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    Bankgeheimnis wird nicht völlig aufgehoben - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 11.03.04 12:58:57 von
    neuester Beitrag 01.06.04 09:59:15 von
    Beiträge: 8
    ID: 833.381
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      schrieb am 11.03.04 12:58:57
      Beitrag Nr. 1 ()
      Spekulationssteuer-Urteil wird noch geprüft

      Bankgeheimnis wird nicht völlig aufgehoben

      Die Parlamentarische Finanz-Staatssekretärin Barbara Hendricks ist Vermutungen entgegengetreten, das Bankgeheimnis solle in Folge des am Dienstag ergangenen Verfassungsgerichtsurteils zur Spekulationsbesteuerung vollständig aufgehoben werden.


      „Wir prüfen das Urteil sehr sorgfältig, und bei dieser Überprüfung muss natürlich auch überlegt werden, ob man sich dem Bankgeheminis nähern muss oder nicht“, sagte Hendricks. Die Prüfung sei noch nicht abgeschlossen. „Erste Hinweise deuten darauf hin, dass es jedenfalls nicht notwendig ist, das Bankgeheimnis in seiner Gesamtheit aufzuheben“, sagte sie aber. „Das ist keinesfalls so.“

      Hendricks unterstrich, dass das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in seinem Urteil zur Verfassungswidrigkeit der Besteuerung von Spekulationsgewinnen in den Jahren 1997 und 1998 Aussagen gemacht habe „in Richtung Kontrollmitteilung beziehungsweise des bisherigen geseztzlichen Ausschlusses der Verwertung von Erkenntnissen“.

      Diese Aussage des BVerfG müsse wirklich geprüft werden. Das sei aber die einzige Frage, die bezogen auf 30a der Abgabenordnung, in dem das Bankgeheimnis geregelt wird, betroffen sei. „Da müssen wir dran und prüfen, ob es ein Auftrag oder nur ein leiser Hinweis des Gerichtes war“, sagte Hendricks. „Wir müssen prüfen, welchen Handlungsansatz es dazu gibt.“ Die Finanz-Staatssekretärin kündigte an, diese Überprüfung werde die kommenden Wochen andauern. Man brauche die Angelegenheit auch nicht zu überstürzen, denn im Gegensatz zu manch anderen Fällen seien von den Verfassungsrichtern keine direkten Handlungsanweisungen an den Gesetzgeber gegeben geworden.

      Hendricks bekräftigte auch die zuvor bereits von Bundesfinanzminister Hans Eichel eingenommene Haltung, dass das Finanzministerium keine Gesetzesvorlagen zur Kapitalertragsbesteuerung machen werde, die von vornherein keine Aussicht auf Erfolg auch im Bundesrat hätten. Stehe fest, dass es keine Mehrheit gebe, könne man solche gesetzgeberischen Initiativen „auch sein lassen“, sagte sie.

      Eichel hatte am Montag angekündigt, Sondierungsgespräche über diesbezügliche Erfolgsaussichten mit der Union führen zu wollen. Die Regierung hatte die Vorlage eines Entwurfes zu dem Thema im Rahmen der Vermittlungsverhandlungen zu den Reformgesetzen Ende vergangenen Jahres zugesagt.

      vwd/wiwo

      11.03.2004
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      schrieb am 11.03.04 13:03:31
      Beitrag Nr. 2 ()
      ..niemand will eine mauer bauen...

      wenn nicht heute, dann eben morgen. das bankgeheimnis wird noch geopfert, da bin ich mir sicher...
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      schrieb am 11.03.04 13:20:56
      Beitrag Nr. 3 ()
      Dann gehen wir eben zu ner ausländischen Bank oder hören auf zu investieren.

      Wenn das Deutschland mehr nützt.
      Avatar
      schrieb am 11.03.04 13:31:32
      Beitrag Nr. 4 ()
      Habe gehört das die Schweiz eine Pauschalsteuer anbietet.
      Bezahlen Sie in Ihrem Heimatland zu hohe Steuern? Vermögende EU-Bürger, die sich in der Schweiz niederlassen möchten, bezahlen hier nur einen Bruchteil der im Wegzugsland anfallenden Steuerbelastung.
      Ausländer, die in der Schweiz Wohnsitz nehmen und hier keine Erwerbstätigkeit ausüben, haben das Recht anstelle der regulären Einkommenssteuer eine Pauschalbesteuerung nach dem gesamten jährlichen Aufwand zu verlangen. Dieser gesamte jährliche Aufwand wird üblicherweise mit dem Fünffachen des Eigenmietwertes der in der Schweiz bewohnten Liegenschaft veranlagt, mindestens jedoch mit einem Einkommen von CHF 150`000. Profitieren auch Sie von der attraktiven Schweizerischen Pauschalsteuer und ziehen wir in die schöne Schweiz um und sparen Spekulationssteuer.
      Avatar
      schrieb am 11.03.04 13:32:12
      Beitrag Nr. 5 ()
      nützen wird es D nicht, aber so kommen wird es bestimmt. wenn es im steuereinnahmen geht, haben die doch nur die dollarzeichen im auge und vergessen alle anderen effekte, diese spacken von politiker...

