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    ACHTUNG: Neuregelung Steuerklasse II - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 11.07.04 10:46:05 von
    neuester Beitrag 11.07.04 19:17:40 von
    Beiträge: 31
    ID: 879.122
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      schrieb am 11.07.04 10:46:05
      Beitrag Nr. 1 ()
      09.07.2004 Pressemitteilung 167/2004

      Neuerungen bei der Ausstellung der Lohnsteuerklasse II für Alleinerziehende

      Mit dem heute verabschiedeten „Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und weiterer Gesetze“ hat der Gesetzgeber Klarheit für den seit 1. Januar 2004 neu geregelten Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und die Steuerklasse II geschaffen. Voraussetzung für die Gewährung der Steuerklasse II ist jetzt, dass der Arbeitnehmer Alleinerziehender ist und zu seinem Haushalt mindestens ein Kind gehört, für das er Kindergeld erhält. Arbeitnehmer, die in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, können die Steuerklasse II dagegen nicht erhalten.

      Die Gemeinde darf dementsprechend einem allein erziehenden Arbeitnehmer bei der Ausstellung der Lohnsteuerkarten für das Jahr 2005 nur dann die Steuerklasse II bescheinigen, wenn dieser rechtzeitig vor dem 20. September 2004 der Gemeinde schriftlich versichert, dass er die Voraussetzungen für die Gewährung des Entlastungsbetrags erfüllt. Die Gemeinde ist für die Eintragung der Steuerklasse II zuständig, wenn der Alleinerziehende mindestens ein minderjähriges Kind hat. Bei Alleinerziehenden, deren Kinder zu Beginn des Kalenderjahres das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben, wird die Steuerklasse II hingegen auf Antrag vom Finanzamt eingetragen.

      Die Gemeinden sind verpflichtet, diejenigen Arbeitnehmer dem Finanzamt zu melden, auf deren Lohnsteuerkarte des Jahres 2004 bereits die Steuerklasse II eingetragen war und die keine entsprechende Erklärung abgeben. Im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung wird dann überprüft, ob die Voraussetzungen für den Entlastungsbetrag im Veranlagungsjahr vorgelegen haben.

      Betroffene Arbeitnehmer sollten alsbald bei ihrer Gemeinde die entsprechende Versicherung abgeben. Ein Muster steht im Internet zur Verfügung: www.stmf.bayern.de/steuern/neues/steuerklasse2/erklaerung.pd…

      http://www.stmf.bayern.de/steuern/neues/steuerklasse2/erklae…
      Avatar
      schrieb am 11.07.04 11:02:15
      Beitrag Nr. 2 ()
      :laugh:

      Ja, das sind die netten, kleinen Feinheiten der Neuregelungen. :mad:
      Wahrscheinlich müssen die Gemeinden das Personal aufstocken und mit Sicherheit reizt es einige nette Nachbarn zu Klarstellungen hinsichtlich der "wahren" Verhältnisse !
      Orwell lässt grüssen !:cry:
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      schrieb am 11.07.04 11:10:43
      Beitrag Nr. 3 ()
      ganges
      das sollte man dem vorwerfen, der den Alleinerziehenden den Haushaltsfreibetrag geneidet hat, vor Gericht zog und Erfolg hatte - ein Rechtsanwalt mit drei Kindern war das!
      Avatar
      schrieb am 11.07.04 11:14:11
      Beitrag Nr. 4 ()
      Ich finde, man sollte die Lehrer oder Erzieherinnen in Schulen und Kindergärten der Kinder von "Alleinerziehenden in Steuerklasse II" entsprechend schulen, damit sie durch interrogative Maßnahmen bei den Kindern regelmäßig überprüfen können, ob "Mami" wirklich "allein" lebt oder ob nicht doch wieder ein "Onkel" irgendwo im Spiel ist.

      ;
      Avatar
      schrieb am 11.07.04 12:05:26
      Beitrag Nr. 5 ()
      Stella ,
      die Regelung war vorher noch anders. Da spielten sogar Kinder, die noch im Haus waren eine Rolle. Inzwischen ist das abgeändert worden. Übrigens wie üblich - wir berichtigen schlecht durchdachte Dinge zur Zeit gern !
      Und seitens der Gesetzgebung ist das schlicht und ergreifend eine Zumutung für diejenigen, die das dann umsetzen müssen !. :mad:

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      schrieb am 11.07.04 12:37:29
      Beitrag Nr. 6 ()
      Semikolon
      sollte ein "Onkel" im Spiel sein, heißt das noch lange nicht, dass dieser sich an den Lebenshaltungskosten beteiligt. Oder möchtest Du aus alleinerziehenden Frauen Zwangsprostituierte machen, d. h. sie müssen sich vom "Onkel" bezahlen lassen damit der Staat entlastet wird?
      Avatar
      schrieb am 11.07.04 12:40:10
      Beitrag Nr. 7 ()
      ganges
      richtig! Kinder über 18, auch wenn sie noch in der Ausbildung waren, wurden nicht mehr berücksichtigt.

