Hessische Finanzbeamte schützten Steuersünder - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 09.08.03 13:37:48 von
neuester Beitrag 12.08.03 14:39:33 von
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Mit einer internen Dienstanweisung haben hessische Spitzenbeamte in Abstimmung mit der Landesregierung Ermittlungen gegen mutmaßliche Steuerhinterzieher blockiert. Dabei geht es nach Angaben von Steuerfahndern um dreistellige Millionenbeträge, die dem Fiskus durch die Lappen gegangen sein sollen ...
http://www.spiegel.de/spiegel/vorab/0,1518,260663,00.html
Im Hinblick auf die gelungene Gesundheitsreform und die diesen Monat angehobenen Beitragsätze, die Neuverschuldung, das Rentendisaster, usw. ist obige Aktion besonders genial.
Hier alles komplett, falls der Link nicht hält:
Hessische Finanzbeamte schützten Steuersünder / Mögliche Millionenverluste für das Land / Fahnder kaltgestellt
Mit einer internen Dienstanweisung haben hessische Spitzenbeamte in Abstimmung mit der Landesregierung Ermittlungen gegen mutmaßliche Steuerhinterzieher blockiert. Dabei geht es nach Angaben von Steuerfahndern um dreistellige Millionenbeträge, die dem Fiskus durch die Lappen gegangen sein sollen, und um viele tausend mutmaßliche Steuerhinterzieher. Hintergrund ist die Einführung der Zinsabschlagsteuer 1993. Damals hatten viele deutsche Anleger mit Hilfe der Banken am Fiskus vorbei Vermögenswerte ins Ausland transferiert. Experten taxierten den Geldstrom auf etwa 300 Milliarden Mark. Nach spektakulären Durchsuchungen zahlreicher Kreditinstitute wie etwa der Deutschen Bank in Frankfurt ermittelten Frankfurter Steuerfahnder - bis sie gestoppt wurden von der internen Amtsverfügung 2001/18 des Finanzamts Frankfurt V. Darin ordnete der Amtschef an, ein Anfangsverdacht sei auch dann nicht automatisch gerechtfertigt, "wenn Kapitalerträge gegenüber der Finanzbehörde möglicherweise verschwiegen wurden". Ohne Anfangsverdacht aber dürfen Steuerfahnder in der Regel nicht ermitteln. So wurden massenhaft Konto-Unterlagen nicht mehr oder nur zu einem kleinen Teil ausgewertet. Auch drei Konten einer Privatbank in Liechtenstein, über die nach Angaben von Fahndern Prominente Transfers abgewickelt haben sollen, wurden nicht mehr erfasst. Der damals zuständige Bankenkoordinator derSteuerfahndung lief gegen die Anordnung Sturm - und wurde kurz darauf nach Darmstadt versetzt. Das sei eine "ganz normale Versetzung, die mit dem Fall in keinem Zusammenhang steht", behauptet der hessische Finanzstaatssekretär Bernd Abeln. Im Übrigen sei alles rechtmäßig gelaufen.
http://www.spiegel.de/spiegel/vorab/0,1518,260663,00.html
Im Hinblick auf die gelungene Gesundheitsreform und die diesen Monat angehobenen Beitragsätze, die Neuverschuldung, das Rentendisaster, usw. ist obige Aktion besonders genial.
