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    Finanzamt will Einheitswert bestimmen? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 12.09.04 11:55:20 von
    neuester Beitrag 12.09.04 12:51:40 von
    Beiträge: 6
    ID: 902.923
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      schrieb am 12.09.04 11:55:20
      Beitrag Nr. 1 ()
      moin an alle!

      wir haben im letzten jahr ein haus mit grundstück von privat erworben. nun kam vom finanzamt ein komisches formular, mit welchem der einheitswert bestimmt werden soll. was ist ein einheitwert? will das finanzamt damit die grunderwerbssteuer erhöhen? wer kann helfen?

      danke im voraus

      DB
      Avatar
      schrieb am 12.09.04 12:14:10
      Beitrag Nr. 2 ()
      Es geht um die Höhe der Grundsteuer an die Gemeinde:

      ..."Als Grundstücks-, Haus- oder Wohnungseigentümer müssen Sie jährlich an Ihre Gemeinde Grundsteuer zahlen. Man bezeichnet die Grundsteuer auch als Realsteuer. Bemessungsgrundlage ist nicht der tatsächliche Verkehrswert Ihrer Immobilie, sondern der deutlich niedrigere Einheitswert. Da der Hebesatz von jeder Gemeinde selbst festgesetzt wird, ist die Steuer von Ort zu Ort unterschiedlich hoch...."
      Avatar
      schrieb am 12.09.04 12:18:36
      Beitrag Nr. 3 ()
      #2 danke für die antwort!

      heisst das die gemeinde lässt vom finanzamt den einheitwert bestimmen? warum setzt die gemeinde nicht einfach die selbe steuer wie bei unseren vorgängern an?
      Avatar
      schrieb am 12.09.04 12:19:14
      Beitrag Nr. 4 ()
      siehe Thread-Nr.: 902875
      ich kann nur noch mit dem Kopf schütteln
      Avatar
      schrieb am 12.09.04 12:32:48
      Beitrag Nr. 5 ()

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      schrieb am 12.09.04 12:51:40
      Beitrag Nr. 6 ()
      @Dukeboy: Vorliegend geht es nicht darum, Sanierungsgewinne abzuschöppfen, es geht darum, die Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer festzustellen.
      Bei Eigentumswechsel erfolgt eine neue Feststellung (Zurechnungsfortschreibung). Sehr wahrscheinlich wird die Grundsteuer in der bisherigen Höhe festgestellt.


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