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    Beratungsprotokoll bei Krankenversicherung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 25.02.04 09:27:09 von
    neuester Beitrag 26.02.04 17:42:51 von
    Beiträge: 4
    ID: 826.034
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      schrieb am 25.02.04 09:27:09
      Beitrag Nr. 1 ()
      Eine Frage an die Vermittler (und ehemaligen) in diesem Forum.

      In letzter Zeit habe ich öfter ein sogenanntes Beratungsprotokoll zu privaten Krankenversicherung in die Hände bekommen. Darin wird festgehalten was man dem Interessenten genau erzählt hat. Der Beratene soll dann am Ende der Beratung das Protokoll unterschreiben. Das ganze soll dann später als Beweismittel bei Fragen zur Beraterhaftung dienen.

      Setzt jemand ein solches Protokoll ein?
      Wie reagieren die Interessenten darauf?
      Wie ist die Beweiskraft eines solchen Dokumentes?
      Avatar
      schrieb am 25.02.04 10:01:21
      Beitrag Nr. 2 ()
      Da geht es hauptsächlich um die Vorerkrankungen und Angaben dazu sollten auf jeden Fall ehrlich sein, außer man kann Dir nichts nachweisen:laugh:
      Darüberhinaus verlangen, soweit ich weiß, einige der PKVn eine Entbindung Deines Arztes von der Schweigepflicht, so daß sie Erkundigungen bzgl. Vorerkrankungen einholen können.

      Die Beweiskraft eines Dokumentes mit Deiner Unterschrift dürfte ziemlich klar sein, oder?
      Avatar
      schrieb am 25.02.04 16:54:58
      Beitrag Nr. 3 ()
      @Stephen

      Nein, ich meine nicht die Gesundheitsfragen und sonstige Anlagen zum Antrag.

      Im Beratungsprotokoll stehen Themen drin über die ich den Interessenten aufgeklärt habe. Z.B. über die Unterschiede von GKV und PKV, über die Rückkehrmöglichkeiten in die GKV, über Ausgestaltungmöglichkeiten einer PKV usw...

      Das soll dann der Interessent unterschreiben, damit er später nicht behaupten kann ich hätte ihm das nicht erzählz (denke ich).

      Also noch mal die Fragen dazu:
      Kennt das überhaupt jemand?
      Setzt jemand ein solches Protokoll ein?
      Wie reagieren die Interessenten darauf?
      Wie ist die Beweiskraft eines solchen Dokumentes?
      Avatar
      schrieb am 26.02.04 17:42:51
      Beitrag Nr. 4 ()
      hallo Jabberwock,

      wenn man als Makler arbeitet sollte man jede Versicherung, besser jedes Gespräch sowie den Beratungsumfang mittels Maklerauftrag und Beratungsprotokolle dokumentieren. Es kommt halt darauf an wie man es dem Kunden erklärt... Auf jeden Fall kann es Streitigkeiten (Maklerhaftung!!) minimieren.

      Beispiel:
      Kunde will billige PKV. Als Makler muss ich ihn auf die Leistungseinschränkungen (psycho, GOÄ, GOZ, Heilpraktiker, Kur, usw) hinweisen. Wenn später ev. die PKV nicht die Zahnarztrechnung voll übernimmt da z.B. nicht mit versichertem Regelhöchstsatz sondern mit Gebührenhöchstsatz abgerechnet wird muss ich als Makler nachweisen können, das ich den Kunden auf diese Leistungseinschränkungen hingewiesen habe, sonst könnte ich ev. haftbar sein.

      Natürlich können durch ein Beratungsprotokoll (und leider oft auch bei einer Beratung) nicht alle Punkte angesprochen werden. Man denke nur an die Leistungenserweiterungen einer Haftpflicht (Stichwort: Öltank, Deliktunfähigkeit bei Kinder, Schlüsselverlust usw.usw). In letzterem Fall deckt die Courtage i.d.R. nicht den Beratungsaufwand. Bei einer PKV sollte natürlich die Beratung umfassend sein und insbesondere auf mögliche Nachteile (Familie, Beiträge in Alter, Rückkehr in GKV)hingewiesen werden. Leider gibt es Marktteilnehmer die PKV´s rein über die Prämie verkaufen und dabei noch eine bestehende PKV (incl. Altersrückstellungen!) "platt machen". Aber die Haftungsfrage trifft halt insbesondere auf Makler zu - Stichwort Sachwalterurteil.

      Gruß scb


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