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    Pendlerpauschale ab 20 km ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 26.06.03 22:22:31 von
    neuester Beitrag 27.06.03 12:23:02 von
    Beiträge: 53
    ID: 747.409
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      Avatar
      schrieb am 26.06.03 22:22:31
      Beitrag Nr. 1 ()
      In den Schlagzeilen ist zu lesen, Aufwände können erst ab 20 km steuerlich geltend gemacht werden. Was heißt das genau ? Kann ich z.B. bei 25 km alles geltend machen oder nur für 5 km ?
      Avatar
      schrieb am 26.06.03 22:34:00
      Beitrag Nr. 2 ()
      Wenn es denn so käme, hieße das .....

      ........bis 20 km Paudschale
      ........restliche 5 km zum gültigen Satz

      Bei der bisherige Regelung liegt die Pauschale ungefähr bei 13 km/einfache Fahrt (bei 5-Tage Woche und 6 Wochen Urlaub = 230 Arbeitstage)

      Ignatz
      Avatar
      schrieb am 26.06.03 23:02:22
      Beitrag Nr. 3 ()
      @IgnatzWrobel

      Äh! Hä? :confused:

      Ich meine, bis 20 km garnicht und ab dem 21.km die km, nur die, die 20 km überschreiten. Wahrscheinlich wird auch noch der bisherige erhöhte Satz ab dem 11.km wieder zurückgefahren.

      Gruß
      Bullish
      Avatar
      schrieb am 26.06.03 23:05:25
      Beitrag Nr. 4 ()
      Ein ordentlicher deutscher Arbeiter geht alles unter 20 KM sowieso zu Fuss ! Abhärtung tut Not !
      Avatar
      schrieb am 26.06.03 23:07:01
      Beitrag Nr. 5 ()
      Die Pendlerpauschale kann nur mit Zustimmung des Bundesrates abgeschafft werden, die Union wird diesem Quatsch niemals zustimmen.

      Alle Aufregung umsonst ;)

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      Avatar
      schrieb am 26.06.03 23:10:09
      Beitrag Nr. 6 ()
      @BullishHarami

      Hast vollkommen recht, für die ersten 20 km nichts. Erst ab 21 km.

      Bisherige Regelung ist:
      -ersten 10 km 0,36 €
      -rest über 10 km 0,40 €
      nur einfache Entfernung keine gefahrenen Kilometer.:) :) :)
      Avatar
      schrieb am 26.06.03 23:11:01
      Beitrag Nr. 7 ()
      @schmeissfliege

      Genau!

      Und allen, die einen weiteren Weg haben, sollte eine gesetzliche Residenzpflicht auferlegt werden! ;)
      Avatar
      schrieb am 26.06.03 23:14:49
      Beitrag Nr. 8 ()
      Wenn Eichels Gruselideen in dieser Art durchkämen wäre das sicher ein Fall für das Bundesfinanzgericht.

      Schließlich ist es steuerlicher Grundsatz, daß wir unser Einkommen versteuern und nicht unsere Einnahmen.

      Und Aufwendungen, die ich zwangsläufig habe um Einnahmen zu haben, die schmälern meine Einnahmen natürlich.
      Avatar
      schrieb am 26.06.03 23:27:39
      Beitrag Nr. 9 ()
      Versteh ich nicht :confused:

      Warum soll ich für einen anderen zahlen, nur weil er zu seinem Arbeitsplatz dummerweise 30km fährt? Warum finanziere ich den Arbeitsanzug für den KFZ Mechaniker, oder die Sicherheitsschuhe für den Maurer? Was juckt mich das Arbeitszimmer eines Künstlers oder Feiberuflers? Wer sich weiterbildet erhält evtl ein besseres Gehalt. Warum muss ich seine Bücher mitfinanzieren? Usw usw.

      Es ist jedem sein Privatvergnügen, was er arbeitet oder welche Aufwendungen er dafür tragen muss. Runter mit den Steuersätzen für alle und weg mit allen Ausnahmen!

      Hier wird doch nur hin und hergeschoben, in der Hoffnung darauf, dass irgendjemand vergisst, was bei der Steuer zu claimen.

      Weg mit diesem Steuerwirrwarr und Ausnahmenunfug :)

      Neono
      Avatar
      schrieb am 26.06.03 23:29:36
      Beitrag Nr. 10 ()
      @goldless

      Sorry, aber kann es sein, das Du Dich jetzt ein bisschen verhaspelt hast; zumindest im letzten Satz.
      Avatar
      schrieb am 26.06.03 23:53:04
      Beitrag Nr. 11 ()
      Haramai,

      ähh, nee!

