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    Können (Schein)Selbständige MLP Berater Ihren Status bei AOK und BfA prüfen lassen? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 15.09.03 21:02:11 von
    neuester Beitrag 30.10.03 10:56:28 von
    Beiträge: 17
    ID: 776.020
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      Avatar
      schrieb am 15.09.03 21:02:11
      Beitrag Nr. 1 ()
      Mich interessiert, ob die o.g. Behörden nicht sehr großes Interesse daran haben, inwieweit Berater hinsichtlich Zeit und Ort Ihrer Tätigkeit (wie in bekannten Fällen vielleicht so praktiziert durch GL) weisungsgebunden sind und deshalb potenzielle Beitragszahler = Angestellte "akquirieren" könnten.


      Hier ist fürmich einiges an Sprengstoff, weil man keinen Anwalt oder Arbeitsrichter braucht.

      Wie sind die Meinungen dazu???? :laugh: :laugh: :laugh: :laugh: :laugh: :laugh: :laugh: :laugh: :laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 16.09.03 01:52:29
      Beitrag Nr. 2 ()
      Bei der derzeitigen wirtschaftlichen und politischen Lage in Deutschland ist das kein Thema.
      Sollte es aber mal wieder bergauf gehen, auch mit dem Arbeitsmarkt, wird das sicherlich ein Punkt sein der angegangen wird.
      Momentan wird doch nur befürchtet das Scheinselbständige dann, wenn sie Ihre Tätigkeit verlieren weil es keiner bezahlen kann in vielen Fällen, die Zahl der Arbeitslosen weiter steigen lassen in erheblichem Mass. Daher schaut man erstmal weg.
      Avatar
      schrieb am 16.09.03 10:44:44
      Beitrag Nr. 3 ()
      @#1,

      Sitzt Du gerade auf dicken Put-Verlusten??:laugh: :laugh: :laugh: :laugh:

      Ruf doch mal bei Deiner AOK an und frag die Deine Thread-Frage!! Deine AOK hilft Dir immer weiter!:laugh: :laugh: :laugh: :laugh: :laugh: :laugh: :laugh: :laugh: :laugh: :laugh: :laugh: :laugh: :laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 16.09.03 22:47:45
      Beitrag Nr. 4 ()
      Du hast vollkommen Recht!
      Alle MPL-Vertreter sind in Prinzip Scheinselbstständig.

      Die entsprechenden Gesetze sind existent.
      Richtig ist aber auch, dass dieses Thema Scheinselbständigkeit im Moment kaum geprüft wird.
      Liegt wohl an der momentanen wirtschaftlichen Lage und am Arbeitsmarkt.

      Diese Prüfungen führen die Bfa oder die letze zuständige gesetzliche Krankenkasse durch.

      Wenn ein MLP-Vertreter arbeitslos wird braucht er diesen Sachverhalt nur dem AA schildern und er bekommt ALG.

      Die Bundesanstalt für Arbeit wird sich die Beiträge vom Arbeitgeber (MLP) holen.

      Dieses Problem haben aber viele Firmen.
      Wenn das Problem bei allen Vertretern auftritt kann eine Fimra diese Summen eh nicht nachzahlen.
      Avatar
      schrieb am 27.10.03 13:07:37
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hallo !

      Der Steuermann und Sie haben vollkommen Recht.
      Die MLP Berater sind SCHEINSELBSTÄNDIGE.

      Aber niemnand in unserem Land, welcher etwas an diesem Mißstand änderrn könnte, macht etwas.

      Damit der Name BaFin (Bundesaufsichtsamt für Finanzdienstleistungsaufsicht) ab und zu mal positiv auftaucht, nennen wir uns hier nach erfolgloser Bewerbung dort, so.

