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    Hilfe, juristische Frage - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 14.10.03 19:25:31 von
    neuester Beitrag 16.10.03 16:56:51 von
    Beiträge: 8
    ID: 785.959
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      Avatar
      schrieb am 14.10.03 19:25:31
      Beitrag Nr. 1 ()
      Kann mir einer sagen wie es aussieht, wenn ich in Österreich bei einer Fa. in Deutschland in Form eines einfachen Mail einer Bestellung zusage und 3 Wochen später per Mail wieder absage, ob mir die Fa. eine Klage anhängen kannn??

      Es gab keinen Vertrag, keine unterschriebene AGB, keine entgegengenommene Ware,einfach garnichts, nur ein Mail !!!



      Danke
      Wolfgang
      Avatar
      schrieb am 14.10.03 20:21:10
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hallo Wolfgang,

      wenn du per Mail bestellt hast handelt es sich offensichtlich
      um ein Versandgeschäft.

      Bei Versandgeschäften hast du nach Empfang der Ware das
      Recht, innerhalb von 2 Wochen vom Vertrag zurückzutreten
      und die Ware auf Kosten des Lieferanten zurückzusenden.
      Gegen vollständige Erstattung des Kaufpreises. Sofern sich
      die Ware noch in neuwertigem Zustand befindet, versteht sich.

      Ob du in Östereich lebst dürfte kaum eine Rolle spielen.
      Wenn er nicht an EU-Recht gebunden ist wird ohnehin
      deutsches Recht Grundlage der AGB des Lieferanten sein.


      Also, cool bleiben!
      Avatar
      schrieb am 14.10.03 20:54:22
      Beitrag Nr. 3 ()
      Ês geht um folgendes:
      Habe über eine Booking-Agentur in deutschland ein Angebot per Mail erhalten und habe für meine Fa. in Österreich per Mail zugesagt. Jetzt habe ich per mail wieder abgesagt und diese Agentur macht mir einen Stress.

      Und wie gesagt;Es gab keinen Vertrag, keine unterschriebene AGB, keine entgegengenommene Ware (Promomaterial),einfach garnichts, nur ein Mail !!!

      Der droht mir mit den Anwalt und so..hab ich überhaupt noch nicht erlebt.Er hat mir auch geschrieben, daß in Deutschland eine zusage per Mail als rechtsgültig ist, dann hab ich ihm geschrieben, daß glaub ich nicht, denn die Abs.adresse kann man jederzeit fälschen, darum gilt es bei uns in Österreich auch nicht!!
      Avatar
      schrieb am 15.10.03 03:25:48
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hallo,

      hast Du "digital signiert"?

      Lies mal unter

      http://www.ecc-handel.de/erkenntnisse/1014893004/

      Gruß
      twq
      Avatar
      schrieb am 15.10.03 10:41:13
      Beitrag Nr. 5 ()
      @twq
      Nein, habe ich nicht.

      """"""Um Dokumente elektronisch zu signieren, braucht der Anwender ein digitales Zertifikat, das ihn ausweist."""", das gab es nicht; es gab keine Anmeldung, damit man sich ausweisen kann. Es war einfach nur ein simpler "Mailverkehr"!

      Wolfgang

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      Avatar
      schrieb am 16.10.03 16:47:27
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hallo, Wolfgang,

      na, dann ist doch alles bestens. Ohne digitale Signatur ist
      eine Angebotsannahme per Mail nicht rechtsgültig.

      Gruß
      twq
      Avatar
      schrieb am 16.10.03 16:53:12
      Beitrag Nr. 7 ()
      Danke twq!

      Gruß
      Wolfgang
      Avatar
      schrieb am 16.10.03 16:56:51
      Beitrag Nr. 8 ()
      Quatsch


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