Finanzamt will Einheitswert bestimmen? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 12.09.04 11:55:20 von
neuester Beitrag 12.09.04 12:51:40 von
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moin an alle!
wir haben im letzten jahr ein haus mit grundstück von privat erworben. nun kam vom finanzamt ein komisches formular, mit welchem der einheitswert bestimmt werden soll. was ist ein einheitwert? will das finanzamt damit die grunderwerbssteuer erhöhen? wer kann helfen?
danke im voraus
DB
wir haben im letzten jahr ein haus mit grundstück von privat erworben. nun kam vom finanzamt ein komisches formular, mit welchem der einheitswert bestimmt werden soll. was ist ein einheitwert? will das finanzamt damit die grunderwerbssteuer erhöhen? wer kann helfen?
danke im voraus
DB
Es geht um die Höhe der Grundsteuer an die Gemeinde:
..."Als Grundstücks-, Haus- oder Wohnungseigentümer müssen Sie jährlich an Ihre Gemeinde Grundsteuer zahlen. Man bezeichnet die Grundsteuer auch als Realsteuer. Bemessungsgrundlage ist nicht der tatsächliche Verkehrswert Ihrer Immobilie, sondern der deutlich niedrigere Einheitswert. Da der Hebesatz von jeder Gemeinde selbst festgesetzt wird, ist die Steuer von Ort zu Ort unterschiedlich hoch...."
..."Als Grundstücks-, Haus- oder Wohnungseigentümer müssen Sie jährlich an Ihre Gemeinde Grundsteuer zahlen. Man bezeichnet die Grundsteuer auch als Realsteuer. Bemessungsgrundlage ist nicht der tatsächliche Verkehrswert Ihrer Immobilie, sondern der deutlich niedrigere Einheitswert. Da der Hebesatz von jeder Gemeinde selbst festgesetzt wird, ist die Steuer von Ort zu Ort unterschiedlich hoch...."
#2 danke für die antwort!
heisst das die gemeinde lässt vom finanzamt den einheitwert bestimmen? warum setzt die gemeinde nicht einfach die selbe steuer wie bei unseren vorgängern an?
heisst das die gemeinde lässt vom finanzamt den einheitwert bestimmen? warum setzt die gemeinde nicht einfach die selbe steuer wie bei unseren vorgängern an?
siehe Thread-Nr.: 902875
ich kann nur noch mit dem Kopf schütteln
ich kann nur noch mit dem Kopf schütteln
@Dukeboy: Vorliegend geht es nicht darum, Sanierungsgewinne abzuschöppfen, es geht darum, die Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer festzustellen.
Bei Eigentumswechsel erfolgt eine neue Feststellung (Zurechnungsfortschreibung). Sehr wahrscheinlich wird die Grundsteuer in der bisherigen Höhe festgestellt.
Bei Eigentumswechsel erfolgt eine neue Feststellung (Zurechnungsfortschreibung). Sehr wahrscheinlich wird die Grundsteuer in der bisherigen Höhe festgestellt.
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