstatus bleibt im vollen Umfang erhalten.
Sie haben Anspruch auf die Ihrer Laufbahn- und Besoldungsgruppe entsprechende Besoldung.
Ihr Beihilfeanspruch bleibt bestehen. Die Zeit der Zuweisung ist ruhegehaltfähig.
Ihre Pflichten als Beamtin/Beamter (z.B. die Dienstleistungspflicht) bestehen unverändert fort.
Sie gehören weiterhin organisatorisch der Deutschen Telekom AG, Tl NL Süd an.
Der Konzernvorstand der Deutschen Telekom hat beschlossen, im Rahmen des Betriebsübergangs gem. § 613 a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Ihren bisherigen Beschäftigungsbereich mit Wirkung vom 01.07.2007 auszugründen und in eine eigene Konzerngesellschaft, der Deutsche Telekom XXXsiehe obenXXX GmbH, einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft der Deutschen Telekom AG, zu verlagern.
Alle Arbeitsplätze und die damit verbundenen Aufgaben gehen daher auf die Deutsche Telekom XXXsiehe obenXXX GmbH über.
Dies bedeutet für Sie konkret, dass die Ausübung Ihrer bisherigen Tätigkeit nicht mehr in der Deutschen Telekom AG, sondern zukünftig nur noch in der Deutsche Telekom XXXsiehe obenXXX GmbH im Rahmen einer Zuweisung nach § 4 Absatz 4 Satz 2 und 3 PostPersRG möglich ist.
An Ihrem Status als aktiver Beamter ändert sich durch diesen Betriebsübergang und der damit verbundenen erforderlichen Zuweisung nichts.
Die Deutsche Telekom AG hat in der Vergangenheit massiv Kunden und damit Marktanteile verloren.
Um dieser bedrohlichen Entwicklung entgegen zu wirken, sind Veränderungen im Unternehmen zur Steigerung der Servicequalität und der Wettbewerbsfähigkeit erforderlich.
Wir haben uns daher entschieden, einen großen Teil der kundennahen Tätigkeiten und der operativen Netzinfrastruktur in eigene Gesellschaften auszugründen.
Mit diesem Schritt spezialisieren und fokussieren wir uns auf unsere essentiellen Prozesse.
Die Vorteile für den Kunden sind:
■ Höhere Qualität für Kunden
■ Schnellere und flexiblere Reaktion auf Kundenanliegen
■ Höhere Produktivität sichert preisliche Wettbewerbsfähigkeit
■ Fokussierung auf hochwertige, kundennahe Tätigkeiten
■ Effizienzsteigerung bei standardisierten Geschäftsvorfällen
Für unsere Mitarbeiter wollen wir mittelfristig in diesen Gesellschaften eine stabile Beschäftigungsperspektive bieten.
Das dringende betriebliche und personalwirtschaftliche Interesse an der Zuweisung von Tätigkeiten der neuen Konzerngesellschaft Deutsche Telekom XXXsiehe obenXXX GmbH besteht darin, reibungslose Arbeitsprozesse sicherzustellen und die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern.
Gerade die Sicherstellung der reibungslosen Arbeitsprozesse ist nur unter Nutzung des Know-hows und des Erfahrungspotenzials der bisherigen Kräfte möglich.
Ebenso lässt sich eine Steigerung von Effektivität und Effizienz und damit einhergehend der Wettbewerbsfähigkeit nur erzielen, wenn die mit den bisherigen Aufgaben be- und vertrauten Kräfte in die notwendigen Prozessanalysen einbezogen werden können.
Da der Deutschen Telekom AG die Beschäftigungspflicht für ihre Beamten obliegt, stellt das Personaleinsatzinstrument Zuweisung kurzfristig und einheitlich die Weiterbeschäftigung der Beamten im aktiven Beamtenverhältnis auf den bisherigen Arbeitsplätzen sicher.
Vor diesem Hintergrund beabsichtigen wir Ihnen Ihre bisherigen Tätigkeiten bei der Deutsche Telekom XXXsiehe obenXXX GmbH befristet ab dem 01.07.2007 bis zum 30.06.2010 zuzuweisen.
Anliegenden Informationsschreiben entnehmen.
In allen Fragen im Zusammenhang mit der Deutsche Telekom XXXsiehe obenXXX GmbH und der Zuweisung wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Führungskraft.
Der anliegende Fragebogen eröffnet Ihnen die Möglichkeit, der beabsichtigten Zuweisung zuzustimmen.
Falls aus Ihrer Sicht Gründe gegen eine Zuweisung sprechen, haben Sie gemäß § 28 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) Gelegenheit, zu der beabsichtigten Maßnahme Stellung zu nehmen.
Wenn Sie dies in Anspruch nehmen möchten, bitten wir Sie den ausgefüllten Fragebogen bis zum 18.04.2007 an die dort vermerkte Adresse zurückzusenden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Ihr Personalservice
Anlagen
Anhörungsbogen Informationsschreiben
Der Bulle
PS: "In den am 02. April versendeten Anhörungsschreiben zu den geplanten Zuweisungen wurden die neuen Betriebe (vorläufig?) so benannt:
Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH
Deutsche Telekom Kundenservice GmbH und
Deutsche Telekom Technischer Service GmbH
Die drei GmbHs werden vermutlich die Vorratsgesellschaften sein, deren Beherrschungsverträge bei der Telekom Hauptversammlung am 03. Mai 2007 zur Abstimmung anstehen.