      Liebe Grüße,

      BaFin

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      Avatar
      schrieb am 27.10.03 21:16:05
      Beitrag Nr. 6 ()
      ja natürlich sind alle mlp berater scheinselbständige. such dir einen guten rechtsanwalt und versuche das durchzufechten. das haben übrigens schon ganz andere kaliber versucht und sind damit gescheitert. mlp berater sind gemäß prüfung der bfa von 1998 arbeitnehmerähnliche selbständige. die bfa und die aok werden sich einen lachen. und: wer verkennt, daß eine bürogemeinschaft einige büroregeln und gemeinsame veranstaltungen benötigt, der sieht die realität nicht. witzigerweise versuchen dieses spielchen meistens (nicht immer) diejenigen, in die man als gl die meiste zeit und mühe investiert hat. viel spaß beim klagen.
      Avatar
      schrieb am 27.10.03 22:14:27
      Beitrag Nr. 7 ()
      Es trifft zu, dass die BfA und/oder die letzte zuständige Krankenkasse den sozialversicherungsrechtlichen Status ( und nur den ) der die Anfrage stellenden Person ( keiner weiteren Person/en ) prüfen kann. Für den Sektor des Arbeitsrechts bedeutet dies nichts.

      Bevor ich schon Geschriebenes wiederhole, kann ich auf folgende links des Bundesministeriums für Arbeit... und einer Rechtsanwältin verweisen: www.bma.bund.de/download/broschuere/a217.pdf und www.graefe-partner.de/iuk/scheinselb.htm .
      Vor allem das Dokument des Ministeriums ist ausgezeichnet und lohnt das aufmerksame Lesen.

      Der Weg über die Gerichte ist also nach Lektüre der links ( m. E. )besser.
      Wichtig ist nur, schon vom ersten Tage der Scheinselbständigkeit an, sämtlichen Schriftverkehr auf die Kriterien einer Arbeitnehmerstellung ( vgl. Kriterienkatalog des ersten links) zu sichten und zu sichern (aber nicht an die eigene Mailadresse weiterleiten ) und sich möglichst alles schriftlich von Vorstand, SD und GL geben zu lassen, um es (vielleicht) dem Arbeitsgericht vorlegen zu können.
      Dabei geht man ganz einfach wie folgt vor : Kann das Schriftstück, der Zeuge, meine Gesprächsnotiz geeignet sein, einen der Anhaltspunkte für eine Arbeitnehmerstellung zu untermauern? Man sollte großzügig bei der Einstufung „ geeignet“ sein, damit man nicht etwa Beweismittel herausfiltert, die später in einem anderen Zusammenhang von Interesse sein könnten. Entsorgen kann man später immer noch.
      Welche Kriterien maßgeblich sind, ergibt sich aus dem link des BMA.

      Gruß
      cafard
      Avatar
      schrieb am 28.10.03 20:07:28
      Beitrag Nr. 8 ()
      Entschuldigung, im angegebenen link des Bundesministeriums für Arbeit...fehlte ein "n".
      So ist es richtig: www.bma.bund.de/download/broschueren/a217.pdf

      Gruß
      cafard
      Avatar
      schrieb am 29.10.03 09:57:01
      Beitrag Nr. 9 ()
      Der Weg über das Gericht wird i.d.R. der bessere sein, da die Vetriebsfirmen Bestätigungen der Kranken- bzw. Sozialkassen vorliegen haben, daß die Prüfung eine selbständige oder ähnliche Tätigkeit ergeben hat.

      Was mag man aber mit einer Klage bezwecken wollen? Der Handelsvetreter kann ja noch auf Herausgabe seines Bestandes klagen, aber der (dann) Arbeitnehmer?
      Avatar
      schrieb am 29.10.03 17:07:28
      Beitrag Nr. 10 ()
      @Steuermann

      "Wenn ein MLP-Vertreter arbeitslos wird braucht er diesen Sachverhalt nur dem AA schildern und er bekommt ALG."

      Die Aussage halte ich für falsch. Das Arbeitsamt wird ohne entsprechendes Urteil bzw. Sachgutachten der BfA sicherlich kein Arbeitslosengeld zahlen.

      Man soll den derzeitigen MLP Beratern (oder anderen Struckolatoren) nur nicht ständig einreden, dass es ein Zuckerschlecken wird. Wenn man sich nur immer sagt "Ach das wird schon. Bin ja gar nicht richtig selbständig. Den Vorschuss muss ich eh nicht zurückzahlen" kann das ein böses Erwachen geben.

      Mann sollte sich also beizeiten schon mit der Thematik auseinandersetzen und Be-/Hinweise sichern, einen Anwalt hinzuziehen und realistisch einschätzen, wie man seine Ziele absichert.

