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    im namen des volkes - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 16.10.03 21:00:45 von
    neuester Beitrag 09.11.03 21:33:25 von
    Beiträge: 31
    ID: 786.866
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      Avatar
      schrieb am 16.10.03 21:00:45
      Beitrag Nr. 1 ()
      16.10.2003 16:17 Uhr


      Urteil

      Geldstrafe wegen Aufrufs zu Protest gegen Nazis

      Siegfried Benker, Grünen-Fraktionschef im Rathaus, ist zu einer Geldstrafe von 150 Euro aud Bewährung verurteilt worden. Er hatte im vergangenen Jahr dazu aufgerufen, sich den Neonazis entgegen zu stellen, die gegen die Wehrmachtsausstellung demonstrierten.



      Er wurde wegen öffentlicher Aufforderung zur Störung einer Neonazi-Versammlung verwarnt und zu einer Geldstrafe von 150 Euro auf Bewährung verurteilt.

      Benker hatte im November 2002 in einer Presseerklärung dazu aufgerufen, sich einem nicht verbotenen Aufmarsch von Rechtsextremen gegen die Wehrmachtsausstellung „friedlich entgegen zu stellen“. Er appellierte an die Polizei, den Neonazis „den Weg nicht gewaltsam frei zu räumen“.

      Die letztere Aufforderung setze voraus, dass Benker mit einer Blockade des Aufmarschs durch die Gegendemonstranten gerechnet habe, urteilte der Münchner Amtsrichter Jürgen Suffner. Deshalb müsse er den Angeklagten schuldig sprechen. Seine persönliche Auffassung entspreche der Benkers, er werde aber gleichwohl immer dafür eintreten, „dass auch andere Meinungen vertreten werden können“.

      Für künftige Kundgebungen der Rechtsextremen schlug der Richter vor: „Die Neonazis demonstrieren und keiner geht hin. Diese Leute suchen doch nur ein Forum!“

      Der damalige Aufmarsch der Rechten war von Martin Wiese angemeldet worden. Wiese, Anführer der rechtsextremen „Kameradschaft Süd“, sitzt seit einigen Wochen in Untersuchungshaft wegen Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung.

      Er soll mit anderen Rechtsextremisten einen Sprengstoffanschlag bei der Grundsteinlegung für das Jüdische Zentrum in München am 9. November dieses Jahres geplant haben.

      Wegen öffentlicher Aufforderung zur Störung der Neonazi- Versammlungen im Herbst 2002 sind auch ein ehemaliger KZ-Häftling und ein Angehöriger von Opfern des NS-Regimes im September von einem anderen Münchner Amtsrichter zu Geldstrafen von 450 und 900 Euro verurteilt worden, sie haben Berufung eingelegt.

      Benker wertete sein milderes Urteil als „Freispruch zweiter Klasse“, er ist zufrieden, dass in seinem Fall „die Staatsanwaltschaft mit ihrem Verfolgungseifer übel auf den Bauch gefallen ist“. Seine Anwältin und Ehefrau Angelika Lex sagte: „Der Gewissenskonflikt des Richters kam deutlich zum Ausdruck, er hat einen Spagat geschafft."

      (sueddeutsche.de/dpa)
      Avatar
      schrieb am 16.10.03 21:43:49
      Beitrag Nr. 2 ()
      ...solange es ein Versammlungsgesetzt gibt - das auch Linke bekanntlich gern für sich in Anspruch nehmen - wird es alle schützen, die davon Gebrauch machen wollen. Staaten, die "Meinungen" verbieten, sind mit Sicherheit nicht das, was man sich wünschen sollte.

      Daher muss man es auch hinnehmen, wenn unliebsame Meinungen "demonstrieren", solange dies friedlich geschieht.

      Und daher ist es auch richtig, dass diejenigen bestraft werden, die anderen - deren Meinung ihnen nicht passt - das Versammlungsrecht mit "Gewalt" - wozu auch schon Blockieren des Weges zählt - nehmen wollen. Selbstjustiz sieht dieser Staat nicht vor, schon gar nicht gegen genehmigte Demonstrationen.

      Das wollen viele vermeintliche "Antifaschisten" nicht wahrhaben, die in ihrer totalitären Haltung dem Feind in nichts nachstehen....vermutlich ist es nur Zufall, auf welcher Seite des Kampfes sie gerade gelandet sind.

      Demokratisches Bewußtsein ist beiden fremd.
      Avatar
      schrieb am 16.10.03 21:49:45
      Beitrag Nr. 3 ()
      :laugh: unser oberdemokrat :laugh:
      Avatar
      schrieb am 16.10.03 22:29:00
      Beitrag Nr. 4 ()
      xylophon,

      da sind wir mal einer Meinung.
      Avatar
      schrieb am 17.10.03 00:34:38
      Beitrag Nr. 5 ()
      Ist ja echt "demokratisch und anerkennenswert", wenn ein ehemaliger KZ-Häftling eine Strafe kriegt, weil er zur Störung einer Nazi-Demo aufruft.

      Da freut sich der KZ-Überlebende bestimmt, dass er sich jetzt, nach 60 Jahren, endlich in der Geborgenheit des bundesdeutschen Rechtsstaats befindet.