      Im übrigen ist besser, spät zu berichtigen als überhaupt nicht!

      Eine Zumutung ist nicht die Umsetzung, eine Zumutung ist in diesem Land Kinder aufzuziehen!
      Avatar
      schrieb am 11.07.04 12:48:01
      Beitrag Nr. 8 ()
      Stella,

      hinsichtlich der Kinder hast Du Recht -
      hinsichtlich der Umsetzung bleib ich dabei, da der gesamte Verwaltungsapparat mehr und mehr aufgebläht wird und diese Sache ist nur die Spitze des Eisberges !
      Wenn fast jedes Gesetz berichtigt werden muss oder ggf. als verfassungswidrig in Frage gestellt wird , spricht das einfach für "schlampige " Arbeitsweise oder mangelnde Kenntnisse ! Und leider geht das zur Zeit auf allen Gebieten so !:mad:
      Avatar
      schrieb am 11.07.04 12:53:11
      Beitrag Nr. 9 ()
      ganges
      wäre nicht dieser Anwalt gewesen, hätte es keine Änderung gegeben! Der Verursacher sollte für all diesen jetzt stattfindenden Bürokratismus aufkommen müssen. Mach nicht die Regierung für etwas verantwortlich, was sie nicht zu verantworten hat. Im übrigen gibt es die Steuerklasse II schon seit Jahrzehnten!
      Avatar
      schrieb am 11.07.04 13:04:21
      Beitrag Nr. 10 ()
      Liebe Stella ,

      diese Regierung hat es geschafft, dass es ein kleines Büchlein gibt - " Wie stelle ich eine Rechnung aus ? "
      Ich glaube ca. 5o Seiten - sorry , aber das ist einfach "pervers " und sagt alles.
      Und hinsichtlich der kleinen feinen Tücken bei der Gesetzgebung kenne ich mich zumindest auf meinem Gebiet bestens aus. Manch einer wird noch wach werden, wenn die bösen Überraschungen sichtbar werden bzw. der Geldbeutel schwächelt !
      Leider gibt es zur Zeit m.E. keine brauchbaren Alternativen !:mad:
      Avatar
      schrieb am 11.07.04 13:10:12
      Beitrag Nr. 11 ()
      ganges
      ich weiß und ärger mich auch damit rum. Aber wenn Rechnungen gestellt und auch bezahlt aber beim Finanzamt nicht angegeben werden, dann meine ich, haben wir uns das selbst zuzuschreiben, bzw. den immer mehr werdenden "schwarzen Schafen" zu verdanken!
      Avatar
      schrieb am 11.07.04 13:12:27
      Beitrag Nr. 12 ()
      übrigens gibt es so viele blöde Leute, die nicht wissen was auf eine Rechnung gehört, die auch nicht wissen, wie man einen Mehrwertsteuersatz berechnet bzw. rausrechnet, die nicht mal ihren MWSt-Satz kennen, und die müssen das jetzt alles lernen, und das finde ich gut!
      Avatar
      schrieb am 11.07.04 13:22:08
      Beitrag Nr. 13 ()
      Stella , ich halte von den schwarzen Schafen auch nichts - aber da kann ich auch sagen, wenn bei BP´s dicke "Posten " gefunden werden und die Prüfer dann gesagt bekommen, dass sie es vergessen sollen ( seitens der Verwaltung ) - da ist dann auch etwas faul - oder ??

      Und glaub bitte nicht, dass die Leute , die zum Ausstellen einer Rechnung bisher zu "blöd" waren, viel dazu lernen.
      Den Ärger haben wohl eher diejenigen, die das bisher schon beherrschten und nun noch einige Pünktchen mehr reklamieren müssen ! :mad:
      Aber abgesehen davon sind die Regelungen in einigen Punkten einfach praxisfern. :mad:
      Avatar
      schrieb am 11.07.04 13:30:09
      Beitrag Nr. 14 ()
      Semikolon
      Deinen Vorschlag könnte man ja noch toppen, indem alleinerziehende Mutter regelmäßig beim Gesundheitsamt vorführen und prüfen läßt, ob da ein "Onkel" zugange war!
      Avatar
      schrieb am 11.07.04 13:33:51
      Beitrag Nr. 15 ()
      :laugh::laugh::laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 11.07.04 13:36:05
      Beitrag Nr. 16 ()
      ganges
      diesen Machos würd ich alles zutrauen!
      Avatar
      schrieb am 11.07.04 13:47:27
      Beitrag Nr. 17 ()
      Den Gedanken hatte ich auch ganz kurz Stella. Er würde ja zu unserer "DDR light" super passen.

