WürttLeben (840502) (Seite 28)
eröffnet am 24.11.04 10:27:03 von
neuester Beitrag 16.05.24 17:36:53 von
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Oops das Dopelposting war nicht vorgesehen.
Das GSW Beispiel ist interessant. Die GSW hatte sich mit der Deutschen Wohnen in einem Beherrschungsvertrag auf eine Garantiedividende von 1,40 "geeinigt". Mit so einer Verzinsung könnte ich auch bei einem Delisting leben. Bei der GSW ist es wohl der Tatsache geschuldet, dass ein Abnehmer für das 5%-Paket wegen der Grunderwerbssteuer gesucht wurde und ohne eine enstprechende Verzinsung die - Deutsche Bank glaube ich - wohl nicht mitmachen würde. Ist das auch für die W&W vorstellbar?
Gibt es darüber hinaus Obergrenzen für die Gewinnthesaurierung im LV-Bereich?
Das GSW Beispiel ist interessant. Die GSW hatte sich mit der Deutschen Wohnen in einem Beherrschungsvertrag auf eine Garantiedividende von 1,40 "geeinigt". Mit so einer Verzinsung könnte ich auch bei einem Delisting leben. Bei der GSW ist es wohl der Tatsache geschuldet, dass ein Abnehmer für das 5%-Paket wegen der Grunderwerbssteuer gesucht wurde und ohne eine enstprechende Verzinsung die - Deutsche Bank glaube ich - wohl nicht mitmachen würde. Ist das auch für die W&W vorstellbar?
Gibt es darüber hinaus Obergrenzen für die Gewinnthesaurierung im LV-Bereich?
Antwort auf Beitrag Nr.: 48.547.931 von honigbaer am 11.12.14 16:04:41
Zitat von honigbaer: Allerdings gab es zwischenzeitlich (nach DIBAG) glaub neue Urteile oder eine Gesetzesänderung, dahingehend, dass früher 5% bei einem anderen Konzernunternehmen anerkannt wurden, nun aber kein Beteiligungsverhältnis mehr mit dem Besitzer der 5% bestehen darf, um den Anfall von Grunderwerbsteuer zu verhindern. Jedenfalls spielete das Thema ja auch bei Dt. Wohnen / GSW und Adler / Estavis eine Rolle, wobei letztlich für den Beherrschungsvertrag mit GSW auch eine Lösung gefunden wurde. Jedenfalls steht das künftigen Strukturmaßnahmen nicht entgegen und man muss sich dadurch nicht abschrecken lassen.
Und zum Unternehmenswert, LG Stuttgart hin oder her, muss man sehen, dass die mit 5,25% verzinsliche Nachranganleihe aussteht, deren Emissionsvolumen ebenfalls etwa dem Wert aller Aktien entspricht. Also gibt es sozusagen einen Fremdkapitalanteil, dessen Verzinsung mit 5,25% gewährleistet ist und die Aktien, bei denen man zur Substanzstärkung weitgehend auf mögliche Dividenden verzichtet hat.
Antwort auf Beitrag Nr.: 48.547.931 von honigbaer am 11.12.14 16:04:41
Verstehe nicht so ganz worauf Du hinaus willst?
Zitat von honigbaer: Und zum Unternehmenswert, LG Stuttgart hin oder her, muss man sehen, dass die mit 5,25% verzinsliche Nachranganleihe aussteht, deren Emissionsvolumen ebenfalls etwa dem Wert aller Aktien entspricht. Also gibt es sozusagen einen Fremdkapitalanteil, dessen Verzinsung mit 5,25% gewährleistet ist und die Aktien, bei denen man zur Substanzstärkung weitgehend auf mögliche Dividenden verzichtet hat.
Verstehe nicht so ganz worauf Du hinaus willst?
Antwort auf Beitrag Nr.: 48.548.273 von DOBY am 11.12.14 16:27:59
Ohne Gentest kann das Beteiligungsverhältnis in dem Fall gar nicht nachgewiesen werden.
Zitat von DOBY: honigbaer, bei der DIBAG hatte der Grossaktionär einen Teil der Aktien auf seine Tochter (Familie) laufen lassen, insofern war ich etwas ungenau mit "kontrolliertem Unternehmen". Wer hat schon wirklich die Kontrolle über seine Tochter
Etwas länger her ist der SO bei Monachia (derselbe Grossaktionär), ebenfalls eine reine Immofirma. KA, wie es in diesem Fall gelaufen ist.
Ohne Gentest kann das Beteiligungsverhältnis in dem Fall gar nicht nachgewiesen werden.
Antwort auf Beitrag Nr.: 48.547.931 von honigbaer am 11.12.14 16:04:41
honigbaer, bei der DIBAG hatte der Grossaktionär einen Teil der Aktien auf seine Tochter (Familie) laufen lassen, insofern war ich etwas ungenau mit "kontrolliertem Unternehmen". Wer hat schon wirklich die Kontrolle über seine Tochter
Etwas länger her ist der SO bei Monachia (derselbe Grossaktionär), ebenfalls eine reine Immofirma. KA, wie es in diesem Fall gelaufen ist.
Zitat von honigbaer: Allerdings gab es zwischenzeitlich (nach DIBAG) glaub neue Urteile oder eine Gesetzesänderung, dahingehend, dass früher 5% bei einem anderen Konzernunternehmen anerkannt wurden, nun aber kein Beteiligungsverhältnis mehr mit dem Besitzer der 5% bestehen darf, um den Anfall von Grunderwerbsteuer zu verhindern. Jedenfalls spielete das Thema ja auch bei Dt. Wohnen / GSW und Adler / Estavis eine Rolle, wobei letztlich für den Beherrschungsvertrag mit GSW auch eine Lösung gefunden wurde. Jedenfalls steht das künftigen Strukturmaßnahmen nicht entgegen und man muss sich dadurch nicht abschrecken lassen.