Hier alles komplett, falls der Link nicht hält:
Hessische Finanzbeamte schützten Steuersünder / Mögliche Millionenverluste für das Land / Fahnder kaltgestellt
Mit einer internen Dienstanweisung haben hessische Spitzenbeamte in Abstimmung mit der Landesregierung Ermittlungen gegen mutmaßliche Steuerhinterzieher blockiert. Dabei geht es nach Angaben von Steuerfahndern um dreistellige Millionenbeträge, die dem Fiskus durch die Lappen gegangen sein sollen, und um viele tausend mutmaßliche Steuerhinterzieher. Hintergrund ist die Einführung der Zinsabschlagsteuer 1993. Damals hatten viele deutsche Anleger mit Hilfe der Banken am Fiskus vorbei Vermögenswerte ins Ausland transferiert. Experten taxierten den Geldstrom auf etwa 300 Milliarden Mark. Nach spektakulären Durchsuchungen zahlreicher Kreditinstitute wie etwa der Deutschen Bank in Frankfurt ermittelten Frankfurter Steuerfahnder - bis sie gestoppt wurden von der internen Amtsverfügung 2001/18 des Finanzamts Frankfurt V. Darin ordnete der Amtschef an, ein Anfangsverdacht sei auch dann nicht automatisch gerechtfertigt, "wenn Kapitalerträge gegenüber der Finanzbehörde möglicherweise verschwiegen wurden". Ohne Anfangsverdacht aber dürfen Steuerfahnder in der Regel nicht ermitteln. So wurden massenhaft Konto-Unterlagen nicht mehr oder nur zu einem kleinen Teil ausgewertet. Auch drei Konten einer Privatbank in Liechtenstein, über die nach Angaben von Fahndern Prominente Transfers abgewickelt haben sollen, wurden nicht mehr erfasst. Der damals zuständige Bankenkoordinator derSteuerfahndung lief gegen die Anordnung Sturm - und wurde kurz darauf nach Darmstadt versetzt. Das sei eine "ganz normale Versetzung, die mit dem Fall in keinem Zusammenhang steht", behauptet der hessische Finanzstaatssekretär Bernd Abeln. Im Übrigen sei alles rechtmäßig gelaufen.
Um Missverständnissen vorzubeugen:
Keiner würde einen Freund anscheissen oder sich freuen wenn er erwischt wird (vielleicht mal von extremen Kapitalverbrechen aus niederen Beweggründen abgesehen) aber der Staat hat gefälligst neutral zu sein und von Rechtsbeugung (sofern dem so ist) Abstand zu nehmen.
Keiner würde einen Freund anscheissen oder sich freuen wenn er erwischt wird (vielleicht mal von extremen Kapitalverbrechen aus niederen Beweggründen abgesehen) aber der Staat hat gefälligst neutral zu sein und von Rechtsbeugung (sofern dem so ist) Abstand zu nehmen.
ich würde mal behaupten, daß hier nicht der staat, sondern einzelpersonen tätig geworden sind, die ihre position mißbraucht haben um eigeninteressen zu wahren.
das ist schlimmster korruptionssumpf ...
meine meinung.
das ist schlimmster korruptionssumpf ...
meine meinung.
AFFÄREN
Amnestie durch die Hintertür
Mit einer skandalösen Anweisung schützen hessische Behörden wohlhabende Steuerhinterzieher. Aufmüpfige Beamte werden kaltgestellt.
Gewöhnlich treffen sich in der Hessischen Landessportschule in Frankfurt Vereinsvertreter, Athleten und Trainer. Die rund 70 Menschen aber, die sich dort am 9. April einfanden, hatten mit sportlichen Themen gar nichts im Sinn.
Fast drei Stunden diskutierten die Beamten, allesamt Steuerfahnder des Frankfurter Finanzamts V, über Gerechtigkeit und die Katastrophenlage der öffentlichen Haushalte. Dann beschlossen sie etwas für Beamte Unerhörtes: einen Brandbrief an den hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch (CDU) zu schreiben. "Wir befürchten erhebliche Steuerausfälle für das Land Hessen, weil Steuerhinterzieher nicht in gebotenem Umfang verfolgt werden können", heißt es in dem Briefentwurf.
Es geht den Ermittlern um dreistellige Millionenbeträge, die dem Fiskus durch die Lappen gegangen sein sollen - und um viele tausend mutmaßliche Steuerhinterzieher, die ungeschoren davonkommen werden. Denn mit einer internen Dienstanweisung haben hessische Spitzenbeamte in Abstimmung mit der Regierung Koch ihre Fahnder an die Kette gelegt. Und wer von den Ermittlern aufmuckt, wird seither kaltgestellt. "Die Verfahren wurden grundsätzlich und überall niedergemacht. Wir lassen die Riesengauner laufen", wettert ein Fahnder.
