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    Wann ist die Kündigung eines Abonnement wirksam??? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 15.08.04 22:45:16 von
    neuester Beitrag 17.08.04 12:35:37 von
    Beiträge: 28
    ID: 893.335
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      schrieb am 15.08.04 22:45:16
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen,
      wie der Titel des threads schon sagt ist dies meine Frage an die Experten.
      Um die Situation kurz zu beschreiben, Anfang des Jahres habe ich mich für ein kostenloses Probeabonnement des Newsletters Robotrade eingetragen. In dem Fenster stand: Testen sie jetzt 3 Monate kostenlos! Dies habe ich dann auch getan, allerdings ist der Newsletter so grottenschlecht, dass ich nach dem Erhalt des ersten Briefes schon per email an die Firma in der Schweiz geschrieben habe, dass sie mir keine weiteren zu schicken brauchen! Allerdings kam dann der Hammer! Zwei Monate später schickte die Firma mir eine Rechnung über 150 Euro für den Erhalt von 6 weiteren Ausgaben! Dies für ein paar Blätter Papier, dass mich mehr an eine Briefkastenreklame erinnert! Ich habe der Firma geschrieben, dass ich schon lange gekündigt habe und keine weiteren Ausgaben beziehen will! In der Antwort riefen sie mich dazu auf einen beglaubigten Nachweis vorzuweisen, dass ich fristgemäß gekündigt habe.
      Letzte Woche dann die Mahnung. Wieder habe ich der Firma geschrieben, dass es schon lange gekündigt sei und ich nicht bereit wäre für dessen Säumnisse zu bezahlen! Darauf antworteten sie mirs dass wenn ich in den nächsten 10 Tagen nicht bezahle werden sie den Fall "von anderer Stelle zum Abschluss bringen lassen"!
      Hat jemand schon mal einen ähnlichen Fall gehabt, oder kann mir jemand raten was ich machen soll?
      Vielen dank im Voraus!

      grüße webbelra
      Avatar
      schrieb am 15.08.04 22:59:38
      Beitrag Nr. 2 ()
      @webbelra:
      Bist du rechtsschutzversichert?
      Avatar
      schrieb am 15.08.04 23:02:06
      Beitrag Nr. 3 ()
      Bei allem Verständnis, wenn man einen Börsenbrief "Robotrade" schon bezieht, sei es auch nur als Probeabo, sollte man sich meiner Meinung nach das Kleingedruckte schon sehr genau durchlesen, leichter als auf so eine Weise können diese Ganoven doch gar kein Geld verdienen, du schreibst wenigstens hier noch darüber - was meinst du wieviele Abonnenten in der Zeit schon stillschweigend gezahlt haben, wünsche dir auf jeden Fall so günstig wie möglich aus der Sache raus zu kommen!;)
      Avatar
      schrieb am 15.08.04 23:10:20
      Beitrag Nr. 4 ()
      So wie die Sache aussieht haben die dich schön reingelegt.

      So weit ich weis ist für einen rechtlichen Vertrag auch eine Unterschrift notwendig mit entsprechender Rechtsbelehrung. ( Deutsches Recht ). Schweiz, weis ich nicht.

      Ansonsten gelten üblicherweise auch AGB´s. Hast du da mal nachgelesen was Sache ist. Kündigungsfrist und Art.

      Sollte der Vertrag tatsächlich zustandegekommen sein, was ich nicht glaube, weil keine Unterschrift geleistet wurde, hast du aber schlechte Karten, da eine Kündigung natürlich auch belegt werden muß. Email reicht hier meist nicht aus.

      Einschreiben mit Rückschein wäre die richtige Alternative gewesen.

      Vermutlich hilft hier nur nataly Rat, Rechtsberatung.

      mfg
      Avatar
      schrieb am 15.08.04 23:13:59
      Beitrag Nr. 5 ()
      Es kann natürlich auch sein, dass du alles richtig gemacht hast - dann ist es natürlich reine Einschüchterungstaktik, was ja wohl zusätzlich gegen die Seriösität dieses "Newsletters" spräche!

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      Avatar
      schrieb am 15.08.04 23:17:30
      Beitrag Nr. 6 ()
      @webbelra: Wie bist du denn an "robotrade" geraten?
      Avatar
      schrieb am 15.08.04 23:20:06
      Beitrag Nr. 7 ()
      Hat "robotrade" eine Website ?
      Avatar
      schrieb am 15.08.04 23:28:14
      Beitrag Nr. 8 ()
      Bringing Technology to Trading



      :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 15.08.04 23:30:24
      Beitrag Nr. 9 ()
      Ja dann nimmt ma ne gute Pickhacke mit..:laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 16.08.04 00:02:58
      Beitrag Nr. 10 ()
      #5 hat recht. Du bist natürlich zu keinerlei Zahlung verpflichtet.
      Bekanntlich nehmen in Börsehaussen, wie jener seit 2003, die Finanz-Betrügereien wieder stark zu.
      Avatar
      schrieb am 16.08.04 00:31:16
      Beitrag Nr. 11 ()
      Der Abschluss von Verbraucherverträgen via Internet mit Unternehmen im Ausland wirft zahlreiche Probleme im Hinblick auf die anwendbare Rechtsordnung und den Gerichtsstand auf. Siehe hierzu z.B.
      http://www.vur-online.de/beitrag/18.html

