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    Arbeitszimmer - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 15.01.04 19:45:28 von
    neuester Beitrag 27.01.04 14:19:32 von
    Beiträge: 19
    ID: 810.876
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      schrieb am 15.01.04 19:45:28
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo!

      Ich will mir gerade ein neues Arbeitszimmer einrichten und möchte wissen, wieviel ich vom Inventar absetzen kann? Gibt es eine Obergrenze? Ich habe da was gehört von 410 Euro maximal pro Jahr. Kann ich auch über mehrere Jahre abschreiben? Und vor allem, was kann ich eigentlich alles absetzen? Nur Schreibtisch, Lampe oder auch einen Teppich?

      Danke und Gruß

      Antifor
      Avatar
      schrieb am 15.01.04 19:55:43
      Beitrag Nr. 2 ()
      Aufpassen!

      Das Arbeitszimmer darf nicht einen direkten Zugang zum Hauptwohnraum haben, sondern muss durch einen Flur idealerweise vom Wohnraum getrennt sein.

      Früher lag die Pauschalewohl bei etwa 2000 DM, inwieweit die Euroumstellund oder die jetzige REform den Betrag verändert hat, ist mir nicht bekannt.:confused:
      Avatar
      schrieb am 15.01.04 19:59:13
      Beitrag Nr. 3 ()
      Das Arbeitszimmer ist vom Wohnraum getrennt und ist nur über den Flur zu betreten. Hier sollte es also keine Probleme geben. Aber selbst wenn das nicht so wäre, wird das so strikt überprüft?

      Gibt es irgendwo im Netz vielleicht eine Liste o.ä., aus der zu ersehen ist, was man alles absetzen kann und bis zu welchem Preis?
      Avatar
      schrieb am 15.01.04 20:00:36
      Beitrag Nr. 4 ()
      @antifor: du sparst an der falschen stelle! geh` doch zu einem steuerberater, mach ich auch seit drei jahren so. kostet um die 300 eier u. du brauchst nicht mehr zu rätseln, was aktuell geht u. was nicht. ausserdem musst du nur die belege sammeln u. dann einmal im jahr dort vorbeibringen. die arbeit nimmt er dir dann ab.

      servus db:D:D:D
      Avatar
      schrieb am 15.01.04 20:05:07
      Beitrag Nr. 5 ()
      Die Finanzämter kontrollieren verstärkt Arbeitszimmer. Täusche Dich nur nicht !
      Ausserdem muss es der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit sein. Dafür gibt es entsprechende Kriterien !

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      Avatar
      schrieb am 15.01.04 20:07:58
      Beitrag Nr. 6 ()
      Absetzbar ist Dein Perserteppich ( Abschreibungsdauer - natürlich relativ lange). Mein Tipp. Alles unter der Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter halten - maximale Steuerersparnis in diesem Jahr.
      Avatar
      schrieb am 15.01.04 20:08:45
      Beitrag Nr. 7 ()
      @derbayer...dafür bin ich zu geizig.

      @mrminze....Wie sehen diese Kriterien aus?
      Avatar
      schrieb am 15.01.04 20:10:11
      Beitrag Nr. 8 ()
      Avatar
      schrieb am 15.01.04 20:11:26
      Beitrag Nr. 9 ()
      Und die Obergrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter liegt bei 410 Euro, richtig? Könnte ich dann eigentlich auch sowas wie Laminat absetzen? Im engeren Sinne gesehen ist Laminat oder Parkett doch auch ein "Bodenbelag".
      Avatar
      schrieb am 15.01.04 20:20:45
      Beitrag Nr. 10 ()
      Obergrenze für GWG ist 410 EUR + 16 vH MWSt.
      Avatar
      schrieb am 15.01.04 20:36:26
      Beitrag Nr. 11 ()
      Tip!
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      "Der Grosse Konz" - 1000 ganz legale Steuertricks

      Glaub mir das lohnt sich. Lässt sich sehr breit über
      Werbungskosten aus. Ettliche Tips für Arbeitszimmer mit
      Erklärungen wann ein Arbeitszimmer abzugfähig ist.
      Die 300 Piepen für den Steuerberater kannst Du dir sparen.

      Daraus ergeben sich interessante Möglichkeiten für
      Steuergestaltung und Steuervermeidung

      Gruß
      PS547 ;)
      Avatar
      schrieb am 15.01.04 20:58:41
      Beitrag Nr. 12 ()
      #5 kann ich bestätigen.

      Ich habe Ende Dez. auch ein Schreiben von meinem geliebten
      Finanzamt Hamburg bekommen. Die wollen jetzt `ne
      kompletten Plan von Haus und Hof, die exakte qm-Zahl und
      eine Auflistung aller Gegenstände inklusive aller
      Kaufbelege für die Möbel, die drinstehen.