Kurz vor Einführung der Zinsabschlagsteuer 1993 hatten viele deutsche Anleger mit Hilfe ihrer Banken am Fiskus vorbei hohe Vermögenswerte ins Ausland transferiert - Experten taxierten den Geldstrom damals auf etwa 300 Milliarden Mark.
Als im Juni 1998 rund 300 Steuerfahnder dann nach vielen anderen Banken auch die Deutsche Bank durchsuchten, schien festzustehen, dass der Fiskus zahlreichen Steuerhinterziehern dicht auf den Fersen war. Dieter Ondracek, Chef der Deutschen Steuer-Gewerkschaft, sah in dem Fall sogar "einen großen Schritt, den Gesamtkomplex einer riesigen Kapitalflucht in den Griff zu bekommen".
Von wegen. Zwar sammelten die Fahnder kartonweise belastende Unterlagen ein - den Verdächtigen auf die Pelle rücken durften sie gleichwohl nicht. Grundlage dafür ist die Amtsverfügung 2001/18 des Finanzamts Frankfurt V. In dem Papier vom 30. August 2001 verdonnerte Amtschef Jürgen Schneider-Ludorff in Absprache mit der Oberfinanzdirektion und dem Hessischen Finanzministerium unter seinem Chef Karlheinz Weimar (CDU) seine rund 50 Steuerfahnder, die nur mit Bankenverfahren beschäftigt waren, quasi zum Nichtstun - und gewährte den Verdächtigen so eine Amnestie durch die Hintertür.
Grundsätzlich, so das Papier, sei die "automatische Annahme" eines Anfangsverdachts "selbst dann nicht gerechtfertigt, wenn die in verjährten Jahren erzielten Kapitalerträge gegenüber der Finanzbehörde möglicherweise verschwiegen wurden". Ohne Anfangsverdacht dürfen die Beamten freilich nicht ermitteln. Und das, so die Order, habe selbst dann zu gelten, wenn der Steuerhinterzieher Selbstanzeige erstattet habe. Ein absurder Befehl, denn mit einer Selbstanzeige erklärt ein Steuerpflichtiger gerade, dass er gemauschelt hat, und hofft dadurch auf Strafbefreiung. Allenfalls ab einem "Transfervolumen von 500 000 Mark" dürften die Fahnder aktiv werden, so das Papier.
Über die Brisanz der Verfügung war sich Schneider-Ludorff offenbar bewusst - so durfte die Order nicht wie üblich ins Intranet des Amts eingestellt werden. Nicht einmal in die offizielle Amtsregistratur sollte sie aufgenommen werden. Die Empfänger der vierseitigen Anordnung wurden stattdessen einzeln "aktenkundig" gemacht und sollten das Papier in verschlossenen Umschlägen erhalten.
Schneider-Ludorff lehnt eine Stellungnahme zu den seltsamen Vorgängen ab. Hessens Finanzstaatssekretär Bernd Abeln sagt, es sei alles rechtmäßig gelaufen. Zwar habe es "Kapazitätsprobleme bei der Steuerfahndung" gegeben - aber "da haben wir gegengesteuert".
Auf jeden Fall stoppte die Order die Fahnder auf der Stelle, zu Gunsten jener Anleger, deren Verfahren von der Steuerfahndung noch nicht abgearbeitet worden waren. So wurden diverse Konten nicht mehr oder nur zu einem kleinen Teil ausgewertet, obwohl sie beschlagnahmt worden waren. Die Finanzverwaltung weigerte sich schlicht, die Daten aufzuarbeiten.
Auch drei Konten einer Privatbank in Liechtenstein, über die nach Angaben von Fahndern Prominente Transfers abgewickelt haben sollen, wurden nicht mehr erfasst und ausgewertet. "Da liegt das Beweismaterial vor, und der Fiskus wirft es auf den Müll", schimpft ein Staatsanwalt.
