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    Meldepflicht nach § 59 ff AWV - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 16.12.04 14:12:06 von
    neuester Beitrag 17.12.04 15:31:42 von
    Beiträge: 8
    ID: 936.462
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      Avatar
      schrieb am 16.12.04 14:12:06
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hai Leute,

      kurze Frage an die Spezis hier im Board. Kommt Ihr regelmäßig Eurer Meldepflicht nach § 59 AWV für die Wertpapiergeschäfte im Ausland nach ?

      Ich habe mir mal dieses Formular "Z 10 zur AWV" auf der Bundesbank-Seite runtergeladen - mein Gott - das ist ja unendlich kompliziert. Was mir nicht ganz klar ist; muß man melden, wenn jede Einzeltransaktion über 12.500 Euro liegt oder wenn die Positionen des Depot für ein WP-Depot im Monat über dieser Grenze liegen ?

      Danke für Antworten

      Art
      Avatar
      schrieb am 16.12.04 14:58:29
      Beitrag Nr. 2 ()
      Macht das nicht deine Bank ?
      Avatar
      schrieb am 16.12.04 15:02:26
      Beitrag Nr. 3 ()
      linklink,

      nein, das muß man selbst machen...die Bank meldet höchstens Auslandsüberweisungen über 12.500 Euro. Bei Konto in Österreich, USA, Luxemburg, Schweiz und anderswo obliegt das dem Kunden selbst...

      Art
      Avatar
      schrieb am 16.12.04 15:16:54
      Beitrag Nr. 4 ()
      ich denke auch, dass das die Bank vornimmt, wenn Wertpapiertransaktionen vom Inland mit dem Ausland vorgenommen werden.

      Selbst ist man nur dann meldepflichtig, wenn du die Freigrenze beim Bargeldtransfer von €12.500 überschreitest.
      Avatar
      schrieb am 16.12.04 15:31:12
      Beitrag Nr. 5 ()
      @ angkor

      ich hab gerade mal in Mainz beim Servicezentrum angerufen. Die sagten es mir genau umgekehrt. Geldüberweisungen bzw. Girokonten sind Banksache - Bankdepots muß der Privatkunde selbst auf dem Vordruck mitl. einreichen. Grenze 12.500 Euro bei jeder Transaktion. [ohne Gewähr]

      Art

      PS: glaube kaum, dass die Bank da was einreicht - die Bank weist bestenfalls darauf hin, dass es dies Meldepflicht gibt - eine andere Frage ist ja was passiert, wenn man nix meldet

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      Avatar
      schrieb am 16.12.04 20:24:37
      Beitrag Nr. 6 ()
      Art

      Glück gehabt, daß Vivacon nicht unter ausländische Wertpapiergeschäfte fällt! Sonst müßtest Du im Fall aller Fälle noch mehr Formulare ausfüllen...;)
      Avatar
      schrieb am 16.12.04 20:31:10
      Beitrag Nr. 7 ()
      :confused::confused::confused:
      Avatar
      schrieb am 17.12.04 15:31:42
      Beitrag Nr. 8 ()
      #4

      Auf welchen Zeitraum bezieht sich das eigentlich ?

      Was passiert wenn jemand am Tag 100 Ueberweisungen a 12.499 Euro macht ?

      :confused:


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