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      Avatar
      schrieb am 17.10.03 14:05:43
      Beitrag Nr. 6 ()
      das nenne ich "Welt verkehrt" -
      @goldless gleicher Meinung mit @Xylo, und @p2001 denkt genauso wie @antigone :laugh:
      Avatar
      schrieb am 17.10.03 14:36:28
      Beitrag Nr. 7 ()
      #6...du siehst, es geht hier um die sache und nicht um die grundeinstellung der user;)
      Avatar
      schrieb am 17.10.03 21:37:08
      Beitrag Nr. 8 ()
      18.10.2003

      Inland
      Ulla Jelpke

      Gesinnungsstrafrecht

      Bundestag beschließt Ausweitung des Paragraphen 129 a zur Kriminalisierung Oppositioneller

      Am Freitag hat sich die öffentliche Aufmerksamkeit auf die Abstimmungen im Bundestag über die sogenannten Reformgesetze zum Arbeitsmarkt (»Hartz III und IV«), zur vorgezogenen Steuerreform und zum weiteren Sozialabbau gerichtet. Dies kam wahrscheinlich der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen nicht ungelegen, denn somit hat kaum jemand bemerkt, daß sie im Bereich der Rechtsstaatspolitik ein weiteres Mal ein Wahlversprechen gebrochen hat. In der Opposition hatten sich die Grünen noch für die Abschaffung des politischen Gesinnungsstrafrechts ausgesprochen, vor allem für die Beseitigung des Paragraphen 129a Strafgesetzbuch (StGB). Als Regierungsfraktion haben sie am späten Freitag nachmittag im Deutschen Bundestag gemeinsam mit der SPD sogar eine Ausweitung des Paragraphen 129 a StGB (»Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung«) beschlossen und damit eine Vorgabe der Europäischen Union vom 13. 6. 2002 erfüllt.

      Damit wird der unseligen Geschichte der Paragraphen 129, 129 a und 129 b StGB ein weiteres Kapitel hinzugefügt. Diese Vorschriften ermöglichen Repressalien gegen Oppositionelle ohne konkreten Tatnachweis und sind immer wieder zur Kriminalisierung der politischen Linken benutzt worden. In letzter Zeit werden sie verstärkt gegen Migranten eingesetzt. Dabei macht man sich kaum die Mühe zu kaschieren, daß dieses politische Gesinnungsstrafrecht rechtsstaatlichen Anforderungen keinesfalls genügt.

      Ausgangspunkt dieses Übels ist der 1871 geschaffene Paragraph 129 StGB (»Bildung krimineller Vereinigungen«), dessen Absatz 1 folgenden Wortlaut hat: »Wer eine Vereinigung gründet, deren Zweck oder deren Tätigkeit darauf gerichtet ist, Straftaten zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt oder sie unterstützt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.« Was sich so liest, als sollte damit echte Kriminalität bekämpft werden, diente in Wahrheit seit der Kaiserzeit zur Verfolgung der Arbeiterbewegung. Streikende Arbeiter wurden als kriminelle Vereinigung eingestuft. In der Weimarer Republik wurden vor allem Kommunisten mit Hilfe dieser Strafvorschrift allein wegen ihrer Gesinnung verfolgt.

      Nach der Befreiung vom Faschismus strichen die Alliierten diesen Paragraphen aus dem Strafgesetzbuch. Doch mit dem einsetzenden kalten Krieg wollte die Bundesrepublik Deutschland nicht auf die Möglichkeit verzichten, gegen Linke mit Hilfe des Strafrechts vorzugehen. 1951 wurde dieser Paragraph erneut ins Strafgesetzbuch eingefügt und in der Folgezeit gegen Mitglieder der KPD eingesetzt, später beispielsweise gegen Hausbesetzer. Typisch für die Anwendung der Vorschrift ist auch die Verfolgung von Kurden, die ihre politischen Rechte in Deutschland wahrgenommen haben.

      Das Perfide daran ist, daß entgegen den sonstigen Prinzipien des Strafrechts einem Beschuldigten keine konkrete eigene Tat nachgewiesen werden muß. Damit ist die Unschuldsvermutung ausgehebelt, denn Mitgliedschaft, Unterstützung oder Werben für eine solche »Vereinigung« genügt bereits für die Strafverfolgung. Es kommt nicht darauf an, ob der Beschuldigte selbst eine konkrete Straftat begangen hat oder nicht. Er wird strafrechtlich in die Haftung für das Verhalten anderer genommen. Damit umgeht man auf bequeme Weise die sonst gebotenen strengen Beweisanforderungen bei strafrechtlichen Verurteilungen.

      Aber nicht nur die Strafbarkeit wird damit massiv ausgeweitet, sondern mittelbar werden auch die Verfahrensrechte eines Beschuldigten außer Kraft gesetzt. Mit dem angeblichen Verdacht nach Paragraph 129 StGB lassen sich Telefonüberwachungen, Rasterfahndung, Observationen, großer Lauschangriff, Durchsuchungen, Beschlagnahmen, Einsatz verdeckter Ermittler und Verhaftungen begründen. Die Grundrechte bleiben auf der Strecke. Das Arsenal polizeilicher Zwangsmaßnahmen richtet sich auf dem Umweg über Paragraph 129 StGB gegen »Sympathisanten«, denen keinerlei Straftaten nachgewiesen werden können. Damit kann man einschüchtern, verunsichern, kriminalisieren, und genau das ist gewollt.

