Phönix SonnenStrom AG - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 25.11.03 18:29:57 von
neuester Beitrag 28.09.04 20:17:54 von
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Hallo zusammen !
Ich möchte einen Thread zur Phönix SonnenStrom AG beginnen. WKN: 530960
Wer hat die Aktie / will sich dazu äußern / weiß was Neues ??????????
Ich möchte einen Thread zur Phönix SonnenStrom AG beginnen. WKN: 530960
Wer hat die Aktie / will sich dazu äußern / weiß was Neues ??????????
Ist den die Aktie handelbar? Wenn ja, wo? Kann mit der angegebenen WKN nichts finden
Ich bin auch investiert und warte noch 10-15 Jahre.
dann dürfte sich das Investment super gelohnt haben
dann dürfte sich das Investment super gelohnt haben
An einer Börse nicht, nur über Wertpapierhandelshäuser. Aber die werden ihren IPO noch machen. Ich hoffe, mit Gewinn für uns Altaktionäre
Zur Info, auch das EEG für Solarstrom bleibt uns erhalten :-)))))))))))):
[sfv-rund-und betreibermail] 28.11.03
1. Neues Solarstromgesetz
Das neue "Solarstromgesetz" wurde gestern am 27.11.03 in dritter Lesung im
Bundestag gegen die Stimmen der FDP angenommen. Die Annahme im Bundesrat am
19.11.03 gilt als sicher. Das Gesetz wird also zum 1.1.2004 in Kraft treten.
Das Solarstromgesetz (auch unter der Bezeichnung
"Solarstrom-Vorschaltgesetz" bekannt) ändert die Paragraphen 8 und 13 des
alten EEG.
Folgende Vergütungssätze wurden festgesetzt
Alle Solarstromanlagen - auch solarthermische
Kraftwerke - erhalten eine Grundvergütung von
mindestens 45,7 Ct/kWh
Solarstromanlagen an und auf Gebäuden erhalten
für den Anlagenteil, der unter 30 kW liegt, eine
Vergütung von mindestens 57,4 Ct/kWh
Solarstromanlagen an und auf Gebäuden erhalten
für den Anlagenteil, der zwischen 30 kW und 100 kW
liegt, eine Vergütung von mindestens 54,6 Ct/kWh
Solarstromanlagen an und auf Gebäuden erhalten
für den Anlagenteil, der über 100 kW liegt, eine
Vergütung von mindestens 54,00 Ct/kWh
Für Fassadenanlagen, die einen wesentlichen
Teil des Gebäudes bilden, gibt es eine zusätzliche
Vergütung von 5 Ct/kWh.
Die hier genannten Vergütungssätze gelten nur für Anlagen, die nach dem
31.12.2003 erstmals in Betrieb genommen werden.
Ein Antrag von SPD und Grünen, auch solche Anlagen mit in die höherere
Vergütung aufzunehmen, die vor dem 1.1.04 in Betrieb genommen wurden, die
aber keinen 100.000 Dächerkredit mehr erhalten haben, wurde von der CDU/CSU
nicht akzeptiert. Aus CDU/CSU-Kreisen hieß es dazu, dieser Antrag, der erst
während der Umweltausschussitzung eingebracht worden sei, hätte schon
deswegen keine Erfolgsaussichten gehabt, weil seine Annahme oder Ablehnung
nicht mehr mit der Fraktion hätte abgestimmt werden können.
Ein besonderes Detail der Neufassung ist für Planer von Anlagen auf
Reihenhäusern und Doppelhäusern wichtig: Wenn auf einem Gebäude - z.B. einer
Reihenhaus-Reihe - mehrere Anlagen in weniger als Halbjahresabstand
errichtet werden, und dadurch in der Summe die 30 kW-Grenze oder die 100
kW-Grenze überschritten werden, dann wird die Vergütung für die später
hinzukommende Anlage so berechnet, als handelte es sich um eine Gesamtanlage.
Wer zuerst kommt, erhält also den besseren Vergütungssatz.
Die Regelung für PV-Freiflächenanlagen sowie alle Details sollten Sie im
Wortlaut auf unserer Internetseite unter dem Datum vom 28.11.03 nachlesen.
Als PDF-Datei finden Sie das Gesetz unter
http://www.hans-josef-fell.de/download.php?id=249&filename=S…
[sfv-rund-und betreibermail] 28.11.03
1. Neues Solarstromgesetz
Das neue "Solarstromgesetz" wurde gestern am 27.11.03 in dritter Lesung im
Bundestag gegen die Stimmen der FDP angenommen. Die Annahme im Bundesrat am
19.11.03 gilt als sicher. Das Gesetz wird also zum 1.1.2004 in Kraft treten.
Das Solarstromgesetz (auch unter der Bezeichnung
"Solarstrom-Vorschaltgesetz" bekannt) ändert die Paragraphen 8 und 13 des
alten EEG.
Folgende Vergütungssätze wurden festgesetzt
Alle Solarstromanlagen - auch solarthermische
Kraftwerke - erhalten eine Grundvergütung von
mindestens 45,7 Ct/kWh
Solarstromanlagen an und auf Gebäuden erhalten
für den Anlagenteil, der unter 30 kW liegt, eine
Vergütung von mindestens 57,4 Ct/kWh
Solarstromanlagen an und auf Gebäuden erhalten
für den Anlagenteil, der zwischen 30 kW und 100 kW
liegt, eine Vergütung von mindestens 54,6 Ct/kWh
Solarstromanlagen an und auf Gebäuden erhalten
für den Anlagenteil, der über 100 kW liegt, eine
Vergütung von mindestens 54,00 Ct/kWh
Für Fassadenanlagen, die einen wesentlichen
Teil des Gebäudes bilden, gibt es eine zusätzliche
Vergütung von 5 Ct/kWh.
Die hier genannten Vergütungssätze gelten nur für Anlagen, die nach dem
31.12.2003 erstmals in Betrieb genommen werden.
Ein Antrag von SPD und Grünen, auch solche Anlagen mit in die höherere
Vergütung aufzunehmen, die vor dem 1.1.04 in Betrieb genommen wurden, die
aber keinen 100.000 Dächerkredit mehr erhalten haben, wurde von der CDU/CSU
nicht akzeptiert. Aus CDU/CSU-Kreisen hieß es dazu, dieser Antrag, der erst
während der Umweltausschussitzung eingebracht worden sei, hätte schon
deswegen keine Erfolgsaussichten gehabt, weil seine Annahme oder Ablehnung
nicht mehr mit der Fraktion hätte abgestimmt werden können.
Ein besonderes Detail der Neufassung ist für Planer von Anlagen auf
Reihenhäusern und Doppelhäusern wichtig: Wenn auf einem Gebäude - z.B. einer
Reihenhaus-Reihe - mehrere Anlagen in weniger als Halbjahresabstand
errichtet werden, und dadurch in der Summe die 30 kW-Grenze oder die 100
kW-Grenze überschritten werden, dann wird die Vergütung für die später
hinzukommende Anlage so berechnet, als handelte es sich um eine Gesamtanlage.
Wer zuerst kommt, erhält also den besseren Vergütungssatz.
Die Regelung für PV-Freiflächenanlagen sowie alle Details sollten Sie im
Wortlaut auf unserer Internetseite unter dem Datum vom 28.11.03 nachlesen.