Sowohl die Frankfurter Staatsanwaltschaft als auch der damals zuständige Bankenkoordinator bei der Steuerfahndung, Eckhard Pisch, liefen Sturm. In einem Protestbrief an Schneider-Ludorff zerpflückte Jurist Pisch die Amtsverfügung: Der Befehl verstoße teilweise gegen die Strafprozessordnung und sei "rechtlich nicht haltbar". Offenbar gehe es der Finanzverwaltung nur darum, die Fälle schnell vom Tisch zu bekommen, an den Steuermehreinnahmen sei das Land wohl nicht interessiert. So ähnlich sieht es auch die Justizbehörde, bei der Experten die Amtsverfügung als "Strafvereitelungspapier" bewerten - intern freilich nur, denn unter der Regierung Koch geht es Kritikern nicht gut.
Zwei Tage nach seinem schriftlichen Protest wurde etwa Top-Fahnder Pisch versetzt - zum Finanzamt Darmstadt. "Eine ganz normale Versetzung, die mit dem Fall in keinem Zusammenhang steht", behauptet Staatssekretär Abeln.
Vergangene Woche stellte die Oberfinanzdirektion Frankfurt dann eine "Neustrukturierung der Finanzämter im Rhein/Main-Gebiet" vor. Und auch wenn die Verantwortlichen jedweden Zusammenhang leugnen, gibt es einen unschönen Nebeneffekt für die rebellischen Ermittler: Die Frankfurter Steuerfahndung wird teilweise zerschlagen, und Beschäftigte werden auf andere Dienststellen verteilt.
Amnestie durch die Hintertür
Mit einer skandalösen Anweisung schützen hessische Behörden wohlhabende Steuerhinterzieher. Aufmüpfige Beamte werden kaltgestellt.
Gewöhnlich treffen sich in der Hessischen Landessportschule in Frankfurt Vereinsvertreter, Athleten und Trainer. Die rund 70 Menschen aber, die sich dort am 9. April einfanden, hatten mit sportlichen Themen gar nichts im Sinn.
Fast drei Stunden diskutierten die Beamten, allesamt Steuerfahnder des Frankfurter Finanzamts V, über Gerechtigkeit und die Katastrophenlage der öffentlichen Haushalte. Dann beschlossen sie etwas für Beamte Unerhörtes: einen Brandbrief an den hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch (CDU) zu schreiben. "Wir befürchten erhebliche Steuerausfälle für das Land Hessen, weil Steuerhinterzieher nicht in gebotenem Umfang verfolgt werden können", heißt es in dem Briefentwurf.
Es geht den Ermittlern um dreistellige Millionenbeträge, die dem Fiskus durch die Lappen gegangen sein sollen - und um viele tausend mutmaßliche Steuerhinterzieher, die ungeschoren davonkommen werden. Denn mit einer internen Dienstanweisung haben hessische Spitzenbeamte in Abstimmung mit der Regierung Koch ihre Fahnder an die Kette gelegt. Und wer von den Ermittlern aufmuckt, wird seither kaltgestellt. "Die Verfahren wurden grundsätzlich und überall niedergemacht. Wir lassen die Riesengauner laufen", wettert ein Fahnder.
Kurz vor Einführung der Zinsabschlagsteuer 1993 hatten viele deutsche Anleger mit Hilfe ihrer Banken am Fiskus vorbei hohe Vermögenswerte ins Ausland transferiert - Experten taxierten den Geldstrom damals auf etwa 300 Milliarden Mark.
Als im Juni 1998 rund 300 Steuerfahnder dann nach vielen anderen Banken auch die Deutsche Bank durchsuchten, schien festzustehen, dass der Fiskus zahlreichen Steuerhinterziehern dicht auf den Fersen war. Dieter Ondracek, Chef der Deutschen Steuer-Gewerkschaft, sah in dem Fall sogar "einen großen Schritt, den Gesamtkomplex einer riesigen Kapitalflucht in den Griff zu bekommen".
Von wegen. Zwar sammelten die Fahnder kartonweise belastende Unterlagen ein - den Verdächtigen auf die Pelle rücken durften sie gleichwohl nicht. Grundlage dafür ist die Amtsverfügung 2001/18 des Finanzamts Frankfurt V. In dem Papier vom 30. August 2001 verdonnerte Amtschef Jürgen Schneider-Ludorff in Absprache mit der Oberfinanzdirektion und dem Hessischen Finanzministerium unter seinem Chef Karlheinz Weimar (CDU) seine rund 50 Steuerfahnder, die nur mit Bankenverfahren beschäftigt waren, quasi zum Nichtstun - und gewährte den Verdächtigen so eine Amnestie durch die Hintertür.