      Aufsehen hat kürzlich ein Fall aus Bayern erregt. Junge Antifaschisten, die sich in Passau gegen die Neonazis engagiert und gegen NPD- und DVU-Kundgebungen demonstriert hatten, wurden als »kriminelle Vereinigung« eingestuft. Jahrelange Telefonüberwachungen und andere Repressalien waren die Folge. Am Ende konnten keine Straftaten bewiesen werden, aber gesellschaftliches Engagement gegen rechts war behindert und gebrandmarkt worden. Bei den jungen Leuten handelt es sich um Töchter und Söhne etablierter Kreise, deren Eltern (Universitätsprofessoren, Schulleiter, Anwälte) sich zur Wehr setzten und den Skandal öffentlich machten. Andere junge Antifaschistinnen und Antifaschisten haben diese Unterstützung nicht, bleiben in polizeilichen Dateien und wundern sich, wenn sie auf dem Weg zu einer Demo von der Polizei ohne ersichtlichen Grund an der Ausübung ihrer Grundrechte gehindert werden. Globalisierungskritiker können ein Lied davon singen.

      All dies gilt in verstärktem Maße für Paragraph 129 a StGB (Mitgliedschaft und Unterstützung einer terroristischen Vereinigung). Diese in den 70er Jahren eingeführte Vorschrift hat bekanntlich zu skandalösen Verurteilungen ohne echte Beweisführung geführt. Auch im Anwendungsbereich dieser Norm ist aber vor allem der uferlose Einsatz von polizeilichen Eingriffen wie Telefonüberwachungen, Observationen, Wohnungsdurchsuchungen und Verhaftungen ohne Haftgrund festzustellen. Nach einer Anfrage der PDS im Bundestag führen nur drei Prozent der Ermittlungsverfahren gemäß Paragraph 129 a StGB zu Gerichtsurteilen. Die Vorschrift gilt daher als »Ermittlungsparagraph«, also als Vehikel, das mit konstruierten Verdachtsmomenten die Einschüchterung und Überwachung politischer Gegner ermöglicht.

      Vorläufiger Höhepunkt der Geschichte dieser Gesinnungsparagraphen ist die Einfügung des Paragraphen 129b ins Strafgesetzbuch am 22.8.2002. Damit wird erstmals die Unterstützung ausländischer terroristischer Vereinigungen unter Strafe gestellt. Im Klartext heißt dies, deutsche Staatsanwaltschaften und Gerichte maßen sich ein Urteil über Freiheitsbewegungen in aller Welt an. Je nach politischer Opportunität werden diese als terroristische Vereinigungen diskriminiert. Damit hat man ein bequemes Mittel, Migranten, die sich gegen Unterdrückung in ihrem Herkunftsland engagieren, aus Deutschland auszuweisen und abzuschieben.
      .....

      junge welt.de
      Avatar
      schrieb am 17.10.03 21:45:17
      Beitrag Nr. 9 ()
      Im Klartext heißt dies, deutsche Staatsanwaltschaften und Gerichte maßen sich ein Urteil über Freiheitsbewegungen in aller Welt an.

      Natürlich! Schliesslich hat nicht jedes Land unsere Definition von "Freiheit"!

      Am besten wäre aber, man übergibt den USA die Definitionshoheit über den Begriff Freiheit.
      Avatar
      schrieb am 17.10.03 21:58:57
      Beitrag Nr. 10 ()
      Avatar
      schrieb am 17.10.03 22:01:23
      Beitrag Nr. 11 ()
      Damit wird erstmals die Unterstützung ausländischer terroristischer Vereinigungen unter Strafe gestellt. Im Klartext heißt dies, deutsche Staatsanwaltschaften und Gerichte maßen sich ein Urteil über Freiheitsbewegungen in aller Welt an. Je nach politischer Opportunität werden diese als terroristische Vereinigungen diskriminiert. Damit hat man ein bequemes Mittel, Migranten, die sich gegen Unterdrückung in ihrem Herkunftsland engagieren, aus Deutschland auszuweisen und abzuschieben......


      Dazu 2 Anmerkungen: a) wem die bundesdeutsche Auslegung nicht passt, dass seine "Freiheitsbewegung" eine "terroristische Vereinigung" sei, der kann sich ja ein anderes Land suchen.
      b) der Grund, in der Bundesrepublik Deutschland Asyl zu suchen ist - gerade für die im Artikel erwähnten Kurden - doch der, dass sie vor Verfolgung und Bürgerkrieg fliehen. Die Bundesrepublik hat aber natürgemäß kein Interesse, diese Bürgerkriege hierher zu importieren, indem die dortigen Terrororganisationen hier ihre Tätigkeit fortsetzen.

