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    Falkenstein Nebenwerte AG - Wen`s interessiert (Seite 117)

    eröffnet am 15.06.03 18:18:28 von
    neuester Beitrag 19.04.24 17:20:02 von
    Beiträge: 1.202
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      Avatar
      schrieb am 26.01.04 09:45:13
      Beitrag Nr. 42 ()
      Hi,
      was heisst schon schwerwiegend. Wenn bei einem Neufahrzeug vergessen wird die Rückbank einzubauen und die Qualitätskontrolle und der Kunde merken es nicht, dann stimmt was nicht oder?
      Entscheident ist aber das, was Zwangsliquidator anspricht:
      - die Verwaltungskosten sind zu hoch
      - man ist abhängig von einem Steuergesetzgeber, der ruckzuck § 8b KStG modifiziert hat
      - geringe Transparenz
      Avatar
      schrieb am 26.01.04 08:41:03
      Beitrag Nr. 41 ()
      Weitaus bedenklicher ist, dass Falkenstein AG über kein schlüssiges Konzept für die Zukunft verfügt.

      Die Abfindungswelle naht sich dem Ende. Und das nun zu erwartende schnöde Beteiligungsgeschäft klingt mehr als aus der Not geboren.

      Die geringe Zahl an Aktionären und die fehlende Handelsliquidität sind ebenfalls äußerst negativ anzumerken.

      Der Kostenapparat mit zwei Vorständen ist ebenfalls aufgebläht. Ich schätze, dass allein gute 6 Prozent Eigenkapitalrendite nötig sind, um die laufenden Kosten der Gesellschaft zu bestreiten.

      Erst bei Erträgen darüber hinaus, kann die Gesellschaft Erträge ausweisen.
      Avatar
      schrieb am 26.01.04 08:29:59
      Beitrag Nr. 40 ()
      @Nurmalsozumgucken, Beitrag Nr. 39:

      Meinst Du, daß die von Dir dargestellten Mängel bei der Bilanzerstellung schwerwiegend sind?

      Laut Seite 25 des Geschäftsberichtes beschäftigte Falkenstein in 2002 nur einen Mitarbeiter. Dabei sind natürlich die beiden Geschäftsführer nicht eingeschlossen.

      Ich könnte mir vorstellen, daß sich eine Firma, die nur aus drei Personen besteht, etwas schwerer tut, einen Geschäftsbericht zu erstellen, der die Bilanzierungsregeln genau erfüllt, als ein Großunternehmen mit einer eigenen Abteilung von Bilanzierungsexperten.

      Zudem hat die Falkenstein nicht irgend einen kleinen unbekannten Wirtschaftsprüfer ausgewählt, sondern immerhin die reputable KPMG. Was meinst Du mit der Bemerkung über den ehemaligen KPMG-Prüfungsleiter?


      Solange die Börse gut läuft ist es wohl kein Problem.

      Falkenstein hat doch gerade in 2002, als die Börse nicht gut gelaufen ist, gute Zahlen geliefert und Nebenwertefonds und Indizes klar outperformt.
      Avatar
      schrieb am 25.01.04 21:46:09
      Beitrag Nr. 39 ()
      Der Geschäftsbericht zum 31.12.2002 beinhaltet einige Mängel, u.a
      a)
      Die Gesellschaft ist keine mittelgroße Kapitalgesellschaft (S. 22)i.S.d. § 267 II HGB, sondern eine kleine Kapitalgesellschaft.
      b)
      § 256 HGB ist nicht auf Gegenstände des Finanzanlagevermögens anwendbar wie es auf S. 22 kommuniziert wurde.
      c)
      Beim Anlagevermögen sind nur Gegenstände auszuweisen, die bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen. Schaut man sich die Bewegungen des Finanzanlagevermögens im Anlagespiegel an wird man feststellen, dass dies nicht der Fall ist.
      d)
      Die Falkenstein Nebenwerte AG hat anscheinend noch nichts von einem Corporate Governance Kodex gehört. Die erforderlichen Anhangangaben entsprechend § 285 Nr. 16 HGB i.V.m. § 161 AktG fehlen gänzlich usw...


