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    ITN - Was könnten die nächsten Prozesse bringen? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 29.08.04 21:52:05 von
    neuester Beitrag 30.08.04 20:54:31 von
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      Avatar
      schrieb am 29.08.04 21:52:05
      Beitrag Nr. 1 ()
      Das Schiedsgerichtsverfahren gegen Comerica wird entscheiden, ob ITN die Rate von 13,6 Mio. USD zahlen muss. Ich nehme an, ITN wird zur Zahlung verurteilt, darf aber diese mit der offenen Forderung gegen Franchise verrechnen.

      Erst danach darf ITN gegen die Bank und die Versicherungen auf Schadenersatz wegen der überhöhten Budgets klagen. Das heisst, nun beginnt ein neues Verfahren in ähnlichem Umfang wie dasjenige gegen Franchise. Die Erfahrung lehrt, dass die amerikanische Justiz für solche Prozesse ca. 2 Jahre braucht.

      Geld von Comerica kann also frühestens in 2 Jahren fließen...

      :(:(:(
      Avatar
      schrieb am 29.08.04 22:03:41
      Beitrag Nr. 2 ()
      Nach dem Bashversuch nun die Wahrheit: nachzulesen auch im Quartalsbericht von ITN.

      Im Rahmen des Schiedsgerichtsverfahren gegen die Comerica- Bank werden gleichzeitig, die von der Comerica Bank geltend gemachten Ansprüche sowie die 100 Mio. US-Dollar Widerklage von ITN verhandelt. Da das Schiedsgericht ähnlich wie der Federal District Court davon ausgehen wird, dass die Budgets betrügerisch überhöht waren, dürfte das einizg Interessante in dem Prozess sein, ob ITN den Schadensersatz zugebilligt bekommt.

      Sollte das Schiedsgerichtsverfahren wie angekündigt starten, ist mit einer Dauer von 4-6 Wochen bis zum Urteil, das nicht angefochten werden kann, zu rechnen.

      Du scheinst ganz versessen auf ITN-Aktien zu sein.
      Avatar
      schrieb am 29.08.04 22:08:07
      Beitrag Nr. 3 ()
      kannst du bitte näher darlegen, wie du auf die abfolge - erst schiedsgerichtsverfahren, dann schadensersatzklage -
      kommst ?

      lt itn-homepage wird der schadensersatz im rahmen des schiedsgerichtsverfahren behandelt:

      Der Betrug durch Franchise wurde nur durch das Zusammenspiel mit der Comerica Bank und den beiden Filmversicherern WorldWide Film Completion und Film Finances möglich. Intertainment habe deshalb im Dezember 2002 auch diese Unternehmen auf Schadensersatz im Volumen von über 100 Millionen US-Dollar verklagt, sagte Baeres. Im Februar 2003 eröffnete daraufhin die Comerica Bank ein Schiedsgerichtsverfahren, in dem sie von Intertainment die Zahlung der zweiten Rate für den Franchise-Film "Driven" verlangt. Intertainment hat im Rahmen des Schiedsgerichtsverfahrens sämtliche Gegenansprüche gegen die Comerica Bank und die Versicherungsgesellschaften geltend gemacht. Damit werden im Rahmen des Schiedsgerichtsverfahrens die selben Sachverhalte und die selbe Schadenssumme verhandelt wie in der Klage von Intertainment gegen diese Parteien.
      Avatar
      schrieb am 29.08.04 22:13:06
      Beitrag Nr. 4 ()
      Um günstig an ein paar ITN-Aktien zu kommen ist manchen hier jedes Mittel recht.
      Avatar
      schrieb am 29.08.04 22:16:28
      Beitrag Nr. 5 ()
      # 3

      Geschäftbericht 2002 (2003 liegt ja LEIDER noch immer nicht vor :( ):

      Ende Juni 2003 entschied der Richter, dass die Klage von ITN ... so lange ruht, bis das von der Comerica Bank gegen Intertainment eingeleitete SCHIEDSVERFAHREN entschieden ist.

      Ich bin aber dankbar für jede Information über den letzten Stand!!!
      :kiss:

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      Avatar
      schrieb am 29.08.04 22:20:03
      Beitrag Nr. 6 ()
      Mir ist leider noch immer nicht klar geworden, ob es sich nun um EIN oder um ZWEI getrennte Verfahren handelt.