      Die Leute werden also vor die faire Wahl gestellt: entweder fliehen, dann aber nicht von hier den Kampf fortsetzen. Oder kämpfen, das aber bitte nicht hier.
      Avatar
      schrieb am 17.10.03 22:04:05
      Beitrag Nr. 12 ()
      die Quelle "Junge Welt" deutet aber darauf hin, dass es vor allem um Palästinenser geht, die allerdings ohnehin nicht abgeschoben werden können, weil sie keinen Staat haben.
      Allerdings gilt für diese Gruppe erst recht, dass es nicht erwünscht ist, wenn sie hier ihren Bürgerkrieg fortsetzen, indem sie Synagogen anzünden und ähnliches...
      Avatar
      schrieb am 17.10.03 22:10:24
      Beitrag Nr. 13 ()
      Aufsehen hat kürzlich ein Fall aus Bayern erregt. Junge Antifaschisten, die sich in Passau gegen die Neonazis engagiert und gegen NPD- und DVU-Kundgebungen demonstriert hatten, wurden als »kriminelle Vereinigung« eingestuft. Jahrelange Telefonüberwachungen und andere Repressalien waren die Folge. Am Ende konnten keine Straftaten bewiesen werden, aber gesellschaftliches Engagement gegen rechts war behindert und gebrandmarkt worden. Bei den jungen Leuten handelt es sich um Töchter und Söhne etablierter Kreise, deren Eltern (Universitätsprofessoren, Schulleiter, Anwälte) sich zur Wehr setzten und den Skandal öffentlich machten. Andere junge Antifaschistinnen und Antifaschisten haben diese Unterstützung nicht, bleiben in polizeilichen Dateien und wundern sich, wenn sie auf dem Weg zu einer Demo von der Polizei ohne ersichtlichen Grund an der Ausübung ihrer Grundrechte gehindert werden. Globalisierungskritiker können ein Lied davon singen.

      wie wärs, wenn man sich mal mit dem kern der sache beschäftigte, statt sich auf nebenkriegschauplätze zu begeben?
      Avatar
      schrieb am 17.10.03 22:14:00
      Beitrag Nr. 14 ()
      #13
      gibt`s dazu auch eine Quelle oder ist das auf deinem Mist gewachsen?
      Avatar
      schrieb am 17.10.03 22:20:07
      Beitrag Nr. 15 ()
      dass du reflexhaft postest wie der pawlowsche hund ist nichts neues :mad:
      Avatar
      schrieb am 17.10.03 22:21:46
      Beitrag Nr. 16 ()
      was ist jetzt mit der Quelle? Oder sollen wir das ausgerechnet dir einfach so glauben?
      Avatar
      schrieb am 17.10.03 22:22:48
      Beitrag Nr. 17 ()
      wir wissen doch wie du zur Wahrheit stehst...
      Avatar
      schrieb am 17.10.03 22:24:17
      Beitrag Nr. 18 ()
      ..der "Kern der Sache" war doch laut Überschrift die Ausweitung des Paragraphen 129 a zur Kriminalisierung Oppositioneller auf ausländische Organsisationen. Oder etwas nicht??

      Und wieso man diese Burschen und Mädels für eine kriminelle Vereinigung gehalten hat - woher soll ich das wissen?? Vielleicht lag man ja gar nicht so falsch? Unter den Anti-Faschisten tummelt sich ja so einiges, das irgendwer mal als "rot-lackierte Faschisten" benannt hat, man kann es auch einfacher als "Stalinisten" bezeichnen...vielleicht gehörten sie dazu???

      Bei Kindern aus gutem Hause, die nie lernen mussten, woher das ganze viele Geld des Papa kommt und dass normale Leute dafür arbeiten müssen - da sind solche Verirrungen ja gelegentlich zu beobachten...
      Avatar
      schrieb am 17.10.03 22:28:36
      Beitrag Nr. 19 ()
      #9,

      >>>Am besten wäre aber, man übergibt den USA die Definitionshoheit über den Begriff Freiheit.<<<

      :laugh: :laugh: :laugh:

      Wie blutig würde das denn werden?
      Avatar
      schrieb am 17.10.03 22:31:35
      Beitrag Nr. 20 ()
      xylophon.
      na klar, wer was gegen nazis unternimmt, der ist sicher nicht ganz koscher. würdest du sicher nie tun :laugh:
      Avatar
      schrieb am 17.10.03 22:45:32
      Beitrag Nr. 21 ()
      ..Quark, aber diese "organisierten Antifaschisten" in der Form, wie die Junge Welt sie gut findet, die sind tatsächlich in der Regel "nicht ganz koscher"...
      Avatar
      schrieb am 17.10.03 22:51:11
      Beitrag Nr. 22 ()
      #21
      das sind doch die, die sich "Gegen Nazis" auf den Bundeswehr-Parka schreiben, in "Jugendzentren" rumlungern und immer etwas schmuddelig und ungewaschen aussehen.
      Avatar
      schrieb am 18.10.03 10:27:22
      Beitrag Nr. 23 ()
      @antigone:
      ich bin (für mich völlig überraschend) mit dir in diesem Punkte einverstanden. Will aber nicht soweit gehen, zu sagen, der Feind meines Feindes sei mein Freund. :D
      Nur weil ich dem Stalinismus/ Maoismus nichts abgewinnen kann.
      Avatar
      schrieb am 18.10.03 20:14:52
      Beitrag Nr. 24 ()
      ah, interessant.
      das problem ist, dass es keinen sinn macht, nazis nur dort zu vermuten, wo sie umstandslos so genannt werden können bzw. (nicht nur) durch ihre demonstration gegen eine ausstellung über die verbrechen der wehrmacht - die es zweifelsfrei gegeben hat - kundtun, welch geistes kind sie sind.