      Und Aufwendungen, die ich zwangsläufig habe um Einnahmen zu haben, die schmälern meine Einnahmen natürlich.

      Was ist daran auszusetzen?
      Avatar
      schrieb am 27.06.03 00:02:03
      Beitrag Nr. 12 ()
      es wird Zeit, dass dieser Unsinn wie u.a. Pendlerpauschale komplett abgeschafft wird.

      Volkswirtschaftlich und ökologisch sind solche Subventionen völliger Unsinn.
      Avatar
      schrieb am 27.06.03 00:05:53
      Beitrag Nr. 13 ()
      #1

      Noch steht es nicht im Bundesanzeiger und ehe es nicht da drin steht (sprich verabschiedet und von Rau unterschrieben),hab ich so meine Zweifel, ob es dazu kommt. Ich erinnere mich noch zu gut an die neue Spekulationssteuer, von der solange geredet wurde und die dann im Bundesrat gescheitert ist.
      Avatar
      schrieb am 27.06.03 00:15:20
      Beitrag Nr. 14 ()
      @goldless

      Schließlich ist es steuerlicher Grundsatz, daß wir unser Einkommen versteuern und nicht unsere Einnahmen.

      Und Aufwendungen, die ich zwangsläufig habe um Einnahmen zu haben, die schmälern meine Einnahmen natürlich.

      Ich versteuere mein Einkommen. Aufwendungen die ich habe um Einkommen zu haben, verringern mein (steuerpflichtiges)Einkommen entsprechend.

      Jetzt sag bitte nicht, dass Deine Sätze logisch seien. Im Übrigen, sind auch Einnahmen ggf. steuerpflichtig.

      Du hast ja eine Ahnung! :cry: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 27.06.03 00:15:49
      Beitrag Nr. 15 ()
      ODDLOT,

      was trinkst du gerade?

      Weißt du überhaupt was Subventionen sind? Ich habe da Zweifel.

      Fahrtkosten zur Arbeitsstelle sind Aufwendungen, die
      zwangsläufig entstehen, um ein Arbeitseinkommen zu erzielen. Man nennt das Werbungskosten.

      Bei abhängig Beschäftigten werden diese mit einer Kilometerpauschale berücksichtigt. Und zwar, das war eine
      grüne Initiative, unabhängig davon, ob der Betroffene seine Arbeitsstelle zu Fuß, mit dem Fahrrad, öffentlichen
      Verkehrsmitteln oder dem Auto erreicht.

      Ob diese Regelung sinnvoll ist sollte man allerdings überdenken.

      Aber das tatsächlich anfallende Kosten abgesetzt werden
      müssen steht doch wohl ausser Frage.

      Und glaube mir, es ist nicht das Privatvergnügen eines
      Arbeitnehmers, wenn er täglich 76 km zur Arbeit fährt und
      nach einem anstrengenden Arbeitstag 76 km auf überfüllten
      Autobahnen wieder zurück nach Hause. Habe ich jahrelang gemacht. Wenn du dann zu Hause bist, bist du platt. Die
      Woche besteht eigentlich nur noch aus Arbeiten, Essen uns
      Schlafen.

      Du solltest darüber nicht spotten!
      Avatar
      schrieb am 27.06.03 00:22:12
      Beitrag Nr. 16 ()
      Harami,

      ich glaube nicht, daß wir unterschiedlicher Meinung sind.

      Ich versuche es noch einmal ganz langsam (und stark vereinfacht). Also

      Mein Gehalt ist meine Einnahme.

      Um es zu erzielen muß ich in die Firma fahren.
      Das verursacht Kosten. (Werbungskosten)

      Die ziehe ich von meinen Einnahmen ab.

      Was übrigbleibt ist Einkommen.

      Das versteuere ich.

      Einverstanden?
      Avatar
      schrieb am 27.06.03 00:22:53
      Beitrag Nr. 17 ()
      zuerst sollte mann den pendlern dankbar sein, daß sie lange wege auf sich nehmen und nicht auf arbeitslos machen. und die bestraft man jetzt. man merkt, daß unsere ex-radikalen studenten noch nie zur arbeit mußten. sie haben auf unsere kosten studiert, demonstriert, bafög kassiert und streichen für ihre mißwirtschaft und den staatskonkurs diäten ein, so wie sie bei den kleinen beamten streichen. wieso streichen sie nicht mal ihre diäten um 99 %. mehr ist ihre arbeit nicht wert.
      ich sage nur staatsparasiten und verbecher sind sie!!!!!!!!!!.
      Avatar
      schrieb am 27.06.03 00:23:27
      Beitrag Nr. 18 ()
      Goldless, hättest eben umziehen sollen.
      Aber wahrscheinlich war dir dafür dein billiges Häuschen im Grünen und deine Mitgliedschaft in diversen Ortsvereinen wichtiger.