Grundsätzlich, so das Papier, sei die "automatische Annahme" eines Anfangsverdachts "selbst dann nicht gerechtfertigt, wenn die in verjährten Jahren erzielten Kapitalerträge gegenüber der Finanzbehörde möglicherweise verschwiegen wurden". Ohne Anfangsverdacht dürfen die Beamten freilich nicht ermitteln. Und das, so die Order, habe selbst dann zu gelten, wenn der Steuerhinterzieher Selbstanzeige erstattet habe. Ein absurder Befehl, denn mit einer Selbstanzeige erklärt ein Steuerpflichtiger gerade, dass er gemauschelt hat, und hofft dadurch auf Strafbefreiung. Allenfalls ab einem "Transfervolumen von 500 000 Mark" dürften die Fahnder aktiv werden, so das Papier.
Über die Brisanz der Verfügung war sich Schneider-Ludorff offenbar bewusst - so durfte die Order nicht wie üblich ins Intranet des Amts eingestellt werden. Nicht einmal in die offizielle Amtsregistratur sollte sie aufgenommen werden. Die Empfänger der vierseitigen Anordnung wurden stattdessen einzeln "aktenkundig" gemacht und sollten das Papier in verschlossenen Umschlägen erhalten.
Schneider-Ludorff lehnt eine Stellungnahme zu den seltsamen Vorgängen ab. Hessens Finanzstaatssekretär Bernd Abeln sagt, es sei alles rechtmäßig gelaufen. Zwar habe es "Kapazitätsprobleme bei der Steuerfahndung" gegeben - aber "da haben wir gegengesteuert".
Auf jeden Fall stoppte die Order die Fahnder auf der Stelle, zu Gunsten jener Anleger, deren Verfahren von der Steuerfahndung noch nicht abgearbeitet worden waren. So wurden diverse Konten nicht mehr oder nur zu einem kleinen Teil ausgewertet, obwohl sie beschlagnahmt worden waren. Die Finanzverwaltung weigerte sich schlicht, die Daten aufzuarbeiten.
Auch drei Konten einer Privatbank in Liechtenstein, über die nach Angaben von Fahndern Prominente Transfers abgewickelt haben sollen, wurden nicht mehr erfasst und ausgewertet. "Da liegt das Beweismaterial vor, und der Fiskus wirft es auf den Müll", schimpft ein Staatsanwalt.
Sowohl die Frankfurter Staatsanwaltschaft als auch der damals zuständige Bankenkoordinator bei der Steuerfahndung, Eckhard Pisch, liefen Sturm. In einem Protestbrief an Schneider-Ludorff zerpflückte Jurist Pisch die Amtsverfügung: Der Befehl verstoße teilweise gegen die Strafprozessordnung und sei "rechtlich nicht haltbar". Offenbar gehe es der Finanzverwaltung nur darum, die Fälle schnell vom Tisch zu bekommen, an den Steuermehreinnahmen sei das Land wohl nicht interessiert. So ähnlich sieht es auch die Justizbehörde, bei der Experten die Amtsverfügung als "Strafvereitelungspapier" bewerten - intern freilich nur, denn unter der Regierung Koch geht es Kritikern nicht gut.
Zwei Tage nach seinem schriftlichen Protest wurde etwa Top-Fahnder Pisch versetzt - zum Finanzamt Darmstadt. "Eine ganz normale Versetzung, die mit dem Fall in keinem Zusammenhang steht", behauptet Staatssekretär Abeln.
Vergangene Woche stellte die Oberfinanzdirektion Frankfurt dann eine "Neustrukturierung der Finanzämter im Rhein/Main-Gebiet" vor. Und auch wenn die Verantwortlichen jedweden Zusammenhang leugnen, gibt es einen unschönen Nebeneffekt für die rebellischen Ermittler: Die Frankfurter Steuerfahndung wird teilweise zerschlagen, und Beschäftigte werden auf andere Dienststellen verteilt.
