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    W:O User wegen Blödmeldung verurteilt - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 09.09.04 15:42:50 von
    neuester Beitrag 09.09.04 19:45:19 von
    Beiträge: 17
    ID: 902.296
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      schrieb am 09.09.04 15:42:50
      Beitrag Nr. 1 ()
      Der Ursprung:eek: Thread: Kreise:SAP steigt mit 51 % bei Intershop ein - Öffentliches Übernahmeangebot erwartet

      Gericht verurteilt erstmals Privatanleger wegen Kursmanipulation im Internet
      Geständiger Angeklagter muss 5.400 Euro zahlen


      Erstmals musste sich ein Privatanleger in Deutschland vor Gericht verantworten, weil er durch eine Falschmeldung im Internet den Kurs einer Aktie manipuliert und damit gegen das Wertpapierhandelsgesetz verstoßen hat. Wie das Anlegermagazin `Börse Online` berichtet, warf ihm die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklage am Donnerstag, 2. September, vor dem Amtsgericht München vor, am 18. Oktober 2002 unter einem Pseudonym eine frei erfundene Nachrichtenagenturmeldung in einem Forum der Finanz-Plattform Wallstreet-online.de veröffentlicht zu haben.

      In der erfundenen Meldung hieß es, der Softwarekonzern SAP habe 51 Prozent an dem angeschlagenen E-Commerce-Anbieter Intershop aus Jena übernommen. Kurz nach Erscheinen der vermeintlichen Top-Nachricht um 14.53 Uhr stieg der Kurs der Intershop-Aktie bei deutlich erhöhtem Handelsvolumen von 1,09 Euro auf 1,26 Euro. Wie das Magazin weiter berichtet, untersuchte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) den Fall, der schließlich zur ersten Gerichtsverhandlung wegen eines Verstoßes gegen Paragraph 20 a Wertpapierhandelsgesetz führte. Die Richterin verurteilte den geständigen Mann zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 60 Euro.

      "Gerade in diesem sensiblen Milieu, wo alle unter Pseudonym auftreten, kann man nicht so leicht über Manipulationen durch Falschmeldungen hinwegsehen", führte die Richterin in ihrer Begründung aus. Der Anleger nahm das Urteil an, es ist damit rechtskräftig. "Wenn ich gewusst hätte, was sich daraus entwickelt, hätte ich das nie getan", sagte er in der Verhandlung. Das ganze tue ihm sehr leid.

      Versuche, über Falschmeldungen im Internet Börsenkurse zu beeinflussen, kommen häufig vor. Bislang kamen die Verantwortlichen jedoch fast immer ungeschoren davon. Eine Gesetzesänderung im Juli 2002 erleichterte die Arbeit der Ermittler ein wenig. Die Bilanz ist jedoch ernüchternd. Danach untersuchte die BaFin innerhalb von zwei Jahren 87 Verdachtsfälle. Je einmal wurden ein Bußgeld und ein Strafbefehl ausgesprochen. Nur der Intershop-Fall kam vor Gericht. Der Ursprung der Meldung des unter einem Pseudonym auftretenden Internetnutzers ließ sich in diesem Fall leicht zurückverfolgen, weil er den Rechner an seiner Arbeitsstelle benutzt hatte. Das Wertpapierhandelsgesetz sieht bis zu fünf Jahre Haft für Kurs- und Marktmanipulationen vor. (as)

      http://de.internet.com/index.php?id=2030675§ion=Marketin…
      Avatar
      schrieb am 09.09.04 15:45:12
      Beitrag Nr. 2 ()
      @ Friseuse

      Ist doch schon kalter Kaffee.

      Gruß Golom
      Avatar
      schrieb am 09.09.04 15:49:50
      Beitrag Nr. 3 ()
      Golom,

      das beruht auf einem Bericht in der aktuellen BO, S.58 :eek:

      Das tellt halt erst die Time:laugh:

      Glück auf
      Avatar
      schrieb am 09.09.04 15:53:00
      Beitrag Nr. 4 ()
      Avatar
      schrieb am 09.09.04 15:55:03
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hast Du Langeweile??? soll ich mit Dir spielen???