      Nur frage ich mich, warum der Steuerzahler deine persönliche Lebensführung subventionieren soll.

      Was anderes als eine Subvention ist sowas eben nicht, auch wenn man es marketingtechnisch als Werbepauschale verpackt.
      Avatar
      schrieb am 27.06.03 00:29:56
      Beitrag Nr. 19 ()
      ODDLOT,

      du machst mich langsam sauer.

      Ich wohne in Köln, also einer der teuersten Wohngegenden
      in diesem unserem schönen Lande.

      Ich bin in keinem Verein. Keinem!

      Meine Frau ist hier Lehrerin. Versetzungen in eine andere Stadt extrem problematisch. Eigentlich aussichtslos.

      Was ist dein nächster Vorschlag? Scheidung? Doppelte
      Haushaltsführung?
      Avatar
      schrieb am 27.06.03 00:36:55
      Beitrag Nr. 20 ()
      goldless, das sind alles deine privaten Probleme, aber dafür muss nicht der Steuerzahler aufkommen.
      Avatar
      schrieb am 27.06.03 00:46:04
      Beitrag Nr. 21 ()
      @goldless

      BullishHarami zieht sein Posting #14 zunächst zurück (ich bin ja lernfähig). Werde darüber nachdenken, ob wir vielleicht die Begrifflichkeiten durcheinander werfen. Aber sind nicht zum Beispiel Spekulationsgewinne Einnahmen, deren Versteuerung nach Deinen Ausführungen ja nicht versteuert werden müssen, da man ja (grundsätzlich) nur Einkommen versteuert.

      Den letzten Satz im #14 ziehe ich jetzt schon zurück.

      Was bist Du?

      Steuerberater, Finanzbeamter, Betriebsrat oder Gewerkschaftssekretär? ;)

      Übrigens fahre ich auch täglich 58 km(einfache Strecke)

      Bullish:)
      Avatar
      schrieb am 27.06.03 00:47:38
      Beitrag Nr. 22 ()
      Wurde die Entfernungspauschale nicht eingeführt, weil irgend ein Arbeitnehmer wegen Ungleichbehandlung gegenüber Selbständigen geklagt und gewonnen hat? Also wenn dem so ist, müsste die Regierung doch noch an so ein Urteil gebunden sein. Aber wie ich uns Deutsche kenne, wird eh wieder einer dagegen klagen.
      Avatar
      schrieb am 27.06.03 00:48:16
      Beitrag Nr. 23 ()
      ODLOTT,

      (was bedeutet übrigens ODLOTT?)

      wenn ein Gewerbetreibender einen Meter durch die Gegend fährt, in der Aussicht ein Einkommen zu realisieren,
      setzt der die entstehenden Kosten selbstverständlich von seiner Steuerlast ab. Keiner zieht in Zweifel, daß das rechtens ist.

      Warum soll das für abhängig Beschäftigte nicht gelten?
      Avatar
      schrieb am 27.06.03 00:54:08
      Beitrag Nr. 24 ()
      @ 21

      Aber sind nicht zum Beispiel Spekulationsgewinne Einnahmen, deren Versteuerung nach Deinen Ausführungen ja nicht versteuert werden müssen, da man ja (grundsätzlich) nur Einkommen versteuert

      was willst du uns sagen ??

      un was bist du ? nussknacker , eisenbieger oder schiffschaukelbremser ?
      Avatar
      schrieb am 27.06.03 00:56:47
      Beitrag Nr. 25 ()
      Also, ich bin Mobil und Flexibel.

      Weil ich so "doof" bin und noch einen weiten Arbeitsweg auf mich nehme, muß ich noch vom schon versteuerten Geld Benzin kaufen, Mineralöl und Öko - Steuer bezahlen um zu arbeiten.

      Bin ja mal gespannt ob die Opposition Format zeigt und diesen Supermegaschwachsinn stoppt?

