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    Freistellungsaufträge ab 1.1.04 (Neue Höchstgrenzen) - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 23.12.03 20:44:48 von
    neuester Beitrag 25.12.03 12:10:18 von
    Beiträge: 5
    ID: 806.494
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      schrieb am 23.12.03 20:44:48
      Beitrag Nr. 1 ()
      Nach der Verabschiedung des Vermittlungsergebnisses zum Haushaltsbegleitgesetz 2004 wird der Sparerfreibetrag in § 20 Abs. 4 EStG von derzeit 1550 bzw. 3100 mit Wirkung ab 1.1.04 auf 1370 bzw. 2740 gekürzt. Der Werbungskostenpauschbetrag bleibt in Höhe von 51 bzw. 102.

      Also ab 1.1.04 folgende Höchstgrenzen für Freistellungsaufträge: 1421 bzw. 2842.
      Avatar
      schrieb am 23.12.03 20:50:58
      Beitrag Nr. 2 ()
      Irgendwie muss es ja finanziert werden das Gesindel !!:D

      Abgeordneten-Pauschale steigt

      Der Bund der Steuerzahler hat die Anhebung der steuerfreien Kostenpauschale für die 603 Bundestagsabgeordneten zu Beginn des Jahres 2004 kritisiert. Die Parlamentarier bewilligten sich selbst höhere Steuervorteile, während die Pauschalen für alle anderen Beschäftigten gekürzt würden, sagte Verbandspräsident Karl-Heinz Däke der "Bild-Zeitung".

      Ein Parlamentssprecher wies am Dienstag die Vorwürfe zurück. Abgeordnete könnten keine zusätzlichen Aufwendungen wie Werbungskosten steuerlich geltend machen.

      Die Kostenpauschale, die sich an der Preisentwicklung der privaten Haushalte orientiert, steigt wie jedes Jahr automatisch zum 1. Januar um 49 Euro monatlich (von 3.503 auf 3.551 Euro). Damit sollen die mandatsbedingten Kosten von Abgeordneten in Berlin und im Wahlkreis ausgeglichen werden.
      Avatar
      schrieb am 23.12.03 20:53:12
      Beitrag Nr. 3 ()
      Ist die Kürzung der Höchstgrenzen für Freistellungsaufträge der Allgemeinheit schon bekannt? Wurde das eigentlich in der Presse schon mitgeteilt oder habe ich da was verpennt?
      Avatar
      schrieb am 23.12.03 21:50:15
      Beitrag Nr. 4 ()
      ...die Sache ist noch brandheiss, die Regelungen sickern so langsam durch. Typisch deutsche Politik, die Freistellungsgrenzen kurz vor Jahresende mit Wirkung zum 01.01.2004 zu ändern. Die Banken kommen damit wieder ins Rotieren, wenn diese die deswegen anfallenden Kosten den Staat in Rechnung stellen könnten, wäre der ganze Effekt verpufft.
      ....der Berg hat gekreist und eine Maus geboren....

      mfg, Lemmus
      Avatar
      schrieb am 25.12.03 12:10:18
      Beitrag Nr. 5 ()
      warum müssen die faulen säcke (im spiegel war vor ca 5 jahren mal eine anonyme umfrage unter abgeordnete, da wurden ca 15-18 wochenstunden arbeitszeit ermittelt) keine belege sammeln und erhalten 3500€ vertrauensspesen.
      jeder kleine selbstständige, mit im schnitt 50-60 wochenstunden (braucht er um erfolgreich zu sein), muss jeden scheissbeleg sammeln, abheften und buchen.


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