Riester Rente gegen Einmalbeitrag ??? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 24.09.03 16:46:34 von
neuester Beitrag 25.09.03 11:22:03 von
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hallo,
ich habe ein Barvermögen(KLV/RV) in höhe von ca. € 60.000 und schliddere nächtes Jahr in die Arbeitslosenhilfe.
Ich habe erfahren, dass die Riesterrente nicht bei der Arbeitslosenhilfe angerechnet werden darf(Stimmt das???) Ich habe überlegt, das Geld in form einer Einmalanlage bzw. Depoteinzahlung in einen Riestervertrag zu zahlen um so dem Arbeitsamt den zugriff auf meine Rückkaufswerte zu verwähren.
1. Gibt es so etwas?
2. Wo gibt es sowas)
3. wo kann ich schriftliche Infos bekommen
Danke im vorraus
SYLZ
ich habe ein Barvermögen(KLV/RV) in höhe von ca. € 60.000 und schliddere nächtes Jahr in die Arbeitslosenhilfe.
Ich habe erfahren, dass die Riesterrente nicht bei der Arbeitslosenhilfe angerechnet werden darf(Stimmt das???) Ich habe überlegt, das Geld in form einer Einmalanlage bzw. Depoteinzahlung in einen Riestervertrag zu zahlen um so dem Arbeitsamt den zugriff auf meine Rückkaufswerte zu verwähren.
1. Gibt es so etwas?
2. Wo gibt es sowas)
3. wo kann ich schriftliche Infos bekommen
Danke im vorraus
SYLZ
wenngleich unsere politiker nicht gerade soziale vorbilder sind, aber das ist es eben genau, was deutschland kaputt macht :
eigenes vermögen bunkern/schützen und auf kosten der arbeitenden bevölkerung leben
wann hört endlich diese vollkaskomentalität auf ?
eigenes vermögen bunkern/schützen und auf kosten der arbeitenden bevölkerung leben
wann hört endlich diese vollkaskomentalität auf ?
@stfan
Auch wenn ich grundsätzlich kein Fan davon bin, aber immerhin hat er (vermutlich) lange Jahre Beiträge zur Arbeitslosenversicherung geleistet!
Auch wenn ich grundsätzlich kein Fan davon bin, aber immerhin hat er (vermutlich) lange Jahre Beiträge zur Arbeitslosenversicherung geleistet!
ja und ? das berechtigt noch lange nicht zu der allgemeinen meinung, dann auch endlich mal davon zu profitieren. wenn das jeder machen würde, sind wir von heute auf morgen allesamt pleite und können wieder in lumpen rumlaufen.
warscheinlich nimmst du auch deine haftplichtversicherung und rechtsschutzversicherung in anspruch, nur weil du ja jahrelang einbezahlt hast ?
sorry, null verständnis von mir, da geht mir die hutschnur hoch
warscheinlich nimmst du auch deine haftplichtversicherung und rechtsschutzversicherung in anspruch, nur weil du ja jahrelang einbezahlt hast ?
sorry, null verständnis von mir, da geht mir die hutschnur hoch
Mal von den bisherigen Kommentaren abgesehen ist es auch sachlich nicht möglich.
Die Riester-Rente ist nur gegen laufende Einzahlungen und nicht gegen eine Einmalzahlung möglich - evtl. Überzahlungen über die gesetzlich festgelegten Höchstgrenzen fallen nicht unter die von Dir genannten Regelungen!
Rene
Die Riester-Rente ist nur gegen laufende Einzahlungen und nicht gegen eine Einmalzahlung möglich - evtl. Überzahlungen über die gesetzlich festgelegten Höchstgrenzen fallen nicht unter die von Dir genannten Regelungen!
Rene
Was ich nicht begreife, ist, wie sylz jetzt schon wissen kann, daß er nächstes Jahr Arbeitslosenhilfe bezieht. Bemüht er sich denn nicht um Arbeit?
Davon abgesehen: der Rückkaufswert ist eine sehr niedrige Bewertung eines Versicherungsvertrags. Es gibt auch Unternehmen, die einem Versicherungsverträge von Versicherungen hoher Bonität abkaufen und dabei höhere Beträge anbieten. Je nachdem, wieviel übrig bleibt, wäre auch zu überlegen, aus diesem Vermögen zusammen mit Gelegenheitsjobs längere Zeiten ohne geregeltes Einkommen zu überbrücken.
Ansonsten, wie der Vorposter schon schrieb: die Riesterrente kann nur aus laufendem Einkommen bedient werden, wobei nur die vorgegebenen Höchstbeiträge (2% des Bruttoeinkommens zur Zeit) gesichert sind, ansonsten nur ca. 200 Euro je Lebensjahr als Vorsorgevermögen (wobei ich nicht weiß, ob das Riesterrentenvermögen darauf angerechnet wird). Da ist der Spielraum nicht groß, wenn man schon auf Arbeitslosengeld lebt. Und wenn man den Riestervertrag sowieso ein Jahr später beitragsfrei stellen muß, kann da eigentlich nach Verwaltungskosten nichts nennenswertes mehr herauskommen, denn man kann nur maximal für das laufende Jahr nachzahlen.
Davon abgesehen: der Rückkaufswert ist eine sehr niedrige Bewertung eines Versicherungsvertrags. Es gibt auch Unternehmen, die einem Versicherungsverträge von Versicherungen hoher Bonität abkaufen und dabei höhere Beträge anbieten. Je nachdem, wieviel übrig bleibt, wäre auch zu überlegen, aus diesem Vermögen zusammen mit Gelegenheitsjobs längere Zeiten ohne geregeltes Einkommen zu überbrücken.
Ansonsten, wie der Vorposter schon schrieb: die Riesterrente kann nur aus laufendem Einkommen bedient werden, wobei nur die vorgegebenen Höchstbeiträge (2% des Bruttoeinkommens zur Zeit) gesichert sind, ansonsten nur ca. 200 Euro je Lebensjahr als Vorsorgevermögen (wobei ich nicht weiß, ob das Riesterrentenvermögen darauf angerechnet wird). Da ist der Spielraum nicht groß, wenn man schon auf Arbeitslosengeld lebt. Und wenn man den Riestervertrag sowieso ein Jahr später beitragsfrei stellen muß, kann da eigentlich nach Verwaltungskosten nichts nennenswertes mehr herauskommen, denn man kann nur maximal für das laufende Jahr nachzahlen.
Faules Pack !
Bei uns im Aussendienst werden immer Leute gesucht !
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