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      schrieb am 09.09.04 15:55:13
      Beitrag Nr. 6 ()
      delta,

      was mir hier alles entgeht:laugh::cool::D

      Glück auf
      Avatar
      schrieb am 09.09.04 15:57:28
      Beitrag Nr. 7 ()
      #5 Laß gut sein:look:
      Avatar
      schrieb am 09.09.04 16:03:03
      Beitrag Nr. 8 ()
      Wie kann man nur so doof sein und unter seinem Psodonym seine richtige Indentität bei der Anmeldung angeben. Oder besser nicht über einen Proxiserver zu surfen und seine IP verraten. Wenn schon Beschiss, dann so das man nicht erkannt wird.
      Avatar
      schrieb am 09.09.04 16:05:06
      Beitrag Nr. 9 ()
      # 7

      OK dann aber zurück in Deinen Morphosys Thread.
      Avatar
      schrieb am 09.09.04 16:11:02
      Beitrag Nr. 10 ()
      Ich habe keinen eigenen Morphosysthread:eek:
      der junge Mann hätte besser besser gewählt;)

      Avatar
      schrieb am 09.09.04 16:16:24
      Beitrag Nr. 11 ()
      # 8

      Das machen nur Leute die nix zu verbergen haben, und ordentlich ihre Steuern zahlen.

      Ob das doof ist darüber kann man streiten.
      Avatar
      schrieb am 09.09.04 16:19:18
      Beitrag Nr. 12 ()
      und Frick? Förtsch ?
      die erfinden auch tgl LügenMeldungen und die BaFin schaut nur zu!
      Avatar
      schrieb am 09.09.04 16:21:44
      Beitrag Nr. 13 ()
      Am besten finde ich folgenden Satz: "Er habe zur Tatzeit keine Intershop-Aktien besessen und daher nicht davon profitiert, behauptet er." :laugh::laugh::laugh:

      Hier übrigens der Original-Thread: Kreise:SAP steigt mit 51 % bei Intershop ein - Öffentliches Übernahmeangebot erwartet


      In die Radarfalle geraten

      Von Renate Daum* [09.09.2004; Börse Online Heft 38/2004]

      KURS- UND MARKTMANIPULATION / BÖRSIANER VERBREITEN IMMER WIEDER FALSCHMELDUNGEN IM INTERNET, UM KURSE ZU BEEINFLUSSEN. DAS IST STRAFBAR. DOCH BISHER KAMEN DIE VERANTWORTLICHEN MEIST UNGESCHOREN DAVON. NUN HAT EIN GERICHT ERSTMALS EINEN PRIVATANLEGER ZU EINER GELDSTRAFE VERURTEILT. WEITERE FÄLLE WERDEN FOLGEN.

      Der Angeklagte schweigt zunächst irritiert, als die Richterin im Amtsgericht München seine Personalien wissen will. Es passt offensichtlich nicht zu Lukas B., nur auf Fragen zu antworten, statt selbst das große Wort zu führen. Nun muss sich der dunkelblonde 34-Jährige die Anklage anhören. Die Staatsanwältin rekonstruiert, wie er am 18. Oktober 2002 unter dem Pseudonym " Photo Porst" im Finanzportal wallstreet-online eine Falschmeldung veröffentlicht und Kurse beeinflusst hat.