Nur noch die ganz Dummen scheinen Steuern zahlen zu müssen.
Noch ein Grund mehr auszuwandern!
Noch ein Grund mehr auszuwandern!
#5...die politiker sind keine dummen, wie auch die beispiele des ehemaligen bundesinnenministers kanther und andere zeigen.
Keine Sorge. Das Ganze wird gewiss brutalstmöglich aufgeklärt!
Ich bin schon erstaunt, daß diese Sache recht wenig Bandbreite hat, denn hier liegt nach meiner Meinung ein besonders schlimmer Skandal vor. Ich habe Schwierigkeiten, nachzuvollziehen, was die befaßten Vorgesetzten (bis hinauf zum Staatssekretär im Finanzministerium wohl) sich dabei eigentlich egdacht hatten.
War es die Angst um den Bankenstandort Frankfurt? Druck der Vertreter der Banekn? Das noch schlimmere, daß hier befreundete Verdächtige von höchster Stelle geschützt werden sollten, wage ich mir gar nicht vorzustellen. Unmöglich wäre es natürlich nicht, aber doch schon beinahe einzigartig, denn das wäre höchst kriminell. Ich halte vorerst die Vermutung, daß es hier politische Erwägungen gab, für plausibler, aber auch das ist untragbar.
Die Behandlung der Beamten in dem Fall bei der Steuerfahndung und des Staatsanwalts ist skandalös. Man muß sich da auch in die Menschen hineinversetzen, die die Rückendeckung ihrer Vorgesetzten verlieren, obwohl sie alles richtig gemacht hatten. Das ist allerdings nicht das erste Mal, daß so etwas geschieht, sondern leider riskiert ein Beamter, der den eigenen Vorgesetzten auf die Finger klopft, oft die "weichen" Sanktionen: Versetzungen, Karriereknick.
Ich denke, daß hier der zuständige Staatssekretär, und notfalls auch der Minister, den Hut nehmen müssen. Und wenn Koch die Angelegenheit nicht zur Chefsache macht, dann sollte man ihm alle weitergehenden Ambitionen austreiben. Seinen Beamten hätte er dann klar gezeigt, daß die auf ihn nicht zu zählen brauchen und seinen Wählern, daß er nicht begreift, wie man zeigt, daß das Gesetz für alle gilt, auch für Steuerhinterzieher.
War es die Angst um den Bankenstandort Frankfurt? Druck der Vertreter der Banekn? Das noch schlimmere, daß hier befreundete Verdächtige von höchster Stelle geschützt werden sollten, wage ich mir gar nicht vorzustellen. Unmöglich wäre es natürlich nicht, aber doch schon beinahe einzigartig, denn das wäre höchst kriminell. Ich halte vorerst die Vermutung, daß es hier politische Erwägungen gab, für plausibler, aber auch das ist untragbar.
Die Behandlung der Beamten in dem Fall bei der Steuerfahndung und des Staatsanwalts ist skandalös. Man muß sich da auch in die Menschen hineinversetzen, die die Rückendeckung ihrer Vorgesetzten verlieren, obwohl sie alles richtig gemacht hatten. Das ist allerdings nicht das erste Mal, daß so etwas geschieht, sondern leider riskiert ein Beamter, der den eigenen Vorgesetzten auf die Finger klopft, oft die "weichen" Sanktionen: Versetzungen, Karriereknick.
Ich denke, daß hier der zuständige Staatssekretär, und notfalls auch der Minister, den Hut nehmen müssen. Und wenn Koch die Angelegenheit nicht zur Chefsache macht, dann sollte man ihm alle weitergehenden Ambitionen austreiben. Seinen Beamten hätte er dann klar gezeigt, daß die auf ihn nicht zu zählen brauchen und seinen Wählern, daß er nicht begreift, wie man zeigt, daß das Gesetz für alle gilt, auch für Steuerhinterzieher.
und was sagt der Bund dazu? Könnte da sich nicht mal unsere Bundesregierung konstruktiv einschalten? Sie muß ja nicht gleich "brutalsmöglichst" auflären....