Als PDF-Datei finden Sie das Gesetz unter
http://www.hans-josef-fell.de/download.php?id=249&filename=S…
Hallo zusammen,
ich wünsche euch allen ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch. Möge das Börsenjahr 2004 genau so gut laufen wie 2003! Ich habe etwas zum Nachdenken im Netz gefunden und kopiert. Besser könnte ich meine Meinung zum Thema regenerative Energien nicht ausdrücken, deshalb hier die Kopie:
NEWS: Fadenscheinige Argumente gegen regenerative Energien zum Seitenanfang
Die Erneuerbaren Energien - allen voran die Windenergie - treffen mit ihrem Erfolg auf den erbitterten Widerstand der konventionellen Energiewirtschaft. Die aktuelle energiepolitische Diskussion ist von falschen Behauptungen und gezielter Desinformation geprägt, mit der die Branchengegner Ängste schüren wollen. Die technologische Spitzenstellung der einheimischen Erneuerbaren-Energie-Industrie und somit die Chance zum Aufbau neuer Exportschlager "Made in Germany" ist bedroht. Die plötzliche Härte und Gleichförmigkeit der medienverstärkten Angriffe einiger Politiker lässt eine gezielte Kampagne vermuten.
Die Stromwirtschaft steht vor wichtigen Weichenstellungen - der Kraftwerkspark muss weitgehend erneuert werden. "Die Erneuerbare Energie ist dabei neuen konventionellen Kraftwerken wirtschaftlich und ökologisch überlegen. Nur sie nutzt unbegrenzte und kostenlose Energiequellen. Das wissen auch die Betreiber von Kohle- und Kernkraft", so ENERTRAG-Vorstand Jörg Müller zur derzeitigen Debatte. "Durch gezielte Fehlinformationen versuchen sie, die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zu beeinflussen. Hier geht es um Milliardeninvestitionen. Fließen diese aber in fossil befeuerte Kraftwerke, wird sich das als eine gigantische Fehlinvestition erweisen. Denn nichts ist dauerhaft billiger als Sonne und Wind." Anlass genug, einige besonders fadenscheinige Argumente gegen regenerative Energien aufzuklären.
Behauptung 1: Erneuerbare Energien können herkömmliche Energieformen nicht ersetzen.
Wahr ist: Mit einem Mix aus Wind- und Wasserkraft, Sonnen- Geothermie- und Bioenergie kann der gesamte Energiebedarf gedeckt werden. Das Angebot dieser Energien ist hundertfach größer als der Energiebedarf. Die Grundlastsicherung für die wenigen wind- und sonnenlosen Stunden (ca. 5% des Jahres) ist mit Wasserkraft, Biomasse und Speicherkraftwerken machbar. Da bekanntlich Wind- und Solaranlagen häufig mehr Strom erzeugen, als zeitgleich verbraucht wird, lässt sich mit diesem Überschussstrom künftig unbegrenzt Wasserstoff für Verkehr und Industrie erzeugen. Diese leicht regelbare Wasserstoffproduktion gleicht das schwankende Energieangebot aus, so dass keine zusätzliche Regelenergie gebraucht wird. Durch intelligentes Lastmanagement und Energie-Wettervorhersagen sind Wind- und Sonnenenergie berechenbar. In Schleswig-Holstein (25 % Windstrom im Netz), lässt sich heute der Windstrom 24 Stunden im Voraus mit neunzig Prozent Genauigkeit vorhersagen.
Behauptung 2: Erneuerbare Energie trägt nicht zur Senkung des Schadstoffausstoßes bei.
Wahr ist: Eine dreistere Lüge kann man sich kaum vorstellen - denn nur Erneuerbare Energien arbeiten völlig ohne Schadstoffe. Jede einzelne 1,5-Megawatt-Windenergieanlage spart pro Jahr 9,3 kg Atommüll, 21 Tonnen Schwefeldioxid und 3.342 Tonnen Kohlendioxid. Damit hat Windenergie schon heute einen 10%-igen Anteil an den Klimaschutzzielen der Bundesrepublik Deutschland. Die Behauptung, dass durch angeblich nötige Regelenergie der Schadstoffausstoß steigen würde, ist falsch. Bei richtigem Lastmanagement unter Einbindung zehntausender Sonnen- und Windkraftwerke und der künftig noch größeren Zahl biomassebetriebener Blockheizkraftwerke oder Brennstoffzellen wird keine Regelenergie aus fossil befeuerten Kraftwerken benötigt.
Behauptung 3: Erneuerbare Energien sind unwirtschaftlich und teuer.
Wahr ist: Der angeblich so billige konventionelle Strom stammt größtenteils aus längst abgeschriebenen Kraftwerken. Seine Erzeugung wurde und wird jährlich mit mehreren Milliarden Euro staatlich subventioniert. Hier nur die bekanntesten Fälle: 3,3 Mrd. EUR Steinkohlesubventionen pro Jahr, etliche Steuermilliarden für Braunkohlerekultivierung, staatliche Kernenergieforschung, Steuerfreiheit für Kraftwerkskohle und Kernbrennstoffe sowie 35 Mrd. Euro für Kernkraft-Entsorgungsrückstellungen. Dazu kommt die preiswerte Möglichkeit der Enteignung von Grund und Boden, die zum Verschwinden ganzer deutscher Kulturlandschaften in den Tagebaugebieten geführt hat und weiter führt. Die konventionelle Energiewirtschaft trägt dabei keine finanzielle Verantwortung für ihre milliardenschweren Umweltschäden. Nichts davon kommt den Erzeugern Erneuerbarer Energien zu Gute, die keinerlei staatliche Subvention erhalten und die für jeden Quadratmeter Bodennutzung massive Ausgleichszahlungen leisten müssen. Solange dieses Ungleichgewicht besteht, verbietet sich jeder Preisvergleich von konventionellem und erneuerbarem Strom. Ohne dieses Ungleichgewicht aber ist regenerative Energie auch preislich das, was sie heute schon ist: die billigste verfügbare Energie.
Übrigens: Selbst die von der Kohlelobby verbreiteten angeblichen Windstrom-Mehrkosten für den Verbraucher betragen lediglich einen Euro pro Monat und Haushalt.
Behauptung 4: Windkraft wird subventioniert - sogar stärker als die Steinkohle.
Wahr ist: Allein Kohle- und Kernenergie werden in unvorstellbarer Höhe direkt und indirekt durch Steuergeschenke subventioniert. Windkraft erhält dafür keinerlei Subventionen. Das bestätigt selbst Finanzminister Hans Eichel, der sagt: "Wind haben wir gar nicht im Haushalt". Es ist also vollkommen unmöglich, Subventionen für Windenergie abzubauen - es gibt sie gar nicht. Obwohl im Jahr 2002 sogar die EU-Kommission klar und eindeutig feststellte, dass die Vergütungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz keine Subvention darstellen und mit EU-Beihilferecht vereinbar sind, hält sich die Windkraft-Subventionslüge dank gezielter Wiederholung durch Vertreter der Energiewirtschaft hartnäckig. Wahr ist: Windkraftbetreiber müssen z.B. notwendige Infrastrukturmaßnahmen zu 100 % selber tragen. Notwendige Straßenverlegungen für den Abbau von Braunkohle werden hingegen zu 50 % aus öffentlichen Haushalten bezuschusst.
Behauptung 5: Windkraft schafft keine Arbeit.
Wahr ist: Die Windenergie ist mit derzeit 46.000 Beschäftigten zur Jobmaschine und zum zweitgrößten Stahlabnehmer in Deutschland geworden. Sie bietet Menschen auch in strukturschwachen Gebieten neue Perspektiven und ist eine verlässliche Steuereinnahmequelle. Im gesamten Bereich der Erneuerbaren Energien sind bereits heute sogar 130.000 Menschen beschäftigt - das sind mehr als in der Atomindustrie und stellt Stein- und Braunkohle längst in den Schatten. Technik und Know-how für Erneuerbare Energien sind weltweit gefragt und die größte Chance für Deutschland, die wirtschaftliche Schwäche zu überwinden.