      In dem Sinne,
      Ad gladios! Delenda MLP!
      BP.
      Avatar
      schrieb am 29.10.03 17:16:49
      Beitrag Nr. 11 ()
      @# 9
      ....dann hat man Urlaub, feste Arbeitszeiten, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Arbeitgeberanteil an der Sozialversicherung, ggf. Anspruch auf Lohnersatzleistungen, Anspruch auf Weiterbildungsmaßnahmen des AAes, Rentenanwartschaften, Ansprüche auf Erwerbsunfähigkeitsrente, Kündigungsschutz – habe ich etwas vergessen ?
      Na gut, Arbeitslohn gibt es auch bei MLP – der hälftige Vorschuss wird einem ja im Vornherein erlassen.

      Und- sein wir ehrlich: Bei der großen Mehrheit der Berater, ist die zu erwartende „Ablöse“ nichts wert, was den Begriff „Verzicht“ rechtfertigen würde.
      Mir persönlich bekannte Berater sind nach 2 ½ bis 3 Jahren „aus dem Vorschuss gekommen“. Man trifft aber nicht sehr viele Berater mit einer derart „langen“ Unternehmenszugehörigkeit, folglich verlassen die meisten MLP mit Schulden- und etlichen dicken Lebensversicherungen.

      Außerdem wir dieser Posten doch gleich mit den „ Vorschussschulden“ verrechnet.

      Nr. 9 ist etwas verquer formuliert: .. der Weg über die Gerichte sei besser, man habe dann die Bestätigung der der Kranken- bzw. Sozialkassen vorliegen...
      Wer sich vorher von den angesprochenen Stellen seinen Beschäftigungsstatus attestieren lässt, läuft Gefahr, sozialversicherungspflichtig zu werden – und auf den vollen Beträgen zu sitzen, denn nur als Arbeitnehmer besteht ein Anspruch gegen den Arbeitgeber.
      Diesen Status kann nur das Arbeitsgericht feststellen, niemand sonst, es sei denn, man erhält von MLP einen Dienstvertrag (was nicht sehr wahrscheinlich ist).

      Gruß cafard

      Soweit nicht als Satire zu erkennen, gebe ich hier nur meine Meinung wieder.
      Avatar
      schrieb am 29.10.03 18:52:19
      Beitrag Nr. 12 ()
      Kann mir mal einer hier erklären, weshalb Ihr Euch solche Sorgen um MLP-Mitarbeiter macht ? Habt Ihr keine eigenen ?
      Außerdem dürften die erwachsen genug sein, um sich abzusichern und sich von niemanden beeinflussen zu lassen. Ihr seid richtige Miesmacher :O :confused:
      Avatar
      schrieb am 29.10.03 19:36:16
      Beitrag Nr. 13 ()
      Und dabei sollte man meinen, dass gerade die MLP Berater was von diversifizieren verstehen:laugh:

      Statt dessen alles auf ein Pferd gesetzt und bis über beide Ohren in MLP Aktien. Die Gier hat halt gesiegt :D

      Ich empfehle jedem MLPler einen Grundkurs in Portfoliotheorie :D :D
      Avatar
      schrieb am 29.10.03 19:46:05
      Beitrag Nr. 14 ()
      supermario

      he diese theorie ist ja direkt unschlagbar.
      wie die definition es bereits ausdrueckt, es handelt sich um ne theorie und kein allheilmittel.

      interessante lektuere aber allemal
      :cool:
      Avatar
      schrieb am 29.10.03 23:36:43
      Beitrag Nr. 15 ()
      @ Paffer, SupermarioWin, springbocky

      Ihr seid im falschen Thread! Themaverfehlung!!!
      Avatar
      schrieb am 30.10.03 00:04:31
      Beitrag Nr. 16 ()
      #14 böckchen

      die Theorie ist wohl hundertmal besser als die Praxis - oder kennst du die Zahlen etwa nicht?
      Gruss M.
      Avatar
      schrieb am 30.10.03 10:56:28
      Beitrag Nr. 17 ()
      wehwehchen

      hat das einer angezweifelt?
      aber danke das du meine aussage bzw. meinung teilst - :cool:


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