Sangui - Perle im Biotechsektor bald 1ooo % ? (Seite 300)
eröffnet am 12.05.04 20:12:51 von
neuester Beitrag 26.03.24 17:06:19 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 54.367.237 von RTLOLDY am 20.02.17 18:21:51... Eigens für Granulox® wurde eine neue „Hämoglobin“ Kategorie etabliert.
Als die erste Behandlung seiner Art, ist Granulox® ab dem 1. Oktober 2016 in Großbritannien auf Rezept erhältlich.
Es bleibt zu hoffen, dass auch andere Länder diesem guten Beispiel folgen.
Als die erste Behandlung seiner Art, ist Granulox® ab dem 1. Oktober 2016 in Großbritannien auf Rezept erhältlich.
Es bleibt zu hoffen, dass auch andere Länder diesem guten Beispiel folgen.
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Zurück zum Threadthema, es geht ja um die angebliche "Perle im Biotechnologiesektor" Sangui mit ihrem umstrittenen Verbandmittel Granulox.
Hier im Thread wurde über viele Jahre akribisch jede Meldung, die auch nur ansatzweise etwas mit Wunden, Verbandmittel, Krankenkassen bzw. deren Erstattung sowie allgemeine gesundheitspolitische Fragen breit ausgewalzt und gepostet. Seitenlang.
Jetzt, wo es endlich einmal eine zum Thema Verbandmittel originär passende, bahnbrechende Gesetzesverabschiedung gibt, in der endlich dem Missbrauch und der Leistungserschleichung sog. "Verbandmittel" oder das, was ein Hersteller dafür hält, ein Riegel vorgeschoben wird, indem es eine eindeutige Definition gibt, was eben Verbandmittel ist und was nicht, schweigen diese Stimmen betreten.
Quelle:
https://www.bundestag.de/gesundheit#url=L2Rva3VtZW50ZS90ZXh0…
Aus dem nun verabschiedeten Gesetz:
"Nach § 31 Absatz 1 wird folgender Absatz 1a eingefügt: „(1a) Verbandmittel sind Gegenstände einschließlich Fixiermaterial, deren Hauptwirkung darin besteht, oberflächengeschädigte Körperteile zu bedecken, Körperflüssigkeiten aufzusaugen oder beides zu erfüllen."
Damit entfällt die widerrechtliche, eigene gewählte Einstufung eines Verbandmittels für ein Spray und damit auch die Erstattungsgrundlage.
Ein guter Tag für alle ehrlichen Leistungserbringer; ein Desaster für alle, die ihre Geschäftsgrundlage auf einer vorher nicht ganz eindeutigen Gesetzeslage aufgebaut haben.
Es bleibt zu hoffen, dass auch andere Länder diesem guten Beispiel folgen.
Hier im Thread wurde über viele Jahre akribisch jede Meldung, die auch nur ansatzweise etwas mit Wunden, Verbandmittel, Krankenkassen bzw. deren Erstattung sowie allgemeine gesundheitspolitische Fragen breit ausgewalzt und gepostet. Seitenlang.
Jetzt, wo es endlich einmal eine zum Thema Verbandmittel originär passende, bahnbrechende Gesetzesverabschiedung gibt, in der endlich dem Missbrauch und der Leistungserschleichung sog. "Verbandmittel" oder das, was ein Hersteller dafür hält, ein Riegel vorgeschoben wird, indem es eine eindeutige Definition gibt, was eben Verbandmittel ist und was nicht, schweigen diese Stimmen betreten.
Quelle:
https://www.bundestag.de/gesundheit#url=L2Rva3VtZW50ZS90ZXh0…
Aus dem nun verabschiedeten Gesetz:
"Nach § 31 Absatz 1 wird folgender Absatz 1a eingefügt: „(1a) Verbandmittel sind Gegenstände einschließlich Fixiermaterial, deren Hauptwirkung darin besteht, oberflächengeschädigte Körperteile zu bedecken, Körperflüssigkeiten aufzusaugen oder beides zu erfüllen."
Damit entfällt die widerrechtliche, eigene gewählte Einstufung eines Verbandmittels für ein Spray und damit auch die Erstattungsgrundlage.
Ein guter Tag für alle ehrlichen Leistungserbringer; ein Desaster für alle, die ihre Geschäftsgrundlage auf einer vorher nicht ganz eindeutigen Gesetzeslage aufgebaut haben.
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