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    Was bedeutet , noch einzutragender Sanierungsvermerk? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 05.07.04 14:00:24 von
    neuester Beitrag 06.07.04 22:07:49 von
    Beiträge: 8
    ID: 877.022
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      Avatar
      schrieb am 05.07.04 14:00:24
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,
      ein Bekannter von mir hat eine kleine Gewerbeimobilie in der Nähe vom Stadtzentrum erworben.Im rechtskrätigen Flächennutzungsplan ist es als "sonstiges Sondergebiet" ausgewiesen.Lage Sanierungsgebiet "Innenstadt"
      Im Notarvertrag wird erwähnt das ins Grundbuch unter Abt.// der oben aufgeführte Sanierungsvermerk eingetragen wird.
      Liebe Forumteilnehmer was hat das genau zu bedeuten?
      Mit besten Grüssen Marie.k
      Avatar
      schrieb am 05.07.04 15:30:36
      Beitrag Nr. 2 ()
      Sanierung ist die nachträgliche Schadensminderung oder
      -beseitigung , oft im Zusammenhang mit Umweltbelastungen verwendet. Der Sanierungsbegriff kann sich sowohl auf emissionsreiche Anlagentechnik als auch auf Altlasten, zum Beispiel im Bausektor (Asbest) oder im Bodenbereich beziehen. Altanlagen sind in der Regel nur schwierig zu sanieren, da oft das gesamte technische Konzept auf die neuen Anforderung hin umgestellt werden muss. Im Bereich der Altlasten greift das Verursacherprinzip oft nicht, da die Verursacher nicht mehr ermittelbar sind.
      Avatar
      schrieb am 05.07.04 15:43:21
      Beitrag Nr. 3 ()
      @ mariek,

      dem Sanierungsgebiet haben unsere Gesetzgeber im BauGB
      einige Seiten gewidmet.

      Da gibt es einiges zu beachten (u.a. Vorkaufsrecht der
      Gemeinde, mögliche Ausgleichszahlungen und vieles mehr).

      Schau Dir die entsprechenden Passagen im Net einfach mal
      an : http://www.dejure.org/gesetze/BauGB

      ab § 136 müsste einiges zu lesen sein.

      Wildman2
      Avatar
      schrieb am 05.07.04 15:45:37
      Beitrag Nr. 4 ()
      Servus,
      ich nehme mal an die immo befindet sich in einem sanierungsgebiet. für die sanierung einer immo im sanierungsgebiet benötigst du die sanierungsrechtliche genehmigung der satdt. wenn du diese hast kannst du die immo über 7i oder h mit erhöter afa steuerlich geltend machen. wenn du im ossi land bist kannst du auch investzulage beantragen(nur noch bis 12/04). es beinhaltet also einen steuerlichen vorteil. du musst jedoch die sanierungsmasnahmen mit der satdt vorher absprechen auch wenn du keine baugenehmigung brauchst.
      bei fragen einfach ne bordmail
      servus
      Avatar
      schrieb am 05.07.04 15:51:23
      Beitrag Nr. 5 ()
      ... ich nochmal...

      folgender Paragraph müsste Deine Frage über den Zweck
      des noch einzutragenden Sanierungsvermerkes beantworten :
      http://dejure.org/gesetze/BauGB/143.html

      Die Folgen dieser Eintragung ergeben sich aus den
      folgenden Paragraphen.

      Wildman2

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      Avatar
      schrieb am 05.07.04 19:07:33
      Beitrag Nr. 6 ()
      Vielen vielen Dank,für die sehr aufschlußreichen Antworten.Die einzelnen § aus dem Baugesetzbuch werden wir uns mal in Ruhe durchlesen,mal sehen ob das für Leute die nicht vom Fach sind, zu kapieren ist.
      Eine kleine Frage habe ich noch.Bedeutet dieser Vermerk, das man als Immobilienbesitzer in einen Sanierungsgebiet,automatisch dazu verpflichtet ist zu sanieren?Danke marie.k
      Avatar
      schrieb am 05.07.04 21:34:15
      Beitrag Nr. 7 ()
      @ Mariek,

      nein, keine Angst !! Es besteht keine Sanierungsverpflichtung.

      Es gibt aber eine ganze Menge Besonderheiten zu beachten.
      Persönlich finde ich mögliche Ausgleichsbeträge nach Ab-
      schluss der Sanierungsmaßnahme enorm wichtig.

      Vielleicht solltet Ihr mal bei dem zuständigen Sanierungs-
      träger oder der Stadt nachfragen, ob etwas derartiges vor-
      gesehen ist.

      Außerdem ist es wichtig zu wissen, dass die Stadt/Gemeinde
      einen möglichen Weiterverkauf verhindern kann, wenn der
      Kaufpreis überhöht ist (ist aber ´ne komplizierte Sache).

      Bei weiteren Fragen einfach mal ´ne BM schicken !

      Schönen Abend noch !

      Wildman2
      Avatar
      schrieb am 06.07.04 22:07:49
      Beitrag Nr. 8 ()
      Sind jetzt um einiges schlauer.Wildman,nochmals vielen Dank. tschüß marie.k


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