      was ist das symptomatische nationalsozialistischer oder faschistischer politik? das muss die frage sein. worin liegt der unterschied zu einer politik der korruption, bereicherung der eliten, unterdrückung und verfolgung andersdenkender, systematischer indoktrinierung der bevölkerung durch (wesentlich gleichgeschaltete) medien, genozid, systematischer verbreitung von angst und schrecken auch beim eigenen volk, der idee der überlegenheit der eigenen kultur, der eigenen weltanschauung, die verbrämte züge einer religion annehmen, dem wahn, eine weltmacht zu schaffen, die ressourcen der welt an sich zu reißen, sklavenvölker und schaffen undsoweiter? schau dir bushs politik an, schau dir sharons politik an. wo sind die unterschieden zu solchem gedankengut und solcher handlungsweise?

      im übrigen habe ich keine lust, mich mit leuten auseinanderzusetzen, deren horizont von den mainstreammedien usraelischer prägung derart deformiert ist, dass sie alle andere information, die eben in diesen medien aus gutem grund nicht zu finden ist, unter stalinismus verbuchen. zu derartiger blödigkeit verbietet sich jedes weitere wort.
      Avatar
      schrieb am 19.10.03 01:26:54
      Beitrag Nr. 25 ()
      Justiz will Verfahren gegen Mayer-Vorfelder einstellen

      17 October 2003 16:13 CEST

      Stuttgart (Reuters) - Das Ermittlungsverfahren wegen Untreue und Steuerhinterziehung gegen den Präsidenten des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) und früheren Präsidenten des VfB Stuttgart, Gerhard Mayer-Vorfelder, soll eingestellt werden.

      Der ehemalige baden-württembergische Finanzminister soll nach dem Willen der Stuttgarter Staatsanwaltschaft 10.000 Euro zahlen, weil er seine privaten Steuererklärungen 1999 und 2000 verspätet abgegeben hat, wie die Behörde am Freitag mitteilte. Der CDU-Politiker und ein Richter müssen der Einstellung noch zustimmen. Die von Fußball-Bundesligist VfB Stuttgart 1999 an Mayer-Vorfelder rückwirkend gezahlte "Aufwandsentschädigung" von 345.000 Euro sei zwar rechtlich bedenklich, vorsätzliche Untreue gegen den Club sei dem einstigen Vereinschef aber nicht nachzuweisen, hieß es in der Mitteilung der Staatsanwaltschaft.

      Der Vereinsvorstand des VfB hatte Mayer-Vorfelder 1997 einen Kredit gewährt und diesen zwei Jahre später mit der etwa gleich hohen Aufwandsentschädigung "verrechnet". Die Entschädigung war mit dem hohen Zeitaufwand erklärt worden, den der ehrenamtliche Präsident nach seinem Rücktritt vom Ministeramt in den Verein gesteckt habe. Mayer-Vorfelder hatte diese Einkünfte zudem nicht gemeldet, obwohl er gleichzeitig vom Land Übergangsgeld erhielt. Auf Grund der unklaren Rechtslage sei daraus kein Betrugsverdacht abzuleiten, so die Staatsanwälte.


      http://www.reuters.de/news_article.jhtml?type=humannews&Stor…
      Avatar
      schrieb am 19.10.03 01:35:06
      Beitrag Nr. 26 ()

      aspekte

      Der Fall Josef Ackermann

      Eine Frage der Moral

      Sind die Vorwürfe gegen den Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Bank gerechtfertigt? Der Frage, ob Josef Ackermann nun gegen geltendes Recht verstoßen hat oder nicht, lässt sich auch in unserem Beitrag wohl kaum nachgehen. Aber dieser Fall reicht weit über das Politisch-Juristische hinaus.

      17.10.2003

      Die Art, wie Vertreter der großen Parteien auf die Anklage der Düsseldorfer Staatsanwaltschaft reagiert haben, sagt eine Menge aus über das Klima in dieser Republik, über das Bewusstsein von Recht und Unrecht, letztlich natürlich über Moral.

      Uneingeschränktes Vertrauen
      Finanzminister Eichel bekundete Josef Ackermann schon einmal vorauseilend das uneingeschränkte Vertrauen, noch bevor die Anklageschrift publiziert wurde. Angela Merkel stand dem wenig nach, nannte das Vorgehen eines unabhängigen deutschen Gerichts einen "Anschlag auf den Wirtschaftsstandort Deutschland". Der Präsident des deutschen Richterbundes, Wolfgang Arenhövel meint dazu, es habe sich offenbar schon eine Menge verändert im Bewusstsein der Mächtigen, wenn ein normaler Vorgang - wie die Eröffnung eines Prozesses - mit dem Vokabular aus dem Bereich des Terrorismus ("Anschlag") bedacht werde.

