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    Netzbetreiber für unzulässige 0190er-Faxwerbung mitverantwortlich - 
 vzbv: Wichtiger - 500 Beiträge pro Seite | Diskussion im Forum

    eröffnet am 06.11.03 14:16:07 von
    neuester Beitrag 05.12.03 13:03:56 von
    Beiträge: 2
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      schrieb am 06.11.03 14:16:07
      Beitrag Nr. 1 ()


      Berlin (ots) - Berlin, 7. November 2003 - Bei unlauterer
      Faxwerbung mit Verwendung einer 0190er- oder 0900er-Nummer haftet
      nicht nur der Nutzer, sondern bei Kenntnis auch der zuständige
      Netzbetreiber. Mit diesem Urteil des Kölner Landgerichts hat der
      Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) einen wichtigen Erfolg gegen
      die massive Belästigung durch unerwünschte Faxwerbung errungen.
      "Dadurch können wir künftig hoffentlich viel wirkungsvoller gegen die
      Werbefax-Plage vorgehen", so Patrick von Braunmühl,
      Fachbereichsleiter des vzbv. Bisher waren Unterlassungsansprüche
      gegen die Verursacher unlauterer Faxwerbung vor allem daran
      gescheitert, dass die Verantwortlichen der vielfach ausländischen
      Unternehmen nicht ermittelt werden konnten. Der vzbv fordert die
      Netzbetreiber auf, bei der Weitergabe von Mehrwertdienstnummern die
      Nutzer stärker unter die Lupe zu nehmen und - wie gesetzlich
      vorgeschrieben - bei Missbrauch unverzüglich geeignete Maßnahmen zu
      ergreifen, insbesondere die Nummer zu sperren.

      Gemäß Telekommunikationskundenschutzverordnung (TKV) ist ein
      Netzbetreiber bei Kenntnis des Missbrauchs der von ihm vergebenen
      Mehrwertdienstnummer u.a. zur Sperrung der Nummer verpflichtet. Das
      LG Köln stellt in seiner Begründung fest: "Sinn dieser Vorschrift ist
      es gerade, den Verbraucher nicht auf das - oft aussichtslose -
      Vorgehen gegen denjenigen Unternehmer zu verweisen, der die
      überlassene Rufnummer als Endkunde nutzt, sondern Ansprüche direkt
      gegen jeden zu begründen, der den Rechtsverstoß durch Überlassung der
      Rufnummer ermöglicht hat und durch deren Sperrung auch beenden kann."
      Durch die Nummersperre werde nicht nur deren Verwendung, sondern
      zugleich auch die unlautere Faxwerbung unterbunden, da mit der
      Werbung keine Einnahmen mehr erzielt werden könnten.

      Im vorliegenden Fall hatte die vom vzbv verklagte IN-telegence
      GbmH & Co. KG als Telefonnetzbetreiberin eine von der
      Regulierungsbehörde zugeteilte Mehrwertnummer der Firma Servatel GmbH
      überlassen, die ihrerseits diese Nummer einer "IRC International
      Corporation" mit Sitz in den USA überließ. Die IRC hat in der Folge
      über einen längeren Zeitraum unverlangte Werbefaxe mit Verwendung
      einer 0190er- Nummer zum Faxabruf versandt. Trotz mehrfacher
      Aufforderung des vzbv hatte der Netzbetreiber die Nummer erst im
      Verlauf des Rechtstreites sperren lassen.

      Verbraucher, die sich gegen unverlangte Faxwerbung mit Verwendung
      einer bestimmten 0190er-/0900er-Nummer zur Wehr setzen wollen,
      sollten den zuständigen Netzbetreiber auffordern, unverzüglich
      geeignete Maßnahmen zur Unterbindung des Rechtsverstoßes zu
      ergreifen. Der zuständige Netzbetreiber kann über eine Suchmaschine
      auf den Internetseiten der Regulierungsbehörde für Telekommunikation
      und Post durch Eingabe der Faxnummer ermittelt werden (www.regtp.de).
      Unterstützung bei der Durchsetzung der Interessen bieten auch die
      örtlichen Verbraucherzentralen.


      (Urteil des Landgerichts Köln vom 02.10.20032, Az.: 31 O 349/03,
      nicht rechtskräftig)

      ots-Originaltext: vzbv - Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

      Digitale Pressemappe:
      http://www.presseportal.de/story.htx?firmaid=52346

      Kontakt:
      Carola Elbrecht, Expertin für Telekommunikation, Mail:
      wirtschaft@vzbv.de
      Egbert Groote, Leiter UWG-Referat, Mail: wirtschaft@vzbv.de
      Christian Fronczak, Pressereferent, Mail: presse@vzbv.de

      Autor: news aktuell (© news aktuell),14:15 06.11.2003

      Avatar
      schrieb am 05.12.03 13:03:56
      Beitrag Nr. 2 ()
      mein Bruder hat vor ca. 2 Wochen
      eine 0190-Nummer nicht wissentlich angewählt
      wahrscheinlich Dialer

      hat ihm ca. 30 Euro gekostet

      dann Anruf bei der Deutschen Telekom
      die hat gesagt er bräuchte einen Einzelverbindungsnachweis
      den hat er nicht schriftlich beantragt

      Jetzt bekommt er nicht mal gesagt welchen Anbieter
      er angerufen hat

      denn in der Rechnung steht

      0190-X Verbindung

      Laut Datenschutz dürfen Einzelverbindungen nicht
      gespeichert werden.


      Fazit: 0190-Nummern sperren lassen
      und Einzelverbindungsnachweis beantragen !!!


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