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    Die gelungene Vergewaltigung heiliger Kühe - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 05.08.03 22:38:41 von
    neuester Beitrag 05.08.03 23:11:39 von
    Beiträge: 7
    ID: 761.720
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      schrieb am 05.08.03 22:38:41
      Beitrag Nr. 1 ()
      Wer selbständig tätig ist, und damit ein Gewerbe ausübt,
      der zahlt Gewerbesteuer. Weil er Gewerbetreibender ist.

      Wenn einer aber selbständig ist, und zufällig sein Brot als
      Arzt, Steuerberater, Rechtsanwalt oder Architekt verdient,
      dann ist der kein Gewerbetreibender. Sondern Freiberufler.
      Und zahlt, logisch, keine Gewerbesteuer.

      So war das bisher. Was bei einer krötensuchenden Bundesregierung
      aber auf Dauer nicht gutgehen kann.

      Und nu ist es soweit! Unser Hans, der unerschrockene Kämpfer
      für finanzielle Gerechtigkeit (gleichbedeutend mit kollektiver
      Armut) macht dieser Ungerechtigkeit den Garaus.

      Gestern hieß es noch: "Gewerbesteuer auch für Freiberufler."

      Der Aufschrei der einschlägigen Interessenverbände war ihm
      natürlich sicher.

      Wie auch der der FDP, die ihre Klientel in unmittelbarer
      Gefahr wähnte. Die CDU sah da große rechtliche Bedenken.
      Schließlich sind Freiberufler keine Gewerbetreibenden -
      und dann Gewerbesteuer? Das riecht nach Bundesgerichten.

      Pusteblume!!!!

      Unser Hans, der Tausendsassa, der schafft die Gewerbesteuer
      einfach ab!

      Und führt statt dessen die Kommunalabgabe ein. Mit den gleichen
      Besteuerungsgrundlagen. Und da jeder Selbständige Angehöriger
      einer Kommune ist, brauchen wir über Gewerbetreibender oder
      Freiberufler nicht mehr zu diskutieren.

      Fall vom Tisch.

      Bliebe vielleicht noch die Frage, warum jemand aufgrund der
      Art seiner Einkommenserzielung höher besteuert wird als andere.
      Avatar
      schrieb am 05.08.03 22:55:07
      Beitrag Nr. 2 ()
      Nur so am Rande.

      Gewerbesteuer sagt sich so leicht hin. Aber es gibt da
      Feinheiten.

      Was verdient wir unterliegt der Gewerbeertragssteuer.

      Aber es gibt auch die Gewerbekapitalsteuer. Die besteuert
      alle Wirtschaftsgüter, die zur Unternehmung gehören.

      Jede Maschine, jeden LKW, jeden Dienstwagen. Alles.

      Da investiert man doch gerne, wenn die Anschaffung gleich
      auch versteuert werden muss. Und zwar Jahr für Jahr.

      Da kann man nur einen tiefen Diener machen. Hans, du hast
      den Finger im richtigen Loch. Nur so gehts!
      Avatar
      schrieb am 05.08.03 22:59:39
      Beitrag Nr. 3 ()
      Häh. seh ich doppelt :eek:


      es gibt doch schon einen gleichnamigen Schräd von dir....

      :confused:
      Avatar
      schrieb am 05.08.03 23:02:08
      Beitrag Nr. 4 ()
      Nee, du hast nur nicht richtig hingeguckt.

      Aber schön, daß du ihn gelesen hast.

      Grüß dich, goldless
      Avatar
      schrieb am 05.08.03 23:05:21
      Beitrag Nr. 5 ()
      Goldless, die Gewerbekapitalsteuer ist seit 1998 abgeschafft. In Neufünfland hatte sie nie gegolten. Dies nur zur Richtigstellung, ohne Wertung.

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      Avatar
      schrieb am 05.08.03 23:10:19
      Beitrag Nr. 6 ()
      Ach, und die Oberverarsche.

      Eichel versucht die Wogen zu glätten, indem er behauptet,
      die Einführung der Kommunalabgabe führe zu keiner Mehrbelastung,
      da sie ja gegen die Einkommensteuer verrechnet werden könnte.

      Also. Die Gewerbeertragssteuer beträgt 5 %. Darauf erheben
      die Kommunen ihren Hebesatz. Der liegt in der Regel bei
      400 - 450 %. Heißt, die Gewerbeertragssteuer beträgt gut
      20 % des Betriebsergebnisses. Ist aber eine Kostensteuer.
      Das heißt, sie wird von Einkommensteuerrelevanten Ergebnis
      abgezogen. In der Regel verbleibt eine steuerliche Mehrbelastung von 10 - 15 %.
      Also, nach Eichel, so gut wie nichts.
      Avatar
      schrieb am 05.08.03 23:11:39
      Beitrag Nr. 7 ()
      CColumbus,

      danke für den Hinweis.


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