      Eichel in den A.... treten.

      goldless, nicht mal in einem Taubenverein?
      Avatar
      schrieb am 27.06.03 01:01:45
      Beitrag Nr. 26 ()
      Harami,

      ich bin ja richtig stolz auf mich, wenn ich jemanden
      zur Einsicht bekehre.

      Wobei es natürlich auch dich ehrt, einsichtsfähig zu sein.

      Was den Begriff des Einkommens betrifft müssen wir, glaube
      ich umdenken.

      Ich weiss nicht, ob die Ungleichbehandlung von Einkommen
      auf Dauer haltbar ist. Warum unterliegen Aktiengewinne dem
      Halbwertverfahren? Warum sind Gewinne aus Immobilienverkauf in der Regel nicht zu versteuern?

      Warum ist nur Einkommen aus abhängiger Beschäftigung
      und Rente sozialversicherungspflichtig?

      Ich weiß, daß ich da vielen auf die Füße trete.
      Aber ich denke, wir sind in einer Situation, in der
      Gemeinsinn gefragt ist. Soziales Verhalten. Solidarität.

      Was da aus Richtung unserer Regierung kommt läßt mich
      jedenfalls nur mit den Zähnen knirschen. Die haben doch
      nur Angst nicht wiedergewählt zu werden. Und setzen deßhalb eine
      Scheiße in die Welt, die man nicht mehr ertragen kann.
      Avatar
      schrieb am 27.06.03 01:04:47
      Beitrag Nr. 27 ()
      waldsperling,

      ich halte es da mit Reinhard Mey.

      Lass dich mit keinem Verein ein....

      wo drei sind ist einer schon zu viel...
      Avatar
      schrieb am 27.06.03 01:08:25
      Beitrag Nr. 28 ()
      Oddlot wollte wohl sagen, das es sinnvoller sein kann sämtliche steuerlichen Ausnahmen zu kippen und stattdessen ein sehr einfaches Steuermodell mit generell abgesenkten Steuersätzen einzuführen. Die Überlegung dahinter ist die, das die Suche nach absoluter Gerechtigkeit und der Lobbyeinfluß von Interessengruppen zu einem Wust von Ausnahmen geführt haben, der das heutige Steuerrecht weder sozialer noch transparenter macht.

      Ein solches sehr vereinfachtes Modell wurde in der Vergangenheit von Herrn Üxdall favorisiert.

      Ignatz

      der beim Posting #2 wohl Blödsinn erzählt hat :look:
      Avatar
      schrieb am 27.06.03 01:08:48
      Beitrag Nr. 29 ()
      @godless

      Ich denke darüber nach und werde mich in diesem Thread wieder melden.

      @TanteElse

      Was bin ich?

      Du könntest noch den 50/50- oder den Telefonjoker wählen!

      Schönen Gruß an die Oma!
      Avatar
      schrieb am 27.06.03 01:10:49
      Beitrag Nr. 30 ()
      ich glaube ich spinne!!!!!!!!

      bin seit jahren im bergbau unter tage beschäftigt. eine zeche nach der anderen wird einfach zugemacht. die kohle kommt von den polen oder amis. meine anreise wird immer weiter. und nun soll ich auch noch alle drei jahre mein haus verkaufen damit ich den wohsitz näher an die neue zeche legen kann?

      ich flipp bald aus!
      Avatar
      schrieb am 27.06.03 01:13:55
      Beitrag Nr. 31 ()
      Harami,

      sorry, habe dir nicht geantwortet.

      Ich bin weder Gewerkschaftsfunktionär noch Steuerberater.

      Ich habe mein Leben lang Immobilien verkauft.

      Und das du Eisenbieger bist, wie hier unterstellt, glaube ich nicht.
      Avatar
      schrieb am 27.06.03 01:16:32
      Beitrag Nr. 32 ()
      @ goldless

      Warum unterliegen Aktiengewinne dem Halbwertverfahren?

      Übergang vom sogenannten "Vollanrechnungsverfahren" zum "Halbeinkünfteverfahren" ab dem Jahr 2002.

      Beim bisherigen Vollanrechnungsverfahren führen Kapitalgesellschaften die fällige Körperschaftsteuer ans Finanzamt ab; diese gilt aber als Vorauszahlung. Der Anteilseigner, dem die abgeführte Körperschaftsteuer entsprechend seinem Dividendenanteil zuzurechnen ist, kann diese vorausbezahlte Steuer vom Betrag seiner persönlichen Steuerschuld abziehen. Wenn er aber entsprechende Verluste bei seinem Einkommen vorweisen kann, wird die Körperschaftsteuer teilweise oder auch ganz wieder zurück erstattet. Dies führt unter anderem dazu, dass der Finanzminister nicht sicher sein kann, dass er die Einnahmen aus der Körperschaftsteuer wirklich behalten darf.