      Aber das ist derzeit politisch kaum durchsetzbar, da die Partei, die ja die "Lufthoheit über die Kinderbetten" propagiert, derezit kaum Chancen hat, weitergehende Vorstellungen ihrer Art so durchzusetzen.

      Im übrigen halte ich eine Sonderentlastung für "Alleinerziehende" sowieso für Unsinn. Man sollte eher die Kinderziehung für alle entlasten. Aber das ist unserem Regelungspolitiker natürlich zu einfach. Lieber Ausnahmen hier, Begünstigungen da und Belastungen dort. So subventioniert man jetzt lieber den Status "alleinerziehend". Laut Verfassung ist "Ehe und Familie" geschützt, nicht "Alleinerziehend", sollte man eigentlich meinen.

      ;
      Avatar
      schrieb am 11.07.04 14:44:33
      Beitrag Nr. 18 ()
      Ach Semi - hast Du noch nichts von der " Ausdehnung " des Begriffes Ehe gehört ?
      Wer sich jetzt alles zusammen veranlagen lassen kann -
      ich denke, Berlin wird sich noch wundern, dass die Kassen noch leerer werden. :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 11.07.04 15:13:38
      Beitrag Nr. 19 ()
      @ ganges,

      das habe ich am Rande auch mitbekommen. Das neue Weltbld von "alternativen Lebensgmeinschaftsformen" wird ja neuerdings schon unseren Kleinen in der Grundschule per offiziellen Lehrplan eingetrichtert und die "neuen praktizierbaren Formen der Sexualtiät" kommen ein paar Klassen höher als Selbstverständlichkeit dazu.

      Die Frage ist ja nur meinerseits gewesen, welche Legitimitation diese Neuinterpretationen von "Ehe" hat, wenn es um steuerrechtliche Privilegierungen geht, die wenn sie überhaupt sinnvoll sind, dann mit Sicherheit auch nicht im Sinne der "Väter" und "Mütter" des Grundgesetzes sind.

      Aber nochmal zurück zu Stellas Thema. Wir hatten frühr vor Jahrzehnten schon gelehrt bekommen, dass eine politische Eingrifffs-Maßnahme immer zwangsläufig tausend weitere nach sich zieht. Und so ein Beispiel haben wir hier, jetzt halt mal zum Leidwesen der Alleinerziehenden, die man eigentlich zuvor durch die Entlastung fördern wollte.
      Man kennt dieses bürokratische Prinzip ja schon zuhauf, (s. z. B. Änderung Umsatzsteuergesetz zum 1.7. und dein Thema Belege etc.)

      So lange das Bierdeckel-Steuersystem halt Utopie ist, werden wir täglich mit steigender Tendenz noch tausende weiterer dieser Beispiele erleben.

      ;
      Avatar
      schrieb am 11.07.04 15:55:08
      Beitrag Nr. 20 ()
      Semikolon
      da die Alleinerziehenden nicht vom Ehegattensplittingtarif profitieren können erhalten sie für ihre Kinder einen Haushaltsfreibetrag, insofern kann man da nicht von einer Sonderentlastung sprechen.

      Wenn die Mutter zuhause sitzt braucht sie keine Entlastung durch den Staat, aber die Alleinerziehende wenn sie NICHT vom Staat abhängig sein will. Und da weder Kindergärten noch Schulen eine vernünftige Betreuung anbieten, muss sie das privat organisieren und das kostet Geld.
      Avatar
      schrieb am 11.07.04 16:02:42
      Beitrag Nr. 21 ()
      semikolon
      Das neue Weltbld von " alternativen Lebensgmeinschaftsformen" wird ja neuerdings schon unseren Kleinen in der Grundschule per offiziellen Lehrplan eingetrichtert und die " neuen praktizierbaren Formen der Sexualtiät" kommen ein paar Klassen höher als Selbstverständlichkeit dazu - das z. B. finde ich sehr vernünftig, denn es gibt auch noch ein Leben ausserhalb der Familie und auch soziales Leben, das oft verantwortungsvoller geführt wird als das in Familien. Sexualkundeunterricht gibt es doch schon seit langem!