      Rechtsfreier Raum
      Der meinungsfreudige Wirtschaftspublizist Günther Ogger beschreibt in seinen Büchern und Äußerungen den Einfluss der Deutschen Bank, ja der Wirtschaft, auf die Befindlichkeit unserer Gesellschaft. Ogger beklagt einen nahezu rechtsfreien Raum, in dem sich die Spezies der Manager nach seiner Auffassung bewegen und sieht in dem anstehenden Prozess Anzeichen eines neuen Denkens, ja eines neues Rechtsverständnisses.
      In diesem Zusammenhang scheint es bezeichnend, dass die Deutsche Bank vorab schon einmal erklärt, dass sie alle Anwaltskosten von Ackermann übernehme, obwohl doch der Banker beim ebenfalls anstehenden Falle Mannesmann in ganz anderer Mission handelte. Und bei diesen Gebühren dürfte es sich um keinen Pappenstiel handeln.


      Richtungsweisender Rechtsstreit
      Was haben wir also für eine "Rechtskultur" in unserem Land? Wer schützt wen und was und auf wessen Kosten? Dieser Rechtsstreit ist dazu angetan, als richtungsweisend in die deutsche Nachkriegsgeschichte einzugehen.

      http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/30/0,1872,2073118,00.html
      Avatar
      schrieb am 08.11.03 18:08:03
      Beitrag Nr. 27 ()
      #26

      was für deutschland gilt, wurde nun auch für rußland angemahnt. frau kock vom bdi, stellte unmißverständlich klar, daß es dort niemals wieder vorkommen dürfe, daß ein wirtschaftsführer (gemeint ist der jukos-man) verhaftet werde.

      in diesem thread ist aber auch dem xylo und co. mal bescheid gestoßen worden: er und andere werden antigone (was sie ja eh´schon unterlassen) nie wieder "antisemitismus" vorwerfen können, wo sie sich doch in ihrem antinazismus von niemanden übertreffen läßt, - allenfalls noch von sep.
      Avatar
      schrieb am 08.11.03 18:13:37
      Beitrag Nr. 28 ()
      #19

      nicht "den usa"!

      milton friedman hat den begriff "freiheit" in seinem buch "kapital und freiheit" erschöpfend und abschließend behandelt.

      kürzlich ist eine neuauflage erschienen, für die springers "euro am sonntag" reklame gemacht hatte.
      Avatar
      schrieb am 08.11.03 21:38:11
      Beitrag Nr. 29 ()
      wer den ganzen text selber lesen will, der kann das ja tun... ;)

      zu #28... in auszügen:

      Das Menschenbild des Neoliberalismus

      Der Neoliberalismus geht von einem negativen Menschenbild aus, das auf der Annahme basiert, daß jeder Mensch, vor allem in öffentlichen Ämtern, versuchen wird, sich oder Personen aus seinem Umkreis zu bevorzugen die herrschaften, die diese sogenannte theorie entworfen haben, scheinen anhand ihrer selbst zu wissen, wovon sie auszugehen haben ;).... Deshalb wird weiterhin angenommen, daß sich zwangsläufig Korruption entwickeln müsse. :laugh: wer hat friedman korrumpiert? wer sind seine auftraggeber?;) Verhindert oder zumindest eingeschränkt werden kann diese Entwicklung nur durch möglichst weitgehende Reduzierung des öffentlichen Sektors und der absoluten Selbststeuerung des Marktes. :laugh: der korruptionskreislauf zwischen den wirtschaftlich herrschenden und ihrem politischen personal im öffentlichen sektor scheint also ausgeschlossen? :laugh: Die Optimalvorstellung des Menschen im Neoliberalismus beschreibt Friedman als vergleichbar mit der Situation Robinson Crusoes, der alleine auf seiner Insel zwar nur begrenzte Macht und Alternativen besitzt, der aber durch keine andere Person oder Gruppe von Personen beeinflußt oder diskriminiert wird, sondern die Begrenztheit seiner Möglichkeiten nur aus den natürlichen Umständen resultiert, er also in absoluter Freiheit leben und handeln kann (Friedman 1962, S. 12).

      ... ist das so zu verstehen, dass robinson crusoe heute georgieboy heißt?


      Die Rolle des Staates im Neoliberalismus
      ..............
      Diskriminierung bedeutet für Friedman allerdings nur ein Eingriff in die Chancengleichheit. Ein Beispiel hierfür wäre ungleiche Besteuerung. Diese ist für den Neoliberalismus, genauso wie Zölle prinzipiell eine Diskriminierung derer, die davon betroffen sind. Deshalb ist es ein Ziel dieser Theorie Steuern und Zölle so weit wie möglich zu reduzieren.... fragt sich nur wer dann schlussendlich für wen die steuern bezahlt?