      Die Änderung zum Halbeinkünfteverfahren bedeutet: Die 25% Körperschaftsteuer werden von der Kapitalgesellschaft abgeführt, aber sie ist keine Vorauszahlung mehr. Sie bleibt dem Finanzminister also auf jeden Fall erhalten. Die Dividende wird um die abgeführte Körperschaftsteuer vermindert ausbezahlt. Beim Anteilseigner werden die Einkünfte aus den Dividenden und anderen Kapitalerträgen dann ein zweites Mal mit Einkommensteuer belegt, deren Höhe vom Gesamteinkommen des Steuerpflichtigen abhängt. Dabei wird aber nur die Hälfte der Dividendeneinkünfte zu versteuern sein - deshalb das Wort "Halbeinkünfteverfahren".

      Alles klar ?
      Avatar
      schrieb am 27.06.03 01:17:37
      Beitrag Nr. 33 ()
      @ aekschoner

      Nix für ungut, aber dein Job wird mit immerhin durchschnittlich ca 80.000 DM / Jahr (Zahlen von vor 2-3 Jahren) vom Steuerzahler gesponsert. Findest du das in Ordnung?

      Gruß Ignatz
      Avatar
      schrieb am 27.06.03 01:18:09
      Beitrag Nr. 34 ()
      aeki,

      ja was denn nun?

      Vor ein paar Stunden warst du noch Beamter und hast nebenbei Beamtenversicherungen verkauft.

      Wenn ich mich recht erinnere war dein Zitat " 1 x arbeiten, 2 x verdienen".

      Habe ich da was falsch verstanden?
      Avatar
      schrieb am 27.06.03 01:22:12
      Beitrag Nr. 35 ()
      Tante Else,

      findest du es wirklich o.k., wenn Aktiengewinne nur mit der Hälfte versteuert werden, während Einkommen aus
      tatsächlicher Arbeit voll versteuert werden muss?
      Avatar
      schrieb am 27.06.03 01:22:12
      Beitrag Nr. 36 ()
      @IgnatzWrobel
      deine aussage kann nicht stimmen. wenn ich 80tdm, heute natürlich in € umgerechnet, bekommen würde wäre ich könig.
      Avatar
      schrieb am 27.06.03 01:22:40
      Beitrag Nr. 37 ()
      @goodless

      Stimmt, Schiffschaukelbremser wäre die richtige Antwort gewesen. :)

      Ich komme bei meinen 58 km nach Bonn aber täglich an Köln vorbei.

      Gut´s Nächtle

      Bullish
      Avatar
      schrieb am 27.06.03 01:26:18
      Beitrag Nr. 38 ()
      @goldless
      da wirfst du in der tat etwas durcheinander.

      ich habe nie, ich betone NIE, geschrieben das ich nebenbei beamtenversicherungen verkauft habe.

      das mit den 1x arbeiten, 2x verdienen, stammt auch nicht von mir.

      bitte lese noch einmal nach.
      Avatar
      schrieb am 27.06.03 01:26:23
      Beitrag Nr. 39 ()
      aeki,

      Ignatz liegt falsch.

      Jeder Arbeitsplatz im Steinkohlebergbau wird jährlich mit
      DM 120.000,-- gesponsort.

      Das ist leider Tatsache und kein Grund für Witze.

      Es wäre billiger, den Jungs jeder Jahr DM 50.000,- (brutto)zu überweisen (Durchschnittsjahreseinkommen in Deutschland) als diese unsägliche Subventionierung weiter aufrecht zu erhalten.
      Avatar
      schrieb am 27.06.03 01:29:20
      Beitrag Nr. 40 ()
      und?
      soll dann jeder 18 bis 60 jährige bergmann die 50tdm bekommen und spazieren gehen? geld ohne arbeit?
      das geschreie hier möchte ich lieber nicht sehen.
      Avatar
      schrieb am 27.06.03 01:30:33
      Beitrag Nr. 41 ()
      @ aeki

      Die Zahlen habe ich mir genau gemerkt und stimmen mit Sicherheit. Die 80 t DM sind ein Symbol für den Subventionsirsinn und kommen durch die Preisdifferenz der deutschen Steinkohle zu den Weltmarktpreisen zustande, die vom Steuerzahler ausgeglichen werden müssen. Für das Allgemeinwohl wäre es günstiger, wenn du bei vollen Bezügen zu Hause bleiben würdest.