Behauptung 6: Wartungs- und Instandhaltungskosten von Windkraftanlagen sind viel höher als geplant.
Wahr ist: Die Universität Kassel untersucht im Auftrag des Bundes seit 16 Jahren Windkraftanlagen und deren Kosten für Wartung und Instandhaltung. Diese Untersuchung und auch die Erfahrungen langjähriger Windparkbetreiber deuten eher auf niedrigere Ansätze hin, als sie bei aktuellen Windkraftfonds veranschlagt werden. Die Entwicklung der Betriebskosten wird insbesondere durch die Kosten für Instandhaltungsmaßnahmen geprägt. Sie steigen naturgemäß nach Ablauf der Garantiezeit deutlich an und erreichen je nach Anlagengröße unterschiedliche spezifische Werte. Bei den kleineren Anlagen liegen sie etwa bei jährlichen 35 € / kW, bei den Megawatt-Anlagen eher bei 15 € / kW. Ein signifikanter Anstieg der Schadenshäufigkeiten und Betriebskosten ist bis zum Beginn der zweiten Hälfte der vorgesehenen Lebensdauer von 20 Jahren bisher nicht zu erkennen.
Behauptung 7: Windkraftanlagen sind in Zukunft nicht mehr versicherbar.
Wahr ist: Es ist für keinen namhaften Initiator ein Problem entsprechende Versicherungen abzuschließen. Richtig ist, daß seit einiger Zeit über Kostenerhöhungen in der Versicherungsbranche nachgedacht wird. Die Schadensquote bei Windkraftanlagen hängt sowohl von den verwendeten Anlagen (ein Prototyp oder eine Kleinserie wird immer anfälliger sein als eine bereits 1000fach verbaute Anlage) als auch von der Qualität der Wartung und Überwachung ab. Beides wurde in den letzten Jahren deutlich verbessert. Aber selbst eine deutliche Anhebung der Versicherungsprämien würde ein Windkraftprojekt nicht unrentabel machen. Die Kosten für Versicherungen betragen derzeit nur rund 2% der jährlichen Einnahmen.
Tatsächlich nicht versicherbar sind Atomkraftwerke, deren Versicherungssumme gerade einmal 1 % der bei einem GAU auftretenden Schäden abdeckt. Für Betreiber von Windkraft- und Solaranlagen ist eine Hatpflichtversicherung vorgeschrieben, die sämtliche Risiken abdeckt. Müßten Atomkraftwerksbetreiber eine vergleichbare Haftpflichtversicherung abschließen, so würde die Kilowattstunde Atomstrom ca. 2 Euro kosten.
ich wünsche euch allen ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch. Möge das Börsenjahr 2004 genau so gut laufen wie 2003! Ich habe etwas zum Nachdenken im Netz gefunden und kopiert. Besser könnte ich meine Meinung zum Thema regenerative Energien nicht ausdrücken, deshalb hier die Kopie:
NEWS: Fadenscheinige Argumente gegen regenerative Energien zum Seitenanfang
Die Erneuerbaren Energien - allen voran die Windenergie - treffen mit ihrem Erfolg auf den erbitterten Widerstand der konventionellen Energiewirtschaft. Die aktuelle energiepolitische Diskussion ist von falschen Behauptungen und gezielter Desinformation geprägt, mit der die Branchengegner Ängste schüren wollen. Die technologische Spitzenstellung der einheimischen Erneuerbaren-Energie-Industrie und somit die Chance zum Aufbau neuer Exportschlager "Made in Germany" ist bedroht. Die plötzliche Härte und Gleichförmigkeit der medienverstärkten Angriffe einiger Politiker lässt eine gezielte Kampagne vermuten.
Die Stromwirtschaft steht vor wichtigen Weichenstellungen - der Kraftwerkspark muss weitgehend erneuert werden. "Die Erneuerbare Energie ist dabei neuen konventionellen Kraftwerken wirtschaftlich und ökologisch überlegen. Nur sie nutzt unbegrenzte und kostenlose Energiequellen. Das wissen auch die Betreiber von Kohle- und Kernkraft", so ENERTRAG-Vorstand Jörg Müller zur derzeitigen Debatte. "Durch gezielte Fehlinformationen versuchen sie, die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zu beeinflussen. Hier geht es um Milliardeninvestitionen. Fließen diese aber in fossil befeuerte Kraftwerke, wird sich das als eine gigantische Fehlinvestition erweisen. Denn nichts ist dauerhaft billiger als Sonne und Wind." Anlass genug, einige besonders fadenscheinige Argumente gegen regenerative Energien aufzuklären.
Behauptung 1: Erneuerbare Energien können herkömmliche Energieformen nicht ersetzen.
Wahr ist: Mit einem Mix aus Wind- und Wasserkraft, Sonnen- Geothermie- und Bioenergie kann der gesamte Energiebedarf gedeckt werden. Das Angebot dieser Energien ist hundertfach größer als der Energiebedarf. Die Grundlastsicherung für die wenigen wind- und sonnenlosen Stunden (ca. 5% des Jahres) ist mit Wasserkraft, Biomasse und Speicherkraftwerken machbar. Da bekanntlich Wind- und Solaranlagen häufig mehr Strom erzeugen, als zeitgleich verbraucht wird, lässt sich mit diesem Überschussstrom künftig unbegrenzt Wasserstoff für Verkehr und Industrie erzeugen. Diese leicht regelbare Wasserstoffproduktion gleicht das schwankende Energieangebot aus, so dass keine zusätzliche Regelenergie gebraucht wird. Durch intelligentes Lastmanagement und Energie-Wettervorhersagen sind Wind- und Sonnenenergie berechenbar. In Schleswig-Holstein (25 % Windstrom im Netz), lässt sich heute der Windstrom 24 Stunden im Voraus mit neunzig Prozent Genauigkeit vorhersagen.
Behauptung 2: Erneuerbare Energie trägt nicht zur Senkung des Schadstoffausstoßes bei.
Wahr ist: Eine dreistere Lüge kann man sich kaum vorstellen - denn nur Erneuerbare Energien arbeiten völlig ohne Schadstoffe. Jede einzelne 1,5-Megawatt-Windenergieanlage spart pro Jahr 9,3 kg Atommüll, 21 Tonnen Schwefeldioxid und 3.342 Tonnen Kohlendioxid. Damit hat Windenergie schon heute einen 10%-igen Anteil an den Klimaschutzzielen der Bundesrepublik Deutschland. Die Behauptung, dass durch angeblich nötige Regelenergie der Schadstoffausstoß steigen würde, ist falsch. Bei richtigem Lastmanagement unter Einbindung zehntausender Sonnen- und Windkraftwerke und der künftig noch größeren Zahl biomassebetriebener Blockheizkraftwerke oder Brennstoffzellen wird keine Regelenergie aus fossil befeuerten Kraftwerken benötigt.
Behauptung 3: Erneuerbare Energien sind unwirtschaftlich und teuer.
