Was bedeutet , noch einzutragender Sanierungsvermerk? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 05.07.04 14:00:24 von
neuester Beitrag 06.07.04 22:07:49 von
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ID: 877.022
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Hallo,
ein Bekannter von mir hat eine kleine Gewerbeimobilie in der Nähe vom Stadtzentrum erworben.Im rechtskrätigen Flächennutzungsplan ist es als "sonstiges Sondergebiet" ausgewiesen.Lage Sanierungsgebiet "Innenstadt"
Im Notarvertrag wird erwähnt das ins Grundbuch unter Abt.// der oben aufgeführte Sanierungsvermerk eingetragen wird.
Liebe Forumteilnehmer was hat das genau zu bedeuten?
Mit besten Grüssen Marie.k
ein Bekannter von mir hat eine kleine Gewerbeimobilie in der Nähe vom Stadtzentrum erworben.Im rechtskrätigen Flächennutzungsplan ist es als "sonstiges Sondergebiet" ausgewiesen.Lage Sanierungsgebiet "Innenstadt"
Im Notarvertrag wird erwähnt das ins Grundbuch unter Abt.// der oben aufgeführte Sanierungsvermerk eingetragen wird.
Liebe Forumteilnehmer was hat das genau zu bedeuten?
Mit besten Grüssen Marie.k
Sanierung ist die nachträgliche Schadensminderung oder
-beseitigung , oft im Zusammenhang mit Umweltbelastungen verwendet. Der Sanierungsbegriff kann sich sowohl auf emissionsreiche Anlagentechnik als auch auf Altlasten, zum Beispiel im Bausektor (Asbest) oder im Bodenbereich beziehen. Altanlagen sind in der Regel nur schwierig zu sanieren, da oft das gesamte technische Konzept auf die neuen Anforderung hin umgestellt werden muss. Im Bereich der Altlasten greift das Verursacherprinzip oft nicht, da die Verursacher nicht mehr ermittelbar sind.
-beseitigung , oft im Zusammenhang mit Umweltbelastungen verwendet. Der Sanierungsbegriff kann sich sowohl auf emissionsreiche Anlagentechnik als auch auf Altlasten, zum Beispiel im Bausektor (Asbest) oder im Bodenbereich beziehen. Altanlagen sind in der Regel nur schwierig zu sanieren, da oft das gesamte technische Konzept auf die neuen Anforderung hin umgestellt werden muss. Im Bereich der Altlasten greift das Verursacherprinzip oft nicht, da die Verursacher nicht mehr ermittelbar sind.
@ mariek,
dem Sanierungsgebiet haben unsere Gesetzgeber im BauGB
einige Seiten gewidmet.
Da gibt es einiges zu beachten (u.a. Vorkaufsrecht der
Gemeinde, mögliche Ausgleichszahlungen und vieles mehr).
Schau Dir die entsprechenden Passagen im Net einfach mal
an : http://www.dejure.org/gesetze/BauGB
ab § 136 müsste einiges zu lesen sein.
Wildman2
dem Sanierungsgebiet haben unsere Gesetzgeber im BauGB
einige Seiten gewidmet.
Da gibt es einiges zu beachten (u.a. Vorkaufsrecht der
Gemeinde, mögliche Ausgleichszahlungen und vieles mehr).
Schau Dir die entsprechenden Passagen im Net einfach mal
an : http://www.dejure.org/gesetze/BauGB
ab § 136 müsste einiges zu lesen sein.