      Der Softwareriese SAP beteilige sich am E-Commerce-Anbieter Intershop, hieß es in dem Beitrag, der einer echten Nachrichtenagenturmeldung täuschend ähnelte. Das rief die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht auf den Plan. Sie übergab den Fall an die Staatsanwaltschaft, die eine Geldstrafe vorschlug. Das lehnte B. ab. Als erster Privatanleger in Deutschland kam er daher wegen Kurs- und Marktmanipulation gemäß Wertpapierhandelsgesetz vor Gericht. B.s Redetalent zeigt sich, als er schildert, wie es in den Internet-Foren zugeht: " Man kennt sich wie Lastwagenfahrer, die sich gegenseitig vor Radarfallen warnen." Er selbst tappte hinein, denn er nutzte den Rechner an seinem Arbeitsplatz. Im Gegensatz zu anderen Manipulatoren war er dadurch leicht zu finden. Ärger mit dem Arbeitgeber bekam er auch, denn " das Internet durfte ich nicht privat nutzen" . Wie ein Lkw-Fahrer wirkt er ganz und gar nicht, eher wie ein Erbe, der gerade sein Schloss für einige Millionen verkauft hat. Sein echter Name klingt auch viel besser als " Photo Porst" . Er stammt aus einem alten Adelsgeschlecht, das bedeutende Fürsten, Grafen, einen Ministerpräsidenten und einen selig gesprochenen Armen-Arzt hervorgebracht hat. Als kleiner Zocker präsentiert sich " Photo Porst" selbst. Sein Verteidiger legt ein Bündel Papier vor, das belegen soll, wie unerheblich B.s Einfluss war. Die Richterin reagiert säuerlich, dass " Photo Porst" erst jetzt damit aufwartet: " Sie hatten genug Zeit. Ich habe das Verfahren extra ausgesetzt, damit Sie zur Fußball-Europameisterschaft fahren können." Er habe zur Tatzeit keine Intershop-Aktien besessen und daher nicht davon profitiert, behauptet er. Mit Belegen ist er aber sparsam. " Wenn Sie etwas nicht freiwillig herausgeben, kann man eine Hausdurchsuchung anordnen" , belehrt ihn die Richterin. " Haben Sie Aktiengewinne in Ihrer Steuererklärung angegeben?" , legt sie nach. Die Börse bezeichnet der Mann als sein Hobby, und er vermittelt den Eindruck, als seien ihm auch anspruchsvolle Zockereien mit Optionsscheinen vertraut. " Nein, weil ich das mit Verlusten aus Aktiengeschäften gegenrechnen konnte" , entgegnet er. Vorsorglich erkundigt sich die Richterin nach dem zuständigen Finanzamt. Die Staatsanwältin überlegt, ob nicht ein vorläufig eingestellter Parallelfall wieder aufgenommen werden müsste, in dem Lukas B. unter dem Pseudonym " Realist" eine Meldung über MobilCom verbreitet hatte. Der Verteidiger wirft ein, das Wertpapierhandelsgesetz sei für große Fische mit Millionenerlösen wie Haffa und Co. gedacht. Im Dunkeln bleibt, ob sein Mandant nicht auch dazu gehört. Denn nach kurzer Bedenkzeit findet " Photo Porst" das Geldstrafenangebot gegen ein Geständnis nun doch nicht mehr so schlecht. Nur B.s Einkommen, nicht aber sein Vermögen geht in die Berechnung der Höhe ein, auch wenn er auftritt, als müsse er nicht wegen des Geldes arbeiten. Geknickt wirkt er am Ende nicht. Das liegt wohl kaum an der Alternative, die ihm die Richterin statt der Geldzahlung aufgezeigt hat: " 90 Tage Bücherlesen in Stadelheim" , Münchens Gefängnis: " Da gibt es aber kein Internet."
      RENATE DAUM
      Avatar
      schrieb am 09.09.04 16:26:18
      Beitrag Nr. 14 ()
      Das üben wir noch mal: Das Posting von "Photo Porst" gibt es in diesem Thread: Kreise:SAP steigt mit 51 % bei Intershop ein - Öffentliches Übernahmeangebot erwartet
      Avatar
      schrieb am 09.09.04 16:31:14
      Beitrag Nr. 15 ()
      Ist der User "Photo Porst" eigentlich gesperrt worden?
      Everybody get`s a second chance.

      THUM:laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 09.09.04 16:44:32
      Beitrag Nr. 16 ()
      finde ich lustig von ihm... hat eben alle dummen menschen verarscht :laugh:
      Avatar
      schrieb am 09.09.04 19:45:19
      Beitrag Nr. 17 ()
      Ist das der`Realist" aus #13 Thread: Garantierter Gewinn mit 1 o/oo Einsatz


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