      :confused:
      Avatar
      schrieb am 29.08.04 22:20:09
      Beitrag Nr. 7 ()
      Wenn Du Dir nicht sicher bist, dann formuliere das Ganze in Frageform und stell keine falschen Behauptungen auf.
      Avatar
      schrieb am 29.08.04 22:23:59
      Beitrag Nr. 8 ()
      # 7

      Der GB 2002 sagt eindeutig, dass es 2 Verfahren sind, von denen eines ruht.

      Das schließt nicht aus, dass ITN im ersten Verfahren gewisse Ansprüche anmeldet.
      Avatar
      schrieb am 29.08.04 22:28:22
      Beitrag Nr. 9 ()
      Wer lesen kann ist klar im Vorteil

      Der Betrug durch Franchise wurde nur durch das Zusammenspiel mit der Comerica Bank und den beiden Filmversicherern WorldWide Film Completion und Film Finances möglich. Intertainment habe deshalb im Dezember 2002 auch diese Unternehmen auf Schadensersatz im Volumen von über 100 Millionen US-Dollar verklagt, sagte Baeres. Im Februar 2003 eröffnete daraufhin die Comerica Bank ein Schiedsgerichtsverfahren, in dem sie von Intertainment die Zahlung der zweiten Rate für den Franchise-Film " Driven" verlangt. Intertainment hat im Rahmen des Schiedsgerichtsverfahrens (!!!!) sämtliche Gegenansprüche gegen die Comerica Bank und die Versicherungsgesellschaften geltend gemacht. Damit werden im Rahmen des Schiedsgerichtsverfahrens die selben Sachverhalte (!!!!) und die selbe Schadenssumme verhandelt wie in der Klage von Intertainment gegen diese Parteien.
      Avatar
      schrieb am 29.08.04 22:28:53
      Beitrag Nr. 10 ()
      Das schließt nicht aus, dass ITN im ersten Verfahren gewisse Ansprüche anmeldet.

      :rolleyes:

      Damit werden im Rahmen des Schiedsgerichtsverfahrens die selben Sachverhalte und die selbe Schadenssumme verhandelt wie in der Klage von Intertainment gegen diese Parteien.

      vielleicht ruht deshalb die klage ?
      Avatar
      schrieb am 29.08.04 22:36:19
      Beitrag Nr. 11 ()
      # 9 - 10

      Vielen Dank für die Aufklärung!
      Nun formuliere ich aber (wie mir geraten wurde) folgende Frage:

      Was ist der Unterschied zwischen einer Klage und einem Schiedsgerichtsverfahren?

      Geht es vielleicht im einen Fall um die Erlangung von Ansprüchen und im anderen um die Auslegung eines Vertrages?

      Wer sich im amerikanischen Recht auskennt möge mich bitte aufklären.
      :confused:
      Avatar
      schrieb am 29.08.04 22:41:12
      Beitrag Nr. 12 ()
      ich kenn da einen experten im amerikanischen recht :laugh:

      s #1 Die Erfahrung lehrt, dass die amerikanische Justiz ...
      Avatar
      schrieb am 29.08.04 22:44:32
      Beitrag Nr. 13 ()
      itn wird aus meiner sicht gerade ganz legal ausgebootet!!!

      gruss
      Avatar
      schrieb am 29.08.04 22:44:36
      Beitrag Nr. 14 ()
      don duck- Du stellst zu viele unnötige Fragen!
      Lies die Kommentare von Boddhisatva
      - er ist mit Abstand der "Kompetenteste" in diesem Board- und kannst daran erkennen, wie es um ITN bestellt ist.
      Auf andere wie "Dorfsheriff u. Siam" brauchst nicht zu
      hören, die haben selbst keinen blassen Schimmer.
      mfg
      rene:D
      Avatar
      schrieb am 29.08.04 22:45:31
      Beitrag Nr. 15 ()
      Viele Unternehmen vereinbaren zur schnellen Beilegung von Rechsstreitigkeiten, eine Anrufung eines (privaten) Schiendsgerichts. Gegen einen solchen Schiedsspruch ist auch kein Rechtsmittel gegeben.
      Avatar
      schrieb am 29.08.04 23:01:57
      Beitrag Nr. 16 ()
      Die meisten Länder haben sich hierbei am UNCITRAL-Modellgesetz orientiert, so dass die Regelungen in den meisten Ländern sehr ähnlich sind.

