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    Frage bezüglich Erbschaftssreit - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 03.10.03 12:27:25 von
    neuester Beitrag 03.10.03 19:28:46 von
    Beiträge: 10
    ID: 782.509
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      Avatar
      schrieb am 03.10.03 12:27:25
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich habe mal eine Frage an die Rechtskundigen unter euch:
      Vor kurzem ist mein Großvater verstorben. Nun behauptet mein Onkel, dass mein Großvater uns (d.h. meinen Eltern) ein Darlehen gegeben habe, welches nun in die Erbmasse einfließen müsse.

      Der Sachverhalt ist folgender: Es existiert ein Bausparvertrag über ca 50.000 DM (~ 25.000 €). Dieser Vertrag lief auf meinen Großvater und meine Mutter. Zum Kauf einer Ferienimmobilie wurde vor ca 11 Jahren nun dieser Vertrag herangezogen. Die Tilgungsrate zur Rückzahlung des Dahrlehens der Bausparkasse ( monatlich ca 500 DM /250 €) hat immer mein Großvater übernommen, jedoch hat er es pro forma (wohl aus steuerlichen Gründen) offiziell so deklariert, als strecke er die Tilgungsrate nur vor und als ob meine Eltern ihm am Jahresende das "Darlehen" von 6.000 DM zurückzahlen müßten.
      Aus diesem Grund haben meine Eltern 1x jählich meinem Großvater 6.000 DM überwiesen. Da mein Großvater aber in Wahrheit gar keine Rückzahlung des "vorgestreckten" Geldes wollte hat er, ein paar Tage nachdem die 6.000 DM bei ihm eingegangen waren, diese in mehreren Tranchen ( z.B. 3.500 DM u. 2.500 DM) meinen Eltern wiederum zurücküüberwiesen.

      Wie ist dies nun rechtlich zu sehen? hat mein Onkel irgendwelche Ansprüche ( er sieht die Zahlungen meines Großvaters an meine Eltern als Darlehen an) oder haben meine Eltern mit der jährlichen "Rückzahlung" ihre Pflicht erfüllt?

      Vielen Dank für eure Hilfe!
      Avatar
      schrieb am 03.10.03 12:44:08
      Beitrag Nr. 2 ()
      10.Semester Jura müßte zur Beantwortung dieser Frage doch völlig ausreichen...;)
      Avatar
      schrieb am 03.10.03 13:10:20
      Beitrag Nr. 3 ()
      Die entscheidende Frage dürfte sein, ob der Betrag zum Zeitpunkt des Todes des Großvaters als Darlehn oder als Schenkung angesehen wird.

      Meiner Meinung nach ( durch viele Erbkämpfe gezeichnet, dürfte durch die Rücküberweisungen des Großvaters der Nachweis erbracht sein, daß er schenken wollte.
      Dies kann man notfalls auch durch `` neutrale`` Zeugen, die bei diesbzeüglichen Gesprächen `` zufällig`` anwesend waren, bestätigen lassen.

      Gibt es ein Testament des Großvaters oder gilt die gesetzliche Erbfolge ?

      gruss

      hahnebüchen
      Avatar
      schrieb am 03.10.03 13:24:08
      Beitrag Nr. 4 ()
      Es existiert kein Testament. Somit sind meine Mutter und ihr Bruder Erben.
      Mein Onkel beruft sich eben auf eine schriftliche Vereinbarung zwischen meiner Mutter und ihrem Vater, wonach das vorgestreckte Geld jährlich zurückzuzahlen sei. Dies ist ja auch immer passiert.
      Avatar
      schrieb am 03.10.03 14:35:17
      Beitrag Nr. 5 ()
      # 4

      wenn der großvater das geld jeweils deiner mutter zurückgesandt hat, bin ich mir ziemlich sicher, daß der tatbestand der schenkung gegeben ist.

      bringe noch einen `` neutralen`` zeugen bei, der bei den `` damaligen gespräch`` `` zufällig`` dabei war, dann ist der käse gegessen.
      bei diesem gespräch hat deion opa gesagt, daß die überweisung deiner mutter nur proforma war und der ihr den jeweiligen betrag immer zurück überweisen würde.

      gruss

      hahnebüchen

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      Avatar
      schrieb am 03.10.03 14:42:37
      Beitrag Nr. 6 ()
      Es ist doch ganz einfach. Das "Darlehen" ist nachweislich zurückgezahlt worden. Die Tranchen waren Schenkungen. Alle Schenkungen der letzten 10 Jahre gehören zur Erbmasse.
      Avatar
      schrieb am 03.10.03 15:09:40
      Beitrag Nr. 7 ()
      # 6 alzwo

      dies ist richtig.

      da aber, wie beschrieben, der bausparvertrag schon vor 11 jahren ausbezahlt wurde, fliesst die schenkung nicht in die erbmasse.

      es muss nur als schenkung nachgewiesen werden.
      für ein darlehn würde diese frist nicht gelten.

      gruss

      hahnebüchen
      Avatar
      schrieb am 03.10.03 15:19:06
      Beitrag Nr. 8 ()
      Gehören grundsätzlich alle Schenkungen der letzten 10 Jahre zur Erbmasse oder gibt es da so etwas wiie einen jährlichen "Freibetrag" für Schenkungen (ich habe einmal etwas von 5.000 € pro Jahr gehört...)

      Unterstreichen möchte ich noch, dass die Schenkungen über mehrere Jahre passiert sind ( sozusagen jedes Jahr 6.000 DM). Ändert dies etwas?

      Gruß Joker
      Avatar
      schrieb am 03.10.03 16:18:10
      Beitrag Nr. 9 ()
      # 8

      es gibt keinen freibetrag.

      insgesamt sehe ich die sache so, daß, wenn der bruder kenntnis von den schenkungen hat, er dann ein recht hat, daß diese gelder in die erbschaft einbezogen werden.

      wer wickelt diese erbschaft ab bzw. weiß der bruder von den schenkungen?

      die gesamte schenkung würde dann in die erbmasse einfließen, wobei dann der bruder gehörende teil von euch ausbezahlt werden müsste.

      ich würde bei dem genannten betrag ein beratungsgespräch bei einem renommierten fachanwalt für steuerrecht suchen ( kosten ca. 200 euro maximal ).

      gruss

      hahnebüchen
      Avatar
      schrieb am 03.10.03 19:28:46
      Beitrag Nr. 10 ()
      Freibeträge kenne ich auch nicht. Zu klären ist, ob die 10 Jahre auf den Sterbetag bezogen werden oder auf das Sterbejahr. Ich tippe ganz heftig auf das Jahr. Beispiel: gestorben 2003, alle Schenkungen in 1993 gehören zur Erbmasse, die in 1992 nicht mehr.

      Ob dem Onkel die Tranchen verheimlicht werden können, bezweifele ich. Ist auch nicht die feine Art. Wenn er die „Darlehensverträge“ in den Nachlaßpapieren gefunden hat, wird er wohl auch die Kontoauszüge kennen. Vielleicht sind darin auch Schenkungen an ihn.


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