Urlaubsanspruch - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 21.09.03 21:57:07 von
neuester Beitrag 21.09.03 23:08:45 von
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Hallo,
hab da mal eine Frage ...
Mal angenommen man hat vor eine berufliche Weiterbildung in einer Privatschule zu absolvieren ... da man Branchenfremd ist, ist es ratsam parallel zum Studium (ca. 1 Jahr) einen Praktikumsplatz (Training on the job)zu belegen. Soweit so gut ...
Nun findet man auch einen entsprechenden Platz (hatten bisher nur Hochsschüler als Praktikanten >Pflichtpraktikum< ... die Sache hat nur einen Haken, man hat lt. dem entsprechenden Personalbüro für die Vertragslaufzeit (kann bis zu einem Jahr sein!) keinen Urlaubsanspruch ...
Das ist doch nicht rechtens oder ... ein Jahr in deren Diensten zu stehen u. nicht einen einzigen Tag Urlaub dafür zu bekommen? Bin ich als Praktikant (wie gesagt, kein Hochschüler mit Pflichtpraktikum) kein Arbeitnehmer im Sinne des Gesetzes u. somit Urlaubsberechtigt?
Über zahlreiche Infos bzw. Tips wäre ich sehr dankbar ...
Vielen Dank im voraus u. Gruß
Freddy
hab da mal eine Frage ...
Mal angenommen man hat vor eine berufliche Weiterbildung in einer Privatschule zu absolvieren ... da man Branchenfremd ist, ist es ratsam parallel zum Studium (ca. 1 Jahr) einen Praktikumsplatz (Training on the job)zu belegen. Soweit so gut ...
Nun findet man auch einen entsprechenden Platz (hatten bisher nur Hochsschüler als Praktikanten >Pflichtpraktikum< ... die Sache hat nur einen Haken, man hat lt. dem entsprechenden Personalbüro für die Vertragslaufzeit (kann bis zu einem Jahr sein!) keinen Urlaubsanspruch ...
Das ist doch nicht rechtens oder ... ein Jahr in deren Diensten zu stehen u. nicht einen einzigen Tag Urlaub dafür zu bekommen? Bin ich als Praktikant (wie gesagt, kein Hochschüler mit Pflichtpraktikum) kein Arbeitnehmer im Sinne des Gesetzes u. somit Urlaubsberechtigt?
Über zahlreiche Infos bzw. Tips wäre ich sehr dankbar ...
Vielen Dank im voraus u. Gruß
Freddy
Urlaub, Urlaub, Urlaub, du bist ein reinrassiger Deutscher!
@ BADABING
Ich weiß echt nicht was diese Aussage soll ... ich habe nur eine Frage gestellt und wenn Du keine Antwort weißt ...
Wenn Du gerne ohne Urlaub Deine Dienste anbietest ist das Dein Privatvergnügen aber schlußendlich dient Urlaub ja dazu, sich seine Arbeitskraft zu erhalten u. somit dem Betrieb weiter gute Leistungen bringen zu können.
Nix für ungut ...
Gruß Freddy
Ich weiß echt nicht was diese Aussage soll ... ich habe nur eine Frage gestellt und wenn Du keine Antwort weißt ...
Wenn Du gerne ohne Urlaub Deine Dienste anbietest ist das Dein Privatvergnügen aber schlußendlich dient Urlaub ja dazu, sich seine Arbeitskraft zu erhalten u. somit dem Betrieb weiter gute Leistungen bringen zu können.
Nix für ungut ...
Gruß Freddy
Doch, Du hast Urlaubsanspruch!
Gesetzlicher MIndestanspruch im Jahr: 24 Werktage. Schau mal in´s Bundesurlaubsgesetz. In D gibt´s ja nix, was nicht durch Gesetze und Verordnungen geregelt ist.
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