      Selbstverständlich kann ITN in diesem Verfahren einen vollstreckungsfähigen Titel (und zwar sehr schnell) erlangen, sollte das Unternehmen obsiegen.
      Avatar
      schrieb am 29.08.04 23:12:42
      Beitrag Nr. 17 ()
      In diesem Urteil wird die eingeschränkte Anfechtbarkeit von Schiedssprüchen nochmals genau definiert, und ebenfalls zur Höhe des des Strafschadensersatzes (punitive damages) Stellung bezogen. Es geht für ITN gegen Comerica nicht nur um 100 Mio US-Dollar Kompensationsschadensersatz; sicherlich hofft das Unternehmen auch noch auf eine beträchtliche Zahlung von Strafschadensersatz durch die Comerica Bank.


      Die Revisionsinstanz des Supreme Court of New York erörterte am 11. Februar 2003 im Fall Sawtelle et al. v. Waddell & Reed, Inc. et al. die Kriterien der gerichtlichen Überprüfung eines Schiedsspruchs, der neben dem Ersatz des tatsächlichen Schadens und der Erstattung von Anwaltshonoraren auch einen Strafschadensersatz in Höhe des 23-fachen Schadensbetrages vorsah.

      Nach unstreitig gültiger Schiedsvereinbarung wurden im Schiedsverfahren an 50 Anhörungstagen Sachverhalts- und Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Kündigung des Börsenmaklers Sawtelle durch seinen im Wertschriftengeschäft tätigen Arbeitgeber Waddell geprüft. Das Schiedsgericht ermittelte, dass Waddell versuchte, Sawtelles Klientel durch eine Schmierkampagne vom Wechsel zu seinem neuen Arbeitgeber abzuhalten, und zudem ihn versuchte, ihn bei der Börsenaufsicht NASD durch schriftliche Anzeigen behaupteten Fehlverhaltens anzukreiden. Er erlitt einen Einkommensverlust, und das Schiedsgericht bejahte seinen deliktischen Anspruch aus dem ungerechtfertigen Eingriff in seine Geschäftserwartungen und den wettbewerbsrechtlichen Schadensersatzanspruch nach dem unstrittig anwendbaren Recht des Staates Connecticut (Conn. Unfair Trade Practices Act [CUTPA]). Schließlich war sein Antrag auf die Löschung des Eintrags beim Aufsichtsamt erfolgreich.

      Im gerichtlichen Vollstreckungsverfahren entschied der Supreme Court als Gericht erster Instanz auf die gegenlautenden Anträge der Parteien, dass der Schadensersatz um doppelt zugesprochene Anwaltsgebühren zu reduzieren sei, während es den Löschungstenor bestätigte. Den Strafschadensersatztenor bestätigte es ebenfalls, weil nach seiner Auffassung das Bundesschiedsgesetz, Federal Arbitration Act (FAA), lediglich eine beschränkte Überprüfung des Schiedsspruches gestatte und die Rechtsstaatsgrundsätze des Due Process nach der Bundesverfassung nicht auf Schiedsverfahren anwendbar sei. Es sah sich nicht durch die Entscheidung des Obersten Bundesgerichtshofes der Vereinigten Staaten in Sachen BMW of N. America, Inc. v. Gore gebunden, weil Gore prozessual wirke und keinen materiellen Einfluss auf Schiedsverfahren ausübe. Selbst wenn Gore gelte, würde es die Rechtmäßigkeit des Strafschadensersatzes nicht beeinflussen. [Nachtrag: Anzumerken ist, dass diese Entscheidung wie auch das Revisionsurteil vor der Entscheidung des US Supreme Court in Sachen State Farm Mutual Automobile Insurance Company v. Inez Preece Campbell et al., Kochinke, U.S. Supreme Court setzt Strafschadensersatz Grenzen, 12 German American Law Journal, 8. April 2003, http://www.amlaw.us/end-pun.shtml erging, die zum ersten Mal eine klare Richtlinie für die Höhe der Punitive Damages vorlegte.]

      Das Revisionsurteil stellte zunächst auf den Prüfungsstandard des FAA für Schiedsurteile ab, der dem Gericht einen äußerst begrenzten Rahmen setze und eine ungewöhnlichen starken Nachweis der Rechtswidrigkeit erfordere. Die notwendige "manifest disregard" geht weit über rechtliche Fehler oder Missverständnisse hinaus und verlangt nahezu einen Rechtsbeugungsvorsatz: Bei Kenntnis der anwendbaren Rechtsgrundsätze ihre Anwendung verweigern oder das Recht ignorieren. Dabei muss das Gericht außerordentlich behutsam vorgehen und darf den Schiedsspruch nicht aufheben, wenn lediglich ein unterhalb der Schwelle der Schlüssigkeit liegender Ansatz für die Rechtmäßigkeit des Schiedsergebnisses erkennbar ist.