      Was meinst Du mit "steuerrechtlicher Privilegierung" der "Neuinterpretation Ehe"? Wenn ich z. B. mit irgend jemandem zusammen lebe, sei es nun Mann oder Frau, und ich werde arbeitslos, dann muss mein Partner/in für mich aufkommen, d. h. man kann mir das Arbeitslosengeld streichen. Ist es das was bei Dir unter steuerrechtlicher Privilegierung läuft? Oder kommen Homo- und Lesbenpaare bereits in den Genuß des Ehegattensplittingtarifs?
      Avatar
      schrieb am 11.07.04 16:09:39
      Beitrag Nr. 22 ()
      Genau das ist das Wort - Stella - Ehegattensplitting !

      Und dann frag ich Dich - warum bekommen das z.B. nicht auch Geschwister, die zusammen leben ?? Die können sich ja auch unterstützen und hinsichtlich der Sozialleistungen wird auch Manches zusammen gerechnet.
      Diese Form der " Steuergerechtigkeit " kann ich nicht nachvollziehen ! Allerdings wundert mich das nicht , wenn ich so an einige Politiker denke !
      Avatar
      schrieb am 11.07.04 16:16:13
      Beitrag Nr. 23 ()
      Ganges
      würden Geschwister zusammen leben und einer würde arbeitslos werden, würde man das Einkommen des anderen Geschwisterteils anrechnen und die Unterstützung kürzen? Ich meine nicht, dass dem so ist. Insofern hätten sie auch keinen Anspruch auf steuerliche Entlastung.

      Ich bin übrigens dafür alle Subventionen zu streichen, das Ehegattensplitting, den Haushaltsfreibetrag, das Kilometergeld, die Eigenheimzulage und was es sonst noch gibt! Kriegt keiner mehr als der andere, gibt`s keinen Neid, die Gerichte werden nicht mehr bemüht - letzteres würde schon eine Menge Geld sparen helfen!
      Avatar
      schrieb am 11.07.04 18:03:22
      Beitrag Nr. 24 ()
      @ Stella
      da die Alleinerziehenden nicht vom Ehegattensplittingtarif profitieren können erhalten sie für ihre Kinder einen Haushaltsfreibetrag

      Das verstehe ich jetzt nicht ganz.

      Was hat eine Steuerprivilegierung für Alleinerziehende mit Ehegattensplitting zu tun?

      Das Ehegattensplitting ist doch gar nicht Thema hier. Ehegatten sind zwei Personen in einem verfassungsrechtlich geschützten Haushalts- und Wirtschfatsverbund genannt "Ehe" evtl. mit oder ohne Kinde(rn).
      Das heißt das Ehegattensplitting ist bezüglich Kinder/Nichtkinder völlig neutral.
      Es steckt im Ehegattensplitting keinerlei Kinderförderung, denn Hauptnutznießer ist wohl eher das kinderlose Ehepaar, da ihm genauso das Splitting zuteil wird, und es keinerlei Erziehungskosten hat.

      Ein Alleinerziehender ist eine Person, somit Single mit Kinde(rn).

      Warum erhält dann nicht jeder Single diesen höheren Haushaltsfreibetrag? Analog dem Ehegattensplitting doch logisch, da hier ja auch nicht bezüglich Kinder/keine Kinder unterschieden wird?

      Sind Singles mit Kindern dem Staat mehr wert als ohne?
      Ehepaare mit Kinder offensichtlich nicht.

      Warum erhält nicht jedes Ehepaar mit Kindern diesen höheren Haushaltsfreibetrag?
      Sind dem Staat Kinder von Ehepaaren weniger wert?

      Will man jetzt nur das Kinderkriegen von Singles fördern?

      ;
      Avatar
      schrieb am 11.07.04 18:23:39
      Beitrag Nr. 25 ()
      Semikolon
      Ehegattensplitting ist hier Thema, weil ich es dazu gemacht habe! Im übrigen wirken sich Kinder auch bei Verheirateten zusätzlich steuermindernd aus!

      Ich halte den Haushaltsfreibetrag für Alleinerziehende für einen Ausgleich des Ehegattensplitting-Vorteils, das mag steuerrechtlich evtl. nicht zulässig sein, aber irgend was muss man sich ja mal dabei gedacht haben als er eingeführt wurde.