      Es hat sich bei mir nix geänert,
      letztes Jahr wurde das AZ noch ganz easy :D durchgewunken.

      Ich hab` der Frau vom Amt gesacht, die soll das
      Arbeitszimmer streichen (also von der Liste, nicht in
      weiß), wegen den 100 Ökken setz ich mich nicht stundenlang
      hin und verplemper meine Zeit, sacht die doch glatt, "Nee
      nee, se können hier nicht was angeben und dann nicht
      belegen´, jetzt erst recht ..."

      Hab` ich gesacht, "Na, dann schätzen se halt" ...
      sacht die "Na gut, ich streich`s, bevor ich hier was schätz ..."

      :eek:

      Naja, bin ich gleich mit `nem Privat-Osama hin und hab` den Laden in die Luft gesprengt ...

      Man sachte mir beim Umzug schon, die Bearbeiterin mit den Buchstaben "u-ul" wäre `n Zerrtiger ...

      Easy :D
      (der fast nix erfunden hat ...)
      Avatar
      schrieb am 15.01.04 21:57:08
      Beitrag Nr. 13 ()
      Das ist `ne Beamtin - und da kommst du mit Arbeit
      und Problemen......;) :laugh: :laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 16.01.04 14:27:15
      Beitrag Nr. 14 ()
      Dürfte für Beamte hoffentlich schwieriger werden, sich so zu verhalten. Jetzt will ja schon der Beamtenbund eine "leistungsgerechte Bezahlung". Aber da würde sich mir die Frage stellen, wie und wer das festlegen und kontrollieren will. Aber das ist ja ein anderes Thema.

      Wie sieht es eigentlich aus, wenn das Arbeitszimmer in einer anderen Stadt liegt als das Finanzamt? Schalten die sich dann zusammen? Und anmelden müssen die sich schließlich auch bevor sie auf der Matte stehen. Das man sich die nicht ewig vom Hals halten kann ist klar, aber sie können natürlich gerne vorbeischauen, aber wenn, dann erst bis 6 Uhr morgens oder ab 19 Uhr abends. Den Beamten möchte ich sehen, der um die Zeit noch arbeiten will.
      Avatar
      schrieb am 16.01.04 17:19:50
      Beitrag Nr. 15 ()
      #14 "dann erst bis 6 Uhr morgens oder ab 19 Uhr abends"

      Du verkennst, dass Du stets zur Mitwirkung verpflichtet bist. Das FA sitzt am längeren Hebel.

      #12 Vermutlich ist in Deinem FA das "Arbeitszimmer" sog. Prüffeld. Die meisten Prüffelder werden zentral vorgegeben, aber auch einzelne FÄ können ihre eigenen ausgucken. Macht der Sachbearbeiterin richtig Arbeit, mit der Streichung hast Du ihr einen Gefallen getan, braucht nix prüfen, auch nicht mehr in den Folgejahren außer es ändert sich bei Dir wieder was. Können teure "100 Ökken" gewesen sein. Also, ich würde die Unterlagen zusammenstellen und hinschicken ;)
      Avatar
      schrieb am 23.01.04 13:28:48
      Beitrag Nr. 16 ()
      Mal eine Frage:

      Wenn man Tapeten, Vorhänge, Lampen und auch Bodenbeläge (Teppich?) absetzen kann, kann man dann auch Dinge wie Pflanzen und die dafür notwenigen Töpfe absetzen? Gehört doch eigentlich auch zum Inventar eines Raumes. Oder geht dieser Gedanke zu weit?
      Avatar
      schrieb am 23.01.04 19:57:42
      Beitrag Nr. 17 ()
      #16
      Geht schon, aber kein Treibhaus draus machen ;)
      Habe selber auch schon mal ein Bild für die Wand anerkannt bekommen :)
      Avatar
      schrieb am 24.01.04 20:54:19
      Beitrag Nr. 18 ()
      @aktienfee....Danke. Dann werde ich mir mal zwei, drei Pflänzchen ins Zimmer stellen.

      Das mit dem Bild hört sich auch gut an.

      Haben die für sowas auch eine OPbergrenze? Also mit einem Van Gogh bekäme man wohl Schwierigkeiten.
      Avatar
      schrieb am 27.01.04 14:19:32
      Beitrag Nr. 19 ()
      Bei weniger als 50% Nutzung der gesamten Arbeitszeit
      bis 1250 EUR. Einen echten Van Gogh kannst Du evtl über 1325 Jahre abschreiben?

      Easy :D
      (der `nen Rembrandt im Klo hängen hat)


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