      Mit entsprechender Vorsicht arbeitete sich die Revision zum Ergebnis vor, dass Gore materiell zu berücksichtigen ist, weil die FAA-Kriterien und die Due Process-Merkmale im Hinblick auf die Leitlinien des US-Supreme Court deckungsgleich seien. Diese Aussage ist von fallüberragender Bedeutung, da sie sich auf alle Strafschadensersatzschiedsfälle auswirkt. Wenn der Betrag im Sinne von Gore exzessiv ist, kann er im Sinne des FAA irrational sein und damit den Schiedsspruch hinfällig werden lassen.

      Die nach Gore unverzichtbare Verwerflichkeit des deliktischen Verhaltens fand das Gericht im Sachverhalt nicht bestätigt. Als wichtige befand es die zeitliche und personelle Einmaligkeit der Schmierkampagne, die erhebliche Unverhältnismäßigkeit des Betrages im Vergleich zu bisher in Connecticut nach den anwendbaren Rechtsinstituten gewährten Strafschadensersatzbeträgen sowie zu den vom Gesetzgeber für vergleichbare Zivil- oder Straffälle für angemessen erachtete Sanktionen,und schließlich die Betrachtung der NASD-Meldungen als vorsorgliche, in ihrer Wirkung und Bedeutung nicht überzubewertende Geschäftsroutine. Außerdem handele es sich bei dem maßgeblichen Vorfall lediglich um eine zwei Parteien berührende Geschäftsangelegenheit, nicht um einen eine Präventiv- oder Vergeltungsmaßnahme rechtfertigenden deliktischen Vorgang mit Massen- oder Dauerwirkung. Diese Merkmale lassen den zuerkannten Betrag völlig aus dem gesetzlichen und durch Präzedenzfälle belegten Rahmen fallen, erkannte das Gericht.

      Außerdem stellte es fest, dass der Schiedsspruch auf einer Rechtsanwendungsverweigerung im Sinne des "manifest disregard of the law" beruht. Die Parteien hatten dem Schiedsgericht ausführlich und einvernehmlich die anwendbaren Maßstäbe des Rechts von Connecticut über die Höhe des Strafschadensersatzes dargelegt, welches den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit aufweist und auf etwa das Doppelte der "compensatory damages" hinausläuft. "Wenn das Schiedsgericht den anwendbaren Gesetzesrahmen verläßt, haben die Gerichte keine andere Wahl als einzugreifen", denn "eine dem Schiedsverfahren zustimmende Partei begibt sich eines Forums, nicht der Rechtstaatlichkeit," erklärte das Gericht unter Bezug auf den Obersten Bundesgerichtshof in Sachen Mitsubishi Motors Corp. v. Soler Chrysler-Plymout, Inc. und das Bundesberufungsgericht für den District of Columbia in Sachen Cole v. Burns Int`l. Sec. Svcs. Der Sachverhalt überzeugte das Gericht von einer Verletzung des Ordre Public durch den Schiedsspruch. Daher hob es die Entscheidung des Untergerichts im Strafschadensersatztenor auf.

      In Bezug auf die Korrektur der "compensatory damages" legte das Gericht die Merkmale seiner Prüfungshoheit dar und verwies unter anderem auf das Recht zur Berichtigung von Rechenfehlern nach Section 11(a) FAA. Nach seiner Ansicht folgerte das Untergericht unvermeidbar ("the conclusion is inescapable"), dass ein Rechenfehler vorliegt, und es bestätigte die Vorentscheidung.

      Abschließend erörterte das Gericht die Umstände, die eine Rückverweisung an dasselbe Schiedsgericht erlauben oder eine andere Lösung aufdrängen. Es stellte im Ergebnis fest, dass dem Schiedsgericht trotz der fehlerhaften Zumessung der Schadensersatzbeträge kein schwerwiegendes Missverhalten vorzuwerfen sei. An ihn wurde der Fall zur Neubemessung des Strafschadensersatzes zurückverwiesen.
      Avatar
      schrieb am 29.08.04 23:56:00
      Beitrag Nr. 18 ()
      mir konnte immer noch niemand erklären wieso man das unternehmen mit mehr als 25 mllionen euro bewerten sollte.

      die frage ist doch nicht unbedingt ob und wann itn das geld bekommt. die frage ist die bewertung nach der entscheidung.

