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    Garantie bei Gebrauchtware (Monitor) - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 16.04.04 16:41:18 von
    neuester Beitrag 25.04.04 23:34:04 von
    Beiträge: 8
    ID: 848.133
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      Avatar
      schrieb am 16.04.04 16:41:18
      Beitrag Nr. 1 ()
      Wer kann mir helfen?
      Habe vor 6 Wochen in einem Computergeschäft einen gebrauchten Monitor gekauft, der jedoch gestern kaputt gegangen ist ( Rauch aus Gehäuse ).
      Habe ich auf einen gebrauchten Monitor eine Garantie das ich ihn zurückgeben kann, und mein Geld zurückbekomme?

      Danke im Voraus.
      Avatar
      schrieb am 16.04.04 16:56:50
      Beitrag Nr. 2 ()
      wenn er es als gebrauchte ware deklariert hat und für diese fälle garantien/gewährleistung ausschliesst, wirst du nix wieder bekommen.
      falls vom hersteller noch eine garantie laufen sollte, kannst du das ggf. über den versuchen (wenngleich beim monitor meist hohe transportkosten von dir zu zahlen sind).
      Avatar
      schrieb am 16.04.04 21:53:59
      Beitrag Nr. 3 ()
      Bei einem Händler gebraucht gekaufte Ware hat 1 Jahr Gewährleistung.
      Avatar
      schrieb am 17.04.04 16:48:59
      Beitrag Nr. 4 ()
      #3

      scheinst recht zu haben. ich habe mal ein bischen gegoogelt und bin da tatsächlich auf ein paar neue dinge gestoßen, dass das ab 2002 geändert wurde. prinzipiell muss ein verkaüfer von gebrauchter ware bei privatkäufern wohl 24 monate gewährleistung übernehmen und kann diese per AGB auf 1 jahr reduzieren. bei gewerblichen käufern darf er es wohl sogar ganz auf null reduzieren.

      habe da einen link, vollständigkeit und richtigkeit kann ich jetzt nicht übernehemn, da diese thematik für völlig neu ist und ich nicht weiss, ob es da doch noch eine möglichkeit gibt, den hals aus der schlinge zu ziehen :

      http://www.hwk-schwaben.de/imperia/md/content/rechtsberatung…
      Avatar
      schrieb am 17.04.04 16:55:04
      Beitrag Nr. 5 ()
      nachtrag :

      problem ist hier aber offensichtlich, dass es sich um eine gewährleistung handelt und nicht um garantie. sprich : bei gewährleistung muss ich als kunde den fehler nachweisen, dass dieser bereits bei der übergabe existierte. damit wird vom käufer eigentlich fast unmögliches abverlangt...

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      Avatar
      schrieb am 25.04.04 21:48:23
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hallo!

      Meine Empfehlung:

      Monitor zurückbringen, auf Gewährleistung hinweisen, und Ersatz verlangen

      anschließend (bei Scheitern) einen Rechtsanwalt beauftragen

      MfG
      Charlotte
      Avatar
      schrieb am 25.04.04 23:32:52
      Beitrag Nr. 7 ()
      Genau !!! Anwalt, Amtsgericht, Landgericht, OLG Bundesgerichtshof !!!!! Diese Gebrauchtwarenverbrecher !
      Avatar
      schrieb am 25.04.04 23:34:04
      Beitrag Nr. 8 ()
      Wie kann man einen Monitor verkaufen, der irgendwann kaputtgeht.
      Übelster Betrug am Verbraucher !!!


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