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      Avatar
      schrieb am 01.06.04 01:14:00
      Beitrag Nr. 6 ()
      Quelle:
      http://www.tiscali.de/geld/geld_center_von_we.38562025.html

      Von wegen Bankgeheimnis!

      Viele Kunden vertrauen auf das Bankgeheimnis, das eigentlich keines mehr ist. Eine neue Regelung im nächsten Jahr macht Bankverbindungen transparent.

      Wenn die Anleger wüssten, wie es hierzulande mit dem Bankgeheimnis bestellt ist, würden größere Geldtransfers nur noch mittels Rimowa-Koffer oder besser noch per Aldi-Tüte stattfinden. Sobald der Kontoinhaber eine für die Bankangestellten unerwartet hohe Summe gutgeschrieben bekommt, wird er vom so genannten Geldwäsche- beauftragten ins Visier genommen. Normalerweise wird dann bankintern erst einmal gerätselt, auf welche Weise der Kunde zu so viel Geld gekommen ist. Kann es sich niemand erklären, beginnen die Ermittlungen.
      Auch unbescholtene Kunden werden beobachtet
      Eigentlich könnte man doch einfach den Hörer in die Hand zu nehmen und den Kunden freundlich nach der Herkunft des Geldes fragen. Vielleicht hat dieser gerade sein Auto verkauft. Aber nein, das Gesetz verbietet derlei Nachfragen. Sobald einer auffällig wird, steht er unter heimlicher Beobachtung. In den Großbanken übernehmen Computer mittels Scanning die Schnüffelarbeit. Gehen Einnahmen ein, die deutlich über den üblichen Monatsbeträgen liegen, erhält der Geldwäschebeauftragte automatisch eine Meldung. Verdächtig sind schon Abweichungen von 200 Prozent, vor allem dann, wenn die Überweisung aus dem Ausland kommt. Ebenfalls ins Visier geraten Kunden, die vorzeitig Kredite ablösen oder vermehrte Bareinzahlungen tätigen.

      Zunächst recherchiert die Bank auf eigene Faust und fragt die Mitarbeiter der Absenderbank, ob die etwas wissen. Kommt dabei nichts heraus, erfolgt die Meldung an die Behörden. Die Anzeige geht zum Staatsanwalt und von dort automatisch an die Steuerfahndung und das Finanzamt des Verdächtigen.

      Das Gesetz verlangt von den Banken, auffällige Geldflüsse ihrer Kunden zu überprüfen. Schließlich könnten diese mittels einer Straftat an das Geld gekommen sein. Wenn die Bank ihrer Überprüfungspflicht nicht nachkommt, macht sie sich selbst strafbar. Kein Wunder, dass die Kreditanstalten ihrer Pflicht akribisch nachkommen. Um auf Nummer Sicher zu gehen, zeigen die Banken lieber einen Verdächtigen mehr als zuwenig an.

      Im nächsten Jahr noch stärkere Kontrollen
      Eine kleine Hürde gibt’s für die Beamten außerdem: Sie müssen die Konto- und Depotnummer des Steuerzahlers kennen. Was aber gar kein Problem darstellt, wenn der Kunde einen Freistellungsauftrag für ein Konto oder Depot gestellt hat. Dann nämlich ist die Bankverbindung im Bundesamt für Finanzen registriert und für die Finanzbeamten zugänglich.

      Ab April nächsten Jahres wird der Fiskus um ein Kontrollinstrument reicher. Die Banken müssen dann sämtliche Nummern von Konten, Festgeldkonten und Depots ihrer Kunden melden. Auch Abschluss- und Auflösungsdatum des Kontos. Dann kann jeder im Finanzamt von seinem Arbeitscomputer aus sämtliche Kontoverbindungen der Steuerzahler abrufen. Der Kontostand und die Transfers sind zwar nicht einsichtig, aber der Beamte bekommt nach Eingabe des Namens sofort alle Depots und Konten gelistet und kann sich auch so ein ganz gutes Bild machen. Für den Kontoinhaber bleibt zu hoffen, dass er alle Gewinne aus Börsengeschäften angegeben hat.
      Avatar
      schrieb am 01.06.04 01:17:05
      Beitrag Nr. 7 ()
      Quelle:
      http://www.ebnerstolz.de/index.php?id=2744&_navi_id=10