      nehmen wir mal an itn bekommt aus den urteilen noch 50-60 millionen euro, was ich für optimistisch halte. dann kann man doch intertainment nicht einfach einen börsenwert von 50-60 millionen euro zugestehen. denn es handelt sich hier nicht um einen cashwert. man muss dieses geld erstmal wieder investieren, um neue filme zu produzieren oder zu vermarkten.

      hier scheinen bei der bewertung der aktie die meisten optimisten zu vergessen, das das geschäft mehr oder weniger am boden liegt. positiv ist eigentlich nur das die bilanz relativ aufgeräumt ist, aber wie ich schon schrieb, handelt sich es derzeit um ein unternehmen ohne geschäft. es ist doch faktisch nur das zweifelhafte vermögen aus sightsound vorhanden, und das möglicherweise eintrudelnde geld aus den prozessen.

      wenn ich davon ausgehe das mehr als die hälfte des geldes für neue filme draufgeht, und dann noch nicht einmal weiss, ob diese filme gut laufen oder dort wieder abschreibungsbedarf anfällt, dann ist die bewertung mit 25 millionen euro höchstens angemessen. für kurssteigerungen müsste die aktie ehr auf 1,2-1,5 euro zurückkommen. vor allem wenn man das erhöhte risiko betrachtet.
      Avatar
      schrieb am 30.08.04 01:26:44
      Beitrag Nr. 19 ()
      was für ein Unsinn - ITN hat jetzt bereits einen buchwert von 40-50Mio € ... kommen 60-200 Mio€ aus den Urteilen dazu ist ITN schon 100 Mio€ wert.
      Avatar
      schrieb am 30.08.04 08:13:57
      Beitrag Nr. 20 ()
      nehmen wir mal an itn bekommt aus den urteilen noch 50-60 millionen euro, was ich für optimistisch halte.

      Gewinnt ITN gegen die Comerica Bank geht es nicht um 50-60 Mio Euro, sondern einschließlich der punitive damages um deutlich mehr, dann sprechen wir von deutlich mehr, nämlich ca. 150 Mio Euro. Denn die Höhe des Schadens der bei ITN eingetreten ist, ist durch Gutachten belegt und wurde auch vom Federal District Court so anerkannt.


      Warum ITN dann kein Cashwert sein sollte, leuchtet mir nicht ein; nur weil ein Teil des Gelde reinvestiert wird. Du definierst offenbar nur Unternehmen als Cashwerte, die nach dem Motto vorgehen, ich weiß nicht was ich mit meinem Geld anfangen soll, deswegen lass ich alles bei 1,5 % Zinsen als Festgeld auf der Bank liegen.

      Wahrscheinlich wird die Tatsache, dass das operative neu entwickelt werden muss, zu einem gewissen Abschlag führen; dieser wird, da ITN schon lange im Geschäft ist - und bis zum dem Franchise-Betrug auch erfolgreich operierte nur relativ gering ausfallen.
      Avatar
      schrieb am 30.08.04 08:49:14
      Beitrag Nr. 21 ()
      @Richey...,

      jetzt warte mal die Bilanzveröffentlichungen Mitte September ab, dann sieht man zumindest wie sich ITN bilanztechnisch zum 30.6.2004 präsentiert... ;)

      Es ist ebenso Quatsch, daß hier immer wieder behauptet wird, ITN hätte kein operatives Geschäft, denn

      1. die Twisted-Vermarktung läuft seit dem IV.Quartal 2003 und wird auch noch die nächsten 1-2 Jahre zu den Erlösen beiträgen.

      2. die Vermarktung über Video/DVD-Rechte des retl. Filmstocks läuft weiterhin über Planetmedia

      3. die Vermarktung von bislang nicht vermarkteten Fimrechten läuft weiterhin über OpenPictures und Betafilm

      4. die operative Verwertung von ausstehenden Rechten der Filme des umstrittenen Franchisepaktes steht ebenso noch an... (hier bedarf es natürlich noch gewisser rechtlicher Klärung)

      5. Rudolphrechte wurden veräußert

      6. nahezu der komplett Filmstock kann zukünftig auch noch über VOD ausgewertet werden

      All diese Punkte sollte man in den anstehenden bzw. den zukünftigen Berichten wiederfinden.

      Bzgl. des weiteren Businessmodells besteht ja die strategische Partnerschaft mit OpenPictures. Somit hat man sowohl zusätzliche finanzielle Mittel als auch zusätzliche Kontakte (Steel Company)...