Wahr ist: Der angeblich so billige konventionelle Strom stammt größtenteils aus längst abgeschriebenen Kraftwerken. Seine Erzeugung wurde und wird jährlich mit mehreren Milliarden Euro staatlich subventioniert. Hier nur die bekanntesten Fälle: 3,3 Mrd. EUR Steinkohlesubventionen pro Jahr, etliche Steuermilliarden für Braunkohlerekultivierung, staatliche Kernenergieforschung, Steuerfreiheit für Kraftwerkskohle und Kernbrennstoffe sowie 35 Mrd. Euro für Kernkraft-Entsorgungsrückstellungen. Dazu kommt die preiswerte Möglichkeit der Enteignung von Grund und Boden, die zum Verschwinden ganzer deutscher Kulturlandschaften in den Tagebaugebieten geführt hat und weiter führt. Die konventionelle Energiewirtschaft trägt dabei keine finanzielle Verantwortung für ihre milliardenschweren Umweltschäden. Nichts davon kommt den Erzeugern Erneuerbarer Energien zu Gute, die keinerlei staatliche Subvention erhalten und die für jeden Quadratmeter Bodennutzung massive Ausgleichszahlungen leisten müssen. Solange dieses Ungleichgewicht besteht, verbietet sich jeder Preisvergleich von konventionellem und erneuerbarem Strom. Ohne dieses Ungleichgewicht aber ist regenerative Energie auch preislich das, was sie heute schon ist: die billigste verfügbare Energie.
Übrigens: Selbst die von der Kohlelobby verbreiteten angeblichen Windstrom-Mehrkosten für den Verbraucher betragen lediglich einen Euro pro Monat und Haushalt.
Behauptung 4: Windkraft wird subventioniert - sogar stärker als die Steinkohle.
Wahr ist: Allein Kohle- und Kernenergie werden in unvorstellbarer Höhe direkt und indirekt durch Steuergeschenke subventioniert. Windkraft erhält dafür keinerlei Subventionen. Das bestätigt selbst Finanzminister Hans Eichel, der sagt: "Wind haben wir gar nicht im Haushalt". Es ist also vollkommen unmöglich, Subventionen für Windenergie abzubauen - es gibt sie gar nicht. Obwohl im Jahr 2002 sogar die EU-Kommission klar und eindeutig feststellte, dass die Vergütungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz keine Subvention darstellen und mit EU-Beihilferecht vereinbar sind, hält sich die Windkraft-Subventionslüge dank gezielter Wiederholung durch Vertreter der Energiewirtschaft hartnäckig. Wahr ist: Windkraftbetreiber müssen z.B. notwendige Infrastrukturmaßnahmen zu 100 % selber tragen. Notwendige Straßenverlegungen für den Abbau von Braunkohle werden hingegen zu 50 % aus öffentlichen Haushalten bezuschusst.
Behauptung 5: Windkraft schafft keine Arbeit.
Wahr ist: Die Windenergie ist mit derzeit 46.000 Beschäftigten zur Jobmaschine und zum zweitgrößten Stahlabnehmer in Deutschland geworden. Sie bietet Menschen auch in strukturschwachen Gebieten neue Perspektiven und ist eine verlässliche Steuereinnahmequelle. Im gesamten Bereich der Erneuerbaren Energien sind bereits heute sogar 130.000 Menschen beschäftigt - das sind mehr als in der Atomindustrie und stellt Stein- und Braunkohle längst in den Schatten. Technik und Know-how für Erneuerbare Energien sind weltweit gefragt und die größte Chance für Deutschland, die wirtschaftliche Schwäche zu überwinden.
Behauptung 6: Wartungs- und Instandhaltungskosten von Windkraftanlagen sind viel höher als geplant.
Wahr ist: Die Universität Kassel untersucht im Auftrag des Bundes seit 16 Jahren Windkraftanlagen und deren Kosten für Wartung und Instandhaltung. Diese Untersuchung und auch die Erfahrungen langjähriger Windparkbetreiber deuten eher auf niedrigere Ansätze hin, als sie bei aktuellen Windkraftfonds veranschlagt werden. Die Entwicklung der Betriebskosten wird insbesondere durch die Kosten für Instandhaltungsmaßnahmen geprägt. Sie steigen naturgemäß nach Ablauf der Garantiezeit deutlich an und erreichen je nach Anlagengröße unterschiedliche spezifische Werte. Bei den kleineren Anlagen liegen sie etwa bei jährlichen 35 € / kW, bei den Megawatt-Anlagen eher bei 15 € / kW. Ein signifikanter Anstieg der Schadenshäufigkeiten und Betriebskosten ist bis zum Beginn der zweiten Hälfte der vorgesehenen Lebensdauer von 20 Jahren bisher nicht zu erkennen.
Behauptung 7: Windkraftanlagen sind in Zukunft nicht mehr versicherbar.
Wahr ist: Es ist für keinen namhaften Initiator ein Problem entsprechende Versicherungen abzuschließen. Richtig ist, daß seit einiger Zeit über Kostenerhöhungen in der Versicherungsbranche nachgedacht wird. Die Schadensquote bei Windkraftanlagen hängt sowohl von den verwendeten Anlagen (ein Prototyp oder eine Kleinserie wird immer anfälliger sein als eine bereits 1000fach verbaute Anlage) als auch von der Qualität der Wartung und Überwachung ab. Beides wurde in den letzten Jahren deutlich verbessert. Aber selbst eine deutliche Anhebung der Versicherungsprämien würde ein Windkraftprojekt nicht unrentabel machen. Die Kosten für Versicherungen betragen derzeit nur rund 2% der jährlichen Einnahmen.
Tatsächlich nicht versicherbar sind Atomkraftwerke, deren Versicherungssumme gerade einmal 1 % der bei einem GAU auftretenden Schäden abdeckt. Für Betreiber von Windkraft- und Solaranlagen ist eine Hatpflichtversicherung vorgeschrieben, die sämtliche Risiken abdeckt. Müßten Atomkraftwerksbetreiber eine vergleichbare Haftpflichtversicherung abschließen, so würde die Kilowattstunde Atomstrom ca. 2 Euro kosten.
@brokerbee:
Ist ja eine nette Zusammenstellung.
Nichtsdestotrotz: Es gibt keinen Grund dies in ein thread einer SOLAR-Aktie zu posten.
Bitte paß bei deinem nächsten Postler-Wahn (in 12 threads hast du dieses gepostet ...) doch
besser auf, ob dein Text irgendeinen Bezug zur Aktie hat !
Ist ja eine nette Zusammenstellung.
Nichtsdestotrotz: Es gibt keinen Grund dies in ein thread einer SOLAR-Aktie zu posten.
Bitte paß bei deinem nächsten Postler-Wahn (in 12 threads hast du dieses gepostet ...) doch
besser auf, ob dein Text irgendeinen Bezug zur Aktie hat !
Freitag, 02.04.2004, 13.05 Uhr
Bundestag beschließt Gesetz zur weiteren Ökostrom-Förderung
Strom aus Wind, Wasser und Sonne wird weiter gefördert und soll bis zum
Jahr 2020 ein Fünftel des Stromverbrauchs in Deutschland abdecken.
Windräder werden nach einem Beschluss des Bundestags künftig vor allem an
der Küste und auf hoher See gebaut. Mit der Mehrheit von SPD und Grünen
beschloss der Bundestag am Freitag in Berlin eine Neufassung des
Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG).
[ http://www.heute.t-online.de/ZDFheute/artikel/28/0,1367,HOME… ]
Bundestag beschließt Gesetz zur weiteren Ökostrom-Förderung
Strom aus Wind, Wasser und Sonne wird weiter gefördert und soll bis zum
Jahr 2020 ein Fünftel des Stromverbrauchs in Deutschland abdecken.
Windräder werden nach einem Beschluss des Bundestags künftig vor allem an
der Küste und auf hoher See gebaut. Mit der Mehrheit von SPD und Grünen
beschloss der Bundestag am Freitag in Berlin eine Neufassung des
Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG).
