Die gelungene Vergewaltigung heiliger Kühe - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 05.08.03 22:38:41 von
neuester Beitrag 05.08.03 23:11:39 von
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Wer selbständig tätig ist, und damit ein Gewerbe ausübt,
der zahlt Gewerbesteuer. Weil er Gewerbetreibender ist.
Wenn einer aber selbständig ist, und zufällig sein Brot als
Arzt, Steuerberater, Rechtsanwalt oder Architekt verdient,
dann ist der kein Gewerbetreibender. Sondern Freiberufler.
Und zahlt, logisch, keine Gewerbesteuer.
So war das bisher. Was bei einer krötensuchenden Bundesregierung
aber auf Dauer nicht gutgehen kann.
Und nu ist es soweit! Unser Hans, der unerschrockene Kämpfer
für finanzielle Gerechtigkeit (gleichbedeutend mit kollektiver
Armut) macht dieser Ungerechtigkeit den Garaus.
Gestern hieß es noch: "Gewerbesteuer auch für Freiberufler."
Der Aufschrei der einschlägigen Interessenverbände war ihm
natürlich sicher.
Wie auch der der FDP, die ihre Klientel in unmittelbarer
Gefahr wähnte. Die CDU sah da große rechtliche Bedenken.
Schließlich sind Freiberufler keine Gewerbetreibenden -
und dann Gewerbesteuer? Das riecht nach Bundesgerichten.
Pusteblume!!!!
Unser Hans, der Tausendsassa, der schafft die Gewerbesteuer
einfach ab!
Und führt statt dessen die Kommunalabgabe ein. Mit den gleichen
Besteuerungsgrundlagen. Und da jeder Selbständige Angehöriger
einer Kommune ist, brauchen wir über Gewerbetreibender oder
Freiberufler nicht mehr zu diskutieren.
Fall vom Tisch.
Bliebe vielleicht noch die Frage, warum jemand aufgrund der
Art seiner Einkommenserzielung höher besteuert wird als andere.
der zahlt Gewerbesteuer. Weil er Gewerbetreibender ist.
Wenn einer aber selbständig ist, und zufällig sein Brot als
Arzt, Steuerberater, Rechtsanwalt oder Architekt verdient,
dann ist der kein Gewerbetreibender. Sondern Freiberufler.
Und zahlt, logisch, keine Gewerbesteuer.
So war das bisher. Was bei einer krötensuchenden Bundesregierung
aber auf Dauer nicht gutgehen kann.
Und nu ist es soweit! Unser Hans, der unerschrockene Kämpfer
für finanzielle Gerechtigkeit (gleichbedeutend mit kollektiver
Armut) macht dieser Ungerechtigkeit den Garaus.
Gestern hieß es noch: "Gewerbesteuer auch für Freiberufler."
Der Aufschrei der einschlägigen Interessenverbände war ihm
natürlich sicher.
Wie auch der der FDP, die ihre Klientel in unmittelbarer
Gefahr wähnte. Die CDU sah da große rechtliche Bedenken.
Schließlich sind Freiberufler keine Gewerbetreibenden -
und dann Gewerbesteuer? Das riecht nach Bundesgerichten.
Pusteblume!!!!
Unser Hans, der Tausendsassa, der schafft die Gewerbesteuer
einfach ab!
Und führt statt dessen die Kommunalabgabe ein. Mit den gleichen
Besteuerungsgrundlagen. Und da jeder Selbständige Angehöriger
einer Kommune ist, brauchen wir über Gewerbetreibender oder
Freiberufler nicht mehr zu diskutieren.
Fall vom Tisch.
Bliebe vielleicht noch die Frage, warum jemand aufgrund der
Art seiner Einkommenserzielung höher besteuert wird als andere.
Nur so am Rande.
Gewerbesteuer sagt sich so leicht hin. Aber es gibt da
Feinheiten.
Was verdient wir unterliegt der Gewerbeertragssteuer.
Aber es gibt auch die Gewerbekapitalsteuer. Die besteuert
alle Wirtschaftsgüter, die zur Unternehmung gehören.
Jede Maschine, jeden LKW, jeden Dienstwagen. Alles.
Da investiert man doch gerne, wenn die Anschaffung gleich
auch versteuert werden muss. Und zwar Jahr für Jahr.
Da kann man nur einen tiefen Diener machen. Hans, du hast
den Finger im richtigen Loch. Nur so gehts!
Gewerbesteuer sagt sich so leicht hin. Aber es gibt da
Feinheiten.
Was verdient wir unterliegt der Gewerbeertragssteuer.
Aber es gibt auch die Gewerbekapitalsteuer. Die besteuert
alle Wirtschaftsgüter, die zur Unternehmung gehören.
Jede Maschine, jeden LKW, jeden Dienstwagen. Alles.
Da investiert man doch gerne, wenn die Anschaffung gleich
auch versteuert werden muss. Und zwar Jahr für Jahr.
Da kann man nur einen tiefen Diener machen. Hans, du hast
den Finger im richtigen Loch. Nur so gehts!
Häh. seh ich doppelt
es gibt doch schon einen gleichnamigen Schräd von dir....
es gibt doch schon einen gleichnamigen Schräd von dir....
Nee, du hast nur nicht richtig hingeguckt.
Aber schön, daß du ihn gelesen hast.
Grüß dich, goldless
Aber schön, daß du ihn gelesen hast.
Grüß dich, goldless
Goldless, die Gewerbekapitalsteuer ist seit 1998 abgeschafft. In Neufünfland hatte sie nie gegolten. Dies nur zur Richtigstellung, ohne Wertung.
Ach, und die Oberverarsche.
Eichel versucht die Wogen zu glätten, indem er behauptet,
die Einführung der Kommunalabgabe führe zu keiner Mehrbelastung,
da sie ja gegen die Einkommensteuer verrechnet werden könnte.
Also. Die Gewerbeertragssteuer beträgt 5 %. Darauf erheben
die Kommunen ihren Hebesatz. Der liegt in der Regel bei
400 - 450 %. Heißt, die Gewerbeertragssteuer beträgt gut
20 % des Betriebsergebnisses. Ist aber eine Kostensteuer.
Das heißt, sie wird von Einkommensteuerrelevanten Ergebnis
abgezogen. In der Regel verbleibt eine steuerliche Mehrbelastung von 10 - 15 %.
Also, nach Eichel, so gut wie nichts.
Eichel versucht die Wogen zu glätten, indem er behauptet,
die Einführung der Kommunalabgabe führe zu keiner Mehrbelastung,
da sie ja gegen die Einkommensteuer verrechnet werden könnte.
Also. Die Gewerbeertragssteuer beträgt 5 %. Darauf erheben
die Kommunen ihren Hebesatz. Der liegt in der Regel bei
400 - 450 %. Heißt, die Gewerbeertragssteuer beträgt gut
20 % des Betriebsergebnisses. Ist aber eine Kostensteuer.
Das heißt, sie wird von Einkommensteuerrelevanten Ergebnis
abgezogen. In der Regel verbleibt eine steuerliche Mehrbelastung von 10 - 15 %.
Also, nach Eichel, so gut wie nichts.
CColumbus,
danke für den Hinweis.
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