      Finaler Schlag gegen das bereits durchlöcherte Bankgeheimnis
      Geldwäschebeauftragte bei Banken "schwärzen" von Beruf Kunden an. Suspekt sind dem Geldwäschebeauftragten alle, die auf einmal viel Geld haben.Wenn ein Kunde plötzlich 50 000 Euro überwiesen bekommt, obwohl sonst im Monat höchstens 10 000 Euro auf seinem Konto eingehen, dann wird das angezeigt" Jedenfalls wenn weder der Geldwäschebeauftragte noch der Kundenberater sich einen Reim auf den Geldsegen machen können.Geldwäschebeauftragte der Banken und sonstigen Kreditinstitute müssen auffällige Geldflüsse der Kunden überprüfen. Der Gesetzgeber verpflichtet sie dazu. Die Banken müssen prüfen, ob Kundengelder vielleicht aus einem Verbrechen stammen, sonst machen sie sich selbst strafbar. Die Kredithäuser nehmen die Überprüfung ernst. Lieber melden sie eine Kontobewegung zu viel als eine zu wenig. Der Geldwäschebeauftragte einer der größten deutschen Sparkassen sagt: "Ich gebe jeden Tag eine Anzeige raus."8 261 Verdachtsanzeigen registrierte das Bundeskriminalamt in 2002. Neuere Zahlen gibt es noch nicht, aber Experten sind sich sicher, dass die Zahl weiter gestiegen ist. Die Anzeigen landen nicht nur beim Staatsanwalt, sie gehen von dort automatisch in Kopie an die Steuerfahndung und das Finanzamt des Verdächtigten. Und die Fahnder dort knöpfen sich jeden Fall vor - nicht nur bei Geldwäsche oder Drogenhandel, auch bei Schwarzgeld oder Schwarzarbeit.Zwischen Banken und Finanzämtern herrscht ein weit breiterer Datenfluss, als sich die meisten Anleger vorstellen. Viele glauben, das Auf und Ab ihres Kontos bleibe stets verborgen, sie vertrauen auf das Stichwort Bankgeheimnis. Vom Bankgeheimnis ist jedoch nicht mehr viel übrig, zumindest, soweit es um Steuerfragen geht. Banken melden Daten, Finanzbeamte können sie umgekehrt ebenso gut von den Geldhäusern einfordern.Was vom Bankgeheimnis heute noch übrig ist, schützt Anleger im Verhältnis zum Staat nur vor einem: Finanzämter dürfen ihre Betriebsprüfer nicht einfach in eine Bank schicken, um Kundenkonten zu filzen.Das bestätigte jüngst der Bundesfinanzhof. Er stoppte eine übereifrige Betriebsprüferin: Sie hatte, bevor sie sich die eigenen Geschäfte der Bank ansah, zunächst die Auszüge des Giroausgangskontos für ein halbes Jahr verlangt. Auf diesen Auszügen hätte die Beamtin die Geldtransfers aller Kunden sehen können - Überweisungen ins Ausland, Bareinzahlungen, die zur Anlage in Festgeldern verwendet wurden; eben alles, was Kunden der Steuerhinterziehung verdächtig macht. Die Bank weigerte sich, die Richter gaben ihr Recht (BFH VII R 28/01).Doch das ist auch alles. In den Großbanken scannen Computerprogramme kontinuierlich die Kundenkonten. Gehen Einnahmen ein, die deutlich über den üblichen Monatssummen liegen, erhält der Geldwäschebeauftragte automatisch eine Meldung. Abweichungen von 200 % und mehr sind verdächtig, vor allem wenn die Überweisung von einer Bank aus dem Ausland stammt. Ebenso fallen Kunden auf, die häufig Kredite vorzeitig ablösen oder immer wieder Bargeld einzahlen, ohne dass es dafür einen ersichtlichen Grund gibt.Auf diese Weise geraten auch unbescholtene Kunden ins Visier. Kunden, deren ungewöhnliche Überweisungen einen ganz banalen, harmlosen Grund haben können. Doch das erfährt der Geldwäschebeauftragte nicht. Er darf nicht nachfragen. Der Beauftrage darf den Kunden nicht über den Verdacht informieren. So regelt es das Gesetz. Sobald er auffällt, steht der Kunde unter der heimlichen Beobachtung der Banker. Die fragen nach. Nicht beim Kunden, sondern bei der Absenderbank, ob sie etwas weiß. Geht es um Geldwäsche, gilt das Bankgeheimnis nicht. Bleibt es beim Verdacht, folgt die Meldung an die Behörden.Die Finanzbeamten müssen nicht auf die Anzeigen der Banker warten. Sie können sich die Finanzen ihrer Steuerschäfchen auch so vornehmen. Interessieren einen Fiskalsachbearbeiter die Zinseinnahmen, Dividenden oder Aktiengewinne eines Bürgers, kann er ihn um seine Konto- und Depotauszüge bitten. Weigert sich der Steuerzahler - er ist schließlich nicht dazu verpflichtet, Bankunterlagen