Bislang weden diese Telekommunikationsdienste GmbHs im Handelsregister nach den römischen Schriftstellern Plinius, Tibull und Sallust benannt. "
Tagesordnung zur HV am 3. Mai 2007
12. Beschlussfassung über die Zustimmung zum Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag mit der Plinius Telekommunikationsdienste GmbH.
13. Beschlussfassung über die Zustimmung zum Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag mit der Sallust Telekommunikationsdienste GmbH.
14. Beschlussfassung über die Zustimmung zum Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag mit der Tibull Telekommunikationsdienste GmbH.
Scheint so das Herr Obermann bereits Nägel mit Köpfen gemacht hat.
Die drei Gesellschaften sind bereits gegründet und durch Gewinnabführungsvertrag an die DT gebunden.
Ab 1. Juli geht es los.
Antwort auf Beitrag Nr.: 29.454.192 von risk0207 am 24.05.07 17:20:37ich kann den Streik nur begrüssen, da es ohnehin immer weniger Kunden gibt, die da von Telekom betreut werden müssen, sind ohnehin die meisten kaum ausgelastet. Da ist es doch gut, wenn sie mal aktives tun, zumal bei dem schönen Wetter.
Man kann ohnehin davon ausgehen, dass diejenigen am streikbereitesten sind, die zuvor am wenigsten geleistet haben, und sicher sind niemals mehr- wo auch immer- so exzellente Arbeitsbedingungen vorzufinden.
Und da verdi alles bezahlt, ist ja auch Telekom gedient. So
kommt eigentlich jeder aus seine Kosten
Man kann ohnehin davon ausgehen, dass diejenigen am streikbereitesten sind, die zuvor am wenigsten geleistet haben, und sicher sind niemals mehr- wo auch immer- so exzellente Arbeitsbedingungen vorzufinden.
Und da verdi alles bezahlt, ist ja auch Telekom gedient. So
kommt eigentlich jeder aus seine Kosten
Antwort auf Beitrag Nr.: 29.454.424 von Rambus_1504 am 24.05.07 17:34:09genau, noch einen; bin eh schon eingenässt, da komt´s nicht mehr drauf an.
Antwort auf Beitrag Nr.: 29.454.424 von Rambus_1504 am 24.05.07 17:34:09No RISK, no FUN!
Antwort auf Beitrag Nr.: 29.453.896 von risk0207 am 24.05.07 17:03:32Ist das hier jetzt Comedy oder was. Ist ja zum Schreien.
Mach weiter Risk. Mehr bitte Mehr.
Mach weiter Risk. Mehr bitte Mehr.
Antwort auf Beitrag Nr.: 29.454.192 von risk0207 am 24.05.07 17:20:37
Es ist fast nicht zu glauben, was sich Menschen einfallen lassen, damit sie glauben können, was sie glauben wollen.
Es ist fast nicht zu glauben, was sich Menschen einfallen lassen, damit sie glauben können, was sie glauben wollen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 29.454.192 von risk0207 am 24.05.07 17:20:37
bin grad vom stuhl gefallen vor lachen
au
bin grad vom stuhl gefallen vor lachen
au
Antwort auf Beitrag Nr.: 29.454.001 von Bulle & Bär am 24.05.07 17:09:35ja klar, die nicht betroffenen Bürger aus Solidarität, die Leih- und Zeitarbeitskräfte und alle, die die Hälfte wie wir oder weniger verdienen, die sind wohl ganz besonders froh, in Zukunft dann nicht mehr alleine zu stehen.
Auf der Kundgebung in Oldenburg wurde noch gesagt:
Desto mehr Herr Obermann in Bonn schmollt, desto STÄRKER wird der Widerstand von ver.di und desto GRÖSSER der Zusammenhalt.
Und an der Kundgebung in Oldenburg haben auch viele Beamte teilgenommen, die an diesem Tag frei hatten.
Du kannst also beruhigt davon ausgehen, dass viele Mitarbeiter die
Zeichen der Zeit erkannt haben und selbstverständlich im Sommer, falls nicht doch widererwarten eine schnelle Einigung vonstatten geht, in ihrem Jahresurlaub, statt in der Fremde zu verweilen, zu Hause bleiben, und ver.di im Streik finanziell und tatkräftig unterstützen.
wegen der Sache. JETZT IST ARBEITSKAMPF!!!! wurde in Oldenburg gesagt.
Auf der Kundgebung in Oldenburg wurde noch gesagt:
Desto mehr Herr Obermann in Bonn schmollt, desto STÄRKER wird der Widerstand von ver.di und desto GRÖSSER der Zusammenhalt.
Und an der Kundgebung in Oldenburg haben auch viele Beamte teilgenommen, die an diesem Tag frei hatten.
Du kannst also beruhigt davon ausgehen, dass viele Mitarbeiter die
Zeichen der Zeit erkannt haben und selbstverständlich im Sommer, falls nicht doch widererwarten eine schnelle Einigung vonstatten geht, in ihrem Jahresurlaub, statt in der Fremde zu verweilen, zu Hause bleiben, und ver.di im Streik finanziell und tatkräftig unterstützen.
wegen der Sache. JETZT IST ARBEITSKAMPF!!!! wurde in Oldenburg gesagt.
Antwort auf Beitrag Nr.: 29.453.526 von risk0207 am 24.05.07 16:44:26
von mir aus, mach doch bis ostern. euch vermisst sowieso keiner ! bis dahin seit ihr auch so gealtert, daß die paßbilder auf den zugangsausweisen auch nicht mehr passen.
und tschüss
von mir aus, mach doch bis ostern. euch vermisst sowieso keiner ! bis dahin seit ihr auch so gealtert, daß die paßbilder auf den zugangsausweisen auch nicht mehr passen.
und tschüss
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