      Sollte kein Madigmachen deiner sicherlich harten Arbeit sein (sofern es denn stimmt), ist aber so.

      Gruß Ignatz
      Avatar
      schrieb am 27.06.03 01:35:52
      Beitrag Nr. 42 ()
      richte du die regelmäßigen überweisungen ein, ich bleibe dann zuhause.
      Avatar
      schrieb am 27.06.03 01:36:41
      Beitrag Nr. 43 ()
      @ 35 goldless

      so ist es ja nicht.

      es wird nur vermieden,daß es zu einer doppelbesteuerung des identischen gewinns bei der ag und dem aktionär kommt.
      deshalb wird bei beiden jeweils zur hälfte abgegriffen.

      die sache ist nicht so einfach wie sie aussieht.
      Avatar
      schrieb am 27.06.03 01:36:53
      Beitrag Nr. 44 ()
      aeki,

      sorry, ich glaube, ich habe dich da mit jemandem verwechselt.

      Es tut mit leid.

      Ärgert mich nur maßlos, daß ich den Beitrag nicht mehr finde.
      Avatar
      schrieb am 27.06.03 01:38:47
      Beitrag Nr. 45 ()
      Sooooo einfach ist`s nun auch nicht, aeki :laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 27.06.03 01:47:04
      Beitrag Nr. 46 ()
      Els´chen,

      bring mich nicht durcheinander.

      Also, wenn ich heute Aktien von xy zu 20 € kaufe.
      Und morgen sind die 50 € wert, dann ist das ein
      Gewinn von 30 €. Von denen ich 15 € versteuere.

      Wenn xy dann übermorgen wegen Insolvenz nicht mehr
      gehandelt werden, folglich gar keinen Gewinn mehr
      machen, ändert das an der Besteuerungssituation
      nichts. Oder?

      Was hat also die Besteuerung von Aktiengewinnen
      mit Unternehmensgewinnen zu tuen?
      Avatar
      schrieb am 27.06.03 01:48:17
      Beitrag Nr. 47 ()
      #44
      du meinst das hier?

      #16 von jacco 26.06.03 19:10:12 Beitrag Nr.: 9.896.745 9896745
      Dieses Posting: versenden | melden | drucken | Antwort schreiben
      terrortechno,
      ich hab schon mal von einem beamten gehört, der sagt, er wäre 2 und jetzt kriegt er sogar 3 gehälter monatlich, der schmarotzer.

      ist schon ok und macht nix.

      #45ja. schön wäre es.
      Avatar
      schrieb am 27.06.03 01:52:20
      Beitrag Nr. 48 ()
      aeki,

      nee, meinte ich nicht, ist aber glaub ich aus dem gleichen Thread. Da postete einer, das er während der Arbeitszeit für irgendeine Beamtenversicherung Verträge verkauft.

      Die Aussage war dann " 1 x arbeiten, 2 x verdienen".

      Tut mir leid, wenn ich dir da auf die Füße getreten bin.
      Avatar
      schrieb am 27.06.03 02:05:16
      Beitrag Nr. 49 ()
      goldless
      wir sollten das vergessen.

      gute nacht.:)
      Avatar
      schrieb am 27.06.03 02:06:04
      Beitrag Nr. 50 ()
      aeki,

      danke, und sleep well!
      Avatar
      schrieb am 27.06.03 10:53:15
      Beitrag Nr. 51 ()
      goldless

      wenn die ag gewinne erzielt, werden diese von der ag versteuert ,egal ob ausgeschüttet oder nicht. gleichzeitig steigt durch die gewinne der firmenwert (aktienkurs).wenn jetzt der eigentümer (aktionär) den kursgewinn auch versteuern muß wird der gleiche vorgang zweimal besteuert.
      Avatar
      schrieb am 27.06.03 11:46:15
      Beitrag Nr. 52 ()
      Wieso wohnt ihr nicht da, wo Ihr auch arbeitet??
      Habe 2km zur Arbeit, gehe zu Fuss, bei schlechtem Wetter fahr ich mit `nem Bus.
      Sollte ich mal woanders arbeiten, werde ich mir wieder eine Hütte in der Nähe suchen. Wo ist das Problem??????
      Avatar
      schrieb am 27.06.03 12:23:02
      Beitrag Nr. 53 ()
      Oddlot ist bestimmt ein arbeitsloser Student :laugh: :mad:


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