      Und eigene finanzielle Mittel sollten zukünftig ebenfalls reichlich zur verfügung stehen. Ich gehe davon aus, daß ein großer Teil der Summe des Franchiseverfahrens in Form von Cash und sonstigen Vermögensgegenständen eingetrieben werden kann, daß ein Settlement mit Comerica & Co. diese Verfahren abschließend regeln wird und ein nicht unbeträchtlicher Liquiditätszufluss durch die Sightsoundverwertung erfolgt.

      Egal ob Du über den Buchwert gehst oder über eine am zukünftigen Gewinn orientierten Bewertung, wirst Du Dich wohl langsam mit zweistelligen ITN-Kursen anfreunden müssen... ;)

      Only my two cents...

      ciao,
      zentrader :cool:
      Avatar
      schrieb am 30.08.04 08:53:20
      Beitrag Nr. 22 ()
      Na, des is keine Insolvenz, net, jetzt, also, wenn einer mal sich in einen Gedanken förmlich hineinverrent, dann ist er ja wie vernagelt, net.

      ;)
      Avatar
      schrieb am 30.08.04 09:24:34
      Beitrag Nr. 23 ()
      schnnnnfffff, scccchhhnnnnffff

      Riecht ihr das auch :D

      Ist das die Grillbude an der Ecke oder werden hier die "möchte-Gern-Shorties" gegrillt :D

      Ganz schön fette Iceberg-Order im Xetra :eek::eek::eek:

      die aber bisher alle, ratz-fatz weggekauft wurden.

      Nicht nur die Shorties verbrennen mit Gewalt ihr Geld.... ne, die Verkäufer auch :confused: :p
      Avatar
      schrieb am 30.08.04 09:27:01
      Beitrag Nr. 24 ()
      Guten Morgen@all

      ich möchte mich bei denen Bedanken, die es immer wieder fertig bringentolerant zu sein. Sich Mühe geben ein Investment in solch eine zum Teil undurchsichtige Firma mit Höhen und Tiefen zu durchleuchten, kooperativ mit denen zu sein die auch das gleiche Ziel verfolgen, um nicht nur zu zocken, um auch anzulegen, allein schon wegen der Werthaltigkeit, mit den Aussichten auf Erfolg in einem längeren Anlagehorizont.

      Was mich bei Euch teilw. beeindruckt, ist immer wieder, dass der größte Teil von Euch bereit ist
      ein Team zu bilden, um Fortschritte bei der Offenlegung
      und Darstellung in so einem schwierigen Umfeld mit so
      einem zum Teil riskanten Investment wie ITN einzugehen.

      Macht weiter so! Kann ich Euch nur sagen. Der größte Teil von Euch ist schon ein Team und ihr zusammen seid unschlagbar. Ihr könnt gemeinsam alles schaffen und durchleuchten, so wie ihr es in der Vergangenheit mit ITN gezeigt habt. Die Arbeit und die Diskussionen, um alles auf einen Nenner zu bringen sind sicherlich nicht immer einfach, aber ihr seid auf den richtigen Weg ein Erfolgserlebnis zusammen zu bestreiten.

      Ich hoffe für alle fairen Menschen unter Euch, dass ihr
      in Zukunft noch einsichtiger werdet, um ein Fels in der Brandung zu werden, um näher zu rücken, weiterhin
      Probleme gemeinsam zu lösen, um wie auch hier als Team Erfolgreich zu sein.

      Wenn ihr so weiter macht, dann seid ihr bald UNSCHLAGBAR!
      Und könnt jede Hürde Gemeinsam mit leichtigkeit nehmen!


      So wie es aussieht werde ich der Börse bald den Rücken kehren, es muss so sein, denn ich habe endlich die Story gefunden die mich sehr beansprucht. Ich hoffe das diese Geschichte die mir das Leben schenkte, in Naher oder auch mittelfristiger Zukunft als Buch erscheint. Und alle die an mich glauben und in den schwieriegen Zeiten zu mir standen, bekommen natürlich ein Exemplar davon gratis versteht sich, und ohne Fehler. Mit Widmung! Wenn Ihr so so wollt.


      MfG jojobada

      ich wünsch Euch was!
      Avatar
      schrieb am 30.08.04 09:29:54
      Beitrag Nr. 25 ()
      Da scheint er zu kaufen, was er kriegen kann. :eek::eek::eek:

      :D:D:D
      Avatar
      schrieb am 30.08.04 09:51:13
      Beitrag Nr. 26 ()
      jojo, ich bin gerührt. Wünsche dir mit dem Buch eine glückliche Hand.