[ http://www.heute.t-online.de/ZDFheute/artikel/28/0,1367,HOME… ]
1. Frohe Ostern.
2. Witze gesucht
Liebe Umweltfreunde,
Warum ist es so viel einfacher, Witze über unschuldige Ostfriesen oder
Beamte zu erzählen als Witze über kurzsichtige Energiepolitiker, z.B. über
Clement oder über den RWE-Chef oder einfach DEN ????? (gesucht ist ein
einprägsamer Sammelbegriff für alle kurzsichtigen Energiepolitiker).
Sagen Sie nicht, das läge daran, dass kurzsichtige Energiepolitiker
gefährlich sind (das sind sie in der Tat). Aber an der Gefährlichkeit kann
es nicht liegen, denn selbst über die unberechenbarsten und gefährlichsten
Menschen der Welt wurden unter ihren Opfern dennoch bittere Witze erzählt.
Also: Wir suchen nun Witze über kurzsichtige Energiepolitiker.
Wer kann helfen?
---------------------------------------------------------------
3. Internet-Umfrage zu Erneuerbaren Energien
Der Nachrichtensender n-tv macht gerade eine Umfrage zum Thema:
"Sollten regenerative Energien in Deutschland stärker gefördert
werden?".
http://www.n-tv.de/5231613.html
Bei allen Vorbehalten gegenüber der Seriosität von Internet-Umfragen -
manche Leute nehmen das ernst - und schaden tut es nicht.
Mit einem Klick sind Sie dabei.
2. Witze gesucht
Liebe Umweltfreunde,
Warum ist es so viel einfacher, Witze über unschuldige Ostfriesen oder
Beamte zu erzählen als Witze über kurzsichtige Energiepolitiker, z.B. über
Clement oder über den RWE-Chef oder einfach DEN ????? (gesucht ist ein
einprägsamer Sammelbegriff für alle kurzsichtigen Energiepolitiker).
Sagen Sie nicht, das läge daran, dass kurzsichtige Energiepolitiker
gefährlich sind (das sind sie in der Tat). Aber an der Gefährlichkeit kann
es nicht liegen, denn selbst über die unberechenbarsten und gefährlichsten
Menschen der Welt wurden unter ihren Opfern dennoch bittere Witze erzählt.
Also: Wir suchen nun Witze über kurzsichtige Energiepolitiker.
Wer kann helfen?
---------------------------------------------------------------
3. Internet-Umfrage zu Erneuerbaren Energien
Der Nachrichtensender n-tv macht gerade eine Umfrage zum Thema:
"Sollten regenerative Energien in Deutschland stärker gefördert
werden?".
http://www.n-tv.de/5231613.html
Bei allen Vorbehalten gegenüber der Seriosität von Internet-Umfragen -
manche Leute nehmen das ernst - und schaden tut es nicht.
Mit einem Klick sind Sie dabei.
@all: Habe heute die Mitteilung zu meinem Anteil am Solarpark Markstetten erhalten. 2% der Zeichnungssumme für das Jahr 2003, wie im Verkaufprospekt beschrieben. Also die Solarparks von Umweltkontor laufen planmäßig. Mal sehen, jetzt mit dem neuen EEG und der 57,4 Cent Vergütung, wahrscheinlich hole ich mir noch mal so ein Anteil. Ich denke, da geht noch was.........
Kennt hier jemand einen guten Park?????????
Kennt hier jemand einen guten Park?????????
Tag der erneuerbaren Energien am 6. Juni 2004 in 76887 Bad Bergzabern/Pfalz
Von 10 Uhr bis 16 Uhr in der Schlosshalle
Parallel zum Altstadtfest - Eintritt frei
Ablauf der Veranstaltung
10:00 Uhr Eröffnung der Veranstaltung und Begrüßung durch den Bürgermeister der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern
10:15 Uhr „Möglichkeiten und Potentiale von Holz als regenerative Energiequelle", Landesforsten, Udo Kopp
10:30 Uhr „Die sicherste Rente ist die Sonne", Fachvortrag, Armin Stulier Solartechnik
11:00 Uhr „Heizen mit Pflanzenöl", Vorstellung der Fa. WAT, Herr Eymann
11:30 Uhr „Fahren mit Pflanzenöl", Förster Armin Osterheld
12.00 Uhr „EnBW Solar BürgerAktiv - gemeinschaftliche Solaranlagen engagierter Bürgerinnen und Bürger in der Gemeinde" , NN
12:30 Uhr " Strom aus der Sonne" , Norbert Kuntz
13:00 Uhr Pause
14.00 Uhr „Bauen und Wohnen unter energetischen Gesichtspunkten" (Energiewirtschaft und Umweltschutz), Architekt Rüdiger Maul
14:30 Uhr „Gesundes Bauen und Wohnen", Baubiologe Frank Seitz
15:00 Uhr Siegerehrung Malwettbewerb " Erneuerbare Energien"
16:00 Uhr Ende der Veranstaltung
Rahmenprogramm
- Informationsstand über den geplanten Bürgersolarpark
- Informationsstand zum Thema „Fahren mit Pflanzenöl", Jana Förste
- Demonstrationsanlage mit Pflanzenölmühle, VW-Bus in Betrieb mit Pflanzenöl, Fa. Forest Help
- Infostand zur Nutzung regenerativer Energiequellen, BUND, FÖJ; FH Rottenburg, Studenten vom Fachbereich SENCE werden zur Beantwortung von Fragen bereitstehen
- Kindermalwettbewerb unter dem Thema „regenerative Energiequellen", Heike Krippner, BUND
- Anschauungsmaterial, Infoplakate und einen Büchertisch von der Schriftenreihe „Gesunde Wohnumwelt" des Institut für Baubiologie + Ökologie (IBN)
Neubeuren
Aussteller
Firma / Name PLZ Ort Tel.
Allmann GmbH Haustechnik 76887 Bad Bergzabern 06343/1330
Autowerkstatt Schlinck 76857 Gossersweiler 06346/ 58 96
Gymnasium Bad Bergzabern 76887 Bad Bergzabern 06343/93440
Förderverein Regenerative 76889 Oberotterbach 06342/94012
Energien Gymnasium BZA e.V.
Forest Help 76846 Hauenstein 06392/7280
Heiztechnik Werner Schmitt 76889 Vorderweidenthal 06398/993099
Hirsch 76887 Bad Bergzabern 06343/7523
Holzleben GmbH 66954 Pirmasens 06331/97761
Holz + Sonne / Hr. Link 67366 Weingarten 06344/943967,
01711259641
juwi GmbH / 55131 Mainz 06131/5885641
Fr. Wendelmuth, Hr. Hinsch
Mehrer GmbH Heizungsbau 76889 Schweigen-Rechtenbach 06342/7044
+ Gas-Wasserinstallation
Sparkasse SÜW / Fr. Krumholz 76829 Landau 06341/187711
Stulier Solartechnik 76879 Essingen 06347/7333
VHS GmbH Heizung und Sanitär 76764 Rheinzabern 07272/76546,
Vonderschmitt 01608734075
Vöma-Bio-Bau GmbH / 76889 Kapsweyer 06340-5080461
Fr. Colling-Blüder
Wüst GmbH 76835 Gleisweiler 06345/8400
Schirmherr des „Tag der erneuerbaren Energien" ist der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern, Herr Bohrer
Übrigens: Kollektor und ich sind als Initiatoren der Veranstaltung auch anwesend.
Heute bekam ich den Geschäftsbericht. Sieht doch gut aus!!!