      Es geht hier nicht um Wert oder Unwert, es geht hier um einen finanziellen Ausgleich. Tatsache ist, Singles mit Kindern haben nun mal höhere Ausgaben als Singles ohne Kinder. Klar würde man es derzeit lieber sehen, dass Singles mit Kindern auf engstem Raum in einem Ein-Zimmer-Appartment zusammenleben müssen, damit man von Verwahrlosung sprechen kann! Das ist es doch, worauf Du hinauswillst, oder?

      Du scheinst zu vergessen, dass es viele Singles mit Kindern gibt, die unfreiwillig wieder zu Singles wurden! Insofern ist Deine letzte Frage als blödsinnig zu bezeichnen!

      Im übrigen geht es nicht um die Förderung von Singles sondern um die Förderung von Kindern!
      Avatar
      schrieb am 11.07.04 18:26:26
      Beitrag Nr. 26 ()
      semikolon
      ich empfehle Dir mal die Steuertabelle anzuschauen, und Du wirst feststellen, dass die günstigste Steuerklasse noch immer die Klasse 3 ist, auch wenn keine Kinder eingetragen sind.
      Avatar
      schrieb am 11.07.04 18:32:51
      Beitrag Nr. 27 ()
      Kein Blödsinn, stella, dein posit zeigt nur, das du nichts von# 24 verstanden hast.

      Kinder wirken sich niucht über das Ehegattensplitting aus.
      Die Förderung von Kindern hat Jeder, der Kinder hat (Freibeträge oder Kindergeld). Ehegatten haben keine zusätzliche Föderung für Kinder, obwohl sie auch höhere Kosten haben wie deine "Alleinerziehenden" gegenüber den Singles.

      Du scheinst zu vergessen, das auch die Alleinerziehenden diese Kinderfreiträge oder Kindergeld bekommen.

      Der von dir erwähnte Haushaltsfreibetrag für Alleinerziehende ist eine zusätzliche Förderung für Singles mit Kindern, mit der von mir in #24 beschrieben Konsequenz, dass der Staat Kinder von Alleinerziehenden höher bewertet als Kinder von Verheirateten.

      ;
      Avatar
      schrieb am 11.07.04 18:39:44
      Beitrag Nr. 28 ()
      Semikolon
      und wer wird mit dem Ehegattensplitting höher bewertet?
      Der, der nicht arbeitet. Und der, der ihn "aushält" wird für die Untätigkeit seines Partners belohnt, d. h. das Einkommen wird steuerrechtlich geteilt!

      dass der Staat Kinder von Alleinerziehenden höher bewertet als Kinder von Verheirateten - mit dieser Einstellung sollte sich jeder Verheiratete, der Kinder hat, scheiden lassen, des "Mehrwerts" der Kinder wegen!
      Avatar
      schrieb am 11.07.04 18:42:43
      Beitrag Nr. 29 ()
      semikolon
      lass mich doch mal Deine Definition über den "Wert eines Menschen" wissen!
      Avatar
      schrieb am 11.07.04 19:03:54
      Beitrag Nr. 30 ()
      @ Stella,

      Schalte mal einen Gang zurück, und sieh nicht alles so verbissen.

      Ich habe doch das derzeitige Ehegattensplitting ohne Kinderkomponente nicht für gut gefunden. Mir wäre (und das habe ich schon oft gesagt) am liebsten, dass das seit den 80ern propagierte Familiensplitting eingeführt würde, da das derzeitge Ehegattensplitting keine Kinderkomponente enthält. Noch lieber wäre mir, der so oder so bankrotte Staat würde sich soweit zurückziehen, dass jeder nur noch maximal 15 Prozent Einkommensteuer zu tragen hat, dann kann man sich über solche Pillepalle, wie man noch die eine Gruppe bevorzugt und die andere benachteiligt nämlich sparen.

      Wenn der Staat einen bestimmten Status, wie hier Alleinerziehend steuerlich grundlos besserstellt, bewertet er (nicht ich) diesen höher. Also stelle deine Frage, nach der Wertzumessung den Leuten, die solche Regelungen einführen.

      ;
      Avatar
      schrieb am 11.07.04 19:17:40
      Beitrag Nr. 31 ()
      Semikolon
      das ist eine Frage der Einstellung! Ich habe den Haushaltsfreibetrag als Entlastung bzw. als finanziellen Ausgleich gesehen und Du als "Bewertung"!

      Abgeschafft gehört alles, das habe ich ja weiter unten schon geschrieben!


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      ACHTUNG: Neuregelung Steuerklasse II