      Intertainment:

      Da wird gekauft wie wild. Kein Wunder bei diesen (Schand)kursen. Da räumt jemand tüchtig ab.

      Schnell zurück auf die 4 Euro ++ !! Alles andere ist "total daneben"!

      :D
      Avatar
      schrieb am 30.08.04 09:54:22
      Beitrag Nr. 27 ()
      Wer hat mir heute morgen die 5000 auf 2,15 weggeschnappt:mad::mad::mad:
      Bitte sofort melden:cry::cry::cry:
      Avatar
      schrieb am 30.08.04 10:32:09
      Beitrag Nr. 28 ()
      ich weiß es:laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 30.08.04 10:36:14
      Beitrag Nr. 29 ()
      Das Verfahren gegen Comerica Bank und die Filmfonds
      ist das Salz in der Franchise-Suppe (von denen jeder
      auch vorher wusste, dass die kein Geld haben!)

      Hir geht es u.a. um die Auswertungserlöse der strittigen Filme und die Bezahlung der Restrate.


      Da der Betrug per Urteil Franchise fest steht, wird die Comerica Bank die bisherigen Forderung über die 2. Raten nicht halten können.

      Das bedeutet, dass Itn schon dadurch ein Batzen Geld spart
      und per Auswertungserlösen bekommt.

      Zudem kommt Schadensersatz, Zinsen u.a.m.

      Mit Frau Hope, einer erfahrenen Juristin, ist Itn im 3-köpfigen Schiedsgericht allerbestens vertreten.

      Auch ich halte ein Agreement vor Beginn des Verfahrens
      für durchaus möglich. Es kommt darauf an, wie weitgehend
      das den Forderungen von Itn entspricht.
      Avatar
      schrieb am 30.08.04 10:44:44
      Beitrag Nr. 30 ()
      @thinktool,

      Quellenangaben bitte nicht vergessen...
      "...Mit Frau Hope, einer erfahrenen Juristin, ist Itn im 3-köpfigen Schiedsgericht allerbestens vertreten...

      Vorab danke...;)

      ciao,
      zentrader :cool:
      Avatar
      schrieb am 30.08.04 10:57:35
      Beitrag Nr. 31 ()
      #29,

      Ach, jeder wußte schon vorher, daß bei Franchise nichts zu holen ist?:D

      Das ist allerdings neu.
      Avatar
      schrieb am 30.08.04 11:38:59
      Beitrag Nr. 32 ()
      Mrs. Hope ist im dreiköpfigen Schiedsgericht vertreten ???

      Ich denke, da hat sich Thinktool vergallopiert. Das wäre ja das Allerneuste. Zumindest für mich.

      Streckt heute noch Elie Samahas die Finger gen Himmel? Im Grunde egal, er hat eh keine ruhige Minute mehr.

      Die dunkel und böse drein blickenden Jungs gibts nämlich nicht nur in Hollywoodstreifen. Nein, die gibts real. Und
      die Inkassotypen sind nicht so per Gesetz kastriert, wie in Germany. Elie S. ist auch an einer Lösung interessiert, um sich wieder dem Leben in Wonne und Luxus unbehelligt zu widmen. Und er weiß, er brauch nur der Comericabank alles in die Schuhe schieben - und schon ist er draußen. Wird er moralische Skrupel haben????:laugh::laugh: Es ist fast so sicher wie das Amen in der Kirche: Es kommt vor dem 4. Januar 05 zum Vergleich. Wie schon mehrfach erwähnt.
      Avatar
      schrieb am 30.08.04 11:51:45
      Beitrag Nr. 33 ()
      @ zentrader,

      ich gehe davon aus, dass Frau Hope dieses Verfahren für Itn begleitet.
      Das ist die einzig schlüssige Logik,
      nachdem sie gepriesen war und bislang im Franchise-
      Verfahren nicht in Erscheinung trat. Das war Edelmans
      Job.

      Wir werden sehen. Vielleicht steht ja darüber was in
      den kommenden Berichten.

      ;)
      Avatar
      schrieb am 30.08.04 12:27:17
      Beitrag Nr. 34 ()
      # 17, 24

      Ich danke allen, die mir selbstlos mit Ihren Beiträgen geholfen habe und melde mich hiermit für das Buch von jojobada an, obwohl ich seine Gedichte in wo nicht schätze!

      Inzwischen habe ich im Bericht Q3/03 nachgelesen, dass ITN sämtliche Schadensersatzansprüche, die es vor dem State Court gegen die Comerica Bank und die Versicherungen geltend gemacht hatte nun in das Schiedsgerichtsverfahren eingebracht hat.