Endgültige Neufassung des EEG
Das EEG (mit der neuen amtlichen Bezeichnung " Gesetz für die Neuordnung des
Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich" ) hat am 9.7.04 den
Bundesrat passiert. Im wesentlichen ist der Gesetzestext geblieben, dem der
Bundestag bereits am 24.4.04 in dritter Lesung zugestimmt hatte, lediglich
bezüglich der Windenergie gab es eine bedauerliche Veränderung. Da diese in
einer Sitzung des Vermittlungsausschusses von Bundesrat und Bundestag
vereinbart worden ist, gehen wir davon aus, dass die Zustimmung des
Bundestages nur noch eine Formsache ist, so dass das neue EEG am 1.8.04
endlich in Kraft treten wird.
Schaun wir, welche Änderungen es letztendlich gegenüber seinem Vorgänger
bereithält.
** Solarstrom
Für die Solarenergie ist es bei den Verbesserungen geblieben, die bereits
mit dem Solarstromvorschaltgesetz im Januar in Kraft traten. Sie führten
endlich zur ganzjährigen vollen Auslastung der Solarhersteller und
-installateure. Sogar zu Lieferengpässen ist es gekommen. Die Hersteller und
Installateure sind zufrieden und die Kapazitäten werden ausgebaut. Das
Angebot wird wachsen, bald werden die Lieferengpässe beseitigt sein. Damit
die Solarenergie jedoch aus ihrem Promille-Anteil in der Stromversorgung
herauswachsen und den ihr zukommenden wichtigen Part im Konzert der
Erneuerbaren Energien übernehmen kann, ist auf Jahre hinaus ständiges
weiteres Wachstum der Produktionsstätten und der Installationsbetriebe
notwendig. Hoffen wir, dass die Nachfrage nach Solaranlagen parallel zum
Angebot weiter steigt - sozusagen mit dem zunehmenden Angebot mitwächst -
auch dann noch, wenn zum Jahreswechsel die Vergütungssätze um 5 Prozent
abgesenkt werden.
Für Freiflächenanlagen wird ab 2006 der Vergütungssatz für Neuanlagen
jährlich um 6,5 Prozent vermindert anstatt wie bisher um 5 Prozent. Die
Zukunft der Solarstromnutzung liegt also auch nach dem Willen des
Gesetzgebers bei den Gebäude- und Lärmschutzwand-Anlagen. Wir begrüßen diese
Entscheidung.
** Windenergie
Der Ausbau der Windenergie wurde von dem eingangs erwähnten folgenreichen
Einschnitt betroffen. Zukünftig sollen nur noch Anlagen in windgünstigen
Gegenden eine Vergütung nach EEG erhalten. Die Anlagen bekommen die
Vergütung nur, wenn sie an einem Standort errichtet werden, an dem sie
voraussichtlich mindestens 60 Prozent des Ertrages erbringen, den sie an
einem gesetzlich definierten windgünstigen Standort erbringen würden. Diese
Bestimmung erweckt den Eindruck, als wollte sie Anlagenbetreiber vor
Investitionen in unwirtschaftliche Windanlagen bewahren. Doch darum geht es
nicht. Hier wurde vielmehr unter dem Vorwand, nur effiziente Technik fördern
zu wollen, der weitere Ausbau der Windenergie abgebremst. Obwohl in
Norddeutschland die guten Standorte bereits knapp werden, und obwohl die
Hersteller zu einer weiteren Erhöhung der Produktionszahlen bereit sind,
wird auf das Windenergiepotenzial weiter Gebiete Süddeutschlands verzichtet.
Denkt man an unser Ziel einer Energiewende, so wäre es im Gegenteil richtig
gewesen, mit einem etwas höheren Vergütungsanreiz für windschwache Gebiete
auch das süddeutsche Potenzial gezielt zu erschließen. Stattdessen wird die
Entwicklung von Windanlagen für Schwachwindgebiete abgewürgt, der Grundsatz
der verbrauchernahen Stromerzeugung bei der Windnutzung wieder verlassen,
die Stromnetze werden zukünftig mehr als nötig für den Ausgleich zwischen
windstarken und windschwachen Regionen belastet werden und die Konzentration
der Windkraftnutzung auf Norddeutschland macht das Windstromangebot
unstetiger, nämlich abhängig von den kleinräumigeren Wetteränderungen im
Norden. Die Freunde der Erneuerbaren Energien sollten bei jeder Gelegenheit
auf eine Revision dieser unglücklichen Entscheidung drängen.
** Wasserkraft
Die Vergütung für Strom aus Wasserkraft wurde verbessert. Im Gegenzug wurden
die Betreiber mit zusätzlichen Naturschutzverpflichtungen belegt. Ab 2008
erhalten kleine Neuanlagen mit einer Leistung bis 500 Kilowatt eine
EEG-Vergütung nur noch dann, wenn sie im Zusammenhang mit einer Verbesserung
des ökologischen Zustandes des Fließgewässers errichtet wurden oder wenn der
anzustrebende ökologische Zustand bereits vorher erreicht wurde und durch
die Neuanlage nicht verschlechtert wird.
Es ist in der Energiewirtschaft bisher einmalig, dass Kraftwerke den
ökologischen Zustand vor Ort sogar verbessern sollen. Wir wünschen uns, dass
man diesen Grundsatz möglichst umgehend auch auf die vorgesehenen
Kohlekraftwerk-Neubauten anwendet.
** Bioenergie
Die Vergütung für die Bioenergie wurde angehoben, insbesondere dadurch, dass
zukünftig die Vergütungsstaffelung nicht mehr von der Generatorleistung
abhängt, sondern von der im Jahresdurchnitt eingespeisten elektrischen
Energie. Wer mit einem leistungsstarken kraftwärmegekoppelten Generator nur
bei Wärmebedarf einspeisen will und in der übrigen Zeit auf die
Stromerzeugung und Einspeisung verzichtet, kann nunmehr in eine günstigere
Leistungsklasse mit höherem Vergütungssatz gelangen. Der möglichst
effiziente Einsatz von Bioenergie wird so belohnt.
Eine weitere zukunftsträchtige Regelung: Die dezentrale Einspeisung von
Biogas in Erdgasleitungen und die " Durchleitung" in Ballungszentren zum
Antrieb von Biogasturbinen zur Spitzenlastdeckung mit dem zusätzlichen Bonus
der Biogas- Mindestvergütung wird nun möglich.
** Rechtsposition der Anlagenbetreiber
Besondere Sorgfalt hat der Gesetzgeber darauf gelegt, die Rechtsposition der
Anlagenbetreiber gegenüber der Monopolmacht der Netzbetreiber zu stärken.
Viele üble Tricks, mit denen die Anlagenbetreiber bisher schikaniert wurden,
sind zukünftig nicht mehr möglich.
** Weitere strategische Notwendigkeiten
Natürlich bleiben noch Wünsche offen. Die Netzbetreiber machen keine
Anstalten, die Möglichkeiten der Erneuerbaren Energien auch zur Entlastung
ihrer Netze und zum Ausgleich von Angebot und Nachfrage zu nutzen. Im
Gegenteil; mit der Begründung, Windenergie würde ihre Netze überlasten,
verweigert z.B. E.DIS im Land Brandenburg die technisch sinnvolle
Einspeisung von Solarstrom zur Zeit von Windstille. Auch aus anderen
Versorgungsgebieten häufen sich Berichte über Anschlussverweigerungen
besonders bei kleinen Solaranlagen, obwohl gerade diese besonders geeignet
sind, die Spitzenlast zur Hochtarifzeit zu vermindern.