      Zunächst sollte webbelra auf die aufgeworfenen Fragen antworten.
      Avatar
      schrieb am 16.08.04 06:14:58
      Beitrag Nr. 12 ()
      # 1

      siehe Thread 882333
      Avatar
      schrieb am 16.08.04 07:49:37
      Beitrag Nr. 13 ()
      @webbelra:
      Ich habe Thread: WARNUNG vor Börsenbriefbetrug !! durchgelesen. Dort beschäftigt man sich nur mit Problemen des Zugangsnachweises von Kündigungsschreiben.

      Ob diese Problematik hier vorliegt, ist aber nicht sicher. Nach meiner Auffassung ist zu prüfen, ob vorliegend die Verbraucherschutzvorschriften über Verbraucherverträge und Fernabsatzverträge anzuwenden sind. Diese wären mit großer Wahrscheinlichkeit auch bei Vertragsabschluss mit einem Schweizer Unternehmen anzuwenden (Siehe hierzu Art. 29 und 29a des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche).
      Avatar
      schrieb am 16.08.04 07:58:10
      Beitrag Nr. 14 ()
      Ich glaube, ihr übertreibt ein wenig. Wegen ein paar 08/15-Börsenbriefzetteln braucht man sich keine Sorgen machen. Einfach ignorieren!
      Avatar
      schrieb am 16.08.04 08:11:35
      Beitrag Nr. 15 ()
      Ignorieren kann teuer werden... Seriös ist das was die da abziehen sicherlich nicht, ob letztendlich berechtigt kann ich nicht sicher beurteilen. Was aber bestimmt falsch ist ist die Aussage es sei kein Vertrag zustande gekommen mangels Unterschrift. Wenn Du zum Bäcker gehst und zwei Brötchen kaufst schließt Du auch einen Vertrag ab, ohne dass Du eine Unterschrift leistest.

      Das Problem des Nachweises des Zugangs der Kündigung trifft m.E. schon genau den Kern der Sache.
      Avatar
      schrieb am 16.08.04 08:57:11
      Beitrag Nr. 16 ()
      # 15

      Das Problem des Nachweises des Zugangs der Kündigung trifft m.E. schon genau den Kern der Sache

      Daher auch mein Hinweis auf Thread 882333. Da wird die Problematik des Beweises des Eingangs eines Schreibens aufgerissen.


      Ich würde das alles nicht ignorieren.

      Anwalt oder Verbraucherschutzzentrale.
      Avatar
      schrieb am 16.08.04 11:02:32
      Beitrag Nr. 17 ()
      Zu 1 von webbeira:
      Das Gleiche ist mir passiert mit Eventus-traders, ebenfalls Schweiz. Grottenschlecht, pünktlich gekündigt per E-Mail, das haben die ignoriert. Musste zahlen, habe dann gekündigt per Einschreiben an die Schweizer Anschrift.
      Habe 760 Eur gezahlt für Müll.
      Avatar
      schrieb am 16.08.04 15:59:57
      Beitrag Nr. 18 ()
      also erstmal danke für die vielen zuschriften,
      zu #2
      Nein ich bin leider nicht rechtschutzversichert, sollte es mir aber wirklich wohl mal überlegen.

      zu #3
      die Agb´s hätte ich mir wirklich gerne mal durchgelesen! Irgendwo auf einer seriösen Seite für Finanzen wie wallstreet-online, stand der Hinweis des kostenlosen Testens von Robotrade! Man brauchte nur Adresse angeben und auf abschicken drücken, dass wars! Ich habe die Firma in meinen letzten Schreiben dazu aufgefordert mir die Agb´s zu übermitteln und einen Beweis dafür verlangt, das sie mir übermittelt würden. Darauf sind die in ihren Serienbrief garnicht eingegangen!

      Das witzige ist ja, es ist eine Schweizer Firma namens Equity Analytics. Im Internet finde ich nichts über die! Der "Werbeflyer" kam mit Post aus England! Erst nach der ersten Mahnung und meiner Antwort das ich nicht bezahle, und ich rechtzeitig gekündigt habe, kam plötzlich der monatliche Newsletter mit Poststempel Bonn! Ein Konto hat der Verein auch in Deutschland und zwar bei der Postbank Stuttgart!

      Zu meinen weiteren vorgehen, erstmal werde ich mich bei der Verbraucherschutzzentrale erkundigen wie man da weiter vorgehen kann.
      Auf einen Prozess möchte ich es nur ungern ankommen lassen, da ich sonst, sollte ich verlieren weit mehr als die 140 Euro zahlen muss. Der Witz ist ja das Abonnement geht über ein Jahr! Den Betrag soll ich für 6 Ausgaben entrichten!