aufzubewahren - schreibt der Steuereintreiber an die Bank. Sie muss die Unterlagen herausrücken.Die Krux dabei: Der Finanzbeamte kann den Steuerzahler aus dem Prozedere ausklammern und gleich bei der Bank anfragen, wenn er meint, die Korrespondenz mit dem Bürger habe ohnehin keine Aussicht auf Erfolg. Dass so wenige Steuerzahler unangenehme Überraschungspost vom Finanzamt erhalten, verdanken sie in erster Linie einem schnöden Zeitproblem. Die Beamten haben zu wenig Luft, um jeden zu überprüfen. Daher treten sie erst in Aktion, wenn ihnen in einer Steuererklärung eine grobe Ungereimtheit auffällt oder ihnen eine Anzeige auf den Tisch flattert - obwohl ihre rechtliche Handhabe weiter reicht.Ein weiteres pragmatisches Problem schnüffelnder Beamten: Für eine Abfrage müssen sie zunächst die Konto- und Depotnummern des Steuerzahlers kennen. Den Finanzbehörden fehlt zumeist die Verbindung zwischen Steuerpflichtigen und einem konkreten Konto oder Depot. Die meisten Steuerzahler helfen den Beamten allerdings unbeabsichtigt bei der Suche: Sobald sie einen Freistellungsauftrag für ein Konto oder Depot stellen, ist die Bankverbindung im Bundesamt für Finanzen registriert. Und von dort erfahren die Finanzbeamten alles, was sie wissen wollen.Ab April 2005 wird den Beamten das Nachforschen um noch einen Schritt erleichtert. Denn dann kann jeder im Finanzamt von seinem Arbeitscomputer aus bequem und online die gesamten Kontoverbindungen aller Steuerzahler abrufen. Nur Kontostände und -bewegungen können auf diese Weise nicht abgefragt werden. Doch das ist gar nicht notwendig, auch so kann sich ein ganz neues Bild für den Finanzbeamten ergeben: Hat ein Steuerzahler keine oder nur geringe Gewinne aus Börsengeschäften erklärt, aber sind unter seinem Namen mehrere Depots und Konten gelistet, wird der Beamte sofort misstrauisch.Die Banken müssen sämtliche Nummern von Depots, Konten und Festgeldkonten ihrer Kunden melden. Dabei wird auch vermerkt, wann das Konto eröffnet wurde. Bei einer Auflösung der Bankverbindung wird ebenfalls Meldung gemacht. Über eine Standleitung aktualisieren die Banken den Datenpool tagesaktuell.Ein hektisches Auflösen von Konten und Depots noch in diesem Jahr, um Spuren zu verwischen, bringt nichts mehr. Denn auch das dürfte unangenehm auffallen. Die Beamten werden einen Einblick in alle Kontendaten seit Anfang 2003 haben. Die Institute mussten bereits zum 1. April 2003 der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) diese Bankdaten zur Verfügung stellen. Schon bisher können die Fahnder auf diese Daten zugreifen, wenn sie einen konkreten Verdacht auf Steuerhinterziehung haben. Ursprünglich waren die Dateien angelegt worden, um bei Bedarf schnell einen Überblick über die Konten mutmaßlicher Verbrecher oder Terroristen zu bekommen.2005 wird jeder Finanzsachbearbeiter den Zugriff auf die Datenbank erhalten. Geldwäschebauftragte der Banken und sonstigen Kreidtinstitute sind alle "Hilfsarbeiter der Finanzämter". Drei Viertel der von Bearing Point zum Thema befragten Banken betrachten schon die heutige Datenbank der BaFin als Aushöhlung des Bankgeheimnisses. Sobald jeder Finanzbeamte beliebig zugreifen kann, erleidet das Bankgeheimnis seinen vorletzten Schlag.Den finalen Schlag wollen jetzt Politiker setzen. Hans Eichels Staatssekretärin Barbara Hendricks verkündete in einem "Handelsblatt"-Interview, eine Lockerung des restlichen Bankgeheimnisses werde "auf jeden Fall Gegenstand unserer Prüfungen sein". Wenn sie den Rest der Burgruine Bankgeheimnis schleifen will, bleibt ihr wenig zu tun. Sie kann höchstens noch das richterlich gestützte Verbot angreifen, dass Betriebsprüfer wahllos Akten aus der Bank herausschleppen. In fast allen anderen Punkten können Anleger ohnehin nicht mehr auf das Bankgeheimnis vertrauen.

      Quelle: Wirtschaftswoche Nr. 014 v. 25.3.2004
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      schrieb am 01.06.04 09:59:15
      Beitrag Nr. 8 ()
      Danke für die interessanten Berichte!

      Gruß Kosto


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