Wildman2
Servus,
ich nehme mal an die immo befindet sich in einem sanierungsgebiet. für die sanierung einer immo im sanierungsgebiet benötigst du die sanierungsrechtliche genehmigung der satdt. wenn du diese hast kannst du die immo über 7i oder h mit erhöter afa steuerlich geltend machen. wenn du im ossi land bist kannst du auch investzulage beantragen(nur noch bis 12/04). es beinhaltet also einen steuerlichen vorteil. du musst jedoch die sanierungsmasnahmen mit der satdt vorher absprechen auch wenn du keine baugenehmigung brauchst.
bei fragen einfach ne bordmail
servus
ich nehme mal an die immo befindet sich in einem sanierungsgebiet. für die sanierung einer immo im sanierungsgebiet benötigst du die sanierungsrechtliche genehmigung der satdt. wenn du diese hast kannst du die immo über 7i oder h mit erhöter afa steuerlich geltend machen. wenn du im ossi land bist kannst du auch investzulage beantragen(nur noch bis 12/04). es beinhaltet also einen steuerlichen vorteil. du musst jedoch die sanierungsmasnahmen mit der satdt vorher absprechen auch wenn du keine baugenehmigung brauchst.
bei fragen einfach ne bordmail
servus
... ich nochmal...
folgender Paragraph müsste Deine Frage über den Zweck
des noch einzutragenden Sanierungsvermerkes beantworten :
http://dejure.org/gesetze/BauGB/143.html
Die Folgen dieser Eintragung ergeben sich aus den
folgenden Paragraphen.
Wildman2
folgender Paragraph müsste Deine Frage über den Zweck
des noch einzutragenden Sanierungsvermerkes beantworten :
http://dejure.org/gesetze/BauGB/143.html
Die Folgen dieser Eintragung ergeben sich aus den
folgenden Paragraphen.
Wildman2
Vielen vielen Dank,für die sehr aufschlußreichen Antworten.Die einzelnen § aus dem Baugesetzbuch werden wir uns mal in Ruhe durchlesen,mal sehen ob das für Leute die nicht vom Fach sind, zu kapieren ist.
Eine kleine Frage habe ich noch.Bedeutet dieser Vermerk, das man als Immobilienbesitzer in einen Sanierungsgebiet,automatisch dazu verpflichtet ist zu sanieren?Danke marie.k
Eine kleine Frage habe ich noch.Bedeutet dieser Vermerk, das man als Immobilienbesitzer in einen Sanierungsgebiet,automatisch dazu verpflichtet ist zu sanieren?Danke marie.k
@ Mariek,
nein, keine Angst !! Es besteht keine Sanierungsverpflichtung.
Es gibt aber eine ganze Menge Besonderheiten zu beachten.
Persönlich finde ich mögliche Ausgleichsbeträge nach Ab-
schluss der Sanierungsmaßnahme enorm wichtig.
Vielleicht solltet Ihr mal bei dem zuständigen Sanierungs-
träger oder der Stadt nachfragen, ob etwas derartiges vor-
gesehen ist.
Außerdem ist es wichtig zu wissen, dass die Stadt/Gemeinde
einen möglichen Weiterverkauf verhindern kann, wenn der
Kaufpreis überhöht ist (ist aber ´ne komplizierte Sache).
Bei weiteren Fragen einfach mal ´ne BM schicken !
Schönen Abend noch !
Wildman2
nein, keine Angst !! Es besteht keine Sanierungsverpflichtung.
Es gibt aber eine ganze Menge Besonderheiten zu beachten.
Persönlich finde ich mögliche Ausgleichsbeträge nach Ab-
schluss der Sanierungsmaßnahme enorm wichtig.
Vielleicht solltet Ihr mal bei dem zuständigen Sanierungs-
träger oder der Stadt nachfragen, ob etwas derartiges vor-
gesehen ist.
Außerdem ist es wichtig zu wissen, dass die Stadt/Gemeinde
einen möglichen Weiterverkauf verhindern kann, wenn der
Kaufpreis überhöht ist (ist aber ´ne komplizierte Sache).
Bei weiteren Fragen einfach mal ´ne BM schicken !
Schönen Abend noch !
Wildman2
Sind jetzt um einiges schlauer.Wildman,nochmals vielen Dank. tschüß marie.k
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