Auf die freiwillige Mitwirkung der Netzbetreiber bei der Umgestaltung der
Stromwirtschaft zur sicheren Versorgung mit Erneuerbaren Energien ist
offensichtlich nicht zu rechnen. Der Gesetzgeber wird deshalb nicht umhin
können, den vorrangigen Einsatz der Erneuerbaren Energien auch im
Netzmanagement durch wirtschaftlichen Druck voranzutreiben. Wir schlagen
dazu die gesetzliche Festlegung einer Bereitstellungsgebühr vor, die vom
zuständigen Netzbetreiber zu zahlen ist, wenn er, aus welchen Gründen auch
immer, den Strom aus einer betriebsfertigen Anlage zur Stromerzeugung aus
Erneuerbaren Energien nicht abnimmt. Außerdem stellen wir ein
" Stromspeichergesetz" zur Diskussion.
Den vollständigen Gesetzestext mit Links zu den Gesetzesbegründungen und
ausführlichen Kommentaren zu interessanten Änderungen finden Sie unter
http://www.sfv.de/lokal/mails/wvf/eegtipps.htm
Das EEG (mit der neuen amtlichen Bezeichnung " Gesetz für die Neuordnung des
Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich" ) hat am 9.7.04 den
Bundesrat passiert. Im wesentlichen ist der Gesetzestext geblieben, dem der
Bundestag bereits am 24.4.04 in dritter Lesung zugestimmt hatte, lediglich
bezüglich der Windenergie gab es eine bedauerliche Veränderung. Da diese in
einer Sitzung des Vermittlungsausschusses von Bundesrat und Bundestag
vereinbart worden ist, gehen wir davon aus, dass die Zustimmung des
Bundestages nur noch eine Formsache ist, so dass das neue EEG am 1.8.04
endlich in Kraft treten wird.
Schaun wir, welche Änderungen es letztendlich gegenüber seinem Vorgänger
bereithält.
** Solarstrom
Für die Solarenergie ist es bei den Verbesserungen geblieben, die bereits
mit dem Solarstromvorschaltgesetz im Januar in Kraft traten. Sie führten
endlich zur ganzjährigen vollen Auslastung der Solarhersteller und
-installateure. Sogar zu Lieferengpässen ist es gekommen. Die Hersteller und
Installateure sind zufrieden und die Kapazitäten werden ausgebaut. Das
Angebot wird wachsen, bald werden die Lieferengpässe beseitigt sein. Damit
die Solarenergie jedoch aus ihrem Promille-Anteil in der Stromversorgung
herauswachsen und den ihr zukommenden wichtigen Part im Konzert der
Erneuerbaren Energien übernehmen kann, ist auf Jahre hinaus ständiges
weiteres Wachstum der Produktionsstätten und der Installationsbetriebe
notwendig. Hoffen wir, dass die Nachfrage nach Solaranlagen parallel zum
Angebot weiter steigt - sozusagen mit dem zunehmenden Angebot mitwächst -
auch dann noch, wenn zum Jahreswechsel die Vergütungssätze um 5 Prozent
abgesenkt werden.
Für Freiflächenanlagen wird ab 2006 der Vergütungssatz für Neuanlagen
jährlich um 6,5 Prozent vermindert anstatt wie bisher um 5 Prozent. Die
Zukunft der Solarstromnutzung liegt also auch nach dem Willen des
Gesetzgebers bei den Gebäude- und Lärmschutzwand-Anlagen. Wir begrüßen diese
Entscheidung.
** Windenergie
Der Ausbau der Windenergie wurde von dem eingangs erwähnten folgenreichen
Einschnitt betroffen. Zukünftig sollen nur noch Anlagen in windgünstigen
Gegenden eine Vergütung nach EEG erhalten. Die Anlagen bekommen die
Vergütung nur, wenn sie an einem Standort errichtet werden, an dem sie
voraussichtlich mindestens 60 Prozent des Ertrages erbringen, den sie an
einem gesetzlich definierten windgünstigen Standort erbringen würden. Diese
Bestimmung erweckt den Eindruck, als wollte sie Anlagenbetreiber vor
Investitionen in unwirtschaftliche Windanlagen bewahren. Doch darum geht es
nicht. Hier wurde vielmehr unter dem Vorwand, nur effiziente Technik fördern
zu wollen, der weitere Ausbau der Windenergie abgebremst. Obwohl in
Norddeutschland die guten Standorte bereits knapp werden, und obwohl die
Hersteller zu einer weiteren Erhöhung der Produktionszahlen bereit sind,
wird auf das Windenergiepotenzial weiter Gebiete Süddeutschlands verzichtet.
Denkt man an unser Ziel einer Energiewende, so wäre es im Gegenteil richtig
gewesen, mit einem etwas höheren Vergütungsanreiz für windschwache Gebiete
auch das süddeutsche Potenzial gezielt zu erschließen. Stattdessen wird die
Entwicklung von Windanlagen für Schwachwindgebiete abgewürgt, der Grundsatz
der verbrauchernahen Stromerzeugung bei der Windnutzung wieder verlassen,
die Stromnetze werden zukünftig mehr als nötig für den Ausgleich zwischen
windstarken und windschwachen Regionen belastet werden und die Konzentration
der Windkraftnutzung auf Norddeutschland macht das Windstromangebot
unstetiger, nämlich abhängig von den kleinräumigeren Wetteränderungen im
Norden. Die Freunde der Erneuerbaren Energien sollten bei jeder Gelegenheit
auf eine Revision dieser unglücklichen Entscheidung drängen.
** Wasserkraft
Die Vergütung für Strom aus Wasserkraft wurde verbessert. Im Gegenzug wurden
die Betreiber mit zusätzlichen Naturschutzverpflichtungen belegt. Ab 2008
erhalten kleine Neuanlagen mit einer Leistung bis 500 Kilowatt eine
EEG-Vergütung nur noch dann, wenn sie im Zusammenhang mit einer Verbesserung
des ökologischen Zustandes des Fließgewässers errichtet wurden oder wenn der
anzustrebende ökologische Zustand bereits vorher erreicht wurde und durch
die Neuanlage nicht verschlechtert wird.
Es ist in der Energiewirtschaft bisher einmalig, dass Kraftwerke den
ökologischen Zustand vor Ort sogar verbessern sollen. Wir wünschen uns, dass
man diesen Grundsatz möglichst umgehend auch auf die vorgesehenen
Kohlekraftwerk-Neubauten anwendet.
** Bioenergie
Die Vergütung für die Bioenergie wurde angehoben, insbesondere dadurch, dass
zukünftig die Vergütungsstaffelung nicht mehr von der Generatorleistung
abhängt, sondern von der im Jahresdurchnitt eingespeisten elektrischen
Energie. Wer mit einem leistungsstarken kraftwärmegekoppelten Generator nur
bei Wärmebedarf einspeisen will und in der übrigen Zeit auf die
Stromerzeugung und Einspeisung verzichtet, kann nunmehr in eine günstigere
Leistungsklasse mit höherem Vergütungssatz gelangen. Der möglichst
effiziente Einsatz von Bioenergie wird so belohnt.
Eine weitere zukunftsträchtige Regelung: Die dezentrale Einspeisung von
Biogas in Erdgasleitungen und die " Durchleitung" in Ballungszentren zum
Antrieb von Biogasturbinen zur Spitzenlastdeckung mit dem zusätzlichen Bonus
der Biogas- Mindestvergütung wird nun möglich.
** Rechtsposition der Anlagenbetreiber
Besondere Sorgfalt hat der Gesetzgeber darauf gelegt, die Rechtsposition der
Anlagenbetreiber gegenüber der Monopolmacht der Netzbetreiber zu stärken.
Viele üble Tricks, mit denen die Anlagenbetreiber bisher schikaniert wurden,
sind zukünftig nicht mehr möglich.
