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    Urlaubsverkürzung durch Chaterfluggesellschaft. Welche Rechte? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 20.04.04 20:06:52 von
    neuester Beitrag 20.04.04 21:30:41 von
    Beiträge: 5
    ID: 849.392
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      Avatar
      schrieb am 20.04.04 20:06:52
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,
      leider mußten wir unseren Thailandurlaub um 1Tag verkürzen da unsere Fluggesellschaft (Thaijet, registriert in Bankok)
      uns bei der Rückbestätigung mitgeteilt hat daß der Flug statt am 17.04.04 um 1:20 bereits am 15.04.04 um 21:20 stattfinden sollte. Bis Frankfurt hatten wir dann noch 2,5h Verspätung. Weiß jemand wie die Sache rechtlich geregelt ist und ob Ansprüche gegenüber der Fluggesellschaft bestehen?
      Avatar
      schrieb am 20.04.04 20:20:36
      Beitrag Nr. 2 ()
      :laugh: :laugh: :laugh:
      flieg das nächste mal ne vernünftige airline...
      Avatar
      schrieb am 20.04.04 21:01:34
      Beitrag Nr. 3 ()
      Urlaubsweltmeiser Deutschland!:laugh:
      Avatar
      schrieb am 20.04.04 21:07:13
      Beitrag Nr. 4 ()
      Mach Deine Ansprüche einfach mal geltend, nein sagen können die immer.

      Thajet hätte ich wirklich auch nicht gebucht, war halt sich er billig - in jeder Hinsicht.
      Avatar
      schrieb am 20.04.04 21:30:41
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hauptverwaltung:

      KPN-Tower 15th Floor, 719 Rama 9 Road, Bangkapi Huayknang, Bangkok, Thailand

      Tel. +66-2-717 12 77 (77 to 84)

      Fax +66-2-717 12 85 (86)

      Offizielle Website: www.thaijetairways.com

      Viel Spass beim "Anspruch" durchsetzen

      :laugh: :laugh: :laugh:


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