      Was macht Euch eigentlich so sicher, dass ITN im Schiedsgerichtsverfahren gewinnt? Immerhin muss ITN da erst beweisen, dass Bank und Versicherungen aktiv am Betrug beteiligt waren. Ich glaube nicht, dass dieser Beweis schon im Franchise Prozess geführt worden ist.

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 30.08.04 12:56:40
      Beitrag Nr. 35 ()
      # 31

      "nichts zu holen ist...."

      und

      "kein Geld haben..."

      sind ein kleiner, feiner Unterschied.

      Filmrechte sind z.B. bei mir nicht "cash".
      Avatar
      schrieb am 30.08.04 19:02:13
      Beitrag Nr. 36 ()
      Hallo,
      ausserdem möchte ich daran erinnern, dass Comerica und Konsorten milliardenschwere Unternehmen sind, und wahrscheinlich die besseren Anwälte bezahlen können, als ITN und Franchise zusammengenommen.

      Eine Bank wird nicht freiwillig 100 Mio USD herausgeben.

      Hier sind noch einige Überraschungen in petto.
      :O:O:O

      ITN hat schon ein mal ein Schiedsgerichtsverfahren verloren!!! Wenn das ganze dann nur nicht so endet, wie der Konkurs von Franchise...
      Avatar
      schrieb am 30.08.04 19:17:55
      Beitrag Nr. 37 ()
      :laugh::laugh:

      Beim letzten Mal, war es ein Anwalt dessen Siegeszug nicht zu brechen war. :rolleyes:

      INTERTAINMENT HAT IHN GEBROCHEN !!! :p:p:p


      Wir machen alle platt, die sich uns in den Weg stellen. :D
      Avatar
      schrieb am 30.08.04 19:19:18
      Beitrag Nr. 38 ()
      1. Sowohl der Franchise als auch der Intertainment Anwalt gehören zu den US TOP-Anwälten im Bereich Litigation

      2. Das Verfahren gegen die NBC war ein rein formales Verfahren im Zusammenhang mit einem Akkreditiv (letter of credit), bei dem die materielle Rechtslage nicht geprüft wurde.

      3. Wenn die Comerica freiwillig zahlen würde, müsste sie nicht verklagt werden:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 30.08.04 19:20:33
      Beitrag Nr. 39 ()
      :confused:Welches Schiedsgerichtsverfahren hat ITN schon einmal verloren? Nu sag mal, Don Erpel.
      Avatar
      schrieb am 30.08.04 19:51:39
      Beitrag Nr. 40 ()
      # 39

      Siehe # 38 !
      (NBC = National Bank of Canada, Schaden für ITN 7 Mio USD)

      Quelle QBericht Q1/2003
      Avatar
      schrieb am 30.08.04 20:09:24
      Beitrag Nr. 41 ()
      Jetzt lasst mal gut sein, lasst das -W- fertig werden und dann könnt ihr euch die Köpfe einschlagen!

      jojo

      Habe so den Eindruck, dass jemand diesen Chartverlauf Richtung Norden mag!Wahrscheinlich die Shorties!
      Avatar
      schrieb am 30.08.04 20:23:34
      Beitrag Nr. 42 ()
      @jojo

      siehe meine ernst gemeinte Chartfrage in meinem Thread !!??
      Avatar
      schrieb am 30.08.04 20:54:31
      Beitrag Nr. 43 ()
      Nachtrag zu NoggerT

      Das Problem ist halt, dass man nie weiß, wann man es mit einem NoggrtT-Ableger zu tun hat oder mit jemandem, der halbwegs wertneutral Informationen austauscht.

      Insbesondere die hier im Board vertretenen Miesmacher scheinen in diese Richtung agieren zu wollen, sind aber leicht aufgrund ihrer mangelnden oder mangelhaften Argumente auszumachen. Aber auch auf der "Pusher"-Seite sind doch einige Zeitgenossen dabei, die bar jeglicher Logik oder unabhängig von Fakten plötzlich vehement nicht stichaltige Behauptungen aufstellen, um den Kurs positiv zu beeinflussen.

      Letztendlich sind beide Sorten von Zeitgenossen außerordentlich anstrengend und bringen einen manchmal dazu, die Teilnahme in einem solchen Board grundsätzlich in Frage zu stellen.

      Aber ab und zu "stolpert" man ja doch noch über einen "erhellenden" Beitrag.

      ;)


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