** Weitere strategische Notwendigkeiten
Natürlich bleiben noch Wünsche offen. Die Netzbetreiber machen keine
Anstalten, die Möglichkeiten der Erneuerbaren Energien auch zur Entlastung
ihrer Netze und zum Ausgleich von Angebot und Nachfrage zu nutzen. Im
Gegenteil; mit der Begründung, Windenergie würde ihre Netze überlasten,
verweigert z.B. E.DIS im Land Brandenburg die technisch sinnvolle
Einspeisung von Solarstrom zur Zeit von Windstille. Auch aus anderen
Versorgungsgebieten häufen sich Berichte über Anschlussverweigerungen
besonders bei kleinen Solaranlagen, obwohl gerade diese besonders geeignet
sind, die Spitzenlast zur Hochtarifzeit zu vermindern.
Auf die freiwillige Mitwirkung der Netzbetreiber bei der Umgestaltung der
Stromwirtschaft zur sicheren Versorgung mit Erneuerbaren Energien ist
offensichtlich nicht zu rechnen. Der Gesetzgeber wird deshalb nicht umhin
können, den vorrangigen Einsatz der Erneuerbaren Energien auch im
Netzmanagement durch wirtschaftlichen Druck voranzutreiben. Wir schlagen
dazu die gesetzliche Festlegung einer Bereitstellungsgebühr vor, die vom
zuständigen Netzbetreiber zu zahlen ist, wenn er, aus welchen Gründen auch
immer, den Strom aus einer betriebsfertigen Anlage zur Stromerzeugung aus
Erneuerbaren Energien nicht abnimmt. Außerdem stellen wir ein
" Stromspeichergesetz" zur Diskussion.
Den vollständigen Gesetzestext mit Links zu den Gesetzesbegründungen und
ausführlichen Kommentaren zu interessanten Änderungen finden Sie unter
http://www.sfv.de/lokal/mails/wvf/eegtipps.htm
@all: Ich habe heute den Juni Newsletter bekommen. Sieht ja recht gut aus mit unserer SonnenStrom AG. Auf der letzten Seite steht was zu: "Wann geht`s an die Börse". - "Wenn es genauere Informationen hierzu gibt, werden wir alle Aktionäre informieren".
Gibt es hier im Thread Insider / Informierte, die jetzt schon was dazu sagen können??????
Wenn ich mir die Kurse von z.B. S.A.G. und anderen ansehe, ist wohl jetzt die große Chance gekommen ?!? Wie sind eure Schätzungen für den Startpreis?? Wie wir so was abgewickelt?
Gibt es eine Haltefrist für Altaktionäre, oder gibt es so was nur bei einem IPO????
Soll ja noch dieses Jahr starten, wie ich es heute in einer postille lesen konnte.
weiss einer näheres?
weiss einer näheres?
#15. Würde mich auch interessieren!!!!!!!
post noch in diesen monat - depotbank angeben - aktien werden dann bei deiner depotbank eingebucht- handel ab oktober in münchen....bis ende des jahres frankfurt und berlin im freiverkehr.
grüße t.1
grüße t.1
noch zum ersten kurs in € soll um 5-6 betragen ende des jahres ist eine 8 im gespräch.
Entlich mal was Erfreulichen von einem Umweltwert
Gibt es eine Look-up Frist für uns????????
Wo setzt ihr eure Kursziele????????
Wer setzt auf langfristig dabeibleiben??????????
Wo setzt ihr eure Kursziele????????
Wer setzt auf langfristig dabeibleiben??????????
Hallo zusammen,
ich habe jetzt auch den Brief aus Sulzmoos. Bis zum 20.9. sollen wir unsere Depotnr. Übersenden. Der Handel wird in den Freiverkehr der Börse München stattfinden. Uff, das wird spannend..........
ich habe jetzt auch den Brief aus Sulzmoos. Bis zum 20.9. sollen wir unsere Depotnr. Übersenden. Der Handel wird in den Freiverkehr der Börse München stattfinden. Uff, das wird spannend..........
Hier noch mehr Infos: Inhaberstückaktien, WKN: A0BVU9
Habe diese Mail erhalten:
Sehr geehrte Damen und Herren,
unsere Internetseite hat ein neues Gesicht! Sie ist übersichtlicher, klarer gestaltet und enthält mehr Informationen.
Aktionärsinformationen finden Sie wie gewohnt in der Rubrik "SonnenAktie". Neu ist dort der Punkt "Börsenlisting" unter dem Sie das Wichtigste über unsere Börsenplänen erfahren.
Über unsere Hauptversammlung am 30. Juli 2004 wurde auch in diesem Jahr von der GSC Research, Düsseldorf, ein unabhängiger HV-Bericht verfasst, der zum herunter laden zur Verfügung steht. Sehen Sie dafür in den Punkt "Hauptversammlung" und dort unter "2004".
Wir wünschen Ihnen viel Spaß mit unseren neuen Internetseiten und freuen uns über Ihre Anregungen.
Mit freundlichen Grüßen aus Sulzemoos
Anka Leiner
Investor Relations
Phönix SonnenStrom AG
Hirschbergstraße 8
85254 Sulzemoos
Telefon (0 81 35) 9 38 - 3 15
Telefax (0 81 35) 9 38 - 3 99
Sehr geehrte Damen und Herren,
unsere Internetseite hat ein neues Gesicht! Sie ist übersichtlicher, klarer gestaltet und enthält mehr Informationen.
Aktionärsinformationen finden Sie wie gewohnt in der Rubrik "SonnenAktie". Neu ist dort der Punkt "Börsenlisting" unter dem Sie das Wichtigste über unsere Börsenplänen erfahren.
Über unsere Hauptversammlung am 30. Juli 2004 wurde auch in diesem Jahr von der GSC Research, Düsseldorf, ein unabhängiger HV-Bericht verfasst, der zum herunter laden zur Verfügung steht. Sehen Sie dafür in den Punkt "Hauptversammlung" und dort unter "2004".
Wir wünschen Ihnen viel Spaß mit unseren neuen Internetseiten und freuen uns über Ihre Anregungen.
Mit freundlichen Grüßen aus Sulzemoos
Anka Leiner
Investor Relations
Phönix SonnenStrom AG
Hirschbergstraße 8
85254 Sulzemoos
Telefon (0 81 35) 9 38 - 3 15
Telefax (0 81 35) 9 38 - 3 99
KURZINFORMATION
Segment Freiverkehr
Börsenplatz Börse München
Aktiengattung Inhaberstückaktien ohne Nennwert
WKN / ISIN neu A0BVU9 / DE000A0BVU93
Anzahl der Aktien 5.025.000
Berater und Antragsteller Baader Wertpapierhandelsbank, Unterschleißheim
Zahl- und Hinterlegungsstelle Bankhaus Gebrüder Martin, Göppingen
Segment Freiverkehr
Börsenplatz Börse München
Aktiengattung Inhaberstückaktien ohne Nennwert
WKN / ISIN neu A0BVU9 / DE000A0BVU93
Anzahl der Aktien 5.025.000
Berater und Antragsteller Baader Wertpapierhandelsbank, Unterschleißheim
Zahl- und Hinterlegungsstelle Bankhaus Gebrüder Martin, Göppingen
Weiß jemand, wann der erste Börsentag sein soll?
Weis ich auch nicht. Ich informiere mich jetzt immer hier: Thema: Phönix Sonnenstrom AG/Wahnsinn dieses Unternehmen- strong buy [Thread-Nr.: 565374] Thread: Phönix Sonnenstrom AG/Wahnsinn dieses Unternehmen- strong buy Sind mehr Leute dort
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