      War die Ausstellung des Testats eine Gefälligkeit eines ehemaligen KPMG Mitarbeiters? Hat man deshalb den WP gewechselt? Schwache Leistung für einen DVFA-Analysten und ehemaligen KPMG Prüfungsleiter :(

      Solange die Börse gut läuft ist es wohl kein Problem. Aber es werden auch noch andere Zeiten kommen. Und da sehe ich schwarz. Zocken auf Kosten der Kleinaktionäre bei gesicherten Einkommen! Mehr ist es meiner Meinung nach nicht :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 21.01.04 13:16:24
      Beitrag Nr. 38 ()
      @Zugzwang, Beitrag Nr. 37:

      Einen Call übt man nie vorzeitig aus

      Kann der Call bei Falkenstein nur am Ende der Laufzeit ausgeübt werden? Aus der Formulierung im Geschäftsbericht ist die Antwort auf diese Frage nicht zu erkennen.

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      schrieb am 21.01.04 12:53:31
      Beitrag Nr. 37 ()
      @Hiberna

      Die Optionsscheine gingen an die "Anfangsinvestoren" von Falkenstein. Wie bspw. Sparta, Schäfers, etc.
      Sparta hat seine Scheine meines Wissens verkauft.

      Einen Call übt man nie vorzeitig aus (nur einen Put falls die Aktie bei 0 steht).

      Jedes Übernahmeangebot für eine börsennotierte Aktiengesellschaft in Deutschland muss durch eine Bankgarantie abgesichert sein.
      Avatar
      schrieb am 21.01.04 11:53:53
      Beitrag Nr. 36 ()
      Laut Seite 14 des Geschäftsberichtes steht, daß Angebotspreise vom Übernehmer mit einer Finanzierungsgarantie zu unterlegen sind. Bedeutet dies, daß ein Unternehmen, das ein Übernahme- oder Abfindungsangebot abgibt, hierfür als Sicherheit eine Bankgarantie stellen muß?

      Weiß jemand, wer die 100.000 Optionsscheine mit Ausübungspreis von 21.25 Euro hält? Auf Seite 23 des GEschäftsberichtes steht, daß Optionsscheine vorhanden sind laut Hauptversammlungsbeschluß vom 22.10.2001. Es wird aber nicht erläutert, wie, an wen und gegebenenfalls zu welchem Preis diese Optionen zugeteilt worden sind.

      Wenn sie noch nicht ausgeübt worden sind, dann scheinen die Inhaber dieser Optionsscheine eine weitere Kurssteigerung zu erwarten.
      Avatar
      schrieb am 20.01.04 21:23:09
      Beitrag Nr. 35 ()
      @Hiberna: Falkenstein notiert im Freiverkehr, meldepflichtig sind hier nur Über- und Unterschreiten von 25, 50 und 75 Prozent.
      Avatar
      schrieb am 20.01.04 17:11:36
      Beitrag Nr. 34 ()
      Weiß jemand, wer das 10-Prozent-Paket übernommen hat, das früher die BFI-Bank besessen hat.

      Die Übernahme müßte ja eigentlich einen meldepflichtigen Vorgang darstellen.
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      schrieb am 20.01.04 16:20:14
      Beitrag Nr. 33 ()
      @sternenstaub und adelberts,

      eure Argumentation ist eine Erklärung dafür, wie das Volumen an zum Spruchstellenverfahren eingereichten Positionen das Eigenkapital so hoch überschreiten kann.

      Es gibt noch einen weiteren Grund. Ich habe soeben zeitlich noch weiter zurück gelesen und gesehen, daß die Fremdfinanzierung für bereits konkret angekündigte Abfindungszahlungen erfolgt laut Hauptversammlungsbericht.

      Diese Art der Fremdfinanzierung von Aktienanlagen ist für mich ein akzeptables Risiko.
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