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    Auto geklaut !!! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 26.01.04 15:35:13 von
    neuester Beitrag 26.01.04 16:28:45 von
    Beiträge: 8
    ID: 813.822
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      Avatar
      schrieb am 26.01.04 15:35:13
      Beitrag Nr. 1 ()
      Einem freund von mir wurde im Okt.03 sein fast neuer X5 geklaut.
      scheint in diesen kreisen ein recht beliebtes fahrzeug zu sein,wie er mittlerweile erfahren hat.
      jetzt wurde es durch eine routinekontrolle an der polnisch-ukrainischen grenze wieder gefunden und die kripo sagt nun er könne sein auto dort wieder abholen:confused: :eek:
      muss er das wirklich oder muss die versicherung dafür sorgen das der wagen zurückkommt oder muss er ihn überhaupt noch zurücknehmen

      wer kann helfen?

      grüsse

      derfrager
      Avatar
      schrieb am 26.01.04 15:42:43
      Beitrag Nr. 2 ()
      er soll einfach froh sein, dass er wieder aufgetaucht ist...denn sonst wären die kosten wohl etwas höher , trotz Versicherung....
      Avatar
      schrieb am 26.01.04 15:49:50
      Beitrag Nr. 3 ()
      die Russen nehmen heutzutage aber auch alles.
      Avatar
      schrieb am 26.01.04 15:55:51
      Beitrag Nr. 4 ()
      wenn er den diebstahl im okt. bei seiner versicherung angezeigt hat ....sollte er doch schon geld haben , oder ?
      Avatar
      schrieb am 26.01.04 15:58:52
      Beitrag Nr. 5 ()
      nach 3 monaten ab diebstahl muss die versicherung zahlen. danach geht das kfz in den besitz der versicherung über.

      ist mir auch so wiederfahren

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      Avatar
      schrieb am 26.01.04 16:03:04
      Beitrag Nr. 6 ()
      ohje nautiger-bis ne versicherung bezahlt....:cry:
      den diebstahl hat er gleich am tag drauf gemeldet-bei kripo und versicherung
      Avatar
      schrieb am 26.01.04 16:06:41
      Beitrag Nr. 7 ()
      sorry nautiker
      :kiss:

      derfrager
      Avatar
      schrieb am 26.01.04 16:28:45
      Beitrag Nr. 8 ()
      so wie wir sprechen , so schreiben wir .....sachse , wa :laugh: :D

      wenn begründeter verdacht besteht , dass das auto wiederbeschafft werden kann, bzw. die ermittlungen noch laufen braucht die versicherung noch nicht zahlen.(soweit ich das noch i.E. habe)


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