      Hier liegt augenscheinlich die größte Diskrepanz zwischen Friedmans Theorie und der praktischen Umsetzung seiner Schüler in Chile. Die "Chicago Boys" akzeptierten in Chile ein äußerst autoritäres und repressives Regime zur Durchsetzung ihres Modellversuchs. Dieses Paradoxon löst sich jedoch bei genauerer Betrachtung sehr einfach auf, da zur Realisierung so weitreichender Umgestaltungen im wirtschaftlichen und zwangsläufig auch im gesellschaftlichen Bereich ein starker Staat zumindest zu Beginn unerläßlich ist. Die Akzeptanz dieses nur wirtschaftlich liberalen Staates in Chile zeigt deutlich auf, daß die neoliberale Theorie in nur wenigen, eben den wirtschaftlichen Punkten wirklich als Liberalismus zu bezeichnen ist. Die Rolle des Staats im Neoliberalismus ..........[bedeutet] in der praktischen Anwendung ein[en] autoritäre[n] oder totalitärer[n] Staat........ heißt also im klartext: diktatur ;)

      Auch von den "Chicago Boys" selbst wurde die Regierung Pinochets positiv bewertet und sogar als Voraussetzung für ihre Umgestaltung angesehen. Beispielsweise erklärte De Castro, ein Mitglied dieser Gruppe in "El Mercurio" vom 15. Februar 1976, "..., daß die wirkliche Freiheit der Person nur mit einer autoritären Regierung garantiert wird, die die Macht mittels Normen ausübt, die für alle gleich sind" (zitiert nach Valdés 1995, S. 51). Dieses Zitat untermauert zum einen die oben aufgestellte These, daß der Neoliberalismus den Liberalismus fast vollständig auf seine ökonomische Komponente reduziert, und zum anderen ist es Beleg für ein weitgehendes Bündnis zwischen den Ökonomen auf der eine Seite und der Militärjunta auf der anderen Seite..

      Da Staatsbetriebe einen unzulässigen Eingriff des Staates darstellen würden liegt das Hauptziel der Neoliberalisten in der vollständigen Privatisierung dieser Betriebe [bestehen].....

      Das Land wurde entweder an Großgrundbesitzer oder an Kleinbauern verteilt und verkauft. Gerade diese Kleinbauern aber waren ohne staatliche Subventionen nicht überlebensfähig. An ihrem Beispiel und der offiziellen Reaktion auf eine enorme Welle von Bankrotten zeigt sich die wirtschaftsdarwinistische Ausrichtung des Neoliberalismus in Chile. Deutlich wird dies an einem Kommentar Admiral Merinos, einem Mitglied der Militärjunta zu diesen Konkursen: "Let fall those who must fall. Such is the jungle of ... economic life. A jungle of savage beasts, where he who can kill the one next to him, kills him. That is reality." (zitiert nach Green 1995, S. 155).

      Sozialpolitik im Neoliberalismus
      Soziale Maßnahmen haben für den Neoliberalismus weitgehend keine Bedeutung, sie werden vielmehr als Diskriminierung derer verstanden, die nicht davon profitieren.
      herr hundt hat denselben eindruck, wenngleich der ganz offensichtlich täuscht, nachdem deutsche unternehmer von subventionen in der höhe des sozialetats profitieren. aber natürlich muss der sozialetat gekürzt werden zugunsten derer, die den eindruck haben, nicht genug zu profitieren. wer zahlt für den eindruck? Die einzig akzeptierte "soziale Maßnahme" besteht in der Schaffung und Erhaltung von absoluter Chancengleichheit im Sinne von absoluter juristischer Gleichbehandlung aller Mitglieder der Gesellschaft. juristische gleichbehandlung :laugh: ... man kann am beispiel amerika sehen, was das in der realität heißt. wer sich den teuersten rechtsanwalt leisten kann, hat die `chancengleichheit` quasi in der tasche.... Nach der Theorie des Neoliberalismus führt eine solche Gleichbehandlung bei freien Märkten automatisch zu sozialer Gerechtigkeit.:laugh:.... Deshalb stellt sich für den Neoliberalismus die Frage nach den sozialen Folgen der Umgestaltungsmaßnahmen nur in sehr geringem Umfang. An dieser Stelle entfernt sich der Neoliberalismus auch endgültig von gemäßigteren Liberalismustheoretikern ... 1994, S. 32).

      .... Friedman geht sogar so weit, die Verantwortung für die Verwirklichung ethischer Grundsätze ausschließlich beim Individuum anzusiedeln... Damit entbindet er den Staat von jeglicher ethischen und sozialen Verantwortung.

      Zusammenfassung
      Der Neoliberalismus stellt eine ökonomische Theorie oder ein Modell dar, die die Reduzierung des Staates im ökonomischen Bereich zu ihrer höchsten politischen Maxime erhoben hat. Daneben jedoch ist die politische Herrschaft von relativ geringer Bedeutung, solange diese die Vorgaben erfüllen kann, die die Ökonomen aufstellen. Vielmehr wird oft ein autoritärer Staat bevorzugt, um die nötigen Maßnahmen durchzuführen. Das oberste Ziel ist eine möglichst weitgehende Selbststeuerung der Märkte, die nach der Theorie automatisch zu optimalen Verhältnissen führen müsse. Daher rechtfertigen sich für Neoliberalisten auch enorme soziale Kosten, die bei entsprechenden Umgestaltungen zwangsläufig anfallen.


      http://tiss.zdv.uni-tuebingen.de/webroot/sp/barrios/themeA2a…
      Avatar
      schrieb am 09.11.03 17:13:48
      Beitrag Nr. 30 ()
      die herren rechtsverdreher, die angetreten sind, in hamburg recht und ordnung zu schaffen, auf dem rechtsweg, der ihnen so vorschwebt :eek:

