Meldepflicht nach § 59 ff AWV - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 16.12.04 14:12:06 von
neuester Beitrag 17.12.04 15:31:42 von
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Hai Leute,
kurze Frage an die Spezis hier im Board. Kommt Ihr regelmäßig Eurer Meldepflicht nach § 59 AWV für die Wertpapiergeschäfte im Ausland nach ?
Ich habe mir mal dieses Formular "Z 10 zur AWV" auf der Bundesbank-Seite runtergeladen - mein Gott - das ist ja unendlich kompliziert. Was mir nicht ganz klar ist; muß man melden, wenn jede Einzeltransaktion über 12.500 Euro liegt oder wenn die Positionen des Depot für ein WP-Depot im Monat über dieser Grenze liegen ?
Danke für Antworten
Art
kurze Frage an die Spezis hier im Board. Kommt Ihr regelmäßig Eurer Meldepflicht nach § 59 AWV für die Wertpapiergeschäfte im Ausland nach ?
Ich habe mir mal dieses Formular "Z 10 zur AWV" auf der Bundesbank-Seite runtergeladen - mein Gott - das ist ja unendlich kompliziert. Was mir nicht ganz klar ist; muß man melden, wenn jede Einzeltransaktion über 12.500 Euro liegt oder wenn die Positionen des Depot für ein WP-Depot im Monat über dieser Grenze liegen ?
Danke für Antworten
Art
Macht das nicht deine Bank ?
linklink,
nein, das muß man selbst machen...die Bank meldet höchstens Auslandsüberweisungen über 12.500 Euro. Bei Konto in Österreich, USA, Luxemburg, Schweiz und anderswo obliegt das dem Kunden selbst...
Art
nein, das muß man selbst machen...die Bank meldet höchstens Auslandsüberweisungen über 12.500 Euro. Bei Konto in Österreich, USA, Luxemburg, Schweiz und anderswo obliegt das dem Kunden selbst...
Art
ich denke auch, dass das die Bank vornimmt, wenn Wertpapiertransaktionen vom Inland mit dem Ausland vorgenommen werden.
Selbst ist man nur dann meldepflichtig, wenn du die Freigrenze beim Bargeldtransfer von €12.500 überschreitest.
Selbst ist man nur dann meldepflichtig, wenn du die Freigrenze beim Bargeldtransfer von €12.500 überschreitest.
@ angkor
ich hab gerade mal in Mainz beim Servicezentrum angerufen. Die sagten es mir genau umgekehrt. Geldüberweisungen bzw. Girokonten sind Banksache - Bankdepots muß der Privatkunde selbst auf dem Vordruck mitl. einreichen. Grenze 12.500 Euro bei jeder Transaktion. [ohne Gewähr]
Art
PS: glaube kaum, dass die Bank da was einreicht - die Bank weist bestenfalls darauf hin, dass es dies Meldepflicht gibt - eine andere Frage ist ja was passiert, wenn man nix meldet
ich hab gerade mal in Mainz beim Servicezentrum angerufen. Die sagten es mir genau umgekehrt. Geldüberweisungen bzw. Girokonten sind Banksache - Bankdepots muß der Privatkunde selbst auf dem Vordruck mitl. einreichen. Grenze 12.500 Euro bei jeder Transaktion. [ohne Gewähr]
Art
PS: glaube kaum, dass die Bank da was einreicht - die Bank weist bestenfalls darauf hin, dass es dies Meldepflicht gibt - eine andere Frage ist ja was passiert, wenn man nix meldet
Art
Glück gehabt, daß Vivacon nicht unter ausländische Wertpapiergeschäfte fällt! Sonst müßtest Du im Fall aller Fälle noch mehr Formulare ausfüllen...
Glück gehabt, daß Vivacon nicht unter ausländische Wertpapiergeschäfte fällt! Sonst müßtest Du im Fall aller Fälle noch mehr Formulare ausfüllen...
#4
Auf welchen Zeitraum bezieht sich das eigentlich ?
Was passiert wenn jemand am Tag 100 Ueberweisungen a 12.499 Euro macht ?
Auf welchen Zeitraum bezieht sich das eigentlich ?
Was passiert wenn jemand am Tag 100 Ueberweisungen a 12.499 Euro macht ?
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