      Allerdings hörte sich das in den Schreiben nicht nach einer Prozessandrohung an, von anderer Stelle zum Abschluss bringen lassen hört sich mehr nach einen Inkassounternehmen an.
      Ich werde auf alle Fälle hier weiter drüber berichten! Für weitere Ratschläge bin ich jederzeit dankbar!


      gruß

      webbelra
      Avatar
      schrieb am 16.08.04 16:48:55
      Beitrag Nr. 19 ()
      # 18

      solang du nichts unterschrieben hast brauchst du dir keine Sorgen machen.

      Deine Adresse in eine Webseite eintragen das könnte ja jeder der dich kennt!

      Einfach ignorieren!

      Falls du Post vom Gericht bekommst erklärst du die Sachlage und legst Widerspruch ein. Fall erledigt!
      Avatar
      schrieb am 16.08.04 19:58:39
      Beitrag Nr. 20 ()
      (1)"Nein ich bin leider nicht rechtschutzversichert, sollte es mir aber wirklich wohl mal überlegen."

      Überlegen nützt nichts, nur der Abschluss einer RS-Vers. nützt.

      (2)
      "Auf einen Prozess möchte ich es nur ungern ankommen lassen, da ich sonst, sollte ich verlieren weit mehr als die 140 Euro zahlen muss."

      Die rechnen damit, dass die meisten Angst vor einem Prozess haben.

      (3)
      "Zu meinen weiteren vorgehen, erstmal werde ich mich bei der Verbraucherschutzzentrale erkundigen wie man da weiter vorgehen kann."

      Gute Idee. Ist allerdings nicht ganz kostenlos.

      (4)
      "Deine Adresse in eine Webseite eintragen das könnte ja jeder der dich kennt!"

      Für deses Argument ist es jetzt zu spät.Webbelra hat ja zugegeben, dass er robotrade bestellt hat.
      Avatar
      schrieb am 16.08.04 20:00:43
      Beitrag Nr. 21 ()
      >Man brauchte nur Adresse angeben und auf abschicken drücken, dass wars

      So ein Vertrag gilt ohnedies nicht. Das ist völlig nichtig.
      Avatar
      schrieb am 16.08.04 20:03:21
      Beitrag Nr. 22 ()
      >Für dieses Argument ist es jetzt zu spät

      Nein, das stimmt nicht. Entweder ist es ein gültiger Vertrag oder nicht. Das hängt nicht davon ab, was man später sagt. Das Recht kann ja nicht in die Zukunft schauen.
      Avatar
      schrieb am 16.08.04 20:34:00
      Beitrag Nr. 23 ()
      @BBBio:
      "Nein, das stimmt nicht. Entweder ist es ein gültiger Vertrag oder nicht. Das hängt nicht davon ab, was man später sagt. Das Recht kann ja nicht in die Zukunft schauen."

      Da hast du zwar recht. Aber: Wenn webbelra behaupten könnte, er habe das Probeabo nicht abgeschlossen und die Gegenseite den Beweis für das Gegenteil nicht führen könnte, hätte die Gegenseite den Prozess verloren.
      Avatar
      schrieb am 16.08.04 22:12:06
      Beitrag Nr. 24 ()
      Jetzt noch eine RS abschliessen ist quatsch.
      Avatar
      schrieb am 17.08.04 09:53:41
      Beitrag Nr. 25 ()
      das war wohl auch wirklich mein Fehler zuzugeben das ich das Abonnement besteltt habe! Ich denke das die den Schriftverkehr protokolliert haben, und ich vor Gericht extrem unglaubwürdig dastehen würde! Ich werde auf alle Fälle nochmal die Firma kontaktieren um einen Vertragsauszug zu erhlaten! Den habe ich bis heute noch nicht bekommen, obwohl ich ihn schon einmal angefordert habe! Ebenfalls werde ich einen Nachweis anfordern, dass die letzten Briefe vom Newsletter überhaupt bei mir eingegangen sind! Allerdings kann ich auf eine Reaktion wohl lange warten, genauso wie die Bestätigung, dass ich ein Abonnement abgeschloßen habe!
      Avatar
      schrieb am 17.08.04 11:42:45
      Beitrag Nr. 26 ()
      Ignoriere alles. Die zocken nur Dumme ab, Leute die sich wehren, werden sie nicht verfolgen, das ist schlecht fürs Image.
      Avatar
      schrieb am 17.08.04 12:00:39
      Beitrag Nr. 27 ()
      @BBBio:
      "das ist schlecht fürs Image."

      Meinst du, sowas haben die?
      Avatar
      schrieb am 17.08.04 12:35:37
      Beitrag Nr. 28 ()
      Wohl nicht, aber spätestens beim dritten ähnlich gelagerten Prozess wird der Richter denen wohl kein Wort mehr glauben.


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