Tomato
Tomato
#9...ist allein ländersache
#8...die anweisungen an die finanzbeamten sollen den straftatbestand der strafvereitelung im amt erfüllen.
insgesamt zeigt es aber einmal wieder, wie die "gerechtigkeit" siegt.
während auf arbeitlose und sozialhilfeempfänger (z.t. zu recht) draufgeschlagen wird, um den stammtisch als wählerplattform zu nutzen, kommen die wirklich großen verbrecher, die den staat durch steuerhinterziehung um milliarden prellen, wieder einmal ungeschoren davon.
wenn das das moralische vorbild unserer bevölkerung sein soll, kann der wahlspruch nur lauten: den vorbildern folgen, bis der staat reif ist, sich von grund auf neu zu organisieren.
#8...die anweisungen an die finanzbeamten sollen den straftatbestand der strafvereitelung im amt erfüllen.
insgesamt zeigt es aber einmal wieder, wie die "gerechtigkeit" siegt.
während auf arbeitlose und sozialhilfeempfänger (z.t. zu recht) draufgeschlagen wird, um den stammtisch als wählerplattform zu nutzen, kommen die wirklich großen verbrecher, die den staat durch steuerhinterziehung um milliarden prellen, wieder einmal ungeschoren davon.
wenn das das moralische vorbild unserer bevölkerung sein soll, kann der wahlspruch nur lauten: den vorbildern folgen, bis der staat reif ist, sich von grund auf neu zu organisieren.
Der nächtse wahlkampf der CDU ist damit jetzt schon finanziert ?
alte kameraden.....
sieghe auch Thread: Wer steckt hinter dem Sozialumbruch .....UNICE
alte kameraden.....
sieghe auch Thread: Wer steckt hinter dem Sozialumbruch .....UNICE
Normalerweise kommen ja gerade die großen Steuersünder nicht ungeschoren davon. In vielen anderen Fällen wurden ja Ermittlungen durchgeführt, und zumindest die Selbstanzeige der Betroffenen erreicht. Einen Boris Becker oder einen Herrn Graf hat die Steuerfahndung ja dingfest gemacht. Daher paßt es gar nicht ins Bild, wenn hier tatsächlich viele Millionen möglicherweise hinterzogener Gelder nicht verfolgt werden.
Ich vermute mal, Strafanzeigen gegen die Amtsträger lassen hier nicht lange auf sich warten; sie erfolgten schon in weit nichtigeren Fällen.
Ich vermute mal, Strafanzeigen gegen die Amtsträger lassen hier nicht lange auf sich warten; sie erfolgten schon in weit nichtigeren Fällen.
@For4zim
Ja das hoffe ich auch , daß da mal die staatsanwaltschaft in die puschen kommt
und dass diese seilschaften mal richtig verknackt werden
Ja das hoffe ich auch , daß da mal die staatsanwaltschaft in die puschen kommt
und dass diese seilschaften mal richtig verknackt werden
#8 for4zim: *unterschreib*
#1
Ja ja, immer feste druf auf Gutverdiener und Hochsteuerzahler.
Um so schneller werden noch mehr von denen sich in die Schweiz und sonstwohin absetzen...und dann in D keinen Cent an Steuern mehr zahlen !
Ja ja, immer feste druf auf Gutverdiener und Hochsteuerzahler.
Um so schneller werden noch mehr von denen sich in die Schweiz und sonstwohin absetzen...und dann in D keinen Cent an Steuern mehr zahlen !
#15, es geht hier um Kriminalität. Nächstens willst Du wohl noch dagegen protestieren, daß Mafiagelder vom Staat beschlagnahmt werden, wenn man deren habhaft wird, weil das ein Anschlag auf freies Unternehmertum der Drogenimporteure wäre?
#15...blue, gib doch einmal deine bankverbindungen an.
ich muß davon ausgehen, daß du zu den "leistungsträgern" gehörst, ohne die unser staat nicht auskommt.
ich muß davon ausgehen, daß du zu den "leistungsträgern" gehörst, ohne die unser staat nicht auskommt.
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