Und zum Unternehmenswert, LG Stuttgart hin oder her, muss man sehen, dass die mit 5,25% verzinsliche Nachranganleihe aussteht, deren Emissionsvolumen ebenfalls etwa dem Wert aller Aktien entspricht. Also gibt es sozusagen einen Fremdkapitalanteil, dessen Verzinsung mit 5,25% gewährleistet ist und die Aktien, bei denen man zur Substanzstärkung weitgehend auf mögliche Dividenden verzichtet hat.
honigbaer, bei der DIBAG hatte der Grossaktionär einen Teil der Aktien auf seine Tochter (Familie) laufen lassen, insofern war ich etwas ungenau mit "kontrolliertem Unternehmen". Wer hat schon wirklich die Kontrolle über seine Tochter
Etwas länger her ist der SO bei Monachia (derselbe Grossaktionär), ebenfalls eine reine Immofirma. KA, wie es in diesem Fall gelaufen ist.
Allerdings gab es zwischenzeitlich (nach DIBAG) glaub neue Urteile oder eine Gesetzesänderung, dahingehend, dass früher 5% bei einem anderen Konzernunternehmen anerkannt wurden, nun aber kein Beteiligungsverhältnis mehr mit dem Besitzer der 5% bestehen darf, um den Anfall von Grunderwerbsteuer zu verhindern. Jedenfalls spielete das Thema ja auch bei Dt. Wohnen / GSW und Adler / Estavis eine Rolle, wobei letztlich für den Beherrschungsvertrag mit GSW auch eine Lösung gefunden wurde. Jedenfalls steht das künftigen Strukturmaßnahmen nicht entgegen und man muss sich dadurch nicht abschrecken lassen.
Und zum Unternehmenswert, LG Stuttgart hin oder her, muss man sehen, dass die mit 5,25% verzinsliche Nachranganleihe aussteht, deren Emissionsvolumen ebenfalls etwa dem Wert aller Aktien entspricht. Also gibt es sozusagen einen Fremdkapitalanteil, dessen Verzinsung mit 5,25% gewährleistet ist und die Aktien, bei denen man zur Substanzstärkung weitgehend auf mögliche Dividenden verzichtet hat.
Und zum Unternehmenswert, LG Stuttgart hin oder her, muss man sehen, dass die mit 5,25% verzinsliche Nachranganleihe aussteht, deren Emissionsvolumen ebenfalls etwa dem Wert aller Aktien entspricht. Also gibt es sozusagen einen Fremdkapitalanteil, dessen Verzinsung mit 5,25% gewährleistet ist und die Aktien, bei denen man zur Substanzstärkung weitgehend auf mögliche Dividenden verzichtet hat.
Antwort auf Beitrag Nr.: 48.542.387 von straßenköter am 11.12.14 08:04:51
ich verweise auf den SO bei DIBAG, dort wurde ein SO gemacht trotz erheblichem Immobestand. Grunderwerbsteuer durch den SO war nicht fällig, da der Grossaktionär eine passende Konstruktion der Aktienverteilung in verschiedenen kontrollierten Unternehmen vorgenommen hatte, nach der ein SO möglich, aber die Schwelle für die Grunderwerbsteuer nicht ausgelöst wurde. So geldgeil wie die Jungs bei W&W sind, werden sie das bestimmt wissen. Besondere Hoffnungen, dass sie irgendwann zu einem fairen Verhalten zurückkehren, würde ich mir nicht machen. Und auf die Gerichte in Stuttgart...naja, das weiss jeder, der sich mit SOs beschäftigt.
Zitat von straßenköter: Hat WL so viele Immobilien im Bestand oder warum begrenzt sich das Angebot auf das Erreichen von 94,9% der Aktien? Die Immobilienproblematik würde ja auch gegen einen Squeeze Out sprechen.
ich verweise auf den SO bei DIBAG, dort wurde ein SO gemacht trotz erheblichem Immobestand. Grunderwerbsteuer durch den SO war nicht fällig, da der Grossaktionär eine passende Konstruktion der Aktienverteilung in verschiedenen kontrollierten Unternehmen vorgenommen hatte, nach der ein SO möglich, aber die Schwelle für die Grunderwerbsteuer nicht ausgelöst wurde. So geldgeil wie die Jungs bei W&W sind, werden sie das bestimmt wissen. Besondere Hoffnungen, dass sie irgendwann zu einem fairen Verhalten zurückkehren, würde ich mir nicht machen. Und auf die Gerichte in Stuttgart...naja, das weiss jeder, der sich mit SOs beschäftigt.
Antwort auf Beitrag Nr.: 48.543.638 von Andrija am 11.12.14 10:05:50@Andrija- nein dann hast Du keinen Anspruch mehr....
Antwort auf Beitrag Nr.: 48.543.638 von Andrija am 11.12.14 10:05:50
Richtig, wer andient, hat im Fall eines späteren Squeeze Outs keine Ansprüche.
Zitat von Andrija: Habe noch steuerfreie. Die gebe ich sicher nicht für 17,75 her.
Wer kennt sich mit dem SQ gut genug aus. Angenommen ich nehme die 17,75 an, habe ich dann im SQ- Verfahren auch noch Ansprüche auf Nachbesserung? Vermutlich nicht weil es kein Andienen im SQ-Verfahren ist, oder?
Richtig, wer andient, hat im Fall eines späteren Squeeze Outs keine Ansprüche.
... wir warten auch ab und geben nichts unter 24eur
gruss aus MUC
OB
gruss aus MUC
OB
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