      Staatsschutz stürmt AStA-Büro
      Am Dienstagvormittag um 11 Uhr drangen Beamte des Landeskriminalamts ohne Durchsuchungsbeschluss in die Räumlichkeiten des AStA der HWP ein. Die beiden Beamten forderten die AStA-Sozialreferentin Annegret Saal ruppig auf, „freiwillig eine Videoaufzeichnung einer HWP-Podiumsdiskussion vom 16. April herauszugeben.“

      Hintergrund dieses Übergriffs ist ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft auf Antrag von Christian Brandes gegen den ehemaligen AStA-Sprecher der HWP, Bela Rogalla. Der Schill-Abgeordnete Brandes war auf einer HWP-Podiumsdiskussion am 16. April 2003 von Studierenden zum Verlassen der HWP aufgefordert worden, da er Mitglied der rechtsextremen Hamburger Burschenschaft Germania ist.

      Der AStA der HWP fragte die Polizisten, ob sie einen Durchsuchungsbeschluss vorweisen könnten. Dies verneinten die Kriminalbeamten, erklärten aber, im Auftrag der Staatsanwaltschaft zu handeln.

      Der AStA und Hochschulsenatsmitglieder wiesen darauf hin, dass die Anträge der Staatsanwaltschaft auf Durchsuchung der AStA-Räumlichkeiten bereits vom Amtsgericht und auch vom Landgericht Hamburg abgewiesen worden waren und forderten die Polizisten auf, das Büro unverzüglich zu verlassen.

      Die Beamten des Staatsschutzes kamen dieser Aufforderung zögerlich nach. Im Flur vor dem AStA-Büro erklärten die Polizisten, dass Herr Brandes als Abgeordneter der Bürgerschaft erheblichen Druck auf die Ermittlungsbehörden ausübe.


      Frau Saal und Herr Rogalla forderten daraufhin die Beamten zu einem gemeinsamen Gespräch mit der Präsidentin der HWP, Frau Dr. Dorothee Bittscheidt, auf. Dies lehnten die Kriminalpolizisten ab.

      Der AStA der HWP verurteilt den Angriff gegen die Verfasste Studierendenschaft auf das Schärfste und erklärt: „Innensenator Nockemanns Behörde bricht schamlos rechtsstaatliche Grundsätze und missachtet sämtliche demokratische Gepflogenheiten. Der Rechtssenat drangsaliert mit seiner Strategie der Kriminalisierung in skandalöser Weise politische Gegner.“

      Hamburg, den 06.11.03

      AStA der HWP
      Von-Melle-Park 9
      20146 Hamburg


      ------------------------------------------------------------------------------


      Stellungnahme zum Vorgehen von Staatsanwaltschaft und Polizei gegen den AStA und einige seiner Mitglieder der HWP

      Auf eine skandalöse und geradezu beklemmende Weise erinnert das Vorgehen von Staatsanwaltschaft und Polizeiführung gegen den AstA der HWP an eine Strategie der systematischen Instrumentalisierung und des Missbrauchs des Strafrechts und des staatlichen Gewaltmonopols zum Zwecke der repressiven Lösung politischer Konflikte, wie wir sie aus der jüngeren Geschichte der Bundesrepublik im Zusammenhang mit der Studentenbewegung und der ausserparlamentarischen Opposition der 60er und 70er Jahre kennen . Vielfach belegt und erwiesen ist die Gewalt eskalierende Wirkung solcher Strategien staatlicher "Gewaltbereitschaft".

      06.11.03

      PROF. DR. FRITZ SACK
      (Kriminologe, ehem. Mitglied der Polizeikommission)


      ------------------------------------------------------------------------------


      Einstimmiger Beschluss des Hochschulsenates der Hamburger Universität für Wirtschaft und Politik am 6.11.2003:

      „ Der Hochschulsenat der Hamburger Universität für Wirtschaft und Politik verurteilt den Übergriff des Landeskriminalamts vom 4.11.03 auf den AStA der HWP.

      Trotz gerichtlicher Verweigerung von Durchsuchungsbeschlüssen in zwei Instanzen ermitteln die Behörden auf Antrag des Schill-Abgeordneten Christian Brandes weiter gegen den AStA der HWP. Zwei Staatsschutz-Beamte waren dennoch ohne Durchsuchungsbeschluss in die AStA-Räumlichkeiten eingedrungen. Der Hochschulsenat der HWP verlangt unverzügliche Aufklärung über die Hintergründe dieses rechtswidrigen Vorgehens.“

      http://www.bambule-hamburg.org/newsarchiv.php?action=detail&…
      Avatar
      schrieb am 09.11.03 21:33:25
      Beitrag Nr. 31 ()
      antigone hab ich gestern im TV gesehen. Im Film "Cube" war eine Psychologin beteiligt, die exakt ihre Thesen über den "militärisch-industriellen Komplex" und die große Verschwörung vertrat.

      Sie wurde leider nach ca. 2/3 ein Opfer dieses Systems.:(...aber sie blieb nicht das einzige.


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